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Document 52025PC0460

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Interesse der Europäischen Union über eine Überarbeitung der Internationalen Übereinkunft, der Satzung, der Geschäftsordnung, der Finanzvorschriften und der Allgemeinen Vorschriften sowie anderer Texte der Weltorganisation für Tiergesundheit

COM/2025/460 final

Brüssel, den 28.8.2025

COM(2025) 460 final

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Interesse der Europäischen Union über eine Überarbeitung der Internationalen Übereinkunft, der Satzung, der Geschäftsordnung, der Finanzvorschriften und der Allgemeinen Vorschriften sowie anderer Texte der Weltorganisation für Tiergesundheit


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Im Anschluss an eine Entschließung der Weltversammlung der Delegierten der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) aus dem Jahr 2024 ist ein Ausschuss für die Überprüfung der Governance der WOAH (Governance Review Committee, im Folgenden „GRC“) von 2025 bis 2027 mit der Überarbeitung der sogeannnten WOAH-Grundlagentexte (Internationale Übereinkunft, Satzung, Geschäftsordnung, Finanzvorschriften und Allgemeine Vorschriften sowie andere Texte der WOAH) beauftragt; Ziel ist es, der Weltversammlung der Delegierten Vorschläge zur Überarbeitung der institutionellen, technischen und finanziellen Governance der WOAH vorzulegen, um einen soliden Rechtsrahmen zu gewährleisten und die WOAH in die Lage zu versetzen, ihr Mandat auch in Zukunft effizient, wirksam und nachhaltig zu erfüllen.

Die Union ist keine Vertragspartei der WOAH, aber alle ihre Mitgliedstaaten sind es. Derzeit gehören dem GRC Vertreter aus drei Mitgliedstaaten (Österreich, Irland, Zypern) an; beraten werden sie von Sachverständigen von Mitgliedstaaten und der Kommission.

Mit diesem Beschluss sollten daher die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, dazu ermächtigt werden, die Änderungen der WOAH-Grundlagentexte auszuhandeln. Die Verhandlungsrichtlinien für diese Mitgliedstaaten sollten im Anhang dieses Ratsbeschlusses festgelegt werden. Dazu gehört unter anderem, die WOAH-Grundlagentexte so anzupassen, dass Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration – wie die EU – Vertragspartei der WOAH werden können.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Die vorgeschlagene Empfehlung steht im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen der Union im Bereich der Tiergesundheit, der derzeit in der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) 1 festgelegt ist, und im Bereich der Zoonosen, der in der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates 2 geregelt ist, sowie mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften in diesem Politikbereich (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 3 , Verordnung (EG) Nr. 999/2001 4 ).

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Die vorgeschlagene Empfehlung steht auch im Einklang mit der Gesundheitspolitik der Union in Bezug auf die Prävention und Bekämpfung von Zoonosen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Verfahrensrechtliche Grundlage für den vorgeschlagenen Beschluss ist Artikel 218 Absätze 3 und 4 AEUV.

Gemäß Artikel 218 Absatz 3 AEUV legt die Kommission dem Rat Empfehlungen vor; dieser erlässt einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen und über die Benennung des Verhandlungsführers der Union. Gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV kann der Rat dem Verhandlungsführer Richtlinien erteilen und einen Sonderausschuss bestellen; die Verhandlungen sind im Benehmen mit diesem Ausschuss zu führen.

Die materielle Rechtsgrundlage wurde gewählt, um den Hauptarbeitsbereich der WOAH, nämlich Tiergesundheit und Zoonosen, sowie den sicheren internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, zu erfassen. In Bezug auf diese Aspekte hat die Union auf der Grundlage von Artikel 43 Absatz 2 AEUV harmonisierte Maßnahmen erlassen und für bestimmte Erzeugnisse eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte eingerichtet. Dazu gehört die Haltung von Tieren in der landwirtschaftlichen Erzeugung. Hier ist die Tiergesundheit ein wesentliches Element und wird durch die Rechtsvorschriften der Union abgedeckt. Für die Tiergesundheit enthält die Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen die Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Tieren und ihren Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union, einschließlich ihres Eingangs in die Union. Insbesondere kann die EU gemäß Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b AEUV Maßnahmen im Veterinärwesen erlassen, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der Union zum Ziel haben, um gemeinsamen Sicherheitsanliegen in der EU Rechnung zu tragen. Die EU-Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Zoonosen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, die Tiere und Menschen befallen, einschließlich Aspekten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 168 AEUV.

Zuständigkeit der Union

Hier geht es darum, den institutionellen Rahmen der in Rede stehenden internationalen Übereinkunft zu ändern, was – da es sich um eine Änderung im Bereich internationaler Übereinkünfte handelt – in die Zuständigkeit der Union fällt und einen Beschluss des Rates nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfordert.

Mit der Verordnung (EU) 2016/429 und der Richtlinie 2003/99/EG hat die Union harmonisierte Vorschriften für die Tiergesundheit und Zoonosen erlassen. Diese Rechtsvorschriften umfassen Vorschriften zur Listung von Tierseuchen, in Bezug auf die die EU einzugreifen hat, zu Maßnahmen für Seuchenprävention, -bekämpfung und -tilgung, zu Verbringungen von Tieren und ihren Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union und deren Eingang in die EU sowie zur Zoonosenüberwachung. Auch wenn die Mitgliedstaaten bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen auf nationaler Ebene treffen können, gilt dieser Bereich als vollständig durch das Unionsrecht harmonisiert. Insbesondere hat die Union die ausschließliche Zuständigkeit für Verbringungen von Tieren und Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union und für die Vorschriften für den Eingang in die Union, also die sogenannten „Handelsaspekte“. Der Arbeitsbereich der WOAH erstreckt sich auf diese Bereiche und Politikfelder. Somit fallen die oben genannten Bereiche mit ihren betreffenden Komponenten der Gesundheit von Mensch und Tier und mit vollständig harmonisierten EU-Rechtsvorschriften in die Zuständigkeit der EU.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Die Tiergesundheitspolitik ist auf Unionsebene weitgehend harmonisiert. Die WOAH-Standards für Tiergesundheit und Zoonosen werden im Rahmen des Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen der Welthandelsorganisation als internationaler Standard in diesem Bereich anerkannt. In den Rechtsvorschriften der Union muss daher den WOAH-Standards für Tiergesundheit im internationalen Handel Rechnung getragen werden. Um das Risiko von Störungen des Handels zu vermindern, wird mit den im EU-Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) festgelegten Tiergesundheitsmaßnahmen der Union ein angemessenes Maß an Übereinstimmung mit den WOAH-Standards angestrebt. Die Einflussnahme auf WOAH-Standards, damit diese sich möglichst weitgehend mit den Maßnahmen der Union decken, liegt daher im Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten und lässt sich am besten auf Unionsebene erreichen, da dies die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Fachwissen ermöglicht.

Verhältnismäßigkeit

Für die EU ist es eine Priorität und es liegt klar in ihrem Interesse, dass durch eine Überarbeitung der WOAH-Governance sichergestellt wird, dass diese zweckdienlich ist und dafür sorgt, dass die Organisation auch in Zukunft ihre Aufgaben effizient, wirksam und nachhaltig erfüllen kann.

Für die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen durch die Mitgliedstaaten, die im Interesse der Union handeln, über eine Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte und zur Festlegung von Verhandlungsrichtlinien ist ein Beschluss des Rates erforderlich.

Die vorgeschlagene Empfehlung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Wahl des Instruments

Die Wahl des Instruments ist in Artikel 218 Absätze 3 und 4 AEUV festgelegt.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Entfällt.

Konsultation der Interessenträger

Entfällt.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Entfällt.

Folgenabschätzung

Entfällt.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

Grundrechte

Entfällt.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Auswirkungen auf den Haushalt für die Mitglieder der WOAH werden davon abhängen, wie ambitioniert das Ergebnis der Verhandlungen über die Änderung der WOAH-Grundlagentexte ist, etwa was den Umfang des Mandats der Organisation und damit ihre künftigen Tätigkeiten angeht. Dies kann jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden.

Die Auswirkungen auf den Unionshaushalt werden auch davon abhängen, ob die EU als Ergebnis der Verhandlungen über eine Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte der WOAH als Vertragspartei beitritt oder nicht, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Allerdings ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar, ob die Verhandlungsführer der Union eine Änderung der WOAH-Grundlagentexte erreichen, die eine Mitgliedschaft von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration ermöglichen würde.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Umsetzung dieser Empfehlung folgt dem Arbeitsprogramm des GRC der WOAH, das einen Verhandlungsfahrplan umfasst. Dieses Arbeitsprogramm wird im Rahmen der laufenden Vorarbeiten fertiggestellt und der Weltversammlung der WOAH-Delegierten im Mai 2025 zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bald danach aufgenommen.

Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Entfällt.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Die Kommission spricht folgende Empfehlungen aus:

Der Rat ermächtigt die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und die WOAH-Region Europa vertreten, Verhandlungen über die Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte (Internationale Übereinkunft, Satzung, Geschäftsordnung, Finanzvorschriften und Allgemeine Vorschriften sowie andere Texte der WOAH) aufzunehmen und zu führen.

Die Vertreter jener Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind, werden als Verhandlungsführer der Union, die im Interesse der Union handeln, benannt.

Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und die WOAH-Region Europa vertreten, führen die Verhandlungen im Benehmen mit dem Sonderausschuss, sofern vom Rat gemäß Artikel 218 Absatz 4 AEUV bestellt.

Der Rat billigt die Verhandlungsrichtlinien im Anhang dieser Empfehlung.

Die Wahl des Verhandlungsführers

Die Union ist keine Vertragspartei der WOAH, aber alle ihre Mitgliedstaaten sind es. Da die WOAH nur Mitglieder in das Verhandlungsgremium GRC eingeladen hat, sollten die Vertreter jener Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und die WOAH-Region Europa vertreten, als Verhandlungsführer der Union, die im Interesse der Union handeln, benannt werden.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Interesse der Europäischen Union über eine Überarbeitung der Internationalen Übereinkunft, der Satzung, der Geschäftsordnung, der Finanzvorschriften und der Allgemeinen Vorschriften sowie anderer Texte der Weltorganisation für Tiergesundheit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die 1924 als Internationales Tierseuchenamt gegründet wurde. Zu ihren rechtlichen Dokumenten gehören die Internationale Übereinkunft zur Gründung eines Internationalen Tierseuchenamtes und die Satzung des Internationalen Tierseuchenamtes (1924), die Geschäftsordnung des Internationalen Tierseuchenamtes (1973), die Finanzvorschriften (1987) und die Allgemeinen Vorschriften der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie andere Texte (2011), die gemeinsam als WOAH-Grundlagentexte bezeichnet werden 5 . Die WOAH-Standards für Tiergesundheit und Zoonosen werden im Rahmen des Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen der Welthandelsorganisation als internationaler Standard in diesem Bereich anerkannt. 2025 zählt die Organisation 183 Vertragsparteien, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hat Beobachterstatus.

(2)2023 gab die WOAH zum 100jährigen Bestehen eine externe und unabhängige Überprüfung ihrer Governance in Auftrag, um sicherzustellen, dass sie zweckdienlich ist und dafür sorgt, dass die Organisation auch in Zukunft ihre Aufgabe effizient, wirksam und nachhaltig erfüllen kann. Der Report on the Analysis and evaluation of the institutional, technical, and financial governance of the World Organisation for Animal Health (Bericht über die Analyse und Bewertung der institutionellen, technischen und finanziellen Governance der Weltorganisation für Tiergesundheit) 6 wurde im Mai 2024 auf der Weltversammlung der Delegierten der WOAH vorgestellt und in einem Forum mit dem Titel „Ist die WOAH bereit für die Zukunft?“ 7 erörtert.

(3)Am 30. Mai 2024 verabschiedete die Weltversammlung der Delegierten die Entschließung Nr. 12 Revision of the WOAH Basic Texts (Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte) 8 , mit der die Weltversammlung ihren Generaldirektor beauftragte, eine spezielle, aus WOAH-Mitgliedern bestehende Gruppe für Governance mit Vertretern jeder Region einzusetzen, um die Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte fortzuführen.

(4)Im Dezember 2024 wurde ein Ausschuss für die Überprüfung der Governance (Governance Review Committee, im Folgenden „GRC“) eingerichtet, der seinem Mandat zufolge aus 16 Mitgliedern aus allen WOAH-Regionen besteht. Drei der derzeitigen Mitglieder des GRC sind EU-Mitgliedstaaten: Österreich und Irland gehören zu den Mitgliedern, die die WOAH-Region Europa vertreten, und Zypern gehört zu den Mitgliedern, die die WOAH-Region Naher Osten vertreten. Zu den Beratern dieser Mitglieder gehören Sachverständige von Mitgliedstaaten und der Kommission. Die erste GRC-Sitzung fand im Januar 2025 statt.

(5)Der GRC hat ein ganzheitliches Arbeitsprogramm mehrjähriger Tätigkeiten und erste Empfehlungen zur Unterstützung der Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte erstellt, die der Weltversammlung der Delegierten 9 nach der Validierung durch den WOAH-Rat vorgelegt wurden; diese hat am 29. Mai 2025 die Entschließung Nr. 5 Work Programme of the WOAH Governance Review Committee and Initial Adjustments to Support Revisions to the WOAH Basic Texts (Arbeitsprogramm des Ausschusses für die Überprüfung der Governance der WOAH und erste Anpassungen zur Unterstützung der Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte) 10 mit Unterstützung durch die Union 11 angenommen. Im Einklang mit seinem Arbeitsprogramm hat der GRC Ende Mai 2025 die erste inhaltliche Phase seiner Arbeit (Bewertungsphase) eingeleitet.

(6)Die Union hat im Einklang mit Artikel 43 Absatz 2 AEUV harmonisierte Maßnahmen erlassen und für bestimmte Erzeugnisse eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte eingerichtet. Dazu gehört die Haltung von Tieren in der landwirtschaftlichen Erzeugung. Die Tiergesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Unionsvorschriften. Hierzu enthält die Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen die Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Tieren und ihren Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union sowie für ihren Eingang in die Union. Insbesondere kann die EU gemäß Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b AEUV Maßnahmen im Veterinärwesen erlassen, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in der Union zum Ziel haben, um gemeinsamen Sicherheitsanliegen in der EU Rechnung zu tragen. Die EU-Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Zoonosen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, die Tiere und Menschen befallen, einschließlich Aspekten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit. Somit fallen die oben genannten Bereiche mit ihren betreffenden Komponenten der Gesundheit von Mensch und Tier und mit vollständig harmonisierten EU-Rechtsvorschriften in die Zuständigkeit der EU anstatt der Mitgliedstaaten.

(7)In Anbetracht dessen hat die Union mit der Verordnung (EU) 2016/429 und der Richtlinie 2003/99/EG harmonisierte Vorschriften für Tiergesundheit und Zoonosen erlassen. Diese Rechtsvorschriften umfassen Vorschriften zur Listung von Tierseuchen, in Bezug auf die die EU einzugreifen hat, zu Maßnahmen für Seuchenprävention, -bekämpfung und -tilgung, zu Verbringungen von Tieren und ihren Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Union und zu deren Eingang in die EU sowie zur Zoonosenüberwachung.

(8)Es liegt im Interesse der Union, wirksam zu den Arbeiten der WOAH beizutragen. Dies wird die Kohärenz des Ansatzes der Union in Politikfeldern, die in den Arbeitsbereich der WOAH fallen, fördern und ihr Engagement für die langfristige, weltweite Entwicklung in den Bereichen Tiergesundheit und Bekämpfung von Zoonosen, Tierwohl, Lebensmittelsicherheit in der Tierproduktion, sicherer internationaler Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie Ernährungssicherheit verstärken.

(9)Derzeit sind nach den WOAH-Grundlagentexten Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Union nicht als Vertragspartei der Internationalen WOAH-Übereinkunft zugelassen. Daher ist es angezeigt, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind, ermächtigt werden, im Interesse der Union eine Änderung der WOAH-Grundlagentexte auszuhandeln, damit die Union neben ihren Mitgliedstaaten auch eine vollwertige Vertragspartei der WOAH werden kann.

(10)Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten im Verlauf der Verhandlungen eng zusammenarbeiten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Ausschusses für die Überprüfung der Governance der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind und die WOAH-Region Europa vertreten (im Folgenden „Vertreter“), werden hiermit ermächtigt, im Interesse der Union im Rahmen des Auschusses für die Überprüfung der Governance eine Überarbeitung der WOAH-Grundlagentexte (Internationale Übereinkunft, Satzung, Geschäftsordnung, Finanzvorschriften und Allgemeine Vorschriften sowie andere Texte der WOAH) auszuhandeln.

(2)Im Rahmen der Verhandlungen im Ausschuss für die Überprüfung der Governance schlagen die Vertreter eine Änderung der WOAH-Grundlagentexte vor, um die Mitwirkung von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration in der WOAH zu ermöglichen, und ergreifen die erforderlichen Schritte, um deren Annahme zu fördern.

Artikel 2

Die Verhandlungsrichtlinien sind im Anhang dargelegt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im engen Benehmen mit der Gruppe „Tiere und Veterinärfragen“ (Leiter der Veterinärdienste) geführt, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellt wird.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
(2)    ABl. L 325 vom 12.12.2003, S. 31.
(3)    ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1.
(4)    ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1.
(5)     https://www.woah.org/en/who-we-are/structure/framework/ .
(6)     https://www.woah.org/app/uploads/2024/03/91gs-2024-wd-adm-13-basic-texts-en-1.pdf .
(7)     https://www.woah.org/app/uploads/2024/07/91gs-2024-final-report-en-1.pdf .
(8)     https://www.woah.org/app/uploads/2024/03/91gs-2024-res-12-adm-basic-texts-en.pdf .
(9)    https://www.woah.org/app/uploads/2025/03/92gs-adm-06-en-report-of-the-woah-governance-review-committee.pdf
(10)    https://www.woah.org/app/uploads/2025/06/2025-92gs-resolutions-final-en.pdf.
(11)    https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9171-2025-INIT/en/pdf.
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ANHANG

Richtlinien für die Aushandlung einer Überarbeitung der Grundlagentexte der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH)

1.Im Rahmen des Ausschusses für die Überprüfung der Governance (Governance Review Committee, im Folgenden „GRC“), der im Anschluss an die Entschließung Nr. 12 der Weltversammlung der Delegierten der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) vom 30. Mai 2024 eingerichtet wurde und ein aus WOAH-Mitgliedern bestehendes Verhandlungsforum mit Vertretern jeder Region darstellt, werden die Vertreter der Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und die WOAH-Region Europa vertreten, die Union als Verhandlungsführer vertreten und darauf hinarbeiten, dass die WOAH-Grundlagentexte so geändert werden, dass die Governance-Regelungen so flexibel und anpassungsfähig gestaltet werden, wie es für eine wirksame Bewältigung sich verändernder Situationen erforderlich ist.

2.Der Verhandlungsführer ist bestrebt, ein umfassendes Verhandlungsergebnis entsprechend den nachstehend dargelegten Ziele und Grundsätze zu erzielen, damit die überarbeiteten WOAH-Grundlagentexte zweckdienlich sind und dafür sorgen, dass die Organisation auch in Zukunft ihre Aufgaben effizient, wirksam und nachhaltig erfüllen kann. Während des gesamten Verfahrens handeln die Vertreter jener Mitgliedstaaten, die Mitglieder des GRC sind und ermächtigt sind, im Namen der Union Verhandlungen zu führen, in enger Abstimmung mit der Kommission und im Benehmen mit der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates.

3.Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis der Verhandlungen sollten die überarbeiteten WOAH-Grundlagentexte auf Folgendes abzielen:

a)Konsolidierung des Mandats der WOAH und Stärkung ihrer Rolle in Angelegenheiten, die auf globaler und regionaler Ebene unter ihr Mandat fallen, sowie Festlegung spezifischer Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Interessenträgern, unter anderem unter Berücksichtigung des Konzepts „Eine Gesundheit“ der Union;

b)Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten des WOAH-Sekretariats einschließlich seiner regionalen und subregionalen Vertreter, der Delegierten seiner Mitglieder sowie der Governance-Gremien der WOAH wie der Weltversammlung der Delegierten, des WOAH-Rates und der WOAH-Regionalkommissionen;

c)Zulassung von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, denen ihre Mitgliedstaaten Zuständigkeiten für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Mandat der WOAH übertragen haben, als Vertragsparteien der WOAH und ihrer uneingeschränkten Mitwirkung an den Arbeiten der Organisation;

d)Stärkung des Wissenschaftssystems der WOAH durch eine Reform bestehender Sachverständigengremien zwecks erhöhter Transparenz und Wirksamkeit bei der Entscheidungsfindung, auch in Bezug auf die Festlegung internationaler Standards;

e)Erzielung einer aktiven Mitwirkung der Mitglieder an den Arbeiten der WOAH und wirksamere Umsetzung der internationalen WOAH-Standards durch die Mitglieder;

f)Schaffung solider Finanzmechanismen auf der Grundlage von Transparenz, Fairness und Solidarität zwecks effizienter Nutzung der verfügbaren Ressourcen;

g)Erleichterung der weiteren Anpassung der WOAH-Grundlagentexte zur Berücksichtigung sich ändernder Erfordernisse.

4.Die Vertreter sollten sich darum bemühen, dass die WOAH-Grundlagentexte mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und politischen Strategien der Union sowie mit den Verpflichtungen der Union im Rahmen anderer einschlägiger multilateraler Übereinkünfte im Einklang stehen.

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