EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 21.10.2025
COM(2025) 871 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung
Jahresbericht 2025
über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung
Name des Kommissionsmitglieds
Geschäftsbereich
1.Vorworte
Vorwort der Präsidentin
Vereinfachung ist für unsere Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Seit dem letztjährigen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit von Mario Draghi und dem Bericht über den Binnenmarkt von Enrico Letta hat die Vereinfachungsagenda für Europa an Dynamik gewonnen. Wir müssen Hindernisse beseitigen, die unsere Unternehmen ausbremsen, und Investitionen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa erleichtern. Dieses Ziel ist von zentraler Bedeutung für die politischen Leitlinien meiner Kommission. Seit Beginn dieser neuen Amtszeit haben wir nichts unversucht gelassen, um unsere Union schneller und einfacher zu machen, damit sie gezielter arbeitet und die europäischen Unternehmen stärker unterstützt. Vereinfachung allein reicht jedoch nicht aus. Unsere Vorschriften müssen auch von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden, und wenn dies nicht der Fall ist, müssen wir tätig werden. Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung gehen Hand in Hand.
Die Vereinfachung stand im Mittelpunkt unserer Arbeit, und wir haben bislang sechs Vereinfachungspakete vorgelegt. Sobald sie in Kraft sind, werden sie für die europäischen Unternehmen einen echten Unterschied machen: sie werden zu weniger Verwaltungsaufwand und einfacheren Vorschriften führen und gleichzeitig unsere Sozial- und Umweltstandards wahren. Wir haben Vereinfachungsmaßnahmen vorgeschlagen, die zu einer Verringerung der Kosten für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger um über 8,6 Mrd. EUR führen würden. Jetzt müssen wir mit Nachdruck daran weiterarbeiten. Weitere Omnibus-Pakete sind bereits in diesem Jahr auf dem Weg, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass die gesetzgebenden Organe rasch handeln, damit unsere Vereinfachungsvorschläge sofort zu Ergebnissen für unsere Unternehmen führen können.
Die Umsetzung ist der grundlegende nächste Schritt. Es geht nicht nur darum, unsere Vorschriften zu vereinfachen, sondern auch darum, sicherzustellen, dass sie korrekt und rechtzeitig umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sind die wichtigsten Partner der Kommission für die Erreichung dieses Ziels. Es ist jedoch auch unerlässlich, Unternehmen, Sozialpartner und Interessenträger insgesamt anzusprechen, um besser zu verstehen, wo die Umsetzung fehlerhaft oder unvollständig ist. In den letzten Monaten haben Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -präsidenten und Kommissionsmitglieder im Rahmen von 28 Umsetzungsdialogen mit über 550 Interessenträgern aus allen Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Dies hat uns die notwendigen Einblicke gewährt, wie die Umsetzung unserer Vorschriften und Strategien weiter vereinfacht und unterstützt werden kann.
Die Durchsetzung des EU-Rechts ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Erfahrung zeigt, dass unsere Vorschriften am schnellsten durch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden können. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 hat die Kommission 168 Dialoge zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In zwei Dritteln der abgeschlossenen Dialoge haben wir das betreffende Problem gelöst. Im selben Zeitraum haben wir auch 373 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – und fast ebenso viele davon abgeschlossen. 95 % der Fälle wurden gelöst, bevor wir sie an den Gerichtshof weiterleiten mussten. Dies bedeutet weniger Unsicherheit für die Europäerinnen und Europäer und weniger Zeit, bis sie die Vorteile der europäischen Politik nutzen können. Unser Ziel ist immer, dafür zu sorgen, dass die Regeln, die wir gemeinsam vereinbaren, so schnell wie möglich vollständig umgesetzt werden, damit sie für die Menschen in Europa tatsächlich etwas bewirken können.
Ursula von der Leyen
Präsidentin der Europäischen Kommission
Dieser Bericht spiegelt die bisher erzielten Fortschritte wider und schafft die Voraussetzungen für weitere Fortschritte. Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung: dies ist der Ansatz meiner Kommission – für eine Union, die Ergebnisse liefert, und für einen Kontinent, der auf der Weltbühne wettbewerbsfähig ist.
Vorwort von Kommissionsmitglied Valdis Dombrovskis
Zu Beginn des Jahres haben wir uns zum Ziel gesetzt, die regulatorische Belastung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen in Europa deutlich zu verringern und die Umsetzung unserer Politik zu verbessern. Wir haben uns verpflichtet, eine beispiellose Vereinfachung der EU-Vorschriften vorzuschlagen, um Wohlstand und Resilienz zu fördern, und haben eine neue Initiative gestartet, um Vorschriften klarer und schneller umsetzbar zu machen, damit sie ihre Ziele in der Praxis besser erreichen können.
Unsere Diagnose war eindeutig und fand breite Zustimmung. Die im Laufe der Zeit auf verschiedenen Ebenen angehäuften Vorschriften und ihre zunehmende Komplexität haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Europas. Um dieser Realität zu begegnen, ist entschlossenes und abgestimmtes Handeln erforderlich – und kein schrittweises Vorgehen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU erfordert ein rechtliches Umfeld, das die Gründung und das Wachstum von Unternehmen auf möglichst einfache, schnelle und wirksame Weise fördert und gleichzeitig die Menschen schützt und stärkt.
In nur wenigen Monaten hat die Kommission sechs Omnibus-Pakete in Bereichen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflicht, Chemikalien, Verteidigungsbereitschaft, kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie Landwirtschaft vorgelegt. Zusammen mit anderen Vereinfachungsinitiativen könnten sie zu Einsparungen von über 8,6 Mrd. EUR bei den laufenden Verwaltungskosten führen. Diese Vorschläge sind der erste wichtige Schritt zur Erreichung des Reduktionsziels von 25 % bzw. 35 % für KMU, was bis zum Ende dieser Amtszeit Einsparungen in Höhe von 37,5 Mrd. EUR für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bedeutet.
Unsere Verpflichtung, den EU-Besitzstand schrittweise einem „Stresstest“ zu unterziehen, hat bereits zu einer ersten Reihe von Legislativvorschlägen geführt, mit denen die EU-Vorschriften vereinfacht werden sollen. Diese Bemühungen werden fortgesetzt, wie aus dem Arbeitsprogramm der Kommission 2026 hervorgeht. Wir werden weiterhin alle Ursachen des Regelungsaufwands angehen – Verwaltungskosten sowie Befolgungskosten im Allgemeinen. Diese Kostensenkung ist notwendig, damit Europa seine ehrgeizigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis erreichen kann.
Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat sich diesem Ziel verschrieben. Jedes Kommissionsmitglied hat mindestens einen Umsetzungsdialog geführt, und viele haben bereits ehrgeizige Vereinfachungspakete vorgelegt. Gemeinsam gestalten wir eine neue institutionelle Kultur – eine Kultur, die offener und reaktionsfähiger ist, sich auf Effizienz und Ergebnisse konzentriert und der Verbesserung bestehender Vorschriften Vorrang vor der Schaffung neuer Vorschriften einräumt.
Wir verpflichten uns außerdem zu einem Höchstmaß an Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie interinstitutionellem Dialog und Zusammenarbeit. Dieser jährliche zusammenfassende Bericht und die jeweiligen Fortschrittsberichte der einzelnen Kommissionsmitglieder sind für diese Ziele von zentraler Bedeutung. Ergänzt werden sie durch die umfangreichen Informationen auf der Europa-Website über Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung.
Um unsere Vereinfachungsziele zu erreichen, ist ein gemeinsames Engagement aller europäischen Organe erforderlich, insbesondere des Parlaments und des Rates als gesetzgebende Organe. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung, Vereinfachungsvorschläge zügig und zielgerichtet zu bearbeiten und dabei ein hohes Maß an Ehrgeiz zu bewahren.
Valdis Dombrovskis
Kommissar für Wirtschaft und Produktivität; Umsetzung und Vereinfachung
Doch während wir daran arbeiten, unsere Vorschriften zu vereinfachen und ihre Umsetzung zu verbessern, scheuen wir uns nicht, sie auch durchzusetzen. Die Kommission wird im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen im gesamten Binnenmarkt weiterhin entschlossen für die Durchsetzung der Vorschriften eintreten.
2.Zusammenfassung
Die Schaffung eines einfacheren und schnelleren Europas ist eine der wichtigsten bereichsübergreifenden Prioritäten für die Amtszeit 2024-2029, die einen kulturellen und institutionellen Wandel in der Europäischen Kommission markiert. Die Priorität besteht darin, die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU in ganz Europa systematisch zu vereinfachen, damit sie größtmögliche Wirkung erzielen und gleichzeitig ihre Umsetzung und Durchsetzung verbessert werden.
Gemäß den
politischen Leitlinien der Präsidentin
und der
Mitteilung „Ein einfacheres und schnelleres Europa“
sind Schnelligkeit, Kohärenz und Einfachheit wichtige politische Prioritäten. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, wie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt wird, der als Richtschnur für unser Handeln während dieser Amtszeit dienen wird. Jedes Kommissionsmitglied wurde damit beauftragt, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Umsetzung zu vereinfachen. 11 von 18 Gesetzgebungsinitiativen im
Arbeitsprogramm der Kommission 2025
zielten ganz oder teilweise auf die Vereinfachung von Gesetzen und politischen Maßnahmen ab.
Dies ist der erste jährliche zusammenfassende Bericht, in dem die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der Kommission in den drei Schlüsselbereichen der neuen Initiative für ein einfacheres und schnelleres Europa zusammengefasst sind. Ergänzend dazu hat jedes Mitglied des Kollegiums einen jährlichen Fortschrittsbericht über die Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung in seinem Zuständigkeitsbereich erstellt. Sie alle decken den Zeitraum bis zum 31. Juli 2025 ab.
In nur sechs Monaten hat die Kommission sechs Initiativenpakete („Omnibus“-Pakete) und andere Vorschläge verabschiedet, die darauf abzielen, den Aufwand zu verringern und die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und so die Kosten um über 8,6 Mrd. EUR zu senken. Darüber hinaus wurden Fortschritte bei den Stresstests für den EU-Besitzstand in mehreren Bereichen erzielt, darunter in den Bereichen Energie, Finanzen, Digitales sowie Unternehmens- und Verbraucherrecht, wobei auf den Beiträgen der Interessenträger aus den Realitätschecks und Umsetzungsdialogen aufgebaut wurde.
Über 550 Interessenträger wurden im Rahmen von 28 Umsetzungsdialogen konsultiert, die von den Mitgliedern des Kollegiums in Abstimmung mit dem für Umsetzung und Vereinfachung zuständigen Kommissionsmitglied organisiert wurden. Diese Dialoge sind auch Teil der neuen Konsultationsinstrumente, die entwickelt wurden, um die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften, -Strategien und - Finanzierungen in den Mitgliedstaaten zu beschleunigen. Die Kommission hat Mitgliedstaaten mit verschiedenen Instrumenten dabei unterstützt, die von uns gemeinsam vereinbarten Vorschriften vollständig umzusetzen und anzuwenden, und hat das EU-Recht entschlossen durchgesetzt.
Im letzten Teil des Berichts werden die nächsten Schritte dieser Arbeit vorgestellt, um einen echten Wandel der Regulierungskultur in der gesamten Europäischen Union voranzutreiben. Die Bedeutung der Partnerschaft und der fortgesetzten Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Rat wird unterstrichen, wobei auch die Verantwortung mit den Mitgliedstaaten geteilt wird, um ein schnelleres und einfacheres Europa zu erreichen.
Damit diese ehrgeizige Agenda erfolgreich umgesetzt werden kann, ist die Kommission darauf angewiesen, dass das Europäische Parlament und der Rat die Arbeit an den „Omnibus“-Paketen und anderen Vereinfachungsvorschlägen fortsetzen und sogar beschleunigen, dabei ihre Ambitionen beibehalten und dafür sorgen, dass die Vorteile schnell spürbar werden. Auch die Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle. Ihr proaktives Engagement ist unerlässlich, um den allgemeinen Regelungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verringern und sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU rasch und effizient umgesetzt werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, sich an den Vereinfachungsbemühungen zu beteiligen, indem sie den sich aus den nationalen Vorschriften ergebenden Verwaltungsaufwand vereinfachen und verringern.
Die Kommission wird auch in den kommenden Jahren ihre Bemühungen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU fortsetzen. Dies spiegelt sich im Arbeitsprogramm der Kommission 2026 wider, das gleichzeitig mit diesem Bericht angenommen wurde und in dem mehr als die Hälfte der Initiativen eine starke Vereinfachungsdimension aufweisen. Wir werden auch weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente und Ressourcen einsetzen, um die Umsetzung zu beschleunigen, und wir werden nicht zögern, Durchsetzungsmechanismen anzuwenden, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Regeln zu den bestmöglichen Ergebnissen führen.
3.Konkrete Ergebnisse: Schlüsselmaßnahmen
„Um Arbeitsplätze zu erhalten, müssen wir das Wirtschaften in Europa leichter machen. Die Omnibus-Pakete, die wir bislang vorgelegt haben, werden einen echten Unterschied machen. Weniger Papierkram, weniger Überschneidungen, einfachere Vorschriften. Durch unsere Vorschläge werden die Bürokratiekosten für europäische Unternehmen um 8 Milliarden EUR pro Jahr sinken.“
Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union
10. September 2025, Straßburg
A.Vereinfachung und Stresstests
Vereinfachung und Entlastung sind wesentliche Bestandteile unserer Agenda zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Im Rahmen einer beispiellosen Initiative zur Vereinfachung und zur Erzielung nachhaltiger und messbarer Fortschritte konzentriert sich die Kommission darauf, Hindernisse im Binnenmarkt und regulatorische Engpässe für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu beseitigen. Sie hatte sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um den Verwaltungsaufwand bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission für alle Unternehmen um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 35 % zu reduzieren. Im März 2025 forderte der Europäische Rat die Kommission und die gesetzgebenden Organe dazu auf, sich für die Erreichung dieser Ziele einzusetzen.
Im Arbeitsprogramm der Kommission 2025, in dem 11 von 18 Vorschlägen einen starken Fokus auf Vereinfachung legen, wird diese Agenda in die Tat umgesetzt. Seit Februar 2025 hat die Kommission auf der Grundlage von Beiträgen der Interessenträger und internen Analysen sechs Initiativenpakete vorgelegt, die speziell auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Vereinfachung des Rechtsrahmens abzielen. Diese Pakete – aufgrund ihres bereichsübergreifenden und gezielten Charakters und ihrer Ergänzung zu anderen Vereinfachungsvorschlägen als „Omnibus-Vorschläge“ bezeichnet – werden den Aufwand für KMU, größere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen um über 8,6 Mrd. EUR an wiederkehrenden Verwaltungskosten einsparen.
Beim Omnibus-Paket I handelt es sich um eine weitreichende Initiative zur Vereinfachung der Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Taxonomie (Einsparungen in Höhe von 4,5 Mrd. EUR). Neben der Verringerung der Zahl der Unternehmen, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, und der Begrenzung der Berichterstattung in der Wertschöpfungskette wurden damit die Anforderungen für bestimmte Unternehmen, darunter auch kleinere Unternehmen (die sogenannten Unternehmen der zweiten und dritten Welle), die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, um zwei Jahre verschoben. Außerdem wurden die Umsetzungsfrist und das Datum des Inkrafttretens für die erste Gruppe von Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit um ein Jahr verschoben. Das Europäische Parlament und der Rat haben diese Maßnahme am 17. April 2025 verabschiedet, und die Änderungen des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie wurden im Juli 2025 angenommen. Die übrigen Teile des Pakets sollen bis Ende 2025 verabschiedet werden.
Außerdem werden im Rahmen von Omnibus I durch den Vorschlag zur Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus die entsprechenden Verpflichtungen für etwa 182 000 oder 90 % der Einführer, bei denen es sich überwiegend um KMU handelt, aufgehoben, wodurch Einsparungen in Höhe von 1,2 Mrd. EUR erzielt werden. Er wurde im Oktober 2025 von den gesetzgebenden Organen verabschiedet.
Das Omnibus-Paket II zur Vereinfachung der Investitionsvorschriften erleichtert sowohl die Nutzung als auch die Berichterstattung über InvestEU und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (Einsparungen in Höhe von 350 Mio. EUR, davon 324 Mio. EUR einmalige Einsparungen bei den Verwaltungskosten und Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Mrd. EUR). Es soll in Kürze von den gesetzgebenden Organen verabschiedet werden.
Außerdem schlug die Kommission vor, die Garantie für Außenmaßnahmen zu vereinfachen und die Verfahren zu erleichtern. Die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat dauern an.
Das Omnibus-Paket III über die Gemeinsame Agrarpolitik verringert die Komplexität und den übermäßigen Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen bei der Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung und nutzt das Potenzial der Digitalisierung (um jährliche Einsparungen in Höhe von 1,58 Mrd. EUR für Landwirte und 210 Mio. EUR für Verwaltungen zu erzielen). Die Beratungen über diesen Vorschlag im Europäischen Parlament und im Rat sind bereits weit fortgeschritten.
Das Omnibus-Paket IV über kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen ermöglicht es kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, von einigen der gleichen vereinfachten Anforderungen wie KMU zu profitieren, beseitigt ineffiziente Anforderungen an Papierformate in der Produktgesetzgebung und verschiebt die Anwendung der Sorgfaltspflichten für Batterien, die im Juli 2025 vereinbart wurden (Einsparungen in Höhe von 380 Mio. EUR). Die diesbezüglichen Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat dauern an.
Das Omnibus-Paket V über die Verteidigungsbereitschaft vereinfacht die EU-Vorschriften für die europäische Verteidigungsindustrie, um Investitionen zu erleichtern und die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verteidigungsgütern und -technologien leichter zu machen. Es befasst sich sowohl mit spezifischen EU-Verteidigungsvorschriften als auch mit allgemeinen Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf Verteidigungsaktivitäten haben. Die Beratungen dazu im Europäischen Parlament und im Rat laufen noch.
Mit dem Omnibus-Paket VI werden die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und der Verwaltungsaufwand für die chemische Industrie gesenkt, während gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt aufrechterhalten wird. Es vereinfacht die Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, Düngemitteln und Kosmetika (wodurch Einsparungen in Höhe von 363 Mio. EUR erzielt werden, davon 290 Mio. EUR wiederkehrende Einsparungen). Die Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat sind derzeit im Gange.
Zusammen mit anderen Initiativen, wie beispielsweise dem Maßnahmenpaket zur Schaffung eines einfacheren und standardisierten Rahmens für Verbriefungen, tragen die Omnibus-Vorschläge wesentlich zum Ziel der Kommission bei, den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die wiederkehrenden Verwaltungskosten bis zum Ende der Amtszeit um 37,5 Mrd. EUR gesenkt werden. Mit Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von 8,6 Mrd. EUR hat die Kommission bereits mehr als ein Fünftel des Ziels in den ersten Monaten dieser fünfjährigen Amtszeit vorgeschlagen, das nun von den gesetzgebenden Organen zügig umgesetzt werden muss. Zudem hat die Kommission mit diesen Maßnahmen die einmaligen Kosten auf 4 Mrd. EUR gesenkt. Insgesamt erhöht die Erreichung dieses Ziels den Anspruch des One-in-one-out-Grundsatzes für den Zeitraum 2022-2024 erheblich, in dessen Rahmen die Kommission Nettoeinsparungen bei den Verwaltungskosten für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger in Höhe von fast 14 Mrd. EUR vorgeschlagen hat.
Die Omnibus-Vorschläge beinhalten auch spezifische Einsparungen für KMU in Höhe von über 2,8 Mrd. EUR. Dies umfasst Einsparungen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR im Rahmen von Omnibus III (Gemeinsame Agrarpolitik), 830 Mio. EUR im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems (Omnibus I), 180 Mio. EUR im Rahmen von Omnibus IV (kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Digitalisierung) sowie wiederkehrende Einsparungen in Höhe von 67 Mio. EUR im Rahmen von Omnibus VI (Chemikalien).
Neben einer quantifizierbaren Verringerung des Verwaltungsaufwands enthalten die bisher verabschiedeten Omnibus-Pakete mehrere Maßnahmen, die KMU in verschiedenen Sektoren zugutekommen und ihnen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtern. Die Kommission hat vorgeschlagen, börsennotierte KMU von den Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für Unternehmen auszunehmen, während eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette und ein freiwilliger Standard Unternehmen mit weniger als 1 000 Beschäftigten vor unverhältnismäßigen Auskunftsersuchen schützen sollen. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit hat die Kommission einen Schutzmechanismus, der KMU vor einer Verlagerung des Aufwands von großen Unternehmen schützt, sowie weniger häufige Bewertungen und verhältnismäßigere Maßnahmen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen am CO2-Grenzausgleichssystem vereinfachen die Einhaltung der Vorschriften für KMU, indem kleine Einführer mit weniger als 50 Tonnen pro Jahr ausgenommen und die Anforderungen an die Berichterstattung, Genehmigung und Emissionsberechnung gelockert werden. KMU sollen auch von gestraffteren Verwaltungsverfahren profitieren, die den Zugang zu InvestEU verbessern (Omnibus II). Kleinlandwirte sollen durch eine vereinfachte Zahlungsregelung unterstützt werden und von gestrafften Kontrollen, einem stärkeren Krisenmanagement und einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierungsunterstützung profitieren (Omnibus III).
Im weiteren Sinne werden KMU auch davon profitieren, dass papierbasierte Anforderungen durch digitale Prozesse ersetzt, die Aufzeichnungspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung vereinfacht und die Meldeschwellen für F-Gase angehoben werden (Omnibus IV). Die Präzisierung der Verteidigungsvorschriften wird den Zugang zu Finanzmitteln, Genehmigungen und grenzübergreifenden Transfers vereinfachen und damit auch den Aufwand für im Verteidigungsbereich tätige KMU verringern (Omnibus V). Schließlich werden KMU auch von vereinfachten Vorschriften für die Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, klareren EU-Kosmetikvorschriften und einer einfacheren Registrierung für EU-Düngemittel durch die Angleichung an die Standard-Informationsanforderungen der REACH-Verordnung profitieren (Omnibus VI).
Am 1. April 2025 hat die Kommission im Rahmen ihrer Halbzeitüberprüfung auch ihren Vorschlag für eine modernisierte Kohäsionspolitik angenommen, mit dem die Verordnungen über den Fonds für regionale Entwicklung/Kohäsionsfonds und den Fonds für einen gerechten Übergang geändert werden (von den gesetzgebenden Organen am 18. September 2025 verabschiedet). Darin werden die Mitgliedstaaten ermutigt, ihre Programme besser auf die strategischen und neuen Prioritäten der EU abzustimmen, indem sie die verfügbaren Mittel für Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, Wohnungsbau, Wasserresilienz und die Energiewende umschichten. Die Mitgliedstaaten profitieren außerdem von Vereinfachungsmaßnahmen, insbesondere einer schnelleren Finanzierung für strategische europäische Projekte, die im Rahmen anderer EU-Instrumente ausgewählt wurden, und für Unternehmen, die in europäische Wertschöpfungsketten investieren, einer größeren Flexibilität im Durchführungsrahmen sowie finanziellen Anreizen in Form einer höheren Vorfinanzierung und Kofinanzierung. Darüber hinaus verringert die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen einen um ein Jahr verlängerten Förderzeitraum in Anspruch zu nehmen, den Zeitdruck auf die Begünstigten.
Die jüngsten Vorschläge der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sind ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Vereinfachung der EU-Vorschriften. Ziel ist es, die Belastung für Empfänger und Begünstigte von EU-Mitteln, darunter Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen, deutlich zu verringern. Mit dem Vorschlag wird der Zugang zu EU-Mitteln für Begünstigte vereinfacht, indem alle Informationen zu Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten in einem einzigen Portal zusammengefasst werden und die Unterstützung für Projektträger gestrafft wird. Dadurch wird der Zeitaufwand für die Suche nach Informationen zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten reduziert.
Darüber hinaus wird der nächste Finanzrahmen einfacher gestaltet, mit einer geringeren Anzahl von EU-Programmen und mit harmonisierten Vorschriften. So werden Überschneidungen reduziert und Synergien zwischen verschiedenen Programmen maximiert. Nationale und regionale Partnerschaftspläne werden die Anzahl der Programmplanungsdokumente und den damit verbundenen Aufwand für nationale und regionale Verwaltungen verringern. Die Verwendung von Finanzinstrumenten und Haushaltsgarantien wird mit einem harmonisierten Satz technischer Vorschriften, einer einzigen Haushaltsgarantie für interne Politikbereiche im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit und einer gesonderten Garantie für außenpolitische Maßnahmen im Rahmen des Fonds „Europa in der Welt“ ebenfalls vereinfacht. Damit wird der Verwaltungsaufwand insbesondere für unsere Durchführungspartner und Endbegünstigten erheblich verringert.
Schließlich wird ein verbesserter Leistungsrahmen einheitliche Vorschriften vorgeben, wodurch sich der mit der Überwachung und Berichterstattung verbundene Verwaltungsaufwand verringert. Ein einheitliches System zur Überwachung der Ausgaben und Leistungen wird für alle Programme gelten und über 5 000 Indikatoren durch einen gestrafften Satz von rund 900 Indikatoren ersetzen.
Die Kommission ist außerdem entschlossen, die Vereinfachungsperspektive in alle neuen Vorschläge einzubeziehen. Um sicherzustellen, dass die bevorstehenden Rechtsvorschriften wachstumsfördernd sind, wurde 2025 ein neuer KMU- und Wettbewerbsfähigkeitscheck in die Folgenabschätzungen aufgenommen, um sicherzustellen, dass neue Vorschläge den Kulturwandel hin zu weniger Bürokratie für Unternehmen widerspiegeln und so die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen, einschließlich KMU, stärken. Darüber hinaus bewertet die Kommission seit Januar 2025 die digitale Dimension ihrer politischen Initiativen im Einklang mit dem Gesetz für ein interoperables Europa. Auf diese Weise fördert die Kommission die Verwendung von Rechtsvorschriften, in denen die digitale Umsetzung standardmäßig vorgesehen ist, und regt die Weiterverwendung bestehender Daten und digitaler Lösungen an.
Ergänzend zu diesem zusammenfassenden Bericht wird die Kommission weiterhin über das Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands berichten und auf der Europa-Website einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Arbeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften, zur Vermeidung von Überregulierung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorlegen.
Durchführung von Stresstests
Um Bürokratie abzubauen und die Vorschriften zu vereinfachen, muss der in den bestehenden Rechtsvorschriften enthaltene Aufwand kritisch hinterfragt werden. Jedes Kommissionsmitglied wurde beauftragt, unter der Koordinierung des für die Umsetzung und Vereinfachung zuständigen Kommissionsmitglieds einen umfassenden Stresstest des EU-Rechts in seinem Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Ziel dieses Prozesses ist es, den EU-Rechtsrahmen zu vereinfachen, zu kodifizieren und zu konsolidieren, um sicherzustellen, dass er relevant und verhältnismäßig bleibt und seine Ziele auf möglichst kosteneffiziente Weise erreicht werden können.
Bei den Stresstests werden Bereiche priorisiert, in denen die Belastung am stärksten zu spüren ist und das größte Vereinfachungspotenzial besteht. Die Prioritäten werden auf der Grundlage von Rückmeldungen der Interessenträger, unter anderem mithilfe unserer neuen Konsultationsinstrumente (Umsetzungsdialoge und Realitätschecks), sowie auf der Grundlage interner Analysen der Kommissionsdienststellen festgelegt. Abgeschlossene Bewertungen und die Berichte von Draghi und Letta tragen ebenfalls zur Festlegung der Prioritäten bei. Stresstests werden während dieser Amtszeit in weitere Omnibus- und Vereinfachungsinitiativen einfließen. Im Jahr 2025 werden wichtige Politikbereiche überprüft, darunter zentrale Bereiche wie Finanzen, Digitales, Energie, Unternehmens- und Verbraucherrecht, um festzustellen, ob die derzeitigen Vorschriften ihre angestrebten Ziele erfüllen, und um Möglichkeiten zur Senkung der Verwaltungskosten zu ermitteln. So wird beispielsweise in einem in Kürze erscheinenden Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsvorschriften für den Bankensektor auch die Komplexität des EU-Rechtsrahmens bewertet.
Im Bereich der Digitalpolitik hat die Kommission nach Möglichkeiten zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften gesucht. Sie wird bis Ende 2025 ein digitales Omnibus-Paket vorschlagen, in dem die EU-Rechtsvorschriften zur Datenpolitik im Rahmen der Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, des Daten-Governance-Rechtsaktes und der Richtlinie über offene Daten zusammengefasst werden. Es wird auch die Vorschriften über Cybersicherheit und Meldepflichten bei Vorfällen, die Anwendung der Verordnung über künstliche Intelligenz und andere gezielte Aspekte im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung abdecken. Das digitale Omnibus-Paket wird auch die Angleichung an den anstehenden Vorschlag für eine EU-Brieftasche für Unternehmen sicherstellen. Die Kommission arbeitet außerdem an einer umfassenden Überprüfung der digitalen Eignung, um die kumulativen Auswirkungen, die Kohärenz und die Möglichkeiten, die sich aus der Anwendung des EU-Digitalrechts und der damit verbundenen Vorschriften ergeben können, umfassender zu untersuchen.
Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit hat die Kommission Möglichkeiten zur Vereinfachung der Vorschriften ermittelt und wird bis Ende des Jahres einen Omnibus-Vorschlag vorlegen, wie in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung angekündigt. Ziel des Pakets ist es, unnötigen Regulierungs- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig strenge Anforderungen zur Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit, der Pflanzengesundheit und der Umwelt aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag ist eine Reaktion auf wiederholte Forderungen von Interessenträgern und EU-Mitgliedstaaten nach schnelleren und klareren Verfahren für Pflanzenschutzmittel, Drohnen, Biozide, Futtermittelzusatzstoffe, Hygienevorschriften und amtliche Kontrollen.
Im Bereich Umwelt hat die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme durchgeführt, um das Vereinfachungspotenzial in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Abfall, Industrieemissionen und Umweltprüfungen zu ermitteln, und wird bis Ende 2025 ein Umwelt-Omnibus-Paket vorschlagen.
Im Bereich der Energie- und Klimapolitik wird die Kommission im Anschluss an den
Bericht über die Funktionsweise der Governance-Verordnung
und die zugehörige
Bewertung
das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz sowie die damit verbundenen Rechtsvorschriften überprüfen, um insbesondere die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten im Bereich Energie und Klima zu straffen und zu vereinfachen und den EU-Rahmen weiter an die internationalen Verpflichtungen anzupassen. Die Überprüfung der Energieversorgungssicherheit ist derzeit im Gange und wird noch in diesem Jahr abgeschlossen.
Das Gesellschaftsrecht und das Verbraucherrecht wurden nach Rückmeldungen von Interessenträgern ebenfalls für Stresstests im Jahr 2025 priorisiert. Dies wird zu einer 28. Regelung führen, mit der 2026 ein einheitliches harmonisiertes Regelwerk für Unternehmen in der gesamten EU geschaffen wird. Dadurch wird die Uneinheitlichkeit der nationalen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften beseitigt, die es erschwert, in mehreren EU-Ländern geschäftlich tätig zu sein. Derzeit wird die Richtlinie über Aktionärsrechte evaluiert, um Möglichkeiten für eine weitere Harmonisierung und Vereinfachung der grenzübergreifenden Tätigkeiten von Anlegern, Emittenten und Intermediären zu prüfen und den Spielraum für eine Verringerung der Kosten und Belastungen für diese Akteure zu bewerten.
Nach der 2024 abgeschlossenen umfassenden Eignungsprüfung des EU-Verbraucherrechts arbeitet die Kommission derzeit an einem Gesetz zur digitalen Fairness, um die festgestellten Lücken im digitalen Verbraucherschutz zu schließen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Eignungsprüfung und des Umsetzungsdialogs vom 15. Juli 2025 über den Verbraucherschutz im digitalen Umfeld umfassen die laufende Folgenabschätzung und die Konsultationen zum Gesetz über digitale Fairness auch potenziell bedeutende Vereinfachungselemente in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise die Anforderungen an die Verbraucherinformation in Online-Verträgen und das Widerrufsrecht bei digitalen Mediendiensten.
Im Bereich Datenschutz wird die Kommission im Anschluss an den Umsetzungsdialog vom 16. Juli 2025 im Rahmen des digitalen Omnibus-Pakets, das bis Ende 2025 vorgelegt werden soll, gezielte Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung vorschlagen und weiter darüber nachdenken, wie der Datenschutzrahmen modernisiert und seine Governance und Umsetzung verbessert werden können, wobei das Grundrecht auf Datenschutz gewahrt bleibt.
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Stresstests betreffen nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Durchführungsbestimmungen. Die Kommission erlässt jedes Jahr zahlreiche delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Diese beinhalten einen erheblichen Teil des gesamten Rechtsrahmens und basieren auf Ermächtigungen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurden. Viele davon sind rein technischer Natur oder betreffen wiederkehrende Verwaltungsmaßnahmen, Finanzierungsbeschlüsse oder Genehmigungen. Einige können jedoch zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
Daher ist eine Überprüfung der Auswirkungen dieser Rechtsakte auf die Komplexität der Rechtsvorschriften erforderlich. Die Kommissionsdienststellen prüfen die Befugnisse für den Erlass von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten. Ziel ist es, festzustellen, ob solche Rechtsakte gesetzlich vorgeschrieben sind und ob sie den Rechtsrahmen vereinfachen würden oder zur Erreichung der politischen Ziele der EU erforderlich sind und daher Vorrang haben sollten. Ist dies nicht der Fall, kann ihnen eine geringere Priorität eingeräumt werden.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen hat die Kommission beispielsweise 430 Ermächtigungen für den Erlass solcher Rechtsakte analysiert, die sich aus den von den gesetzgebenden Organen während der Legislaturperiode 2019-2024 verabschiedeten Basisrechtsakten ergeben. Auf der Grundlage dieser Analyse wurden 115 delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte als für das wirksame Funktionieren der Basisrechtsvorschriften nicht wesentlich eingestuft. Im Umweltbereich hat die Kommission 253 mögliche Rechtsakte dieser Art geprüft. Davon wurden 196 Rechtsakte als notwendig erachtet, um umweltpolitische Ziele oder Ziele zur Verringerung des Verwaltungsaufwands zu erreichen, während 57 Rechtsakte als weniger unmittelbar wertschöpfend angesehen wurden, da sie mit einem hohen Verwaltungs- oder Durchführungsaufwand verbunden sind.
Die Kommission hält es für unerlässlich, Befugnisse nur dann in neue Rechtsvorschriften aufzunehmen, wenn delegierte Rechtsakte und/oder Durchführungsrechtsakte zur Erreichung der politischen Ziele erforderlich sind und keine erhebliche zusätzliche Belastung bei der Umsetzung mit sich bringen. Zu diesem Zweck zählt die Kommission auf die Zusammenarbeit des Parlaments und des Rates, um diesen Vereinfachungsfokus sowohl bei neuen Rechtsvorschriften als auch bei der Umsetzung von Vorschriften zu wahren.
Realitätschecks
Mithilfe eines neuen Tools hat die Kommission begonnen, „Realitätschecks“ mit denjenigen durchzuführen, die das Unionsrecht umsetzen oder davon direkt betroffen sind, um besser zu verstehen, wie es in der Praxis funktioniert. Direkte Kontakte auf fachlicher Ebene ermöglichen es der Kommission, Hindernisse oder positive Erfahrungen zu identifizieren und zu überprüfen, ob die Annahmen, auf denen die EU-Rechtsvorschriften beruhen, zutreffend sind und ob die EU-Rechtsvorschriften den erwarteten Nutzen bringen. Dieser Prozess ermöglicht es der Kommission auch, Rückmeldungen beispielsweise zu den Kosten oder Einsparungen zu erhalten, die in den Folgenabschätzungen zu den politischen Vorschlägen geschätzt worden waren. Die Ergebnisse der Realitätschecks fließen in den Prozess der Stresstests bestehender Rechtsvorschriften (einschließlich Evaluierungen und Eignungsprüfungen) und in die Gestaltung künftiger Vereinfachungsvorschläge ein.
Die bisher durchgeführten Realitätschecks haben zur Ausarbeitung der Vereinfachungsvorschläge beigetragen, darunter auch Omnibus-Vorschläge, wie beispielsweise die Realitätschecks, die gemeinsam mit Fachleuten aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Düngemittel, Kosmetika und Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie und Verteidigungsindustrie durchgeführt wurden.
Weitere Beispiele sind ein Realitätscheck zu den Vorschriften über staatliche Beihilfen für bezahlbaren Wohnraum, bei dem Interessenträger und Mitgliedstaaten um Beiträge und Informationen zu realen Situationen und praktischen Schwierigkeiten im Bereich des bezahlbaren Wohnraums gebeten wurden, insbesondere zu den wichtigsten aktuellen und potenziellen Hindernissen für die Umsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen. Mithilfe eines Realitätschecks zu Medizinprodukten konnten mit Unterstützung von Patienten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Herstellern Hindernisse bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften ermittelt werden. Und im Rahmen eines Realitätschecks zur Umsetzung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) wurden gemeinsam mit Begünstigten und Organisationen zur Unternehmensförderung die Nutzung des STEP-Portals sowie die Vorteile und Hindernisse bei der Erlangung von Finanzmitteln für STEP-Projekte untersucht.
B.Umsetzung
Hindernisse für die rasche und wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien der EU schmälern nach wie vor deren Wirkung. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission kürzlich zwei neue Konsultationsinstrumente eingeführt: Umsetzungsdialoge und Realitätschecks. Zu diesem Zweck haben die Kommissionsmitglieder der Zusammenarbeit mit den Interessenträgern Priorität eingeräumt und
Umsetzungsdialoge
geführt, um ihr Feedback einzuholen, das uns dabei helfen soll, die Fortschritte zu bewerten, bewährte Verfahren und Hindernisse zu ermitteln und praktische Vorschläge einzuholen, um Möglichkeiten zur Vereinfachung der Vorschriften und zur Verbesserung der Umsetzung zu identifizieren. Die erste Runde von 28 Dialogen wurde unter Einbeziehung von mehr als 550 Interessenträgern – darunter Vertreter der Industrie, KMU, Unternehmen, Sozialpartner, zentrale, regionale und lokale Behörden sowie die Zivilgesellschaft – abgeschlossen. Die Dialoge lieferten praktische, operative Erkenntnisse, welche die Kommission weiterverfolgen und in ihre künftige Arbeit einfließen lassen wird. Einer der ersten Dialoge fand beispielsweise im Verkehrssektor statt und befasste sich mit dem Thema Hochgeschwindigkeitsbahnen. Die Ergebnisse flossen in die Vorbereitungsarbeiten für einen umfassenden Masterplan für ein europäisches Hochgeschwindigkeitsbahnnetz ein.
Die Umsetzungsdialoge konzentrierten sich auf Themen, die in den
politischen Leitlinien
und der
Mitteilung „Ein einfacheres und schnelleres Europa“
dargelegt sind. Zu den geäußerten Bedenken gehörten unter anderem die Komplexität der EU-Rechtsvorschriften, vielschichtige Verpflichtungen und sich ständig ändernde Berichtspflichten. Ein wiederkehrendes Thema war die anhaltende rechtliche Fragmentierung und Überregulierung von EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene. Die Interessenträger betonten die Herausforderung, grenzübergreifend tätig zu sein oder zu investieren, wenn 27 unterschiedliche Auslegungen derselben Vorschriften zu beachten sind. Die nationalen Behörden wiederum haben Schwierigkeiten, sich überschneidende Rechtsrahmen anzuwenden, insbesondere wenn mehrere EU-Vorschriften ohne klare Leitlinien oder koordinierte Auslegung aufeinandertreffen. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 hat die Kommission mehrere Schritte unternommen, um den Umsetzungsbedarf zu ermitteln und zu decken. Zum Beispiel:
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts
Die Kommission hat die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts intensiviert, da dies der schnellste Weg ist, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften greifbare Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bringen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen hat die Kommission neue Instrumente eingeführt, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts zu unterstützen und den Informationsaustausch zu erleichtern. Im April 2025 stellte sie ein IT-Tool in Form eines Fahrplans für die Umsetzung zur Verfügung, um den Informationsfluss zu verbessern und Herausforderungen bei der Umsetzung besser vorhersehen zu können. In nur drei Monaten wurde diese neue Funktion für 21 Richtlinien genutzt. Die Kommission erstellt derzeit eine Standardvorlage, in der den Mitgliedstaaten die Umsetzungsverpflichtungen erläutert werden und in der sie darlegen können, wie diese durch nationale Maßnahmen für die neuen Richtlinien erfüllt werden.
Die Kommissionsdienststellen erstellen nun häufiger Umsetzungsstrategien und Leitlinien für wichtige Rechtsakte, die von den gesetzgebenden Organen verabschiedet wurden. Damit die Kommission gezielte Strategien und Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung entwickeln kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie frühzeitig von den Behörden der Mitgliedstaaten Informationen über die konkreten nationalen rechtlichen, administrativen oder praktischen Auswirkungen von Vorschlägen und verabschiedeten Rechtsakten erhält. Gleichzeitig verstärken wir unsere Bemühungen, gut ausgearbeitete und hochwertige Rechtstexte zu erstellen, die leicht verständlich und umsetzbar sind.
Unterstützung beim Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten
Durch eine bessere Umsetzung der EU-Politik und eine effiziente Leistung der Verwaltung könnten Steuerzahler und Unternehmen in der EU jährlich Milliarden Euro einsparen. Die Umsetzungsdialoge haben gezeigt, dass es an Verwaltungskapazitäten mangelt und dass ein gezielter Kapazitätsaufbau erforderlich ist, wie von öffentlichen Verwaltungen und Interessenträgern auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene in Bereichen wie Genehmigungen, Gemeinsame Agrarpolitik oder Sicherheit und Gefahrenabwehr betont wurde, um nur einige zu nennen.
Als Reaktion darauf unterstützt die Kommission die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten durch das Programm für den
Austausch zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung
. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 erhielten Deutschland, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen und die Slowakei im Rahmen dieses Programms Unterstützung, um ihre Verwaltungskapazitäten für die Koordinierung zwischen den Sozialversicherungssystemen zu verbessern, die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor umzusetzen oder Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Kohäsionspolitik durchzuführen.
Darüber hinaus hat die Kommission das Handbuch
Quality of Public Administration – A Toolbox for Practitioners
(Qualität der öffentlichen Verwaltung – Ein Instrumentarium für Fachleute) aktualisiert. Die Toolbox enthält Beispiele dafür, wie Verwaltungsaufwand durch die Kombination von Vereinfachungsreformen und Digitalisierung reduziert werden kann.
Instrumentarien und Programme zur Unterstützung der Umsetzung
Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wichtiger EU-Strategien und -Fonds durch eine Reihe von Instrumentarien und Programmen. Beispielsweise unterstützt die
Plattform für einen gerechten Übergang
die EU-Mitgliedstaaten und Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Im Jahr 2025 bot die Plattform 32 Regionen des Fonds für einen gerechten Übergang in 14 Mitgliedstaaten umfassende Beratungsdienste an, um Maßnahmen zu beschleunigen und die Umsetzung des Fonds zu erleichtern. Im Bereich Migration hat die Kommission 27 Länderteams eingerichtet, die den Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Unterstützung bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakts bieten.
Im Bereich der regionalen Zusammenarbeit erhielten 30 Regionen in 15 Mitgliedstaaten technische Unterstützung durch die S3 Community of Practice und die Plattformen für intelligente Spezialisierung bei der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, was zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitrug und einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel förderte. Diese Instrumente bringen Forscher, Unternehmen, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltungen zusammen, die Partnerschaften in Schlüsseltechnologien aufbauen, wie die Europäischen Allianzen für Batterien, Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie.
Darüber hinaus ist die Initiative REGIO Peer2Peer+ ein wichtiger Motor für Veränderungen im Hinblick auf Vereinfachung und Effizienz, um die Umsetzung der EU-Politik durch eine bessere Verwaltung der Mittel der Kohäsionspolitik zu unterstützen. Im vergangenen Jahr hat sie mit mehr als 1 100 öffentlichen Bediensteten zusammengearbeitet und sich mit ihnen ausgetauscht, um beispielsweise wichtige Vereinfachungsmaßnahmen wie die Straffung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen, die Anwendung vereinfachter Kostenoptionen und die Einführung leistungsorientierter Ansätze anzugehen.
Im Bereich Umweltschutz führt die Kommission jährlich eine
Überprüfung der Umsetzung von Umweltvorschriften
durch, um alle Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wichtiger EU-Umweltgesetze und -politiken zu unterstützen. Bei der vierten Überprüfung (Juli 2025) wurden bewährte Verfahren und Herausforderungen in den Mitgliedstaaten ermittelt. Es wurden Verbesserungen und Lösungen sowie „vorrangige Maßnahmen“ empfohlen, um Entscheidungsträgern dabei zu helfen, Ressourcen, einschließlich EU-Mitteln und technischer Hilfe, vorrangig einzusetzen.
Technische Unterstützung und Hilfe bei der Umsetzung
Die Kommission leistet im Rahmen ihres
Instruments für technische Unterstützung
(TSI) technische Unterstützung und stellt den Mitgliedstaaten im Rahmen von EU-Fonds technische Hilfe zur Verfügung. Für 2025 wurden 135 Reformprojekte für eine TSI-Förderung in allen Mitgliedstaaten
ausgewählt
, wobei 390 innovative und ehrgeizige Reformen mit einem Budget von fast 117 Mio. EUR vorgesehen waren.
Ein 2025 abgeschlossenes länderübergreifendes Projekt unterstützte unsere öffentlichen Verwaltungen bei der
evidenzbasierten Politikgestaltung
. Dazu gehörten eine Maßnahme zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in Belgien und zur Verbesserung der Politikbewertung in Lettland, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Estland und Litauen. In ähnlicher Weise verbesserte Slowenien seine Quote bei der
Inanspruchnahme von EU-Mitteln und der Investitionsverwaltung
, indem es die Fragmentierung des Systems verringerte, Kompetenzen und Ressourcen bündelte, Verfahren vereinfachte (weniger Überregulierung) und strategische Investitionen besser priorisierte.
Mit Inkrafttreten des neuen Migrations- und Asylpakets erhielten neun Mitgliedstaaten umgehend technische Unterstützung vor Ort bei der
Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne
zur praktischen Umsetzung des Pakets. Zusätzlich erhalten die Behörden von neun Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Unterstützung, um während des zweijährigen Übergangszeitraums bis 2026 spezifische Reformen aus ihren nationalen Umsetzungsplänen durchzuführen. Weitere Beispiele sind die Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von KI-Modellen zur Aufdeckung von Marktmissbrauch in 14 Mitgliedstaaten, bei der Vereinfachung und Digitalisierung von Umweltgenehmigungen für Industrieanlagen (in Polen) oder bei der Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder (in Griechenland), der nationalen Strategie zur Verbesserung der Finanzkompetenz (in Zypern) oder des nationalen Plans für die Wohnungspolitik (in Kroatien).
Initiativen zur Verbesserung der Digitalisierung und des Datenzugangs
Die Kommission hat eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung von Interoperabilitätsbewertungen gespielt, indem sie
umfassende Leitlinien
und den
quelloffenen Softwarekatalog
veröffentlicht hat. Diese Leitlinien und der Katalog wurden in allen EU-Sprachen auf dem Portal für ein interoperables Europa öffentlich zugänglich gemacht. Die Kommission hat außerdem im Mai 2025 die
Gemeinschaft für ein interoperables Europa
ins Leben gerufen, um ein Forum für Interessenträger aus dem öffentlichen und privaten Sektor zu schaffen, in dem sie gemeinsam Ideen entwickeln, Wissen austauschen und zur praktischen Umsetzung der Interoperabilität in der gesamten EU beitragen können. Die Gemeinschaft unterstützt auch den
Beirat für ein interoperables Europa
durch Beiträge, die als Orientierungshilfe für dessen strategische Entscheidungen zu grenzübergreifenden digitalen öffentlichen Diensten dienen.
Die Europäische Brieftasche für Unternehmen basiert auf dem europäischen Rahmen für eine digitale Identität und wird einen sicheren digitalen Identitätsnachweis und Datenaustausch sowie rechtswirksame Mitteilungen in der gesamten EU ermöglichen. Wirtschaftsakteure werden ihre rechtlichen Anforderungen leichter erfüllen, den Verwaltungsaufwand verringern und ihre Befolgungskosten senken können.
Die Kommission verbessert den Datenzugang durch die Einführung
gemeinsamer europäischer Datenräume
, die in verschiedenen Bereichen wie Landwirtschaft, Kulturerbe, Energie, Finanzen, Grüner Deal, Gesundheit, Sprachen, Fertigung, Medien, Mobilität, öffentliche Verwaltung, Forschung und Innovation sowie Tourismus entwickelt werden.
Angesichts der Priorität, die dem beschleunigten Beitritt der Kandidatenländer eingeräumt wird, entwickelt die Kommission derzeit ein KI-Tool (eAccession), mit dem der Prozess der Rechtsangleichung erleichtert werden soll, in dessen Rahmen die Beitrittskandidaten die 35 Kapitel des EU-Besitzstands als Teil ihrer Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft in ihre nationalen Rechtssysteme übernehmen.
EU-Agenturen und einheitliche Anwendung des EU-Rechts
Im Jahr 2025 unterstützten die EU-Agenturen weiterhin die Umsetzung des EU-Rechts und trugen so zu einer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten bei, wodurch Rechtsunsicherheiten verringert wurden. Sie stellten technische und auslegungsbezogene Leitlinien wie Regulierungsstandards, wissenschaftliche Beratung, Vorlagen und Dokumente mit Fragen und Antworten bereit. Dies ist besonders wertvoll in Bereichen mit grenzübergreifenden Tätigkeiten, in denen eine koordinierte Auslegung unerlässlich ist. Eine weitere wichtige Form der Unterstützung war die Förderung der praktischen Zusammenarbeit und des Kapazitätsaufbaus. So
unterstützte
beispielsweise die Europäische Arbeitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk der Verkehrspolizei eine grenzübergreifende Durchsetzungsmaßnahme, an der sieben Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Kroatien, Italien, Zypern, Litauen und Rumänien) beteiligt waren.
C.Durchsetzung
Die Glaubwürdigkeit und der Erfolg der EU hängen von der vollständigen und wirksamen Umsetzung und Anwendung ihrer Rechtsvorschriften in der Praxis ab. Gemeinsam vereinbarte politische Maßnahmen erzielen nur dann die beabsichtigten Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, wenn sie überall in Europa auf die gleiche Weise angewendet werden. Die EU kann sich keine fragmentierte oder halbherzige Einhaltung der Vorschriften leisten.
Die Kommission setzt sich für eine ehrgeizigere Umsetzungsagenda ein. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist der bevorzugte Ansatz der Kommission, um Umsetzungsprobleme von vornherein zu vermeiden, doch wenn die Zusammenarbeit scheitert, ist eine entschlossene Durchsetzung erforderlich. Die Kommission hat in den vergangenen Monaten wieder einmal ihre Entschlossenheit unter Beweis gestellt, das EU-Recht in den wichtigsten Politikbereichen durchzusetzen. Um die Transparenz ihrer Durchsetzungsmaßnahmen weiter zu erhöhen, hat die Kommission eine
neue Europa-Website
zu Vertragsverletzungsverfahren, Dialogen zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren und der Umsetzung von Richtlinien eingerichtet, die gezielte Suchanfragen und maßgeschneiderte Grafiken nach Politikbereich und Thema ermöglicht.
Mehr Dialoge zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren für schnellere Ergebnisse
Ein
Dialog zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens
, auch bekannt als „EU-Pilot-Dialog“, wird von der Kommission genutzt, wenn dadurch eine schnellere Einhaltung der Vorschriften zu erwarten ist als durch ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren. Die Dialoge helfen der Kommission auch dabei, Informationen einzuholen, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 hat die Kommission 168 Dialoge eingeleitet, was eine zunehmende Nutzung dieses Instruments bestätigt
. Die Dialoge sind mit einer Auflösungsquote von 67 % sehr effizient
. Dazu gehören Dossiers in sehr unterschiedlichen Politikbereichen, von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz über Finanzdienstleistungen, Umwelt, Energie, direkte und indirekte Steuern bis hin zur Straßenverkehrssicherheit. Da fast 20 % der Dossiers in der ersten Hälfte des Jahres 2025 eröffnet und abgeschlossen wurden, bietet der Dialog zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens eindeutig das Potenzial, schnelle Ergebnisse zu erzielen und Informationen einzuholen. Die Kommission hat außerdem das IT-Tool aktualisiert, das von den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten für die Durchführung der Dialoge genutzt wird, was zu weiteren Effizienzsteigerungen führen wird.
Frühzeitige Einhaltung in Vertragsverletzungsverfahren, um Zeit zu sparen
Vertragsverletzungsverfahren
waren und bleiben das letzte Mittel, auf das die Kommission zurückgreifen muss, wenn Kooperationsmaßnahmen nicht ausreichen, um eine fristgerechte Einhaltung der EU-Vorschriften zu erreichen. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 hat die Kommission
373 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
, von denen 87 % die unvollständige oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien betrafen
. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen lieferten nützliche Informationen zur Aufdeckung von Mängeln, was zu 13 dieser neuen Vertragsverletzungsverfahren führte.
Im gleichen Zeitraum beendete die Kommission
345 Vertragsverletzungsverfahren,
da die Mitgliedstaaten die Vorgaben erfüllten.
95 % der Fälle
konnten abgeschlossen werden, bevor die Kommission sie an den Gerichtshof weiterleiten musste, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schneller von den Vorteilen des EU-Rechts profitieren konnten, als wenn ein Gerichtsverfahren notwendig gewesen wäre. Die Kommission hat in vielen langjährigen Fällen Fortschritte erzielt
und die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Verstößen hat sich verkürzt
.
Wirksame Maßnahmen, die Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bringen
In allen Politikbereichen wurden greifbare Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erzielt. Die Freizügigkeit von Arbeitskräften zwischen den EU-Mitgliedstaaten wurde erleichtert. Mehrere Mitgliedstaaten haben ungerechtfertigte Hindernisse für die
Anerkennung von Berufsqualifikationen
und die Voraussetzungen für die Ausübung reglementierter Berufe in verschiedenen Bereichen beseitigt
. Die Kommission hat konkrete Ergebnisse erzielt, um die Arbeitskräftemobilität in Fällen zu erleichtern, die von Beschwerdeführern vorgebracht wurden
oder Gegenstand einer Petition waren
. Darüber hinaus haben nun mehr Mitgliedstaaten
die EU-Vorschriften zur Entsendung von Arbeitskräften ordnungsgemäß umgesetzt, die Situationen betreffen, in denen Unternehmen ihre Beschäftigten vorübergehend zur Erbringung von Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden. Wie in der
Binnenmarktstrategie
dargelegt, hat die Kommission auch Vertragsverletzungsverfahren eingesetzt, um Hindernisse für den Binnenmarkt wie uneinheitliche Kennzeichnungspraktiken oder Beschränkungen im Einzelhandel zu beseitigen
.
Im digitalen Bereich konnte die Kommission die Einhaltung des
Gesetzes über digitale Dienste
und des
Daten-Governance-Rechtsaktes
verbessern, da
acht Mitgliedstaaten
die für die Umsetzung der Vorschriften zuständigen Behörden benannt und diese Behörden zur Wahrnehmung der erforderlichen Aufgaben ermächtigt haben. Andere Mitgliedstaaten hinken noch hinterher, und die Kommission hat den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen
sechs von ihnen eingeleitet
. Zur Erhöhung der Sicherheit haben sich Vertragsverletzungsverfahren
im Rahmen der
Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
als erfolgreich erwiesen, während weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Umsetzung der
EU-Vorschriften zur Cybersicherheit
abzuschließen. Die Maßnahmen der Kommission haben außerdem zu klareren Vorschriften für den Straßenverkehr
und zu mehr Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr
geführt und das transeuropäische Verkehrsnetz vorangebracht
.
Der Verbraucherschutz wurde gestärkt, da die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Vorschriften über die
Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
sowie über
Verbandsklagen
zum Schutz von Kollektivinteressen erzielt haben. Ebenso wurden die Rechte von Personen gestärkt, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen haben die Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission zu einer Stärkung der Rechte der Kreditnehmer geführt und ein stabileres und vertrauenswürdigeres Finanzumfeld gefördert
. Was die Arbeitnehmerrechte betrifft, so haben fast alle Mitgliedstaaten nach den Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission die EU-Vorschriften über
transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
vollständig umgesetzt.
Dank der Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission und der Verhängung von
Geldstrafen gegen fünf weitere Mitgliedstaaten
durch den Gerichtshof haben nun alle Mitgliedstaaten die
EU-Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern
umgesetzt, die dazu beitragen, Verstöße gegen das EU-Recht in einer Vielzahl von Bereichen zu verhindern und zu ahnden.
Die Kommission hat die EU-Umweltvorschriften erfolgreich durchgesetzt und damit das
Regelwerk über Umwelthaftung
und die Vorschriften für
Umweltverträglichkeitsprüfungen
in den Mitgliedstaaten gestärkt
. Vertragsverletzungsverfahren führten auch zur Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf nationale Wasserpläne, die Verbesserung der Wasserqualität von Flüssen und Seen sowie die Vorbereitung auf Hochwasser und dessen Bewältigung
. Die Klima- und Energiepolitik der EU wurde durch die Durchsetzung des
überarbeiteten EU-Emissionshandelssystems (EHS)
und der integrierten
nationalen Energie- und Klimapläne
gestützt. Darüber hinaus haben
weitere Mitgliedstaaten
die Vorschriften des
EU-Pakets „Saubere Energie“
umgesetzt.
Die Kommission hat die Vorschriften der EU über die Freizügigkeit durchgesetzt und schützt die Unionsbürgerschaft. In Bezug auf Letzteres
entschied
der Gerichtshof, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Austausch gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen gegen Unionsrecht verstößt. Die Kommission setzte sich weiterhin für die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und die Freiheiten des Binnenmarkts ein.
Entschlossene Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich finanzieller Sanktionen
Die Kommission ist zwar bestrebt, Vertragsverletzungsverfahren in einem frühen Stadium erfolgreich abzuschließen, zögert jedoch nicht, einen Fall vor den Gerichtshof zu bringen, wenn dies zur Erreichung der Einhaltung erforderlich ist. Im Bezugszeitraum hat die Kommission
45 Fälle vor den Gerichtshof
gebracht. In allen Fällen, in denen dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehen ist, hat die Kommission den Gerichtshof ersucht, Geldstrafen gegen den betreffenden Mitgliedstaat zu verhängen (
15 Fälle
). Diese Zahlen bestätigen den Anstieg der Verweisungsentscheidungen in den letzten Jahren und zeigen die Entschlossenheit der Kommission, alles Notwendige zu tun, um das Unionsrecht durchzusetzen.
In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 haben 14 Mitgliedstaaten vom Gerichtshof der Europäischen Union verhängte Geldstrafen in Höhe von über 302 Mio. EUR gezahlt. Einige Mitgliedstaaten zahlen mehrere Geldstrafen im Zusammenhang mit verschiedenen Urteilen des Gerichtshofs. Diese betrafen EU-Vorschriften zu folgenden Themen (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Asyl, Schutz von Hinweisgebern, Behandlung von kommunalem Abwasser, Abfalldeponien, saubere Fahrzeuge, audiovisuelle Dienste und nationale Wettbewerbsbehörden.
4.Weiteres Vorgehen
In den nächsten vier Jahren wird die Kommission ihre Maßnahmen fortsetzen, um die Umsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in der Praxis zu erleichtern, indem sie die EU-Vorschriften vereinfacht und den Regelungsaufwand verringert. Dies ist notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken und rasche und spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erzielen, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass die Prioritäten und Ziele der EU eingehalten werden. Das heute verabschiedete Arbeitsprogramm der Kommission 2026 spiegelt dieses Bestreben wider und legt einen klaren und starken Schwerpunkt auf Vereinfachungsvorschläge.
Was die Vereinfachung betrifft, so werden in den kommenden Monaten weitere Vereinfachungs- und Omnibus-Vorschläge folgen, unter anderem in den Bereichen Umwelt, Automobilindustrie, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Medizinprodukte, klinische Prüfungen und Digitales. Wir werden uns auch auf andere dringende Fragen konzentrieren, die von Interessenträgern aufgeworfen wurden, z. B. in den Bereichen Gesetzgebung zu Energieerzeugnissen und Besteuerung, und wir werden auch Vereinfachungsvorschläge vorlegen, die den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Da die Vereinfachung eine gemeinsame Anstrengung aller EU-Organe sein muss, ist es wichtig, dass das Europäische Parlament und der Rat den Arbeiten an den Omnibus- und Vereinfachungsvorschlägen der Kommission weiterhin Priorität einräumen und dabei den Schwerpunkt auf die Vereinfachung legen, während sie gleichzeitig die politischen Ziele erreichen.
Die Kommission arbeitet auch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammen, damit alle Institutionen ihrer Verpflichtung nachkommen, die Auswirkungen ihrer wesentlichen Änderungen zu bewerten. Um diesen Prozess zu unterstützen, entwickelt die Kommission einen einfachen und pragmatischen Ansatz, den jede Institution für diesen Zweck nutzen könnte.
Was die Umsetzung betrifft, so werden die Mitglieder des Kollegiums weiterhin mit den Interessenträgern im Rahmen einer zweiten Runde von Umsetzungsdialogen zusammenarbeiten, die vor Ende des Jahres stattfinden wird. Sie werden sich auf verschiedene Politikbereiche konzentrieren, darunter bezahlbarer Wohnraum, Bauwesen, regionale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Gesetzgebung zu Energieprodukten, Betrugsbekämpfung und Bankenintegration. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts maßgeschneidert unterstützen, damit unsere Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen vor Ort ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können. Neben unseren Bemühungen um eine Vereinfachung der Vorschriften wird die Umsetzung auch weiterhin im Mittelpunkt der Bemühungen der Kommission zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit stehen. Dazu ist die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die zu Beginn dieser Amtszeit festgelegten Ziele zu erreichen.
Was die Durchsetzung des Unionsrechts betrifft, so ist die Zahl der laufenden Vertragsverletzungsverfahren mit über
1 500 Fällen
weiterhin hoch. Alle Mitgliedstaaten sind betroffen, wobei es erhebliche Unterschiede in der Anzahl der Fälle pro Mitgliedstaat gibt
. Die Überwachung der Anwendung des Unionsrechts und die Sicherstellung seiner Einhaltung haben weiterhin oberste Priorität. Besondere Aufmerksamkeit wird langwierigen Fällen gewidmet, ohne dabei die Wirksamkeit der Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission zu beeinträchtigen: Die Durchsetzung des Unionsrechts dient dazu, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und positive Ergebnisse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erzielen. Die Kommission ist ständig bemüht, ihre Durchsetzungspolitik zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Instrumente zweckmäßig sind.
In ihrer
Mitteilung „Ein einfacheres und schnelleres Europa
“ hat die Kommission eine ehrgeizige Agenda für Vereinfachung und Umsetzung zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, der Umsetzung politischer Maßnahmen und von Widerstandsfähigkeit in der EU vorgestellt. Die Verwirklichung dieser Ziele erfordert ein starkes Engagement sämtlicher anderen Organe und Einrichtungen und der Interessenträger, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Rates. Dieser Bericht bildet die Grundlage für einen strukturierten Dialog mit ihnen über den aktuellen Stand der EU-Rechtsvorschriften und deren Umsetzung sowie über weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, vergleichbare Anstrengungen zur Vereinfachung, Umsetzung und Durchsetzung ihrer nationalen Rechtsvorschriften zu unternehmen.