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Dokumentas 52025DC0270

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups

COM/2025/270 final

Brüssel, den 28.5.2025

COM(2025) 270 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie











Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups

{SWD(2025) 138 final}


1.EINLEITUNG

Kontext

Es ist an der Zeit, dass Europa zu einem unumgänglichen Standort für Start-ups wird. Unsere Wettbewerbsfähigkeit und letztlich unser Wohlstand hängen davon ab. Ein florierendes Ökosystem für Start-ups und Scale-ups kann die europäische Wirtschaft verändern, indem es die Produktivität erhöht, hochwertige Arbeitsplätze schafft und Talente und Investitionen anzieht. Es kann auch eine Schlüsselrolle im Hinblick auf das in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen festgelegte Ziel spielen, die technische Souveränität zu steigern und Innovationen ins Zentrum unserer Wirtschaft zu stellen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufforderung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit, wieder eine positive Innovationsdynamik in Gang zu setzen.

Europas Start-ups und Scale-ups fördern bereits jetzt Innovation und Kreativität in unserer gesamten Wirtschaft. Die 35 000 Unternehmen in der Anfangsphase in der gesamten Union sowie die 3 400 zusätzlichen Technologieunternehmen in der Wachstumsphase sind eine wichtige Quelle für neue Produkte und Dienstleistungen 1 . Sie bieten innovative Lösungen für Kundenherausforderungen, richten sich an Nischenmärkte oder aufstrebende Märkte und lösen Probleme, die von größeren Unternehmen oft übersehen werden. Sie sind der Motor disruptiver Innovationen und schaffen neue Märkte, in denen die EU eine weltweite Führungsrolle übernehmen kann. Sie fördern auch Innovationen in größeren, etablierten Unternehmen durch Zusammenarbeit, Wettbewerb und Übernahmen.

Ein florierendes Start-up- und Scale-up-Ökosystem in Europa ist auch für unsere umfassendere strategische Autonomie und Resilienz von entscheidender Bedeutung. Europäische Start-ups und Scale-ups stärken die industrielle Kapazität und Produktivität der EU und tragen dazu bei, Abhängigkeiten in Schlüsselsektoren und bei kritischen Technologien zu verringern. Wichtig ist, dass sie auch eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für die Europäerinnen und Europäer spielen. In den letzten zehn Jahren wurden allein von Technologie-Start-ups 3 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Dieser Wandel kann durch die schrittweise Integration von Bewerberländern weiter verstärkt werden, wodurch die Reichweite des wettbewerbsfähigen Ökosystems der Union ausgedehnt wird.

Die Diagnose: solide Grundlagen, anhaltende Herausforderungen

Start-ups und Scale-ups verfügen über eine solide Grundlage, um in der EU erfolgreich zu sein, darunter hoch qualifizierte Arbeitskräfte und ein stabiles Regulierungssystem. Die EU ist eine auf Rechtsstaatlichkeit gründende globale Wirtschaftsmacht mit einer Führungsposition in Forschung und Innovation, einem Binnenmarkt mit 450 Millionen Verbrauchern, einem wirksamen und fairen Wettbewerb, beträchtlichen Sparguthaben der privaten Haushalte sowie einem vorhersehbaren Investitions- und Unternehmensumfeld. Das technologische Unternehmertum floriert, wobei jährlich mehr Start-ups als in den USA gegründet werden und sich die Zahl der Unternehmen in der Anfangsphase seit 2015 vervierfacht hat 2 .

Die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten hat das Ökosystem für Start-ups erheblich verbessert 3 , 4 . Seit 2007 haben EU-finanzierte Start-ups, die Spitzentechnologien entwickeln, über 70 Mrd. EUR an Risikokapital mobilisiert und mehr als 500 Mrd. EUR an Unternehmenswert generiert. Der Europäische Innovationsrat (EIC), der 2018 mit einem Budget von 10,1 Mrd. EUR ins Leben gerufen wurde, unterstützt disruptive Innovationen von der Forschung bis zur Skalierung. Heute ist der Fonds des Europäische Innovationsrats einer der größten technologieintensiven Risikokapitalfonds in der EU, mit dem bis 2027 bis zu 20 Mrd. EUR für Start-ups mobilisiert werden sollen. InvestEU, das größte EU-Programm zur Unterstützung von Unternehmen in allen Entwicklungsstadien, ergänzt dies durch die Förderung von Startkapital, Wachstum, Expansion, Fertigung und Einführung 5 . Über Partner wie den Europäischen Investitionsfonds ist InvestEU von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des europäischen Risikokapital-Ökosystems, während die European Tech Champions Initiative öffentliche Mittel erfolgreich gebündelt hat, um europäische Risikokapitalfonds zu unterstützen.

Doch die Gründung und Expansion innovativer Unternehmen in Europa sind heute nach wie vor schwierig. Vom Übergang vom Labor zum Markt über den Zugang zu Kapital und Talenten bis hin zu einem erfolgreichen Ausstieg stehen europäische Start-ups und Scale-ups weiterhin vor großen Herausforderungen. Der Markt ist nach wie vor fragmentiert, mit regionalen Ungleichgewichten, und die Bemühungen der EU, die Forschung in marktfähige Produkte umzusetzen und Unternehmen zu vergrößern, werden durch einen unvollständigen Binnenmarkt – auch in Bezug auf Kapital –, regulatorische Fragmentierung, geringere Risikobereitschaft seitens der Investoren, langsame Einführung von Innovationen und unzureichende Nutzung des öffentlichen Auftragswesens behindert.

Europäische Start-ups haben häufig zwei „Täler des Todes“ zu überwinden (Abbildung 1). Das erste Tal tritt auf, wenn Innovationen nicht zu marktfähigen Produkten werden, während das zweite, in Europa besonders schwierige Tal auftritt, wenn Unternehmen Schwierigkeiten haben, zu expandieren. Zwischen 2008 und 2021 sind fast 30 % der europäischen „Einhörner“ 6 - in Länder außerhalb der EU umgesiedelt 7 , und weltweit haben nur 8 % der Scale-ups ihren Sitz in Europa. Bei strategischen Technologien droht Europa zurückzufallen, da es schwierig ist, Scale-ups mit hohem Potenzial zu halten und anzuziehen.

 Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung der beiden Täler des Todes für Start-ups

Die Vision: Die EU zu einem unumgänglichen Standort für Start-ups und Scale-ups machen

Die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups soll Europa zum attraktivsten Standort der Welt für die Gründung und Expansion weltweit aufgestellter technologieorientierter Unternehmen, einschließlich technologieintensiver Unternehmen, machen. Sie konzentriert sich darauf, Innovatoren, Gründern und Investoren dabei zu helfen, sich für Europa zu entscheiden, indem die Bedingungen für Start-up- und Scale-up-Unternehmen verbessert und es ihnen ermöglicht wird, neue geopolitische Möglichkeiten zu nutzen, während gleichzeitig den Gründen für eine Verlagerung in Länder außerhalb der EU entgegengewirkt werden soll. Dies ist von entscheidender Bedeutung für strategische Technologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, fortgeschrittene Halbleiter, Medizintechnologie, Biotechnologie, Bioökonomie-Anwendungen, saubere Technologien und Energie (einschließlich Nukleartechnologie), Wasser- und blaue Technologien, Sicherheit, Verteidigung, Weltraum, Robotik und fortgeschrittene Werkstoffe 8 .

Aufbauend auf der Binnenmarktstrategie der Kommission 9 und ihren anderen Bemühungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen konzentriert sich die Strategie auf die Verbesserung des Zugangs zum europäischen Binnenmarkt, der über ein enormes Potenzial verfügt, Innovationen voranzutreiben und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhalten. Sie ermöglicht es Start-ups und Scale-ups, zu wachsen und die Größe zu erreichen, die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist.

Zu diesem Zweck zielt die Strategie darauf ab, die europäische Wirtschaft auf ein stärker unternehmerisch geprägtes, innovatives Modell umzustellen. Sie ist darauf ausgerichtet, ein dynamisches Ökosystem zu schaffen, in dem mutige Visionen und kalkulierte Risikobereitschaft gefördert werden und ein Scheitern als notwendiger Schritt zum Fortschritt angesehen wird. Die Strategie wird politische und regulatorische Veränderungen in der gesamten EU vorantreiben, wobei die Kommission mit gutem Beispiel vorangeht. Ziel ist es, den Weg für eine nächste Generation europäischer Start-ups, Zentauren und Einhörner zu ebnen, die das Potenzial haben, sich zu globalen Technologieführern zu entwickeln.

Die Strategie enthält eine Reihe legislativer, politischer und finanzieller Maßnahmen zur Unterstützung europäischer Start-ups und Scale-ups sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten. Die Auswirkungen werden gemessen anhand 1) des Anstiegs der Zahl der Start-ups in der EU, 2) der Zunahme der Zahl der Zentauren 10 in der EU und 3) der Zunahme der Zahl der Einhörner in der EU sowie daran, wie sie im Vergleich zu globalen Wettbewerbern der EU abschneiden.

Die Strategie ist nach den unterschiedlichen Bedürfnissen strukturiert, mit denen ein innovatives Unternehmen während seines Lebenszyklus konfrontiert sein kann, von der Gründung über die Expansion bis hin zur Reifung und zum Erfolg in der EU:

1) innovationsfreundliche Regulierung,

2) bessere Finanzierung,

3) rasche Marktakzeptanz und Expansion,

4) Unterstützung herausragender Talente und

5) Zugang zu Infrastrukturen, Netzen und Diensten.

Der Strategie ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt.



2.INNOVATIONSFREUNDLICHE REGULIERUNG

Europa ist für seine strengen Regulierungsstandards anerkannt, die Stabilität und Vertrauen für Investoren aus EU- und Nicht-EU-Staaten bieten. Der EU-Rechtsrahmen gewährleistet auch Sicherheit und Klarheit für Start-ups und fördert Innovation und Unternehmertum. Gleichzeitig verringert die Kommission den Verwaltungsaufwand aktiv und strebt eine Verringerung um 25 % für Unternehmen und um 35 % für KMU an, wodurch die Agilität verbessert wird. Die Binnenmarktstrategie 11 befasst sich mit der Fragmentierung und den Hindernissen für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen und bietet eine solide Grundlage für Wachstum.

Um in der sich rasch wandelnden globalen Technologielandschaft wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die EU verschiedene Herausforderungen bewältigen. Die Fragmentierung der Rechtsvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten erschwert Start-ups und Scale-ups eine effiziente Betätigung im Binnenmarkt. Unterschiedliche nationale Rechtssysteme, insbesondere in Bereichen wie Besteuerung, Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht, schaffen Hindernisse für Investoren und schränken den Kapitalfluss ein. Start-ups haben auch Schwierigkeiten angesichts von Unterschieden im Arbeitsrecht und hohen Ausfallkosten, was sowohl für Gründer als auch für Investoren die Unsicherheit erhöht. Darüber hinaus behindern schwerfällige Genehmigungsverfahren für neue Technologien ebenso wie bestehende Rechtsrahmen, die nicht schnell an Innovationen angepasst werden, die Einführung disruptiver Produkte und Dienstleistungen.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, muss die EU ihre regulatorische Flexibilität verbessern. Der geplante europäische Rechtsakt zur Innovation und die 28. Regelung werden die Entwicklung von Start-ups und Scale-ups in der gesamten EU unterstützen. Die Annahme der Insolvenzrichtlinie wird Insolvenzverfahren vereinfachen, was auch Start-ups zugutekommt, da die Komplexität und die Kosten verringert werden. Die im Rahmen des Deals für eine saubere Industrie anstehende Steuerempfehlung wird die Empfehlung enthalten, die sofortige erfolgswirksame Aufwandsverrechnung und beschleunigte Abschreibung zu begünstigen und Anreize für Steuergutschriften zur Unterstützung von Investitionstätigkeiten von Start-ups und Scale-ups zu schaffen. Darüber hinaus können Reallabore 12 Start-ups reale Testumgebungen bieten, die es ihnen ermöglichen, ihre Innovationen zu verfeinern, während die Regulierungsbehörden die Anforderungen neu entstehender Innovationen besser verstehen und die Vorschriften anpassen können, um besser auf diese Herausforderungen zu reagieren. Reallabore unterstützen daher nicht nur Start-ups 13 , sondern fördern auch eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden, indem sie Vertrauen aufbauen und Investitionen anziehen. Im Falle von ortsbezogenen Innovationen können sie zudem die lokale Entwicklung auf territorialer Ebene vorantreiben.

Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters länderspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der Innovationspolitik und zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds in den Mitgliedstaaten vorschlagen. Die Kommission wird die Verwaltungskapazität der Mitgliedstaaten durch das Instrument für technische Unterstützung weiter stärken. Darüber hinaus wird die Kommission darauf hinarbeiten, die Normungsverfahren der EU zu beschleunigen, um mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten und sicherzustellen, dass der Markteintritt und die Expansion von Start-ups im gesamten Binnenmarkt reibungsloser und schneller werden.

Maßnahmen

·Die Kommission wird eine 28. europäische Regelung vorschlagen, die ein einheitliches Regelwerk für Unternehmen bieten wird. Es würde einen EU-Rechtsrahmen für Unternehmen umfassen, der auf standardmäßig digitalen Lösungen beruht, und es wird Unternehmen helfen, Hindernisse bei der Gründung, der Expansion und der Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu überwinden. Zu diesem Zweck werden die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten beim Scheitern eines Unternehmens reduziert, indem spezifische Aspekte in einschlägigen legislativen Bereichen wie Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht überarbeitet werden. Sie wird die Möglichkeit prüfen, die Voraussetzungen für eine raschere Niederlassung von Unternehmen in Europa – idealerweise innerhalb von 48 Stunden – zu schaffen (1. Quartal 2026).

·Die Kommission wird die Europäische Brieftasche für Unternehmen als entscheidendes Instrument für die einfache und digitale Abwicklung von Geschäften in der EU vorschlagen. Sie soll eine digitale Identität für alle Wirtschaftsakteure schaffen und einen Rahmen für den Austausch verifizierter Daten und Zertifikate bieten, um eine nahtlose digitale Interaktion zwischen Wirtschaftsakteuren und öffentlichen Verwaltungen in der gesamten Union zu ermöglichen (4. Quartal 2025).

·Die Kommission wird einen europäischen Rechtsakt zur Innovation vorschlagen, mit dem auch Reallabore gefördert werden, damit Innovatoren neue Ideen entwickeln und erproben können. Er wird eine gemeinsame rechtliche Definition und Grundprinzipien für die Einrichtung von Reallaboren, einschließlich grenzüberschreitender oder ortsbezogener Reallabore, enthalten und gleichzeitig sektorspezifische Bedürfnisse berücksichtigen (1. Quartal 2026).

·Die Kommission wird den Mitgliedstaaten einen freiwilligen „Innovationsstresstest“ vorschlagen, der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten umfasst, bei der Ausarbeitung neuer oder überarbeiteter nationaler Rechtsvorschriften die potenziellen Auswirkungen auf Innovationen systematisch zu bewerten (1. Quartal 2026).

·Die Kommission wird Vorschläge zur Verringerung der regulatorischen Hürden in strategischen Sektoren vorlegen, und zwar durch künftige sektorspezifische legislative und nichtlegislative Vorschläge wie den Biotech-Rechtsakt der EU), die Bioökonomie-Strategie der EU, die Biowissenschaftsstrategie der EU, den Rechtsakt über fortgeschrittene Werkstoffe, die Verordnung über Medizinprodukte und das Omnibus-Vereinfachungspaket im Verteidigungsbereich (ab 2025).

·Die Kommission wird die Normungsverordnung überarbeiten, um Normungsverfahren schneller und zugänglicher zu gestalten, insbesondere für KMU und Start-ups (2. Quartal 2026).

·Die Kommission wird eine Studie in Auftrag geben, um zu bewerten, inwieweit die Art und Weise, in der Unternehmensumstrukturierungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten organisiert und reguliert werden, Hürden für die Anpassung und Innovation von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen darstellt, und zwar auf der Grundlage unternehmensbezogener Daten (2026). Diese Studie wird die Umsetzung des Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze und des Pakets zur gerechten Arbeitskräftemobilität unterstützen.



3.BESSERE FINANZIERUNG FÜR START-UPS UND SCALE-UPS

Europäische Risikokapitalinvestitionen haben stark abgeschnitten, wobei die Renditen nun denen von Nicht-EU-Ländern entsprechen oder diese übertreffen 14 . Der öffentliche Sektor der EU hat mit Initiativen wie dem Fonds „InvestEU“, mit dem privates Kapital für Investitionen in KMU und Scale-ups mobilisiert wurde, maßgeblich zur Ankurbelung des Risikokapitalmarktes beigetragen. Der Europäische Innovationsrat (EIC) hat technologieintensive Start-ups mit Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR unterstützt, und im Rahmen der European Tech Champions Initiative wurden öffentliche Mittel erfolgreich gebündelt, um europäische Risikokapitalfonds zu unterstützen. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) hat in den vergangenen 30 Jahren das Wachstum der Risikokapitalbranche vorangetrieben und in ganz Europa jährlich bis zu 7 Mrd. EUR an Mitteln bereitgestellt. Diese Erfahrungen zeigen die Vorteile einer Kombination von Unterstützung durch Finanzintermediäre, wie im Rahmen von InvestEU, die zur Entwicklung des Risikokapital-Ökosystems insgesamt beitragen, mit direkten Beteiligungsinvestitionen des EIC-Fonds, die strategische Entscheidungen bei der Auswahl von Unternehmen für Investitionen, bei den Investitionspartnern und in den Investitionsleitlinien ermöglichen, sowie mit Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, vor allem dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der durch Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente als Katalysator für die Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel fungiert. Ausländische Risikokapitalinvestitionen in europäische Unternehmen nehmen seit 2016 zu 15 . In der EU gibt es immer mehr Business Angels, insbesondere erfolgreiche Gründer, die bereit sind, in die neue Generation von Start-ups zu investieren, und als Mentoren fungieren 16 .

Das Finanzsystem der EU ist jedoch nach wie vor überwiegend bankenzentriert, wobei sich die Vermögenswerte der Banken auf 300 % des BIP der EU belaufen, gegenüber nur 85 % in den USA  17 .Die geringe Größe des EU-Risikokapitalmarkts ist auf einen Mangel an Eigenkapitalkultur, Risikoaversion und die Fragmentierung der Kapitalmärkte aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften zurückzuführen 18 . Diese regulatorische Fragmentierung umfasst unterschiedliche Insolvenz- und Unternehmensgesetze, Steuersysteme und öffentliche Märkte, welche die Möglichkeiten zum Ausstieg aus Investitionen einschränken 19 . Es gibt große geografische Unterschiede in Bezug auf die Verfügbarkeit solcher Finanzmittel, wobei einige Mitgliedstaaten in allen Phasen der Mittelbeschaffung nach wie vor mit erheblichen Problemen konfrontiert sind. Der Umfang grenzüberschreitender Investitionen ist weiterhin gering, was auch die Wachstumsperspektiven dämpft und innovative Unternehmen dazu veranlassen könnte, größere Märkte und einfachere Finanzierungen außerhalb Europas zu suchen.

Bei der Aufstockung der Finanzierung von risikoreichen, kapitalintensiven Technologien, die Investitionen von über 100 Mio. EUR erfordern, besteht nach wie vor eine eindeutige Finanzierungslücke 20 . Der Mangel an breiterer Zugänglichkeit von Scale-up- oder Wachstumskapital birgt mehrere Risiken für die EU, nämlich i) den Verlust von Unternehmen, die Europa in der ersten Wachstumsphase gefördert hat, und ii) den Verlust kritischer Technologien, die von entscheidender Bedeutung für unseren künftigen Wohlstand sind. Um diese Lücke zu schließen und die wirtschaftliche Sicherheit sowie die technologische Souveränität der EU zu stärken, ist ein europäischer Scale-up-Fonds mit einer kritischen Masse erforderlich, der unter Marktbedingungen tätig ist. Darüber hinaus wird die Kommission, wie in der Spar- und Investitionsunion angekündigt, nach Möglichkeiten suchen, die ETCI 2.0 mit einer tieferen und ehrgeizigeren Fondsstruktur, bei der Kapital von privaten und öffentlichen Investoren gebündelt wird, zu unterstützen. Sie soll vom EIF bis 2026 ins Leben gerufen werden. Es wird eine enge Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen der ETCI 2.0 und dem neuen europäischen Scale-up-Fonds sichergestellt, um die Wirkung und Flexibilität zu maximieren, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.

Die Nachfrage technologieintensiver Start-ups nach Finanzierungen ist ebenfalls weiterhin hoch. Obwohl der EIC-Fonds in nur vier Jahren zu einem der wichtigsten Investoren Europas in technologieintensive Unternehmen geworden ist, kann die Nachfrage herausragender technologieintensiver Unternehmen nach EIC-Unterstützung derzeit nicht gedeckt werden 21 . Gleichzeitig muss der EIC seine Verfahren vereinfachen und beschleunigen, um besser auf die Bedürfnisse seiner Antragsteller und potenziellen Beteiligungsunternehmen eingehen zu können. Darüber hinaus wird sich der EIC an Verfahren vom Typ ARPA orientieren und eng mit seinen vertrauenswürdigen Investoren, Unternehmenspartnern und den erfolgreichsten europäischen Innovatoren zusammenarbeiten, um neue technologische Trends und disruptive Technologien zu ermitteln, die für die Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung sind 22 .

Insbesondere Unternehmerinnen und Investorinnen sind beim Zugang zu Finanzmitteln nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. So dominieren beispielsweise bei Kapitalinvestitionen in Technologie-Start-ups nach wie vor ausschließlich aus Männern bestehende Gründerteams. Gründerteams mit gemischten Geschlechtern erhalten 15 % der Mittel und ausschließlich aus Frauen bestehende Gründerteams erhalten nur 3 % der Mittel 23 . Um dieses anhaltende Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, ist es von entscheidender Bedeutung, den Zugang von Frauen zu Finanzmitteln zu verbessern, ihre Vertretung in Entscheidungspositionen im Finanzwesen zu stärken und von Frauen geführte Investitionsnetzwerke zu fördern. Auch im Rahmen des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft und seiner bevorstehenden Überarbeitung (2026) wird eine verstärkte Unterstützung sozialer Innovation angestrebt.

Heute spielen europäische institutionelle Anleger, einschließlich Renten- und Versicherungsfonds, auf dem europäischen Risikokapitalmarkt nur eine untergeordnete Rolle. Zwischen 2013 und 2023 machten Rentenfonds nur 7 % der Risikokapitalfinanzierung in der EU aus 24 . Einige EU-Mitgliedstaaten haben jedoch bereits damit begonnen, Initiativen zu ergreifen 25 , um institutionelle Investoren für die Beteiligung an Risikokapitalinvestitionen zu mobilisieren.

Viele Start-ups haben Schwierigkeiten, ihre immateriellen Vermögenswerte wie geistiges Eigentum als Sicherheiten zur Beschaffung von Finanzmitteln zu nutzen. Grund dafür sind i) restriktive Bankpraktiken, ii) ein unterentwickeltes Ökosystem für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, iii) mangelndes Vertrauen in Methoden zur Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, iv) ein geringes Bewusstsein für international anerkannte Bewertungsmethoden im Bereich des geistigen Eigentums und ganz allgemein v) die begrenzte Marktanerkennung von IP-gestützten Finanzierungen auf dem Markt. In der EU mangelt es an Anreizen für Banken und institutionelle Investoren, sich an auf geistiges Eigentum gestützten Finanzierungen zu beteiligen.

Das Potenzial europäischer Business Angels wird nach wie vor durch Hürden für grenzüberschreitende Investitionen und Geschäftspraktiken begrenzt, die Investitionen von Business Angels über einen langen Zeitraum binden.

EU-Rechtsvorschriften wie die Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) und für staatliche Beihilfen sind unabdingbar, um die Sicherheit, die strategischen Interessen und die Fairness des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Dies gilt auch für ausländische Direktinvestitionen in Start-ups und Scale-ups, bei denen Fragen der Inhaberschaft von Rechten des geistigen Eigentums und des lokalen Mehrwerts von entscheidender Bedeutung sind. Allerdings kann die Umsetzung dieser Vorschriften manchmal von Start-ups als zu aufwendig und belastend wahrgenommen werden. Daher ist es wichtig, dass diese Instrumente auf ihre Ziele ausgerichtet bleiben. In diesem Sinne zielt die laufende Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen darauf ab, die Überprüfungsverfahren in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die EU-weite Zusammenarbeit zu verbessern. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Verfahren zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wirksam, verhältnismäßig und vorhersehbar sind und nicht von rechtmäßigen Investitionen abschrecken. Die Vorschriften für staatliche Beihilfen bieten bereits eine gewisse Flexibilität für Start-ups, indem sie Ausnahmen von den allgemeinen Beschränkungen für Beihilfen an „Unternehmen „in Schwierigkeiten“ zulassen. Da die derzeitigen Definitionen jedoch auf statischen Finanzkennzahlen beruhen, wird die Kommission prüfen, wie diese Regeln besser angepasst werden können, um das Wachstum von Start-ups zu unterstützen.

Die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Ausstiegsmöglichkeiten stellt ein großes Hindernis für das Wachstum von Risiko- und Wachstumskapital in der EU dar. Während das Volumen der Börsengänge in Europa in den letzten zehn Jahren erheblich – auf über 320 Mrd. EUR – gestiegen ist, kommen Rückzüge von der Börse nach wie vor gehäuft in einigen wenigen Ländern vor, und auf den EU-Aktienmarkt entfallen nur 55 % des BIP der EU, gegenüber 147 % in den USA. Nur 11 % der Börsengänge weltweit erfolgen in der EU.

Um die wichtigsten Herausforderungen für das Funktionieren der EU-Kapitalmärkte zu bewältigen, setzt die Kommission die Strategie der Spar- und Investitionsunion um 26 . Die Spar- und Investitionsunion wird die Marktfragmentierung verringern, bessere Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger schaffen und dazu beitragen, die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen auszuweiten. Sie wird insbesondere darauf abzielen, den Zugang zu Beteiligungs- und Fremdfinanzierungen für Start-ups und Scale-ups zu verbessern, die Rolle von Risikokapital und institutionellen Investoren zu stärken und die öffentlichen Finanzierungsinstrumente der EU besser auf die Ziele der Spar- und Investitionsunion abzustimmen.

Schließlich spielen Fusionen und Übernahmen eine Schlüsselrolle bei der Reinvestition und Skalierung von Innovationen, doch werden mehr als 60 % der europäischen Start-up-Buyouts von Nicht-EU-Unternehmen übernommen. Damit die EU ihre technologische Souveränität wahren und das Wachstum heimischer Innovation fördern kann, müssen europäische Unternehmen stärker in Wettbewerb treten, um Talente und Technologien auf unserem Kontinent zu halten, und gleichzeitig dafür sorgen, dass junge Unternehmen ihre eigenen Wachstums- und Ausstiegsstrategien wählen können, ohne den Ehrgeiz zu schmälern.

Maßnahmen

·Die Kommission wird den Europäischen Innovationsrat ausbauen und seine Vorschriften vereinfachen. Der EIC wird sich durch die Einführung von stärker an die ARPA angelehnten Verfahren vermehrt auf die auf Herausforderungen ausgerichtete, stufenweise Finanzierung von Innovationen mit hohem Risiko konzentrieren. Er wird auch sein Netzwerk vertrauenswürdiger Investoren erweitern und bei politischem Feedback enger mit Zentauren und Einhörnern in der EU zusammenarbeiten (2025).

·Die Kommission wird mit privaten Investoren zusammenarbeiten, um im Rahmen des EIC-Fonds einen marktbasierten, privat verwalteten und privat kofinanzierten Scaleup Europe Fund 27 mit einer fokussierten Investitionsstrategie einzurichten, die darauf abzielt, die Finanzierungslücke bei technologieintensiven Scale-ups zu schließen. Der „Scaleup Europe Fund wird erhebliche private Mittel mobilisieren und direkte Beteiligungsinvestitionen in strategischen Sektoren tätigen 28 , um zur technologischen Souveränität und wirtschaftlichen Sicherheit Europas beizutragen. Die Bereitstellung des „Scaleup Europe Fund“ erfolgt unbeschadet des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens. Der „Scaleup-Europe Fund“ wird eng mit InvestEU zusammenarbeiten und die European Tech Champions Initiative und andere Instrumente der EIB-Gruppe ergänzen (2026).

·Die Kommission wird in Abstimmung mit der EIB-Gruppe mit großen institutionellen Investoren zusammenarbeiten, um einen freiwilligen Europäischen Innovationsinvestitionspakt für diejenigen zu entwickeln, die sich verpflichten, einen Teil ihrer verwalteten Vermögenswerte in EU-Fonds, Risikokapitalfonds und nicht börsennotierte Scale-ups zu investieren (2026).

·Die Kommission wird bestehende Instrumente nutzen und stärken und neue Instrumente entwickeln, um im Einklang mit dem Weißbuch zur Verteidigung 29 und auf der Grundlage des anstehenden Omnibus-Vereinfachungspakets im Verteidigungsbereich in europäische Start-ups und Scale-ups im Bereich der Sicherheit und Verteidigung zu investieren. Diese Instrumente könnten flexiblere und anpassungsfähigere Finanzierungskonzepte für aufstrebende Innovatoren im Verteidigungsbereich – auch aus der Ukraine – umfassen, wie etwa die gezielte Unterstützung einzelner Einrichtungen, sowie eine Stärkung und Erweiterung des Anwendungsbereichs der verfügbaren EU-Finanzierungsoptionen, einschließlich Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten (2026).

·Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums für durch geistiges Eigentum gestützte Finanzierungen entwickeln. Außerdem wird sie die Evidenzbasis erweitern, um konkrete Finanzierungsinstrumente im Bereich des geistigen Eigentums zu entwickeln. (2. Quartal 2027).

·Die Kommission wird europäische Business Angels und ihre Netzwerke unterstützen, um jungen Start-ups mehr Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen (2026).

·Die Kommission wird im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung der Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung die Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ überprüfen und dabei die möglichen Hürden für bestimmte Start-ups und Scale-ups, die nicht Gefahr laufen, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen, berücksichtigen, um andere Arten staatlicher Beihilfen nutzen zu können (ab dem 2. Quartal 2025).

·Die Kommission wird die Leitlinien für horizontale und nichthorizontale Zusammenschlüsse unter Berücksichtigung dynamischer Kriterien wie des Innovationswettbewerbs überprüfen (2027).

·Die Kommission wird ein europäisches Unternehmensnetzwerk einrichten, um Großunternehmen, Risikokapitalinvestoren und Beschaffer besser in das Innovationsystem der EU zu integrieren und aus von Start-ups entwickelten innovativen Lösungen Nutzen zu ziehen. Die Mitglieder des Netzwerks würden zu einer entsprechenden Politik beraten, sich um die Vermittlung von Start-ups kümmern und sich freiwillig verpflichten, zu bevorzugen, wenn sie innovative Lösungen in Anspruch nehmen, beschaffen und in diese investieren, insbesondere wenn sie öffentliche Mittel nutzen oder kritische Forschungs- oder Technologieinfrastrukturen betreiben (2026).

4.RASCHE MARKTAKZEPTANZ UND EXPANSION

Die erfolgreiche Vermarktung innovativer Produkte beruht auf einer Mischung aus unternehmerischem Antrieb, risikotolerantem Kapital, Marktnachfrage und öffentlicher Unterstützung. Hochschulen 30 spielen in diesem Ökosystem eine entscheidende Rolle. Mit mehr als 157 000 Spin-offs und Start-ups von Alumni schaffen sie in den nächsten zehn Jahren 6,1 Millionen potenzielle Arbeitsplätze 31 . Die EU verfügt über eine langjährige Erfolgsbilanz bei Initiativen und öffentlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Innovationssystemen. Das 2023 eingeführte einheitliche europäische Patentsystem dürfte die Patentkosten erheblich senken, einen einheitlichen Schutz bieten und die Vermarktung von Technologien in der gesamten EU beschleunigen.

In Europa ist die Umsetzung der Forschung in kommerzielle Unternehmungen außerhalb der leistungsstarken Innovationscluster nach wie vor gering. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut 32 , das Enterprise Europe Network 33 , die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit und die Europäische an digitalen Innovationszentren unterstützen bereits Unternehmertum und akademische Start-ups, aber die zentralen Probleme bestehen weiterhin. Während mehr als 10 % der beim Europäischen Patentamt eingereichten Patente auf Hochschulen entfallen, wird nur ein Drittel dieser Patente kommerziell genutzt. Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer innovationsfreundlichen Denkweise an vielen Hochschulen, wo es für Forschende keine ausreichenden Anreize gibt, ihre Arbeit zu vermarkten. Die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für akademische Spin-offs sind in Europa unterschiedlich, was zu einer uneinheitlichen Landschaft auf dem gesamten Kontinent führt. Darüber hinaus ist das öffentliche Beschaffungswesen in vielen EU-Ländern übermäßig risikoscheu und begünstigt etablierte Anbieter gegenüber Start-ups. Dies schränkt den Zugang von Start-ups zu öffentlichen Aufträgen für innovative Lösungen ein. Vergabeverfahren von Unternehmen behindern auch die Expansionsfähigkeit von Start-ups, wobei Innovationen oft durch risikoscheue Praktiken gehemmt werden.

Um ein kohärenteres Innovationsumfeld zu ermöglichen, muss die EU stärkere vernetzte Ökosysteme fördern, indem sie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups stärker unterstützt. Das einheitliche Patentsystem muss von allen EU-Mitgliedstaaten vollständig übernommen werden, um die Patentkosten zu senken und die Vermarktung von Forschung zu erleichtern. Was die Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft, beabsichtigt die Kommission, Rechtsvorschriften und nichtlegislative Maßnahmen zum öffentlichen und privaten Beschaffungswesen zu überarbeiten bzw. vorzuschlagen. Dies wird auch zu einer besseren Unterstützung von Start-ups und Scale-ups beitragen, indem mögliche Hindernisse abgebaut und Innovationen gefördert werden. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen werden die Überwachung, die Finanzierung und die nationalen Kompetenznetze in den Mitgliedstaaten verbessern. Durch die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EU und die Vereinfachung des Zugangs zu Vergabeverfahren kann die EU ein günstigeres Umfeld für das Wachstum und die Expansion von Start-ups schaffen. Um die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen zu verbessern, sollten strategische Partnerschaften gefördert werden, die es Start-ups erleichtern, sich ihre ersten Kunden zu sichern und zu wachsen. Die Kohäsionspolitik kann ebenfalls dazu beitragen, regionale und nationale Akteure miteinander zu verbinden, die territoriale Vernetzung zu fördern und Start-ups bei der Expansion zu unterstützen. Die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ist ein wichtiger Schritt zur Abstimmung der regionalen und nationalen Anstrengungen, um Start-ups dabei zu unterstützen, sich mit größeren Unternehmen zu verbinden und neue Märkte zu erschließen.

Schließlich wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den Mitgliedstaaten Start-ups beim Zugang zu globalen Märkten unterstützen, unter anderem durch die Nutzung von Handelsabkommen sowie durch die Mobilisierung über EU-Delegationen, Netzwerke der Mitgliedstaaten und spezielle EU-Instrumenten 34 . Die Kommission wird außerdem darauf hinarbeiten, innovative Lösungen von Start-ups und Scale-ups besser in die Wertschöpfungsketten von Global Gateway einzubinden und aus seinen unterstützenden Finanzinstrumente Nutzen zu ziehen, um den Zugang dieser Unternehmen zu sich entwickelnden Märkten zu verbessern.

Maßnahmen

·Die Kommission wird die Initiative „Lab to Unicorn“ (Vom Labor zum Einhorn) ins Leben rufen, um die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen zu beschleunigen. Im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission

oführende europäische Start-up- und Scale-up-Hubs unterstützen, die in starken Hochschulökosystemen verwurzelt sind, damit sie sich über Grenzen hinweg vernetzen und zusammenarbeiten können, um Start-ups und Scale-ups Zugang zu den Diensten, Infrastrukturen und Unternehmen der jeweils anderen Seite zu gewähren. Gegebenenfalls werden Synergien mit bestehenden Netzwerken genutzt (2026);

oein Konzept für die Lizenzvergabe, die Aufteilung von Lizenzgebühren und -einnahmen sowie die Beteiligung akademischer Einrichtungen und ihrer Erfinder bei der Vermarktung von geistigem Eigentum und der Gründung von Spin-offs nach bewährten Geschäftspraktiken entwickeln. Die Kommission wird den Aufbau von Kapazitäten von Technologietransfer-Büros und die Schaffung von Rollen für das „Venture Building“ in Organisationen unterstützen, die Forschung betreiben, einschließlich Forschungs- und Technologieorganisationen, Forschungsinfrastrukturen und Hochschulen (2026);

orechtliche und umsetzungsbezogene Leitlinien zu den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfe bereitstellen, um Start-ups dabei zu unterstützen, zu klären, unter welchen Bedingungen Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen gewähren können (2026).

·Die Kommission wird eine Reihe von Maßnahmen zur innovationsfördernden Auftragsvergabe vorschlagen. Das betrifft insbesondere Folgendes:

oIm Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Kommission nach Wegen suchen, um den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe zu verbessern und zu vereinfachen und dabei den Bedürfnissen von Start-ups und Scale-ups Rechnung zu tragen. In der öffentlichen Konsultation würden auch Anliegen berücksichtigt, die für Start-ups und Scale-ups besonders relevant sind, wie etwa die Begrenzung einer übermäßigen Spezifikation und übermäßiger finanzieller Anforderungen in Ausschreibungsunterlagen sowie die Einführung innovationsfreundlicherer Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums und der Wertanalyse (Value Engineering).

oIm Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wird die Kommission nach Wegen suchen, die Einbeziehung von Start-ups und Scale-ups in die Auftragsvergabe zu fördern und einen möglichen EU-Vorzug bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.

oIm Zusammenhang mit dem Vorstehendes ergänzenden europäischen Rechtsakt zur Innovation wird die Kommission Möglichkeiten prüfen, die Gesamtinvestitionen in die öffentliche und private innovationsfördernde Auftragsvergabe in ganz Europa zu erhöhen, i) ein beschleunigtes Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE-Dienstleistungen, die nicht unter die EU-Vergaberichtlinien fallen, einschließlich der vorkommerziellen Auftragsvergabe, bereitzustellen und ii) Anreize für innovationsorientierte Beschaffungsstrategien für private Auftraggeber schaffen.

Die Kommission wird die oben genannten legislativen Maßnahmen mit nichtlegislativen Unterstützungsmaßnahmen untermauern, z. B. durch i) die Fortsetzung der EU-weiten Überwachung der nationalen politischen Rahmen und Investitionen im Bereich der innovationsfördernden Auftragsvergabe und deren Integration in den Europäischen Forschungsraum und die Anzeiger des Europäischen Innovationssystems, ii) die Stärkung der Unterstützung aus EU-Mitteln für Forschung und Innovation für öffentliche Auftraggeber, um eine gemeinsame innovationsfördernde Auftragsvergabe in strategischen Sektoren und Technologien durchzuführen, und iii) die Stärkung des europäischen Netzes nationaler Kompetenzzentren für die innovationsfördernde Auftragsvergabe und dessen Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten.

5.UNTERSTÜTZUNG HERAUSRAGENDER TALENTE IN EUROPA

Der Erfolg eines Start-ups hängt in hohem Maße vom Zugang zu hoch qualifizierten Talenten ab. Einige EU-Mitgliedstaaten haben Initiativen wie Visaprogramme für digitale Nomaden, digitale Ausweise für den elektronischen Wohnsitz und Programme für qualifizierte Arbeitnehmer umgesetzt, um Spitzentalente anzuziehen. Diese Programme sollen den Wohnortwechsel hoch qualifizierter Bewerber erleichtern und Start-ups die Erschließung des globalen Talentpools leichter machen. Der EU-Talentpool und die Fachkräftepartnerschaften werden auch dazu beitragen, qualifizierte Personen aus Drittstaaten einzustellen, und zwar in einer Weise, die auf die Wirtschaftszweige zugeschnitten ist, die den dringendsten Bedarf an Fachkräften haben. Darüber hinaus arbeiten 59 % der Start-ups in Europa mit verteilten Remote-Teams, und 78 % der Ingenieurteams leisten Fernarbeit. Dieser Trend hat dazu beigetragen, die Abwanderung regionaler Fachkräfte zu verhindern, Start-ups den Zugang zu einem größeren Pool europäischer Talente zu ermöglichen und gleichzeitig die Betriebskosten zu minimieren. Die Arbeit in grenzüberschreitenden Remote-Teams wird jedoch nach wie vor durch die Komplexität der steuer- und sozialrechtlichen Verpflichtungen behindert.

Trotz dieser Initiativen herrscht nach wie vor ein harter Wettbewerb um qualifizierte Talente. Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere Hindernisse für die Anerkennung von Qualifikationen, ungenutztes akademisches Potenzial, eine erhebliche Unterrepräsentation von Frauen und begrenzte Vielfalt tragen zu diesem Problem bei. Darüber hinaus können Start-ups häufig nicht mit den Löhnen und Leistungen größerer Unternehmen mithalten, was es schwierig macht, Spitzenkräfte zu gewinnen. Die Komplexität im Zusammenhang mit Mitarbeiteraktienoptionen, wie die unterschiedliche steuerliche Behandlung in den EU-Mitgliedstaaten, stellt Start-ups vor zusätzliche Herausforderungen, wenn sie eine unbare Entschädigung anbieten, um qualifizierte Talente anzuziehen.

Ein wichtiges Thema ist auch die unternehmerische Bildung 35 . Weniger als 50 % der Lernenden in der Sekundar- und Hochschulbildung in der EU haben Zugang zu unternehmerischer Bildung, was die Entwicklung künftiger Unternehmer behindert 36 . Darüber hinaus mangelt es den bestehenden Rahmen für die Verwaltung und Vermarktung akademischer Forschungsergebnisse oft an den notwendigen Anreizen, da Hochschulen der akademischen Veröffentlichung Vorrang vor der Kommerzialisierung einräumen 37 , 38 .

Um die Fachkräftelücke zu schließen, ist es von entscheidender Bedeutung, die unternehmerische Bildung zu verbessern und sicherzustellen, dass die Studierenden die Kompetenzen, Denkweisen und Resilienz erwerben, die für Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erforderlich sind. Die Programme sollten besser auf die Bedürfnisse der Wirtschaft abgestimmt werden, um die Studierenden mit praktischen Kenntnissen auszustatten. Darüber hinaus wird die Förderung einer geschlechtergerechten Führung und der Vielfalt innerhalb des Start-up-Ökosystems dazu beitragen, eine stärkere und widerstandsfähigere Talentpipeline aufzubauen. Die Hochschulen sollten sich auch stärker darauf konzentrieren, Anreize für die Kommerzialisierung der Forschung zu schaffen und geeignete Belohnungsstrukturen für Forschende zu schaffen, die zur Gründung von Spin-offs und zum Wissenstransfer beitragen. Die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Umgangs mit Mitarbeiteraktienoptionen, einschließlich der Besteuerung in allen EU-Mitgliedstaaten wird den Verwaltungsaufwand verringern und mehr Start-ups ermutigen, durch Mitarbeiteraktienoptionen einen Wettbewerbsvorteil zu bieten. Um Talente zu halten, sollten Start-ups weiterhin das Fernarbeitsmodell nutzen, um sicherzustellen, dass sie die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, den Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Rentenbesteuerung wirksam bewältigen.

Die Richtlinie über die Blaue Karte EU und der Vorschlag für eine Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sind wichtige Schritte, um die Anwerbung und Bindung hoch qualifizierter Talente aus Drittstaaten zu erleichtern. Die Blaue Karte richtet sich jedoch in erster Linie an Arbeitnehmer und nicht an die Gründer von Start-ups oder innovative Unternehmer. Einige Mitgliedstaaten verfügen über nationale Regelungen, doch der Prozess ist nach wie vor fragmentiert und komplex. Die Vereinheitlichung dieser Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse wird dazu beitragen, ein kohärenteres und effizienteres System zu schaffen. Darüber hinaus wird die internationale Rekrutierung aus Ländern außerhalb der EU von entscheidender Bedeutung sein, um die wachsende Nachfrage nach spezialisierten Kompetenzen auf allen Ebenen des Start-up-Ökosystems zu decken.

Maßnahmen

Die Kommission wird die InitiativeBlue Carpet“ (Blauer Teppich) ins Leben rufen, um die Anwerbung und Bindung hoch qualifizierter und vielfältiger Talente aus der EU und aus Drittländern zu unterstützen. Im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission (2025-2026)

·die unternehmerische Bildung und Weiterbildung aktiv fördern und weiter stärken, unter anderem durch das EIT, und dabei eine geschlechtergerechte und vielfältige Teilhabe fördern;

·als Teil des in der Union der Kompetenzen 39 angekündigten Kompetenzrahmens für akademisches Personal ein Konzept für einen Rahmen für die akademische Laufbahnentwicklung entwickeln, mit dem Tätigkeiten der Kommerzialisierung von Forschung, einschließlich des Übergangs von der Hochschule zur Industrie und zurück, belohnt werden, z. B. in Bezug auf die Bewertungs- und Beförderungskriterien für akademisches Personal,

·bewährte Verfahren für die Behandlung von Mitarbeiteraktienoptionen für Start-ups auszuloten und dabei legislative Maßnahmen zur Harmonisierung bestimmter Aspekte ihrer Behandlung in Erwägung ziehen,

·eine Empfehlung zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse für Grenzgänger, die Fernarbeit leisten, für Start-ups und Scale-ups vorschlagen,

·ein Paket zur gerechten Arbeitskräftemobilität vorlegen, das eine Klarstellung der Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Falle grenzüberschreitender Fernarbeit enthält, sowie eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen präsentieren, um die Anerkennung von Qualifikationen, auch im Fall von Drittstaatsangehörigen, weiter zu erleichtern und zu vereinfachen (2026),

·eine EU-Visastrategie annehmen, die Maßnahmen umfasst, um hoch qualifizierte Studierende, Forschende, Unternehmer und Fachkräfte aus Drittländern einfacher für die Einreise in die EU zu gewinnen, indem beispielsweise die Richtlinie für Studenten und Forscher und die Richtlinie über die Blaue Karte insbesondere für Gründer von Start-ups optimal genutzt werden (4. Quartal 2025),

·die Initiative Multipurpose Legal Gateway Offices (multifunktionale Stellen für legale Wege in den europäischen Arbeitsmarkt) mit besonderem Schwerpunkt auf IKT-Kompetenzen steuern (4. Quartal 2025). Der Pilot wird als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Unterstützung für hoch qualifizierte Fachkräfte, Studierende und Forschende im IKT-Sektor dienen, die an einer Beschäftigung in der EU interessiert sind,

·gezielte Informationsmaßnahmen zur Förderung der Richtlinie über die Blaue Karte EU bei hoch qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten und Arbeitgebern über die Vorteile der Blauen Karte EU einführen, einschließlich der Möglichkeit für Inhaber der Blauen Karte EU und ihrer Familienangehörigen, leichter Zugang zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in der EU zu erhalten,

·die Mitgliedstaaten ermutigen, Schnellverfahren einzuführen, die es Gründern von Start-ups ermöglichen, im Rahmen vereinfachter und beschleunigter Verfahren eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten,

·bestehende EURAXESS-Dienste für Innovatoren vereinfachen und stärken, unter anderem durch maßgeschneiderte Unterstützung für Talente aus Drittstaaten mit wesentlichen Informationen über die jeweiligen Verfahren in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.



6.ZUGANG ZU INFRASTRUKTUREN, NETZEN UND DIENSTEN

Start-ups benötigen Spitzenforschung, technologische Einrichtungen und Fachwissen, um neue Produkte rasch testen, skalieren und validieren zu können, die Zeit bis zur Marktreife zu beschleunigen und den Erfolg der Vermarktung zu steigern. „Horizont Europa“ unterstützt dies durch die Finanzierung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen, in dem 13 neue KI-Fabriken angesiedelt sein werden, die Rechenleistung und maßgeschneiderte Unterstützung für KMU und Start-ups bereitstellen 40 .

Netze wie das Enterprise Europe Network, die europäischen digitalen Innovationszentren und das EIT leisten gezielte Unterstützung. Trotz dieser Ressourcen stellen Informationslücken, komplexe Zugangsverfahren und fragmentierte Vereinbarungen über die Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums nach wie vor große Hürden dar. Viele Start-ups haben Schwierigkeiten, sich im Dienstleistungsdschungel zurechtzufinden und sind nicht in der Lage, schnell die richtigen Forschungsinfrastrukturen oder Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Das Problem wird durch das Fehlen klarer Zugangspunkte und den fragmentierten Zugang zu Finanzmitteln, Dienstleistungen und Informationen verschärft, sodass Start-ups keine einheitlichen Wege für den Zugang zu verfügbarer Unterstützung haben. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen für den Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen werden manchmal als unklar wahrgenommen.

Start-ups, Scale-ups, Innovatoren und Investoren benötigen einen schnelleren und besseren Zugang zu den Ressourcen, die erforderlich sind, um gedeihen und wachsen zu können. Im Zusammenhang mit dem künftigen Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird die Kommission die bestehenden IT-Hubs der EU optimieren, um eine zentrale digitale Anlaufstelle für europäische Innovatoren, Investoren und Dienstleister zu schaffen, damit diese Finanzierungsprogramme, Dienstleistungen und Infrastrukturen finden, vergleichen und darauf zugreifen können. Diese Initiative wird in Ergänzung zur Plattform „TechEU“ der EIB umgesetzt.

Maßnahmen

·Die Kommission wird eine Charta für den Zugang von Nutzern aus der Wirtschaft zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen, auch für Start-ups und Scale-ups, ausarbeiten und erforderlichenfalls unterschiedliche Zugangs- und Vertragsbedingungen vereinfachen und harmonisieren. Die Kommission wird den Zugang zu KI-Recheneinrichtungen für Start-ups finanziell unterstützen (2025).

·Aufbauend auf der Charta wird der europäische Rechtsakt zur Innovation den Zugang innovativer Unternehmen zu europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen durch legislative Maßnahmen weiter fördern (1. Quartal 2026).

·Die Kommission wird rechtliche und umsetzungsbezogene Leitlinien zu den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen bereitstellen, um klarzustellen, unter welchen Bedingungen Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen Zugang zu Infrastrukturen gewähren können (2026).



7.MESSUNG DER FORTSCHRITTE

Derzeit gibt es keine einheitliche Definition für Start-ups, Scale-ups und innovative Unternehmen in der EU. Elf EU-Mitgliedstaaten 41 haben eine rechtliche Definition für Start-ups und fünf Mitgliedstaaten 42 für Scale-ups angenommen, während in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der Verordnung über „Horizont Europa“ auch Definitionen auf EU-Ebene für unterschiedliche Zwecke festgelegt sind. Dies führt zu Unsicherheiten und macht es schwierig, jederzeit Daten zu erheben oder den Zustand des Ökosystems zu bewerten, geschweige denn gezielte politische Maßnahmen für diese Arten von Unternehmen zu konzipieren. Der Europäische Innovationsanzeiger (EIS) und die strukturelle Unternehmensstatistik von Eurostat bieten wertvolle Einblicke in wachstumsstarke Unternehmen und europäische Innovationsysteme, aber ihre Auslegungsfähigkeit leidet unter dem Mangel an Standarddefinitionen und allgemein akzeptierten Definitionen.

Vor diesem Hintergrund ist eine harmonisierte Definition von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen erforderlich, um nicht nur die Auswirkungen der Strategie und ihrer politischen Maßnahmen zu messen, sondern es der Kommission auch zu ermöglichen, zusätzliche gezielte Vereinfachungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für diese Unternehmenskategorien vorzuschlagen.

Maßnahmen

·Die Kommission wird eine Definition von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen vorschlagen und dabei bestehende Definitionen von KMU und kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung berücksichtigen (1. Quartal 2026).

·Die Kommission wird einen europäischen Startup- und Scale-up-Anzeiger einrichten, der auf der Grundlage einer Reihe von Indikatoren die Leistungsfähigkeit der europäischen und nationalen Start-up- und Scale-up-Ökosysteme messen wird. Die Indikatoren werden unter anderem die Zahl der Start-ups, Scale-ups, Zentauren und Einhörner umfassen. Außerdem werden die Auswirkungen der Strategie anhand von drei zentralen Leistungsindikatoren gemessen: 1) des Anstiegs der Zahl der Start-ups in der EU, 2) der Zunahme der Zahl der Zentauren in der EU und 3) der Zunahme der Zahl der Einhörner in der EU (ab 2026) und wie sie im Vergleich zu globalen Wettbewerbern abschneiden.

·Die Kommission wird eine jährliche Start-up- und Scale-up-Umfrage durchführen, um die Wahrnehmung innovativer Unternehmensgründer der Verbesserung des Regulierungsumfelds der EU im Laufe der Zeit zu bewerten (ab 2026).


·

SCHLUSSFOLGERUNG

Europa steht an einem entscheidenden Punkt, und Start-ups und Scale-ups müssen in den Mittelpunkt seiner Agenda für Wettbewerbsfähigkeit gestellt werden, um das zukünftige Wachstum anzukurbeln und den künftigen Wohlstand zu fördern. Mit der EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups werden die Vision und die Grundlagen der Europäischen Kommission für diesen Wandel festgelegt, indem wir unsere Stärken nutzen und gleichzeitig die Chancen des derzeitigen geopolitischen Umfelds ergreifen.

Diese Strategie folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der die Prozesse in jeder Phase der Entwicklung von Start-ups vereinfacht und kurzfristige Maßnahmen mit langfristigen Reformen kombiniert, um ein Ökosystem zu schaffen, in dem Start-ups in jeder Branche florieren können – und sich dafür entscheiden können, in Europa zu bleiben oder dorthin umzusiedeln. Sie ist auf die schrittweise Integration der EU-Bewerberländer ausgerichtet.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer raschen und wirksamen Umsetzung. Wichtige Meilensteine wie der europäische Rechtsakt zur Innovation und die 28. Regelung für Unternehmen werden für die Erreichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung sein. Die Strategie umfasst politische, gesetzgeberische und finanzielle Unterstützung, wobei der Schwerpunkt auf der Rechenschaftspflicht durch klare Nachverfolgungsinstrumente liegt. Die Europäische Kommission wird mit gutem Beispiel vorangehen und die Start-up- und Scale-up-Gemeinschaft in die Gestaltung und Umsetzung dieser Pläne einbeziehen, auch im Wege regelmäßiger Treffen mit europäischen Einhörnern und Zentauren.

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung. Das Forum des Europäischen Innovationsrats wird die Fortschritte verfolgen und ehrgeizige Ziele in die Tat umsetzen, während politische Unterstützung von entscheidender Bedeutung sein wird, um eine rechtzeitige und wirksame Verwirklichung der Ziele der Strategie zu gewährleisten.

Es ist an der Zeit, die Europäische Union zu einem Zentrum für Innovation zu machen und Start-ups und Scale-ups in die Lage zu versetzen, zu wachsen, zu expandieren und erfolgreich zu sein. Und zwar auf unserem Kontinent.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die Interessenträger auf, die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups zu unterstützen und aktiv zur Umsetzung der darin vorgesehenen Initiativen beizutragen.

Die Kommission wird bis Ende 2027 über die Umsetzung der Strategie Bericht erstatten.



DIE EU-STRATEGIE FÜR START-UPS UND SCALE-UPS

ZUSAMMENFASSUNG DER MASSNAHMEN

I. INNOVATIONSFREUNDLICHE REGULIERUNG

Maßnahmen

·28. Regelung für Unternehmen (1. Quartal 2026)

·Europäische Brieftasche für Unternehmen (4. Quartal 2025)

·Europäischer Rechtsakt zur Innovation (1. Quartal 2026)

·Freiwilliger „Innovationsstresstest“ (1. Quartal 2026)

·Verringerung der regulatorischen Hürden in strategischen Sektoren (ab 2025)

·Überarbeitung der Normungsverordnung (2026)

·Studie zur Unternehmensumstrukturierung (2026)

II. BESSERE FINANZIERUNG FÜR START-UPS UND SCALE-UPS

Maßnahmen

·Erweiterung und Vereinfachung des Europäischen Innovationsrats (2025)

·Fonds „Scaleup Europe“ (2026)

·Europäischer Innovationsinvestitionspakt (2026)

·Europäische Investitionsinstrumente für Start-ups und Scale-ups im Bereich Sicherheit und Verteidigung (2026)

·Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums (2. Quartal 2027)

·Unterstützung europäischer Business Angels (2026)

·Überprüfung der Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ab dem 2. Quartal 2025)

·Überprüfung der Leitlinien für horizontale und nicht horizontale Zusammenschlüsse (2027)

·Europäisches Unternehmensnetzwerk (2026)

III. RASCHE MARKTAKZEPTANZ UND EXPANSION

Maßnahmen

·Initiative „Lab to Unicorn“ (Vom Labor zum Einhorn) (2026)

·Maßnahmen für innovationsfördernde Auftragsvergabe (2025-2026)

IV. UNTERSTÜTZUNG HERAUSRAGENDER TALENTE IN EUROPA

Maßnahmen

·Initiative „Blue Carpet“ (Blauer Teppich) (2025-2026)

·Paket zur gerechten Arbeitskräftemobilität (2026)

V. ZUGANG ZU INFRASTRUKTUREN, NETZEN UND DIENSTEN

Maßnahmen

·Charta für den Zugang von Nutzern aus der Wirtschaft zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (2025)

·Europäischer Rechtsakt zur Innovation zur Förderung des Zugangs innovativer Unternehmen zu europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (1. Quartal 2026)

·Leitlinien zu den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfe für Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen zum Zweck der Gewährung des Zugangs zu Infrastrukturen (2026)

VI. MESSUNG DER FORTSCHRITTE

Maßnahmen

·Definition von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen (2026)

·Jährliche Start-up- und Scale-up-Umfrage (ab 2026)

·Europäischer Start-up- und Scale-up-Anzeiger (ab 2026)

(1)

Atomico (2024), State of the European Tech 2024.

(2)

Dealroom – Accelerating Europe report, 2025.

(3)

Beispielsweise die European Startup Nations Alliance (ESNA), deren Aufgabe es ist, bewährte politische Verfahren für Start-ups zu ermitteln, auszutauschen und umzusetzen und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei ihrer Umsetzung im Rahmen nationaler Zuständigkeiten zu überwachen.

(4)

Europäische Kommission — Mitteilung der Kommission über Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative (COM(2016) 733 final), 22. November 2015; die Initiative Startup Europe (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/startup-europe).

(5)

Rund 40 % der InvestEU-Garantie in Höhe von 26,2 Mrd. EUR werden zur Unterstützung von risikoreichen Risikokapitalfinanzierungen, Quasi-Beteiligungskapital und Beteiligungsinvestitionen verwendet, die von Durchführungspartnern im Rahmen von Risikoteilungsvereinbarungen mit dem EU-Haushalt getätigt werden.

(6)

Ein Einhorn ist ein privates Unternehmen – Start-up – mit einer Marktbewertung von mindestens 1 Mrd. EUR.

(7)

„In search of the EU unicorns – what do we know about them?“ Technischer Bericht der JRC, 2022, https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC127712 .

(8)

Einschließlich aller Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck.

(9)

  Binnenmarktstrategie .

(10)

Ein Zentaur ist ein privates Unternehmen – Start-up – mit einer Marktbewertung von mindestens 100 Mio. EUR.

(11)

Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt (COM(2025) 500 final).

(12)

Schlussfolgerungen des Rates zu Reallaboren und Experimentierklauseln als Instrumente für einen innovationsfreundlichen, zukunftssicheren und resilienten Rechtsrahmen zur Bewältigung disruptiver Herausforderungen im digitalen Zeitalter 2020/C 447/01 (ABl. C 447 vom 23.12.2020, S. 1).

(13)

So konnten beispielsweise mehr als 60 % der FinTech-Start-ups, die sich an Reallaboren beteiligten, in den ersten sechs Monaten ihrer Erprobung Investitionen anziehen ( https://www.jbs.cam.ac.uk/faculty-research/centres/alternative-finance/publications/early-lessons-on-regulatory-innovation-to-enable-inclusive-fintech/ ) , und durch die Beteiligung an Reallaboren erhöhten sich ihre Chancen, Finanzmittel anzuziehen, um 50 % ( https://www.bis.org/publ/work901.pdf ) .

(14)

InvestEurope, 2024.

(15)

EU plus Vereinigtes Königreich.

(16)

Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen erleichtert eine effizientere Vermittlung und Herstellung von Kontakten, auch zwischen Business Angels und Start-ups auf gesamteuropäischer Ebene.

(17)

EIB (2024), The scaleup gap: financial market constraints holding back innovative firms in the European Union, European Investment Bank, https://data.europa.eu/doi/10.2867/382579 .

(18)

EIB (2024), The scaleup gap: financial market constraints holding back innovative firms in the European Union, European Investment Bank, https://data.europa.eu/doi/10.2867/382579 .

(19)

Siehe die Zusammenfassung der Konsultation in der dieser Strategie beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.

(20)

EIF-Bericht zur Finanzierungslücke bei Scale-ups, Scale-up financing gap .

(21)

Nur 5,9 % der Anträge beim EIC-„Accelerator“ waren zum jüngsten Stichtag (Oktober 2024) erfolgreich, was mit früheren Berücksichtigungsgrenzwerten übereinstimmt.

(22)

Die ARPA (Advanced Research Projects Agency) ist eine US-Regierungsagentur, die hochriskante Forschung mit hohen Ertragschancen finanziert, um bahnbrechende Innovationen in Wissenschaft und Technologie voranzutreiben. Sie wurde ursprünglich als ARPA (jetzt DARPA) unter dem Dach des Verteidigungsministeriums gegründet und später in anderen Bereichen wie Energie (ARPA-E) und Gesundheit (ARPA-H) repliziert.

(23)

 Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, She Figures 2024 – Policy Report, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025.

(24)

France Digitale, 2024.

(25)

Beispielsweise die TIBI-Initiative in Frankreich oder die WIN-Initiative in Deutschland.

(26)

Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU (COM(2025) 124 final).

(27)

Dieser Fonds wurde in früheren Mitteilungen der Kommission, z. B. dem Deal für eine saubere Industrie, als „TechEU Scaleup Fund“ bezeichnet – das Konzept ist dasselbe. Über die interne Verwaltung des Fonds durch die Kommission wird nach Annahme der Strategie entschieden.

(28)

 Beispielsweise künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, fortgeschrittene Halbleiter, Medizintechnologie, Biotechnologie, Bioökonomie-Anwendungen, saubere Technologien und Energie (einschließlich Nukleartechnologie), Wasser- und blaue Technologien, Sicherheit, Verteidigung, Weltraum, Robotik und fortgeschrittene Werkstoffe sowie alle Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck.

(29)

Europäische Kommission, Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030, 19. März 2025, https://commission.europa.eu/document/download/e6d5db69-e0ab-4bec-9dc0-3867b4373019_en?filename=White%20paper%20for%20European%20defence%20%E2%80%93%20Readiness%202030.pdf.

(30)

Einschließlich Fachhochschulen sowie Forschungs- und Technologieorganisationen.

(31)

Redstone University Startup Index - Europe's Trillion Euro Opportunity, 2024 – https://www.redstone.vc/research/redstone-university-startup-index.

(32)

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) unterstützte direkt mehr als 9 900 Start-ups und Scale-ups, die zusammen fast 10 Mrd. EUR an externen Finanzmitteln mobilisiert haben, wodurch Einhörner und innovative Unternehmen im Wert von heute 71,2 Mrd. EUR entstehen konnten.

(33)

Mehr als 3 500 Berater des Enterprise Europe Network bieten Start-ups und Scale-ups in fast 60 Ländern kostenlose Hilfe. Mehr als 1 500 Cluster fördern auch Innovation und Wettbewerbsfähigkeit unter den Interessenträgern, auch für Start-ups.

(34)

Dazu gehören Online-Plattformen wie das Portal Access2Markets der Kommission, spezielle Helpdesks in Nicht-EU-Ländern, von der Kommission unterstützte Netzwerke wie das Enterprise Europe Network oder nationale oder europäische Handelskammern innerhalb der EU oder auf potenziellen ausländischen Märkten.

(35)

Europäische Kommission, Mitteilung zur Union der Kompetenzen, 2025, https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de.

(36)

Aktionsplan Unternehmertum 2020 der Europäischen Kommission.

(37)

  Challenges in academic commercialisation: a case study of the scientists' experiences .

(38)

Draghi-Bericht (2024), S. 241.

(39)

  Mitteilung zur Union der Kompetenzen .

(40)

Es wird im Rahmen des Aktionsplans für den KI-Kontinent genutzt werden.

(41)

BG, DK, EE, EL, HU, IT, LV, LT, PT, SI, ES.

(42)

BG, DK, EE, EL, PT.

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