EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 269 final
ANHANG
der
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen, im Namen der Europäischen Union, im Hinblick auf den Abschluss eines Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen
{SWD(2025) 136 final} - {SWD(2025) 137 final}
ANHANG
Verhandlungsrichtlinien
–Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines neuen Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen im Einklang mit den Artikeln 28, 31 und 32 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.
–Das Durchführungsprotokoll sollte den allgemeinen Rahmen für die Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe in den Gewässern der Seychellen sowie die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit den Seychellen im Bereich der Fischerei festlegen.
–Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig durch dieses neue Durchführungsprotokoll Vorteile sowohl für die Union als auch für die Seychellen zu gewährleisten, sollten die Verhandlungen der Kommission auf Folgendes abzielen:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone der Seychellen und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Schiffe der Unionsflotte, wodurch unter anderem das Netz der für Wirtschaftsteilnehmer der Union verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im Indischen Ozean ausgebaut wird;
·gebührende Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der einschlägigen von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Die Fischereitätigkeiten sollten ausschließlich auf verfügbare Ressourcen abzielen, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotten Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist;
·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der Unionsflotten umfassend übereinstimmenden Anteils an den Fischereiressourcen, wenn andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert sind, sowie Anwendung derselben technischen Bedingungen für alle ausländischen Flotten;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen ist;
·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen der Seychellen voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und der Überwachung von Fischereitätigkeiten sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten, Arbeitnehmerrechte von Fischerinnen und Fischern und Förderung der Wirtschaftstätigkeit. Diese Bemühungen werden andere Instrumente der Union, einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), ergänzen und sich auf bestehende Möglichkeiten wie die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) angebotenen Schulungen stützen;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind. Die Sozialklausel sollte insbesondere beinhalten, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Fischer an Bord von Unionsschiffen im Einklang mit den für Fischerinnen und Fischer geltenden Instrumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) stehen, insbesondere der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der Fassung von 2022 und dem IAO-Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor.
·Förderung einer angemessenen Einbeziehung der Interessenträger in die Planung und Durchführung der Maßnahmen, die sich aus dem Abkommen ergeben;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte (einschließlich Arbeitnehmerrechte) und der Grundsätze der Demokratie;
·Aufnahme einer Klausel über Nichtdiskriminierung zwischen verschiedenen Flotten und Transparenz.
–In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
·die den Unionsschiffen einzuräumenden Fangmöglichkeiten;
·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung und
·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.