EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 8.7.2025
COM(2025) 900 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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1.EINLEITUNG
Europas Demokratie, Sicherheit und Wirtschaft beruhen auf der Rechtsstaatlichkeit. Sie ist der Eckpfeiler, wenn es darum geht, die Werte der EU in greifbare Vorteile für die Europäerinnen und Europäer umzusetzen und Stabilität, Gleichheit, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem sich die EU in einer Welt behauptet, in der die regelbasierte internationale Ordnung, die Achtung der Grundrechte und demokratische Systeme zunehmend unter Druck stehen. Die EU muss ihr Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit bekräftigen und konkrete Schritte unternehmen, um sie auf unserem Kontinent und weltweit zu fördern und zu verteidigen. Überdies muss die EU auf die solide Grundlage gestellt werden, die sie im Hinblick auf eine künftige Erweiterung braucht und in der das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen gewährleistet ist, Unternehmen gedeihen und die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erwarten, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und bei der Gewährleistung einer fairen und soliden Regierungsführung unabhängig spielt, und dies unabhängig von ihrem Wohnsitz bzw. Sitz. In der EU ist die Rechtsstaatlichkeit notwendig, um politische Maßnahmen zu ergreifen, die die Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt fördern und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sowohl an der Gesellschaft als auch an der Wirtschaft aktiv teilzuhaben. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, benötigen ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld. Sie werden jedoch häufig durch mangelnde Rechtssicherheit und Bedenken hinsichtlich der Gleichbehandlung ihrer Investitionen behindert. Ab dem diesjährigen Bericht legt die Kommission, wie in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen dargelegt, einen besonderen Schwerpunkt auf die Binnenmarktdimension und beobachtet diesbezügliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten.
Mit diesem sechsten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit – dem erstem im Rahmen des Mandats dieser Kommission – wird ein erfolgreicher Prozess der Partnerschaft zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit konsolidiert, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf einem präventiven und dialogbasierten Ansatz lag. Er ist ein zentraler Bestandteil eines sich weiterentwickelnden Instrumentariums im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Die Analyse trägt dazu bei, nationale Debatten zu gestalten und Maßnahmen zu verankern. Die spezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ermöglichen eine wirksame Ausrichtung des Dialogs der Kommission mit ihnen. Sie helfen den nationalen Behörden auch dabei, Prioritäten für ihre Maßnahmen zu setzen, wobei 57 % der im Jahr 2024 abgegebenen Empfehlungen vollständig oder teilweise umgesetzt wurden.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit geht auch auf eine sich weiterentwickelnde EU ein. Dies ist ein wichtiges Thema in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen. Die neue Generation von EU-Ausgabeninstrumenten, die als Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgestellt werden soll, wird sicherstellen, dass die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit für die EU-Mittel weiterhin unerlässlich ist, um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union und den Schutz ihrer finanziellen Interessen zu gewährleisten. Die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen und Reformen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit kann einen wirklichen Mehrwert bieten. Dies kann zu den umfassenderen Bemühungen beitragen, die wirksame Umsetzung der Empfehlungen zu verfolgen, indem die Kontakte zu den Mitgliedstaaten und Interessenträgern intensiviert werden.
Angesichts der anhaltenden geopolitischen Instabilität ist die Förderung und Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union dringender denn je geworden. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit steht im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in ihrer Nachbarschaft und weltweit. In diesem Jahr wurden neben den Mitgliedstaaten dieselben vier Erweiterungsländer wie im Jahr 2024 in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen. Ein weiterer Aspekt, um einer sich weiterentwickelnden EU Rechnung zu tragen, besteht darin, weitere Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen, sobald sie dazu bereit sind. Dies wird ihre Reformbemühungen unterstützen mit dem Ziel, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Erweiterungsländern vor und nach ihrem Beitritt fest und irreversibel zu verankern.
2.WICHTIGSTE ENTWICKLUNGEN IM BERICHT 2025
2.1
Rechtsstaatlichkeit als Grundlage für den EU-Binnenmarkt
Die Rechtsstaatlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld, das der EU und ihren Mitgliedstaaten einen globalen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Entschlossenheit der EU, ein stärkeres und wettbewerbsfähigeres Europa zu fördern, hängt in hohem Maße davon ab, dass die Rechtsstaatlichkeit wirksam geschützt wird. Wie auch im Rahmen des Europäischen Semesters anerkannt, spielt die Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Rolle für das Funktionieren der EU-Wirtschaft, indem sie dafür sorgt, dass Rechte verteidigt, Korruption bestraft und Verträge durchgesetzt werden.
Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung sind von entscheidender Bedeutung, um ein stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die Chancen, die der Binnenmarkt bietet, in vollem Umfang nutzen können. Ein fairer und klarer Rechtsrahmen, der wirksam angewandt und durchgesetzt wird, bietet Unternehmen Sicherheit, Anlegern Vertrauen und Verbrauchern Gewissheit. Die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts und die wirksame, einheitliche und transparente Anwendung des EU-Rechts. Sie fördert das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und ermöglicht es den Unternehmen, grenzüberschreitend unter gleichen Bedingungen zu agieren. Aus diesem Grund wurde die Aufnahme einer Binnenmarktdimension in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit vom Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft weitgehend begrüßt. Die neue Dimension wird dazu beitragen, Fragen der Rechtsstaatlichkeit anzugehen, die Unternehmen, insbesondere KMU, betreffen, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind.
Bei allen vier Säulen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit gibt es verschiedene Aspekte, die sich unmittelbar auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auswirken:
·Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme sind von entscheidender Bedeutung für ein stabiles und berechenbares Geschäfts- und Investitionsumfeld, das auch den Verbrauchern zugutekommt.
·Sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, das Risiko der Unterwanderung der Wirtschaft durch die organisierte Kriminalität zu verringern und sicherzustellen, dass wichtige Entscheidungen fair getroffen werden, z. B. die Vergabe öffentlicher Aufträge an das beste Angebot auf einer objektiven Grundlage und der Schutz der öffentlichen Finanzen.
·Ein Medienumfeld, das klaren und transparenten Regeln unterliegt, schützt nicht nur die Integrität des demokratischen Raums, sondern unterstützt auch das Funktionieren des EU-Binnenmarkts, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Mediendiensteanbieter sichergestellt werden.
·Wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen sind für die Gewährleistung der Gleichbehandlung nach dem Gesetz und für die unparteiische Anwendung der Vorschriften durch staatliche Regulierungsbehörden und andere Behörden von entscheidender Bedeutung.
Im Sinne einer Weiterentwicklung dieser Dimension hat die Kommission ihre Methodik angepasst, um die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände stärker in diese Fragen einzubeziehen, und zwar durch einen speziellen Informationsaustausch, einen Konsultationsprozess und einen Fragebogen, um schriftliche Rückmeldungen zu geben.
Bei diesem Prozess, der in Ergänzung zu anderen Arbeitsbereichen wie dem Europäischen Semester und dem Binnenmarktanzeiger durchgeführt wird, wurde eine Reihe neuer Berichtsbereiche ermittelt, die in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden sollten, da sie für die Rechtsstaatlichkeit und den Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören die Bearbeitung von Handelssachen durch die Justiz, die Stabilität des Regelungsumfelds, das wirksame Funktionieren und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden sowie die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen. In dem Bericht werden auch Daten über die Wahrnehmung der Unternehmen in Bezug auf die Wirksamkeit des Investitionsschutzes durch Gesetz und Gerichte und die Unabhängigkeit der für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen und der nationalen Wettbewerbsbehörden berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund dessen, dass sich die EU auf künftige Beitritte vorbereitet, wird ein größerer Binnenmarkt, der auf gemeinsamen rechtlichen Standards und gegenseitigem Vertrauen beruht, nicht nur stärker integriert, sondern auch wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger werden, wodurch ein regelbasiertes Umfeld geschaffen wird, das für die Erschließung seines vollen Potenzials und die Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist. Da die Erweiterungsländer auf eine Mitgliedschaft zusteuern, haben Unternehmen aus der Erweiterungsregion und aus den Mitgliedstaaten ein Interesse an der wirksamen Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, damit sie uneingeschränkt und gerecht am Binnenmarkt teilhaben können. Auch wenn die Erweiterungsländer nicht dem Binnenmarkt angehören, werden diese Aspekte daher immer noch in ihren jeweiligen Länderkapiteln behandelt.
Die wichtigsten Erkenntnisse zur Binnenmarktdimension in den vier Säulen des Berichts sind in Abschnitt 4.5 dargelegt.
2.2
Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch den EU-Haushalt
Wie in den politischen Leitlinien der Präsidentin von der Leyen deutlich wird, ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung von EU-Mitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Ausgaben mit strengen Garantien für die Rechtsstaatlichkeit verknüpft sind, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten.
In den letzten Jahren wurden neue Instrumente entwickelt, um diese Verbindung sicherer zu machen und die Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu stärken. Die Aufbau- und Resilienzfazilität hat gezeigt, wie der EU-Haushalt Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten fördern kann, wie etwa die Reform und Stärkung der Justizsysteme und die Steigerung ihrer Effizienz durch Digitalisierung, die Stärkung der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung oder die Verbesserung der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens. Die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Dachverordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Verwendung von EU-Mitteln die Charta der Grundrechte der Europäischen Union einhalten. Schließlich schützt die allgemeine Konditionalitätsregelung EU-Mittel im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten.
Im nächsten langfristigen Haushalt muss die Achtung der Rechtsstaatlichkeit bei der Ausführung der EU-Mittel durchgängig gewährleistet sein. Zusätzlich zur Konditionalitätsverordnung, die weiterhin für den gesamten EU-Haushalt gelten und auf den Erfahrungen mit verschiedenen Instrumenten aufbauen wird, wird es wichtig sein, strenge Schutzvorkehrungen in die Gestaltung künftiger EU-Instrumente aufzunehmen, um eine wirksame Einhaltung zu gewährleisten und eine engere Verknüpfung zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung im Rahmen des EU-Haushalts herzustellen. Insbesondere wird erwartet, dass die künftigen Pläne für nationale und regionale Partnerschaften wirksam zur Unterstützung von Reformen beitragen, unter anderem durch die Bewältigung der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ermittelten länderspezifischen Herausforderungen.
Die Notwendigkeit, Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit dem Haushalt zu fördern, hat auch Auswirkungen auf die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen in den Berichten. Der EU-Haushalt kann genutzt werden, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre eigenen nationalen oder regionalen Reformen voranzubringen und in sie zu investieren. Die Digitalisierung der Justizsysteme, die Strukturen zur Korruptionsbekämpfung, die technische Unterstützung bei der Ermittlung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen oder eine wirksame Regulierung sind Beispiele für Bereiche, in denen EU-Mittel in Anspruch genommen werden können, indem Investitionen zur Unterstützung des Reformprozesses genutzt werden. Grenzüberschreitende Initiativen können auch dazu beitragen, hohe Standards in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Im Rahmen ihrer Bemühungen um einen möglichst effizienten Schutz ihrer finanziellen Interessen hat die EU auch mit Vorbereitungsarbeiten zur Überprüfung ihrer Betrugsbekämpfungsarchitektur begonnen. Diese umfassende Überprüfung, an der alle einschlägigen Akteure innerhalb der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU beteiligt sind, wird sich auf die Abschreckung konzentrieren und mehr Synergien und Effizienzgewinne zwischen den einschlägigen Akteuren schaffen, wobei Doppelarbeit in jeder Phase des Betrugsbekämpfungszyklus vermieden wird. Zu diesen Schritten gehören Prävention, Aufdeckung, Untersuchung, Korrektur von Betrug und die Einziehung der betreffenden Beträge, einschließlich der Beträge für den EU-Haushalt.
3.WAHRUNG DER RECHTSSTAATLICHKEIT – ENTWICKLUNGEN AUF EU-EBENE
Seit 2019 hat die EU die Architektur der Rechtsstaatlichkeit schrittweise vertieft, um Risiken im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit sowohl in den einzelnen Mitgliedstaaten als auch für die EU insgesamt zu begegnen. Ziel war es, eine Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, neu auftretende Probleme zu verhindern und wirksam auf anhaltende Herausforderungen zu reagieren. Dies erforderte ein breites Spektrum von Instrumenten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene, um die Maßnahmen für eine größtmögliche Wirkung abzustimmen.
3.1
Dialog und Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit bietet einen Überblick über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und dient im Rahmen des Jahreszyklus als Grundlage für Maßnahmen im Laufe des Jahres. Er hilft den Mitgliedstaaten, Probleme zu ermitteln oder über ihre Reformen nachzudenken und Lösungen zu finden, indem sie mit der Europäischen Kommission, anderen Mitgliedstaaten sowie internationalen Gremien und Akteuren wie der Venedig-Kommission des Europarats zusammenarbeiten. Im Laufe der Jahre hat der Bericht das gegenseitige Vertrauen gestärkt und ein gemeinsames Verständnis dafür gefördert, wie ein Umfeld geschaffen werden kann, in dem die Rechtsstaatlichkeit gedeihen kann.
Seit 2022 enthält der Bericht Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Reformbemühungen. Dadurch konnte der Schwerpunkt wirksam auf wichtige Reformen auf nationaler Ebene gelegt werden, wobei die Mitgliedstaaten – in unterschiedlichem Umfang – mehr als zwei Drittel der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgegebenen Empfehlungen umgesetzt haben. Dieser anhaltende Trend spiegelt eine positive Reformdynamik in der EU wider. Es gibt einige Empfehlungen, deren Umsetzung aufgrund laufender politischer Konsultationen oder Konsultationen mit Interessengruppen oder aufgrund von Wahlzyklen, die mitunter die Fortschritte bei der Gesetzgebung unterbrechen können, länger dauert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen möglicherweise keine Bereitschaft besteht, den Empfehlungen Folge zu leisten, oder in denen es Rückschritte gibt.
Der Bericht und die darin enthaltenden Empfehlungen sind der Grundstein für einen kontinuierlichen Dialog mit und zwischen den Mitgliedstaaten. Dieser Dialog ermöglicht eine nachhaltige und zielgerichtete Problemlösung sowohl nach der Veröffentlichung der Berichte als auch in Vorbereitung der nächsten Ausgabe. Beispielsweise dienen regelmäßige Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit als Forum für den Erfahrungsaustausch über Themen von gemeinsamem Interesse, die in den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben werden.
Im Rahmen ihres neuen Mandats hat sich die Kommission verpflichtet, die Überwachung und Berichterstattung zu verbessern und die Gewaltenteilung zu stärken, insbesondere durch die Verfolgung der Umsetzung der Empfehlungen. Die Kommission hat daher das ganze Jahr über ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene intensiviert, um die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.
Der Dialog über Rechtsstaatlichkeit im Rat (Allgemeine Angelegenheiten), auf dessen Grundlage der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit erörtert wird, ist ein gut etabliertes Forum für den politischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten. Er bietet die Gelegenheit für einen konstruktiven Dialog, in dem Mängel und deren bestmögliche Behebung diskutiert und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können. 2024 wurde der Dialog im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) auf die Erweiterungsländer ausgeweitet, die in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 aufgenommen wurden. Darüber hinaus hat der Rat (Justiz) während jedes sechsmonatigen Ratsvorsitzes weiterhin aktuelle Fragen der Rechtsstaatlichkeit erörtert.
Das Europäische Parlament setzte seine Praxis der jährlichen Aussprachen über den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, länderspezifische Debatten und öffentliche Anhörungen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten fort. Durch das Mandat der Gruppe zur Beobachtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (DRFMG), das 2024 erneuert wurde, erhält die Überwachung durch das Europäische Parlament einen zusätzlichen Schwerpunkt.
Die beratenden Ausschüsse haben die Debatte über die Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene ebenfalls fortgesetzt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hielt seine fünfte Jahreskonferenz über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ab und verabschiedete zwei neue Stellungnahmen zur Rechtsstaatlichkeit. Der Ausschuss der Regionen hat eine Reflexion über die lokale und regionale Perspektive bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet.
Die Kommission organisiert in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Grundrechte nationale Dialoge über Rechtsstaatlichkeit als wichtigen Teil eines Follow-up-Prozesses. Sie bringen verschiedene nationale Interessenträger zusammen, um sie enger in die Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen und kooperative Ansätze für die Umsetzung der Empfehlungen festzulegen.
Der Bericht dient auch als Anreiz für eine vertiefte Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Interessenträger. Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger – insbesondere Berufsverbände, die Richter, Staatsanwälte und Journalisten vertreten – spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit vor Ort. Diese Akteure leisten wertvolle Beiträge zu dem Bericht. Durch die Einbeziehung der Binnenmarktdimension wurden auch die Interessenträger aus der Wirtschaft wieder in den Mittelpunkt gerückt. Der Ratsvorsitz hat die Schlüsselrolle der Zivilgesellschaft anerkannt, indem er im April 2025 im Rahmen seines Programms für den Vorsitz eine Konferenz über die Rolle der Zivilgesellschaft beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit organisiert hat.
3.2
Maßnahmen der EU zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit
Die EU hat eine Vielzahl von Instrumenten und Verfahren entwickelt, um die Rechtsstaatlichkeit und ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Gleichzeitig diente der Bericht als Katalysator für neue politische Maßnahmen und Rechtsinstrumente der EU in Bereichen wie Medienpluralismus und Korruptionsbekämpfung, die die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU stärken.
Förderung einer starken Kultur der Rechtsstaatlichkeit
Ein zentrales Ziel ist es, das Bewusstsein für die Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu schärfen und sie bei den europäischen Bürgern, Behörden und Interessenträgern bekannt zu machen. Mehrere Mitgliedstaaten haben wichtige Initiativen ergriffen, um eine solche Kultur zu fördern. Die Kommission hat eine in allen Amtssprachen der EU verfügbare Kommunikationskampagne gestartet, in deren Rahmen anhand einer Reihe von animierten Videos in einfacher und verständlicher Form erklärt wird, warum Rechtsstaatlichkeit im Alltag von wesentlicher Bedeutung ist. Die Förderung der Kultur der Rechtsstaatlichkeit war auch das Thema eines fruchtbaren Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten auf einer der Sitzungen der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit.
Rechtsstaatlichkeit und Reformprozess
Rechtsstaatlichkeit und eine gute Regierungsführung sind grundlegend für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, für ein gesundes Unternehmensumfeld, für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und den Erfolg struktureller Reformen. Als solche sind sie Teil des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben werden.
Bei der Umsetzung dieser Empfehlungen haben viele Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen (ARP) weiterhin Reformen mit spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt. Dies hat zu Fortschritten bei der Stärkung der Justizsysteme geführt, z. B. durch eine Überarbeitung des Disziplinarsystems für Richter oder durch die Verbesserung der Effizienz der Justiz durch die Umstrukturierung von Gerichten. Die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung wurden ebenfalls intensiviert, einschließlich der Stärkung der auf die Korruptionsbekämpfung ausgerichteten Institutionen. Schritte zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens, wie z. B. die Durchführung öffentlicher Konsultationen und Folgenabschätzungen, haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit. In bestimmten Fällen wurden diese ARP-Verpflichtungen als wesentlich erachtet, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Auszahlungen im Anschluss an einen Zahlungsantrag.
Andere EU-Finanzierungsquellen unterstützen die Stärkung der Kapazitäten der Justiz, der Medien und der Zivilgesellschaft bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und bieten technische Hilfe für gezielte Reformen. Im Rahmen des derzeitigen MFR bieten das Instrument für technische Unterstützung sowie Programme wie das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), das Programm „Justiz“, der Europäische Sozialfonds Plus und das Programm „Kreatives Europa“ wichtige Unterstützung bei der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung und der Justizsysteme sowie bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Medienpluralismus und der Korruptionsbekämpfung.
Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch neue Rechtsinstrumente und Umsetzung in der gesamten EU
Die Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Rechtsinstrumenten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU sicherzustellen. Beispielsweise hat das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) dazu geführt, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vor der Anwendung der meisten seiner Bestimmungen im August 2025 auf ihre Bereitschaft überprüft werden. Das neu eingerichtete Europäische Gremium für Mediendienste, ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich aus Vertretern der nationalen Medienaufsichtsbehörden zusammensetzt, wird eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Koordinierung und Unterstützung der Medienpolitik in den EU-Mitgliedstaaten spielen. Das Gremium wird die EU-Mitgliedstaaten auf verschiedene Weise unterstützen, z. B. durch die Bereitstellung von fachlicher Beratung, den Austausch bewährter Verfahren, den Aufbau von Kapazitäten oder die Krisenreaktion. Das Gremium wird auch Stellungnahmen zu Regulierungsmaßnahmen, die sich auf die Tätigkeit von Mediendiensteanbietern im Binnenmarkt auswirken, wie z. B. Lizenzentscheidungen, und zu Bewertungen von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt mit Binnenmarktdimension erarbeiten. Außerdem wird es die Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien unterstützen.
Die Kommission hat auch mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um die Umsetzung und Durchführung der neuen Anti-SLAPP-Richtlinie, die rechtliche Garantien zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in grenzüberschreitenden Situationen umfasst, und der umfassenderen Anti-SLAPP-Empfehlung zu unterstützen
. Zusätzlich zu den Vorschriften auf EU-Ebene wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, auf nationaler Ebene tätig zu werden, um Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor missbräuchlichen Klagen zu schützen
. Viele Mitgliedstaaten haben hierzu konkrete Schritte unternommen, z. B. durch gezielte Schulungen, die Einleitung von Sensibilisierungskampagnen und den Beginn der Entwicklung von Unterstützungsmechanismen.
Um die Korruptionsbekämpfung zu verstärken, unterstützt die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe dabei, eine Einigung über ihren Vorschlag zur Modernisierung des derzeitigen EU-Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung zu erzielen. Das EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung bietet ein breites Forum für die regelmäßige Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Integrität und zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Die Diskussionen des Netzes über Themen wie Vermögenserklärungen und die Behandlung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene stehen im Einklang mit den Themen, die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit behandelt werden.
Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des Erweiterungsprozesses und des auswärtigen Handelns
Der Schutz unserer demokratischen Institutionen und Werte ist eine gemeinsame Verantwortung, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den EU-Organen getragen wird. Das Engagement der EU für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit ist angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der nicht nur einen direkten Angriff auf die Ukraine und ihre Bevölkerung, sondern auch auf die Grundwerte der EU und die auf Regeln basierende internationale Ordnung darstellt, nur noch stärker geworden. Gleichzeitig sind die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung von entscheidender Bedeutung, um Einflussnahme aus dem Ausland und Manipulationen entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die Demokratien in der EU und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu untergraben.
Die Konsolidierung der demokratischen Strukturen, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Grundrechte stehen im Mittelpunkt des Erweiterungsprozesses und sind Teil der Grundlagen des EU-Beitritts. Im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission werden die Fortschritte der einzelnen Länder auf der Grundlage ihrer Leistungen bewertet. Durch die 2020 vereinbarte überarbeitete Verfahrensweise bei der Erweiterung wurde weiter unterstrichen, dass es greifbarer und nachhaltiger Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit bedarf, bevor ein Verhandlungskapitel abgeschlossen werden kann. Die Erweiterungsländer können auch auf die Unterstützung des Europarates zählen, der ihnen bei der Umsetzung von rechtsstaatlichen Standards, der Angleichung an den EU-Besitzstand und der Bereitstellung strategischer Leitlinien für Reformen durch Überwachung hilft.
Nach der erfolgreichen Integration Albaniens, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ab 2024 wird in den politischen Leitlinien bestätigt, dass diese Länder, da die Erweiterungsländer Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und im förmlichen Beitrittsprozess erzielen, schrittweise in diesen Prozess einbezogen werden, um der Verpflichtung nachzukommen, während ihres gesamten Beitritts und als künftige Mitgliedstaaten hohe Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.
Die Rechtsstaatlichkeit ist auch für die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau und die Ukraine-Fazilität von entscheidender Bedeutung. Um diese Unterstützungsmechanismen in vollem Umfang nutzen zu können, müssen die Länder eine Reformagenda umsetzen, die konkrete Schritte in Bezug auf die wesentlichen Elemente umfasst.
Die EU bekräftigt ihr Engagement für internationale Rechtsnormen durch ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre laufende Überprüfung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption.
3.3 Maßnahmen der EU als Reaktion auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit
Die EU hat ihre Fähigkeit, wirksam auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, gestärkt und sich dabei auf eine Reihe von Instrumenten gestützt, darunter Vertragsverletzungsverfahren, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU, das Verfahren nach Artikel 7 und die Konditionalitätsverordnung.
Reaktion auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
Die Kommission ist weiterhin ihrer Rolle als Hüterin der EU-Verträge gerecht geworden und hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um gegen bestimmte Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vorzugehen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat auch weiterhin wichtige Urteile zur Rechtsstaatlichkeit erlassen, mit denen die Anforderungen des EU-Rechts weiter präzisiert wurden. Dazu gehörten Urteile über die Bezüge von Richtern, die Entziehung von Rechtssachen von Richtern, die Zuweisung von Rechtssachen oder die Zulässigkeit von Vorabentscheidungsersuchen.
In den politischen Leitlinien wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung durch Vertragsverletzungsverfahren und die verstärkte Anwendung des Mechanismus nach Artikel 7 EUV weiterhin wirksam genutzt werden müssen, auch in einer künftigen erweiterten EU. Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV, das es dem Rat ermöglicht, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der EU besteht, und Folgemaßnahmen zu diesen Risiken zu ergreifen, wurde in Bezug auf Ungarn fortgesetzt. Der Rat hielt im November 2024 eine Sitzung zur aktuellen Lage in Ungarn und im Mai 2025 eine förmliche Anhörung ab.
Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit können auch die finanziellen Interessen der Union ernsthaft schädigen. Eine wirtschaftliche Haushaltsführung kann nur gewährleistet werden, wenn die Behörden im Einklang mit dem Gesetz handeln, wenn Rechtsverstöße von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden wirksam verfolgt werden und wenn willkürliche oder unrechtmäßige Entscheidungen von Behörden einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können.
Die allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union wird angewandt, wenn ein hinreichend direkter Zusammenhang zwischen Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und dem Unionshaushalt besteht und wenn andere in den Rechtsvorschriften der Union festgelegte Verfahren keinen wirksameren Schutz des Unionshaushalts gewährleisten würden. Die Schutzmaßnahmen, die der Rat im Dezember 2022 im Rahmen des von der Kommission gegen Ungarn gemäß der Konditionalitätsverordnung eingeleiteten Verfahrens beschlossen hat, sind weiterhin in Kraft.
Die Feststellung von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und eines hinreichend direkten Zusammenhangs mit dem EU-Haushalt erfordert eine gründliche Bewertung durch die Kommission. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Informationsquelle für die Anwendung der Konditionalitätsverordnung, und mehrere Bereiche, die in dem Bericht behandelt werden, können von unmittelbarer Bedeutung sein. Dazu gehören insbesondere das Justizsystem sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie eine wirksame gerichtliche Kontrolle durch unabhängige Gerichte. Er kann auch die Korruptionsbekämpfung betreffen, und zwar mit Blick auf Funktionsweise der Behörden bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union oder bei der Durchführung von Finanzkontrolle, Überwachung und Prüfung ; die Prävention und Sanktionierung von Betrug und Korruption und eine wirksame und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der EUStA.
4.SCHLÜSSELASPEKTE DER LAGE IM BEREICH DER RECHTSSTAATLICHKEIT AUF NATIONALER EBENE
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Methodik des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und seiner Empfehlungen
Die Bewertung in den Länderkapiteln für die einzelnen Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer wurde in Übereinstimmung mit einer etablierten Methodik erstellt, die bei der Erstellung der vorangegangenen Ausgaben des Berichts zugrunde gelegt wurde. Für die Erweiterungsländer deckt das jährliche Erweiterungspaket der Kommission den Stand der Vorbereitungen und die Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand und die europäischen Standards ab, auch in Bezug auf alle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit. In den Länderkapiteln des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit der ausgewählten Erweiterungsländer kann auf die Leitlinien verwiesen werden, die ihnen im Rahmen des Erweiterungsprozesses bereitgestellt wurden, und es kann die Komplementarität zwischen diesem Prozess und dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben werden.
Die Länderkapitel stützen sich auf eine von der Kommission eigenverantwortlich durchgeführte qualitative Bewertung, deren Schwerpunkt auf einer Synthese der wesentlichen Entwicklungen seit Juli 2024 liegt. In den einzelnen Länderkapiteln konzentriert sich die Analyse auf Themen, bei denen es bedeutende Entwicklungen gegeben hat oder bei denen weiterhin erhebliche Herausforderungen bestehen, die bereits in früheren Berichten festgestellt wurden. Die Analyse enthält eine qualitative Bewertung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen für 2024 erzielt haben. Das Ziel der Empfehlungen von 2025 besteht weiterhin darin, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Reformen voranzubringen. Dieser Bericht enthält keine Empfehlungen für Erweiterungsländer, da diese Empfehlungen im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden.
Der Bericht ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und stützt sich auf eine Vielzahl nationaler, internationaler und sonstiger Quellen sowie auf die eigene Datenerhebung der Kommission. Die Mitgliedstaaten und die Erweiterungsländer wurden aufgefordert, sich zu beteiligen, schriftliche Beiträge zu leisten und an speziellen Länderbesuchen teilzunehmen. Eine gezielte Konsultation der Interessenträger lieferte zudem wertvolle bereichsübergreifende und länderspezifische Beiträge. Darüber hinaus stellte der Europarat eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und Berichte zur Verfügung. Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. Der angenommene Bericht dient als Grundlage für anschließende Gespräche der Kommission mit den nationalen Regierungen und Parlamenten.
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4.1
Justizsysteme
Effiziente, gut funktionierende und vollständig unabhängige Justizsysteme sind für die Anwendung und Durchsetzung sowohl des EU-Rechts als auch des nationalen Rechts von entscheidender Bedeutung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist unerlässlich, um faire Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsschutz für die Wahrung der Rechte des Einzelnen zu gewährleisten. Der Zugang zu unabhängigen Gerichten und die Möglichkeit, gerichtliche Überprüfungen anzustrengen, sind grundlegende Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit.
Bei der Gestaltung ihrer Justizsysteme müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen des einschlägigen EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH vollständig einhalten. Es gibt auch europäische Standards, die vom Europarat und von der Venedig-Kommission entwickelt wurden und berücksichtigt werden müssen. Europäische justizielle Netze und Verbände leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und tragen zur Entwicklung europäischer Standards bei. In dieser Hinsicht spielen auch Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern eine wichtige Rolle.
Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der EU
Eurobarometer-Umfragen aus dem Jahr 2025 zeigen, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten Öffentlichkeit in 13 Mitgliedstaaten verbessert hat, in drei Mitgliedstaaten stabil geblieben ist und in elf Mitgliedstaaten verschlechtert hat. Ferner hat sich die Wahrnehmung bei den Unternehmen in 15 Mitgliedstaaten verbessert, in zwei Mitgliedstaaten ist sie stabil geblieben und in zehn Mitgliedstaaten hat sie sich verschlechtert. Gut funktionierende und vollständig unabhängige Justizsysteme kommen Bürgern und Unternehmen gleichermaßen zugute, und ihre positiven Auswirkungen auf Investitionen tragen zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei. In
Finnland
,
Dänemark
,
Irland
,
den Niederlanden
,
Luxemburg
und
Schweden
ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit oder bei Unternehmen nach wie vor besonders hoch (über 75 %), während sie in
Kroatien
,
Bulgarien
und
Polen
sehr niedrig ist (unter 30 %). Für die Erweiterungsländer lassen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen bestenfalls einen durchschnittlichen Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit erkennen.
Justizräte und Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern als elementare Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz
Die Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern sowie die Befugnisse und die Struktur der Justizräte sind für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit von zentraler Bedeutung. Dort, wo es Justizräte gibt, dienen sie als Puffer zwischen der Justiz und anderen Gewalten in Bereichen wie Ernennungen und Laufbahnentwicklung sowie bei Verwaltung des Justizsystems
. Der Europarat hat europäische Standards dafür entwickelt, wie diese Räte so gestaltet werden sollten, dass ihre Unabhängigkeit, auch in Bezug auf ihre Zusammensetzung, wirksam geschützt wird
. Damit die Justizräte effizient arbeiten können, benötigen sie ausreichende Ressourcen und administrative Unabhängigkeit.
Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre gesetzgeberischen Bemühungen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz der Justizräte vorangetrieben. In
Irland
hat die neu eingerichtete Kommission für die Ernennung von Richtern ihre Arbeit aufgenommen. In
Luxemburg
hat der 2023 eingerichtete Nationale Justizrat nun seine Arbeit vollständig aufgenommen und arbeitet wirksam.
In anderen Mitgliedstaaten laufen derzeit Initiativen. In
Spanien
führte 2024 ein strukturierter Dialog mit der Europäischen Kommission zur Neubesetzung des Rates für das Justizwesen, und es wurden Schritte zur Anpassung des Verfahrens für die Ernennung von Richtern als dessen Mitglieder unternommen. In
Italien
bringt der Oberste Justizrat mit der Reform des Justizsystems seine Aufgaben weiter voran, während die Reform zur Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten, die die Einrichtung zweier separater Hoher Räte vorsieht, von der Abgeordnetenkammer gebilligt wurde und derzeit im Senat erörtert wird. In
Schweden
legte die Regierung Vorschläge zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz vor, insbesondere in Bezug auf die Ernennung von Richtern und Disziplinarverfahren. In
Polen
wurde das Gesetz zur Behebung der mangelnden Unabhängigkeit des Nationalen Justizrats vom Parlament verabschiedet, ist jedoch aufgrund der Befassung des Verfassungsgerichts noch nicht in Kraft getreten, und die Regierung arbeitet derzeit an einem überarbeiteten Vorschlag. In
Estland
wurde die Reform des Rates für die Verwaltung der Gerichte eingeleitet, deren Ziel es ist, Befugnisse vom Justizministerium zu übertragen, den Rat zu einem ständigen Gremium zu machen und seine Zusammensetzung zu ändern.
Gleichzeitig hat der Oberste Gerichtsrat in
Portugal
dazu aufgerufen, Überlegungen über mögliche Mechanismen anzustellen, um seine Stabilität zu gewährleisten und seine Unabhängigkeit zu wahren. In
Bulgarien
wurden Änderungen der Zusammensetzung des Obersten Justizrats, durch die seit Langem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollten, vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie nicht von der zuständigen Stelle verabschiedet worden waren. Damit bleibt die Frage der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Obersten Justizrats weiterhin ungelöst. Die
Slowakei
plant eine Stärkung der Rolle des Justizrats in Bereichen wie Disziplinarverfahren. Wenngleich derzeit Überlegungen über die Einführung von Garantien zur Gewährleistung ausreichender Garantien für die Unabhängigkeit bei der Entlassung von Mitgliedern des Justizrats angestellt werden, wurden bislang noch keine formellen Schritte unternommen.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so hat die Umsetzung des zuvor geänderten Rechtsrahmens in
Montenegro
erste positive Ergebnisse gebracht, während die Zusammensetzung des Justizrates und des Staatsanwaltschaftsrats noch weiter verbessert werden muss. In
Albanien
bestehen nach wie vor Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung von Ernennungen und Entscheidungen über die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten sowie von nichtrichterlichen Mitgliedern des Hohen Justizrats und des Hohen Staatsanwaltsrats.
Verfahren zur Ernennung und Entlassung von Richtern sind für die Unabhängigkeit der Justiz und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Der EuGH hat klargestellt, dass die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt, dass die Bedingungen und Regeln für die Ernennung von Richtern ausreichen, um begründete Zweifel daran auszuschließen, ob Richter gegenüber äußeren Einflüssen unempfänglich sind
. In mehreren Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren zur Ernennung von Richtern unternommen, auch als Folgemaßnahme zu den Empfehlungen aus dem Jahr 2024. In
Malta
laufen Gespräche im Parlament über eine umfassende Verfassungsreform, die die Einbeziehung der Justiz in das Verfahren zur Ernennung des Obersten Richters vorsieht. In
Griechenland
ist die Justiz erstmals an der Besetzung der höchsten Stellen im Gerichtssystem beteiligt. In
Deutschland
werden durch eine neue Reform zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Verfassungsgerichts bestimmte Garantien für dessen Funktionsweise und Unabhängigkeit in der Verfassung verankert. In
Zypern
stärkt die kürzlich eingeführte gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Obersten Justizrats die Transparenz und Rechenschaftspflicht. In
Litauen
wurden Schritte unternommen, um die Transparenz des Ernennungsverfahrens zu verbessern.
In anderen Mitgliedstaaten kommen die Reformen nur langsam voran. In
Finnland
wurden nur begrenzte Schritte unternommen, um die Reform der Ernennung von Laienrichtern voranzubringen. In
Schweden
ist die Debatte über die Stärkung der Garantien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit bei der Ernennung von Laienrichtern noch nicht abgeschlossen.
In einigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen oder Defizite bei der Ernennung in hohe Richterämter und bei der Besetzung von Gerichtspräsidentenstellen, auch wenn deren Ausmaß und Schwere variieren. In
Ungarn
wurden neue Vorschriften für die Ernennung und Laufbahn von Richtern eingeführt, allerdings wurde der Nationale Justizrat zu einigen der einschlägigen Gesetzesänderungen nicht immer konsultiert. In
Lettland
müssen die erforderlichen Garantien für das Ernennungsverfahren für Richter am Obersten Gericht noch geschaffen werden. In
Österreich
wurden keine Schritte unternommen, um eine systematische Beteiligung der Justiz an der Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte einzuführen.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurde in
Montenegro
der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs einstimmig ernannt. In
Nordmazedonien
wurden im gesamten Justizwesen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz getroffen, während in Bezug auf Ernennungsentscheidungen nach wie vor einige Bedenken bestehen.
In einigen Mitgliedstaaten bestehen Bedenken hinsichtlich eines unangemessenen Drucks auf die Justiz. In
Ungarn
, setzt sich der übermäßige Druck auf einige Richter innerhalb der Justiz fort, insbesondere im Zusammenhang mit internen Debatten über zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz. In
Bulgarien
, haben die Ad-hoc-Ausschüsse, die eingesetzt wurden, um Fälle der Einschüchterung von Richtern und einer möglichen Unterwanderung der Justiz zu untersuchen, ihre Arbeit abgeschlossen. Was die Erweiterungsländer betrifft, so blieb der politische Druck auf die Justiz und die Staatsanwaltschaften in
Serbien
hoch, wobei der Hohe Justizrat und der Staatsanwaltsrat, die Regierung oder das Parlament kaum oder gar keine Folgemaßnahmen ergriffen haben. In
Nordmazedonien
geben Einmischung und Druck anderer staatlicher Stellen Anlass zu ernster Besorgnis über die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz.
Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Wenngleich sich die Struktur der nationalen Staatsanwaltschaften von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet, sind institutionelle Garantien erforderlich, um die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten, damit sie ohne Einmischung tätig werden kann
. Diese Autonomie ist für die Durchsetzung sowohl des nationalen als auch des europäischen Strafrechts von entscheidender Bedeutung.
Die Reformen zur Stärkung der institutionellen Garantien für die Staatsanwaltschaft, von denen einige als Reaktion auf die Empfehlungen aus dem Jahr 2024 beschlossen wurden, sind weiter fortgeschritten. In Slowenien sind Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwälte in Bezug auf parlamentarische Untersuchungen in Kraft getreten. In
Spanien
ist der Entwurf einer Reform des Statuts des Generalstaatsanwalts, der auch die Entkopplung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der Amtszeit der Regierung vorsieht, derzeit Gegenstand einer Konsultation, bevor er von der Regierung genehmigt und dem Parlament vorgelegt wird. In
Zypern
schreitet die Reform des Juristischen Dienstes voran, die eine klarere Unterscheidung zwischen Beratungs- und Strafverfolgungsaufgaben des Generalstaatsanwalts vorsieht. In
Polen
wurden wichtige Schritte unternommen, um das Amt des Justizministers vom Amt des Generalstaatsanwalts zu trennen, während ein entsprechendes Gesetz noch verabschiedet werden muss. In
Rumänien
werden legislative Schritte geprüft, um die Garantien in Bezug auf die Unabhängigkeit hochrangiger Staatsanwälte zu stärken.
In
Österreich
ist die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft bisher nicht vorangekommen, obwohl sie im Regierungsprogramm vorgesehen ist und derzeit Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden. In
Bulgarien
wurde zwar der Mechanismus für die wirksame Rechenschaftspflicht und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter für verfassungskonform erklärt, doch müssen noch Verfahrensfragen angegangen werden, um seine volle Wirksamkeit zu gewährleisten. In
Ungarn
wird durch eine Verfassungsänderung die Anforderung aufgehoben, dass der Generalstaatsanwalt aus dem Kreis der Staatsanwälte ausgewählt werden muss. In
Slowakei
gibt die Befugnis des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige Entscheidungen von Staatsanwälten aufzuheben, in Verbindung mit einem neuen Strafverfolgungsrahmen nach wie vor Anlass zur Sorge.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so laufen in
Nordmazedonien
Gesetzgebungsprozesse in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwaltschaft. In
Serbien
bestehen Bedenken hinsichtlich der Autonomie der Staatsanwaltschaft, und die Wirksamkeit und Vertraulichkeit der strafrechtlichen Ermittlungen wird durch Mängel im Recht und in der Praxis beeinträchtigt.
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wahrung der Unabhängigkeit in Disziplinarverfahren
Der EuGH hat klargestellt, dass Disziplinarverfahren nicht als eine Form der politischen Kontrolle der Justiz genutzt werden dürfen
. Die Garantien umfassen klare Vorschriften, die festlegen, was ein Disziplinarvergehen ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Disziplinarverfahren sollten von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden, das Recht auf Verteidigung achten und vor Gericht anfechtbar sein
.
Der Trend zu verstärkten Garantien in Disziplinarverfahren setzte sich in mehreren Mitgliedstaaten fort. In
Tschechien
trat ein neues Disziplinarverfahren für Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher in Kraft, mit dem die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs eingeführt wurde. In
Slowenien
werden im Parlament Änderungen erörtert, die Garantien für den Disziplinarrahmen für Richter vorsehen. In einigen Mitgliedstaaten gibt es jedoch Bedenken. In
Griechenland
hat die Entscheidung, Disziplinarverfahren gegen Richter wegen des Inhalts ihrer Entscheidungen einzuleiten, eine Debatte innerhalb der Richterschaft ausgelöst. In der
Slowakei
wurden zwar einige Schritte unternommen, um bestimmte Verfahrensaspekte zu klären, und die Regierung zeigte sich offen für weitere gesetzgeberische Maßnahmen, doch sind weitere Fortschritte bei der Einführung ausreichender Garantien in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit für gerichtliche Entscheidungen erforderlich.
Der wirksame Schutz der Unabhängigkeit der Justiz erfordert eine Kultur der Integrität und Unparteilichkeit. Mehrere Mitgliedstaaten setzen Strategien und Verfahren zur Förderung der Integrität in der Justiz um. Beispiele hierfür sind
Litauen
, wo die Justiz Schulungen zur Förderung eines Umfelds zur Korruptionsbekämpfung erhält. In
Kroatien
werden die Bemühungen um die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Integrität von Richtern und Staatsanwälten fortgesetzt.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so setzte
Albanien
weiterhin Justizreformen um, und das Überprüfungsverfahren für alle Richter und Staatsanwälte wurde in erster Instanz abgeschlossen, wodurch die Rechenschaftspflicht weiter gestärkt wurde. In
Montenegro
hat sich die Förderung und Durchsetzung ethischer und beruflicher Standards bei Richtern und Staatsanwälten verbessert.
Bemühungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Justiz
Die Effizienz der Justizsysteme ist eine notwendige Voraussetzung für den Schutz von Rechten, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit. Schlüsselmaßnahmen sind das Fallmanagement und der zügige Erlass von Entscheidungen. Übermäßig lange Verfahren verursachen Rückstände und untergraben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die nationalen Justizsysteme. Verzögerungen haben auch erhebliche Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungen und Investitionen.
In mehreren Mitgliedstaaten sind Reformen zur Steigerung der Effizienz der Justiz im Gange. In
Tschechien
wurden die Fallbearbeitungszeiten weiter verbessert.
Estland,
Belgien
und
Spanien
unternehmen Schritte zur Verbesserung der Effizienz. In
Deutschland
wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ eingeführt.
Einige Mitgliedstaaten stehen jedoch weiterhin vor langjährigen Herausforderungen in Bezug auf die Effizienz ihrer Justizsysteme. In
Griechenland
,
Italien
,
Malta
und
Kroatien
ist die Dauer der Gerichtsverfahren trotz wichtiger Schritte nach wie vor ein ernstes Problem. In
Portugal
hat sich die Effizienz der Verwaltungs- und Finanzgerichte in der ersten Instanz zwar verbessert, aber die Unternehmen haben auf ernsthafte Probleme bei der Dauer der Entscheidungsfindung hingewiesen, insbesondere bei den Gerichten der zweiten Instanz. In
Serbien
ist das Gesamtbild für Zivil-, Handels- und Strafsachen nach wie vor positiv, während bei der Bearbeitung von Verwaltungs- und Verfassungsbeschwerden nach wie vor große Herausforderungen bestehen.
Für ein effizientes Justizsystem braucht es angemessene Ressourcen, einschließlich der notwendigen Investitionen in Infrastruktur, sowie qualifiziertes, gut ausgebildetes und angemessen vergütetes Personal. Berechenbarkeit kann für die Glaubwürdigkeit des Justizsystems und für die Anwerbung von Personal von entscheidender Bedeutung sein. Viele Mitgliedstaaten haben weiterhin in ihre Justizsysteme investiert, oftmals trotz des erheblichen Drucks auf die öffentlichen Ausgaben.
Portugal
hat erhebliche Schritte unternommen, um die Personalausstattung der Justiz durch Neueinstellungen und Gesetzesänderungen zu verbessern.
Die Niederlande
,
Rumänien
,
Schweden
und
Dänemark
haben ebenfalls Schritte unternommen, um die Ressourcen für das Justizsystem aufzustocken. In
Slowenien
wurden die Gehälter der Richter erhöht und ein automatischer Indexierungsmechanismus eingeführt. In
Kroatien
wurden per Gesetz objektive Kriterien für die Aktualisierung der Vergütung von Richtern und Staatsanwälten eingeführt. In
Ungarn
werden die Gehälter im Justizsystem bis 2027 in drei Schritten angehoben.
Die Höhe der Vergütung wirkt sich tendenziell auf die Attraktivität der Justizberufe aus. In
Deutschland
wurden einige Schritte in Bezug auf die Höhe der Vergütung von Richtern und Staatsanwälten unternommen, während bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten nach wie vor Herausforderungen bestehen. In
Zypern
wirken sich die Herausforderungen in Bezug auf Ressourcen und Infrastruktur nach wie vor auf die Arbeit der erstinstanzlichen Richter aus. Der Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen wirkt sich nach wie vor negativ auf die Qualität der Justiz in
Albanien
aus. Begrenzte Finanzmittel in
Nordmazedonien
beeinträchtigen nach wie vor die finanzielle Autonomie der Justiz.
Investitionen in die Digitalisierung können die Effizienz und Zugänglichkeit der Justizsysteme stärken und ihre Resilienz verbessern. Digitalisierungsinitiativen wurden in
Dänemark
,
Estland
,
Irland
,
Griechenland
,
Spanien
,
Frankreich
,
Luxemburg
,
Malta
und
Polen
vorangetrieben. Allerdings können die Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung in der Praxis unterschiedlich ausfallen. In
Bulgarien
wurden neue digitale Instrumente für den Zugang zur Justiz eingeführt, während elektronische Kommunikationsmittel nach wie vor fehlen. In
Tschechien
sind Videokonferenzen gut etabliert und wurden durch die jüngsten Gesetzesänderungen weiter unterstützt, doch die Einführung des Systems „e-file“ verzögerte sich weiter. In
Italien
sind zwar alle anderen Zweige des Justizsystems vollständig digitalisiert, doch sind digitale Lösungen in den Strafgerichten aufgrund technischer Herausforderungen, die das Justizministerium bis Ende 2025 lösen will, nach wie vor begrenzt.
Albanien
führt neue Digitalisierungsinitiativen und ein modernes integriertes elektronisches Fallbearbeitungssystem in Gerichten und Staatsanwaltschaften ein, und in
Serbien
wird ein neues Fallbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft eingeführt. Die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der digitalen Instrumente werden auch in
Nordmazedonien
fortgesetzt, aber es bestehen nach wie vor Herausforderungen, wie z. B. die veraltete Infrastruktur.
Zugang zur Justiz und die Rolle der Rechtsanwälte im Justizsystem
Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern und andere Rechtsberufe wie Notare spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Das jüngste Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Rechtsanwälte die grundlegende Rolle, die ihnen in einer demokratischen Gesellschaft zukommt, wahrnehmen können
.
Die Prozesskosten und der Zugang zu Prozesskostenhilfe sind von entscheidender Bedeutung, um einen echten Zugang zur Justiz zu gewährleisten. In
Irland
wurden weitere Schritte unternommen, um die Prozesskosten zu senken, eine allgemeine Überprüfung des Systems der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen wurde abgeschlossen und eine Reform des Systems der Prozesskostenhilfe in Strafsachen wird vorbereitet. In
Spanien
wurde der Rahmen für die Prozesskostenhilfe gestärkt, und in
Dänemark
wird das Prozesskostenhilfesystem erneut überarbeitet. In den
Niederlanden
wurde in einer unabhängigen Überprüfung empfohlen, die Honorare der Rechtsanwälte für Prozesskostenhilfe zu erhöhen. Die neuen Vorschriften über die Prozesskostenhilfe in
Portugal
zielen darauf ab, die niedrige Vergütung von Anbietern von Prozesskostenhilfe anzugehen, obwohl die Anwaltskammer zusätzliche Änderungen gefordert hat.
Ein funktionierendes Justizsystem bedeutet, dass Rechtsanwälte die Freiheit haben, ihre Aufgaben bei der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten wahrzunehmen. In
Belgien
forderten Rechtsanwälte nach der Annahme von Richtlinien, die die Aufzeichnung von Treffen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten verbieten, zusätzliche Verfahrensgarantien zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses. In
Litauen
werden weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit von Rechtsanwälten und Mandanten geäußert.
4.2
Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Korruption untergräbt das Vertrauen in öffentliche Einrichtungen, schadet der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und schafft ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Misstrauen. Sie steht häufig im Zusammenhang mit anderen Straftaten, insbesondere mit Geldwäsche, bei der illegale Gewinne durch entsprechende Systeme verschleiert werden. Die wirksame Korruptionsbekämpfung beruht auf einem umfassenden Ansatz, bei dem präventive und repressive Maßnahmen in einem soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen mit wirksamen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kombiniert werden. Präventivmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen sind erforderlich, um Integrität zu fördern und den Raum für Korruption so gering wie möglich zu halten.
Korruptionswahrnehmung in der EU
Die Ergebnisse des Korruptionswahrnehmungsindexes
zeigen immer wieder, dass acht der 20 Ländern, die im internationalen Vergleich am besten abschneiden, EU-Mitgliedstaaten sind
. Allerdings bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
. Die Erweiterungsländer schneiden in dieser Rangliste unterdurchschnittlich ab
. Die Eurobarometer-Umfragen von 2025 zum Thema Korruption zeigen, dass Korruption für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis ist. Etwa sieben von zehn Europäerinnen und Europäern (69 %) sind der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet ist, und nach Auffassung von mehr als vier von zehn Europäerinnen und Europäern (44 %) hat die Korruption in ihrem Land zugenommen. Nur 32 % der Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass die Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung wirksam sind. Gleichfalls ist nach Auffassung der meisten europäischen Unternehmen (63 %) das Problem der Korruption in ihrem Land weitverbreitet, und nur etwa die Hälfte der Unternehmen (52 %) ist der Ansicht, dass es wahrscheinlich ist, dass korrupte Personen oder Unternehmen gefasst oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung und ihre Umsetzung
Die Bedeutung einer wirksamen Korruptionsbekämpfungspolitik ist im internationalen Recht anerkannt
. Durch nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung kann sichergestellt werden, dass die Mitgliedsländer einen umfassenden, kohärenten und integrierten Ansatz verfolgen, der es ermöglicht, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in allen relevanten Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen. Fast alle Mitgliedstaaten verfügen derzeit über nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung – deren Umfang jedoch variieren kann
.
In
Rumänien
,
Estland
und
Griechenland
werden aktualisierte strategische Rahmenbedingungen ausgearbeitet, während die Umsetzung der bestehenden Rahmen planmäßig verläuft.
Die Niederlande
haben eine erste nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie verabschiedet, und in
Frankreich
wird der neue Plan zur Korruptionsbekämpfung voraussichtlich bis Sommer 2025 angenommen.
Slowenien
hat seine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung angenommen, mit der ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz verfolgt wird, um Korruption einzudämmen und Transparenz und Integrität zu erhöhen.
Finnland
hat einen neuen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung angenommen. In
Irland
kam es bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Rahmens zu Verzögerungen.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so haben
Albanien
und
Serbien
mehrjährige Strategien zur Korruptionsbekämpfung angenommen. In
Montenegro
, wo der Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung im Großen und Ganzen vorhanden ist, ist die Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2024-2028 und des dazugehörigen Aktionsplans im Gange, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Überwachung. In
Nordmazedonien
ist die Umsetzung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung insgesamt nach wie vor unzureichend.
Stärkung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Kapazitäten der Institutionen
Eine wirksame Bekämpfung der Korruption erfordert die Aufrechterhaltung eines starken Rechtsrahmens und starker und unabhängiger Institutionen für dessen Durchsetzung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländern, auf die sich dieser Bericht bezieht, werden als solide angesehen, und Maßnahmen zur Beseitigung einiger spezifischer Lücken sind im Allgemeinen im Gange oder sind geplant. Nach ihrer Annahme wird die EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung den Mitgliedstaaten eine weitere Gelegenheit bieten, ihre Rahmen zu stärken.
Mehrere Mitgliedstaaten haben Strafrechtsreformen vorangebracht, um verstärkt gegen Korruption vorzugehen.
Schweden
hat neue Rechtsvorschriften verabschiedet, um die Verjährungsfristen für besonders schwere Korruptionsdelikte zu verlängern.
Kroatien
bereitet derzeit einen Gesetzesentwurf vor, um effizientere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Korruptionsdelikten zu unterstützen und die Befugnisse der spezialisierten Strafverfolgungsbehörden des Landes zu stärken. In
Deutschland
gibt es ein erneuertes Engagement für die Bekämpfung von Finanzkriminalität, einschließlich Korruption, während die Pläne für Unternehmenssanktionen für Auslandsbestechung schon vor der vorzeitigen Auflösung des Parlaments weit fortgeschritten waren. Auch in
Spanien
wird an der Überarbeitung der Strafprozessordnung gearbeitet, um die Dauer der Ermittlungen zu verkürzen.
In anderen Mitgliedstaaten wurden die geplanten Reformen vorübergehend ausgesetzt, um eine Angleichung an die neuen EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu erreichen, zu denen derzeit interinstitutionelle Verhandlungen geführt werden. Dies ist bei
Finnland
der Fall, das beabsichtigt, die Überarbeitung des Straftatbestands der Auslandsbestechung und die Kriminalisierung der unerlaubten Einflussnahme voranzutreiben, sobald der neue EU-Rechtsrahmen in Kraft ist. In einigen Fällen wurde durch Änderungen des Strafrechts die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen untergraben. In der
Slowakei
wurde die Strafrechtsreform 2024 angepasst, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten, und die slowakische Regierung hat sich aktiv dafür eingesetzt. Andere Aspekte geben jedoch nach wie vor Anlass zu besonderen Bedenken, was sich auf mehrere laufende Korruptionsermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, auch gegen hochrangige Beamte, auswirkt. In
Nordmazedonien
werden die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere in Fällen auf hoher Ebene, weiterhin durch die Änderungen des Strafgesetzbuchs von 2023 behindert.
Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte zur Stärkung ihrer Korruptionsbekämpfungseinrichtungen. In
Zypern
werden derzeit Vorschläge zur Stärkung der funktionalen und operativen Unabhängigkeit der Unabhängigen Behörde gegen Korruption erörtert. In
Belgien
sollen neue Ermittlungs- und Strafverfolgungsstrukturen geschaffen werden, um die Korruption zu bekämpfen. In
Irland
trat ein neuer Ombudsdienst für die Polizei (Fiosrú) an die Stelle der ehemaligen Ombudsmann-Kommission der Garda Síochána.
Um gegen immer komplexere Korruptionsfälle vorzugehen, müssen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und die Justiz ausreichend spezialisiert und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein. In
Portugal
wurden zusätzliche Humanressourcen für Ermittlungen bereitgestellt. Um der zunehmenden Komplexität von Korruptionsfällen Rechnung zu tragen, wurden der Staatsanwaltschaft in
Spanien
durch zwei spezialisierte Staatsanwaltskammern und zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. In
Nordmazedonien
berichtete die Staatsanwaltschaft über eine Stärkung der Ermittlungskapazitäten, eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit und verbesserte operative Kapazitäten in mehreren Ermittlungszentren. In anderen Ländern bestehen nach wie vor Herausforderungen. In
Irland
stellen unzureichende Ressourcen und Spezialisierung nach wie vor eine Herausforderung für die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen dar. In
Montenegro
wurden die für die Korruptionsbekämpfung bereitgestellten Humanressourcen leicht aufgestockt, sind aber insgesamt nach wie vor unzureichend. In
Serbien
wird die Kapazität der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität, komplexe organisierte Kriminalität und Korruption auf hoher Ebene zu bearbeiten und zu untersuchen, durch unzureichende personelle Ressourcen eingeschränkt.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden wie zentralen Meldestellen und Steuer-, Prüfungs-, Wettbewerbs- und anderen Verwaltungsbehörden sowie der Zugang zu Informationen und die Verknüpfung von Datenbanken und Registern sind für die Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung. In
Irland
verläuft die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden reibungslos. In
Polen
traten geänderte Vorschriften für die Koordinierung der Staatsanwaltschaften in Kraft. In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor einige Herausforderungen. In
Slowenien
berichtete die Staatsanwaltschaft über Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und bei der Erhebung von Beweismitteln, insbesondere von Bankinformationen. In
Ungarn
berichtete die Integritätsbehörde weiterhin über Hindernisse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, darunter mangelnden Zugang zu den in Datenbanken anderer Stellen gespeicherten Informationen.
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Staatsanwaltschaft ist in den teilnehmenden Mitgliedstaaten insgesamt gut. Darüber hinaus hat die EUStA nun in
Polen
und
Schweden
vollständig ihre Arbeit aufgenommen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. In
Irland
enthält das Regierungsprogramm 2025 eine Verpflichtung, der EUStA beizutreten.
Wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten und Stärkung der Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene
Laut der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption sind etwa zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer (66 %) der Ansicht, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden. Die wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsfällen kann durch rechtliche Mängel wie unklare oder aufwendige Verfahren zur Aufhebung der Immunität oder kurze Verjährungsfristen behindert werden. Dies kann in komplexen Korruptionsfällen besonders schädlich sein.
Die Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten wird in einer Reihe von Mitgliedstaaten effizient durchgeführt. In
Frankreich
wurden die Anstrengungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Korruption verstärkt, auch in Bezug auf Fälle auf hoher Ebene, wobei den Ermittlungsbehörden zusätzliche personelle Ressourcen zugewiesen wurden und neue Rechtsinstrumente eingeführt wurden. Die Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten in den
Niederlanden
ist nach wie vor wirksam, ohne dass Ermittler und Staatsanwälte auf Hindernisse hingewiesen haben. In
Schweden
liefern Ermittlungen bei und die strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsdelikten nach wie vor Ergebnisse, auch wenn die Strafverfolgungsbehörden besorgt darüber sind, dass möglicherweise zu wenig Fälle gemeldet werden. In
Lettland
erfolgt die Ermittlung und Strafverfolgung bei Korruptionsdelikten auf effiziente Weise, während einige Bedenken hinsichtlich der Korruption auf hoher Ebene geäußert wurden.
Die
kroatischen
Behörden erzielen mittlerweile gute Erfolge bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung bei Korruption, auch in Fällen auf hoher Ebene. In
Polen
wird in umfangreichen Korruptionsfällen, an denen Beamte und Politiker beteiligt sind, ermittelt. In
Griechenland
ist ein interoperables gemeinsames Fallbearbeitungssystem in Vorbereitung, und es werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Erfolgsbilanz bei der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen zu verbessern, auch in Korruptionsfällen auf höchster Ebene. In
Slowenien
wurden mehrere laufende und umfangreiche Ermittlungen aus den Vorjahren von der Polizei abgeschlossen, die den Staatsanwaltschaften im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Korruptionsfälle übermittelte.
In
Portugal
gibt es Probleme bei der rechtzeitigen Ermittlung, Verfolgung und Entscheidung bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene, sodass die Gefahr besteht, dass diese verjähren. In
Malta
wurden neue Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, obwohl die Zahl der rechtskräftigen Urteile in Korruptionsfällen nach wie vor gering ist und in einer Reihe von Fällen, an denen hochrangige Beamte beteiligt sind, Verfahren anhängig sind. Während in
Rumänien
weiterhin Erfolge erzielt werden, auch bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene, haben Urteile über die Verjährungsfrist dazu geführt, dass viele Korruptionsfälle eingestellt und Verurteilungen aufgehoben wurden.
Bulgarien
und
Ungarn
müssen noch eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen bei Korruption auf hoher Ebene nachweisen.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurden im Rahmen der besonderen Korruptionsbekämpfungsstruktur in
Albanien
konkrete Fortschritte auf dem Weg zu einer soliden Erfolgsbilanz bei der Korruptionsbekämpfung, insbesondere auf hoher Ebene, erzielt. In
Montenegro
verbessert sich die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene weiter, doch die geringe Zahl rechtskräftiger Verurteilungen und das Fehlen wirksamer und abschreckender Strafen tragen dazu bei, dass der Eindruck der Straflosigkeit entsteht. Trotz der jüngsten Bemühungen in
Nordmazedonien
stellen Verzögerungen bei Gerichtsverfahren und Ressourcenengpässe nach wie vor ein Hindernis für eine solide Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene dar. In
Serbien
bestehen nach wie vor Herausforderungen, wenn es darum geht, solide Erfolge bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu erzielen.
Bekämpfung der Korruption, eines Wegbereiters der organisierten Kriminalität
Organisierte kriminelle Gruppen nutzen Korruption, um ihre Ziele zu erreichen, was sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen bedroht. Die Bekämpfung von Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit unzulässiger Einflussnahme und Unterwanderung durch organisierte Kriminalität im öffentlichen Sektor hat für mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Priorität. In
Frankreich
wurde ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption durch kriminelle Organisationen vom Verfassungsrat überprüft. In den
Niederlanden
wird weiterhin an der Bekämpfung der Bestechung von Regierungsbeamten durch die organisierte Kriminalität gearbeitet.
Schweden
hat Rechtsvorschriften zur Verstärkung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Kommunalbediensteten verabschiedet, um eine mögliche Unterwanderung des öffentlichen Diensts durch Mitglieder der organisierten Kriminalität zu verhindern.
Stärkung der Korruptionsprävention und des Integritätsrahmens
Transparente und rechenschaftspflichtige Governance- und Integritätsrahmen sind der beste Schutz vor Korruption. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung von mehr Transparenz, Ethik und Integrität für die Behörden bei der Korruptionsbekämpfung sowie von spezifischen Maßnahmen in Bereichen wie Interessenkonflikte, Lobbyarbeit und in Bezug auf den „Drehtüreffekt“ deutlich.
-Vermeidung von Interessenskonflikten
Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Beamter ein privates oder berufliches Interesse hat, das die unparteiische und objektive Ausübung seiner Pflichten beeinträchtigen könnte. In einigen Mitgliedstaaten wurde der Integritätsrahmen durch Verhaltenskodizes und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergänzt, unter anderem durch die Stärkung der zuständigen Behörden. In
Zypern
wurde ein Sonderberater für Ethik ernannt, der eine zentrale Rolle bei der Förderung der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung für hochrangige Beamte spielen wird. In der
Slowakei
wurde ein Entwurf eines Verhaltenskodex für Personen in hohen Führungspositionen ausgearbeitet, der voraussichtlich im Juli 2025 von der Regierung vorgelegt wird. In
Luxemburg
erwägt die Regierung weitere Änderungen zur Einführung von Verhaltenskodizes für gewählte Vertreter und Beamte auf kommunaler Ebene. In
Albanien
wurden einige Schritte zur Reform der Rechtsvorschriften zu Interessenkonflikten unternommen.
In
Österreich
wird derzeit ein Entwurf eines Verhaltenskodex für Minister ausgearbeitet, der sich auf Interessenkonflikte konzentriert. In
Estland
berichten die Behörden über die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte, und in jedem Ministerium wurden Kontaktstellen für Korruptionsbekämpfung benannt, um die Einhaltung der einschlägigen Standards zu unterstützen. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeführt, die auf die Integrität in bestimmten Sektoren wie der Justiz oder der Polizei abzielen. Dies war in
Bulgarien
der Fall, wo weitere Maßnahmen zur Stärkung der Integrität von Polizei und Justiz ergriffen wurden, einschließlich überarbeiteter Ethikkodizes. Ebenso wurden in
Italien
Maßnahmen zur Verbesserung der Integrität der Polizei eingeleitet, während der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integritätsmaßnahmen für die Mitglieder des Parlaments noch aussteht und umfassende Vorschriften über Interessenkonflikte nach der Billigung durch die Abgeordnetenkammer noch vom Senat verabschiedet werden müssen.
In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Mängel, da die Vorschriften über Interessenkonflikte unvollständig sind oder die Reformen ins Stocken geraten sind. In
Tschechien
erklärte das Verfassungsgericht die Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte aus verfahrensrechtlichen Gründen für verfassungswidrig. In
Malta
gibt es Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in der öffentlichen Verwaltung, aber ihr Anwendungsbereich ist nach wie vor begrenzt, da die Mitglieder des Parlaments nicht unter diese Vorschriften fallen.
-Lobbying und Drehtüreffekt
Damit Lobbyarbeit eine legitime Form der Beteiligung an der Politikgestaltung sein kann, muss sie strengen Transparenz- und Integritätsanforderungen unterliegen. Diese sind von wesentlicher Bedeutung, um Rechenschaftspflicht und inklusive Entscheidungsfindung zu gewährleisten und ungebührliche oder verdeckte Einflussnahme zu verhindern.
Einige Mitgliedstaaten haben ihre Transparenzvorschriften für Lobbyarbeit überarbeitet, Transparenzregister eingerichtet oder erweitert oder neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet.
Tschechien
hat Rechtsvorschriften über Lobbyarbeit verabschiedet, mit denen ein neues Transparenzregister eingeführt wurde. In
Estland
einigten sich alle politischen Parteien im Parlament auf einen Rahmen für Lobbyarbeit bei Mitgliedern des Parlaments, und die Vorschriften für Lobbying für die Regierung werden derzeit bewertet. In
Spanien
wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Regulierung der Lobbyarbeit vorgelegt, und die Arbeit an der Operationalisierung eines öffentlichen Registers von Lobbyisten wird fortgesetzt. In
Irland
wurde der Anwendungsbereich des Lobbyregisters über die zentrale und lokale Regierung hinaus auf andere Stellen ausgeweitet. In
Schweden
empfahl ein parteiübergreifender Untersuchungsausschuss die Einführung von Vorschriften für Lobbytätigkeiten.
Das Fehlen umfassender Vorschriften für Lobbytätigkeiten in einigen Mitgliedstaaten oder Mängel bei der Durchsetzung des bestehenden Rahmens werden als wichtige Punkte für Verbesserungen angesehen. In
Italien
wurden zwar einige Gesetzesentwürfe erörtert, allerdings bestehen nach wie vor weitgehend keine umfassenden Vorschriften für Lobbyarbeit; ferner gibt es zwar einige begrenzte und freiwillige Maßnahmen auf Ebene der Ministerien, aber kein öffentlich zugängliches Lobbyregister. In den
Niederlanden
wurden verfahrenstechnische Verbesserungen des bestehenden Systems eingeführt, eine tiefgreifendere Reform hat jedoch noch nicht stattgefunden. In
Portugal
wurden zwar erste Anstrengungen in Bezug auf Lobbyarbeit unternommen, diese wurden jedoch bis zum Ende der letzten Legislaturperiode noch nicht konkret umgesetzt. In
Frankreich
gelten die Offenlegungspflichten weiterhin nur für Lobbyisten und nicht für Beamte auf höchster geschäftsführender Ebene. In
Polen
,
Österreich
und
Belgien
gab es keine weiteren Schritte zur Stärkung der Lobbyvorschriften. In
Kroatien
verläuft die Umsetzung des neuen Gesetzes über Lobbyarbeit zwar planmäßig, die Öffentlichkeit wird jedoch nicht direkt über Treffen zwischen Lobbyisten und Beamten informiert. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Rahmen für Lobbytätigkeiten in
Griechenland
zu verbessern, unter anderem durch eine Überprüfung der Definition eines Lobbyisten und die Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung.
Die Regulierung und Durchsetzung von Vorschriften über den „Drehtüreffekt“ zwischen öffentlichen und privaten Funktionen ist nach wie vor ein Schwerpunktbereich, wobei Fragen wie strengere Beschränkungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst und Karenzzeiten in mehreren Mitgliedstaaten erörtert werden. In
Finnland
wurde dem Parlament im September 2024 ein Gesetz zur Eindämmung des Drehtüreffekts für Minister vorgelegt. In
Tschechien
wird eine mögliche künftige Überarbeitung der Vorschriften zum Drehtüreffekt auf technischer Ebene geprüft. In den
Niederlanden
hat das Repräsentantenhaus überarbeitete Vorschriften über den Drehtüreffekt für Minister und Staatssekretäre angenommen. In anderen Mitgliedstaaten sind die Gespräche noch nicht vorangeschritten. In
Schweden
wurden bislang keine Folgemaßnahmen zur Bewertung der Vorschriften zum Drehtüreffekt ergriffen. In
Dänemark
gaben die jüngsten Fälle von Drehtüreffekten Anlass zu Bedenken, ob ethische Standards ohne klare Regeln sichergestellt werden können.
-Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen
Vorschriften für die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen von öffentlichen Bediensteten sind wichtig, um Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor zu gewährleisten. Ein wirksames Offenlegungs- und Überprüfungssystem kann die Aufdeckung von Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und Korruption erleichtern. Während die meisten Mitgliedstaaten über solche Vorschriften verfügen, unterscheiden sich ihr Anwendungsbereich, ihre Transparenz und Zugänglichkeit sowie die Mechanismen zur Überprüfung und Durchsetzung der Anwendung dieser Vorschriften.
In einigen Mitgliedstaaten sind positive Entwicklungen zu verzeichnen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts. Umfassende neue Gesetze über Vermögenserklärungen und Interessen in
Zypern
betreffen ein breites Spektrum hochrangiger Beamter. Die
Niederlande
planen eine Überprüfung der Regelung für Vermögens- und Interessenerklärungen von Ministern und Staatssekretären.
Ein wichtiger Aspekt ist die Überprüfung von Vermögenserklärungen, wobei sich die Reformen in einigen Mitgliedstaaten auf die Stärkung dieses Elements konzentrierten. Die wirksame Überwachung und Überprüfung von Vermögenserklärungen in
Portugal
hat sich erheblich verbessert. In
Griechenland
wurde das Gesetz über Vermögenserklärungen überarbeitet, um die Übermittlung und Überprüfung der Erklärungen zu erleichtern.
In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen. Die Vorschriften
Österreichs
über die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen gelten nicht für Parlamentarier. In
Schweden
enthalten die Vermögenserklärungen von Ministern und Staatssekretären keine wesentlichen Informationen. In
Belgien
weist das System der Vermögens- und Interessenerklärungen Mängel in Bezug auf Überprüfung und Transparenz auf. In
Kroatien
gestaltet es sich aufgrund begrenzter Ressourcen und mangelnder Digitalisierung schwierig, den Verpflichtungen zur Überprüfung aller Vermögenserklärungen nachzukommen. In
Albanien
wurden Vermögens- und Interessenerklärungen weiterhin überprüft, doch bestehen nach wie vor Mängel bei der wirksamen Überprüfung und Transparenz, da die Erklärungen nicht veröffentlicht werden. In
Serbien
gibt es bei der Überprüfung von Vermögenserklärungen und Interessenkonflikten nach wie vor Schwachstellen. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts muss
Rumänien
sein System der Vermögenserklärung, das bislang als wirksam galt, neu bewerten.
-Schutz von Hinweisgebern und Meldung von Korruption
Der Schutz von Hinweisgebern ist für die Aufdeckung und Verhütung von Korruption von wesentlicher Bedeutung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern hat viele Mitgliedstaaten dazu veranlasst, neue oder überarbeitete Rechtsvorschriften zu erlassen. Alle Mitgliedstaaten haben ihre wichtigsten Bestimmungen inzwischen umgesetzt, wenngleich in Schlüsselbereichen, etwa in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich, die Bedingungen für den Schutz und die Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, weitere Verbesserungen erforderlich sind. Der Schutz von Hinweisgebern bringt einen Mehrwert, wenn es um die bessere Durchsetzung des EU-Rechts in bestimmten Bereichen, einschließlich der Umweltkriminalität, geht, aber sein Nutzen für den Schutz des öffentlichen Interesses ist umfassender und geht über den Geltungsbereich des EU-Rechts hinaus. Aus diesem Grund hat eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten den Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzes auf Bereiche des nationalen Rechts ausgeweitet.
In
Dänemark
sind sowohl die Behörden als auch die Zivilgesellschaft der Auffassung, dass die Umsetzung der Vorschriften über die Meldung von Missständen auf dem richtigen Weg ist. In
Litauen
wird derzeit ein neuer Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern umgesetzt. In
Polen
ist nun ein neues Gesetz in Kraft.
Lettland
plant, nach einer einschlägigen Bewertung die Rechtsvorschriften über den Schutz von Hinweisgebern zu ändern. In
Montenegro
wird der verbesserte Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern derzeit umgesetzt.
In der Praxis bestehen jedoch nach wie vor Hindernisse für die Meldung von Korruptionsfällen. Der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürger zur Korruption zufolge sind 27 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass Menschen, die einen Korruptionsfall melden, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, und 27 % der Europäer sind der Ansicht, dass Korruptionsfälle nicht gemeldet werden, da Meldungen nicht weiterverfolgt und die Verantwortlichen nicht bestraft werden. Um dieser Zurückhaltung zu begegnen, führen die Mitgliedstaaten Instrumente ein, die als Orientierungshilfe dienen und das Bewusstsein schärfen sollen. So läuft beispielsweise in
Kroatien
eine breit angelegte Informationskampagne.
-Parteien- und Wahlkampffinanzierung
Transparenz bei der Parteienfinanzierung trägt dazu bei, unzulässige Einflussnahme zu verhindern und die demokratische Rechenschaftspflicht zu fördern.
Mehrere Mitgliedstaaten haben Reformen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht in diesem Bereich verabschiedet oder erwägen diese. In
Slowenien
sollen die aktualisierten Vorschriften für Meldungen durch politische Parteien für mehr Transparenz und Klarheit sorgen. In
Lettland
führen die Änderungen der Vorschriften über die Finanzierung politischer Parteien zu einer Stärkung der Vorschriften über die strafrechtliche Haftung bei illegaler Finanzierung. In
Estland
hat die Regierung eine Reform des Rahmens für die Parteienfinanzierung gebilligt, mit der die finanziellen Verpflichtungen der politischen Parteien geklärt werden. In
Italien
wurden Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Transparenz der Parteienfinanzierung vorgelegt, und in
Dänemark
und
Rumänien
werden derzeit ähnliche Vorschriften erörtert. In
Finnland
nahm das Parlament im Juni 2025 einen Legislativvorschlag an. In
Montenegro
wird der Rechtsrahmen für die Finanzierung politischer Parteien nach wie vor durch Mängel in Bezug auf Umfang, Klarheit und Umsetzung behindert.
Korruptionsbekämpfung in Hochrisikobereichen
Korruption kann sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens auswirken, aber Hochrisikosektoren – in der Regel diejenigen, die mit erheblichen öffentlichen Mitteln oder wichtigen Dienstleistungen zu tun haben – verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sektoren wie das Gesundheitswesen, die Energieversorgung und die Stadtplanung sowie lokale Gemeinden wurden als anfällig eingestuft. Bereiche, in denen die öffentlichen Ausgaben rasch steigen, oder verkürzte Verfahren, wie z. B. die Beschaffung von Verteidigungsgütern, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen des EU-Netzes zur Korruptionsbekämpfung analysieren die Kommission und die Mitgliedstaaten diese Hochrisikobereiche und tauschen bewährte Verfahren aus, wie sie am besten angegangen werden können.
Die Mitgliedstaaten ergreifen verschiedene Maßnahmen, um Korruptionsrisiken in Hochrisikobereichen zu mindern.
Litauen
und
Finnland
haben eine Überwachung mit Schwerpunkt auf Hochrisikobereichen eingeführt.
Deutschland
hat seine Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert, was das Potenzial birgt, die Transparenz zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten. In
Estland
werden Maßnahmen in Bezug auf eine Reihe von Bereichen durchgeführt, in denen ein hohes Korruptionsrisiko besteht. In den
Niederlanden
,
Schweden
und
Belgien
laufen derzeit Initiativen zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. In
Malta
wiesen die Prüfstellen auf Schwachstellen bei der Verwendung öffentlicher Mittel und Änderungen bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge hin.
In
Montenegro
werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in Hochrisikobereichen durchgeführt, z. B. die Umsetzung von Integritätsplänen in öffentlichen Einrichtungen. In
Serbien
wurden nach wie vor in großem Umfang Ausnahmen vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Anspruch genommen, wodurch dessen Anwendung umgangen wird, und die Überwachungsmechanismen sind unzureichend.
4.3
Medienpluralismus und Medienfreiheit
Medienfreiheit und ‑pluralismus sind für die Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung. Unabhängige Medien ziehen die Machthaber zur Rechenschaft und ermöglichen gleichzeitig den freien Informations- und Meinungsaustausch. Politischer oder staatlicher Druck und Kontrolle können die Medienfreiheit schwächen und die Fähigkeit der Menschen beeinträchtigen, Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. Eine mangelnde Rechenschaftspflicht für Angriffe auf die Medienfreiheit und Journalisten geht häufig mit einer Verschlechterung anderer Rechtsstaatlichkeitsstandards einher.
Die Förderung des Medienpluralismus und der Medienfreiheit steht im Mittelpunkt der Bemühungen der EU zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Maßnahmen, die in den Vorjahren in mehreren Schlüsselbereichen der Berichte über die Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen wurden, wie z. B. die Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten, die Behandlung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) und die Bewältigung struktureller Herausforderungen in der Medienlandschaft im Allgemeinen im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
, befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die meisten Bestimmungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes bis zum 8. August dieses Jahres erfüllt sind, und die meisten Staaten erwägen oder erlassen Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Anforderungen des Gesetzes. Eine ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes wird auch dazu beitragen, einer Reihe der in diesem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien, bestimmte Aspekte des Schutzes von Journalisten und die Transparenz und Fairness bei der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben.
Überwachung der Risiken für Medienfreiheit und ‑pluralismus
Mit dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor)
werden die Risiken für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen Kandidatenländern bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem grundlegenden Schutz, der Pluralität des Marktes, der politischen Unabhängigkeit und der sozialen Inklusion liegt. Die Ergebnisse für 2025 zeigen, dass sich die Bedingungen für Journalisten in mehreren Ländern verschlechtern, was sich in zunehmender physischer Gewalt bei Protesten, mehr Belästigungen im Internet und Verleumdungskampagnen durch Politiker manifestiert. Die starke Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die Dominanz einiger weniger digitaler Plattformen bergen wachsende Risiken. Der Bericht bestätigt auch die starke wirtschaftliche Belastung des Medienökosystems in ganz Europa, die das Potenzial für politische Einflussnahme verstärkt.
Stärkung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht
Funktional unabhängige nationale Medienaufsichtsbehörden, die ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben, spielen eine wesentliche Rolle bei der Wahrung des Medienpluralismus. Alle Mitgliedstaaten verfügen über Rechtsvorschriften, in denen die Zuständigkeiten ihrer Aufsichtsbehörden und die Garantien für ihre Unabhängigkeit festgelegt sind. Sowohl die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)
als auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz enthalten Anforderungen an diese Behörden, darunter Unabhängigkeit von der Regierung, Unparteilichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, angemessene Ressourcen, Ernennungs- und Entlassungsverfahren und wirksame Beschwerdeverfahren.
Seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurden oder werden die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienaufsichtsbehörden erweitert, nicht zuletzt im Hinblick auf die Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste
und des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. So wurden beispielsweise in
Portugal
und in
Schweden
die finanziellen Ressourcen der Aufsichtsbehörden aufgestockt und in
Estland
,
Dänemark
und
Griechenland
haben die Aufsichtsbehörden zusätzliches Personal eingestellt. Sowohl
Spanien
als auch
Frankreich
ergreifen Maßnahmen zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Regulierungsbehörden für audiovisuelle Medien. In
Estland
,
Finnland
,
Slowenien
,
Tschechien
,
Irland
,
Belgien
,
Luxemburg
,
Malta
, der
Slowakei
und
Schweden
sind Rechtsvorschriften geplant, um den einschlägigen Behörden neue Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben zu übertragen. Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurde die finanzielle Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörden in
Nordmazedonien
verbessert.
In mehreren Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit der Aufsichtsbehörden. Dazu gehören unzureichende Vorkehrungen gegen unzulässige politische Einflussnahme auf das Ernennungsverfahren oder auf die Funktionsweise der Aufsichtsbehörden, wie in
Ungarn
,
Griechenland
und
Polen
zu beobachten ist. In
Albanien
gibt es hinsichtlich der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde aufgrund des parteiübergreifenden Verfahrens für die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer politischen Zugehörigkeit nach wie vor Anlass zur Sorge. In
Serbien
bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde, wobei Verzögerungen und Mängel beim Auswahlverfahren für die Leitung der Behörde das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess untergraben.
Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich
Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich ermöglicht es den Nutzern, fundiertere Urteile zu treffen, da Medieneigentümer redaktionelle Entscheidungen und Nachrichteninhalte direkt oder indirekt kontrollieren oder beeinflussen können. In
Kroatien
und
Griechenland
waren mit der Einrichtung oder Erweiterung von Online-Eigentümerregistern oder ihrer wirksamen Überwachung positive Entwicklungen zu verzeichnen. In
Frankreich
entwickelt die Aufsichtsbehörde derzeit eine nationale Datenbank über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich. In
Lettland
wird durch Änderungen des Pressegesetzes die Registrierung der Anbieter von Massenmediendiensten und der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentum verbindlich vorgeschrieben.
In anderen Ländern ist die Situation uneinheitlich. In
Montenegro
haben sich die Vorschriften zur Transparenz von Informationen über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich verbessert, allerdings nur in Bezug auf Medienanbieter. In
Serbien
wurden Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz der Eigentumsstrukturen und der öffentlichen Finanzierung des Mediensektors nur teilweise umgesetzt.
In
Bulgarien
,
Tschechien
, den
Niederlanden
,
Zypern
und
Spanien
bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, wenngleich in
Bulgarien
einige Verbesserungen erzielt wurden und angesichts der bevorstehenden Annahme neuer Rechtsvorschriften auch in
Spanien
mit Verbesserungen zu rechnen ist. In
Albanien
wirkt sich die hohe Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich nach wie vor negativ auf die Unabhängigkeit der Medien aus.
Schutz der Medien vor Druck und unangemessener Einflussnahme
Die Unabhängigkeit der Medien kann durch politischen Druck und unangemessene Einflussnahme untergraben werden. Schutzmaßnahmen gegen eine Politisierung der öffentlich-rechtlichen Medien und transparente Regeln für die Zuweisung staatlicher Werbung sind wichtig, um solchen Druck zu verhindern.
Staatliche Werbeausgaben umfassen jegliche Verwendung von Haushaltsmitteln durch Behörden oder Stellen auf allen Ebenen für Werbung und Kampagnen. Werden diese Ressourcen intransparent oder ungerecht zugewiesen, dann können sie Instrumente zur politischen Einflussnahme sein. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird dieses Problem angegangen, indem Anforderungen in Bezug auf die Zuweisungskriterien und ‑verfahren festgelegt werden und vorgeschrieben wird, dass Behörden ihre diesbezüglichen Ausgaben jährlich offenlegen.
In
Zypern
,
Malta
, der
Slowakei
und
Polen
wird derzeit ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, um dieses Problem konkret anzugehen. Während die Transparenzvorschriften für staatliche Werbung weiterhin ordnungsgemäß umgesetzt werden, wird die gerechte Verteilung staatlicher Werbeausgaben in
Österreich
nach wie vor diskutiert. In
Ungarn
wurden weder Maßnahmen ergriffen noch sind Maßnahmen geplant, um die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an Medienunternehmen zu regulieren. In
Rumänien
hat die Finanzierung privater Medien durch politische Parteien und staatliche Behörden zu einer Zunahme intransparenter politischer Werbung geführt. Unter den Erweiterungsländern bestehen in
Albanien
nach wie vor Mängel bei der gerechten Zuweisung staatlicher Werbeausgaben und anderer staatlicher Mittel. In
Nordmazedonien
stieß die Wiedereinführung staatlich finanzierter Werbung auf Kritik von Medienexperten und Organisationen der Zivilgesellschaft.
Obwohl jeder Mitgliedstaat für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zuständig ist, zielt das Europäische Medienfreiheitsgesetz darauf ab, deren unabhängige Funktionsweise sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden Garantien für eine angemessene, nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung gefordert und die Transparenz bei der Ernennung und Entlassung von Führungskräften gefördert. In
Tschechien
wurden Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet, wodurch der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien präzisiert und eine nachhaltigere Finanzierung gewährleistet werden soll. In
Portugal
wurde ein neuer Vertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Medienanbieter unterzeichnet, und seine Ressourcen wurden aufgestockt.
In
Zypern
,
Estland
,
Finnland
,
Irland
,
Lettland
,
Schweden
,
Dänemark
,
Bulgarien
,
Frankreich
,
Italien
, den
Niederlanden
und
Polen
werden Reformen noch durchgeführt oder vorbereitet. In
Griechenland
brachten die neuen Ernennungsverfahren für Verwaltungsstellen positive Änderungen mit sich, während die Bedenken hinsichtlich des Rechtsrahmens und der politischen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien fortbestehen. Auch in der
Slowakei
bestehen weiterhin Bedenken in Bezug auf das Gesetz vom Juli 2024 zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und zur Gründung einer neuen Einrichtung. In
Rumänien
,
Malta
und
Ungarn
wurden bereits früher geäußerte Bedenken hinsichtlich der unabhängigen Verwaltung und redaktionellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien noch nicht ausgeräumt. In
Albanien
und
Serbien
haben die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zugenommen.
Zugang zu Informationen
Das Recht auf Zugang zu Informationen der Behörden ist von entscheidender Bedeutung, damit Journalisten ihre investigative Arbeit ausüben können. Sie ist auch ein wichtiges Instrument der Transparenz und Rechenschaftspflicht für die Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger insgesamt.
Estland
,
Luxemburg
,
Belgien
, die
Niederlande
,
Bulgarien
,
Dänemark
und
Griechenland
haben weitere Maßnahmen ergriffen, obwohl die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Praxis oft überprüft werden muss.
In mehreren anderen Mitgliedstaaten, in denen zuvor Probleme festgestellt wurden, wie z. B.
Finnland
und
Rumänien
, wurden einige Anstrengungen unternommen, während in
Spanien
keine weiteren Schritte unternommen wurden. In
Italien
geben die Vorschriften über die Offenlegung bestimmter gerichtlicher Informationen über Strafverfahren Journalisten nach wie vor Anlass zur Sorge. In
Montenegro
muss der Rechtsrahmen für den Zugang zu Informationen noch geändert werden, und es bestehen erhebliche Herausforderungen bei der Gewährleistung seiner wirksamen Umsetzung.
Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten und Vorgehen gegen rechtliche Drohungen und missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit
Journalisten sind nach wie vor physischen und rechtlichen Bedrohungen ausgesetzt, und ihre Sicherheit wird durch Online-Verleumdungskampagnen in einigen Mitgliedstaaten weiter beeinträchtigt. Im Anschluss an die Empfehlung der Kommission von 2021 zur Sicherheit von Journalisten und anderen Medienschaffenden
haben mehrere Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer spezielle Aktionspläne beschlossen und Schritte unternommen, um konkrete Unterstützungsstrukturen zur Förderung der Sicherheit von Journalisten einzurichten.
Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind eine besondere Form der Schikane, die darauf abzielt, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich mit Fragen des öffentlichen Interesses befassen, zum Schweigen zu bringen und eine abschreckende Wirkung auf die Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu erzeugen. Seit Mai 2024 gibt es EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung grenzüberschreitender SLAPP-Klagen
, und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Schutzmechanismen so anzupassen, dass sie auch für inländische Fälle gelten. Darüber hinaus sieht das Europäische Medienfreiheitsgesetz den Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation vor, insbesondere vor dem Einsatz in die Privatsphäre eingreifender Überwachungstechnologie.
Die EU-Rechtsvorschriften und die entsprechende Empfehlung der Kommission zu SLAPP-Klagen haben dazu beigetragen, weitere Schritte in der nationalen Gesetzgebung anzuregen.
Belgien
hat Maßnahmen zur Stärkung des rechtlichen Schutzes für Journalisten ergriffen, wie z. B. die Entkriminalisierung von Verleumdung und die Einführung strengerer Strafen für Straftaten gegen Journalisten. Auch
Griechenland
und
Irland
haben besondere Verfahrensgarantien eingeführt, und
Irland
überarbeitet derzeit seine Verleumdungsgesetze. In
Estland
wurde der Journalistenverband als nationale Kontaktstelle für SLAPP-Klagen benannt. In
Polen
beabsichtigt die Regierung, das Strafmaß für den Straftatbestand der Verleumdung zu begrenzen. Andererseits ist die Reform der Vorschriften bei Verleumdungsfällen in
Italien
zum Stillstand gekommen, und in der
Slowakei
wurde eine entsprechende Reform nicht vorangetrieben.
Generell sind in Bezug auf die Sicherheit von Journalisten in einigen Mitgliedstaaten positive Entwicklungen zu verzeichnen, auch im Anschluss an die Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024. In
Griechenland
werden die Bemühungen um Sensibilisierung für SLAPP-Klagen, die sich gegen Journalisten richten, fortgesetzt. In
Luxemburg
hat sich die Regierung verpflichtet, den Schutz von Journalisten zu stärken, und in
Schweden
wurde die nationale Medienaufsichtsbehörde beauftragt, die Sicherheit von Journalisten zu überwachen. In
Montenegro
reagieren die Institutionen und Strafverfolgungsbehörden weiterhin prompt auf neue Fälle von verbaler und physischer Gewalt gegen Journalisten. In
Bulgarien
und
Malta
hingegen stehen trotz der Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten und ihrer Arbeitsbedingungen noch Reformprozesse aus. In
Serbien
gibt die Sicherheit von Journalisten zunehmend Anlass zur Sorge.
4.4
Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Ein gut funktionierendes System der institutionellen Gewaltenteilung ist ein zentraler Aspekt der Rechtsstaatlichkeit. Es gewährleistet das Funktionieren, die Zusammenarbeit und die Rechenschaftspflicht der staatlichen Behörden, sodass die von ihnen ausgeübten Befugnisse der Kontrolle durch andere unterliegen.
Verfassungsreformen und Debatten mit Auswirkungen auf die institutionelle Gewaltenteilung
In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Schritte zur Stärkung des verfassungsmäßigen Systems der Gewaltenteilung unternommen. In den
Niederlanden
haben die staatlichen Behörden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Vorschläge der Staatlichen Kommission für Rechtsstaatlichkeit weiterzuverfolgen. In
Bulgarien
unterliegt die Verfassungsreform, mit der die Befugnisse des Präsidenten im Verfahren zur Ernennung einer Übergangsregierung eingeschränkt werden, einer weiteren Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. In
Italien
wird die parlamentarische Diskussion über den Entwurf einer Verfassungsreform fortgesetzt, mit der die Stabilität der Regierung gestärkt und die Direktwahl des Ministerpräsidenten eingeführt werden soll. In
Malta
stieß eine Gesetzesreform zur Anhebung der Schwelle, ab der Bürger direkt einen Antrag auf eine gerichtliche Untersuchung stellen können, bei einigen Interessenvertretern Kritik an den möglichen Auswirkungen auf die Verfolgung von Straftaten auf hoher Ebene hervorgerufen.
Das System der Gewaltenteilung ist in Krisenzeiten, in denen Notfallmaßnahmen erforderlich werden können, besonders wichtig. In diesen Fällen sind Schutzvorkehrungen wie die zeitliche Begrenzung dieser Maßnahmen, die Sicherstellung, dass sie unbedingt erforderlich und verhältnismäßig sind, sowie die Gewährleistung von Aufsicht und Kontrolle wichtig. In
Schweden
legte die Regierung einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung vor, um einen Rahmen für eine bessere Bewältigung schwerer Krisen zu schaffen. Andererseits übt die Regierung in
Ungarn
weiterhin umfassend ihre Notstandsbefugnisse aus, was die Rechtssicherheit untergräbt und die Tätigkeit von Unternehmen im Binnenmarkt beeinträchtigt.
Inklusivität, Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens
Ein transparenter, rechenschaftspflichtiger, demokratischer und pluralistischer Gesetzgebungsprozess ist für eine gute Rechtsetzung und Rechtssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um die Konsultation der Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern.
Zypern
hat die systematische Nutzung einer Online-Plattform eingeführt. Dies hat erheblich zur Verbesserung der Konsultation der Interessenträger beigetragen. In
Estland
wurden bei einem Reflexionsprozess Bereiche ermittelt, in denen das Konsultationsverfahren weiter verbessert werden könnte. Die Mitgliedstaaten prüfen auch die Verbesserung der Rechtssetzung. In
Dänemark
wurden die Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren geändert, um dem Parlament mehr Zeit für die Prüfung von Rechtsvorschriften einzuräumen. In
Griechenland
setzt sich der positive Trend fort, auf beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zu verzichten, und der gesetzliche Zeitrahmen für öffentliche Konsultationen wird eingehalten, während die Beteiligung und Transparenz im Gesetzgebungsprozess weiter verbessert werden könnte.
In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Mängel in Bezug auf die Einbeziehung der Interessenträger in das Gesetzgebungsverfahren. In der
Slowakei
geben die Praktiken zum Ausschluss der Interessenträger an der Rechtsetzung und der häufige Rückgriff auf beschleunigte Verfahren nach wie vor Anlass zur Sorge. In
Malta
wurden keine weiteren Schritte unternommen, um einen formellen Rahmen für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren einzuführen, obwohl die Regierung ihre Absicht bekundet hatte, eine neue Abteilung für die öffentliche Konsultation einzurichten. In
Bulgarien
steht die praktische Umsetzung der Vorschriften für die Rechtsetzung weiterhin vor Herausforderungen, wobei weiterhin Bedenken hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens bestehen.
In
Albanien
bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens, unter anderem mit Blick auf die Wirksamkeit der öffentlichen Konsultationen – ein Problem, das auch in
Montenegro
besteht. In
Nordmazedonien
bestehen nach wie vor Mängel bei der Umsetzung von Verfahren für eine inklusive und faktengestützte Politikgestaltung. In
Serbien
wurde die Wirksamkeit und Aufsichtsfunktion des Parlaments weiterhin durch die geringe Häufigkeit von Sitzungen und das Fehlen einer echten politischen Debatte beeinträchtigt.
Wichtige Entwicklungen bei obersten Gerichten und Verfassungsgerichten mit Blick auf das System der Gewaltenteilung
Die Verfassungsgerichte spielen eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Anwendung des EU-Rechts und bei der Gewährleistung der Integrität der Rechtsordnung der EU und sind eine maßgebliche Instanz der Gewaltenteilung. Auch wenn die Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verfassungsgerichte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das EU-Recht und die Werte der EU einhalten.
In einigen Mitgliedstaaten hatten Urteile des Verfassungsgerichts erhebliche Auswirkungen auf die Gewaltenteilung. In
Bulgarien
überprüfte das Verfassungsgericht die Wahlergebnisse in mehreren Wahllokalen und stellte fest, dass die Wahl von 16 Mitgliedern des Parlaments rechtswidrig war. Dies führte zu einer Neuberechnung der Sitzverteilung und der im Parlament vertretenen Parteien. In
Rumänien
wurden 2025 die Präsidentschaftswahlen wiederholt, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte, den ersten Wahlgang zu annullieren. In
Tschechien
wurden verfassungsrechtliche Grenzen in Bezug auf ein Verfahren eingeführt, das späte Änderungen zulässt, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit einem Gesetzesvorschlag stehen. In
Polen
sind die Gesetze, mit denen auf die schwerwiegenden Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtshof eingegangen wird, noch nicht in Kraft getreten, und die Regierung arbeitet an einem überarbeiteten Vorschlag.
In
Albanien
arbeitete das Verfassungsgericht weiterhin wirksam, und in
Nordmazedonien
wurde die Rolle des Verfassungsgerichts mit Blick auf die Überwachung und Durchsetzung seiner Entscheidungen gestärkt. In
Montenegro
kam es zu einer tiefgreifenden institutionellen und politischen Krise im Zusammenhang mit der Entscheidung des Parlaments, einseitig den Eintritt eines Verfassungsrichters in den Ruhestand zu erklären, was Bedenken hinsichtlich der Achtung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts aufwarf. In
Serbien
gibt die Tatsache, dass vier Stellen am Verfassungsgericht noch immer nicht besetzt sind, Anlass zur Sorge, da dieser Zustand sich negativ auf die Effizienz des Gerichts ausgewirkt hat.
Bürgerbeauftragte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und andere unabhängige Behörden
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
, Bürgerbeauftragte
, Gleichstellungsstellen und andere unabhängige Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und sind ein wesentliches Element des Systems der Gewaltenteilung. In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Stärkung dieser Institutionen unternommen. In den
Niederlanden
hat das Institut für Menschenrechte Maßnahmen ergriffen, um seine Führungsprobleme anzugehen, und in
Litauen
wurden das Mandat der parlamentarischen Bürgerbeauftragten verlängert und ihre Mittel aufgestockt. In
Luxemburg
wird derzeit eine Reform durchgeführt, mit der die Beratende Kommission für Menschenrechte dem Parlament und nicht dem Staatsministerium unterstellt werden soll. In
Österreich
hat sich die Regierung in ihrem Programm zu Transparenz und Objektivität bei der Besetzung hochrangiger Stellen in unabhängigen Behörden verpflichtet – dieser Bereich ist nach wie vor anfällig für Politisierung. In
Bulgarien
sind einige unabhängige Behörden und Regulierungsbehörden weiterhin tätig, obwohl ihr Mandat abgelaufen ist, und die Verfahren zur Erneuerung des Mandats wurden wieder aufgenommen. In
Kroatien
wurden bedeutende Schritte unternommen, um die Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten und den Zugang zu Informationen zu verbessern.
In anderen Mitgliedstaaten stehen nationale Menschenrechtsinstitutionen, Bürgerbeauftragte und andere unabhängige Behörden weiterhin vor Herausforderungen. In
Belgien
äußerte das Föderale Institut für Menschenrechte Bedenken hinsichtlich des Haushalts der interföderalen Gleichstellungsstelle. Das Institut für Menschenrechte in
Rumänien
steht angesichts des Mangels an personellen und finanziellen Ressourcen vor ernsthaften Problemen.
Von den vier Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Menschenrechtsinstitution im Einklang mit den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen eingerichtet hatten, hat
Tschechien
inzwischen eine solche Stelle eingerichtet. In
Rumänien
steht jedoch noch eine endgültige Entscheidung über die Akkreditierung nationaler Menschenrechtsinstitutionen aus. In
Italien
befinden sich zwar noch fünf Gesetzesentwürfe im parlamentarische Verfahren, es wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution ergriffen. In
Malta
arbeitet die Regierung an der Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution, doch müssen dem Parlament noch Gesetzesentwürfe vorgelegt werden.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so wird in
Montenegro
derzeit ein neues Gesetz über das Amt des Bürgerbeauftragten ausgearbeitet, um eine vollständige Angleichung an die Pariser Grundsätze zu erreichen und eine A-Status-Akkreditierung zu erhalten.
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nationaler Gerichte
Seit 2022 enthalten die Länderkapitel Zahlen zur Durchführung von Leiturteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR); diese sind ein wichtiger Indikator für die funktionierende Rechtsstaatlichkeit in einem Land. Die Ergebnisse sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In der gesamten EU müssen rund 45,7 % der EGMR-Leiturteile aus den letzten zehn Jahren, die sich auf die Mitgliedstaaten beziehen, noch umgesetzt werden, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt
.
In
Dänemark
wurden die Verfahrensvorschriften dahin gehend geändert, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft oder eine verurteilte Person die Wiederaufnahme eines in der Strafjustiz behandelten Falls beantragen kann; damit wird einem rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachgekommen. In
Griechenland
wurde ein neuer Grund für die Wiederaufnahme eines Verfahrens in die Zivilprozessordnung aufgenommen, der die erneute Prüfung einer Rechtssache nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ermöglicht, in dem eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren festgestellt wurde. In
Belgien
ist die Einhaltung rechtskräftiger Urteile nationaler Gerichte durch die Behörden nach wie vor ein Problem, und die Überwachung struktureller Probleme, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, wird fortgesetzt.
Günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft
Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind für die Wahrung der Werte der EU von entscheidender Bedeutung. Sie übernehmen eine Wächterfunktion, machen auf Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit aufmerksam, fördern demokratische Werte und tragen dazu bei, dass die verantwortlichen Institutionen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung zur Bürgerbeteiligung unterstützt, in der betont wird, dass Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin geschützt und unterstützt werden müssen, um einen vitalen zivilgesellschaftlichen Raum zu gewährleisten.
Die meisten Mitgliedstaaten gewährleisten weiterhin ein förderliches und unterstützendes Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft, und der zivilgesellschaftliche Raum wird weiterhin als offen eingestuft. Einige Mitgliedstaaten haben weitere Schritte unternommen, um ihn weiter zu verbessern. In
Polen
wurden weitere Schritte unternommen, um den Handlungsrahmen der Zivilgesellschaft zu verbessern; die Interessenträger sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der Regierung mit der Zivilgesellschaft und die Verbesserung ihrer Finanzierung sich zwar in einem frühen Stadium befinden, aber insgesamt in eine gute Richtung gehen.
Estland
lockert derzeit die Berichtspflichten für Organisationen der Zivilgesellschaft. In
Spanien
wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt, um den zuvor von Interessenträgern geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Auch in
Österreich
wurden Schritte unternommen, um den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, und die Umsetzung der jüngsten Reform des steuerlichen Rahmens für Organisationen der Zivilgesellschaft hat dort positive Ergebnisse gezeigt. Auch
Schweden
hat solche Maßnahmen ergriffen; dort ist 2025 ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten. In
Dänemark
beabsichtigt die Regierung, ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. In
Irland
wurden Schritte unternommen, um rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln zu beseitigen; eine Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften durch die Wahlkommission ist in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorbereitung.
Der in den vorangegangenen Berichten festgestellte Trend, dass die Zivilgesellschaft durch neue gesetzliche Beschränkungen, unzureichende Finanzmittel oder physische und verbale Angriffe vor immer größere Herausforderungen gestellt wird, hat sich jedoch fortgesetzt. In
Ungarn
behindern ein sich verschlechterndes Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft und Rechtsunsicherheit den zivilgesellschaftlichen Raum weiter. Die parlamentarische Arbeit an einem neuen Gesetzentwurf zur „Transparenz im öffentlichen Leben“ wurde auf den Herbst verschoben; das Gesetz hätte in seiner derzeitigen Form erhebliche Folgen für die Aktivitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Medien, unter anderem durch die Beschränkung ihres Zugangs zu Finanzmitteln. In der
Slowakei
steht das zivilgesellschaftliche Umfeld weiter unter Druck, und neue Berichts- und Offenlegungspflichten stellen eine zusätzliche Belastung für die Organisationen der Zivilgesellschaft dar.
Die Interessenträger äußern Bedenken hinsichtlich neuer Hindernisse für das Demonstrationsrecht in
Belgien
. In den
Niederlanden
hat sich der Handlungsspielraum für Organisationen der Zivilgesellschaft verringert und wird durch eine Kombination aus Mittelkürzungen und drohenden neuen rechtlichen Hindernissen beeinträchtigt. In
Deutschland
schafft das Ausbleiben von Maßnahmen in Bezug auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterhin Hindernisse in der Praxis. In
Italien
sorgte ein neues Sicherheitsgesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie zur Verbesserung der inneren Sicherheit bei Interessenträgern für Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und die Ausübung der Grundfreiheiten; die Regierung ist hingegen der Auffassung , dass die neuen Bestimmungen ein Gleichgewicht zwischen dem Recht, sich friedlich zu versammeln, und dem Recht auf Freizügigkeit und persönliche Freiheit schaffen. In
Griechenland
wurde die Evaluierung des bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmens für die Registrierung eingeleitet, während die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft noch regelmäßig und nachhaltig strukturiert werden muss. In
Ungarn
führten die jüngsten Gesetzes- und Verfassungsänderungen sowie ihre praktische Anwendung zu Rechtsunsicherheit für die Organisatoren und Teilnehmer öffentlicher Versammlungen zur Förderung von Gleichstellung und Vielfalt. Was die Erweiterungsländer betrifft, so können die Organisationen der Zivilgesellschaft in
Albanien
nach wie vor frei agieren, doch bestehen noch immer Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Registrierungsanforderungen und die begrenzte öffentliche Finanzierung. In
Montenegro
arbeiten die Organisationen der Zivilgesellschaft in einem insgesamt günstigen Umfeld, allerdings bestehen nach wie vor mehrere Herausforderungen. In
Nordmazedonien
leitete die Regierung Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein. Diese machte auf Probleme wie unter anderem Hassreden im Internet aufmerksam. In
Serbien
stehen Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck und werden angegriffen.
Nationale Kontrolle und Gegenkontrolle beim Einsatz von in die Privatsphäre eingreifender Überwachungssoftware („Spähsoftware“)
Auch dann, wenn der Einsatz von Spähsoftware aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt ist, und in Fällen, in denen er nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt, sind nationale Kontrollen und Gegenkontrollen erforderlich, um sicherzustellen, dass Schutzvorkehrungen vorhanden sind. Grundrechte wie der Schutz personenbezogener Daten, das Recht, Informationen zu empfangen und weiterzugeben, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht müssen geachtet werden. Die EU-Datenschutzvorschriften bieten einen umfassenden Aufsichts- und Schutzmechanismus und sind in Situationen anwendbar, in denen Spähsoftware zu Strafverfolgungszwecken eingesetzt wird. Der Einsatz von Spähsoftware, ihre Regulierung und die geltenden Aufsichtsmechanismen wurden ebenfalls von der Venedig-Kommission geprüft
.
Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wurden die Entwicklungen weiterhin überwacht und darüber berichtet, wobei aufgrund von Vorwürfen des illegalen Einsatzes von Spähsoftware die nationalen Kontrollen und Gegenkontrollen in den Mittelpunkt gerückt wurden. In
Griechenland
wurden im Rahmen der gerichtlichen Ermittlungen alle staatlichen Stellen und Beamten des Landes von der Verantwortung für den Einsatz der Spähsoftware Predator freigesprochen, während ein Präsidialdekret, das darauf abzielt, die Privatsphäre der Kommunikation vor Software-Tracking zu schützen, noch nicht verabschiedet wurde. Berichte über Journalisten, die von der Spähsoftware Paragon in
Italien
ins Visier genommen wurden, stießen auf Bedenken der Interessenträger und waren Gegenstand einer Untersuchung durch den Parlamentarischen Ausschuss für die Sicherheit der Republik. Dieser veröffentlichte im Juni 2025 einen Bericht, in dem festgestellt wurde, dass die Spähsoftware nicht von italienischen Nachrichtendiensten genutzt wurde, um gegen italienische Journalisten vorzugehen. In
Polen
setzt der Untersuchungsausschuss zum Einsatz der Software „Pegasus“ seine Tätigkeit fort. In
Ungarn
bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Verfahrensgarantien und wirksamen Aufsicht im Falle geheimer Überwachungsmaßnahmen in Fällen, in denen es nicht um Straftaten geht. In
Serbien
berichtete die Zivilgesellschaft, dass die serbischen Behörden Spähsoftware eingesetzt haben, um illegal gegen Journalisten, Umweltaktivisten und andere Personen vorzugehen.
4.5
Aspekte des Binnenmarkts im Rahmen der vier Säulen
Ein leistungsfähiges Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtssicherheit und eine solide Rechtsetzung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Sie prägen das Unternehmensumfeld und bilden die Grundlage für Investitionsentscheidungen, beeinflussen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und wirken sich letztlich auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen aus.
Gestützt auf neue Eurobarometer-Daten, die im EU-Justizbarometer 2025 vorgestellt werden, wird in den Länderkapiteln dargelegt, wie die Unternehmen die Unabhängigkeit des öffentlichen Auftragswesens und der nationalen Wettbewerbsbehörden einschätzen. Diese Behörden sind für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Was die erstinstanzlichen Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen betrifft, so ist der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit in
Österreich
,
Finnland
und
Italien
am höchsten und in
Bulgarien
,
Ungarn
und
Kroatien
am niedrigsten. Was die nationalen Wettbewerbsbehörden betrifft, so ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in
Österreich
,
Finnland
und
Malta
am höchsten und in
Ungarn
,
Bulgarien
und
Kroatien
am niedrigsten.
Was das wahrgenommene Investitionsschutzniveau betrifft, so äußerten mehr als zwei Drittel der befragten Unternehmen in
Luxemburg
,
Irland
,
Finnland
,
Malta
,
Dänemark
,
Schweden
,
Österreich
,
Slowenien
und den
Niederlanden
Vertrauen, während weniger als ein Drittel in
Griechenland
und
Zypern
Vertrauen äußerte. In den Erweiterungsländern äußerten mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen in
Montenegro
und
Serbien
Vertrauen in den Investitionsschutz, aber weniger als die Hälfte in
Albanien
und
Nordmazedonien
.
In Bezug auf die Funktionsweise des Justizsystems ist aus Sicht des Binnenmarkts die Spezialisierung von Gerichten und Richtern auf die Bearbeitung von Handelssachen, einschließlich grenzüberschreitender Rechtssachen mit hohem Wert, ein zentraler Aspekt. In
Deutschland
sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezieller Handelsgerichte in Kraft getreten, die Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren ermöglichen sollen. In
Lettland
arbeitet das spezialisierte Wirtschaftsgericht weiterhin effizient, obwohl die Zahl der Rechtssachen insgesamt gestiegen und die Zahl der aktiven Richter vorübergehend zurückgegangen ist. In
Polen
wird ein Gericht für digitalen Verbraucher- und Wettbewerbsschutz eingerichtet, während in
Malta
der Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines neuen Handelsgerichts nun im Parlament liegt. In
Zypern
sollte laut Wirtschaftsvertretern die Aufnahme der Tätigkeit des Handelsgerichts eine Priorität sein, da Verzögerungen bei der Rechtspflege für das Wachstum von Unternehmen abschreckend wirken, wobei KMU besonders betroffen sind.
Weitere justizrelevante Bereiche mit positiven Aspekten für Unternehmen sind die Verfügbarkeit alternativer Streitbeilegungsmechanismen und die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Die Bemühungen zur Förderung der Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren in
Zypern
, einschließlich der Modernisierung des Schiedsrechts, werden von den Unternehmen unterstützt. In
Finnland
berichteten Interessenträger aus der Wirtschaft über einen günstigen Rechtsrahmen für den Investitionsschutz, doch die hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums könnten den Zugang zur Justiz behindern. Hohe Gerichtsgebühren und das Fehlen einer Obergrenze für Gerichtsgebühren können auch für Unternehmen den Zugang zur Justiz in
Österreich
beeinträchtigen. In
Estland
würde sich ein Gesetzentwurf, der höhere Gebühren vorsieht, auf Fälle im Zusammenhang mit Unternehmen auswirken.
Herausforderungen im Hinblick auf die Effizienz der Justiz können insbesondere Unternehmen beeinträchtigen, für deren Investitionsentscheidungen die rasche Bearbeitung von Streitfällen erforderlich ist. Dies ist in
Malta
der Fall, wo Verzögerungen und ineffiziente Verfahren bei den Gerichten das Vertrauen der Unternehmen beeinträchtigen. Auch in
Portugal
sind die Interessenträger der Ansicht, dass Effizienzmängel im Justizsystem Investitionen behindern könnten. In der
Slowakei
wurden langwierige Verwaltungsverfahren als Hindernis für Unternehmen ermittelt, das es für sie schwieriger macht, die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen zu erhalten.
Die wirksame und fristgerechte Durchsetzung verbindlicher Gerichtsentscheidungen ist auch für Unternehmen, die im gesamten EU-Binnenmarkt tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Die Länderkapitel enthalten auch systematische Informationen über bestehende Mechanismen für die Umsetzung von Urteilen der obersten Verwaltungsgerichte in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Bei der Korruptionsbekämpfung hat
Griechenland
ein spezielles Managementsystem zum Bürokratieabbau und zur Standardisierung der Lizenzvergabe eingeführt, das als Schutz vor potenziell korrupten Praktiken dienen soll. In
Malta
sind Unternehmen, die Mitglieder der Handelskammer sind, verpflichtet, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung anzuwenden. In
Zypern
erachten Interessenträger aus der Wirtschaft das öffentliche Beschaffungswesen als besonders anfällig für Korruption. Die Bemühungen der Regierung um eine Verbesserung der Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen sollten zu einer Verbesserung des geschäftlichen Umfelds beitragen. In
Italien
wird das öffentliche Auftragswesen über eine interinstitutionelle Plattform digitalisiert, um insbesondere den Unterwanderungsversuchen der organisierten Kriminalität durch Korruption entgegenzuwirken. Andererseits haben Unternehmen in der
Slowakei
den Eindruck eines sich verschlechternden geschäftlichen Umfelds, einschließlich einer negativen Entwicklung der wirtschaftspolitischen Bedingungen, die sich auf ihre Tätigkeit auswirken. In
Slowenien
äußerten einige Unternehmen Bedenken über unzulässige Einflussnahme und Interessenkonflikte in staatseigenen Unternehmen. In
Ungarn
haben Rahmenverträge der zentralen Beschaffungsstellen es bestimmten Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, auf Kosten ihrer Wettbewerber Marktführer zu werden oder eine beherrschende Stellung zu erlangen.
Ein Medienumfeld, das klaren und transparenten Regeln unterliegt, schützt nicht nur die Integrität unseres demokratischen Raums, sondern unterstützt auch das Funktionieren des Binnenmarkts, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Mediendiensteanbieter sichergestellt werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Medien konfrontiert sind, stellen ein globales Phänomen dar, das auch in ganz Europa zu spüren ist. Neben der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und der fairen und transparenten Zuweisung staatlicher Werbung an Medienunternehmen sind in dieser Hinsicht transparente Finanzierungsprogramme zur Unterstützung der Medienbranche wichtig. Solche Finanzierungsprogramme haben in
Österreich
weiterhin positive Auswirkungen, während die Mittel für solche Programme in
Litauen
erheblich aufgestockt wurden und in
Dänemark
und
Portugal
Reformen der Mechanismen zur Unterstützung der Medien geplant sind.
Wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen fördern die Rechtssicherheit und ein stabiles regulatorisches Umfeld, das für Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, damit sie unter vorhersehbaren Bedingungen arbeiten können. Die Bemühungen
Frankreichs
zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften werden von den Unternehmen begrüßt. Während in
Malta
Interessenträger aus der Wirtschaft in der Regel zu einigen einschlägigen Rechtsvorschriften konsultiert werden, weisen sie auch darauf hin, dass langsame Rechtsetzungsverfahren oder plötzliche Änderungen der Rechtsvorschriften Auswirkungen auf Unternehmen haben. Die Unvorhersehbarkeit von Rechtsvorschriften, Probleme mit der Qualität der Rechtsvorschriften und der Regelungsaufwand sind für Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen in
Rumänien
nach wie vor die größten Anliegen. In
Griechenland
und
Bulgarien
haben Unternehmen instabile, sich rasch verändernde Rechtsvorschriften als großes Hindernis bezeichnet. In
Zypern
werden Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess und beim Erlass von Durchführungsrechtsakten von Unternehmen und Investoren als Herausforderungen angesehen. In
Ungarn
äußern sich die Unternehmen besorgt über die Folgen des häufigen Rückgriffs der Regierung auf Notstandsbefugnisse für die Rechtssicherheit sowie über die Qualität der Rechtsetzung im Allgemeinen. Ausländische Unternehmen, die in strategischen Sektoren tätig sind, haben Bedenken hinsichtlich mangelnder Unparteilichkeit und Willkür bei aufsichtsrechtlichen Entscheidungen geäußert.
Die Interessenträger haben auch auf bestimmte Hindernisse im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Investitionsschutz hingewiesen. In
Kroatien
hoben die Interessenträger aus der Wirtschaft die Effizienz und Qualität des Justizsystems sowie die Qualität und häufige Änderungen der Rechtsvorschriften als die größten Herausforderungen für Investitionen hervor. In
Lettland
sehen ausländische Investoren bei einigen Entwicklungen wie dem Umgang mit großen öffentlichen Aufträgen negative Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen. Auch die Art und Weise, in der Konsultationen durchgeführt werden, hat Auswirkungen auf die Interessenträger aus der Wirtschaft. In
Belgien
und
Tschechien
berichten die Interessenträger aus der Wirtschaft im Allgemeinen, dass sie mit ihrer Beteiligung an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zufrieden sind. In
Rumänien
sind Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen der Ansicht, dass die öffentliche Konsultation trotz rechtlicher Vorschriften häufig nach wie vor ein rein formales „Abhaken“ mit sehr knappen Fristen und ohne Rückmeldungen ist. In
Litauen
sind Interessenträger aus der Wirtschaft der Ansicht, dass sich die kurzen Fristen für öffentliche Konsultationen negativ auf den Anlegerschutz auswirken.
5.SCHLUSSFOLGERUNG
Im diesjährigen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wird der positive Kurs in mehreren Mitgliedstaaten bestätigt und gezeigt, dass der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit einen Anreiz für Reformen darstellt. Wie in den Vorjahren wurden nationale Reformen in Bereichen wie Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und institutionelle Gewaltenteilung vorangetrieben. Trotz uneinheitlicher Fortschritte und obwohl in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Herausforderungen bestehen, ist die Mitwirkung am Prozess insgesamt nach wie vor hoch, wobei eine beträchtliche Zahl der Empfehlungen von 2024 teilweise oder vollständig umgesetzt wurde.
Mit der Aufnahme der Binnenmarktdimension gewinnt der Bericht an Wert und kann mit der Zeit noch weiter entwickelt werden. Im Bericht wird hervorgehoben, wie sich Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit unmittelbar auf das wirtschaftliche Vertrauen, die Rechtssicherheit und das wirksame Funktionieren des wirtschaftlichen Rahmens der Union auswirken können. Ein vorhersehbares und transparentes rechtliches Umfeld fördert grenzüberschreitende Unternehmen sowie das Vertrauen der Verbraucher und der Investoren. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit erhöht die Widerstandsfähigkeit und Integrität des Binnenmarkts. Im Einklang mit den politischen Leitlinien wird die EU für eine engere Verbindung zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung sorgen. Zudem wird sie sicherstellen, dass der künftige langfristige Haushalt über starke Garantien für die Rechtsstaatlichkeit verfügt.
Parallel dazu wird der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit durch zusätzliche Initiativen ergänzt. 2025 wird die Kommission einen Europäischen Schutzschild für die Demokratie vorstellen. Ziel ist die Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien in der EU durch Maßnahmen zur Verbesserung des Lagebewusstseins und der Reaktionsfähigkeit, zur Stärkung demokratischer Institutionen, fairer Wahlen und freier Medien sowie zur Förderung der Resilienz der Gesellschaft und des Engagements der Bürgerinnen und Bürger. Parallel dazu wird die erste EU-Strategie für die Zivilgesellschaft die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der gesamten EU fördern und schützen.
Mit Beginn des neuen jährlichen Zyklus fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, die allgemeinen und länderspezifischen Debatten auf der Grundlage des Berichts fortzusetzen. Der Bericht fördert einen weiteren Dialog auf nationaler Ebene unter Einbeziehung der Parlamente, der Zivilgesellschaft, der Justiz und der breiten Öffentlichkeit. Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der diesjährigen Empfehlungen zu unterstützen und gemeinsam daran zu arbeiten, die Grundwerte der Union zu wahren.