EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 310 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
NextGenerationEU - Der Weg bis 2026
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Document 52025DC0310
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL NextGenerationEU - The road to 2026
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT NextGenerationEU - Der Weg bis 2026
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT NextGenerationEU - Der Weg bis 2026
COM/2025/310 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 310 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
NextGenerationEU - Der Weg bis 2026
NextGenerationEU – Der Weg bis 2026
Anderthalb Jahre vor dem erfolgreichen Abschluss der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) wird in dieser Mitteilung eine Bilanz der Umsetzung dieses einzigartigen befristeten Instruments gezogen und ein Ausblick auf den Abschluss der Fazilität Ende 2026 gegeben.
In der Mitteilung werden zunächst die wichtigsten Ergebnisse der ARF zusammengefasst und eine Bestandsaufnahme der bisherigen Gesamtumsetzung vorgenommen. Anschließend wird auf den geltenden Rechtsrahmen und die einschlägigen Fristen sowie auf ihre operativen Auswirkungen auf die Einreichung von Zahlungsanträgen, die Vorlage von Nachweisen, das Zahlungsaussetzungsverfahren und die Überarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne eingegangen. Um die Ergebnisse angesichts der Verzögerungen und des bevorstehenden Auslaufens der Fazilität zu maximieren, werden den Mitgliedstaaten Leitlinien dazu an die Hand gegeben, wie ihre Aufbau- und Resilienzpläne weiter gestrafft werden können, welche Optionen bei ihrer Überarbeitung zu berücksichtigen sind und wie sie die Einreichung der abschließenden Zahlungsanträge im Jahr 2026 vorausschauend planen können.
1.Mit der ARF wurden greifbare Ergebnisse vor Ort erzielt
1.1.Eine rasche Reaktion auf die Pandemie mit langfristigen Wachstumseffekten
Die Aufbau- und Resilienzfazilität zeichnete einen Wendepunkt in der Reaktion Europas auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Mit ihrer Ankündigung im Jahr 2020 als Kernelement von NextGenerationEU bekräftigte die Union ihr Engagement für umfassende und zukunftsorientierte Maßnahmen, um auf eine rasche und nachhaltige Erholung von den dramatischen Auswirkungen der Pandemie hinzuwirken. Die ersten Auswirkungen waren unmittelbar: Märkte und Anleger reagierten positiv, der Renditeaufschlag von Staatsanleihen verringerte sich und die Finanzstabilität wurde gestärkt, woraufhin sich die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der EU stabilisierten 1 .
Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität hat die Erholung Europas angekurbelt. Mit der Vorfinanzierung 2 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden die Mitgliedstaaten rasch finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu früheren Krisen, die zu einem drastischen Rückgang der öffentlichen Investitionen in der EU geführt haben, blieben die öffentlichen Investitionen nach der COVID-19-Krise auf gleichem Niveau. Es wird erwartet, dass sie im Jahr 2025 auf 3,8 % des BIP ansteigen werden, verglichen mit 3,2 % im Jahr 2019, bevor sie sich 2026 stabilisieren 3 . Ein erheblicher Teil dieses Anstiegs steht im Zusammenhang mit Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Unionsfonds finanziert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen auf das BIP-Wachstum langfristig andauern werden. Modellsimulationen deuten darauf hin, dass das BIP der EU im Jahr 2026 durch die Investitionen im Rahmen von NextGenerationEU allein, d. h. ohne Berücksichtigung der Auswirkungen von Reformen, um 1,4 % steigen könnte 4 .
Die Kombination von Reformen und Investitionen in einem umfassenden Plan hat sich als eines der wirksamsten Merkmale der Aufbau- und Resilienzfazilität erwiesen. Reformen, die in den Aufbau- und Resilienzplänen oftmals vorrangig umgesetzt wurden, haben zu besseren Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten geführt und den Weg für wirksamere Investitionen in diesem Bereich geebnet. Darüber hinaus wurde mit der Aufbau- und Resilienzfazilität die Umsetzung von Strukturreformen gefördert, die seit langem in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters gefordert wurden. Insgesamt hat sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beschleunigt und die Mitgliedstaaten gehen seit langem bestehende Herausforderungen an, was auch gemeinsame Prioritäten der EU widerspiegelt 5 .
Die Aufbau- und Resilienzfazilität wird durch eine gemeinsame Mittelaufnahme der EU in beispiellosem Umfang finanziert. EU-Anleihen zeichnen sich durch ein sehr hohes Rating aus, das es den Mitgliedstaaten auch ermöglicht, Darlehen aus der ARF zu günstigen Bedingungen sowohl hinsichtlich der Zinssätze als auch der Laufzeitdauer zu erhalten. Die Mittelaufnahme der EU wird durch den EU-Haushalt garantiert und von Investoren geschätzt und hat eine große Menge auf Euro lautender Vermögenswerte geschaffen, die einen wichtigen Maßstab für die europäischen Finanzmärkte darstellen und die Position des Euro auf den internationalen Märkten stärken.
1.2.Investitionen und Reformen führen zu Ergebnissen vor Ort
Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität deckt eine Vielzahl von Politikbereichen ab und stützt das Ziel des Instruments, einen Strukturwandel herbeizuführen. Die ARF ist das erste leistungsbasierte Instrument dieser Größenordnung in der EU. Die Zahlungen an die Mitgliedstaaten erfolgen, wenn konkrete Fortschritte bei den Reformen und Investitionen erzielt wurden. Die erreichten Etappenziele und Zielvorgaben bringen konkrete Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in verschiedenen Bereichen mit sich: von Bildung und Gesundheitsversorgung bis hin zu Energie, Verkehrsinfrastruktur, Unternehmensumfeld, digitalen öffentlichen Diensten, Beschäftigungspolitik, Rechtsstaatlichkeit oder Forschung und Innovation. Politische Ziele haben maßgeblich dazu beigetragen, die Reformen und Investitionen im Einklang mit den Prioritäten der EU zu steuern. Die Pläne der Mitgliedstaaten haben die Zielvorgaben von 20 % für Digitales und 37 % für Klimaschutzziele übertroffen. Für die ARF insgesamt belaufen sich die geschätzten Klimaausgaben auf etwa 42 %, wobei einige Mitgliedstaaten mehr als 50 % der Gesamtmittel ihres Plans für den grünen Wandel der EU aufwenden.
Angesichts der tiefen wirtschaftlichen Verflechtung der EU-Volkswirtschaften reichen die Vorteile der einzelnen Aufbau- und Resilienzpläne weit über nationale Grenzen hinaus. Der durch die ARF ausgelöste Anstieg der Nachfrage in einem Sektor führt zu einer höheren Nachfrage nach eingeführten End- oder Zwischenerzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten, wovon viele europäische Unternehmen profitieren. So kommt beispielsweise der Anstieg der Produktion von Elektroautos in Deutschland oder Frankreich den Herstellern von Fahrzeugkomponenten in vielen weiteren Mitgliedstaaten zugute. Ebenso können Unternehmen eines Mitgliedstaats an Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans eines anderen Landes beteiligt sein. Aus dem ARP Zyperns wird beispielsweise der Bau von drei Wasserreservoirs finanziert, die von einem österreichischen Unternehmen zur Verbesserung der Wasserversorgungssicherheit in Nikosia und Larnaca (Zypern) hergestellt wurden.
Die Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität sind in der gesamten EU spürbar. Die Spillover-Effekte sind erheblich und können in einigen Mitgliedstaaten die direkten Auswirkungen der nationalen ARF-Mittel bis 2030 mehr als verdoppeln 6 . Angesichts des Umfangs ihrer Aufbau- und Resilienzpläne sind Italien und Spanien in Bezug auf das erwartete BIP-Wachstum die zwei größten Begünstigten. Auch für Griechenland, Polen, Portugal und Rumänien wird ein erhebliches BIP-Wachstum prognostiziert, das weitgehend auf die direkten Auswirkungen ihrer nationalen Pläne zurückzuführen ist, insbesondere auf einen sofortigen Produktions- und Beschäftigungsschub in den begünstigten Branchen sowie eine steigende Nachfrage nach Vorleistungen von inländischen Lieferanten. Der drittgrößte Begünstigte der ARF ist Deutschland, was zum großen Teil auf Spillover-Effekte aus den Plänen anderer Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. In Deutschland, Österreich und Dänemark sind die Spillover-Effekte mehr als doppelt so hoch wie die direkten Auswirkungen der jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne, während sie in den Niederlanden, Irland und Luxemburg sogar dreimal so hoch sind. Belgien, Finnland und Schweden verzeichnen ebenfalls erhebliche positive Spillover-Effekte, die die direkten Auswirkungen fast verdoppeln. In Frankreich verstärken solche Effekte die direkten Auswirkungen um die Hälfte des nationalen Finanzrahmens. EU-Länder, die stark in den Binnenmarkt integriert sind, profitieren von den stärksten Spillover-Effekten auf das BIP. Die höchsten positiven Auswirkungen auf das BIP durch Spillover-Effekte sind in der Slowakei, in Slowenien und in Tschechien zu beobachten, da diese Länder in hohem Maße in die Wertschöpfungsketten der EU integriert sind.
Abbildung 1: Auswirkungen der Aufbau- und Resilienzfazilität vor Ort 7
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Die ARF treibt den Strukturwandel voran 8 Viele der in den Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Reformen führen zu strukturellen Verbesserungen in den Volkswirtschaften und Gesellschaften der Mitgliedstaaten. Ein Viertel der ARF-Reformen verbessert die Leistungsfähigkeit der Institutionen, eine tragende Säule des langfristigen Wachstums. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren, die Steuersysteme zu optimieren, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und den Rahmen für Justiz, Betrugsbekämpfung und Korruptionsbekämpfung zu stärken. Im Rahmen der ARF-Reformen sind 17 % der Maßnahmen auf die Verbesserung des unternehmerischen Umfelds ausgerichtet. Dazu gehören Reformen zur Vereinfachung der Regulierung, Förderung von Forschung und Entwicklung, Verbesserung der Funktionsweise der Finanzmärkte und Erleichterung der Digitalisierung von Unternehmen. Viele Reformen zielen auch darauf ab, Qualifikationen und Arbeitsmarktergebnisse zu verbessern. Dazu gehören Reformen zur Stärkung der Bildungssysteme, zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes und zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Sozialversicherungs- und Rentensysteme. Etwa zwei Drittel dieser Reformen wurden bereits umgesetzt, wodurch angemessene Rahmenbedingungen für entsprechende Investitionen geschaffen wurden. (Quelle: Analyse der Kommission, nationale Aufbau- und Resilienzpläne). |
Abbildung 2: Gesamtverteilung der Reformen nach wichtigen Politikbereichen in % der Gesamtzahl der Reformen (insgesamt = 1,131)
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2.Die verbleibende Zeit für die Umsetzung ist knapp
2.1. Die Umsetzung muss in vielen Mitgliedstaaten beschleunigt werden
Die ARF ist ein befristetes Instrument, das bis Ende 2026 gilt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, sich von der COVID-19-Krise zu erholen und ihre Volkswirtschaften resilienter zu machen. Die strengen Fristen der Fazilität bringen ihren befristeten Charakter und ihren Zweck, die Erholung von der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, zum Ausdruck, was wiederum ihren Zuweisungsschlüssel untermauert. Diese Fristen haben einen starken Anreiz geschaffen, die Reformen und Investitionen in den Aufbau- und Resilienzplänen im Einklang mit dem Ziel der Fazilität, eine rasche wirtschaftliche und soziale Erholung voranzutreiben, rasch umzusetzen 10 .
Insgesamt verliefen die Umsetzung und Auszahlungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zügig, insbesondere bei nicht rückzahlbarer Unterstützung. Dies spiegelt das Tempo der Umsetzung von Reformen und Investitionen sowie die Bereitstellung von Vorfinanzierungen wider. Bis Ende Mai 2025 beliefen sich die Auszahlungen auf 315 Mrd. EUR (49 % des Gesamtbetrags) für die Erreichung von 2 218 Etappenzielen und Zielvorgaben im Zusammenhang mit 1 145 Reformen und 1 073 Investitionen. Relativ gesehen wurden 57 % der gesamten nicht rückzahlbaren Unterstützung und 38 % der gesamten Unterstützung in Form von Darlehen an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. Letzteres macht auch deutlich, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der ursprünglichen Aufbau- und Resilienzpläne Finanzhilfen Vorrang vor Darlehensauszahlungen eingeräumt haben und dass ein großer Teil der Unterstützung in Form von Darlehen erst 2023 mit den REPowerEU-Kapiteln hinzugefügt wurde 11 . Mehr als 31 % aller Etappenziele und Zielvorgaben wurden von der Kommission als erreicht bewertet, und die Mitgliedstaaten meldeten weitere 21 % als abgeschlossen.
Auch wenn erhebliche Fortschritte erzielt wurden und viele Erfolgsgeschichten vor Ort zu verzeichnen sind, muss die Umsetzung in den meisten Mitgliedstaaten beschleunigt werden. Rund 335 Mrd. EUR müssen in den nächsten anderthalb Jahren ausgezahlt werden (etwa 154 Mrd. EUR an Finanzhilfen und 180 Mrd. EUR an Darlehen). Mit Blick auf die Zukunft müssen die Mitgliedstaaten noch mehr als 4 300 Etappenziele und Zielvorgaben (von insgesamt 7 105) zur Bewertung vorlegen.
Angesichts des Umfangs der ARF-Mittel im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in den wichtigsten Empfängerländern und der Höhe der bestehenden EU-Mittel stellte die Durchführung aller aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Projekte von Anfang an eine Herausforderung dar. Die Mittel aus der ARF wurden zusätzlich zu anderen EU-Mitteln bereitgestellt, und die ARF-Zuweisungen machen in vielen Mitgliedstaaten einen erheblichen Anteil am BIP aus, so etwa 16 % in Griechenland, 13 % in Kroatien und 11 % in Spanien 12 . Zwar wurden die Verwaltungskapazitäten in vielen Mitgliedstaaten während der gesamten Laufzeit der ARF ausgebaut, unter anderem durch in den Plänen enthaltene Maßnahmen, doch bestehen nach wie vor einige Einschränkungen (z. B. im Bereich der Genehmigungen, wo Engpässe rasch beseitigt werden sollten). Darüber hinaus erfordert die Ermittlung spezifischer Investitionsprojekte Zeit.
Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erfolgte auch inmitten mehrerer Krisen. Der grundlose Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise, die hohe Inflation, Engpässe in der Lieferkette und einige klimabedingte Katastrophen haben die Umsetzung der ARF-Maßnahmen beeinträchtigt oder verzögert. Durch die Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln in die meisten Aufbau- und Resilienzpläne in der zweiten Jahreshälfte 2023 zusammen mit Anträgen auf zusätzliche ARF-Darlehen wurden neue Mittel für neue vorrangige Maßnahmen bereitgestellt, aber auch erhebliche Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten beansprucht, wodurch der Schwerpunkt vorübergehend von der Umsetzung abgelenkt wurde. Die Umsetzung wurde in der ersten Jahreshälfte 2024 erheblich beschleunigt 13 , was dazu beigetragen hat, den Rückstand bei den Auszahlungen aufzuholen. Dennoch sind bis Ende 2026 nach wie vor erhebliche Mittel auszuzahlen.
Auch der Verwaltungsaufwand könnte sich auf die Geschwindigkeit der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgewirkt haben. In der Halbzeitüberprüfung der Aufbau- und Resilienzfazilität vertraten die Mitgliedstaaten die Auffassung, dass die Durchführungsbeschlüsse des Rates zu detailliert waren. Der rechtsverbindliche Charakter jedes darin enthaltenen Elements, einschließlich der Beschreibung der Maßnahme, wurde durch eine wörtliche Auslegung durch den Europäischen Rechnungshof verstärkt. Nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten hat dies zu einem unerwartet hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Fazilität und zu Verzögerungen bei der Umsetzung geführt.
Verzögerungen bei der Umsetzung spiegeln sich in der jüngsten Verlangsamung der Auszahlungen wider. Trotz Verbesserungen zwischen der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2023 und 2024 kam es in der ersten Jahreshälfte 2025 zu einer deutlichen Verlangsamung der Auszahlungen. Während in der zweiten Jahreshälfte 2024 insgesamt 66 Mrd. EUR ausgezahlt wurden, wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 nur 9,5 Mrd. EUR ausgezahlt, obwohl angesichts der schnell näher rückenden Fristen für 2026 eine weitere Beschleunigung erforderlich gewesen wäre.
Um die Aufbau- und Resilienzfazilität vollständig umzusetzen und ihre Vorteile zu nutzen, ist eine erhebliche Beschleunigung der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Das derzeitige Umsetzungstempo reicht nicht aus, um sicherzustellen, dass alle Etappenziele und Zielvorgaben bis August 2026 erreicht werden und die gesamte ARF-Zuweisung bis zum Ende der Fazilität im Jahr 2026 ausgezahlt wird.
2.2.Verzögerungen bei der Umsetzung führen zu Kosten für die Europäische Union
Durch Verzögerungen bei der Umsetzung hat sich der bereits hinter den Zeitvorgaben liegende Umsetzungsplan weiter verzögert, was finanzielle Belastungen für den EU-Haushalt mit sich bringt. Aufgrund des hohen Mittelbedarfs im letzten Jahr der Umsetzung muss die Kommission ihre Anleiheoperationen auf den Kapitalmärkten frühzeitig planen. Aufgrund des erheblichen Programmvolumens und der Frist für die Auszahlungen bis Ende 2026 ist dies besonders relevant für die Mittelaufnahme im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität. Seit der Einrichtung der Fazilität hat die Kommission Mittel für die ARF auf der Grundlage des vorgesehenen Zeitplans für die Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten über einen Zeithorizont von sechs bis 12 Monaten aufgenommen, und konnte die Mittel unmittelbar nach der Genehmigung der Auszahlungen an die Mitgliedstaaten freigeben. Allerdings wurden die Zahlungsanträge häufig später als im Zeitplan vorgesehen eingereicht und ausgeführt, insbesondere wenn die Mitgliedstaaten gleichzeitig gezielte Überarbeitungen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne vorlegten.
Im ersten Halbjahr 2025 gab es zwei Entwicklungen, die das Liquiditätsmanagement erschwerten. Erstens sind die Auszahlungen, wie bereits erwähnt, deutlich hinter die auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten prognostizierten Beträge zurückgefallen, was zu einer unerwarteten Anhäufung großer Restbeträge bei der EU über einen längeren Zeitraum geführt hat. Zweitens bewirken die Veränderungen im Zinsumfeld, dass Barguthaben trotz des aktiven Liquiditätsmanagements der Kommission bis zur Genehmigung der Auszahlungen Netto-Liquiditätskosten für den EU-Haushalt und die Darlehensempfänger verursachen. Angesichts der Konzentration der erwarteten Auszahlungen in der letzten Phase der Aufbau- und Resilienzfazilität wird die Kommission weiterhin alle Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, dass sie die Zahlungen wie erforderlich fortsetzen kann.
2.3.Planung für den Abschluss der ARF
Die ARF unterliegt strengen Umsetzungsfristen, da sie als Reaktion auf die COVID-19-Krise als befristetes Unterstützungsinstrument eingerichtet wurde. Als spezielles Instrument zur Bewältigung der negativen Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Krise in der Union, unterstützt durch die außerordentlichen und befristeten zusätzlichen Mittel im Eigenmittelbeschluss 14 , wurde die Aufbau- und Resilienzfazilität mit sehr strengen Fristen eingerichtet, die in der EURI-Verordnung 15 , in der ARF-Verordnung 16 und im Eigenmittelbeschluss festgelegt sind und von denen nicht abgewichen werden kann.
Die Mitgliedstaaten haben noch 454 Tage Zeit, um die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Reformen und Investitionen umzusetzen. In der ARF-Verordnung und in den angenommenen Durchführungsbeschlüssen des Rates ist vorgesehen, dass alle Etappenziele und Zielvorgaben für die Durchführung von Reformen und Investitionen bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein müssen 17 . Im Einklang mit diesen Bestimmungen können nach dem 31. August 2026 ergriffene Maßnahmen zur Erreichung von Etappenzielen und Zielvorgaben bei der Bewertung von Zahlungsanträgen nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der zufriedenstellenden Erfüllung von Etappenzielen und Zielvorgaben getroffen werden, die Gegenstand von vor dem 31. August 2026 angenommenen Aussetzungsbeschlüssen sind, und es wird verhindert, dass nach diesem Datum neue Aussetzungsverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus bedeutet dies, dass es nach dem 31. August 2026 keinen Spielraum für Änderungen der Aufbau- und Resilienzpläne gibt. Alle Zahlungsanträge, einschließlich der Verwaltungserklärungen, der Zusammenfassungen der durchgeführten Prüfungen 18 und aller für ihre Bewertung erforderlichen Nachweise, müssen bis zum 30. September 2026 eingereicht werden 19 . Anschließend wird die Kommission im Einklang mit dem am 21. Februar 2023 veröffentlichten Rahmen für die Bewertung der Etappenziele und Zielvorgaben im Rahmen der ARF-Verordnung 20 bewerten, ob die in den letzten Zahlungsanträgen enthaltenen Etappenziele und Zielvorgaben zufriedenstellend erreicht wurden. Alle Zahlungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen 21 .
Abbildung 3: Zeitplan für den Abschluss der Aufbau- und Resilienzfazilität
3.Leitlinien für die Mitgliedstaaten bis 2026
Angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung und der bevorstehenden Fristen für 2026 im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität enthält dieser Abschnitt Leitlinien für die Mitgliedstaaten, wie ihre Aufbau- und Resilienzpläne weiter optimiert werden können, welche Optionen bei ihrer Überarbeitung zu berücksichtigen sind und wie sie für die Einreichung der letzten Zahlungsanträge im Jahr 2026 frühzeitig planen können 22 .
Alle überarbeiteten Aufbau- und Resilienzpläne müssen weiterhin alle in der ARF-Verordnung festgelegten Bewertungskriterien erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Pläne die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, ihren spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, dass zumindest die gemäß der ARF-Verordnung erforderlichen Mittel für den ökologischen und digitalen Wandel bereitgestellt werden, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen eingehalten wird und dass die finanziellen Interessen der Union geschützt werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten auch den Umsetzungsstand ihrer Projekte mit einem positiven Klimakoeffizienten überprüfen und sicherstellen, dass ihre Berichterstattung an die Kommission auf dem neuesten Stand ist( 23 ).
3.1.Optimierung der Aufbau- und Resilienzpläne
Die Mitgliedstaaten sollten ihre Aufbau- und Resilienzpläne so bald wie möglich umfassend überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Etappenziele und Zielvorgaben bis zum 31. August 2026 umgesetzt werden können. Es sollten nur Maßnahmen in den Plänen verbleiben, deren vollständige Umsetzung bis zu dieser Frist gesichert ist. Maßnahmen, für die dies nicht garantiert werden kann, sollten gestrichen werden, um die Aufhebung der Mittelbindung für große Beträge aus der ARF zu vermeiden. Der Sicherstellung der Mittelzuweisung sollte Vorrang eingeräumt werden. Damit genügend Zeit für die Umsetzung aller Etappenziele und Zielvorgaben und die Bewertung aller Zahlungsanträge bleibt, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, solche Pläne so bald wie möglich, in jedem Fall aber bis Ende 2025 zu überarbeiten. Werden solche Überarbeitungen nicht durchgeführt, steigt das Risiko, dass ARF-Maßnahmen nicht umgesetzt werden und somit Mittelbindungen im Rahmen der ARF aufgehoben werden müssen.
Diese letzten Überarbeitungen der Pläne sollten auch genutzt werden, um den Wortlaut der Maßnahmen, Etappenziele und Zielvorgaben zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich auf wesentliche Elemente ausgerichtet sind. Ziel sollte es sein, die Umsetzung sowie die Bewertung der Umsetzung zu erleichtern, wobei gleichzeitig die Ziele des Plans gewahrt und die Anforderungen der ARF-Verordnung weiterhin erfüllt werden müssen. Erstens wird die Kommission dem Rat auf Ersuchen der Mitgliedstaaten vorschlagen, alle mehrdeutigen oder unklaren Formulierungen oder Spezifikationen, die über die für den Nachweis der Erfüllung einer Maßnahme erforderlichen Anforderungen hinausgehen, aus den Durchführungsbeschlüssen des Rates zu streichen. Zweitens sollten die Mitgliedstaaten die Aufnahme geringfügiger Reformen, die nicht zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beitragen, in ihre Aufbau- und Resilienzpläne überdenken. Drittens sollten angesichts der schnell näher rückenden Umsetzungsfrist für den Abschluss von Maßnahmen gegebenenfalls Zwischenziele und Zielvorgaben gestrichen werden, um den Schwerpunkt auf die Endergebnisse zu legen. Viertens wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, ihre Pläne nach Möglichkeit so zu ändern, dass bereits erreichte Etappenziele und Zielvorgaben auf Zahlungsanforderungen im Jahr 2025 vorgezogen werden, um den Umfang der Zahlungsanträge im Jahr 2026 zu verringern. Bei der Straffung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Bewertungskriterien der ARF-Verordnung weiterhin erfüllt werden, einschließlich, dass die Pläne weiterhin alle oder einen wesentlichen Teil der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen abdecken, ausreichende Mittel für den ökologischen und digitalen Wandel bereitgestellt werden, der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen eingehalten und der Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet wird, wie dies gegebenenfalls in den Etappenzielen für Prüfungen und Kontrollen zum Ausdruck kommt. Es sollten auch weiterhin Reformen zur Verbesserung der Rechtstaatlichkeit angestrebt werden. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um bei dieser Optimierung zu helfen und dabei die Gleichbehandlung und Kohärenz aller Pläne zu gewährleisten. Die Kommission wird bilaterale und multilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten führen und konkrete Beispiele zur Straffung und Vereinfachung vorlegen. Außerdem wird sie erörtern, ob die Mitgliedstaaten über die nachstehend aufgeführten Optionen hinaus weitere Möglichkeiten verfolgen können, insbesondere um zu klar definierten Projekten beizutragen, die den digitalen Prioritäten wie künstliche Intelligenz (GigaFactories, AIFactories), Kabel und Chips sowie den Prioritäten im Bereich Forschung und Innovation zugutekommen.
3.2.Mögliche Optionen bei der Änderung der Aufbau- und Resilienzpläne
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bei der Änderung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne alle verfügbaren Optionen zu prüfen, um ihre Zuweisung in den Aufbau- und Resilienzplänen zu sichern, insbesondere für die Komponente der nicht rückzahlbaren Unterstützung. Sie müssen gleichzeitig sicherstellen, dass die unterstützten Reformen und Investitionen weiterhin ein hohes Leistungsniveau im Einklang mit den Prioritäten der EU aufweisen. Bei neuen Investitionen sollte leicht nachgewiesen werden können, dass sie mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen übereinstimmen. Zu diesem Zweck können folgende Optionen in Betracht gezogen werden:
·Ausweitung bestehender Maßnahmen
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit prüfen, auf der Grundlage einer nachgewiesenen oder wahrscheinlichen Nachfrage Maßnahmen zu verstärken, wenn die Umsetzung gut voranschreitet. Dies könnte Investitionen umfassen, deren Umsetzung beschleunigt werden könnte, oder Maßnahmen mit bereits festgestellter Übererfüllung.
·Kürzung überzeichneter Pläne oder Verkleinerung des Darlehensrahmens
Sind die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als die Mittelzuweisung, können Maßnahmen, die durch nicht rückzahlbare Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden und die nicht mehr umsetzbar sind, bis zur Höhe der Überzeichnung ohne Ersatz gestrichen werden. In diesem Fall bleibt der Gesamtbetrag der nicht rückzahlbaren Unterstützung im Rahmen der ARF unberührt.
Für Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Unterstützung in Form von Darlehen erhalten, können darlehensfinanzierte Maßnahmen in die Komponente „nicht rückzahlbare Unterstützung“ übertragen werden, wenn mit Finanzhilfen finanzierte Projekte gestrichen werden müssen. Dadurch könnte der Finanzhilfebetrag gesichert und gleichzeitig ein Teil der Unterstützung in Form von Darlehen verringert werden, sofern sie nicht durch neue oder ausgeweitete darlehensfinanzierte Maßnahmen ausgeglichen wird.
Darüber hinaus sind viele Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, die durch Darlehen finanziert werden, nachfrageorientiert und werden möglicherweise nicht so stark nachgefragt wie ursprünglich geplant. Diese Maßnahmen können so auf die tatsächliche Nachfrage abgestimmt werden, sodass nur der benötigte Darlehensbetrag aufgenommen wird.
·Aufspaltung von ARF-Projekten zur Fortsetzung mit nationalen oder anderen Unionsfonds
Projekte, die bis August 2026 nicht mehr durchführbar sind, können so gekürzt werden, dass nur die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzierenden Elemente beibehalten werden, die innerhalb dieses Zeitrahmens umgesetzt werden können. Der Teil, der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität weiterhin finanziert wird, sollte eine eigenständige Investition im Aufbau- und Resilienzplan darstellen. Dies bedeutet, dass die „beibehaltenen“ Elemente nicht auf Zwischenschritte wie die Veröffentlichung einer Ausschreibung beschränkt werden sollten. Der Rest des Projekts könnte dann über nationale oder, falls förderfähig, andere Unionsfonds innerhalb eines längeren Zeitrahmens durchgeführt werden. In der jüngsten Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik werden die Mitgliedstaaten auch aufgefordert, solche ARF-Projekte im Vorfeld der Änderungen der kohäsionspolitischen Programme zu ermitteln 24 .
·Finanzierungsinstrumente und Finanzhilferegelungen
Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität kann die Einrichtung eines unabhängig verwalteten Instruments unterstützt werden, um Anreize für private Investitionen zu schaffen. Im Rahmen solcher Investitionen würden die Etappenziele der Aufbau- und Resilienzpläne i) die Übertragung von Mitteln an den Durchführungspartner nach Unterzeichnung einer Durchführungsvereinbarung und ii) die Unterzeichnung von Verträgen mit den Endbegünstigten über die Verwendung der gesamten übertragenen Mittel umfassen. Um solche Finanzinstrumente oder Finanzhilferegelungen einzurichten, sollten die Mitgliedstaaten das Marktversagen, das sie beheben wollen, und die damit verbundene Marktnachfrage ermitteln sowie sicherstellen, dass die Vergabeentscheidungen des Durchführungspartners unabhängig von der Regierung sind und die Finanzverwaltung von dem Mitgliedstaat getrennt ist, sowie die operative Kapazität des Durchführungspartners zur Einführung eines solchen Instruments prüfen.
·Übertragungen an InvestEU
Die Mitgliedstaaten können Mittel in Höhe von bis zu 4 % ihrer gesamten ARF-Zuweisung und weitere 6 % für Maßnahmen, die zu den Zielen der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) beitragen, an die InvestEU-Komponente für die Mitgliedstaaten übertragen. Das letzte Etappenziel im ARP wäre die Genehmigung aller Investitionsvorhaben durch den InvestEU-Investitionsausschuss bis zum 31. August 2026. Angesichts der verschiedenen Schritte des Verfahrens müssen die Mitgliedstaaten, die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an InvestEU übertragen wollen, so bald wie möglich einen überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan vorlegen.
·Kapitalzuführungen an nationale Förderbanken und -institute
Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität können Kapitalzuführungen für nationale Förderbanken und -institute (oder deren Tochterunternehmen) unterstützt werden, insbesondere zur Unterstützung von Projekten im Einklang mit den strategischen Prioritäten der EU, soweit diese dem ermittelten Marktbedarf entsprechen und sofern die nationalen Förderbanken und -institute über die Kapazitäten verfügen, ihre Tätigkeit auszuweiten, und ihre Investitionspolitik mit den politischen Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Einklang steht. Die spezifischen Etappenziele für eine solche Kapitalzuführung wären: i) die Zeichnung des gesamten zusätzlich eingezahlten Kapitals durch den Mitgliedstaat, ii) die Annahme einer überarbeiteten Anlagepolitik der nationalen Förderbanken und -institute in Bezug auf die Art und Weise, wie das erhöhte Eigenkapital genutzt wird, und iii) gegebenenfalls das Inkrafttreten aller erforderlichen Änderungen der Governance-, Prüfungs- und Kontrollrahmens des Instituts. Eine solche Kapitalzuführung kann eine Ausweitung des Mandats der nationalen Förderbanken und -institute auf Tätigkeiten umfassen, die mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität und den Prioritäten der EU in Einklang stehen, etwa die Dekarbonisierung der Industrie, Energiewende, erschwinglicher Wohnraum, Zugang zu Kapital oder Sicherheit und Verteidigung.
·Beiträge zum Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP)
Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität können freiwillige nationale Beiträge zum künftigen Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) unterstützt werden. Der Beitrag zum EDIP würde in einem solchen Fall als ARF-Investition gelten. Anschließend würden spezifische Projekte im Rahmen des EDIP zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats ausgewählt und unterstützt, wobei die Umsetzung über einen längeren Zeitraum erfolgt. Ein Etappenziel der ARF-Maßnahme wäre die Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung und die Übertragung von Mitteln an das EDIP, wobei klar darzustellen ist, welche Arten von Tätigkeiten im Rahmen des EDIP finanziert würden. Damit diese Option funktioniert, muss eine Bestimmung in die EDIP-Verordnung aufgenommen werden, mit der sichergestellt wird, dass aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützte freiwillige Beiträge zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet werden. Die Kommission fordert die gesetzgebenden Organe auf, eine solche Bestimmung in die EDIP-Verordnung im Rahmen der Triloge aufzunehmen.
·Beiträge zu EU-Programmen für Satellitenkommunikation
Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität können Beiträge der Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Komponenten des Weltraumprogramms der Union oder des Programms der Union für sichere Konnektivität unterstützt werden 25 . Solche Beiträge würden als ARF-Investition gelten. Das EU-Weltraumprogramme und das Programm der Union für sichere Konnektivität stärken die strategische Autonomie, technologische Unabhängigkeit und Resilienz der Union und tragen zu Sicherheit und Verteidigung bei. Insbesondere zielt das Programm der Union für sichere Konnektivität auch darauf ab, eine zuverlässige, gesicherte und kosteneffiziente staatliche Satelliten-Anbindung bereitzustellen. Diese Programme bilden die Grundlage für sichere Satellitenprojekte der EU wie Galileo (Satellitennavigation), GOVSATCOM oder IRIS² (Satellitenkommunikation). Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität können die Mitgliedstaaten freiwillige Beiträge zu solchen Programmen leisten, wenn in der Beitragsvereinbarung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat gewährleistet wird, dass der Beitrag des Mitgliedstaats im Rahmen dieser Programme zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet wird. Die ARF-Maßnahme würde ein Etappenziel für die Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung und die Übertragung von Mitteln auf das betreffende Programm umfassen.
3.3.Vorbereitung von Zahlungsanträgen für 2026
Das Jahr 2026 wird ein entscheidendes Jahr für Zahlungen sein, mit kurzen Fristen und erheblichen Auswirkungen auf die Ressourcen sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Kommission. Da die Frist für die Einreichung des letzten Zahlungsantrags am 30. September 2026 endet und die Auszahlung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss, wird der Bewertungszeitraum äußerst kurz sein. In Kombination mit der wahrscheinlich hohen Zahl der zu bewertenden Etappenziele und Zielvorgaben wird es darauf ankommen, einen wirksamen und reibungslosen Bewertungsprozess sicherzustellen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vorausschauend zu planen und dafür zu sorgen, dass die rechtzeitig vorgelegten Nachweise zuverlässig sind, um die während der Bewertung auftretenden Probleme zu begrenzen. Der Erlass von Zahlungsbeschlüssen innerhalb der Frist ist nur möglich, wenn die Mitgliedstaaten ausreichend vollständige Zahlungsanträge einreichen. Werden keine Nachweise vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass alle Anforderungen an Etappenziele und Zielvorgaben erfüllt sind, so führt dies unweigerlich zur Aufhebung von Mittelbindungen. Alle erforderlichen Nachweise für die zufriedenstellende Erfüllung der Etappenziele und Zielvorgaben, die Teil des letzten Zahlungsantrags sind, müssen bis zum 30. September 2026 vorgelegt werden, da während des Bewertungszeitraums der letzten Zahlungsanträge nur sehr wenig Zeit für den Austausch zwischen den Kommissionsdienststellen und den Behörden der Mitgliedstaaten bleibt. In diesem Zusammenhang sollten die Nachweise den Kommissionsdienststellen informell übermittelt werden, sobald sie vorliegen, und zwar auch vor der förmlichen Einreichung von Zahlungsanträgen. Dies gilt insbesondere für Etappenziele und Zielvorgaben, die anhand von Stichproben bewertet werden und bei denen die Erfahrung gezeigt hat, dass mehrere Gespräche zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission erforderlich ist, um eine zufriedenstellende Erfüllung zu erreichen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten auch sicherstellen, dass ausreichende Mittel für die Bearbeitung der letzten Zahlungsanträge bereitgestellt werden. In den meisten Mitgliedstaaten wird die Zahl der im Jahr 2026 zu bearbeitenden Etappenziele und Zielvorgaben deutlich höher sein als in jedem Jahr zuvor. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände bündeln die Kommissionsdienststellen, die für die Aufbau- und Resilienzfazilität und das Instrument für technische Unterstützung (TSI) zuständig sind, ihre Kräfte, um sicherzustellen, dass ausreichende Ressourcen für die Bearbeitung der letzten ARF-Zahlungsanträge zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Ressourcen nach Möglichkeit so anzupassen, dass sie über die administrativen Kapazitäten verfügen, um den Weg für eine erfolgreiche Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne innerhalb der gesetzlichen Fristen zu ebnen. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten weiterhin bei allen Schritten zur Umsetzung ihrer RRPs und zur Einreichung der entsprechenden Zahlungsanträge zur Seite stehen.
4.Schlussfolgerung
Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität hat die EU einen beispiellosen und wirksamen Schritt unternommen, um gemeinsam die Erholung, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft und Gesellschaft als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zu stärken. Angesichts einer der schlimmsten Krisen in ihrer Geschichte hat sich die EU schnell erholt und gleichzeitig in eine nachhaltigere und wohlhabendere Zukunft für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen investiert. In den letzten vier Jahren wurde trotz eines Krieges auf dem Kontinent und unerwarteter Energie- und Handelsschocks viel erreicht. Die Mitgliedstaaten haben ehrgeizige Strukturreformen durchgeführt, die sowohl die Justiz- und Rentensysteme als auch die Arbeitsmärkte, das öffentliche Beschaffungswesen und viele andere Sektoren betreffen. Dank der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investitionen ist die Energieversorgung der EU sauberer und sicherer, das öffentliche Verkehrsnetz ist gestärkt und wirksamer, die Bürgerinnen und Bürger profitieren von besseren öffentlichen Diensten und Infrastrukturen, die Unternehmen sind digitaler und wettbewerbsfähiger und verfügen über besser ausgebildete Arbeitskräfte.
Damit die Aufbau- und Resilienzfazilität ihr volles Potenzial entfalten kann, müssen nun alle Anstrengungen unternommen werden, um die Umsetzung zu beschleunigen und die vollständige Auszahlung aller gebundenen Mittel sicherzustellen. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Aufbau- und Resilienzpläne einer systematischen Überprüfung zu unterziehen, um sie zu straffen und zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie weiterhin alle in der ARF-Verordnung festgelegten Bewertungskriterien erfüllen. Trotz der beschleunigten Umsetzung steht die Generationengerechtigkeit weiterhin im Mittelpunkt von NextGenerationEU.
Von Anfang an wurde die Aufbau- und Resilienzfazilität als befristetes Instrument eingerichtet, das 2026 ausläuft. Da das Ende des Instruments nun in Sicht ist, ist die Kommission bereit, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen und erfolgreichen Abschluss des Instruments zu gewährleisten. Da nur noch 454 Tage für die Umsetzung verbleiben, ist es jetzt an der Zeit, zu handeln und Ergebnisse zu erzielen.