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Document 52025PC0269

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen, im Namen der Europäischen Union, im Hinblick auf den Abschluss eines Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen

COM/2025/269 final

Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 269 final

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen, im Namen der Europäischen Union, im Hinblick auf den Abschluss eines Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen

{SWD(2025) 136 final} - {SWD(2025) 137 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Die Kommission schlägt vor, ein neues Durchführungsprotokoll zu dem mit den Seychellen geschlossenen partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei auszuhandeln, das dem Bedarf der Unionsflotte entsprechen und mit den Artikeln 28, 31 und 32 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) 1 und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu einer Mitteilung der Kommission über die externe Dimension der GFP im Einklang stehen würde.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Das derzeitige partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen 2 trat am 24. Februar 2020 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft und kann stillschweigend um jeweils weitere sechs Jahre verlängert werden. Das derzeitige, sechs Jahre geltende Durchführungsprotokoll 3 trat am 24. Februar 2020 in Kraft und läuft am 23. Februar 2026 aus. In dem Protokoll sind die Fangmöglichkeiten für die Unionsflotte und die entsprechende von der Union und den Reedern zu zahlende finanzielle Gegenleistung festgesetzt. Es wird empfohlen, ein neues Durchführungsprotokoll zum derzeitigen partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen auszuhandeln.

Der jährliche öffentliche finanzielle Beitrag der Union für die Seychellen beläuft sich auf 2 500 000 EUR für den Zugang und einen gesonderten Betrag von 2 800 000 EUR, der für die Unterstützung des Fischereisektors der Seychellen vorgesehen ist.

Das Protokoll zum Fischereiabkommen mit den Seychellen bietet Fangmöglichkeiten für Thunfisch und weit wandernde Arten für Fischereifahrzeuge der Union aus vier Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien und Portugal). Die Europäische Union verfügt bereits über ein gut entwickeltes Netz bilateraler partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei im Indischen Ozean, insbesondere mit Mauritius und Madagaskar.

Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei tragen dazu bei, sich weltweit für die Ziele der GFP einzusetzen und hierzu sicherzustellen, dass die Fischereitätigkeiten der Union außerhalb der Unionsgewässer auf denselben Grundsätzen und Standards beruhen, wie sie nach Unionsrecht gelten. Darüber hinaus dienen solche Abkommen dazu, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Partnerland zu fördern, im Hinblick auf eine bessere Bewirtschaftung von Fischereiressourcen für Transparenz und Nachhaltigkeit zu sorgen, die Fischereipolitik zu verbessern, indem die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten nationaler und ausländischer Flotten unterstützt wird, finanzielle Mittel für die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) bereitzustellen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der örtlichen Fischereiwirtschaft beizutragen. Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei ergänzen andere Instrumente der Union, einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), um die nationalen und regionalen Kapazitäten für das Fischereimanagement zu stärken. Sie stärken die Position der Union in internationalen und regionalen Fischereiorganisationen, im Falle der Seychellen insbesondere in der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC).

Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

Die Aushandlung eines neuen Durchführungsprotokolls mit den Seychellen erfolgt im Einklang mit dem auswärtigen Handeln der Union in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und insbesondere mit den Zielen der Union im Hinblick auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Verfahrensrechtliche Rechtsgrundlage des Beschlusses ist Artikel 218 im Fünften Teil des AEUV „Das auswärtige Handeln der Union“, Titel V „Internationale Übereinkünfte“, in dem das Verfahren für die Aushandlung und den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und Drittländern dargelegt ist. Die materielle Rechtsgrundlage bildet Artikel 43 Absatz 2 AEUV in Bezug auf die Gemeinsame Fischereipolitik.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Nicht zutreffend, ausschließliche Zuständigkeit.

Verhältnismäßigkeit

Der Beschluss steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, einen rechtlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Regelungsrahmen für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik zu schaffen.

Wahl des Instruments

Das Instrument ist gemäß Artikel 218 Absatz 3 AEUV vorgesehen.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Die Kommission nahm 2024 eine Ex-post-Bewertung des derzeitigen Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen sowie eine Ex-ante-Bewertung eines etwaigen neuen Protokolls vor. Die Ergebnisse der Bewertung sind in einer gesonderten Arbeitsunterlage enthalten.

Die Bewertung ergab, dass in den Fischereisektoren der Union großes Interesse am Fischfang in den Seychellen besteht und ein neues Protokoll im Interesse beider Parteien liegt. Darüber hinaus würde ein neues Protokoll dazu beitragen, die Überwachung und die Kontrolle zu stärken und das Fischereimanagement in der Region zu verbessern.

Für die Union ist es wichtig, ein Instrument beizubehalten, das eine vertiefte sektorale Zusammenarbeit mit den Seychellen ermöglicht, die aufgrund des Fischereigebiets unter ihrer Gerichtsbarkeit ein strategischer Akteur auf subregionaler Ebene und ein wichtiger Verbündeter im Rahmen der IOTC sind. Darüber hinaus bedeutet dies für die Fischereiflotte der Union einen fortgesetzten Zugang zu einem wichtigen Fischereigebiet für den Einsatz von Fangstrategien unter einem mehrjährigen internationalen Rechtsrahmen. Darüber hinaus trägt die Bedeutung des Seychellen bei der Verarbeitung von im Indischen Ozean gefangenem Thunfisch und den damit verbundenen Ausfuhren von Thunfischerzeugnissen in die Union sowohl für die Fischereiwirtschaft der Union als auch für das Partnerland zur Relevanz des geplanten neuen Protokolls bei. Für die Behörden der Seychellen liegt das Ziel darin, die Beziehungen mit der Union fortzusetzen, um die Meerespolitik zu stärken und dabei gezielte Sektorunterstützung zu erhalten, die mehrjährige Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet.

Konsultation der Interessenträger

Im Zuge der Bewertung wurden Mitgliedstaaten, Vertreter der Industrie, internationale Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Fischereiverwaltung und die Zivilgesellschaft der Seychellen konsultiert. Auch im Rahmen der Sitzungen des Beirats für Fernfischerei fanden Konsultationen statt.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Entfällt.

Folgenabschätzung

Entfällt.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

Grundrechte

In den Verhandlungsrichtlinien im Anhang dieses Beschlusses wird die Aufnahme von Verhandlungen einschließlich einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze empfohlen.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Zu den Auswirkungen eines neuen Protokolls auf den Haushalt gehört die Zahlung einer finanziellen Gegenleistung an die Seychellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für Verpflichtungen und Zahlungen müssen jedes Jahr in die Haushaltslinie für „Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei“ (11 03 01) aufgenommen werden und mit der Finanzplanung des Mehrjährigen Finanzrahmens 4 für 2022-2027 vereinbar sein. Die jährlichen Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen werden im jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt, einschließlich der Reservelinie für Protokolle, die am Anfang des Jahres noch nicht in Kraft getreten sind 5

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Die Verhandlungen werden voraussichtlich Anfang des letzten Quartals 2025 eröffnet.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Die Kommission spricht folgende Empfehlungen aus:

- Der Rat sollte die Kommission ermächtigen, Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen aufzunehmen und zu führen;

- die Kommission sollte zur Verhandlungsführerin im Namen der EU ernannt werden;

- die Kommission sollte die Verhandlungen im Benehmen mit dem gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestellten Sonderausschuss führen;

- der Rat sollte die Verhandlungsrichtlinien im Anhang zu dieser Empfehlung annehmen.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen, im Namen der Europäischen Union, im Hinblick auf den Abschluss eines Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in der Erwägung, dass Verhandlungen im Hinblick auf ein neues Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen eröffnet werden sollten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit den Seychellen aufzunehmen.

Artikel 2

Die Verhandlungsrichtlinien sind im Anhang festgelegt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Externe Fischereipolitik“ des Rates geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).
(2)     EUR-Lex - 22023A0322(01) - DE - EUR-Lex
(3)     EUR-Lex - 22023A0322(01) - DE - EUR-Lex
(4)    Artikel 20 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 16.  Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 28) eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2020:433I:FULL
(5)    Kapital 40 (Reserve Haushaltslinie 30 02 02) im Einklang mit der interinstitutionellen Vereinbarung über den MFR (2013/C 373/01).
Top

Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 269 final

ANHANG

der

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen, im Namen der Europäischen Union, im Hinblick auf den Abschluss eines Durchführungsprotokolls zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen






{SWD(2025) 136 final} - {SWD(2025) 137 final}


ANHANG

Verhandlungsrichtlinien

Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines neuen Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und den Seychellen im Einklang mit den Artikeln 28, 31 und 32 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik 1 und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.

Das Durchführungsprotokoll sollte den allgemeinen Rahmen für die Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe in den Gewässern der Seychellen sowie die Modalitäten für die Zusammenarbeit mit den Seychellen im Bereich der Fischerei festlegen.

Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig durch dieses neue Durchführungsprotokoll Vorteile sowohl für die Union als auch für die Seychellen zu gewährleisten, sollten die Verhandlungen der Kommission auf Folgendes abzielen:

·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone der Seychellen und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Schiffe der Unionsflotte, wodurch unter anderem das Netz der für Wirtschaftsteilnehmer der Union verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im Indischen Ozean ausgebaut wird;

·gebührende Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der einschlägigen von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Die Fischereitätigkeiten sollten ausschließlich auf verfügbare Ressourcen abzielen, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotten Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist;

·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der Unionsflotten umfassend übereinstimmenden Anteils an den Fischereiressourcen, wenn andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert sind, sowie Anwendung derselben technischen Bedingungen für alle ausländischen Flotten;

·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen ist;

·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen der Seychellen voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und der Überwachung von Fischereitätigkeiten sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten, Arbeitnehmerrechte von Fischerinnen und Fischern und Förderung der Wirtschaftstätigkeit. Diese Bemühungen werden andere Instrumente der Union, einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), ergänzen und sich auf bestehende Möglichkeiten wie die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) angebotenen Schulungen stützen;

·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind. Die Sozialklausel sollte insbesondere beinhalten, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Fischer an Bord von Unionsschiffen im Einklang mit den für Fischerinnen und Fischer geltenden Instrumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) stehen, insbesondere der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998) in der Fassung von 2022 und dem IAO-Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor.

·Förderung einer angemessenen Einbeziehung der Interessenträger in die Planung und Durchführung der Maßnahmen, die sich aus dem Abkommen ergeben;

·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte (einschließlich Arbeitnehmerrechte) und der Grundsätze der Demokratie;

·Aufnahme einer Klausel über Nichtdiskriminierung zwischen verschiedenen Flotten und Transparenz.

In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:

·die den Unionsschiffen einzuräumenden Fangmöglichkeiten;

·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung und

·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.

(1)    Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).
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