Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52025DC0900

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

COM/2025/900 final

Straßburg, den 8.7.2025

COM(2025) 900 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025

















Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

{SWD(2025) 901 final} - {SWD(2025) 902 final} - {SWD(2025) 903 final} - {SWD(2025) 904 final} - {SWD(2025) 905 final} - {SWD(2025) 906 final} - {SWD(2025) 907 final} - {SWD(2025) 908 final} - {SWD(2025) 909 final} - {SWD(2025) 910 final} - {SWD(2025) 911 final} - {SWD(2025) 912 final} - {SWD(2025) 913 final} - {SWD(2025) 914 final} - {SWD(2025) 915 final} - {SWD(2025) 916 final} - {SWD(2025) 917 final} - {SWD(2025) 918 final} - {SWD(2025) 919 final} - {SWD(2025) 920 final} - {SWD(2025) 921 final} - {SWD(2025) 922 final} - {SWD(2025) 923 final} - {SWD(2025) 924 final} - {SWD(2025) 925 final} - {SWD(2025) 926 final} - {SWD(2025) 927 final} - {SWD(2025) 928 final} - {SWD(2025) 929 final} - {SWD(2025) 930 final} - {SWD(2025) 931 final}


1.EINLEITUNG

Europas Demokratie, Sicherheit und Wirtschaft beruhen auf der Rechtsstaatlichkeit. Sie ist der Eckpfeiler, wenn es darum geht, die Werte der EU in greifbare Vorteile für die Europäerinnen und Europäer umzusetzen und Stabilität, Gleichheit, sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament, auf dem sich die EU in einer Welt behauptet, in der die regelbasierte internationale Ordnung, die Achtung der Grundrechte und demokratische Systeme zunehmend unter Druck stehen. Die EU muss ihr Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit bekräftigen und konkrete Schritte unternehmen, um sie auf unserem Kontinent und weltweit zu fördern und zu verteidigen. Überdies muss die EU auf die solide Grundlage gestellt werden, die sie im Hinblick auf eine künftige Erweiterung braucht und in der das Vertrauen in die öffentlichen Einrichtungen gewährleistet ist, Unternehmen gedeihen und die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erwarten, dass die EU eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und bei der Gewährleistung einer fairen und soliden Regierungsführung unabhängig spielt, und dies unabhängig von ihrem Wohnsitz bzw. Sitz. In der EU ist die Rechtsstaatlichkeit notwendig, um politische Maßnahmen zu ergreifen, die die Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt fördern und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, sowohl an der Gesellschaft als auch an der Wirtschaft aktiv teilzuhaben. Die Rechtsstaatlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, benötigen ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld. Sie werden jedoch häufig durch mangelnde Rechtssicherheit und Bedenken hinsichtlich der Gleichbehandlung ihrer Investitionen behindert. Ab dem diesjährigen Bericht legt die Kommission, wie in den politischen Leitlinien 1 von Präsidentin von der Leyen dargelegt, einen besonderen Schwerpunkt auf die Binnenmarktdimension und beobachtet diesbezügliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten.

Mit diesem sechsten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit – dem erstem im Rahmen des Mandats dieser Kommission – wird ein erfolgreicher Prozess der Partnerschaft zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit konsolidiert, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf einem präventiven und dialogbasierten Ansatz lag. Er ist ein zentraler Bestandteil eines sich weiterentwickelnden Instrumentariums im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Die Analyse trägt dazu bei, nationale Debatten zu gestalten und Maßnahmen zu verankern. Die spezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten ermöglichen eine wirksame Ausrichtung des Dialogs der Kommission mit ihnen. Sie helfen den nationalen Behörden auch dabei, Prioritäten für ihre Maßnahmen zu setzen, wobei 57 % der im Jahr 2024 abgegebenen Empfehlungen vollständig oder teilweise umgesetzt wurden 2 .

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit geht auch auf eine sich weiterentwickelnde EU ein. Dies ist ein wichtiges Thema in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen. Die neue Generation von EU-Ausgabeninstrumenten, die als Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgestellt werden soll, wird sicherstellen, dass die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit für die EU-Mittel weiterhin unerlässlich ist, um die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union und den Schutz ihrer finanziellen Interessen zu gewährleisten. Die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen und Reformen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit kann einen wirklichen Mehrwert bieten. Dies kann zu den umfassenderen Bemühungen beitragen, die wirksame Umsetzung der Empfehlungen zu verfolgen, indem die Kontakte zu den Mitgliedstaaten und Interessenträgern intensiviert werden.

Angesichts der anhaltenden geopolitischen Instabilität ist die Förderung und Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union dringender denn je geworden. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit steht im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in ihrer Nachbarschaft und weltweit. In diesem Jahr wurden neben den Mitgliedstaaten dieselben vier Erweiterungsländer wie im Jahr 2024 in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen. Ein weiterer Aspekt, um einer sich weiterentwickelnden EU Rechnung zu tragen, besteht darin, weitere Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen, sobald sie dazu bereit sind 3 . Dies wird ihre Reformbemühungen unterstützen mit dem Ziel, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Erweiterungsländern vor und nach ihrem Beitritt fest und irreversibel zu verankern.

2.WICHTIGSTE ENTWICKLUNGEN IM BERICHT 2025

2.1    Rechtsstaatlichkeit als Grundlage für den EU-Binnenmarkt

Die Rechtsstaatlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für ein stabiles und berechenbares wirtschaftliches Umfeld, das der EU und ihren Mitgliedstaaten einen globalen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Entschlossenheit der EU, ein stärkeres und wettbewerbsfähigeres Europa zu fördern, hängt in hohem Maße davon ab, dass die Rechtsstaatlichkeit wirksam geschützt wird. Wie auch im Rahmen des Europäischen Semesters anerkannt, spielt die Rechtsstaatlichkeit eine wichtige Rolle für das Funktionieren der EU-Wirtschaft, indem sie dafür sorgt, dass Rechte verteidigt, Korruption bestraft und Verträge durchgesetzt werden 4 .

Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung sind von entscheidender Bedeutung, um ein stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die Chancen, die der Binnenmarkt bietet, in vollem Umfang nutzen können. Ein fairer und klarer Rechtsrahmen, der wirksam angewandt und durchgesetzt wird, bietet Unternehmen Sicherheit, Anlegern Vertrauen und Verbrauchern Gewissheit 5 . Die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts und die wirksame, einheitliche und transparente Anwendung des EU-Rechts. Sie fördert das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und ermöglicht es den Unternehmen, grenzüberschreitend unter gleichen Bedingungen zu agieren. Aus diesem Grund wurde die Aufnahme einer Binnenmarktdimension in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit vom Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft weitgehend begrüßt 6 .. Die neue Dimension wird dazu beitragen, Fragen der Rechtsstaatlichkeit anzugehen, die Unternehmen, insbesondere KMU, betreffen, insbesondere wenn sie grenzüberschreitend tätig sind.

Bei allen vier Säulen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit gibt es verschiedene Aspekte, die sich unmittelbar auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auswirken:    

·Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme sind von entscheidender Bedeutung für ein stabiles und berechenbares Geschäfts- und Investitionsumfeld, das auch den Verbrauchern zugutekommt.

·Sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, das Risiko der Unterwanderung der Wirtschaft durch die organisierte Kriminalität zu verringern und sicherzustellen, dass wichtige Entscheidungen fair getroffen werden, z. B. die Vergabe öffentlicher Aufträge an das beste Angebot auf einer objektiven Grundlage und der Schutz der öffentlichen Finanzen.

·Ein Medienumfeld, das klaren und transparenten Regeln unterliegt, schützt nicht nur die Integrität des demokratischen Raums, sondern unterstützt auch das Funktionieren des EU-Binnenmarkts, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Mediendiensteanbieter sichergestellt werden.

·Wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen sind für die Gewährleistung der Gleichbehandlung nach dem Gesetz und für die unparteiische Anwendung der Vorschriften durch staatliche Regulierungsbehörden und andere Behörden von entscheidender Bedeutung.

Im Sinne einer Weiterentwicklung dieser Dimension hat die Kommission ihre Methodik angepasst, um die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände stärker in diese Fragen einzubeziehen, und zwar durch einen speziellen Informationsaustausch, einen Konsultationsprozess und einen Fragebogen, um schriftliche Rückmeldungen zu geben 7 .

Bei diesem Prozess, der in Ergänzung zu anderen Arbeitsbereichen wie dem Europäischen Semester 8 und dem Binnenmarktanzeiger durchgeführt wird, wurde eine Reihe neuer Berichtsbereiche ermittelt, die in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden sollten, da sie für die Rechtsstaatlichkeit und den Binnenmarkt relevant sind. Dazu gehören die Bearbeitung von Handelssachen durch die Justiz, die Stabilität des Regelungsumfelds, das wirksame Funktionieren und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden sowie die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen 9 . In dem Bericht werden auch Daten über die Wahrnehmung der Unternehmen in Bezug auf die Wirksamkeit des Investitionsschutzes durch Gesetz und Gerichte und die Unabhängigkeit der für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen und der nationalen Wettbewerbsbehörden berücksichtigt 10 .

Vor dem Hintergrund dessen, dass sich die EU auf künftige Beitritte vorbereitet, wird ein größerer Binnenmarkt, der auf gemeinsamen rechtlichen Standards und gegenseitigem Vertrauen beruht, nicht nur stärker integriert, sondern auch wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger werden, wodurch ein regelbasiertes Umfeld geschaffen wird, das für die Erschließung seines vollen Potenzials und die Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung ist. Da die Erweiterungsländer auf eine Mitgliedschaft zusteuern, haben Unternehmen aus der Erweiterungsregion und aus den Mitgliedstaaten ein Interesse an der wirksamen Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, damit sie uneingeschränkt und gerecht am Binnenmarkt teilhaben können. Auch wenn die Erweiterungsländer nicht dem Binnenmarkt angehören, werden diese Aspekte daher immer noch in ihren jeweiligen Länderkapiteln behandelt.

Die wichtigsten Erkenntnisse zur Binnenmarktdimension in den vier Säulen des Berichts sind in Abschnitt 4.5 dargelegt.

2.2    Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch den EU-Haushalt

Wie in den politischen Leitlinien der Präsidentin von der Leyen deutlich wird, ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung von EU-Mitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Ausgaben mit strengen Garantien für die Rechtsstaatlichkeit verknüpft sind, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten 11 .

In den letzten Jahren wurden neue Instrumente entwickelt, um diese Verbindung sicherer zu machen und die Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu stärken. Die Aufbau- und Resilienzfazilität hat gezeigt, wie der EU-Haushalt Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten fördern kann, wie etwa die Reform und Stärkung der Justizsysteme und die Steigerung ihrer Effizienz durch Digitalisierung, die Stärkung der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung oder die Verbesserung der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens. Die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Dachverordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Verwendung von EU-Mitteln die Charta der Grundrechte der Europäischen Union einhalten. Schließlich schützt die allgemeine Konditionalitätsregelung EU-Mittel im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten 12 .

Im nächsten langfristigen Haushalt muss die Achtung der Rechtsstaatlichkeit bei der Ausführung der EU-Mittel durchgängig gewährleistet sein. Zusätzlich zur Konditionalitätsverordnung, die weiterhin für den gesamten EU-Haushalt gelten und auf den Erfahrungen mit verschiedenen Instrumenten aufbauen wird, wird es wichtig sein, strenge Schutzvorkehrungen in die Gestaltung künftiger EU-Instrumente aufzunehmen, um eine wirksame Einhaltung zu gewährleisten und eine engere Verknüpfung zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung im Rahmen des EU-Haushalts herzustellen 13 . Insbesondere wird erwartet, dass die künftigen Pläne für nationale und regionale Partnerschaften wirksam zur Unterstützung von Reformen beitragen, unter anderem durch die Bewältigung der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ermittelten länderspezifischen Herausforderungen.

Die Notwendigkeit, Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit dem Haushalt zu fördern, hat auch Auswirkungen auf die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen in den Berichten. Der EU-Haushalt kann genutzt werden, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre eigenen nationalen oder regionalen Reformen voranzubringen und in sie zu investieren. Die Digitalisierung der Justizsysteme, die Strukturen zur Korruptionsbekämpfung, die technische Unterstützung bei der Ermittlung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen oder eine wirksame Regulierung sind Beispiele für Bereiche, in denen EU-Mittel in Anspruch genommen werden können, indem Investitionen zur Unterstützung des Reformprozesses genutzt werden. Grenzüberschreitende Initiativen können auch dazu beitragen, hohe Standards in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Im Rahmen ihrer Bemühungen um einen möglichst effizienten Schutz ihrer finanziellen Interessen hat die EU auch mit Vorbereitungsarbeiten zur Überprüfung ihrer Betrugsbekämpfungsarchitektur begonnen. Diese umfassende Überprüfung, an der alle einschlägigen Akteure innerhalb der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU beteiligt sind, wird sich auf die Abschreckung konzentrieren und mehr Synergien und Effizienzgewinne zwischen den einschlägigen Akteuren schaffen, wobei Doppelarbeit in jeder Phase des Betrugsbekämpfungszyklus vermieden wird. Zu diesen Schritten gehören Prävention, Aufdeckung, Untersuchung, Korrektur von Betrug und die Einziehung der betreffenden Beträge, einschließlich der Beträge für den EU-Haushalt.

3.WAHRUNG DER RECHTSSTAATLICHKEIT – ENTWICKLUNGEN AUF EU-EBENE

Seit 2019 hat die EU die Architektur der Rechtsstaatlichkeit schrittweise vertieft, um Risiken im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit sowohl in den einzelnen Mitgliedstaaten als auch für die EU insgesamt zu begegnen. Ziel war es, eine Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, neu auftretende Probleme zu verhindern und wirksam auf anhaltende Herausforderungen zu reagieren. Dies erforderte ein breites Spektrum von Instrumenten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene, um die Maßnahmen für eine größtmögliche Wirkung abzustimmen.

3.1    Dialog und Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit bietet einen Überblick über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und dient im Rahmen des Jahreszyklus als Grundlage für Maßnahmen im Laufe des Jahres. Er hilft den Mitgliedstaaten, Probleme zu ermitteln oder über ihre Reformen nachzudenken und Lösungen zu finden, indem sie mit der Europäischen Kommission, anderen Mitgliedstaaten sowie internationalen Gremien und Akteuren wie der Venedig-Kommission des Europarats zusammenarbeiten. Im Laufe der Jahre hat der Bericht das gegenseitige Vertrauen gestärkt und ein gemeinsames Verständnis dafür gefördert, wie ein Umfeld geschaffen werden kann, in dem die Rechtsstaatlichkeit gedeihen kann.

Seit 2022 enthält der Bericht Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Reformbemühungen. Dadurch konnte der Schwerpunkt wirksam auf wichtige Reformen auf nationaler Ebene gelegt werden, wobei die Mitgliedstaaten – in unterschiedlichem Umfang – mehr als zwei Drittel der in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgegebenen Empfehlungen umgesetzt haben. Dieser anhaltende Trend spiegelt eine positive Reformdynamik in der EU wider. Es gibt einige Empfehlungen, deren Umsetzung aufgrund laufender politischer Konsultationen oder Konsultationen mit Interessengruppen oder aufgrund von Wahlzyklen, die mitunter die Fortschritte bei der Gesetzgebung unterbrechen können, länger dauert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen möglicherweise keine Bereitschaft besteht, den Empfehlungen Folge zu leisten, oder in denen es Rückschritte gibt.

Der Bericht und die darin enthaltenden Empfehlungen sind der Grundstein für einen kontinuierlichen Dialog mit und zwischen den Mitgliedstaaten. Dieser Dialog ermöglicht eine nachhaltige und zielgerichtete Problemlösung sowohl nach der Veröffentlichung der Berichte als auch in Vorbereitung der nächsten Ausgabe. Beispielsweise dienen regelmäßige Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit als Forum für den Erfahrungsaustausch über Themen von gemeinsamem Interesse, die in den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben werden 14 .

Im Rahmen ihres neuen Mandats hat sich die Kommission verpflichtet, die Überwachung und Berichterstattung zu verbessern und die Gewaltenteilung zu stärken, insbesondere durch die Verfolgung der Umsetzung der Empfehlungen. Die Kommission hat daher das ganze Jahr über ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene intensiviert, um die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.

Der Dialog über Rechtsstaatlichkeit im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) 15 , auf dessen Grundlage der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit erörtert wird, ist ein gut etabliertes Forum für den politischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten. Er bietet die Gelegenheit für einen konstruktiven Dialog, in dem Mängel und deren bestmögliche Behebung diskutiert und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können. 2024 wurde der Dialog im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) auf die Erweiterungsländer ausgeweitet, die in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 aufgenommen wurden 16 . Darüber hinaus hat der Rat (Justiz) während jedes sechsmonatigen Ratsvorsitzes weiterhin aktuelle Fragen der Rechtsstaatlichkeit erörtert 17 .

Das Europäische Parlament setzte seine Praxis der jährlichen Aussprachen über den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, länderspezifische Debatten und öffentliche Anhörungen zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten fort 18 . Durch das Mandat der Gruppe zur Beobachtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (DRFMG), das 2024 erneuert wurde, erhält die Überwachung durch das Europäische Parlament einen zusätzlichen Schwerpunkt 19 .

Die beratenden Ausschüsse haben die Debatte über die Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene ebenfalls fortgesetzt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hielt seine fünfte Jahreskonferenz über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ab und verabschiedete zwei neue Stellungnahmen zur Rechtsstaatlichkeit 20 . Der Ausschuss der Regionen hat eine Reflexion über die lokale und regionale Perspektive bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet 21 .

Die Kommission organisiert in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Grundrechte nationale Dialoge über Rechtsstaatlichkeit  22 als wichtigen Teil eines Follow-up-Prozesses. Sie bringen verschiedene nationale Interessenträger zusammen, um sie enger in die Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einzubeziehen und kooperative Ansätze für die Umsetzung der Empfehlungen festzulegen.

Der Bericht dient auch als Anreiz für eine vertiefte Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Interessenträger. Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Interessenträger – insbesondere Berufsverbände, die Richter, Staatsanwälte und Journalisten vertreten – spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit vor Ort. Diese Akteure leisten wertvolle Beiträge zu dem Bericht. Durch die Einbeziehung der Binnenmarktdimension wurden auch die Interessenträger aus der Wirtschaft wieder in den Mittelpunkt gerückt. Der Ratsvorsitz hat die Schlüsselrolle der Zivilgesellschaft anerkannt, indem er im April 2025 im Rahmen seines Programms für den Vorsitz eine Konferenz über die Rolle der Zivilgesellschaft beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit organisiert hat.

3.2    Maßnahmen der EU zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit

Die EU hat eine Vielzahl von Instrumenten und Verfahren entwickelt, um die Rechtsstaatlichkeit und ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Gleichzeitig diente der Bericht als Katalysator für neue politische Maßnahmen und Rechtsinstrumente der EU in Bereichen wie Medienpluralismus und Korruptionsbekämpfung, die die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU stärken.

Förderung einer starken Kultur der Rechtsstaatlichkeit

Ein zentrales Ziel ist es, das Bewusstsein für die Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu schärfen und sie bei den europäischen Bürgern, Behörden und Interessenträgern bekannt zu machen. Mehrere Mitgliedstaaten haben wichtige Initiativen ergriffen, um eine solche Kultur zu fördern 23 . Die Kommission hat eine in allen Amtssprachen der EU verfügbare Kommunikationskampagne gestartet, in deren Rahmen anhand einer Reihe von animierten Videos in einfacher und verständlicher Form erklärt wird, warum Rechtsstaatlichkeit im Alltag von wesentlicher Bedeutung ist 24 . Die Förderung der Kultur der Rechtsstaatlichkeit war auch das Thema eines fruchtbaren Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten auf einer der Sitzungen der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit 25 .

Rechtsstaatlichkeit und Reformprozess

Rechtsstaatlichkeit und eine gute Regierungsführung sind grundlegend für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, für ein gesundes Unternehmensumfeld, für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und den Erfolg struktureller Reformen. Als solche sind sie Teil des Europäischen Semesters und der länderspezifischen Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben werden.

Bei der Umsetzung dieser Empfehlungen haben viele Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen (ARP) weiterhin Reformen mit spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt. Dies hat zu Fortschritten bei der Stärkung der Justizsysteme geführt, z. B. durch eine Überarbeitung des Disziplinarsystems für Richter oder durch die Verbesserung der Effizienz der Justiz durch die Umstrukturierung von Gerichten. Die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung wurden ebenfalls intensiviert, einschließlich der Stärkung der auf die Korruptionsbekämpfung ausgerichteten Institutionen. Schritte zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens, wie z. B. die Durchführung öffentlicher Konsultationen und Folgenabschätzungen, haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit. In bestimmten Fällen wurden diese ARP-Verpflichtungen als wesentlich erachtet, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen, und die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Auszahlungen im Anschluss an einen Zahlungsantrag.

Andere EU-Finanzierungsquellen unterstützen die Stärkung der Kapazitäten der Justiz, der Medien und der Zivilgesellschaft bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und bieten technische Hilfe für gezielte Reformen. Im Rahmen des derzeitigen MFR bieten das Instrument für technische Unterstützung sowie Programme wie das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), das Programm „Justiz“, der Europäische Sozialfonds Plus und das Programm „Kreatives Europa“ wichtige Unterstützung bei der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung und der Justizsysteme sowie bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Medienpluralismus und der Korruptionsbekämpfung.

Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch neue Rechtsinstrumente und Umsetzung in der gesamten EU

Die Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Rechtsinstrumenten zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU sicherzustellen. Beispielsweise hat das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) 26 dazu geführt, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vor der Anwendung der meisten seiner Bestimmungen im August 2025 auf ihre Bereitschaft überprüft werden 27 . Das neu eingerichtete Europäische Gremium für Mediendienste, ein unabhängiges Beratungsgremium, das sich aus Vertretern der nationalen Medienaufsichtsbehörden zusammensetzt, wird eine zentrale Rolle bei der Überwachung, Koordinierung und Unterstützung der Medienpolitik in den EU-Mitgliedstaaten spielen. Das Gremium wird die EU-Mitgliedstaaten auf verschiedene Weise unterstützen, z. B. durch die Bereitstellung von fachlicher Beratung, den Austausch bewährter Verfahren, den Aufbau von Kapazitäten oder die Krisenreaktion. Das Gremium wird auch Stellungnahmen zu Regulierungsmaßnahmen, die sich auf die Tätigkeit von Mediendiensteanbietern im Binnenmarkt auswirken, wie z. B. Lizenzentscheidungen, und zu Bewertungen von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt mit Binnenmarktdimension erarbeiten. Außerdem wird es die Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien unterstützen.

Die Kommission hat auch mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um die Umsetzung und Durchführung der neuen Anti-SLAPP-Richtlinie, die rechtliche Garantien zur Bekämpfung missbräuchlicher Klagen gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger in grenzüberschreitenden Situationen umfasst, und der umfassenderen Anti-SLAPP-Empfehlung zu unterstützen 28 . Zusätzlich zu den Vorschriften auf EU-Ebene wurde den Mitgliedstaaten empfohlen, auf nationaler Ebene tätig zu werden, um Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor missbräuchlichen Klagen zu schützen 29 . Viele Mitgliedstaaten haben hierzu konkrete Schritte unternommen, z. B. durch gezielte Schulungen, die Einleitung von Sensibilisierungskampagnen und den Beginn der Entwicklung von Unterstützungsmechanismen 30 .

Um die Korruptionsbekämpfung zu verstärken, unterstützt die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe dabei, eine Einigung über ihren Vorschlag zur Modernisierung des derzeitigen EU-Rechtsrahmens zur Korruptionsbekämpfung zu erzielen 31 . Das EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung bietet ein breites Forum für die regelmäßige Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Integrität und zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen 32 . Die Diskussionen des Netzes über Themen wie Vermögenserklärungen und die Behandlung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene stehen im Einklang mit den Themen, die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit behandelt werden.

Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des Erweiterungsprozesses und des auswärtigen Handelns

Der Schutz unserer demokratischen Institutionen und Werte ist eine gemeinsame Verantwortung, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den EU-Organen getragen wird. Das Engagement der EU für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit ist angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der nicht nur einen direkten Angriff auf die Ukraine und ihre Bevölkerung, sondern auch auf die Grundwerte der EU und die auf Regeln basierende internationale Ordnung darstellt, nur noch stärker geworden. Gleichzeitig sind die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung von entscheidender Bedeutung, um Einflussnahme aus dem Ausland und Manipulationen entgegenzuwirken, die darauf abzielen, die Demokratien in der EU und ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu untergraben.

Die Konsolidierung der demokratischen Strukturen, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Grundrechte stehen im Mittelpunkt des Erweiterungsprozesses und sind Teil der Grundlagen des EU-Beitritts. Im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission werden die Fortschritte der einzelnen Länder auf der Grundlage ihrer Leistungen bewertet. Durch die 2020 vereinbarte überarbeitete Verfahrensweise bei der Erweiterung wurde weiter unterstrichen, dass es greifbarer und nachhaltiger Verbesserungen der Rechtsstaatlichkeit bedarf, bevor ein Verhandlungskapitel abgeschlossen werden kann. Die Erweiterungsländer können auch auf die Unterstützung des Europarates 33 zählen, der ihnen bei der Umsetzung von rechtsstaatlichen Standards, der Angleichung an den EU-Besitzstand und der Bereitstellung strategischer Leitlinien für Reformen durch Überwachung hilft.

Nach der erfolgreichen Integration Albaniens, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ab 2024 wird in den politischen Leitlinien bestätigt, dass diese Länder, da die Erweiterungsländer Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und im förmlichen Beitrittsprozess erzielen, schrittweise in diesen Prozess einbezogen werden, um der Verpflichtung nachzukommen, während ihres gesamten Beitritts und als künftige Mitgliedstaaten hohe Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Die Rechtsstaatlichkeit ist auch für die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau und die Ukraine-Fazilität von entscheidender Bedeutung. Um diese Unterstützungsmechanismen in vollem Umfang nutzen zu können, müssen die Länder eine Reformagenda umsetzen, die konkrete Schritte in Bezug auf die wesentlichen Elemente umfasst.

Die EU bekräftigt ihr Engagement für internationale Rechtsnormen durch ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihre laufende Überprüfung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption.

3.3 Maßnahmen der EU als Reaktion auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit

Die EU hat ihre Fähigkeit, wirksam auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren, gestärkt und sich dabei auf eine Reihe von Instrumenten gestützt, darunter Vertragsverletzungsverfahren, die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU, das Verfahren nach Artikel 7 und die Konditionalitätsverordnung.

Reaktion auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit

Die Kommission ist weiterhin ihrer Rolle als Hüterin der EU-Verträge gerecht geworden und hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um gegen bestimmte Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vorzugehen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat auch weiterhin wichtige Urteile zur Rechtsstaatlichkeit erlassen, mit denen die Anforderungen des EU-Rechts weiter präzisiert wurden. Dazu gehörten Urteile über die Bezüge von Richtern 34 , die Entziehung von Rechtssachen von Richtern 35 , die Zuweisung von Rechtssachen 36 oder die Zulässigkeit von Vorabentscheidungsersuchen 37 .

In den politischen Leitlinien wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass die Durchsetzung durch Vertragsverletzungsverfahren und die verstärkte Anwendung des Mechanismus nach Artikel 7 EUV weiterhin wirksam genutzt werden müssen, auch in einer künftigen erweiterten EU 38 . Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV, das es dem Rat ermöglicht, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der EU besteht, und Folgemaßnahmen zu diesen Risiken zu ergreifen, wurde in Bezug auf Ungarn fortgesetzt 39 . Der Rat hielt im November 2024 eine Sitzung zur aktuellen Lage in Ungarn und im Mai 2025 eine förmliche Anhörung ab.

Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit

Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit können auch die finanziellen Interessen der Union ernsthaft schädigen. Eine wirtschaftliche Haushaltsführung kann nur gewährleistet werden, wenn die Behörden im Einklang mit dem Gesetz handeln, wenn Rechtsverstöße von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden wirksam verfolgt werden und wenn willkürliche oder unrechtmäßige Entscheidungen von Behörden einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können.

Die allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union wird angewandt, wenn ein hinreichend direkter Zusammenhang zwischen Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und dem Unionshaushalt besteht und wenn andere in den Rechtsvorschriften der Union festgelegte Verfahren keinen wirksameren Schutz des Unionshaushalts gewährleisten würden. Die Schutzmaßnahmen, die der Rat im Dezember 2022 im Rahmen des von der Kommission gegen Ungarn gemäß der Konditionalitätsverordnung eingeleiteten Verfahrens beschlossen hat, sind weiterhin in Kraft 40 . 

Die Feststellung von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und eines hinreichend direkten Zusammenhangs mit dem EU-Haushalt erfordert eine gründliche Bewertung durch die Kommission. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine wichtige Informationsquelle für die Anwendung der Konditionalitätsverordnung, und mehrere Bereiche, die in dem Bericht behandelt werden, können von unmittelbarer Bedeutung sein 41 . Dazu gehören insbesondere das Justizsystem sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie eine wirksame gerichtliche Kontrolle durch unabhängige Gerichte. Er kann auch die Korruptionsbekämpfung betreffen, und zwar mit Blick auf Funktionsweise der Behörden bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union oder bei der Durchführung von Finanzkontrolle, Überwachung und Prüfung ; die Prävention und Sanktionierung von Betrug und Korruption und eine wirksame und zeitnahe Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der EUStA.

4.SCHLÜSSELASPEKTE DER LAGE IM BEREICH DER RECHTSSTAATLICHKEIT AUF NATIONALER EBENE

Methodik des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und seiner Empfehlungen

Die Bewertung in den Länderkapiteln für die einzelnen Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer wurde in Übereinstimmung mit einer etablierten Methodik erstellt, die bei der Erstellung der vorangegangenen Ausgaben des Berichts zugrunde gelegt wurde 42 . Für die Erweiterungsländer deckt das jährliche Erweiterungspaket der Kommission den Stand der Vorbereitungen und die Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand und die europäischen Standards ab, auch in Bezug auf alle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit. In den Länderkapiteln des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit der ausgewählten Erweiterungsländer kann auf die Leitlinien verwiesen werden, die ihnen im Rahmen des Erweiterungsprozesses bereitgestellt wurden, und es kann die Komplementarität zwischen diesem Prozess und dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben werden.

Die Länderkapitel stützen sich auf eine von der Kommission eigenverantwortlich durchgeführte qualitative Bewertung, deren Schwerpunkt auf einer Synthese der wesentlichen Entwicklungen seit Juli 2024 liegt. In den einzelnen Länderkapiteln konzentriert sich die Analyse auf Themen, bei denen es bedeutende Entwicklungen gegeben hat oder bei denen weiterhin erhebliche Herausforderungen bestehen, die bereits in früheren Berichten festgestellt wurden. Die Analyse enthält eine qualitative Bewertung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen für 2024 erzielt haben 43 . Das Ziel der Empfehlungen von 2025 besteht weiterhin darin, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Reformen voranzubringen 44 . Dieser Bericht enthält keine Empfehlungen für Erweiterungsländer, da diese Empfehlungen im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden.

Der Bericht ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und stützt sich auf eine Vielzahl nationaler, internationaler und sonstiger Quellen 45 sowie auf die eigene Datenerhebung der Kommission 46 . Die Mitgliedstaaten und die Erweiterungsländer wurden aufgefordert, sich zu beteiligen, schriftliche Beiträge zu leisten und an speziellen Länderbesuchen teilzunehmen 47 . Eine gezielte Konsultation der Interessenträger lieferte zudem wertvolle bereichsübergreifende und länderspezifische Beiträge 48 . Darüber hinaus stellte der Europarat eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und Berichte zur Verfügung 49 . Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. Der angenommene Bericht dient als Grundlage für anschließende Gespräche der Kommission mit den nationalen Regierungen und Parlamenten.

4.1    Justizsysteme

Effiziente, gut funktionierende und vollständig unabhängige Justizsysteme sind für die Anwendung und Durchsetzung sowohl des EU-Rechts als auch des nationalen Rechts von entscheidender Bedeutung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist unerlässlich, um faire Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsschutz für die Wahrung der Rechte des Einzelnen zu gewährleisten 50 . Der Zugang zu unabhängigen Gerichten und die Möglichkeit, gerichtliche Überprüfungen anzustrengen, sind grundlegende Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit.

Bei der Gestaltung ihrer Justizsysteme müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen des einschlägigen EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH vollständig einhalten. Es gibt auch europäische Standards, die vom Europarat und von der Venedig-Kommission entwickelt wurden und berücksichtigt werden müssen. Europäische justizielle Netze und Verbände leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und tragen zur Entwicklung europäischer Standards bei 51 . In dieser Hinsicht spielen auch Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern eine wichtige Rolle.

Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der EU

Eurobarometer-Umfragen aus dem Jahr 2025 zeigen, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten Öffentlichkeit in 13 Mitgliedstaaten verbessert hat, in drei Mitgliedstaaten stabil geblieben ist und in elf Mitgliedstaaten verschlechtert hat. Ferner hat sich die Wahrnehmung bei den Unternehmen in 15 Mitgliedstaaten verbessert, in zwei Mitgliedstaaten ist sie stabil geblieben und in zehn Mitgliedstaaten hat sie sich verschlechtert 52 . Gut funktionierende und vollständig unabhängige Justizsysteme kommen Bürgern und Unternehmen gleichermaßen zugute, und ihre positiven Auswirkungen auf Investitionen tragen zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei. In Finnland , Dänemark , Irland , den Niederlanden , Luxemburg und Schweden ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit oder bei Unternehmen nach wie vor besonders hoch (über 75 %), während sie in Kroatien , Bulgarien und Polen sehr niedrig ist (unter 30 %). Für die Erweiterungsländer lassen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen bestenfalls einen durchschnittlichen Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit erkennen.

Justizräte und Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern als elementare Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz

Die Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern sowie die Befugnisse und die Struktur der Justizräte sind für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit von zentraler Bedeutung. Dort, wo es Justizräte gibt, dienen sie als Puffer zwischen der Justiz und anderen Gewalten in Bereichen wie Ernennungen und Laufbahnentwicklung sowie bei Verwaltung des Justizsystems 53 . Der Europarat hat europäische Standards dafür entwickelt, wie diese Räte so gestaltet werden sollten, dass ihre Unabhängigkeit, auch in Bezug auf ihre Zusammensetzung, wirksam geschützt wird 54 . Damit die Justizräte effizient arbeiten können, benötigen sie ausreichende Ressourcen und administrative Unabhängigkeit.

Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre gesetzgeberischen Bemühungen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz der Justizräte vorangetrieben. In Irland hat die neu eingerichtete Kommission für die Ernennung von Richtern ihre Arbeit aufgenommen. In  Luxemburg hat der 2023 eingerichtete Nationale Justizrat nun seine Arbeit vollständig aufgenommen und arbeitet wirksam.

In anderen Mitgliedstaaten laufen derzeit Initiativen. In Spanien führte 2024 ein strukturierter Dialog mit der Europäischen Kommission zur Neubesetzung des Rates für das Justizwesen, und es wurden Schritte zur Anpassung des Verfahrens für die Ernennung von Richtern als dessen Mitglieder unternommen. In Italien bringt der Oberste Justizrat mit der Reform des Justizsystems seine Aufgaben weiter voran, während die Reform zur Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten, die die Einrichtung zweier separater Hoher Räte vorsieht, von der Abgeordnetenkammer gebilligt wurde und derzeit im Senat erörtert wird. In Schweden legte die Regierung Vorschläge zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz vor, insbesondere in Bezug auf die Ernennung von Richtern und Disziplinarverfahren. In Polen wurde das Gesetz zur Behebung der mangelnden Unabhängigkeit des Nationalen Justizrats vom Parlament verabschiedet, ist jedoch aufgrund der Befassung des Verfassungsgerichts noch nicht in Kraft getreten, und die Regierung arbeitet derzeit an einem überarbeiteten Vorschlag. In Estland wurde die Reform des Rates für die Verwaltung der Gerichte eingeleitet, deren Ziel es ist, Befugnisse vom Justizministerium zu übertragen, den Rat zu einem ständigen Gremium zu machen und seine Zusammensetzung zu ändern.

Gleichzeitig hat der Oberste Gerichtsrat in Portugal dazu aufgerufen, Überlegungen über mögliche Mechanismen anzustellen, um seine Stabilität zu gewährleisten und seine Unabhängigkeit zu wahren. In Bulgarien wurden Änderungen der Zusammensetzung des Obersten Justizrats, durch die seit Langem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollten, vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie nicht von der zuständigen Stelle verabschiedet worden waren. Damit bleibt die Frage der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Obersten Justizrats weiterhin ungelöst. Die Slowakei plant eine Stärkung der Rolle des Justizrats in Bereichen wie Disziplinarverfahren. Wenngleich derzeit Überlegungen über die Einführung von Garantien zur Gewährleistung ausreichender Garantien für die Unabhängigkeit bei der Entlassung von Mitgliedern des Justizrats angestellt werden, wurden bislang noch keine formellen Schritte unternommen.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so hat die Umsetzung des zuvor geänderten Rechtsrahmens in Montenegro erste positive Ergebnisse gebracht, während die Zusammensetzung des Justizrates und des Staatsanwaltschaftsrats noch weiter verbessert werden muss. In Albanien bestehen nach wie vor Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung von Ernennungen und Entscheidungen über die Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten sowie von nichtrichterlichen Mitgliedern des Hohen Justizrats und des Hohen Staatsanwaltsrats.

Verfahren zur Ernennung und Entlassung von Richtern sind für die Unabhängigkeit der Justiz und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Der EuGH hat klargestellt, dass die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt, dass die Bedingungen und Regeln für die Ernennung von Richtern ausreichen, um begründete Zweifel daran auszuschließen, ob Richter gegenüber äußeren Einflüssen unempfänglich sind 55 . In mehreren Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren zur Ernennung von Richtern unternommen, auch als Folgemaßnahme zu den Empfehlungen aus dem Jahr 2024. In Malta  laufen Gespräche im Parlament über eine umfassende Verfassungsreform, die die Einbeziehung der Justiz in das Verfahren zur Ernennung des Obersten Richters vorsieht. In Griechenland ist die Justiz erstmals an der Besetzung der höchsten Stellen im Gerichtssystem beteiligt. In Deutschland werden durch eine neue Reform zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Verfassungsgerichts bestimmte Garantien für dessen Funktionsweise und Unabhängigkeit in der Verfassung verankert. In Zypern stärkt die kürzlich eingeführte gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen des Obersten Justizrats die Transparenz und Rechenschaftspflicht. In Litauen wurden Schritte unternommen, um die Transparenz des Ernennungsverfahrens zu verbessern.

In anderen Mitgliedstaaten kommen die Reformen nur langsam voran. In Finnland wurden nur begrenzte Schritte unternommen, um die Reform der Ernennung von Laienrichtern voranzubringen. In Schweden ist die Debatte über die Stärkung der Garantien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit bei der Ernennung von Laienrichtern noch nicht abgeschlossen.

In einigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen oder Defizite bei der Ernennung in hohe Richterämter und bei der Besetzung von Gerichtspräsidentenstellen, auch wenn deren Ausmaß und Schwere variieren. In Ungarn wurden neue Vorschriften für die Ernennung und Laufbahn von Richtern eingeführt, allerdings wurde der Nationale Justizrat zu einigen der einschlägigen Gesetzesänderungen nicht immer konsultiert. In Lettland müssen die erforderlichen Garantien für das Ernennungsverfahren für Richter am Obersten Gericht noch geschaffen werden. In Österreich wurden keine Schritte unternommen, um eine systematische Beteiligung der Justiz an der Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte einzuführen.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurde in Montenegro der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs einstimmig ernannt. In Nordmazedonien wurden im gesamten Justizwesen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz getroffen, während in Bezug auf Ernennungsentscheidungen nach wie vor einige Bedenken bestehen.

In einigen Mitgliedstaaten bestehen Bedenken hinsichtlich eines unangemessenen Drucks auf die Justiz. In Ungarn , setzt sich der übermäßige Druck auf einige Richter innerhalb der Justiz fort, insbesondere im Zusammenhang mit internen Debatten über zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz. In Bulgarien , haben die Ad-hoc-Ausschüsse, die eingesetzt wurden, um Fälle der Einschüchterung von Richtern und einer möglichen Unterwanderung der Justiz zu untersuchen, ihre Arbeit abgeschlossen. Was die Erweiterungsländer betrifft, so blieb der politische Druck auf die Justiz und die Staatsanwaltschaften in Serbien hoch, wobei der Hohe Justizrat und der Staatsanwaltsrat, die Regierung oder das Parlament kaum oder gar keine Folgemaßnahmen ergriffen haben. In Nordmazedonien geben Einmischung und Druck anderer staatlicher Stellen Anlass zu ernster Besorgnis über die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz.

Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

Wenngleich sich die Struktur der nationalen Staatsanwaltschaften von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet, sind institutionelle Garantien erforderlich, um die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten, damit sie ohne Einmischung tätig werden kann 56 . Diese Autonomie ist für die Durchsetzung sowohl des nationalen als auch des europäischen Strafrechts von entscheidender Bedeutung.

Die Reformen zur Stärkung der institutionellen Garantien für die Staatsanwaltschaft, von denen einige als Reaktion auf die Empfehlungen aus dem Jahr 2024 beschlossen wurden, sind weiter fortgeschritten. In Slowenien sind Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwälte in Bezug auf parlamentarische Untersuchungen in Kraft getreten. In Spanien ist der Entwurf einer Reform des Statuts des Generalstaatsanwalts, der auch die Entkopplung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der Amtszeit der Regierung vorsieht, derzeit Gegenstand einer Konsultation, bevor er von der Regierung genehmigt und dem Parlament vorgelegt wird. In Zypern schreitet die Reform des Juristischen Dienstes voran, die eine klarere Unterscheidung zwischen Beratungs- und Strafverfolgungsaufgaben des Generalstaatsanwalts vorsieht. In Polen wurden wichtige Schritte unternommen, um das Amt des Justizministers vom Amt des Generalstaatsanwalts zu trennen, während ein entsprechendes Gesetz noch verabschiedet werden muss. In Rumänien werden legislative Schritte geprüft, um die Garantien in Bezug auf die Unabhängigkeit hochrangiger Staatsanwälte zu stärken.

In Österreich  ist die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft bisher nicht vorangekommen, obwohl sie im Regierungsprogramm vorgesehen ist und derzeit Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden. In Bulgarien  wurde zwar der Mechanismus für die wirksame Rechenschaftspflicht und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter für verfassungskonform erklärt, doch müssen noch Verfahrensfragen angegangen werden, um seine volle Wirksamkeit zu gewährleisten. In Ungarn wird durch eine Verfassungsänderung die Anforderung aufgehoben, dass der Generalstaatsanwalt aus dem Kreis der Staatsanwälte ausgewählt werden muss. In Slowakei gibt die Befugnis des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige Entscheidungen von Staatsanwälten aufzuheben, in Verbindung mit einem neuen Strafverfolgungsrahmen nach wie vor Anlass zur Sorge.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so laufen in Nordmazedonien Gesetzgebungsprozesse in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Autonomie der Staatsanwaltschaft. In Serbien bestehen Bedenken hinsichtlich der Autonomie der Staatsanwaltschaft, und die Wirksamkeit und Vertraulichkeit der strafrechtlichen Ermittlungen wird durch Mängel im Recht und in der Praxis beeinträchtigt.

Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wahrung der Unabhängigkeit in Disziplinarverfahren

Der EuGH hat klargestellt, dass Disziplinarverfahren nicht als eine Form der politischen Kontrolle der Justiz genutzt werden dürfen 57 . Die Garantien umfassen klare Vorschriften, die festlegen, was ein Disziplinarvergehen ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Disziplinarverfahren sollten von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden, das Recht auf Verteidigung achten und vor Gericht anfechtbar sein 58 .

Der Trend zu verstärkten Garantien in Disziplinarverfahren setzte sich in mehreren Mitgliedstaaten fort. In Tschechien trat ein neues Disziplinarverfahren für Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher in Kraft, mit dem die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs eingeführt wurde. In Slowenien werden im Parlament Änderungen erörtert, die Garantien für den Disziplinarrahmen für Richter vorsehen. In einigen Mitgliedstaaten gibt es jedoch Bedenken. In Griechenland hat die Entscheidung, Disziplinarverfahren gegen Richter wegen des Inhalts ihrer Entscheidungen einzuleiten, eine Debatte innerhalb der Richterschaft ausgelöst. In der Slowakei wurden zwar einige Schritte unternommen, um bestimmte Verfahrensaspekte zu klären, und die Regierung zeigte sich offen für weitere gesetzgeberische Maßnahmen, doch sind weitere Fortschritte bei der Einführung ausreichender Garantien in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit für gerichtliche Entscheidungen erforderlich.

Der wirksame Schutz der Unabhängigkeit der Justiz erfordert eine Kultur der Integrität und Unparteilichkeit. Mehrere Mitgliedstaaten setzen Strategien und Verfahren zur Förderung der Integrität in der Justiz um. Beispiele hierfür sind Litauen , wo die Justiz Schulungen zur Förderung eines Umfelds zur Korruptionsbekämpfung erhält. In Kroatien werden die Bemühungen um die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Integrität von Richtern und Staatsanwälten fortgesetzt.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so setzte Albanien weiterhin Justizreformen um, und das Überprüfungsverfahren für alle Richter und Staatsanwälte wurde in erster Instanz abgeschlossen, wodurch die Rechenschaftspflicht weiter gestärkt wurde. In Montenegro hat sich die Förderung und Durchsetzung ethischer und beruflicher Standards bei Richtern und Staatsanwälten verbessert.

Bemühungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Justiz

Die Effizienz der Justizsysteme ist eine notwendige Voraussetzung für den Schutz von Rechten, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit. Schlüsselmaßnahmen sind das Fallmanagement und der zügige Erlass von Entscheidungen. Übermäßig lange Verfahren verursachen Rückstände und untergraben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die nationalen Justizsysteme. Verzögerungen haben auch erhebliche Auswirkungen auf unternehmerische Entscheidungen und Investitionen.

In mehreren Mitgliedstaaten sind Reformen zur Steigerung der Effizienz der Justiz im Gange. In Tschechien wurden die Fallbearbeitungszeiten weiter verbessert. Estland,   Belgien  und Spanien unternehmen Schritte zur Verbesserung der Effizienz. In Deutschland wurde ein neues Verfahren zur effizienteren Bewältigung zivilgerichtlicher „Massenverfahren“ eingeführt.

Einige Mitgliedstaaten stehen jedoch weiterhin vor langjährigen Herausforderungen in Bezug auf die Effizienz ihrer Justizsysteme. In Griechenland , Italien , Malta  und Kroatien ist die Dauer der Gerichtsverfahren trotz wichtiger Schritte nach wie vor ein ernstes Problem. In Portugal hat sich die Effizienz der Verwaltungs- und Finanzgerichte in der ersten Instanz zwar verbessert, aber die Unternehmen haben auf ernsthafte Probleme bei der Dauer der Entscheidungsfindung hingewiesen, insbesondere bei den Gerichten der zweiten Instanz. In Serbien ist das Gesamtbild für Zivil-, Handels- und Strafsachen nach wie vor positiv, während bei der Bearbeitung von Verwaltungs- und Verfassungsbeschwerden nach wie vor große Herausforderungen bestehen.

Für ein effizientes Justizsystem braucht es angemessene Ressourcen, einschließlich der notwendigen Investitionen in Infrastruktur, sowie qualifiziertes, gut ausgebildetes und angemessen vergütetes Personal. Berechenbarkeit kann für die Glaubwürdigkeit des Justizsystems und für die Anwerbung von Personal von entscheidender Bedeutung sein 59 . Viele Mitgliedstaaten haben weiterhin in ihre Justizsysteme investiert, oftmals trotz des erheblichen Drucks auf die öffentlichen Ausgaben. Portugal hat erhebliche Schritte unternommen, um die Personalausstattung der Justiz durch Neueinstellungen und Gesetzesänderungen zu verbessern. Die Niederlande , Rumänien , Schweden und Dänemark haben ebenfalls Schritte unternommen, um die Ressourcen für das Justizsystem aufzustocken. In Slowenien  wurden die Gehälter der Richter erhöht und ein automatischer Indexierungsmechanismus eingeführt. In Kroatien wurden per Gesetz objektive Kriterien für die Aktualisierung der Vergütung von Richtern und Staatsanwälten eingeführt. In Ungarn werden die Gehälter im Justizsystem bis 2027 in drei Schritten angehoben.

Die Höhe der Vergütung wirkt sich tendenziell auf die Attraktivität der Justizberufe aus. In Deutschland wurden einige Schritte in Bezug auf die Höhe der Vergütung von Richtern und Staatsanwälten unternommen, während bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten nach wie vor Herausforderungen bestehen. In Zypern wirken sich die Herausforderungen in Bezug auf Ressourcen und Infrastruktur nach wie vor auf die Arbeit der erstinstanzlichen Richter aus. Der Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen wirkt sich nach wie vor negativ auf die Qualität der Justiz in Albanien aus. Begrenzte Finanzmittel in Nordmazedonien beeinträchtigen nach wie vor die finanzielle Autonomie der Justiz.

Investitionen in die Digitalisierung können die Effizienz und Zugänglichkeit der Justizsysteme stärken und ihre Resilienz verbessern. Digitalisierungsinitiativen wurden in Dänemark , Estland , Irland , Griechenland , Spanien , Frankreich ,  Luxemburg , Malta und Polen vorangetrieben. Allerdings können die Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung in der Praxis unterschiedlich ausfallen. In Bulgarien wurden neue digitale Instrumente für den Zugang zur Justiz eingeführt, während elektronische Kommunikationsmittel nach wie vor fehlen. In Tschechien sind Videokonferenzen gut etabliert und wurden durch die jüngsten Gesetzesänderungen weiter unterstützt, doch die Einführung des Systems „e-file“ verzögerte sich weiter. In Italien sind zwar alle anderen Zweige des Justizsystems vollständig digitalisiert, doch sind digitale Lösungen in den Strafgerichten aufgrund technischer Herausforderungen, die das Justizministerium bis Ende 2025 lösen will, nach wie vor begrenzt. Albanien führt neue Digitalisierungsinitiativen und ein modernes integriertes elektronisches Fallbearbeitungssystem in Gerichten und Staatsanwaltschaften ein, und in Serbien wird ein neues Fallbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft eingeführt. Die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der digitalen Instrumente werden auch in Nordmazedonien fortgesetzt, aber es bestehen nach wie vor Herausforderungen, wie z. B. die veraltete Infrastruktur.

Zugang zur Justiz und die Rolle der Rechtsanwälte im Justizsystem

Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern und andere Rechtsberufe wie Notare spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Das jüngste Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Rechtsanwälte die grundlegende Rolle, die ihnen in einer demokratischen Gesellschaft zukommt, wahrnehmen können 60 .

Die Prozesskosten und der Zugang zu Prozesskostenhilfe sind von entscheidender Bedeutung, um einen echten Zugang zur Justiz zu gewährleisten. In Irland wurden weitere Schritte unternommen, um die Prozesskosten zu senken, eine allgemeine Überprüfung des Systems der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen wurde abgeschlossen und eine Reform des Systems der Prozesskostenhilfe in Strafsachen wird vorbereitet. In Spanien wurde der Rahmen für die Prozesskostenhilfe gestärkt, und in Dänemark wird das Prozesskostenhilfesystem erneut überarbeitet. In den Niederlanden wurde in einer unabhängigen Überprüfung empfohlen, die Honorare der Rechtsanwälte für Prozesskostenhilfe zu erhöhen. Die neuen Vorschriften über die Prozesskostenhilfe in Portugal zielen darauf ab, die niedrige Vergütung von Anbietern von Prozesskostenhilfe anzugehen, obwohl die Anwaltskammer zusätzliche Änderungen gefordert hat.

Ein funktionierendes Justizsystem bedeutet, dass Rechtsanwälte die Freiheit haben, ihre Aufgaben bei der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten wahrzunehmen. In Belgien forderten Rechtsanwälte nach der Annahme von Richtlinien, die die Aufzeichnung von Treffen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten verbieten, zusätzliche Verfahrensgarantien zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses. In Litauen werden weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit von Rechtsanwälten und Mandanten geäußert.

4.2    Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

Korruption untergräbt das Vertrauen in öffentliche Einrichtungen, schadet der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und schafft ein Gefühl von Ungerechtigkeit und Misstrauen. Sie steht häufig im Zusammenhang mit anderen Straftaten, insbesondere mit Geldwäsche, bei der illegale Gewinne durch entsprechende Systeme verschleiert werden. Die wirksame Korruptionsbekämpfung beruht auf einem umfassenden Ansatz, bei dem präventive und repressive Maßnahmen in einem soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen mit wirksamen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kombiniert werden. Präventivmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen sind erforderlich, um Integrität zu fördern und den Raum für Korruption so gering wie möglich zu halten.

Korruptionswahrnehmung in der EU

Die Ergebnisse des Korruptionswahrnehmungsindexes 61 zeigen immer wieder, dass acht der 20 Ländern, die im internationalen Vergleich am besten abschneiden, EU-Mitgliedstaaten sind 62 . Allerdings bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten 63 . Die Erweiterungsländer schneiden in dieser Rangliste unterdurchschnittlich ab 64 . Die Eurobarometer-Umfragen von 2025 zum Thema Korruption zeigen, dass Korruption für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis ist. Etwa sieben von zehn Europäerinnen und Europäern (69 %) sind der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet ist, und nach Auffassung von mehr als vier von zehn Europäerinnen und Europäern (44 %) hat die Korruption in ihrem Land zugenommen. Nur 32 % der Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass die Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung wirksam sind. Gleichfalls ist nach Auffassung der meisten europäischen Unternehmen (63 %) das Problem der Korruption in ihrem Land weitverbreitet, und nur etwa die Hälfte der Unternehmen (52 %) ist der Ansicht, dass es wahrscheinlich ist, dass korrupte Personen oder Unternehmen gefasst oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden.

Nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung und ihre Umsetzung

Die Bedeutung einer wirksamen Korruptionsbekämpfungspolitik ist im internationalen Recht anerkannt 65 . Durch nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung kann sichergestellt werden, dass die Mitgliedsländer einen umfassenden, kohärenten und integrierten Ansatz verfolgen, der es ermöglicht, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in allen relevanten Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen. Fast alle Mitgliedstaaten verfügen derzeit über nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung – deren Umfang jedoch variieren kann 66 . 

In Rumänien ,  Estland  und  Griechenland werden aktualisierte strategische Rahmenbedingungen ausgearbeitet, während die Umsetzung der bestehenden Rahmen planmäßig verläuft. Die Niederlande haben eine erste nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie verabschiedet, und in Frankreich wird der neue Plan zur Korruptionsbekämpfung voraussichtlich bis Sommer 2025 angenommen.  Slowenien hat seine neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung angenommen, mit der ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz verfolgt wird, um Korruption einzudämmen und Transparenz und Integrität zu erhöhen. Finnland  hat einen neuen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung angenommen. In Irland kam es bei der Ausarbeitung eines neuen strategischen Rahmens zu Verzögerungen.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so haben Albanien und Serbien mehrjährige Strategien zur Korruptionsbekämpfung angenommen. In Montenegro , wo der Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung im Großen und Ganzen vorhanden ist, ist die Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2024-2028 und des dazugehörigen Aktionsplans im Gange, doch bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Überwachung. In Nordmazedonien ist die Umsetzung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung insgesamt nach wie vor unzureichend.

Stärkung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Kapazitäten der Institutionen

Eine wirksame Bekämpfung der Korruption erfordert die Aufrechterhaltung eines starken Rechtsrahmens und starker und unabhängiger Institutionen für dessen Durchsetzung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländern, auf die sich dieser Bericht bezieht, werden als solide angesehen, und Maßnahmen zur Beseitigung einiger spezifischer Lücken sind im Allgemeinen im Gange oder sind geplant. Nach ihrer Annahme wird die EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung den Mitgliedstaaten eine weitere Gelegenheit bieten, ihre Rahmen zu stärken 67 .

Mehrere Mitgliedstaaten haben Strafrechtsreformen vorangebracht, um verstärkt gegen Korruption vorzugehen. Schweden hat neue Rechtsvorschriften verabschiedet, um die Verjährungsfristen für besonders schwere Korruptionsdelikte zu verlängern. Kroatien bereitet derzeit einen Gesetzesentwurf vor, um effizientere Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Korruptionsdelikten zu unterstützen und die Befugnisse der spezialisierten Strafverfolgungsbehörden des Landes zu stärken. In Deutschland gibt es ein erneuertes Engagement für die Bekämpfung von Finanzkriminalität, einschließlich Korruption, während die Pläne für Unternehmenssanktionen für Auslandsbestechung schon vor der vorzeitigen Auflösung des Parlaments weit fortgeschritten waren. Auch in Spanien wird an der Überarbeitung der Strafprozessordnung gearbeitet, um die Dauer der Ermittlungen zu verkürzen.

In anderen Mitgliedstaaten wurden die geplanten Reformen vorübergehend ausgesetzt, um eine Angleichung an die neuen EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu erreichen, zu denen derzeit interinstitutionelle Verhandlungen geführt werden. Dies ist bei Finnland der Fall, das beabsichtigt, die Überarbeitung des Straftatbestands der Auslandsbestechung und die Kriminalisierung der unerlaubten Einflussnahme voranzutreiben, sobald der neue EU-Rechtsrahmen in Kraft ist. In einigen Fällen wurde durch Änderungen des Strafrechts die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen untergraben. In der Slowakei wurde die Strafrechtsreform 2024 angepasst, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten, und die slowakische Regierung hat sich aktiv dafür eingesetzt. Andere Aspekte geben jedoch nach wie vor Anlass zu besonderen Bedenken, was sich auf mehrere laufende Korruptionsermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, auch gegen hochrangige Beamte, auswirkt. In Nordmazedonien werden die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere in Fällen auf hoher Ebene, weiterhin durch die Änderungen des Strafgesetzbuchs von 2023 behindert.

Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte zur Stärkung ihrer Korruptionsbekämpfungseinrichtungen. In Zypern werden derzeit Vorschläge zur Stärkung der funktionalen und operativen Unabhängigkeit der Unabhängigen Behörde gegen Korruption erörtert. In Belgien sollen neue Ermittlungs- und Strafverfolgungsstrukturen geschaffen werden, um die Korruption zu bekämpfen. In Irland trat ein neuer Ombudsdienst für die Polizei (Fiosrú) an die Stelle der ehemaligen Ombudsmann-Kommission der Garda Síochána.

Um gegen immer komplexere Korruptionsfälle vorzugehen, müssen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und die Justiz ausreichend spezialisiert und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sein. In Portugal wurden zusätzliche Humanressourcen für Ermittlungen bereitgestellt. Um der zunehmenden Komplexität von Korruptionsfällen Rechnung zu tragen, wurden der Staatsanwaltschaft in Spanien durch zwei spezialisierte Staatsanwaltskammern und zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. In Nordmazedonien berichtete die Staatsanwaltschaft über eine Stärkung der Ermittlungskapazitäten, eine bessere interinstitutionelle Zusammenarbeit und verbesserte operative Kapazitäten in mehreren Ermittlungszentren. In anderen Ländern bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Irland stellen unzureichende Ressourcen und Spezialisierung nach wie vor eine Herausforderung für die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen dar. In Montenegro wurden die für die Korruptionsbekämpfung bereitgestellten Humanressourcen leicht aufgestockt, sind aber insgesamt nach wie vor unzureichend. In Serbien wird die Kapazität der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität, komplexe organisierte Kriminalität und Korruption auf hoher Ebene zu bearbeiten und zu untersuchen, durch unzureichende personelle Ressourcen eingeschränkt.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden wie zentralen Meldestellen und Steuer-, Prüfungs-, Wettbewerbs- und anderen Verwaltungsbehörden sowie der Zugang zu Informationen und die Verknüpfung von Datenbanken und Registern sind für die Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung. In Irland verläuft die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden reibungslos. In Polen traten geänderte Vorschriften für die Koordinierung der Staatsanwaltschaften in Kraft. In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor einige Herausforderungen. In Slowenien berichtete die Staatsanwaltschaft über Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen und bei der Erhebung von Beweismitteln, insbesondere von Bankinformationen. In Ungarn berichtete die Integritätsbehörde weiterhin über Hindernisse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, darunter mangelnden Zugang zu den in Datenbanken anderer Stellen gespeicherten Informationen.

Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Staatsanwaltschaft ist in den teilnehmenden Mitgliedstaaten insgesamt gut. Darüber hinaus hat die EUStA nun in Polen  und Schweden vollständig ihre Arbeit aufgenommen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. In Irland enthält das Regierungsprogramm 2025 eine Verpflichtung, der EUStA beizutreten.

Wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten und Stärkung der Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene

Laut der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption sind etwa zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer (66 %) der Ansicht, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden. Die wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsfällen kann durch rechtliche Mängel wie unklare oder aufwendige Verfahren zur Aufhebung der Immunität oder kurze Verjährungsfristen behindert werden. Dies kann in komplexen Korruptionsfällen besonders schädlich sein.

Die Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten wird in einer Reihe von Mitgliedstaaten effizient durchgeführt. In Frankreich wurden die Anstrengungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Korruption verstärkt, auch in Bezug auf Fälle auf hoher Ebene, wobei den Ermittlungsbehörden zusätzliche personelle Ressourcen zugewiesen wurden und neue Rechtsinstrumente eingeführt wurden. Die Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsdelikten in den Niederlanden ist nach wie vor wirksam, ohne dass Ermittler und Staatsanwälte auf Hindernisse hingewiesen haben. In Schweden liefern Ermittlungen bei und die strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsdelikten nach wie vor Ergebnisse, auch wenn die Strafverfolgungsbehörden besorgt darüber sind, dass möglicherweise zu wenig Fälle gemeldet werden. In Lettland erfolgt die Ermittlung und Strafverfolgung bei Korruptionsdelikten auf effiziente Weise, während einige Bedenken hinsichtlich der Korruption auf hoher Ebene geäußert wurden.

Die kroatischen Behörden erzielen mittlerweile gute Erfolge bei der Ermittlung, Strafverfolgung und Verurteilung bei Korruption, auch in Fällen auf hoher Ebene. In Polen wird in umfangreichen Korruptionsfällen, an denen Beamte und Politiker beteiligt sind, ermittelt. In Griechenland ist ein interoperables gemeinsames Fallbearbeitungssystem in Vorbereitung, und es werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Erfolgsbilanz bei der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen zu verbessern, auch in Korruptionsfällen auf höchster Ebene. In Slowenien wurden mehrere laufende und umfangreiche Ermittlungen aus den Vorjahren von der Polizei abgeschlossen, die den Staatsanwaltschaften im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Korruptionsfälle übermittelte.

In Portugal gibt es Probleme bei der rechtzeitigen Ermittlung, Verfolgung und Entscheidung bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene, sodass die Gefahr besteht, dass diese verjähren. In Malta  wurden neue Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, obwohl die Zahl der rechtskräftigen Urteile in Korruptionsfällen nach wie vor gering ist und in einer Reihe von Fällen, an denen hochrangige Beamte beteiligt sind, Verfahren anhängig sind. Während in Rumänien weiterhin Erfolge erzielt werden, auch bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene, haben Urteile über die Verjährungsfrist dazu geführt, dass viele Korruptionsfälle eingestellt und Verurteilungen aufgehoben wurden. Bulgarien und Ungarn  müssen noch eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen bei Korruption auf hoher Ebene nachweisen.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurden im Rahmen der besonderen Korruptionsbekämpfungsstruktur in Albanien konkrete Fortschritte auf dem Weg zu einer soliden Erfolgsbilanz bei der Korruptionsbekämpfung, insbesondere auf hoher Ebene, erzielt. In Montenegro verbessert sich die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene weiter, doch die geringe Zahl rechtskräftiger Verurteilungen und das Fehlen wirksamer und abschreckender Strafen tragen dazu bei, dass der Eindruck der Straflosigkeit entsteht. Trotz der jüngsten Bemühungen in Nordmazedonien stellen Verzögerungen bei Gerichtsverfahren und Ressourcenengpässe nach wie vor ein Hindernis für eine solide Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene dar. In Serbien bestehen nach wie vor Herausforderungen, wenn es darum geht, solide Erfolge bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu erzielen.

Bekämpfung der Korruption, eines Wegbereiters der organisierten Kriminalität

Organisierte kriminelle Gruppen nutzen Korruption, um ihre Ziele zu erreichen, was sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen bedroht. Die Bekämpfung von Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit unzulässiger Einflussnahme und Unterwanderung durch organisierte Kriminalität im öffentlichen Sektor hat für mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Priorität. In Frankreich wurde ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption durch kriminelle Organisationen vom Verfassungsrat überprüft. In den Niederlanden wird weiterhin an der Bekämpfung der Bestechung von Regierungsbeamten durch die organisierte Kriminalität gearbeitet. Schweden hat Rechtsvorschriften zur Verstärkung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Kommunalbediensteten verabschiedet, um eine mögliche Unterwanderung des öffentlichen Diensts durch Mitglieder der organisierten Kriminalität zu verhindern.

Stärkung der Korruptionsprävention und des Integritätsrahmens

Transparente und rechenschaftspflichtige Governance- und Integritätsrahmen sind der beste Schutz vor Korruption. Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung von mehr Transparenz, Ethik und Integrität für die Behörden bei der Korruptionsbekämpfung sowie von spezifischen Maßnahmen in Bereichen wie Interessenkonflikte, Lobbyarbeit und in Bezug auf den „Drehtüreffekt“ deutlich.

-Vermeidung von Interessenskonflikten 68  

Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Beamter ein privates oder berufliches Interesse hat, das die unparteiische und objektive Ausübung seiner Pflichten beeinträchtigen könnte. In einigen Mitgliedstaaten wurde der Integritätsrahmen durch Verhaltenskodizes und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergänzt, unter anderem durch die Stärkung der zuständigen Behörden. In Zypern wurde ein Sonderberater für Ethik ernannt, der eine zentrale Rolle bei der Förderung der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung für hochrangige Beamte spielen wird. In der Slowakei wurde ein Entwurf eines Verhaltenskodex für Personen in hohen Führungspositionen ausgearbeitet, der voraussichtlich im Juli 2025 von der Regierung vorgelegt wird. In Luxemburg erwägt die Regierung weitere Änderungen zur Einführung von Verhaltenskodizes für gewählte Vertreter und Beamte auf kommunaler Ebene. In Albanien wurden einige Schritte zur Reform der Rechtsvorschriften zu Interessenkonflikten unternommen.

In Österreich wird derzeit ein Entwurf eines Verhaltenskodex für Minister ausgearbeitet, der sich auf Interessenkonflikte konzentriert. In Estland berichten die Behörden über die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte, und in jedem Ministerium wurden Kontaktstellen für Korruptionsbekämpfung benannt, um die Einhaltung der einschlägigen Standards zu unterstützen. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeführt, die auf die Integrität in bestimmten Sektoren wie der Justiz oder der Polizei abzielen. Dies war in Bulgarien der Fall, wo weitere Maßnahmen zur Stärkung der Integrität von Polizei und Justiz ergriffen wurden, einschließlich überarbeiteter Ethikkodizes. Ebenso wurden in Italien Maßnahmen zur Verbesserung der Integrität der Polizei eingeleitet, während der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Integritätsmaßnahmen für die Mitglieder des Parlaments noch aussteht und umfassende Vorschriften über Interessenkonflikte nach der Billigung durch die Abgeordnetenkammer noch vom Senat verabschiedet werden müssen. 

In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Mängel, da die Vorschriften über Interessenkonflikte unvollständig sind oder die Reformen ins Stocken geraten sind. In  Tschechien erklärte das Verfassungsgericht die Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte aus verfahrensrechtlichen Gründen für verfassungswidrig. In Malta gibt es Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in der öffentlichen Verwaltung, aber ihr Anwendungsbereich ist nach wie vor begrenzt, da die Mitglieder des Parlaments nicht unter diese Vorschriften fallen.

-Lobbying und Drehtüreffekt

Damit Lobbyarbeit eine legitime Form der Beteiligung an der Politikgestaltung sein kann, muss sie strengen Transparenz- und Integritätsanforderungen unterliegen. Diese sind von wesentlicher Bedeutung, um Rechenschaftspflicht und inklusive Entscheidungsfindung zu gewährleisten und ungebührliche oder verdeckte Einflussnahme zu verhindern 69 .

Einige Mitgliedstaaten haben ihre Transparenzvorschriften für Lobbyarbeit überarbeitet, Transparenzregister eingerichtet oder erweitert oder neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Tschechien hat Rechtsvorschriften über Lobbyarbeit verabschiedet, mit denen ein neues Transparenzregister eingeführt wurde. In Estland einigten sich alle politischen Parteien im Parlament auf einen Rahmen für Lobbyarbeit bei Mitgliedern des Parlaments, und die Vorschriften für Lobbying für die Regierung werden derzeit bewertet. In Spanien wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf zur Regulierung der Lobbyarbeit vorgelegt, und die Arbeit an der Operationalisierung eines öffentlichen Registers von Lobbyisten wird fortgesetzt. In Irland wurde der Anwendungsbereich des Lobbyregisters über die zentrale und lokale Regierung hinaus auf andere Stellen ausgeweitet. In Schweden empfahl ein parteiübergreifender Untersuchungsausschuss die Einführung von Vorschriften für Lobbytätigkeiten.

Das Fehlen umfassender Vorschriften für Lobbytätigkeiten in einigen Mitgliedstaaten oder Mängel bei der Durchsetzung des bestehenden Rahmens werden als wichtige Punkte für Verbesserungen angesehen. In Italien wurden zwar einige Gesetzesentwürfe erörtert, allerdings bestehen nach wie vor weitgehend keine umfassenden Vorschriften für Lobbyarbeit; ferner gibt es zwar einige begrenzte und freiwillige Maßnahmen auf Ebene der Ministerien, aber kein öffentlich zugängliches Lobbyregister. In den Niederlanden wurden verfahrenstechnische Verbesserungen des bestehenden Systems eingeführt, eine tiefgreifendere Reform hat jedoch noch nicht stattgefunden. In Portugal wurden zwar erste Anstrengungen in Bezug auf Lobbyarbeit unternommen, diese wurden jedoch bis zum Ende der letzten Legislaturperiode noch nicht konkret umgesetzt. In Frankreich gelten die Offenlegungspflichten weiterhin nur für Lobbyisten und nicht für Beamte auf höchster geschäftsführender Ebene. In Polen , Österreich  und  Belgien gab es keine weiteren Schritte zur Stärkung der Lobbyvorschriften. In Kroatien verläuft die Umsetzung des neuen Gesetzes über Lobbyarbeit zwar planmäßig, die Öffentlichkeit wird jedoch nicht direkt über Treffen zwischen Lobbyisten und Beamten informiert. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Rahmen für Lobbytätigkeiten in Griechenland zu verbessern, unter anderem durch eine Überprüfung der Definition eines Lobbyisten und die Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung.

Die Regulierung und Durchsetzung von Vorschriften über den „Drehtüreffekt“ zwischen öffentlichen und privaten Funktionen ist nach wie vor ein Schwerpunktbereich, wobei Fragen wie strengere Beschränkungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst und Karenzzeiten in mehreren Mitgliedstaaten erörtert werden. In Finnland wurde dem Parlament im September 2024 ein Gesetz zur Eindämmung des Drehtüreffekts für Minister vorgelegt. In  Tschechien wird eine mögliche künftige Überarbeitung der Vorschriften zum Drehtüreffekt auf technischer Ebene geprüft. In den Niederlanden hat das Repräsentantenhaus überarbeitete Vorschriften über den Drehtüreffekt für Minister und Staatssekretäre angenommen. In anderen Mitgliedstaaten sind die Gespräche noch nicht vorangeschritten. In Schweden wurden bislang keine Folgemaßnahmen zur Bewertung der Vorschriften zum Drehtüreffekt ergriffen. In Dänemark gaben die jüngsten Fälle von Drehtüreffekten Anlass zu Bedenken, ob ethische Standards ohne klare Regeln sichergestellt werden können.

-Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen

Vorschriften für die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen von öffentlichen Bediensteten sind wichtig, um Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor zu gewährleisten. Ein wirksames Offenlegungs- und Überprüfungssystem kann die Aufdeckung von Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und Korruption erleichtern. Während die meisten Mitgliedstaaten über solche Vorschriften verfügen, unterscheiden sich ihr Anwendungsbereich, ihre Transparenz und Zugänglichkeit sowie die Mechanismen zur Überprüfung und Durchsetzung der Anwendung dieser Vorschriften.

In einigen Mitgliedstaaten sind positive Entwicklungen zu verzeichnen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts. Umfassende neue Gesetze über Vermögenserklärungen und Interessen in Zypern betreffen ein breites Spektrum hochrangiger Beamter. Die Niederlande planen eine Überprüfung der Regelung für Vermögens- und Interessenerklärungen von Ministern und Staatssekretären.

Ein wichtiger Aspekt ist die Überprüfung von Vermögenserklärungen, wobei sich die Reformen in einigen Mitgliedstaaten auf die Stärkung dieses Elements konzentrierten. Die wirksame Überwachung und Überprüfung von Vermögenserklärungen in Portugal hat sich erheblich verbessert. In Griechenland wurde das Gesetz über Vermögenserklärungen überarbeitet, um die Übermittlung und Überprüfung der Erklärungen zu erleichtern.

In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen. Die Vorschriften Österreichs über die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen gelten nicht für Parlamentarier. In Schweden enthalten die Vermögenserklärungen von Ministern und Staatssekretären keine wesentlichen Informationen. In  Belgien weist das System der Vermögens- und Interessenerklärungen Mängel in Bezug auf Überprüfung und Transparenz auf. In Kroatien gestaltet es sich aufgrund begrenzter Ressourcen und mangelnder Digitalisierung schwierig, den Verpflichtungen zur Überprüfung aller Vermögenserklärungen nachzukommen. In Albanien wurden Vermögens- und Interessenerklärungen weiterhin überprüft, doch bestehen nach wie vor Mängel bei der wirksamen Überprüfung und Transparenz, da die Erklärungen nicht veröffentlicht werden. In Serbien gibt es bei der Überprüfung von Vermögenserklärungen und Interessenkonflikten nach wie vor Schwachstellen. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts muss  Rumänien sein System der Vermögenserklärung, das bislang als wirksam galt, neu bewerten.

-Schutz von Hinweisgebern und Meldung von Korruption

Der Schutz von Hinweisgebern ist für die Aufdeckung und Verhütung von Korruption von wesentlicher Bedeutung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern hat viele Mitgliedstaaten dazu veranlasst, neue oder überarbeitete Rechtsvorschriften zu erlassen. Alle Mitgliedstaaten haben ihre wichtigsten Bestimmungen inzwischen umgesetzt, wenngleich in Schlüsselbereichen, etwa in Bezug auf den sachlichen Anwendungsbereich, die Bedingungen für den Schutz und die Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, weitere Verbesserungen erforderlich sind 70 . Der Schutz von Hinweisgebern bringt einen Mehrwert, wenn es um die bessere Durchsetzung des EU-Rechts in bestimmten Bereichen, einschließlich der Umweltkriminalität, geht, aber sein Nutzen für den Schutz des öffentlichen Interesses ist umfassender und geht über den Geltungsbereich des EU-Rechts hinaus. Aus diesem Grund hat eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten den Geltungsbereich des Hinweisgeberschutzes auf Bereiche des nationalen Rechts ausgeweitet.

In Dänemark sind sowohl die Behörden als auch die Zivilgesellschaft der Auffassung, dass die Umsetzung der Vorschriften über die Meldung von Missständen auf dem richtigen Weg ist. In Litauen wird derzeit ein neuer Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern umgesetzt. In Polen ist nun ein neues Gesetz in Kraft. Lettland plant, nach einer einschlägigen Bewertung die Rechtsvorschriften über den Schutz von Hinweisgebern zu ändern. In Montenegro wird der verbesserte Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern derzeit umgesetzt.

In der Praxis bestehen jedoch nach wie vor Hindernisse für die Meldung von Korruptionsfällen. Der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürger zur Korruption zufolge sind 27 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass Menschen, die einen Korruptionsfall melden, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, und 27 % der Europäer sind der Ansicht, dass Korruptionsfälle nicht gemeldet werden, da Meldungen nicht weiterverfolgt und die Verantwortlichen nicht bestraft werden. Um dieser Zurückhaltung zu begegnen, führen die Mitgliedstaaten Instrumente ein, die als Orientierungshilfe dienen und das Bewusstsein schärfen sollen. So läuft beispielsweise in Kroatien  eine breit angelegte Informationskampagne.

-Parteien- und Wahlkampffinanzierung

Transparenz bei der Parteienfinanzierung trägt dazu bei, unzulässige Einflussnahme zu verhindern und die demokratische Rechenschaftspflicht zu fördern 71 .

Mehrere Mitgliedstaaten haben Reformen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht in diesem Bereich verabschiedet oder erwägen diese. In Slowenien sollen die aktualisierten Vorschriften für Meldungen durch politische Parteien für mehr Transparenz und Klarheit sorgen. In Lettland führen die Änderungen der Vorschriften über die Finanzierung politischer Parteien zu einer Stärkung der Vorschriften über die strafrechtliche Haftung bei illegaler Finanzierung. In Estland hat die Regierung eine Reform des Rahmens für die Parteienfinanzierung gebilligt, mit der die finanziellen Verpflichtungen der politischen Parteien geklärt werden. In Italien  wurden Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Transparenz der Parteienfinanzierung vorgelegt, und in  Dänemark  und  Rumänien werden derzeit ähnliche Vorschriften erörtert. In  Finnland nahm das Parlament im Juni 2025 einen Legislativvorschlag an. In Montenegro wird der Rechtsrahmen für die Finanzierung politischer Parteien nach wie vor durch Mängel in Bezug auf Umfang, Klarheit und Umsetzung behindert.

Korruptionsbekämpfung in Hochrisikobereichen

Korruption kann sich auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens auswirken, aber Hochrisikosektoren – in der Regel diejenigen, die mit erheblichen öffentlichen Mitteln oder wichtigen Dienstleistungen zu tun haben – verdienen besondere Aufmerksamkeit. Sektoren wie das Gesundheitswesen, die Energieversorgung und die Stadtplanung sowie lokale Gemeinden wurden als anfällig eingestuft. Bereiche, in denen die öffentlichen Ausgaben rasch steigen, oder verkürzte Verfahren, wie z. B. die Beschaffung von Verteidigungsgütern, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Im Rahmen des EU-Netzes zur Korruptionsbekämpfung analysieren die Kommission und die Mitgliedstaaten diese Hochrisikobereiche und tauschen bewährte Verfahren aus, wie sie am besten angegangen werden können 72 .

Die Mitgliedstaaten ergreifen verschiedene Maßnahmen, um Korruptionsrisiken in Hochrisikobereichen zu mindern. Litauen  und  Finnland  haben eine Überwachung mit Schwerpunkt auf Hochrisikobereichen eingeführt. Deutschland hat seine Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisiert, was das Potenzial birgt, die Transparenz zu erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten. In Estland werden Maßnahmen in Bezug auf eine Reihe von Bereichen durchgeführt, in denen ein hohes Korruptionsrisiko besteht. In den Niederlanden , Schweden  und  Belgien laufen derzeit Initiativen zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. In Malta wiesen die Prüfstellen auf Schwachstellen bei der Verwendung öffentlicher Mittel und Änderungen bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge hin.

In Montenegro werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in Hochrisikobereichen durchgeführt, z. B. die Umsetzung von Integritätsplänen in öffentlichen Einrichtungen. In Serbien wurden nach wie vor in großem Umfang Ausnahmen vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Anspruch genommen, wodurch dessen Anwendung umgangen wird, und die Überwachungsmechanismen sind unzureichend.

4.3    Medienpluralismus und Medienfreiheit

Medienfreiheit und ‑pluralismus sind für die Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung. Unabhängige Medien ziehen die Machthaber zur Rechenschaft und ermöglichen gleichzeitig den freien Informations- und Meinungsaustausch. Politischer oder staatlicher Druck und Kontrolle können die Medienfreiheit schwächen und die Fähigkeit der Menschen beeinträchtigen, Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. Eine mangelnde Rechenschaftspflicht für Angriffe auf die Medienfreiheit und Journalisten geht häufig mit einer Verschlechterung anderer Rechtsstaatlichkeitsstandards einher.

Die Förderung des Medienpluralismus und der Medienfreiheit steht im Mittelpunkt der Bemühungen der EU zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Maßnahmen, die in den Vorjahren in mehreren Schlüsselbereichen der Berichte über die Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen wurden, wie z. B. die Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten, die Behandlung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) und die Bewältigung struktureller Herausforderungen in der Medienlandschaft im Allgemeinen im Rahmen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) 73 , befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die meisten Bestimmungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes bis zum 8. August dieses Jahres erfüllt sind, und die meisten Staaten erwägen oder erlassen Rechtsvorschriften zur Angleichung an die Anforderungen des Gesetzes. Eine ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes wird auch dazu beitragen, einer Reihe der in diesem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen, insbesondere in Bezug auf die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien, bestimmte Aspekte des Schutzes von Journalisten und die Transparenz und Fairness bei der Zuweisung staatlicher Werbeausgaben.

Überwachung der Risiken für Medienfreiheit und ‑pluralismus

Mit dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor) 74 werden die Risiken für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus in allen EU-Mitgliedstaaten und einigen Kandidatenländern bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem grundlegenden Schutz, der Pluralität des Marktes, der politischen Unabhängigkeit und der sozialen Inklusion liegt. Die Ergebnisse für 2025 zeigen, dass sich die Bedingungen für Journalisten in mehreren Ländern verschlechtern, was sich in zunehmender physischer Gewalt bei Protesten, mehr Belästigungen im Internet und Verleumdungskampagnen durch Politiker manifestiert. Die starke Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die Dominanz einiger weniger digitaler Plattformen bergen wachsende Risiken. Der Bericht bestätigt auch die starke wirtschaftliche Belastung des Medienökosystems in ganz Europa, die das Potenzial für politische Einflussnahme verstärkt.

Stärkung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht

Funktional unabhängige nationale Medienaufsichtsbehörden, die ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben, spielen eine wesentliche Rolle bei der Wahrung des Medienpluralismus. Alle Mitgliedstaaten verfügen über Rechtsvorschriften, in denen die Zuständigkeiten ihrer Aufsichtsbehörden und die Garantien für ihre Unabhängigkeit festgelegt sind. Sowohl die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) 75 als auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz enthalten Anforderungen an diese Behörden, darunter Unabhängigkeit von der Regierung, Unparteilichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, angemessene Ressourcen, Ernennungs- und Entlassungsverfahren und wirksame Beschwerdeverfahren.

Seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 wurden oder werden die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienaufsichtsbehörden erweitert, nicht zuletzt im Hinblick auf die Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Dienste 76 und des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. So wurden beispielsweise in Portugal  und in Schweden  die finanziellen Ressourcen der Aufsichtsbehörden aufgestockt und in Estland , Dänemark und Griechenland  haben die Aufsichtsbehörden zusätzliches Personal eingestellt. Sowohl Spanien als auch Frankreich ergreifen Maßnahmen zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Regulierungsbehörden für audiovisuelle Medien. In Estland , Finnland , Slowenien , Tschechien , Irland , Belgien , Luxemburg , Malta , der Slowakei und Schweden sind Rechtsvorschriften geplant, um den einschlägigen Behörden neue Überwachungs- und Aufsichtsaufgaben zu übertragen. Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurde die finanzielle Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörden in Nordmazedonien verbessert.

In mehreren Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit der Aufsichtsbehörden. Dazu gehören unzureichende Vorkehrungen gegen unzulässige politische Einflussnahme auf das Ernennungsverfahren oder auf die Funktionsweise der Aufsichtsbehörden, wie in Ungarn ,  Griechenland und Polen zu beobachten ist. In Albanien gibt es hinsichtlich der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde aufgrund des parteiübergreifenden Verfahrens für die Wahl der Vorstandsmitglieder und ihrer politischen Zugehörigkeit nach wie vor Anlass zur Sorge. In Serbien bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde, wobei Verzögerungen und Mängel beim Auswahlverfahren für die Leitung der Behörde das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess untergraben.

Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich

Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich ermöglicht es den Nutzern, fundiertere Urteile zu treffen, da Medieneigentümer redaktionelle Entscheidungen und Nachrichteninhalte direkt oder indirekt kontrollieren oder beeinflussen können. In Kroatien und Griechenland waren mit der Einrichtung oder Erweiterung von Online-Eigentümerregistern oder ihrer wirksamen Überwachung positive Entwicklungen zu verzeichnen. In Frankreich entwickelt die Aufsichtsbehörde derzeit eine nationale Datenbank über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich. In Lettland wird durch Änderungen des Pressegesetzes die Registrierung der Anbieter von Massenmediendiensten und der Angaben zum wirtschaftlichen Eigentum verbindlich vorgeschrieben.

In anderen Ländern ist die Situation uneinheitlich. In Montenegro haben sich die Vorschriften zur Transparenz von Informationen über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich verbessert, allerdings nur in Bezug auf Medienanbieter. In Serbien wurden Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz der Eigentumsstrukturen und der öffentlichen Finanzierung des Mediensektors nur teilweise umgesetzt.

In Bulgarien , Tschechien , den Niederlanden , Zypern und Spanien bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, wenngleich in Bulgarien einige Verbesserungen erzielt wurden und angesichts der bevorstehenden Annahme neuer Rechtsvorschriften auch in Spanien mit Verbesserungen zu rechnen ist. In Albanien wirkt sich die hohe Konzentration der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich nach wie vor negativ auf die Unabhängigkeit der Medien aus.

Schutz der Medien vor Druck und unangemessener Einflussnahme

Die Unabhängigkeit der Medien kann durch politischen Druck und unangemessene Einflussnahme untergraben werden. Schutzmaßnahmen gegen eine Politisierung der öffentlich-rechtlichen Medien und transparente Regeln für die Zuweisung staatlicher Werbung sind wichtig, um solchen Druck zu verhindern.

Staatliche Werbeausgaben umfassen jegliche Verwendung von Haushaltsmitteln durch Behörden oder Stellen auf allen Ebenen für Werbung und Kampagnen. Werden diese Ressourcen intransparent oder ungerecht zugewiesen, dann können sie Instrumente zur politischen Einflussnahme sein. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird dieses Problem angegangen, indem Anforderungen in Bezug auf die Zuweisungskriterien und ‑verfahren festgelegt werden und vorgeschrieben wird, dass Behörden ihre diesbezüglichen Ausgaben jährlich offenlegen.

In Zypern , Malta , der Slowakei und Polen wird derzeit ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, um dieses Problem konkret anzugehen. Während die Transparenzvorschriften für staatliche Werbung weiterhin ordnungsgemäß umgesetzt werden, wird die gerechte Verteilung staatlicher Werbeausgaben in Österreich nach wie vor diskutiert. In Ungarn wurden weder Maßnahmen ergriffen noch sind Maßnahmen geplant, um die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an Medienunternehmen zu regulieren. In Rumänien hat die Finanzierung privater Medien durch politische Parteien und staatliche Behörden zu einer Zunahme intransparenter politischer Werbung geführt. Unter den Erweiterungsländern bestehen in Albanien nach wie vor Mängel bei der gerechten Zuweisung staatlicher Werbeausgaben und anderer staatlicher Mittel. In Nordmazedonien stieß die Wiedereinführung staatlich finanzierter Werbung auf Kritik von Medienexperten und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Obwohl jeder Mitgliedstaat für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zuständig ist 77 , zielt das Europäische Medienfreiheitsgesetz darauf ab, deren unabhängige Funktionsweise sicherzustellen. Zu diesem Zweck werden Garantien für eine angemessene, nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung gefordert und die Transparenz bei der Ernennung und Entlassung von Führungskräften gefördert. In Tschechien wurden Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet, wodurch der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien präzisiert und eine nachhaltigere Finanzierung gewährleistet werden soll. In Portugal wurde ein neuer Vertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Medienanbieter unterzeichnet, und seine Ressourcen wurden aufgestockt.

In Zypern , Estland , Finnland , Irland , Lettland , Schweden , Dänemark , Bulgarien , Frankreich , Italien , den Niederlanden und Polen werden Reformen noch durchgeführt oder vorbereitet. In Griechenland brachten die neuen Ernennungsverfahren für Verwaltungsstellen positive Änderungen mit sich, während die Bedenken hinsichtlich des Rechtsrahmens und der politischen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien fortbestehen. Auch in der Slowakei bestehen weiterhin Bedenken in Bezug auf das Gesetz vom Juli 2024 zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und zur Gründung einer neuen Einrichtung. In Rumänien , Malta und Ungarn wurden bereits früher geäußerte Bedenken hinsichtlich der unabhängigen Verwaltung und redaktionellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien noch nicht ausgeräumt. In Albanien und Serbien haben die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zugenommen.

Zugang zu Informationen

Das Recht auf Zugang zu Informationen der Behörden ist von entscheidender Bedeutung, damit Journalisten ihre investigative Arbeit ausüben können. Sie ist auch ein wichtiges Instrument der Transparenz und Rechenschaftspflicht für die Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger insgesamt. Estland , Luxemburg , Belgien , die Niederlande , Bulgarien , Dänemark und Griechenland haben weitere Maßnahmen ergriffen, obwohl die Wirksamkeit der Gesetzesänderungen in der Praxis oft überprüft werden muss.

In mehreren anderen Mitgliedstaaten, in denen zuvor Probleme festgestellt wurden, wie z. B. Finnland  und Rumänien , wurden einige Anstrengungen unternommen, während in Spanien keine weiteren Schritte unternommen wurden. In Italien geben die Vorschriften über die Offenlegung bestimmter gerichtlicher Informationen über Strafverfahren Journalisten nach wie vor Anlass zur Sorge. In Montenegro muss der Rechtsrahmen für den Zugang zu Informationen noch geändert werden, und es bestehen erhebliche Herausforderungen bei der Gewährleistung seiner wirksamen Umsetzung. 

Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten und Vorgehen gegen rechtliche Drohungen und missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit

Journalisten sind nach wie vor physischen und rechtlichen Bedrohungen ausgesetzt, und ihre Sicherheit wird durch Online-Verleumdungskampagnen in einigen Mitgliedstaaten weiter beeinträchtigt. Im Anschluss an die Empfehlung der Kommission von 2021 zur Sicherheit von Journalisten und anderen Medienschaffenden 78 haben mehrere Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer spezielle Aktionspläne beschlossen und Schritte unternommen, um konkrete Unterstützungsstrukturen zur Förderung der Sicherheit von Journalisten einzurichten.

Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind eine besondere Form der Schikane, die darauf abzielt, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich mit Fragen des öffentlichen Interesses befassen, zum Schweigen zu bringen und eine abschreckende Wirkung auf die Medienfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu erzeugen. Seit Mai 2024 gibt es EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung grenzüberschreitender SLAPP-Klagen 79 , und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Schutzmechanismen so anzupassen, dass sie auch für inländische Fälle gelten. Darüber hinaus sieht das Europäische Medienfreiheitsgesetz den Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation vor, insbesondere vor dem Einsatz in die Privatsphäre eingreifender Überwachungstechnologie.

Die EU-Rechtsvorschriften und die entsprechende Empfehlung der Kommission zu SLAPP-Klagen 80 haben dazu beigetragen, weitere Schritte in der nationalen Gesetzgebung anzuregen.  Belgien  hat Maßnahmen zur Stärkung des rechtlichen Schutzes für Journalisten ergriffen, wie z. B. die Entkriminalisierung von Verleumdung und die Einführung strengerer Strafen für Straftaten gegen Journalisten. Auch Griechenland und Irland haben besondere Verfahrensgarantien eingeführt, und Irland überarbeitet derzeit seine Verleumdungsgesetze. In Estland wurde der Journalistenverband als nationale Kontaktstelle für SLAPP-Klagen benannt. In Polen beabsichtigt die Regierung, das Strafmaß für den Straftatbestand der Verleumdung zu begrenzen. Andererseits ist die Reform der Vorschriften bei Verleumdungsfällen in Italien zum Stillstand gekommen, und in der Slowakei wurde eine entsprechende Reform nicht vorangetrieben.

Generell sind in Bezug auf die Sicherheit von Journalisten in einigen Mitgliedstaaten positive Entwicklungen zu verzeichnen, auch im Anschluss an die Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024. In Griechenland  werden die Bemühungen um Sensibilisierung für SLAPP-Klagen, die sich gegen Journalisten richten, fortgesetzt. In Luxemburg hat sich die Regierung verpflichtet, den Schutz von Journalisten zu stärken, und in Schweden wurde die nationale Medienaufsichtsbehörde beauftragt, die Sicherheit von Journalisten zu überwachen. In Montenegro reagieren die Institutionen und Strafverfolgungsbehörden weiterhin prompt auf neue Fälle von verbaler und physischer Gewalt gegen Journalisten. In Bulgarien und Malta hingegen stehen trotz der Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Journalisten und ihrer Arbeitsbedingungen noch Reformprozesse aus. In Serbien  gibt die Sicherheit von Journalisten zunehmend Anlass zur Sorge.

4.4    Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

Ein gut funktionierendes System der institutionellen Gewaltenteilung ist ein zentraler Aspekt der Rechtsstaatlichkeit. Es gewährleistet das Funktionieren, die Zusammenarbeit und die Rechenschaftspflicht der staatlichen Behörden, sodass die von ihnen ausgeübten Befugnisse der Kontrolle durch andere unterliegen.

Verfassungsreformen und Debatten mit Auswirkungen auf die institutionelle Gewaltenteilung

In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Schritte zur Stärkung des verfassungsmäßigen Systems der Gewaltenteilung unternommen. In den Niederlanden haben die staatlichen Behörden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Vorschläge der Staatlichen Kommission für Rechtsstaatlichkeit weiterzuverfolgen. In Bulgarien unterliegt die Verfassungsreform, mit der die Befugnisse des Präsidenten im Verfahren zur Ernennung einer Übergangsregierung eingeschränkt werden, einer weiteren Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. In Italien wird die parlamentarische Diskussion über den Entwurf einer Verfassungsreform fortgesetzt, mit der die Stabilität der Regierung gestärkt und die Direktwahl des Ministerpräsidenten eingeführt werden soll. In Malta stieß eine Gesetzesreform zur Anhebung der Schwelle, ab der Bürger direkt einen Antrag auf eine gerichtliche Untersuchung stellen können, bei einigen Interessenvertretern Kritik an den möglichen Auswirkungen auf die Verfolgung von Straftaten auf hoher Ebene hervorgerufen.

Das System der Gewaltenteilung ist in Krisenzeiten, in denen Notfallmaßnahmen erforderlich werden können, besonders wichtig. In diesen Fällen sind Schutzvorkehrungen wie die zeitliche Begrenzung dieser Maßnahmen, die Sicherstellung, dass sie unbedingt erforderlich und verhältnismäßig sind, sowie die Gewährleistung von Aufsicht und Kontrolle wichtig. In Schweden legte die Regierung einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung vor, um einen Rahmen für eine bessere Bewältigung schwerer Krisen zu schaffen. Andererseits übt die Regierung in Ungarn weiterhin umfassend ihre Notstandsbefugnisse aus, was die Rechtssicherheit untergräbt und die Tätigkeit von Unternehmen im Binnenmarkt beeinträchtigt.

Inklusivität, Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens

Ein transparenter, rechenschaftspflichtiger, demokratischer und pluralistischer Gesetzgebungsprozess ist für eine gute Rechtsetzung und Rechtssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten haben Schritte unternommen, um die Konsultation der Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. Zypern hat die systematische Nutzung einer Online-Plattform eingeführt. Dies hat erheblich zur Verbesserung der Konsultation der Interessenträger beigetragen. In Estland wurden bei einem Reflexionsprozess Bereiche ermittelt, in denen das Konsultationsverfahren weiter verbessert werden könnte. Die Mitgliedstaaten prüfen auch die Verbesserung der Rechtssetzung. In Dänemark wurden die Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren geändert, um dem Parlament mehr Zeit für die Prüfung von Rechtsvorschriften einzuräumen. In Griechenland setzt sich der positive Trend fort, auf beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zu verzichten, und der gesetzliche Zeitrahmen für öffentliche Konsultationen wird eingehalten, während die Beteiligung und Transparenz im Gesetzgebungsprozess weiter verbessert werden könnte.

In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Mängel in Bezug auf die Einbeziehung der Interessenträger in das Gesetzgebungsverfahren. In der Slowakei geben die Praktiken zum Ausschluss der Interessenträger an der Rechtsetzung und der häufige Rückgriff auf beschleunigte Verfahren nach wie vor Anlass zur Sorge. In Malta wurden keine weiteren Schritte unternommen, um einen formellen Rahmen für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren einzuführen, obwohl die Regierung ihre Absicht bekundet hatte, eine neue Abteilung für die öffentliche Konsultation einzurichten. In Bulgarien steht die praktische Umsetzung der Vorschriften für die Rechtsetzung weiterhin vor Herausforderungen, wobei weiterhin Bedenken hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens bestehen.

In Albanien bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens, unter anderem mit Blick auf die Wirksamkeit der öffentlichen Konsultationen – ein Problem, das auch in Montenegro besteht. In Nordmazedonien bestehen nach wie vor Mängel bei der Umsetzung von Verfahren für eine inklusive und faktengestützte Politikgestaltung. In Serbien wurde die Wirksamkeit und Aufsichtsfunktion des Parlaments weiterhin durch die geringe Häufigkeit von Sitzungen und das Fehlen einer echten politischen Debatte beeinträchtigt.

Wichtige Entwicklungen bei obersten Gerichten und Verfassungsgerichten mit Blick auf das System der Gewaltenteilung

Die Verfassungsgerichte spielen eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Anwendung des EU-Rechts und bei der Gewährleistung der Integrität der Rechtsordnung der EU und sind eine maßgebliche Instanz der Gewaltenteilung. Auch wenn die Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verfassungsgerichte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das EU-Recht und die Werte der EU einhalten.

In einigen Mitgliedstaaten hatten Urteile des Verfassungsgerichts erhebliche Auswirkungen auf die Gewaltenteilung. In Bulgarien überprüfte das Verfassungsgericht die Wahlergebnisse in mehreren Wahllokalen und stellte fest, dass die Wahl von 16 Mitgliedern des Parlaments rechtswidrig war. Dies führte zu einer Neuberechnung der Sitzverteilung und der im Parlament vertretenen Parteien. In Rumänien wurden 2025 die Präsidentschaftswahlen wiederholt, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte, den ersten Wahlgang zu annullieren. In Tschechien wurden verfassungsrechtliche Grenzen in Bezug auf ein Verfahren eingeführt, das späte Änderungen zulässt, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit einem Gesetzesvorschlag stehen. In Polen sind die Gesetze, mit denen auf die schwerwiegenden Bedenken im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtshof eingegangen wird, noch nicht in Kraft getreten, und die Regierung arbeitet an einem überarbeiteten Vorschlag.

In Albanien arbeitete das Verfassungsgericht weiterhin wirksam, und in Nordmazedonien wurde die Rolle des Verfassungsgerichts mit Blick auf die Überwachung und Durchsetzung seiner Entscheidungen gestärkt. In Montenegro kam es zu einer tiefgreifenden institutionellen und politischen Krise im Zusammenhang mit der Entscheidung des Parlaments, einseitig den Eintritt eines Verfassungsrichters in den Ruhestand zu erklären, was Bedenken hinsichtlich der Achtung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts aufwarf. In Serbien gibt die Tatsache, dass vier Stellen am Verfassungsgericht noch immer nicht besetzt sind, Anlass zur Sorge, da dieser Zustand sich negativ auf die Effizienz des Gerichts ausgewirkt hat.

Bürgerbeauftragte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und andere unabhängige Behörden

Nationale Menschenrechtsinstitutionen 81 , Bürgerbeauftragte 82 , Gleichstellungsstellen und andere unabhängige Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und sind ein wesentliches Element des Systems der Gewaltenteilung. In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Stärkung dieser Institutionen unternommen. In den Niederlanden hat das Institut für Menschenrechte Maßnahmen ergriffen, um seine Führungsprobleme anzugehen, und in Litauen wurden das Mandat der parlamentarischen Bürgerbeauftragten verlängert und ihre Mittel aufgestockt. In Luxemburg wird derzeit eine Reform durchgeführt, mit der die Beratende Kommission für Menschenrechte dem Parlament und nicht dem Staatsministerium unterstellt werden soll. In Österreich hat sich die Regierung in ihrem Programm zu Transparenz und Objektivität bei der Besetzung hochrangiger Stellen in unabhängigen Behörden verpflichtet – dieser Bereich ist nach wie vor anfällig für Politisierung. In Bulgarien sind einige unabhängige Behörden und Regulierungsbehörden weiterhin tätig, obwohl ihr Mandat abgelaufen ist, und die Verfahren zur Erneuerung des Mandats wurden wieder aufgenommen. In Kroatien wurden bedeutende Schritte unternommen, um die Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten und den Zugang zu Informationen zu verbessern.

In anderen Mitgliedstaaten stehen nationale Menschenrechtsinstitutionen, Bürgerbeauftragte und andere unabhängige Behörden weiterhin vor Herausforderungen. In Belgien äußerte das Föderale Institut für Menschenrechte Bedenken hinsichtlich des Haushalts der interföderalen Gleichstellungsstelle. Das Institut für Menschenrechte in Rumänien steht angesichts des Mangels an personellen und finanziellen Ressourcen vor ernsthaften Problemen.

Von den vier Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Menschenrechtsinstitution im Einklang mit den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen eingerichtet hatten, hat Tschechien inzwischen eine solche Stelle eingerichtet. In Rumänien steht jedoch noch eine endgültige Entscheidung über die Akkreditierung nationaler Menschenrechtsinstitutionen aus. In Italien befinden sich zwar noch fünf Gesetzesentwürfe im parlamentarische Verfahren, es wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution ergriffen. In Malta arbeitet die Regierung an der Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution, doch müssen dem Parlament noch Gesetzesentwürfe vorgelegt werden.

Was die Erweiterungsländer betrifft, so wird in Montenegro derzeit ein neues Gesetz über das Amt des Bürgerbeauftragten ausgearbeitet, um eine vollständige Angleichung an die Pariser Grundsätze zu erreichen und eine A-Status-Akkreditierung zu erhalten.

Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nationaler Gerichte

Seit 2022 enthalten die Länderkapitel Zahlen zur Durchführung von Leiturteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR); diese sind ein wichtiger Indikator für die funktionierende Rechtsstaatlichkeit in einem Land. Die Ergebnisse sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In der gesamten EU müssen rund 45,7 % der EGMR-Leiturteile aus den letzten zehn Jahren, die sich auf die Mitgliedstaaten beziehen, noch umgesetzt werden, was einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt 83 .

In Dänemark wurden die Verfahrensvorschriften dahin gehend geändert, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft oder eine verurteilte Person die Wiederaufnahme eines in der Strafjustiz behandelten Falls beantragen kann; damit wird einem rechtskräftigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachgekommen. In Griechenland wurde ein neuer Grund für die Wiederaufnahme eines Verfahrens in die Zivilprozessordnung aufgenommen, der die erneute Prüfung einer Rechtssache nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ermöglicht, in dem eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren festgestellt wurde. In Belgien ist die Einhaltung rechtskräftiger Urteile nationaler Gerichte durch die Behörden nach wie vor ein Problem, und die Überwachung struktureller Probleme, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, wird fortgesetzt.

Günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft

Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind für die Wahrung der Werte der EU von entscheidender Bedeutung. Sie übernehmen eine Wächterfunktion, machen auf Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit aufmerksam, fördern demokratische Werte und tragen dazu bei, dass die verantwortlichen Institutionen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung zur Bürgerbeteiligung unterstützt, in der betont wird, dass Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin geschützt und unterstützt werden müssen, um einen vitalen zivilgesellschaftlichen Raum zu gewährleisten 84 .

Die meisten Mitgliedstaaten gewährleisten weiterhin ein förderliches und unterstützendes Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft, und der zivilgesellschaftliche Raum wird weiterhin als offen eingestuft. Einige Mitgliedstaaten haben weitere Schritte unternommen, um ihn weiter zu verbessern. In Polen wurden weitere Schritte unternommen, um den Handlungsrahmen der Zivilgesellschaft zu verbessern; die Interessenträger sind der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der Regierung mit der Zivilgesellschaft und die Verbesserung ihrer Finanzierung sich zwar in einem frühen Stadium befinden, aber insgesamt in eine gute Richtung gehen. Estland lockert derzeit die Berichtspflichten für Organisationen der Zivilgesellschaft. In Spanien wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt, um den zuvor von Interessenträgern geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Auch in Österreich wurden Schritte unternommen, um den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, und die Umsetzung der jüngsten Reform des steuerlichen Rahmens für Organisationen der Zivilgesellschaft hat dort positive Ergebnisse gezeigt. Auch Schweden hat solche Maßnahmen ergriffen; dort ist 2025 ein neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten. In Dänemark beabsichtigt die Regierung, ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. In Irland wurden Schritte unternommen, um rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln zu beseitigen; eine Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften durch die Wahlkommission ist in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorbereitung.

Der in den vorangegangenen Berichten festgestellte Trend, dass die Zivilgesellschaft durch neue gesetzliche Beschränkungen, unzureichende Finanzmittel oder physische und verbale Angriffe vor immer größere Herausforderungen gestellt wird, hat sich jedoch fortgesetzt. In Ungarn behindern ein sich verschlechterndes Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft und Rechtsunsicherheit den zivilgesellschaftlichen Raum weiter. Die parlamentarische Arbeit an einem neuen Gesetzentwurf zur „Transparenz im öffentlichen Leben“ wurde auf den Herbst verschoben; das Gesetz hätte in seiner derzeitigen Form erhebliche Folgen für die Aktivitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Medien, unter anderem durch die Beschränkung ihres Zugangs zu Finanzmitteln. In der Slowakei steht das zivilgesellschaftliche Umfeld weiter unter Druck, und neue Berichts- und Offenlegungspflichten stellen eine zusätzliche Belastung für die Organisationen der Zivilgesellschaft dar.

Die Interessenträger äußern Bedenken hinsichtlich neuer Hindernisse für das Demonstrationsrecht in Belgien . In den Niederlanden hat sich der Handlungsspielraum für Organisationen der Zivilgesellschaft verringert und wird durch eine Kombination aus Mittelkürzungen und drohenden neuen rechtlichen Hindernissen beeinträchtigt. In Deutschland schafft das Ausbleiben von Maßnahmen in Bezug auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterhin Hindernisse in der Praxis. In Italien sorgte ein neues Sicherheitsgesetz zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie zur Verbesserung der inneren Sicherheit bei Interessenträgern für Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und die Ausübung der Grundfreiheiten; die Regierung ist hingegen der Auffassung , dass die neuen Bestimmungen ein Gleichgewicht zwischen dem Recht, sich friedlich zu versammeln, und dem Recht auf Freizügigkeit und persönliche Freiheit schaffen. In Griechenland wurde die Evaluierung des bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmens für die Registrierung eingeleitet, während die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft noch regelmäßig und nachhaltig strukturiert werden muss. In Ungarn führten die jüngsten Gesetzes- und Verfassungsänderungen sowie ihre praktische Anwendung zu Rechtsunsicherheit für die Organisatoren und Teilnehmer öffentlicher Versammlungen zur Förderung von Gleichstellung und Vielfalt. Was die Erweiterungsländer betrifft, so können die Organisationen der Zivilgesellschaft in Albanien nach wie vor frei agieren, doch bestehen noch immer Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Registrierungsanforderungen und die begrenzte öffentliche Finanzierung. In Montenegro arbeiten die Organisationen der Zivilgesellschaft in einem insgesamt günstigen Umfeld, allerdings bestehen nach wie vor mehrere Herausforderungen. In Nordmazedonien leitete die Regierung Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ein. Diese machte auf Probleme wie unter anderem Hassreden im Internet aufmerksam. In Serbien stehen Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck und werden angegriffen.

Nationale Kontrolle und Gegenkontrolle beim Einsatz von in die Privatsphäre eingreifender Überwachungssoftware („Spähsoftware“)

Auch dann, wenn der Einsatz von Spähsoftware aus Gründen der nationalen Sicherheit gerechtfertigt ist, und in Fällen, in denen er nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt, sind nationale Kontrollen und Gegenkontrollen erforderlich, um sicherzustellen, dass Schutzvorkehrungen vorhanden sind. Grundrechte wie der Schutz personenbezogener Daten, das Recht, Informationen zu empfangen und weiterzugeben, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht müssen geachtet werden. Die EU-Datenschutzvorschriften bieten einen umfassenden Aufsichts- und Schutzmechanismus und sind in Situationen anwendbar, in denen Spähsoftware zu Strafverfolgungszwecken eingesetzt wird. Der Einsatz von Spähsoftware, ihre Regulierung und die geltenden Aufsichtsmechanismen wurden ebenfalls von der Venedig-Kommission geprüft 85 .

Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wurden die Entwicklungen weiterhin überwacht und darüber berichtet, wobei aufgrund von Vorwürfen des illegalen Einsatzes von Spähsoftware die nationalen Kontrollen und Gegenkontrollen in den Mittelpunkt gerückt wurden. In Griechenland wurden im Rahmen der gerichtlichen Ermittlungen alle staatlichen Stellen und Beamten des Landes von der Verantwortung für den Einsatz der Spähsoftware Predator freigesprochen, während ein Präsidialdekret, das darauf abzielt, die Privatsphäre der Kommunikation vor Software-Tracking zu schützen, noch nicht verabschiedet wurde. Berichte über Journalisten, die von der Spähsoftware Paragon in Italien ins Visier genommen wurden, stießen auf Bedenken der Interessenträger und waren Gegenstand einer Untersuchung durch den Parlamentarischen Ausschuss für die Sicherheit der Republik. Dieser veröffentlichte im Juni 2025 einen Bericht, in dem festgestellt wurde, dass die Spähsoftware nicht von italienischen Nachrichtendiensten genutzt wurde, um gegen italienische Journalisten vorzugehen. In Polen setzt der Untersuchungsausschuss zum Einsatz der Software „Pegasus“ seine Tätigkeit fort. In Ungarn bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Verfahrensgarantien und wirksamen Aufsicht im Falle geheimer Überwachungsmaßnahmen in Fällen, in denen es nicht um Straftaten geht. In Serbien berichtete die Zivilgesellschaft, dass die serbischen Behörden Spähsoftware eingesetzt haben, um illegal gegen Journalisten, Umweltaktivisten und andere Personen vorzugehen.

4.5    Aspekte des Binnenmarkts im Rahmen der vier Säulen

Ein leistungsfähiges Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtssicherheit und eine solide Rechtsetzung haben erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Sie prägen das Unternehmensumfeld und bilden die Grundlage für Investitionsentscheidungen, beeinflussen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und wirken sich letztlich auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen aus.

Gestützt auf neue Eurobarometer-Daten, die im EU-Justizbarometer 2025 vorgestellt werden, wird in den Länderkapiteln dargelegt, wie die Unternehmen die Unabhängigkeit des öffentlichen Auftragswesens und der nationalen Wettbewerbsbehörden einschätzen. Diese Behörden sind für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Was die erstinstanzlichen Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen betrifft, so ist der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit in Österreich , Finnland und Italien am höchsten und in Bulgarien , Ungarn und Kroatien am niedrigsten. Was die nationalen Wettbewerbsbehörden betrifft, so ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in Österreich , Finnland und Malta am höchsten und in Ungarn , Bulgarien und Kroatien am niedrigsten. 

Was das wahrgenommene Investitionsschutzniveau betrifft, so äußerten mehr als zwei Drittel der befragten Unternehmen in Luxemburg , Irland , Finnland , Malta , Dänemark , Schweden , Österreich , Slowenien und den Niederlanden Vertrauen, während weniger als ein Drittel in Griechenland und Zypern Vertrauen äußerte. In den Erweiterungsländern äußerten mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen in Montenegro und Serbien Vertrauen in den Investitionsschutz, aber weniger als die Hälfte in Albanien und Nordmazedonien .

In Bezug auf die Funktionsweise des Justizsystems ist aus Sicht des Binnenmarkts die Spezialisierung von Gerichten und Richtern auf die Bearbeitung von Handelssachen, einschließlich grenzüberschreitender Rechtssachen mit hohem Wert, ein zentraler Aspekt. In Deutschland sind neue Vorschriften für die Einrichtung spezieller Handelsgerichte in Kraft getreten, die Unternehmen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert stärker spezialisierte und effizientere Verfahren ermöglichen sollen. In Lettland arbeitet das spezialisierte Wirtschaftsgericht weiterhin effizient, obwohl die Zahl der Rechtssachen insgesamt gestiegen und die Zahl der aktiven Richter vorübergehend zurückgegangen ist. In Polen wird ein Gericht für digitalen Verbraucher- und Wettbewerbsschutz eingerichtet, während in Malta der Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines neuen Handelsgerichts nun im Parlament liegt. In Zypern sollte laut Wirtschaftsvertretern die Aufnahme der Tätigkeit des Handelsgerichts eine Priorität sein, da Verzögerungen bei der Rechtspflege für das Wachstum von Unternehmen abschreckend wirken, wobei KMU besonders betroffen sind.

Weitere justizrelevante Bereiche mit positiven Aspekten für Unternehmen sind die Verfügbarkeit alternativer Streitbeilegungsmechanismen und die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Die Bemühungen zur Förderung der Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Zypern , einschließlich der Modernisierung des Schiedsrechts, werden von den Unternehmen unterstützt. In Finnland berichteten Interessenträger aus der Wirtschaft über einen günstigen Rechtsrahmen für den Investitionsschutz, doch die hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums könnten den Zugang zur Justiz behindern. Hohe Gerichtsgebühren und das Fehlen einer Obergrenze für Gerichtsgebühren können auch für Unternehmen den Zugang zur Justiz in Österreich beeinträchtigen. In Estland würde sich ein Gesetzentwurf, der höhere Gebühren vorsieht, auf Fälle im Zusammenhang mit Unternehmen auswirken.

Herausforderungen im Hinblick auf die Effizienz der Justiz können insbesondere Unternehmen beeinträchtigen, für deren Investitionsentscheidungen die rasche Bearbeitung von Streitfällen erforderlich ist. Dies ist in Malta der Fall, wo Verzögerungen und ineffiziente Verfahren bei den Gerichten das Vertrauen der Unternehmen beeinträchtigen. Auch in Portugal sind die Interessenträger der Ansicht, dass Effizienzmängel im Justizsystem Investitionen behindern könnten. In der Slowakei wurden langwierige Verwaltungsverfahren als Hindernis für Unternehmen ermittelt, das es für sie schwieriger macht, die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen zu erhalten.

Die wirksame und fristgerechte Durchsetzung verbindlicher Gerichtsentscheidungen ist auch für Unternehmen, die im gesamten EU-Binnenmarkt tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Die Länderkapitel enthalten auch systematische Informationen über bestehende Mechanismen für die Umsetzung von Urteilen der obersten Verwaltungsgerichte in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Bei der Korruptionsbekämpfung hat Griechenland ein spezielles Managementsystem zum Bürokratieabbau und zur Standardisierung der Lizenzvergabe eingeführt, das als Schutz vor potenziell korrupten Praktiken dienen soll. In Malta sind Unternehmen, die Mitglieder der Handelskammer sind, verpflichtet, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung anzuwenden. In Zypern erachten Interessenträger aus der Wirtschaft das öffentliche Beschaffungswesen als besonders anfällig für Korruption. Die Bemühungen der Regierung um eine Verbesserung der Effizienz, Rechenschaftspflicht und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen sollten zu einer Verbesserung des geschäftlichen Umfelds beitragen. In Italien wird das öffentliche Auftragswesen über eine interinstitutionelle Plattform digitalisiert, um insbesondere den Unterwanderungsversuchen der organisierten Kriminalität durch Korruption entgegenzuwirken. Andererseits haben Unternehmen in der Slowakei den Eindruck eines sich verschlechternden geschäftlichen Umfelds, einschließlich einer negativen Entwicklung der wirtschaftspolitischen Bedingungen, die sich auf ihre Tätigkeit auswirken. In Slowenien äußerten einige Unternehmen Bedenken über unzulässige Einflussnahme und Interessenkonflikte in staatseigenen Unternehmen. In Ungarn haben Rahmenverträge der zentralen Beschaffungsstellen es bestimmten Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, auf Kosten ihrer Wettbewerber Marktführer zu werden oder eine beherrschende Stellung zu erlangen.

Ein Medienumfeld, das klaren und transparenten Regeln unterliegt, schützt nicht nur die Integrität unseres demokratischen Raums, sondern unterstützt auch das Funktionieren des Binnenmarkts, indem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Mediendiensteanbieter sichergestellt werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Medien konfrontiert sind, stellen ein globales Phänomen dar, das auch in ganz Europa zu spüren ist. Neben der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und der fairen und transparenten Zuweisung staatlicher Werbung an Medienunternehmen sind in dieser Hinsicht transparente Finanzierungsprogramme zur Unterstützung der Medienbranche wichtig. Solche Finanzierungsprogramme haben in Österreich weiterhin positive Auswirkungen, während die Mittel für solche Programme in Litauen erheblich aufgestockt wurden und in Dänemark und Portugal Reformen der Mechanismen zur Unterstützung der Medien geplant sind.

Wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen fördern die Rechtssicherheit und ein stabiles regulatorisches Umfeld, das für Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, damit sie unter vorhersehbaren Bedingungen arbeiten können. Die Bemühungen Frankreichs zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften werden von den Unternehmen begrüßt. Während in Malta Interessenträger aus der Wirtschaft in der Regel zu einigen einschlägigen Rechtsvorschriften konsultiert werden, weisen sie auch darauf hin, dass langsame Rechtsetzungsverfahren oder plötzliche Änderungen der Rechtsvorschriften Auswirkungen auf Unternehmen haben. Die Unvorhersehbarkeit von Rechtsvorschriften, Probleme mit der Qualität der Rechtsvorschriften und der Regelungsaufwand sind für Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen in Rumänien nach wie vor die größten Anliegen. In Griechenland und Bulgarien haben Unternehmen instabile, sich rasch verändernde Rechtsvorschriften als großes Hindernis bezeichnet. In Zypern werden Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess und beim Erlass von Durchführungsrechtsakten von Unternehmen und Investoren als Herausforderungen angesehen. In Ungarn äußern sich die Unternehmen besorgt über die Folgen des häufigen Rückgriffs der Regierung auf Notstandsbefugnisse für die Rechtssicherheit sowie über die Qualität der Rechtsetzung im Allgemeinen. Ausländische Unternehmen, die in strategischen Sektoren tätig sind, haben Bedenken hinsichtlich mangelnder Unparteilichkeit und Willkür bei aufsichtsrechtlichen Entscheidungen geäußert.

Die Interessenträger haben auch auf bestimmte Hindernisse im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Investitionsschutz hingewiesen. In Kroatien hoben die Interessenträger aus der Wirtschaft die Effizienz und Qualität des Justizsystems sowie die Qualität und häufige Änderungen der Rechtsvorschriften als die größten Herausforderungen für Investitionen hervor. In Lettland sehen ausländische Investoren bei einigen Entwicklungen wie dem Umgang mit großen öffentlichen Aufträgen negative Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen. Auch die Art und Weise, in der Konsultationen durchgeführt werden, hat Auswirkungen auf die Interessenträger aus der Wirtschaft. In Belgien und Tschechien berichten die Interessenträger aus der Wirtschaft im Allgemeinen, dass sie mit ihrer Beteiligung an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zufrieden sind. In Rumänien sind Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen der Ansicht, dass die öffentliche Konsultation trotz rechtlicher Vorschriften häufig nach wie vor ein rein formales „Abhaken“ mit sehr knappen Fristen und ohne Rückmeldungen ist. In Litauen sind Interessenträger aus der Wirtschaft der Ansicht, dass sich die kurzen Fristen für öffentliche Konsultationen negativ auf den Anlegerschutz auswirken.

5.SCHLUSSFOLGERUNG

Im diesjährigen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wird der positive Kurs in mehreren Mitgliedstaaten bestätigt und gezeigt, dass der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit einen Anreiz für Reformen darstellt. Wie in den Vorjahren wurden nationale Reformen in Bereichen wie Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und institutionelle Gewaltenteilung vorangetrieben. Trotz uneinheitlicher Fortschritte und obwohl in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Herausforderungen bestehen, ist die Mitwirkung am Prozess insgesamt nach wie vor hoch, wobei eine beträchtliche Zahl der Empfehlungen von 2024 teilweise oder vollständig umgesetzt wurde.

Mit der Aufnahme der Binnenmarktdimension gewinnt der Bericht an Wert und kann mit der Zeit noch weiter entwickelt werden. Im Bericht wird hervorgehoben, wie sich Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit unmittelbar auf das wirtschaftliche Vertrauen, die Rechtssicherheit und das wirksame Funktionieren des wirtschaftlichen Rahmens der Union auswirken können. Ein vorhersehbares und transparentes rechtliches Umfeld fördert grenzüberschreitende Unternehmen sowie das Vertrauen der Verbraucher und der Investoren. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit erhöht die Widerstandsfähigkeit und Integrität des Binnenmarkts. Im Einklang mit den politischen Leitlinien wird die EU für eine engere Verbindung zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung sorgen. Zudem wird sie sicherstellen, dass der künftige langfristige Haushalt über starke Garantien für die Rechtsstaatlichkeit verfügt.

Parallel dazu wird der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit durch zusätzliche Initiativen ergänzt. 2025 wird die Kommission einen Europäischen Schutzschild für die Demokratie vorstellen. Ziel ist die Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien in der EU durch Maßnahmen zur Verbesserung des Lagebewusstseins und der Reaktionsfähigkeit, zur Stärkung demokratischer Institutionen, fairer Wahlen und freier Medien sowie zur Förderung der Resilienz der Gesellschaft und des Engagements der Bürgerinnen und Bürger. Parallel dazu wird die erste EU-Strategie für die Zivilgesellschaft die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der gesamten EU fördern und schützen.

Mit Beginn des neuen jährlichen Zyklus fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, die allgemeinen und länderspezifischen Debatten auf der Grundlage des Berichts fortzusetzen. Der Bericht fördert einen weiteren Dialog auf nationaler Ebene unter Einbeziehung der Parlamente, der Zivilgesellschaft, der Justiz und der breiten Öffentlichkeit. Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der diesjährigen Empfehlungen zu unterstützen und gemeinsam daran zu arbeiten, die Grundwerte der Union zu wahren.

(1)      Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029.
(2)    Bei rund 18 % der Empfehlungen wurden erhebliche Fortschritte erzielt oder sie wurden vollständig umgesetzt; bei 39 % der Empfehlungen wurden einige Fortschritte erzielt. Bei 14 % der Empfehlungen wurden begrenzte Fortschritte festgestellt. Bei den übrigen Empfehlungen wurden keine Fortschritte festgestellt.
(3)      Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien wurden 2024 in den Bericht aufgenommen. Die Auswahl spiegelt die Fortschritte im jeweiligen Beitrittsprozess bzw. den Stand der Vorbereitungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit wider.
(4)      Mitteilung „Europäisches Semester 2025 – Frühjahrspaket“, COM(2025) 200 final.
(5)    Mitteilung „Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt. Eine Strategie für einen einfachen, nahtlosen und starken Binnenmarkt“, COM(2025) 500 final. Darüber hinaus unterstützt das SOLVIT-Netz Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die EU-Grenzen überschreiten, bei der informellen Lösung von Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts durch Behörden verursacht werden.
(6)    Beispielsweise auf der informellen Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 3. September 2024.
(7)    Es wurde ein Fragebogen zur Ergänzung des regulären Fragebogens erstellt. Zusätzlich zu den „Basisfragen“, die die wichtigsten Aspekte der Binnenmarktdimension widerspiegeln, wurden auch einige zusätzliche Optionen für die Mitgliedstaaten und Interessenträger aufgenommen, die sich gegebenenfalls austauschen konnten.
(8)    Sofern relevant und soweit nicht durch die Aufbau- und Resilienzpläne abgedeckt und in Ergänzung zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden die Mitgliedstaaten in den länderspezifischen Empfehlungen 2025 im Rahmen des Europäischen Semesters aufgefordert, die Wirksamkeit der Justizsysteme zu erhöhen und die Korruptionsbekämpfung zu stärken.
(9)      Diese Themen wurden von den Mitgliedstaaten und/oder Wirtschaftsverbänden im Konsultationsprozess angesprochen.
(10)      Auf der Grundlage des Justizbarometers 2025 ( https://commission.europa.eu/document/51b21eff-a4b0-4e73-b461-06bd23b43d4e_en ).
(11)      Mitteilung „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“, COM(2025) 46 final.
(12)      Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, S. 1 (im Folgenden „Konditionalitätsverordnung“).
(13)      Mitteilung „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen“, COM(2025) 46 final.
(14)      Im vergangenen Jahr umfasste der Austausch über bewährte Verfahren Themen wie Initiativen zur Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit, die Binnenmarktdimension der Rechtsstaatlichkeit und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der nationalen Justizsysteme ( https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/annual-rule-law-cycle/network-national-contact-points-rule-law_en ).
(15)      In diesem Zusammenhang fand im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) im September 2024 eine horizontale Aussprache über die allgemeinen Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit statt, gefolgt von länderspezifischen Beratungen im Oktober 2024 sowie im Januar und Mai 2025.
(16)      Die Ministerinnen und Minister Albaniens, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens haben auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 24. September 2024 einen Gedankenaustausch über die allgemeine Entwicklung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern geführt.
(17)      Im März 2025 erörterte der Rat (Justiz) die Unabhängigkeit der Justiz und die Frage, wie das EU-Instrumentarium sie am wirksamsten fördern könnte. Im Oktober 2024 erörterte der Rat (Justiz), wie der Zugang zur Justiz im Kontext der Rechtsstaatlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden kann.
(18)      Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2025 über den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 (2024/2078(INI)) sowie spezielle Plenardebatten über den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 (9. Oktober 2024), Malta (23. Oktober 2024), die Slowakei (12. Februar 2025), Ungarn (2. April, 21. Mai und 18. Juni 2025) und Spanien (18. Juni 2025).
(19)      Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gruppe zur Beobachtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte: ( https://www.europarl.europa.eu/committees/en/libe/working-groups/drfmg ).
(20)    „Bewertung der Jahresberichte der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“, angenommen am 22. Januar 2025, „Die wirtschaftliche Dimension der Rechtsstaatlichkeit“, angenommen am 30. April 2025.
(21)      „Die lokale und regionale Perspektive bei der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“, Stellungnahme vom 1. April 2025.
(22)      Weitere Informationen finden Sie auf der Website zu den nationalen Dialogen über Rechtsstaatlichkeit ( https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/annual-rule-law-cycle/national-rule-law-dialogues_en ).
(23)      In Spanien beispielsweise enthält der Aktionsplan für Demokratie einen Vorschlag für eine jährliche parlamentarische Debatte, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch die Regierung zu bewerten. In Irland wurden Initiativen zur Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit auf Hochschulebene entwickelt.
(24)    Die Materialien dieser Kampagne wurden auf der EU-Lernecke zur Verfügung gestellt und an mehr als 140 000 Schulen verteilt ( https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/what-rule-law_en#want-to-learn-more-watch-our-series-of-six-animations ).
(25)    Treffen der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit, 22. Oktober 2024.
(26)    Verordnung (EU) 2024/1083 vom 11. April 2024.
(27)    Die meisten Bestimmungen des Gesetzes werden im August 2025 unmittelbar in der EU gelten. Einige spezifische Bestimmungen haben jedoch einen anderen Geltungsbeginn: Einige sind bereits anwendbar, und die Bestimmung über das Recht auf individuelle Anpassung wird im Mai 2027 in Kraft treten.
(28)      Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“), sowie die damit verbundene Empfehlung (EU) 2022/758 der Kommission vom 27. April 2022. Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 7. Mai 2026 nachzukommen.
(29)      Siehe SWD(2024) 292 über die Folgemaßnahmen zur Empfehlung (EU) 2022/758 der Kommission vom 27. April 2022.
(30)      Zu diesen Mechanismen gehören Anlaufstellen (Focal Points), an die sich Betroffene einer SLAPP-Klage wenden können, um Unterstützung zu erhalten.
(31)    Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption, COM(2023) 234 final vom 3. Mai 2023.
(32)      Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen statt, im Oktober 2024 und im Juni 2025. Das Netz bringt Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Fachwelt, der Zivilgesellschaft, internationaler Organisationen sowie der Organe und Agenturen der EU zusammen.
(33)     Venedig-Kommission, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, CEPEJ und GRECO.
(34)      Urteil vom 25. Februar 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 und C-374/23, in dem klargestellt wird, dass nach Artikel 19 Absatz 1 EUV die Regeln für die Festsetzung der Bezüge von Richtern objektiv, vorhersehbar, stabil und transparent sein und gesetzlich verankert sein müssen.
(35)      In dem Urteil vom 6. März 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-647/21 und C-648/21 wurde entschieden, dass Rechtsvorschriften, die Entscheidungen über die Abberufung eines Richters ermöglichen, gegen Artikel 19 Absatz 1 EUV verstoßen, wenn sie nicht auf objektiven und genauen gesetzlich festgelegten Kriterien oder Garantien gegen willkürliche Entscheidungen umfassen.
(36)    In dem Urteil vom 14. November 2024, Rechtssache C-197/23, wurde entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegensteht, die ein Berufungsgericht daran hindert, die Neuzuweisung einer Sache an einen anderen erstinstanzlichen Richter zu überprüfen.
(37)      Urteil vom 7. November 2024, Rechtssache C-326/23. Siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024, Polen, S. 4.
(38)      Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029.
(39)      Das Verfahren wurde im Jahr 2018 vom Europäischen Parlament eingeleitet. Das 2017 von der Kommission in Bezug auf Polen eingeleitete Verfahren wurde 2024 auf der Grundlage der Einschätzung der Kommission abgeschlossen, dass keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch Polen mehr besteht.
(40)      Am 17. Dezember 2024 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die vom Rat im Jahr 2022 angenommenen Maßnahmen in Kraft bleiben sollten, da die Änderungen zu „Trusts von öffentlichem Interesse“ die Bedenken des Rates nicht angemessen Rechnung ausräumten (siehe C(2024) 9140 final). Am 13. Dezember 2023 war die Kommission bereits zu dem Schluss gelangt, dass die vom Rat erlassenen Maßnahmen in Kraft bleiben sollten, da Ungarn keine neuen Maßnahmen ergriffen hatte, um die noch bestehenden Bedenken auszuräumen (C(2023) 8999 final).
(41)      Siehe Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 2 der Konditionalitätsverordnung.
(42)      Die Methodik ist hier abrufbar: https://commission.europa.eu/document/72742fd9-3ce0-4d23-9086-58f885f84cdd_en .
(43)      Je nach den Fortschritten, die bei den verschiedenen Teilbereichen der einzelnen Empfehlungen erzielt wurden, und abhängig davon, ob die Empfehlungen aus dem Bericht von 2023 umgesetzt wurden, hat die Kommission die Schlussfolgerungen jeweils in die folgenden Kategorien eingeteilt: keine (weiteren) Fortschritte, begrenzte Fortschritte, einige (weitere) Fortschritte, erhebliche Fortschritte und vollständige Umsetzung.
(44)      Die Grundsätze, auf deren Grundlage die Empfehlungen ausgearbeitet wurden, sind dieselben wie in den vergangenen Jahren (siehe COM(2022) 500, S. 3-4). Die Empfehlungen gelten unbeschadet etwaiger Verfahren, die die Kommission im Rahmen anderer Rechtsinstrumente einleiten kann.
(45)      Zu den verwendeten Quellen gehören schriftliche Beiträge der Mitgliedstaaten, Beiträge, die während der gezielten Konsultation der Interessenträger eingegangen sind, Informationen internationaler Organisationen wie des Europarats, der OECD und der Vereinten Nationen sowie die während der Länderbesuche gemachten Beiträge. Diese Quellen fließen in die Bewertung der Kommission ein, doch bleiben die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer eigenen Verantwortung.
(46)      Insbesondere das EU-Justizbarometer liefert vergleichende und zuverlässige Daten über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Sein Zweck ist es, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme zu unterstützen.
(47)      Die Beiträge der Mitgliedstaaten sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/publications/2025-rule-law-report-input-member-states-and-enlargement-countries_en . Informationen über die Länderbesuche sind den jeweiligen Länderkapiteln zu entnehmen. Im Zuge dieser online durchgeführten Länderbesuche sprach die Kommission mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich Justizbehörden, unabhängiger Stellen und Strafverfolgungsbehörden, sowie mit weiteren Interessenträgern wie Journalistenverbänden und der Zivilgesellschaft.
(48)      Die Beiträge der Interessenträger sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/document/522cf36e-c82d-413a-8d43-fda1f37e3ae2_en .
(49)      Die Beiträge des Europarates sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/document/e2050d5c-8874-4138-ac67-b018ff9f278e_en .
(50)    Siehe Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
(51)    Wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen, das Netz der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der EU, die Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der EU, der Rat der europäischen Anwaltschaften und die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ).
(52)      EU-Justizbarometer 2025, Schaubilder 50 und 52.
(53)      Der EuGH hat anerkannt, dass ein Justizrat, der an einem Ernennungsverfahren teilnimmt, an dem politische Gremien beteiligt sind, dazu beitragen kann, dieses Verfahren objektiver zu gestalten. Siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021, A.B. u. a. (Verfahren zur Ernennung zum Richter am Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht)).
(54)      Siehe insbesondere die Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Europarates.
(55)      Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen, C-791/19, vom 20. April 2021, Repubblika/Il-Prim Ministru, C-896/19, und vom 2. März 2021, AB u. a. (Ernennung von Richtern am Obersten Gericht), C-824/18.
(56)      Siehe die Sammlung von Stellungnahmen und Berichten der Venedig-Kommission zu Staatsanwälten ( https://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-PI(2022)023-e ).
(57)      Diesen Grundsatz hat der Gerichtshof in Rechtssachen bekräftigt, die die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen, C-204/21) und die Justizinspektion Rumäniens (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Mai 2023, Inspecția Judiciară, C-817/21 und vom 18. Mai 2021, Asociația „Forumul Judecătorilor din România“ u. a./Inspecția Judiciară u. a., C-83/19) betrafen.
(58)      Urteil vom 25. Juli 2018, LM, C-216/18 PPU, Rn. 67.
(59)      Urteil des EuGH vom 25. Februar 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 und C-374/23, in dem der Gerichtshof klargestellt hat, dass nach Artikel 19 Absatz 1 EUV die Modalitäten für die Bestimmung der Richterbesoldung objektiv, vorhersehbar, stabil und transparent und gesetzlich verankert sein müssen.
(60)       Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs , CM(2024)191-add1final.
(61)      Transparency International (2025) ( https://www.transparency.org/en/cpi/2024 ).
(62)      Acht Mitgliedstaaten sind in den Top 20 vertreten, drei weniger als im Vorjahr. Vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden) erreichen 80/100 oder mehr auf dem Index, während andere (Niederlande, Irland, Estland und Deutschland) mehr als 70/100 erreichen.
(63)      Werte unter 50 sind in Griechenland (49), Slowakei (49), Kroatien (47), Rumänien (46), Bulgarien (43) und Ungarn (41) zu verzeichnen.
(64)      Werte unter 50 sind in Montenegro (46), Albanien (42), Nordmazedonien (40) und Serbien (35) zu verzeichnen.
(65)      Die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen ihrer Rechtsordnung wirksame und abgestimmte politische Konzepte zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln und umzusetzen oder weiterhin anzuwenden; diese Konzepte müssen die Beteiligung der Gesellschaft fördern und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten und öffentlicher Vermögensgegenstände, der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht widerspiegeln. Alle Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsparteien. Siehe auch The Kuala Lumpur Statement on Anti-Corruption Strategies.
(66)      Derzeit verfügen 21 Mitgliedstaaten über spezielle Strategien oder Programme zur Korruptionsbekämpfung; in den meisten anderen Mitgliedstaaten sind Korruptionsbekämpfungskomponenten in anderen nationalen Strategien und Aktionsplänen enthalten.
(67)      Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2023) 234 final).
(68)      Siehe Empfehlung des Europarates Rec(2000)10 über Verhaltenskodizes für Amtsträger.
(69)      Im Dezember 2023 schlug die Kommission eine neue Richtlinie über die Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vor, um hohe Transparenz- und Rechenschaftsstandards im Binnenmarkt für Interessenvertretungstätigkeiten, einschließlich Lobbying, zu schaffen, wenn diese von Regierungen von Drittländern ausgehen, und um die Erbringung solcher Tätigkeiten in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern (C/2023/8626).
(70)     Siehe Bericht der Kommission über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 3. Juli 2024.
(71)      Siehe auch die Empfehlung (EU) vom 12. Dezember 2023 für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament.
(72)      Im November 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine externe Studie zur Ermittlung allgemeiner Bereiche mit hohem Korruptionsrisiko in der gesamten EU, und stellt sie dem Netz vor ( https://home-affairs.ec.europa.eu/news/commission-presents-new-study-areas-most-risk-corruption-2024-11-04_en ).
(73)    Das Europäische Medienfreiheitsgesetz enthält spezifische Bestimmungen über die transparente und faire Zuweisung staatlicher Werbeausgaben, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlicher Medien und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Außerdem werden Maßnahmen zum Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation eingeführt.
(74)    Betrieben vom Zentrum für Medienpluralismus und ‑freiheit.
(75)    Richtlinie 2018/1808 vom 14. November 2018.
(76)    Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022.
(77)    Solange die Handels- und Wettbewerbsregeln der EU eingehalten werden. Siehe Protokoll zu den Verträgen (Nr. 29) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten.
(78)    Siehe Empfehlung der Kommission vom 16. September 2021.
(79)    Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“).
(80)    Empfehlung C(2022) 2428 final der Kommission vom 27. April 2022. Die Empfehlung, die sich auf nationale Fälle bezieht, und die Richtlinie, die grenzüberschreitende Fälle abdeckt, ergänzen einander.
(81)    In den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen, die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Entschließung A/RES/48/134) angenommen wurden, sind die wichtigsten Kriterien verankert, die die nationalen Menschenrechtsinstitutionen erfüllen müssen. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen werden regelmäßig vom Unterausschuss für Akkreditierung der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen akkreditiert.
(82)    Siehe die Grundsätze der Venedig-Kommission für Bürgerbeauftragte.
(83)    Im letzten Jahr lag dieser Anteil bei 44 %. European Implementation Network (2025), schriftliche Beiträge.
(84)    Empfehlung (EU) 2023/2836 der Kommission vom 12. Dezember 2023 zur Förderung der Mitwirkung und der wirksamen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen.
(85)     Report on a rule of law and human rights compliant regulation of spyware, angenommen von der Venedig-Kommission auf ihrer 141. Plenartagung (Venedig, 6./7. Dezember 2024) – Venedig-Kommission des Europarats .
Top

Straßburg, den 8.7.2025

COM(2025) 900 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025











Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

{SWD(2025) 901 final} - {SWD(2025) 902 final} - {SWD(2025) 903 final} - {SWD(2025) 904 final} - {SWD(2025) 905 final} - {SWD(2025) 906 final} - {SWD(2025) 907 final} - {SWD(2025) 908 final} - {SWD(2025) 909 final} - {SWD(2025) 910 final} - {SWD(2025) 911 final} - {SWD(2025) 912 final} - {SWD(2025) 913 final} - {SWD(2025) 914 final} - {SWD(2025) 915 final} - {SWD(2025) 916 final} - {SWD(2025) 917 final} - {SWD(2025) 918 final} - {SWD(2025) 919 final} - {SWD(2025) 920 final} - {SWD(2025) 921 final} - {SWD(2025) 922 final} - {SWD(2025) 923 final} - {SWD(2025) 924 final} - {SWD(2025) 925 final} - {SWD(2025) 926 final} - {SWD(2025) 927 final} - {SWD(2025) 928 final} - {SWD(2025) 929 final} - {SWD(2025) 930 final} - {SWD(2025) 931 final}


Empfehlungen für Belgien

Insgesamt ist festzustellen, dass Belgien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um die Beseitigung der strukturellen Ressourcenmängel im Justizwesen unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ressourcen im Justizwesen fortzusetzen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz der Justiz weiter zu verstärken, insbesondere um die Verfahrensdauer auf der Grundlage umfassender strategischer Daten zu verringern,

·einige Fortschritte bei der Stärkung des Integritätsrahmens erzielt hat, indem Vorschriften zu Geschenken und Vorteilen für Abgeordnete angenommen wurden, sowie begrenzte Fortschritte bei den Vorschriften in Bezug auf den Drehtüreffekt für Regierungsmitglieder und deren private Büros gemacht hat,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Gesetzesreform zu Lobbytätigkeiten durch Einrichtung eines Rahmens mit einem Transparenzregister und einem sogenannten „Fußabdruck“ im Gesetzgebungsverfahren, der sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglieder umfasst, fertigzustellen,

·einige weitere Fortschritte in Bezug auf die Bemühungen erzielt hat, den Rahmen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu stärken, insbesondere durch Verbesserung der Antrags- und Beschwerdeverfahren,

·begrenzte Fortschritte in Bezug auf Maßnahmen erzielt hat, um die Einhaltung der rechtskräftigen Urteile der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Behörden sicherzustellen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans wird Belgien empfohlen,

·die fortlaufenden Bemühungen um die Beseitigung der strukturellen Ressourcenmängel im Justizwesen unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ressourcen im Justizwesen fortzusetzen,

·die fortlaufenden Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz der Justiz fortzusetzen, insbesondere um die Verfahrensdauer auf der Grundlage umfassender strategischer Daten zu verringern,

·den Integritätsrahmen zu stärken, unter anderem durch Annahme von Vorschriften zu Geschenken und Vorteilen für Abgeordnete und Vorschriften in Bezug auf den Drehtüreffekt für Regierungsmitglieder und deren private Büros,

·die Gesetzesreform zu Lobbytätigkeiten durch Einrichtung eines Rahmens mit einem Transparenzregister und einem sogenannten „Fußabdruck“ im Gesetzgebungsverfahren, der sowohl Abgeordnete als auch Regierungsmitglieder umfasst, fertigzustellen,

·die Anstrengungen weiter fortzusetzen, den Rahmen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten, insbesondere durch Verbesserung der Antrags- und Beschwerdeverfahren, zu stärken,

·Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der rechtskräftigen Urteile der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Behörden sicherzustellen.



Empfehlungen für Bulgarien

Insgesamt ist festzustellen, dass Bulgarien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zu ergreifen, um den einschlägigen Rechtsrahmen anzupassen mit dem Ziel, langfristige Entsendungen von Richtern zur Besetzung offener Stellen zu vermeiden, und dabei europäische Standards für die Entsendung von Richtern zu berücksichtigen,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Entwürfe für Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Funktionsweise der Inspektionsstelle des Obersten Justizrates und zur Vermeidung des Risikos einer politischen Einflussnahme voranzubringen, insbesondere durch Einbeziehung von Justizbehörden bei der Auswahl seiner Mitglieder,

·nach dem Urteil, dass das angewandte Verfahren verfassungswidrig war, keine Fortschritte hinsichtlich der Weiterverfolgung der Pläne zur Einführung eines Mechanismus für Garantien für das Ernennungsverfahren der vom Parlament gewählten Mitglieder des Obersten Rats der Staatsanwaltschaft erzielt hat, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten und die europäischen Standards zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Rolle dieses Rates bei der Ernennung und Entlassung des Generalstaatsanwalts,

·noch keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, eine Verbesserung der Wirksamkeit von Ermittlungen und dauerhafte Erfolge bei der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu gewährleisten, und einige weitere Fortschritte bei den institutionellen Reformen der Kommission zur Bekämpfung von Korruption erzielt hat,

·nur wenige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Integrität in leitenden Exekutivfunktionen unter Berücksichtigung europäischer Standards insbesondere dadurch zu verbessern, dass für klare Integritätsstandards für die Regierung sowie für angemessene Sanktionsmechanismen gesorgt wird,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Initiativen zur Erhöhung der Transparenz bei der Zuweisung staatlicher Werbung, insbesondere bei staatlicher Werbung, die über Vermittler wie Medienagenturen in Auftrag gegeben wird, voranzubringen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Bulgarien empfohlen,

·Maßnahmen zu treffen, um den einschlägigen Rechtsrahmen anzupassen mit dem Ziel, langfristige Entsendungen von Richtern zur Besetzung offener Stellen zu vermeiden, und dabei europäische Standards für die Entsendung von Richtern zu berücksichtigen,

·Entwürfe für Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Funktionsweise der Inspektionsstelle des Obersten Justizrates und zur Vermeidung des Risikos einer politischen Einflussnahme voranzubringen, insbesondere durch Einbeziehung von Justizbehörden bei der Auswahl seiner Mitglieder,

·den Prozess zur Reform des Obersten Justizrats, insbesondere seiner Zusammensetzung, wieder aufzunehmen, um seine Unabhängigkeit und Wirksamkeit unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Justizräte sicherzustellen,

·für dauerhafte Erfolge bei Ermittlungen, der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu sorgen und weitere Schritte zu ergreifen, um die wirksame Arbeit der Kommission zur Bekämpfung von Korruption sicherzustellen,

·die Integrität in leitenden Exekutivfunktionen unter Berücksichtigung europäischer Standards insbesondere dadurch zu verbessern, dass für klare Integritätsstandards für die Regierung sowie für angemessene Sanktionsmechanismen gesorgt wird,

·die Initiativen zur Erhöhung der Transparenz bei der Zuweisung staatlicher Werbung, insbesondere bei staatlicher Werbung, die über Vermittler wie Medienagenturen in Auftrag gegeben wird, abzuschließen,

·die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens zu stärken, indem sichergestellt wird, dass bei Gesetzgebungsinitiativen des Parlaments öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen durchgeführt werden.


Empfehlungen für Tschechien

Insgesamt ist festzustellen, dass Tschechien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte bei der Ergreifung von Maßnahmen erzielt hat, um die Vergütung von Richtern und Bediensteten der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen und Vergütungen im Justizsystem zu verbessern,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zu treffen, um die Verfahrensdauer zu verringern und unabhängige Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu gewährleisten,

·den Teil der Empfehlung zur Ergänzung der bestehenden Vorschriften über Lobbying vollständig umgesetzt hat, um den Integritätsrahmen für alle Mitglieder des Parlaments zu stärken, und keine Fortschritte bei der Ergänzung der bestehenden Vorschriften zum Drehtüreffekt erzielt hat,

·keine weiteren Fortschritte bei weiteren Reformen hinsichtlich der Transparenz von Informationen zu Eigentumsverhältnissen im Medienbereich erzielt hat,

·die Empfehlung vollständig umgesetzt hat, sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen,

·die Empfehlung vollständig umgesetzt hat, die Gesetzesänderungen zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen weiter voranzubringen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Tschechien empfohlen,

·weitere Maßnahmen zu treffen, um die Verfahrensdauer zu verringern und unabhängige Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu gewährleisten,

·weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Integritätsrahmen für alle Abgeordneten zu stärken, insbesondere durch Ergänzung der bestehenden Regeln hinsichtlich Drehtüreffekten,

·die Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte, auch in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer, wieder aufzunehmen,

·Fortschritte bei weiteren Reformen hinsichtlich der Transparenz von Informationen zu Eigentumsverhältnissen im Medienbereich zu erzielen.

Empfehlungen für Dänemark

Insgesamt ist festzustellen, dass Dänemark bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·nur wenige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Überprüfung des Prozesskostenhilfesystems abzuschließen und dabei die europäischen Standards für Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen,

·keine Fortschritte bei der Einführung von Vorschriften zum Drehtüreffekt für Minister und zu Lobbytätigkeiten und bei der Gewährleistung einer angemessenen Kontrolle der Vermögenserklärungen von Personen in hohen Führungspositionen erzielt hat,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, das Verfahren zur Reform des Gesetzes über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, das der Stärkung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten, insbesondere durch Beschränkung der Gründe für eine Ablehnung von Offenlegungsanträgen, dient, unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Dänemark empfohlen,

·seine Anstrengungen zum Abschluss der Überprüfung des Prozesskostenhilfesystems zu erhöhen und dabei die europäischen Standards für Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen,

·Vorschriften zum Drehtüreffekt für Minister und zu Lobbytätigkeiten einzuführen und eine angemessene Kontrolle der Vermögenserklärungen von Personen in hohen Führungspositionen zu gewährleisten,

·das Verfahren zur Reform des Gesetzes über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung weiter voranzubringen, um das Recht auf Zugang zu Dokumenten zu stärken, insbesondere durch Beschränkung der Gründe für eine Ablehnung von Offenlegungsanträgen, wobei europäische Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen sind.



Empfehlungen für Deutschland

Insgesamt ist festzustellen, dass Deutschland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zur Gewährleistung einer angemessenen Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Vergütungen im Justizwesen zu ergreifen,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den „legislativen Fußabdruck“ durch Offenlegung der Beiträge aller Interessenvertreter zur Gesetzgebung und durch Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu stärken,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die bestehenden Vorschriften zum Drehtüreffekt durch Verlängerung der Karenzzeiten für Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu stärken,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Deutschland empfohlen,

·Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen,

·die Bemühungen zur Stärkung des „legislativen Fußabdrucks“ zu verstärken, um Beiträge von Lobbyisten umfassend in einem öffentlichen Register zu erfassen und den Anwendungsbereich des legislativen Fußabdrucks auf die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens auszuweiten,

·die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen,

·Schritte zu ergreifen, um den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen und so die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für den Betrieb dieser Organisationen in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.

Empfehlungen für Estland

Insgesamt ist festzustellen, dass Estland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte bei der Fortsetzung der Bemühungen zur Reform des Rates für die Verwaltung der Gerichte unter Berücksichtigung europäischer Standards für Justizräte gemacht hat,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen voranzutreiben, eine kohärente und wirksame Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Informationen unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten,

·die Empfehlungen zur Sicherstellung einer wirksamen öffentliche Konsultation im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vollständig umgesetzt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Estland empfohlen,

·die laufenden Bemühungen zur Reform des Rates für die Verwaltung der Gerichte unter Berücksichtigung europäischer Standards für Justizräte weiter fortzusetzen,

·die Bemühungen weiter voranzutreiben, eine kohärente und wirksame Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Informationen unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten.



Empfehlungen für Irland

Insgesamt ist festzustellen, dass Irland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die notwendige Gesetzgebungsarbeit zur Senkung der Verfahrenskosten voranzutreiben, um unter Berücksichtigung europäischer Standards in Bezug auf unverhältnismäßige Verfahrenskosten und deren Auswirkungen auf den Zugang zu den Gerichten einen wirksamen Zugang zur Justiz sicherzustellen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den bestehenden Ethikrahmen, einschließlich der Überwachungs- und Durchsetzungskapazitäten der Kommission für die Standards im öffentlichen Dienst, zu stärken, und begrenzte Fortschritte bei der Stärkung und Digitalisierung des Systems für Vermögenserklärungen erzielt hat,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Reform des Verleumdungsgesetzes (Defamation Act) unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten abzuschließen, um deren berufliches Umfeld zu verbessern,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen;

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, im Rahmen der Reform des Wahlrechts rechtliche Hindernisse für den Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen zu Finanzmitteln abzubauen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Irland empfohlen,

·die Gesetzgebungsarbeit zur Senkung der Verfahrenskosten voranzutreiben, um unter Berücksichtigung europäischer Standards in Bezug auf unverhältnismäßige Verfahrenskosten und deren Auswirkungen auf den Zugang zu den Gerichten einen wirksamen Zugang zur Justiz sicherzustellen,

·weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den bestehenden Ethikrahmen zu stärken, einschließlich der Überwachungs- und Durchsetzungskapazitäten der Kommission für die Standards im öffentlichen Dienst, und das System für Vermögenserklärungen zu stärken und zu digitalisieren,

·die Reform zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien abzuschließen, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen ist und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellt,

·die Reform des Verleumdungsgesetzes (Defamation Act) unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten abzuschließen, um ihr berufliches Umfeld zu verbessern,

·im Rahmen der Reform des Wahlrechts weitere Anstrengungen zum Abbau rechtlicher Hindernisse für den Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen zu Finanzmitteln zu unternehmen.



Empfehlungen für Griechenland

Insgesamt ist festzustellen, dass Griechenland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei Strafverfolgungsmaßnahmen und rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen, einschließlich Korruption auf hoher Ebene, fortzusetzen,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, im Einklang mit der angenommenen Grundsatzvereinbarung und unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten, bei der Verabschiedung legislativer und nichtlegislativer Schutzmaßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten weiter voranzukommen, insbesondere in Bezug auf missbräuchliche Klagen gegen Journalisten und deren Sicherheit,

·weitere Fortschritte bei der Verstärkung der Bemühungen zur Gewährleistung einer wirksamen und rechtzeitigen Konsultation der Interessenträger zu Gesetzentwürfen in der Praxis erzielt hat, unter anderem durch die Einhaltung des gesetzlichen Zeitrahmens für öffentliche Konsultationen,

·begrenzte Fortschritte bei der Bewertung des bestehenden Rechtsrahmens für die Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen und bei der Einrichtung eines strukturierten Dialogs gemacht hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Griechenland empfohlen,

·die Bemühungen um eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei Strafverfolgungsmaßnahmen und rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen, einschließlich Korruption auf hoher Ebene, fortzusetzen,

·den Rahmen für Lobbyarbeit, unter anderem durch Überprüfung der Definition eines Lobbyisten und Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung, zu verbessern,

·die laufenden Bemühungen zur Stärkung gesetzlicher und nichtgesetzlicher Schutzmaßnahmen fortzusetzen, um den Schutz von Journalistinnen und Journalisten – insbesondere in Bezug auf missbräuchliche Klagen – im Einklang mit der verabschiedeten Grundsatzvereinbarung und unter Berücksichtigung europäischer Standards zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern,

·einen regelmäßigen und nachhaltigen strukturierten Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu entwickeln und die Registrierungsanforderungen für Organisationen der Zivilgesellschaft zu verbessern, um weiterhin einen offenen Rahmen für ihre Tätigkeit zu bieten.

·

Empfehlungen für Spanien

Insgesamt ist festzustellen, dass Spanien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte in Bezug auf die Stärkung des Statuts des Generalstaatsanwalts erzielt hat, insbesondere im Hinblick auf die Trennung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der der Regierung unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft,

·erhebliche Fortschritte bei der Neubesetzung des Allgemeinen Justizrates und beim Verfahren im Hinblick auf die Anpassung des Ernennungsverfahrens für Richter als Mitglieder des Rates unter Berücksichtigung europäischer Standards für Justizräte erzielt hat,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Rechtsvorschriften über Lobbytätigkeiten anzunehmen, einschließlich der Einrichtung eines obligatorischen öffentlichen Registers für Lobbyisten,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dauer von Ermittlungen und der Strafverfolgung zu intensivieren, um Fälle von Korruption auf hoher Ebene effizienter bearbeiten zu können, unter anderem durch Abschluss der Reform der Strafprozessordnung,

·einige Fortschritte bei der Verschärfung der Vorschriften über Interessenkonflikte und Vermögenserklärungen von Personen in Führungspositionen erzielt hat, unter anderem durch Stärkung der Unabhängigkeit und der Sanktionsbefugnisse des Amtes für Interessenkonflikte,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Informationszugang weiter zu verbessern, insbesondere durch die Überarbeitung des Gesetzes über Amtsgeheimnisse und unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird der Spanien empfohlen,

·weitere Bemühungen zur Stärkung des Statuts des Generalstaatsanwalts vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf die Trennung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der der Regierung, und dabei europäische Standards für die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen,

·das Verfahren im Hinblick auf die Anpassung des Ernennungsverfahrens für Richter als Mitglieder des Rates für das Justizwesen unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Justizräte voranzubringen,

·das laufende Verfahren zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften über Lobbytätigkeiten fortzusetzen, einschließlich der Einrichtung eines obligatorischen öffentlichen Registers für Lobbyisten,

·die Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dauer von Ermittlungen und der Strafverfolgung zu verstärken, um Fälle von Korruption auf hoher Ebene effizienter bearbeiten zu können, unter anderem durch Abschluss der Reform der Strafprozessordnung,

·das Gesetzgebungsverfahren zur Verschärfung der Vorschriften über Interessenkonflikte und Vermögenserklärungen von Personen mit Führungspositionen voranzubringen, unter anderem durch Stärkung der Unabhängigkeit und der Sanktionsbefugnisse des Amtes für Interessenkonflikte,

·den Informationszugang weiter zu verbessern, insbesondere durch die Überarbeitung des Gesetzes über Amtsgeheimnisse und unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Empfehlungen für Frankreich

Insgesamt ist festzustellen, dass Frankreich bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, laufende Projekte zur vollständigen Digitalisierung von Zivil- und Strafverfahren fertigzustellen,

·einige weitere Fortschritte in Bezug auf die konsequente Anwendung der Vorschriften über Lobbytätigkeiten auf alle einschlägigen Akteure, auch auf oberster Führungsebene, erzielt hat,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen, auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Garantien zu verbessern.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Frankreich empfohlen,

·die Bemühungen um die Fertigstellung laufender Projekte zur vollständigen Digitalisierung von Zivil- und Strafverfahren zu verstärken,

·die laufenden Bemühungen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften über Lobbytätigkeiten konsequent auf alle einschlägigen Akteure, auch auf höchster geschäftsführender Ebene, angewandt werden, und das Gesetzgebungsverfahren zu den Entwürfen von Gesetzen über Lobbying voranzubringen,

·die laufenden Reformen zur Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, insbesondere in Bezug auf komplexe Beteiligungsstrukturen, auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Garantien abzuschließen.



Empfehlungen für Kroatien

Insgesamt ist festzustellen, dass Kroatien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, im Einklang mit der Strategie zur Korruptionsbekämpfung die Strafprozessordnung und das Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu überarbeiten, um die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten noch effizienter zu gestalten,

·noch keine Fortschritte bei der Verstärkung des Rechtsrahmens und der Aufsichtsmechanismen erzielt hat, um eine faire und transparente Zuweisung staatlicher Werbung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe,

·einige Fortschritte in Bezug auf die Empfehlung erzielt hat, weiterhin Anstrengungen zur Bewältigung des Problems strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu unternehmen, die gegen Journalisten gerichtet sind, indem unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten beispielsweise die Rechtsvorschriften über Verleumdung überarbeitet werden und zu einer umfassenderen Inanspruchnahme der Verfahrensvorschriften zur Einstellung grundloser Klagen ermutigt wird,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Befolgung der Empfehlungen weiter zu verbessern und Informationsanfragen der Ombudsperson systematischer Folge zu leisten.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Kroatien empfohlen,

·Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz der Justiz weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Verfahrensdauer in streitigen Handels- und Zivilsachen,

·die Pläne weiter voranzutreiben, im Einklang mit der Strategie zur Korruptionsbekämpfung die Strafprozessordnung und das Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu überarbeiten, um die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten noch effizienter zu gestalten,

·die Anstrengungen zur Stärkung des Rechtsrahmens und der Aufsichtsmechanismen zu intensivieren, um eine faire und transparente Zuweisung staatlicher Werbung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe,

·weitere Anstrengungen zur Bewältigung des Problems strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung zu unternehmen, die gegen Journalisten gerichtet sind, indem unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten beispielsweise die Rechtsvorschriften über Verleumdung überarbeitet werden und zu einer umfassenderen Inanspruchnahme der Verfahrensvorschriften zur Einstellung grundloser Klagen ermutigt wird.



Empfehlungen für Italien

Insgesamt ist festzustellen, dass Italien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der Digitalisierung der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften fortzusetzen,

·einige Fortschritte bei der Annahme des anhängigen Legislativvorschlags zu Interessenkonflikten und nur begrenzte Fortschritte bei der Verabschiedung umfassender Vorschriften zu Lobbytätigkeiten erzielt hat, um ein funktionierendes Lobbyregister einzurichten, einschließlich eines „Fußabdrucks“ im Gesetzgebungsverfahren,

·noch keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Praxis der Kanalisierung von Spenden über politische Stiftungen und Vereinigungen wirksam und rasch zu bekämpfen und ein zentrales elektronisches Register für Informationen über die Parteien- und Wahlkampffinanzierung einzuführen,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf der Reform über Verleumdung und den Schutz des Berufsgeheimnisses und journalistischer Quellen fortzusetzen, um das Risiko negativer Auswirkungen auf die Pressefreiheit zu vermeiden und sicherzustellen, dass die europäischen Standards für den Schutz von Journalisten berücksichtigt werden,

·keine weiteren Fortschritte in Bezug auf die Verstärkung der Bemühungen um die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen erzielt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Italien empfohlen,

·das digitale Fallbearbeitungssystem für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften fertigzustellen,

·den anhängigen Legislativvorschlag zu Interessenkonflikten anzunehmen und die Bemühungen, umfassende Vorschriften zu Lobbytätigkeiten zu verabschieden, um ein funktionierendes Lobbyregister einzurichten, einschließlich eines „Fußabdrucks“ im Gesetzgebungsverfahren, zu verstärken,

·die Bemühungen zu verstärken, die Praxis der Kanalisierung von Spenden über politische Stiftungen und Vereinigungen wirksam und rasch zu bekämpfen und ein zentrales elektronisches Register für Informationen über die Parteien- und Wahlkampffinanzierung einzuführen,

·die laufenden gesetzgeberischen Arbeiten voranzutreiben, um sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen,

·das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf der Reform über Verleumdung und den Schutz des Berufsgeheimnisses und journalistischer Quellen fortzusetzen, um das Risiko negativer Auswirkungen auf die Pressefreiheit zu vermeiden und sicherzustellen, dass die europäischen Standards für den Schutz von Journalisten berücksichtigt werden,

·die Bemühungen um die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen zu verstärken.

Empfehlungen für Zypern

Insgesamt ist festzustellen, dass Zypern bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte erzielt hat, die Pläne zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften voranzutreiben, mit denen eine klarere Unterscheidung zwischen den beratenden Funktionen und den Funktionen der Strafverfolgung des Generalstaatsanwalts vorgenommen wird, und nur begrenzte Fortschritte bei der Ergreifung von Maßnahmen erzielt hat, um eine wirksame Überprüfung der Entscheidungen des Generalstaatsanwalts, von der Strafverfolgung abzusehen oder das Verfahren einzustellen, unter Berücksichtigung der europäischen Standards zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Strafverfolgung einzuführen,  

·erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Bemühungen erzielt hat, zu gewährleisten, dass die Unabhängige Behörde zur Korruptionsbekämpfung über die personellen und technischen Ressourcen verfügt, um ihrer Aufgabe ordnungsgemäß nachkommen zu können, 

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die wirksame Umsetzung von Vorschriften über Vermögenserklärungen für gewählte Amtsträger sicherzustellen, mit denen dafür gesorgt werden sollte, dass diese Erklärungen regelmäßig und umfassend vorgelegt und zugleich wirksam, regelmäßig und vollständig überprüft werden,  

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Verteilung der Werbeausgaben durch den Staat und staatliche Unternehmen zu verabschieden, 

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Verschärfung der Vorschriften und Mechanismen zur Stärkung einer unabhängigen Verwaltung öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung einschlägiger europäischer Standards weiter voranzutreiben,  

·erhebliche Fortschritte bei der Sicherstellung einer wirksamen und rechtzeitigen Konsultation von Interessenträgern im Gesetzgebungsverfahren und der Behebung von Mängeln erzielt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Zypern empfohlen,

·die laufende Reform der Rechtsanwaltschaft und die Errichtung der Generalstaatsanwaltschaft weiter voranzubringen und eine wirksame Überprüfung von Entscheidungen, keine Strafverfolgung zu betreiben oder das Verfahren einzustellen, einzurichten, wobei europäische Standards für die Unabhängigkeit und Autonomie der Staatsanwaltschaft zu berücksichtigen sind,

·die Gesetzesreformen zur Stärkung der Unabhängigen Behörde gegen Korruption voranzubringen und weiterhin dafür sorgen, dass sie über die personellen und technischen Ressourcen verfügt, um ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können,

·Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Verteilung der Werbeausgaben durch den Staat und staatliche Unternehmen zu verabschieden,

·die Vorschriften und Mechanismen zur Stärkung einer unabhängigen Verwaltung öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu verschärfen,

·sicherzustellen, dass mit der laufenden Reform des Rechnungshofs Garantien für das Ernennungsverfahren eingeführt werden, um die Unabhängigkeit des Hauptrechnungsprüfers und des stellvertretenden Hauptrechnungsprüfers zu stärken.

Empfehlungen für Lettland

Insgesamt ist festzustellen, dass Lettland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine Fortschritte bei der Ergreifung von Maßnahmen erzielt hat, um angemessene Garantien gegen unangemessene politische Einflussnahme beim bestehenden Verfahren zur Ernennung von Richtern am Obersten Gericht unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ernennung von Richtern zu gewährleisten,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Arbeit an der wirksamen Anwendung der Gesetzesvorschriften über Lobbytätigkeiten fortzusetzen, was die Einrichtung eines speziellen Lobbyregisters einschließt.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Lettland empfohlen,

·Maßnahmen zu ergreifen, um angemessene Garantien gegen unangemessene politische Einflussnahme beim Verfahren zur Ernennung von Richtern am Obersten Gericht unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ernennung von Richtern zu gewährleisten,

·die wirksame Umsetzung der Gesetzesvorschriften über Lobbytätigkeiten zu gewährleisten, unter anderem in Bezug auf das besondere vorläufige Lobbyregister.

·

Empfehlungen für Litauen

Insgesamt ist festzustellen, dass Litauen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Reform der Prozesskostenhilfe durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Gewährleistung angemessener Bedingungen für die Teilnahme von Anbietern von Prozesskostenhilfe abzuschließen, und dabei europäische Standards für Prozesskostenhilfe berücksichtigt hat,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um eine höhere Transparenz des Systems zur Besetzung von Richterstellen, insbesondere am Obersten Gerichtshof, fortzusetzen und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richtern zu berücksichtigen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen zur Bereitstellung angemessener personeller und finanzieller Ressourcen für das Justizsystem unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ressourcen für das Justizsystem fortzusetzen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Litauen empfohlen,

·die Reform der Prozesskostenhilfe insbesondere durch Gewährleistung angemessener Bedingungen für die Teilnahme von Anbietern von Prozesskostenhilfe abzuschließen, und dabei europäische Standards für Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen,

·die Bemühungen um eine höhere Transparenz des Systems zur Besetzung von Richterstellen, insbesondere am Obersten Gerichtshof, zu verstärken und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richtern zu berücksichtigen.



Empfehlungen für Luxemburg

Insgesamt ist festzustellen, dass Luxemburg bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte bei der Verstärkung der Bemühungen um eine vollständige Digitalisierung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren erzielt hat,

·erhebliche Fortschritte bei der Verstärkung der Bemühungen um weitere Informationen im Transparenzregister erzielt hat, unter anderem durch Erfassung aller in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegten Informationen,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Reform des Rechtsrahmens für die Offenlegung amtlicher Dokumente unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten voranzubringen,

·die Empfehlung vollständig umgesetzt hat, das gesetzgeberische Entscheidungsverfahren, insbesondere auf der Ebene des Parlaments, zu verbessern, indem die Transparenz und die Beteiligung der Interessenträger an öffentlichen Konsultationen erhöht werden.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Luxemburg empfohlen,

·die Bemühungen um eine vollständige Digitalisierung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren zu intensivieren,

·die Reform des Rechtsrahmens für die Offenlegung amtlicher Dokumente unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten abzuschließen.



Empfehlungen für Ungarn

Insgesamt ist festzustellen, dass Ungarn bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Fallzuweisung bei den Gerichten niedrigerer Instanzen transparenter zu gestalten und dabei europäische Standards der Fallzuweisung zu berücksichtigen,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Vergütung von Richtern, Staatsanwälten und Bediensteten der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Vergütungen im Justizwesen zu erhöhen, jedoch ohne strukturelle Maßnahmen zu ergreifen,

·noch keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, umfassende Reformen zu Lobbytätigkeiten und zum Drehtüreffekt zu verabschieden, das System der Vermögenserklärungen weiter zu verbessern und für eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung zu sorgen,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, der Strafverfolgung und rechtskräftigen Urteilen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zu gewährleisten,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Mechanismen zur Verbesserung der funktionellen Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Unabhängigkeit einer Medienaufsicht einzuführen,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Verteilung der Werbeausgaben durch den Staat und staatliche Unternehmen zu verabschieden,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Hindernisse für zivilgesellschaftliche Organisationen zu beseitigen und einen sicheren und gestaltungsfähigen zivilgesellschaftlichen Raum zu fördern, unter anderem durch die Aufhebung von Rechtsvorschriften, die ihre Arbeit behindern, und insbesondere der Einwanderungssteuer.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung sonstiger Entwicklungen im Berichtszeitraum, neben dem Hinweis auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Rechtsstaatlichkeit sowie auf die im Länderkapitel genannten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit, die Bewertung der Kommission im Rahmen der allgemeinen Konditionalitätsregelung, die einschlägigen Bedenken, die in dem vom Europäischen Parlament eingeleiteten Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV geäußert wurden, die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Ungarn empfohlen,

·die Fallzuweisung bei den Gerichten niedrigerer Instanzen transparenter zu gestalten und dabei europäische Standards der Fallzuweisung zu berücksichtigen,

·Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die laufende Erhöhung der Vergütung von Richtern, Staatsanwälten, Justiz- und Staatsanwaltskräften unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Vergütung des Justizsystems auf strukturierte Weise erfolgt,

·umfassende Rechtsreformen zu Lobbytätigkeiten und zum Drehtüreffekt voranzubringen, das System der Vermögenserklärungen weiter zu verbessern und für eine wirksame Aufsicht und Durchsetzung zu sorgen,

·eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, der Strafverfolgung und rechtskräftigen Urteilen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zu gewährleisten,

·Mechanismen zur Verbesserung der funktionellen Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Unabhängigkeit von Medienaufsichtsbehörden einzuführen,

·Maßnahmen zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Verteilung der Werbeausgaben durch den Staat und staatliche Unternehmen zu treffen,

·die Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·sicherzustellen, dass es keine Hindernisse gibt, die die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen behindern, unter anderem durch Aufhebung von Rechtsvorschriften, die ihre Arbeit behindern, und einen sicheren und gestaltungsfähigen zivilgesellschaftlichen Raum zu fördern.



Empfehlungen für Malta

Insgesamt ist festzustellen, dass Malta bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die von der Regierung gebilligte geplante Reform zur Beteiligung der Justiz am Verfahren zur Ernennung des Obersten Richters voranzubringen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz der Justiz weiter zu verstärken, insbesondere um die Verfahrensdauer zu verringern,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf die Dauer der Ermittlungen bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene fortzusetzen, jedoch keine Fortschritte bei der Verstärkung der Bemühungen um eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Urteilen erzielt hat,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, legislative und sonstige Garantien einzuführen, um das Arbeitsumfeld von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, und begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den Zugang zu amtlichen Dokumenten unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten und für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu verbessern,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Maßnahmen zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen zu verstärken,

·begrenzte Fortschritte bei der Einführung eines formellen Rahmens für die Teilhabe der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren erzielt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Malta empfohlen,

·die laufende Reform zur Einbeziehung der Justiz in das Verfahren zur Ernennung des Obersten Richters unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Ernennung von Richtern voranzubringen,

·die Bemühungen um eine Steigerung der Effizienz der Justiz zu intensivieren, insbesondere um die Verfahrensdauer zu verringern,

·die Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf die Dauer der Ermittlungen bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu verstärken und für eine dauerhafte Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Urteilen zu sorgen,

·weitere legislative und sonstige Garantien einzuführen, um das Arbeitsumfeld von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, auch was den Zugang zu amtlichen Dokumenten betrifft, und dabei europäische Standards für den Schutz von Journalisten und für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen,

·die Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·die Maßnahmen zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen voranzubringen,

·einen formellen Rahmen für die Teilhabe der Öffentlichkeit am Gesetzgebungsverfahren einzuführen.



Empfehlungen für die Niederlande

Insgesamt ist festzustellen, dass die Niederlande bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·einige Fortschritte mit Blick auf die Bemühungen erzielt haben, den Personalmangel und die schwierigen Arbeitsbedingungen im Justizwesen anzugehen,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt haben, die Vorschriften zum Drehtüreffekt hinsichtlich ehemaliger Minister und Staatssekretäre, einschließlich einer zweijährigen Karenzzeit und Beschränkungen für bezahlte Tätigkeiten, abzuschließen,

·begrenzte weitere Fortschritte dahin gehend erzielt haben, strengere Transparenzregeln für Lobbytätigkeiten von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten einzuführen,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt haben, unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien die Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Medien sowie ihre Fähigkeit zur Einhaltung der journalistischen Standards zu verbessern,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt haben, eine angemessene Befolgung der Empfehlungen der Staatlichen Kommission für Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird den Niederlanden empfohlen,

·weitere Anstrengungen zur Verbesserung der schwierigen Arbeitsbedingungen im Justizsystem und zur Behebung des Personalmangels zu unternehmen,

·strengere Transparenzregeln für Lobbytätigkeiten von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten einzuführen,

·unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien die geplante Reform der öffentlich-rechtlichen Medien sowie ihre Fähigkeit zu verbessern, journalistische Standards einzuhalten,

·den Vorschlag der Staatlichen Rechtsstaatlichkeitskommission zur Stärkung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit voranzubringen, unter anderem durch die Einrichtung eines strukturierten Dialogs zwischen den Staatsgewalten auf der Grundlage einer „Agenda für Rechtsstaatlichkeit“.



Empfehlungen für Österreich

Insgesamt ist festzustellen, dass Österreich bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Justiz an der Ernennung der Präsidentinnen und Präsidenten von Verwaltungsgerichten zu beteiligen, und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richterinnen und Richtern und die Auswahl von Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten zu berücksichtigen,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung europäischer Standards zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft voranzubringen, auch um die unabhängige Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sicherzustellen,

·begrenzte Fortschritte bei der Einführung wirksamer Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten, einschließlich wirksamer Überwachungs- und Sanktionsmechanismen, erzielt hat,

·keine Fortschritte bei der Verabschiedung eines Legislativvorschlags zur Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten, einschließlich eines Transparenzregisters, erzielt hat,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung hinsichtlich der fairen Verteilung staatlicher Werbung zu gewährleisten.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Österreich empfohlen,

·der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Justiz an der Ernennung der Präsidentinnen und Präsidenten von Verwaltungsgerichten zu beteiligen, und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richterinnen und Richtern und die Auswahl von Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten zu berücksichtigen,

·die Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft unter Berücksichtigung europäischer Standards zur Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaft voranzubringen, auch um die unabhängige Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sicherzustellen,

·Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um wirksame Vorschriften zu Vermögens- und Interessenerklärungen von Abgeordneten einzuführen, einschließlich wirksamer Überwachungs- und Sanktionsmechanismen,

·einen Legislativvorschlag zur Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten, einschließlich eines Transparenzregisters, zu verabschieden,

·Schritte zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung hinsichtlich der fairen Verteilung staatlicher Werbung zu gewährleisten.



Empfehlungen für Polen

Insgesamt ist festzustellen, dass Polen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, das Amt des Justizministers von dem des Generalstaatsanwalts zu trennen und die funktionale Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Regierung zu gewährleisten,

·begrenzte Fortschritte bei der Standardisierung des Online-Systems für Vermögenserklärungen von öffentlichen Bediensteten und Abgeordneten und keine Fortschritte bei der Einführung von Vorschriften für Lobbytätigkeiten erzielt hat,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, für unabhängige und wirksame Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu sorgen, die weitreichende Immunität von Personen in hohen Führungspositionen einzuschränken und zuvor eingeführte Straffreiheitsklauseln aus den Rechtsvorschriften zu streichen, um bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene für eine dauerhafte Erfolgsbilanz zu sorgen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, für faire, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren bei der Vergabe von Betriebslizenzen an Medienunternehmen zu sorgen,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, einen wirksamen Rechtsrahmen für die unabhängige Verwaltung und die redaktionelle Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien sicherzustellen,

·einige weitere Fortschritte bei der Verbesserung des Rahmens, in dem die Zivilgesellschaft tätig ist, erzielt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung sonstiger Entwicklungen im Berichtszeitraum und neben dem Hinweis auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Rechtsstaatlichkeit und auf die im Länderkapitel genannten Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Polen empfohlen,

·die Umsetzung des Aktionsplans zur Rechtsstaatlichkeit, auch in Bezug auf den Landesrat für Gerichtswesen und das Verfassungsgericht weiter voranzubringen,

·die Reform dahin gehend, die Funktion des Justizministers von der des Generalstaatsanwalts zu trennen, fortzusetzen und die funktionale Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Regierung zu gewährleisten,

·Vorschriften für Lobbyarbeit und ein standardisiertes Online-System für Vermögenserklärungen von öffentlichen Bediensteten und Abgeordneten einzuführen und eine wirksame Überprüfung zu gewährleisten,

·die Bemühungen um die Gewährleistung unabhängiger und wirksamer Korruptionsermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fortzusetzen, die weitreichende Immunität von Personen in hohen Führungspositionen einzuschränken und Straffreiheitsklauseln zu beseitigen, um bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene für eine dauerhafte Erfolgsbilanz zu sorgen,

·die Reformen voranzubringen, mit denen sichergestellt werden soll, dass bei der Vergabe von Betriebslizenzen an Medienunternehmen faire, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren angewandt werden,

·die Reformen voranzubringen, mit denen ein wirksamer Rechtsrahmen für die unabhängige Verwaltung und die redaktionelle Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien gewährleistet werden soll,

·die laufenden Bemühungen zur Verbesserung des Rahmens für Tätigkeiten der Zivilgesellschaft unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Zivilgesellschaft fortzusetzen.

Empfehlungen für Portugal

Insgesamt ist festzustellen, dass Portugal bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bemühungen um die Gewährleistung angemessener personeller Ressourcen im Justizsystem, insbesondere bei Justizbediensteten, zu verstärken, und einige weitere Fortschritte in Bezug auf die Bemühungen um eine Verbesserung seiner Effizienz, insbesondere im Bereich der Verwaltungs- und Finanzgerichte, erzielt hat,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass das allgemeine Strafverfahrensrecht für die wirksame Bearbeitung komplexer Strafverfahren geeignet ist,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Anstrengungen zur Sicherstellung ausreichender Ressourcen für die Verhütung, Untersuchung und Verfolgung von Korruption fortzusetzen, und einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, ausreichende Ressourcen für den neuen Korruptionsbekämpfungsmechanismus zu gewährleisten,

·wesentliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die wirksame Überwachung und Überprüfung von Vermögenserklärungen durch die Transparenzstelle sicherzustellen,

·keine Fortschritte beim Abschluss der Reformen zur Verbesserung der Transparenz bei der Rechtsetzung, insbesondere in Bezug auf die Anwendung von Instrumenten für Folgenabschätzungen, erzielt hat.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Portugal empfohlen,

·die Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz des Justizsystems, insbesondere der Verwaltungs- und Finanzgerichte, zu intensivieren,

·die Maßnahmen voranzubringen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das allgemeine Strafverfahrensrecht für die wirksame Bearbeitung komplexer Strafverfahren geeignet ist,

·Vorschriften für die Regulierung der Lobbyarbeit zu verabschieden, einschließlich der Einrichtung eines umfassenden öffentlichen Lobbyregisters,

·die Reformen zur Verbesserung der Transparenz bei der Rechtsetzung abzuschließen, insbesondere was die Anwendung von Instrumenten für Folgenabschätzungen betrifft.



Empfehlungen für Rumänien

Insgesamt ist festzustellen, dass Rumänien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, das Verfahren im Hinblick auf die Berücksichtigung der Empfehlungen der Venedig-Kommission zu den Justizgesetzen abzuschließen, auch durch Konsultationen und Evaluierungen, um die Justizgesetze bei nächster Gelegenheit weiter zu verbessern,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, angemessene personelle Ressourcen für das Justizwesen, einschließlich der Staatsanwaltschaften, unter Berücksichtigung europäischer Standards für die Ressourcen im Justizwesen zu gewährleisten,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen, insbesondere auf operativer Ebene, zu ergreifen, um eine wirksame Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in der Justiz sicherzustellen, einschließlich zu Korruptionsdelikten und unter Berücksichtigung europäischer Standards,

·keine Fortschritte bei der Einführung von Vorschriften zu Lobbytätigkeiten für Abgeordnete erzielt hat,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, vor der Annahme von Gesetzesentwürfen für wirksame öffentliche Konsultationen zu sorgen,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, das Verfahren zur Akkreditierung von zwei nationalen Menschenrechtsinstitutionen unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen voranzutreiben.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird Rumänien empfohlen,

·gesetzgeberische Schritte zur Stärkung der Garantien zur Gewährleistung der Unabhängigkeit hochrangiger Staatsanwälte und zur Organisation und Arbeitsweise der Kriminalpolizei voranzubringen,

·Maßnahmen zur Gewährleistung einer effizienten Ermittlung und Verfolgung von Straftaten in der Justiz, auch in Bezug auf Korruptionsdelikte, zu ergreifen,

·Vorschriften über Lobbyarbeit für Mitglieder des Parlaments einzuführen und die Wirksamkeit des Systems der Vermögenserklärungen sicherzustellen,

·die Bemühungen zur Stärkung der Vorschriften und Mechanismen zur Verbesserung der unabhängigen Verwaltung und redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu intensivieren,

·die Bemühungen zur Bekämpfung der häufigen Anwendung von Notverordnungen durch die Regierung und zur Gewährleistung wirksamer öffentlicher Konsultationen vor der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu verstärken,

·das Verfahren zur Akkreditierung von nationalen Menschenrechtsinstitutionen unter Berücksichtigung der Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen voranzutreiben.



Empfehlungen für Slowenien

Insgesamt ist festzustellen, dass Slowenien bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·die Empfehlungen vollständig umgesetzt hat, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschriften über parlamentarische Untersuchungen mit angemessenen Garantien für die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten abzuschließen und dabei europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz zu berücksichtigen,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Reform für die Ernennung von Richtern angemessene Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz enthält,

·die Empfehlungen zum Abschluss der Maßnahmen zur Erhöhung der Vergütung von Richtern und Staatsanwälten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen und Vergütungen im Justizwesen vollständig umgesetzt hat,

·die Empfehlungen zum Abschluss der Annahme der neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung und des Aktionsplans und zum Start der Umsetzung der Maßnahmen vollständig umgesetzt hat und einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen zur Gewährleistung einer Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen, auch auf hoher Ebene, zu ergreifen,

·einige weitere Fortschritte im Hinblick auf die Empfehlung erzielt hat, das Verfahren zur Annahme legislativer und nichtlegislativer Vorkehrungen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten, insbesondere im Internet, unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten weiter voranzutreiben,

·einige Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen;

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Slowenien empfohlen,

·weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsdelikten, auch in Fällen auf hoher Ebene, zu gewährleisten,

·das Verfahren zur Annahme legislativer und nichtlegislativer Vorkehrungen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten, unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten, weiter voranzutreiben,

·Reformen abzuschließen, um sicherzustellen, dass Vorschriften und Mechanismen vorhanden sind, um die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, die für die Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags angemessen sind und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit sicherstellen.

·

Empfehlungen für die Slowakei

Insgesamt ist festzustellen, dass die Slowakei bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Maßnahmen einzuführen, um zu gewährleisten, dass für die Mitglieder des Justizrates, insbesondere jene, die nicht von Richtern ernannt werden, hinsichtlich ihrer Entlassung ausreichende Unabhängigkeitsgarantien bestehen, und dabei europäische Standards zur Unabhängigkeit von Justizräten zu berücksichtigen,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, zu gewährleisten, dass ausreichende Garantien vorhanden sind und gebührend beachtet werden, wenn Richter in Bezug auf ihre gerichtlichen Entscheidungen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für „Rechtsmissbrauch“ unterworfen werden,

·einige Fortschritte bei der Stärkung der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte erzielt hat, jedoch keine Fortschritte bei der Einführung von Vorschlägen zur Regulierung von Lobbyarbeit und Vermögenserklärungen erzielt hat,

·keine Fortschritte bei der Sicherstellung keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, wirksame und unabhängige Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene sicherzustellen, mit dem Ziel, für eine solide Erfolgsbilanz zu sorgen, unter anderem durch die Verhinderung jeglicher unzulässigen Einmischung in solche Fälle und durch die Einschränkung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige Entscheidungen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden aufzuheben,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Vorschriften und Mechanismen zur Wiederherstellung und weiteren Sicherung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, legislative und andere Garantien zur Verbesserung der physischen Sicherheit und des Arbeitsumfelds von Journalisten unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Schutz von Journalisten einzurichten, einschließlich der Reform des Gesetzes über Verleumdung,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, ein wirksames Verfahren zur Konsultation der Öffentlichkeit zu gewährleisten und Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen, unter anderem durch die Vermeidung eines übermäßigen Einsatzes von Schnellverfahren.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum sowie unter Hinweis auf die einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters wird der Slowakei empfohlen,

·Maßnahmen einzuführen, um ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit bei der Entlassung von Mitgliedern des Justizrats, insbesondere von nicht von Richtern gewählten Mitgliedern, unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justizräte zu gewährleisten, 

·zu gewährleisten, dass ausreichende Garantien vorhanden sind und gebührend beachtet werden, wenn Richter in Bezug auf ihre gerichtlichen Entscheidungen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für „Rechtsmissbrauch“ unterworfen werden, 

·Vorschläge zur Regulierung der Lobbyarbeit, zur Stärkung des Systems für Vermögenserklärungen und zur Überprüfung von Vermögenswerten vorzulegen und die laufenden Bemühungen zur Reform der Vorschriften über Interessenkonflikte fortzusetzen,

·wirksame und unabhängige Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene sicherzustellen, mit dem Ziel, für eine solide Erfolgsbilanz zu sorgen, unter anderem durch die Verhinderung jeglicher unzulässigen Einmischung und die Einschränkung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige Entscheidungen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden aufzuheben,

·die Vorschriften und Mechanismen zur Wiederherstellung und weiteren Sicherung einer unabhängigen Verwaltung und der redaktionellen Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien unter Berücksichtigung europäischer Standards für öffentlich-rechtliche Medien zu stärken,

·die Einführung legislativer und anderer Garantien zur Verbesserung der physischen Sicherheit und des Arbeitsumfelds von Journalisten unter Berücksichtigung der europäischen Standards für den Schutz von Journalisten weiterzuverfolgen, einschließlich der Reform des Gesetzes über Verleumdung, 

·ein wirksames Verfahren zur Konsultation der Öffentlichkeit zu gewährleisten und Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen, unter anderem durch Maßnahmen gegen einen übermäßigen Einsatz von Schnellverfahren. 



Empfehlungen für Finnland

Insgesamt ist festzustellen, dass Finnland bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·die Empfehlung vollständig umgesetzt hat, die Arbeit der Arbeitsgruppe „Rechtsstaatliche Garantien und Entwicklung des Justizsystems“ mit dem Ziel fortzusetzen, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken und die Qualität des Rechtsschutzes zu verbessern,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Ernennung von Laienrichtern zu reformieren und dabei europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz zu berücksichtigen,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, Rechtsvorschriften zu unerlaubter Einflussnahme zu verabschieden und Vorschläge für eine Überarbeitung des Straftatbestands der Auslandsbestechung vorzulegen,

·begrenzte Fortschritte dahin gehend erzielt hat, den für Minister und andere Personen in hohen Führungspositionen geltenden Integritäts- und Rechenschaftsrahmen auszubauen, indem ein Verhaltenskodex für diese Personen angenommen wird,

·einige weitere Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Reform des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Tätigkeit von Behörden weiter voranzubringen, um für einen wirksamen und breiteren Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und dabei europäische Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Finnland empfohlen,

·die Reform in Bezug auf die Ernennung von Laienrichtern voranzubringen und dabei europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz zu berücksichtigen,

·die Überarbeitung des Straftatbestands der Bestechung aus dem Ausland voranzubringen,

·die Bemühungen um die Stärkung des für Minister und andere Personen in hohen Führungspositionen geltenden Integritäts- und Rechenschaftsrahmens fortzusetzen, indem ein Verhaltenskodex für diese Personen angenommen wird,

·die Reform des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Tätigkeit von Behörden voranzubringen, um für einen wirksamen Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und dabei europäische Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu berücksichtigen.



Empfehlungen für Schweden

Insgesamt ist festzustellen, dass Schweden bei der Umsetzung der Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass die Ernennung von Laienrichtern deren Unabhängigkeit wahrt, und dabei europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz zu berücksichtigen,

·keine Fortschritte dahin gehend erzielt hat, sicherzustellen, dass angemessene Folgemaßnahmen zur Bewertung der Vorschriften zum Drehtüreffekt getroffen werden,

·keine weiteren Fortschritte dahin gehend erzielt hat, die Bekämpfung von Auslandsbestechungsfällen durch Änderung bestehender Rechtsbegriffe sowie Verbesserungen bei der Strafverfolgung und bei rechtskräftigen Urteilen in Fällen der Auslandsbestechung zu verstärken,

·erhebliche Fortschritte dahin gehend erzielt hat, seine Bemühungen fortzusetzen, um zu gewährleisten, dass das Engagement der Zivilgesellschaft durch Reformen des Rechtsrahmens für die Finanzierung und den Betrieb zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht unnötig eingeschränkt wird.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung anderer Entwicklungen im Bezugszeitraum wird Schweden empfohlen,

·sicherzustellen, bei der Ernennung von Laienrichtern deren Unabhängigkeit gewahrt wird und europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz berücksichtigt werden,

·die Bekämpfung der Bestechung aus dem Ausland zu verstärken, unter anderem durch Änderung des bestehenden Rechtsrahmens und Verbesserung der Durchsetzung,

·sicherzustellen, dass angemessene Folgemaßnahmen zur Bewertung der Vorschriften zum Drehtüreffekt getroffen werden.

Top