EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.11.2025
COM(2025) 786 final
Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung
„Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Este documento é um excerto do sítio EUR-Lex
Documento 52025DC0786
Draft Joint Declaration "Europe for Culture - Culture for Europe"
Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
COM/2025/786 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.11.2025
COM(2025) 786 final
Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung
„Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Entwurf einer Gemeinsamen Erklärung
„Europa für Kultur – Kultur für Europa“
Präambel
in Erwägung nachstehender Gründe:
A. Europa ist ein Kontinent mit einer unübersehbaren Fülle an Kunst, Kultur, Kreativität sowie einem reichen kulturellen und historischen Erbe. Die Vielfalt und die Dynamik Europas im Bereich der Kultur, die durch die Exzellenz seiner Kunst- und Kulturschaffenden angetrieben werden, sind von grundlegender Bedeutung für die Werte und die Identität der EU, da sie das europäische Zugehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame europäische Identität stärken und die Demokratie festigen.
B. Die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft sind dynamische Wirtschaftszweige. Sie stellen eine strategische Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt in Europa dar, da sie Wirtschaftswachstum sowie sektor- und gebietsübergreifende positive Spillover-Effekte generieren, qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und den kreativen und innovativen Vorsprung der EU stärken.
C. Kultur und Kulturerbe untermauern die Grundwerte, auf denen die EU beruht – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte (Artikel 2 EUV) – und verkörpern das Motto „in Vielfalt geeint“. Das übergeordnete Ziel der EU im Kulturbereich besteht darin, den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu wahren und zu fördern, für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV, Artikel 167 AEUV).
D. Kultur und kulturelles Erbe schaffen einen Raum, um wünschenswerte Zukunftsperspektiven entwerfen zu können. Sie bieten eine Plattform für den öffentlichen Dialog, bringen Gemeinschaften zusammen, bereichern das Leben, bringen Zusammenhalt in unsere Gesellschaften und sind ein wichtiger Faktor für das auswärtige Handeln der EU. Die EU kann ihre Kulturgüter nutzen, um Resilienz aufzubauen, Frieden und Demokratie zu fördern und innovative Lösungen anzustoßen, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.
E. Die Kultur stellt eine strategische Ressource für die EU dar, um die drängenden aktuellen Realitäten zu bewältigen, wie geopolitische und geoökonomische Spannungen, Erderwärmung und Umweltzerstörung, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, rasche technologische Veränderungen, den demografischen Wandel und eine Krise in Bezug auf die psychische Gesundheit. Gleichzeitig stehen die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft vor ihren eigenen Herausforderungen, die gezielte Unterstützung und entschlossenes Handeln erfordern.
F. In dieser Erklärung wird eine langfristige strategische Vision formuliert, die Kultur in den Mittelpunkt der europäischen Identität zu stellen, wobei die Bedeutung der Kultur für den Einzelnen, die Gemeinschaften und die EU hervorgehoben und die kulturellen Rechte und Grundsätze gestärkt werden.
G. In Anerkennung der unterstützenden Rolle der EU im Kulturbereich bekräftigt diese Erklärung die gemeinsamen politischen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in völligem Einklang mit dem Unionsrecht – auf der Grundlage der Eckpunkte, die im Kulturkompass für Europa der Kommission von 2025 festgelegt sind.
Gemeinsame Erklärung „Europa für Kultur – Kultur für Europa“
0. Wir sind bestrebt, die Kultur sowohl als Ressource als auch als Nutznießerin der europäischen Einheit, Demokratie, Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu positionieren. Daher verpflichten wir uns:
·die Rolle der Europäischen Union als globales kulturelles Kraftzentrum und dynamisches Zentrum der Kreativität, in dem jeder frei Kultur schaffen und sich mit ihr auseinandersetzen kann, zu stärken; eine Rolle, die kulturelle Rechte wahrt und Bürgerinnen und Bürger sowie Kreativschaffende stärkt;
·zu gewährleisten, dass die Kultur eine treibende Kraft für das sozioökonomische und territoriale Gefüge Europas bleibt, in dem der intrinsische, gesellschaftliche, staatsbürgerliche und wirtschaftliche Wert der Kultur und ihr transformatives Potenzial anerkannt werden;
·Maßnahmen für Empowerment, Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene zu fördern;
·die Rolle der Kultur als öffentliches Gut, das zur Resilienz und zum nachhaltigen Wachstum der EU beiträgt, anzuerkennen.
Im Einklang mit diesen Verpflichtungen und den vier Eckpunkten des Kulturkompasses für Europa erklären wir, dass wir uns die folgenden Grundsätze für die Kulturpolitik in Europa zu eigen machen.
1. Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Freiheit, kreativ tätig zu sein, sind die Grundlagen der Kultur und spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Förderung demokratischer Gesellschaften und der Wahrung der europäischen Werte.
Wir verpflichten uns,
·die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und die Achtung der Werte der EU als Eckpfeiler der Demokratie und der Grundrechte in der Europäischen Union zu schützen;
·Kunst- und Kulturschaffende vor Zensur, Einschüchterung und unzulässiger Einflussnahme zu schützen;
·die Unabhängigkeit kultureller Einrichtungen zu schützen.
2. Die Vielfalt der Kulturen und Sprachen ist ein Grundwert, auf dem die EU gegründet ist. Wir verpflichten uns,
·die reiche kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union und ihre kulturelle Souveränität zu unterstützen, zu würdigen und zu bewahren;
·die gesamte Vielfalt der in Europa erzeugten kulturellen Inhalte insbesondere im Internet zu fördern und neue Technologien zu nutzen, um die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit dieser Inhalte zu gewährleisten.
3. Der Zugang zu Kultur ist ein Grundpfeiler demokratischer und inklusiver Gesellschaften. Wir verpflichten uns,
·den inklusiven Zugang zu, die Teilhabe an, den Genuss sowie den Nutzen von Kultur und kulturellem Erbe für alle, insbesondere für jüngere Generationen, zu verbessern;
·die kulturellen Rechte von Menschen mit Behinderungen, marginalisierten und benachteiligten Gruppen sowie von Menschen, die in ländlichen, abgelegenen oder unterversorgten Gebieten leben – einschließlich Gebieten, die von Entvölkerung bedroht oder mit sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert sind – besonders zu berücksichtigen;
·die kulturelle Infrastruktur in ganz Europa mit besonderem Augenmerk für die Bekämpfung sozioökonomischer und territorialer Ungleichheiten auszubauen und zu verbessern.
4. Jede Person hat das Recht auf faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, einschließlich Kunst- und Kulturschaffende, die den Kern unserer Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft bilden. Wir verpflichten uns,
·uns für eine faire Vergütung, einen angemessenen sozialen Schutz und den Zugang zur Kompetenzentwicklung für alle Kunst- und Kulturschaffenden einzusetzen und ihre Rechte auf Tarifverhandlungen zu unterstützen sowie ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, einschließlich ihrer psychischen Gesundheit, zu fördern;
·die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Kultur und des Kulturerbes zu fördern und die Rechte von Kunst- und Kulturschaffenden mit Behinderungen zu schützen.
5. Junge Menschen sind für die Gestaltung der Zukunft Europas und seiner vielfältigen Kulturlandschaft von entscheidender Bedeutung. Wir verpflichten uns,
·die Vertretung und Teilhabe junger Menschen an kulturellen Governance-Strukturen zu fördern, um ihre Stimme in Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, zu stärken;
·junge und aufstrebende Kunstschaffende in Anerkennung ihres Beitrags zur Kultur und zum Kulturerbe Europas zu unterstützen.
6. Die Synergie zwischen Kultur, Kunst und Bildung ist von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung und den Wohlstand künftiger Gesellschaften. Wir verpflichten uns,
·die Kunsterziehung für alle in der formalen, nicht formalen und informellen Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens, zu fördern;
·das MINKT-Konzept (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik) sowie interdisziplinäre und transdisziplinäre Synergien zwischen Kultur, Kunst, Naturwissenschaften und Technik zu unterstützen.
7. Kulturelles Engagement hat erwiesenermaßen positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Einzelpersonen und Gemeinschaften. Wir verpflichten uns,
·durch unsere Politik die positiven Auswirkungen der Kultur und der kulturellen Teilhabe auf Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern;
·bewährte Verfahren und innovative Ansätze sektorübergreifend auszutauschen.
8. Nutzung, Entwicklung und Governance von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) sollten die menschliche Kreativität durch einen fairen, auf den Menschen ausgerichteten und rechtebasierten Ansatz fördern. Darin sollten: kulturelle Rechte, Zugänglichkeit, Inklusivität und kulturelle Vielfalt geachtet werden; die Auffindbarkeit europäischer, nationaler und lokaler Inhalte entwickelt und gefördert werden; die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden; der digitalen Kluft entgegengewirkt werden; und die digitale Inklusion gefördert werden. Wir verpflichten uns,
·das menschliche Schaffen und die kulturelle und sprachliche digitale Souveränität Europas zu fördern und die ethischen Risiken in Gestalt von Voreingenommenheit und kultureller Homogenisierung anzugehen;
·die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, indem die Auswirkungen von KI auf die Vergütung der Urheber unter Einbeziehung von Innovationen angegangen werden;
·die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung zu überwachen und abzumildern und die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Anpassung an den technologischen Wandel und beim Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen;
·den Einsatz von KI als Instrument zur Unterstützung von Kultur- und Kreativschaffenden zu fördern und die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu befähigen, die Möglichkeiten, die diese Technologien bieten, zu nutzen.
9. Das Kulturerbe verbindet unsere Vergangenheit mit unserer Zukunft. Es ist ein Symbol der Einheit in Vielfalt und ein Eckpfeiler unserer Identität, Demokratie und Resilienz. Wir verpflichten uns,
·das reiche Natur- und Kulturerbe Europas – sowohl materieller als auch immaterieller Art – zu schützen und zu fördern und gleichzeitig digitale Technologien zur Förderung seiner Bewahrung, seines Zugangs und seiner Innovation zu nutzen;
·die Sensibilisierung, die Forschung und den Kapazitätsaufbau zu verbessern und Datenbanken und digitale Technologien für die Bewältigung der Bedrohung durch den illegalen Handel mit Kulturgütern und andere damit zusammenhängende Straftaten zu nutzen und interoperabel zu gestalten und gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Fachkräften, etwa in den Bereichen Kulturerbe, Strafverfolgung und Zoll, zu fördern;
·den generationenübergreifenden Austausch zu fördern, um die Übertragung des kulturellen Erbes und des Wissens von den älteren auf die jüngeren Generationen zu gewährleisten.
10. Kultur und Kulturerbe fördern die regionale und territoriale Entwicklung, die Resilienz, den sozialen Zusammenhalt und die Konvergenz zwischen den Regionen Europas. Sie müssen auch in Krisenzeiten geschützt werden, darunter vor Risiken wie den Auswirkungen des Klimawandels. Wir verpflichten uns,
·das Potenzial der Kultur und des Kulturerbes in Synergie mit anderen Bereichen zu erschließen und dabei die Attraktivität aller Gebiete und die Bewältigung territorialer Herausforderungen zu stärken, einschließlich der Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs, insbesondere in peripheren, ländlichen, abgelegenen und unterversorgten Gebieten, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage der EU;
·einen nachhaltigen Kulturtourismus unter Achtung des Kulturerbes, der Landschaften und der Gemeinschaftspraktiken zu fördern und der zur regionalen und lokalen Entwicklung beiträgt;
·die Zusammenarbeit bei der Krisenvorsorge zu verbessern und Kultur und Kulturerbe in die Sicherheits- und Krisenvorsorgeplanung, das Krisen- und Risikomanagement, den Wiederaufbau nach Krisen sowie Erholungs- und Friedensprozesse zu integrieren.
11. Kultur, einschließlich des Kulturerbes, ist für den Übergang zur ökologischen Nachhaltigkeit von entscheidender Bedeutung, da sie Werte, Verhaltensweisen und Praktiken prägt, die einer umweltverträglichen Entwicklung zugrunde liegen. Wir verpflichten uns,
·die Bedeutung der Kultur bei der politischen Reaktion auf ökologische Herausforderungen hervorzuheben, indem Architektur, Design, Schutz des Kulturerbes und Landschaftspflege, die auf Qualität, Innovation, Inklusion und Exzellenz ausgerichtet sind, gefördert werden, indem auf die Einführung praktischer Ökologisierungsinstrumente hingewirkt wird und indem Akteure im Bereich Kultur und Kulturerbe befähigt werden, bei der gemeinsamen Gestaltung mit Gemeinschaften eine führende Rolle einzunehmen und Narrative zu verändern.
12. Die Ziele dieser Erklärung zu verfolgen und die bereichsübergreifenden Auswirkungen der Kultur voll auszuschöpfen bedeutet, die Kultur in der Innen- und Außenpolitik der EU zu fördern, in die Kultur- und Kreativbranchen und die Kultur- und Kreativwirtschaft zu investieren und die Fortschritte zu überwachen. Wir verpflichten uns,
·eine kontinuierliche, gezielte Finanzierung der Kultur- und Kreativbranchen und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen und innovative und alternative Finanzierungsformen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu fördern;
·die Kultur in die einschlägigen Strategien, politischen Maßnahmen und Aktionen sowie in die entsprechenden Finanzierungsinstrumente einzubeziehen;
·einen engen Dialog mit den einschlägigen Interessenträgern zu pflegen;
·uns für diese Erklärung in den Beziehungen der EU zu internationalen Organisationen und Partnerländern – im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der Unterzeichner – einzusetzen und unsere Partnerschaften mit den Werten der Gegenseitigkeit und des langfristigen Engagements zu verknüpfen;
·Initiativen zur Verbesserung der Verfügbarkeit solider und vergleichbarer Daten über die Kultur zu fördern, um die Entwicklung einer evidenzbasierten Kulturpolitik zu unterstützen;
·die Fortschritte in den von dieser Erklärung abgedeckten Bereichen zu überprüfen.
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