EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 223 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Rumäniens
{SWD(2025) 223 final}
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Document 52025DC0223
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the economic, social, employment, structural and budgetary policies of Romania
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Rumäniens
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Rumäniens
COM/2025/223 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 223 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Rumäniens
{SWD(2025) 223 final}
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Rumäniens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Allgemeine Erwägungen
(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige gesamtstaatliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 3 muss den Anforderungen der Verordnung entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder ihn weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.
(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 4 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.
(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Rumänien hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.
(4)Am 31. Mai 2021 legte Rumänien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 29. Oktober 2021 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Rumäniens 6 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um den für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung verfügbaren maximalen finanziellen Beitrag zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel einzubeziehen 7 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 möglich, in dem festgestellt wird, dass Rumänien die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(5)Am 21. Januar 2025 hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Rumäniens angenommen 8 . Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über sieben Jahre vor.
(6)Am 26. November 2024 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Rumänien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 9 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.
(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die Start-up- und Scale-up-Strategie der EU unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige, sowie das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.
(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Diese länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.
(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.
(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Rumänien. Darin werden die Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Rumänien bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die drängendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Rumänien konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(11)Die Kommission nahm für Rumänien eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von der Kommission angestellten Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten Rumäniens für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden am 13. Mai 2025 10 veröffentlicht. Am 4. Juni 2025 stellte die Kommission fest, dass in Rumänien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere haben sich die Anfälligkeiten erhöht, da sich sowohl das Haushalts- als auch das Leistungsbilanzdefizit Rumäniens vergrößerte und sich die Kostenwettbewerbsfähigkeit 2024 verschlechterte. Das hohe gesamtstaatliche Defizit stieg 2024 weiter an. Das anhaltende Wachstum des gesamtstaatlichen Defizits, insbesondere der Anstieg der Löhne im öffentlichen Sektor und der Renten, führte zu einem Anstieg des privaten Verbrauchs und des bereits hohen Leistungsbilanzdefizits. Die Lohnstückkosten stiegen 2024 nach bereits sehr hohen Wachstumsraten in früheren Jahren weiter an, was die Kostenwettbewerbsfähigkeit untergrub. Die Solidität des Außenfinanzierungsmixes (basierend auf beträchtlichen ausländischen Netto-Direktinvestitionen und EU-Mitteln, die den Anstieg der Auslandsverschuldung in Grenzen gehalten hatten) ließ 2024 nach. Für die Jahre 2025 und 2026 wird nur ein geringfügiger Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits und des Leistungsbilanzdefizits erwartet. Das Wachstum der Lohnstückkosten und die Inflation dürften sich abschwächen, aber hoch bleiben. Die politischen Fortschritte waren 2024 minimal, und die Risiken für die makroökonomische Stabilität nahmen zu. Die politische Unsicherheit hat gegen Ende letzten Jahres zugenommen, sodass das Land anfällig für veränderte Anlegerstimmung und höhere Fremdfinanzierungskosten ist. Die Verflechtung zwischen Staat und Banken ist die stärkste in der EU und hat 2024 weiter zugenommen. Ein Ende 2024 angenommenes umfangreiches Paket zur Haushaltskonsolidierung, das ein Einfrieren der Renten und der Gehälter im öffentlichen Sektor umfasst, muss noch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, um die vollständige Einhaltung der Ziele des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans sicherzustellen. Anfang 2025 wurde eine Reform der Festlegung des Mindestlohns verabschiedet. Die Umsetzung des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und eine Steuerreform im Jahr 2025 könnten die haushaltspolitischen Anfälligkeiten erheblich verringern. Darüber hinaus sind Strukturreformen, insbesondere die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen, erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Exportleistung zu stärken und weitere EU-Mittel anzuziehen. Wahrscheinlich sind jedoch zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Alles in allem dürften die Haushalts- und Zahlungsbilanzdefizite ohne entschlossenes Handeln in puncto Haushaltspolitik und Reformen zu hoch bleiben, wodurch Rumänien sehr anfällig gegenüber Veränderungen der Anlegerstimmung und exogenen Schocks wäre.
Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts
(12)Am 21. Januar 2025 empfahl der Rat für Rumänien die folgenden Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum: 5,1 % im Jahr 2025, 4,9 % im Jahr 2026, 4,7 % im Jahr 2027 und 4,3 % im Jahr 2028, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2023 berechnet wurden (20,2 % im Jahr 2025, 26,0 % im Jahr 2026, 31,9 % im Jahr 2027 und 37,6 % im Jahr 2028). Im Zeitraum 2025-2030 fallen diese maximalen Wachstumsraten der Nettoausgaben mit dem Korrekturpfad gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zusammen, wie vom Rat am 21. Januar 2025 empfohlen, um das übermäßige Defizit zu beenden 11 . Rumänien hat noch keinen jährlichen Fortschrittsbericht über die Maßnahmen vorgelegt, die als Reaktion auf die Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 mit dem Ziel ergriffen wurden, das übermäßige Defizit zu beenden, sowie über die Umsetzung des Reform- und Investitionspakets, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, und die Umsetzung von Reformen und Investitionen, mit denen auf die wichtigsten in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen reagiert werden soll.
(13)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission die koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt.
(14)Nach den von Eurostat validierten Daten 12 hat sich das gesamtstaatliche Defizit Rumäniens von 6,6 % des BIP im Jahr 2023 auf 9,3 % des BIP im Jahr 2024 ausgeweitet, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 48,9 % des BIP Ende 2023 auf 54,8 % des BIP Ende 2024 anschwoll. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 19,9 % im Jahr 2024. Nach Schätzungen der Kommission ist der finanzpolitische Kurs 13 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 als expansiv zu betrachten (0,8 % des BIP).
(15)Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einem Wachstum des realen BIP um 1,4 % im Jahr 2025 und um 2,2 % im Jahr 2026 sowie einer HVPI-Inflation von 5,1 % im Jahr 2025 und 3,9 % im Jahr 2026 aus.
(16)In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 8,6 % des BIP. Der projizierte Rückgang des Defizits im Jahr 2025 spiegelt in erster Linie die Umsetzung eines Pakets zur Haushaltskonsolidierung von Ende 2024 wider. Dieses Paket umfasste ein nominales Einfrieren von Löhnen und Renten sowie einige zusätzliche einnahmensteigernde Maßnahmen. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 5,4 % im Jahr 2025. Nach der Prognose der Kommission wird der finanzpolitische Kurs, der sowohl die national als auch die von der EU finanzierten Ausgaben umfasst, 2025 mit 1,4 % des BIP kontraktiv ausfallen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll bis Ende 2025 auf 59,4 % des BIP ansteigen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2025 ist in erster Linie auf das sehr hohe Primärdefizit und in geringerem Maße auf einen Anstieg der Zinszahlungen zurückzuführen.
(17)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden im Jahr 2025 gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 0,9 % des BIP (gegenüber 0,6 % des BIP 2024) mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben ermöglichen es, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Rumäniens auswirkt.
(18)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Rumäniens beliefen sich 2021 auf 1,9 % des BIP, 2022 auf 1,8 % des BIP und 2023 auf 1,7 % des BIP 14 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge werden sich die Verteidigungsausgaben sowohl 2024 als auch 2025 auf 1,7 % des BIP belaufen. Dies entspricht einem Rückgang von 0,2 BIP-Prozentpunkten im Vergleich zu 2021.
(19)Am 21. Oktober 2024 empfahl der Rat 15 Rumänien, die Haushaltspolitik zu verschärfen, um für 2024 insgesamt eine Haushaltsanpassung zu erreichen. Im Jahr 2024 stieg das strukturelle Defizit in Rumänien um 2,4 BIP-Prozentpunkte auf 8,8 % des BIP. Der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben Rumäniens im Jahr 2025 um 5,4 % und in den Jahren 2024 und 2025 kumulativ um 26,4 % steigen. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission wird erwartet, dass das Nettoausgabenwachstum Rumäniens im Jahr 2025 jährlich und kumulativ über der empfohlenen maximalen Wachstumsrate des Korrekturpfads liegen wird, was einer Abweichung 16 von 0,1 % des BIP vom empfohlenen jährlichen Nettoausgabenanstieg im Jahr 2025 und einer Abweichung von 1,7 % des BIP vom empfohlenen maximalen kumulierten Wachstum der Nettoausgaben in den Jahren 2024 und 2025 entspricht. Dieses hohe Wachstum der Nettoausgaben ist auf das hohe Wachstum der laufenden Ausgaben im Jahr 2024 (+ 18,7 % gegenüber 2023) zurückzuführen, insbesondere auf die Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor (+ 21,5 % gegenüber 2023) und Sozialtransfers einschließlich Renten (+ 19,5 % gegenüber 2023). Die projizierten Abweichungen überschreiten den Schwellenwert von 0,3 % des BIP für jährliche Abweichungen nicht, doch den Schwellenwert von 0,6 % des BIP für kumulative Abweichungen in erheblichem Maße. Dies bedeutet, dass ein hohes Risiko einer starken Abweichung vom empfohlenen maximalen Nettoausgabenwachstum besteht und vieles dafürspricht, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden.
(20)Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 für 2026 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 8,4 % des BIP. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 8,1 % im Jahr 2026. Der Rückgang des Defizits im Jahr 2026 ist in erster Linie auf eine Verbesserung beim Anstieg der Staatseinnahmen zurückzuführen, die auf die prognostizierte Erholung der Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen ist. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Auch eine Haushaltskonsolidierung könnte zur Verbesserung der außenwirtschaftlichen Position beitragen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich laut Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 63,3 % des BIP erhöhen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2026 spiegelt in erster Linie das anhaltend sehr hohe Primärdefizit wider.
(21)In der Empfehlung, in der der mittelfristige Plan Rumäniens gebilligt wird, sind die Reformen und Investitionen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, sowie ein Zeitplan für deren Umsetzung festgelegt. Dazu gehören bestehende und verstärkte Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans, wie eine umfassende Überprüfung des Steuerrahmens in allen Bereichen der Besteuerung, die Modernisierung des Steuerverwaltungssystems, jährliche Ausgabenüberprüfungen, eine Reform sowohl der allgemeinen als auch der Sonderrenten und ein neuer Mechanismus zur Festlegung von Mindestlöhnen sowie zusätzliche Reformen und Investitionen wie Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung und eine Reform des Ausgabensystems staatseigener Unternehmen. Von den Reformen und Investitionen, die eine Verlängerung untermauern und bis zum 30. April 2025 fällig waren, wurden manche nicht umgesetzt, z. B. die wichtige Reform der Überprüfung des Steuersystems.
Zentrale politische Herausforderungen
(22)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Rumäniens durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, muss Rumänien die Umsetzung der Reformen und Investitionen dringend beschleunigen, indem es Verzögerungen bei der Auftragsvergabe angeht, eine wirksame Governance sicherstellt und die Verwaltungskapazitäten verstärkt. Um diesen Prozess zu erleichtern, muss Rumänien den Plan ändern und Investitionen streichen, die aufgrund objektiver Umstände nicht mehr möglich sind, und gleichzeitig die Finanzhilfekomponente bewahren. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.
(23)Die Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie dem Kohäsionsfonds (KF) einhergehen, hat sich in Rumänien beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieser Programme müssen fortgesetzt werden, wobei ihre Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Rumänien ergreift im Rahmen seiner kohäsionspolitischen Programme bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Gleichzeitig steht Rumänien noch immer vor Herausforderungen, unter anderem im Zusammenhang mit Bildung, Beschäftigung und sozialer Inklusion sowie bei der Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, unter anderem durch die Entwicklung oder Herstellung kritischer Technologien, die Erhöhung der Resilienz der Wasserversorgung, insbesondere im Osten und Süden des Landes, und die Erschwinglichkeit von Wohnraum. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Rumänien verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds jedes Programm u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 17 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Vorgesehen sind außerdem flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, und zwar Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.
(24)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Die Mitgliedstaaten können auch zum Programm „InvestEU“ beitragen, das Investitionen in prioritären Bereichen fördert. Rumänien könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.
(25)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, steht Rumänien vor mehreren zusätzlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Energieerzeugung, der Vorbereitung und Priorisierung von Großprojekten, der Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung, dem Sozialschutz und dem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, der Erwerbsbeteiligung sowie dem Fachkräftemangel, Armut und sozialer Ausgrenzung.
(26)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: insgesamt mindestens 25 % und für KMU mindestens 35 %. Sie hat neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Rumänien nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 82 % der Unternehmen empfinden die Komplexität der Verwaltungsverfahren als Problem für ihre Geschäfte in Rumänien 18 . Die Berechenbarkeit der Entscheidungsfindung stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, da sie sich negativ auf das Geschäftsumfeld auswirkt. Die Zahl der erlassenen Notstandsverordnungen 19 ist noch immer sehr hoch, was zu Unsicherheit führt und die Investitionstätigkeit bremsen dürfte. Trotz des etablierten institutionellen Rahmens für die Konsultation ist die Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger in die Gestaltung und Umsetzung von Reformen unzureichend, und es findet nur selten ein echter Dialog statt, auch wenn in jüngster Zeit einige Schritte unternommen wurden, um die Wirksamkeit der Konsultationen zu verbessern. Folgenabschätzungen zu Rechtsvorschriften sind nach wie vor eine Formsache; ihre Qualität ist fragwürdig und ihre tatsächliche Anwendung ungewiss. Eine rasche Umsetzung der Reformen des Aufbau- und Resilienzplans, die darauf abzielen, die Kapazitäten für die politische Koordinierung und Folgenabschätzung auf allen Regierungsebenen zu stärken und die Qualität der öffentlichen Konsultationen zu verbessern, würde dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisse zu verbessern.
(27)Obwohl Rumänien mit Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität einige Fortschritte bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an seinem Energiemix erzielt hat, ist das Energiesystem des Landes nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig, die etwa 70 % seines Energiemixes ausmachen. Der Ausstieg aus der Kohle und die Begrenzung des Erdgasverbrauchs durch deren Ersetzung durch sauberere Alternativen, insbesondere erneuerbare Energien, würden die Luftqualität in Rumänien verbessern, die CO2-Emissionen verringern, seine Wirtschaft vor Preisschocks bei fossilen Brennstoffen schützen, seine Abhängigkeit verringern und die Energieversorgungssicherheit erhöhen. Angesichts des erheblichen, noch nicht ausgeschöpften Potenzials Rumäniens im Bereich der erneuerbaren Energien (Wind und Solarenergie) könnte eine Beschleunigung ihrer Einführung die Zusage des Landes unterstützen, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2030 auf 38 % zu erhöhen, was mit der derzeitigen Politik nicht erreicht werden kann. In Rumänien bestehen nach wie vor zahlreiche Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien – von Preisunsicherheit bis hin zu umständlichen Genehmigungen und unklaren Landnutzungsvorschriften. Insbesondere könnte durch die Umsetzung des Offshore-Windkraftgesetzes von 2024 bis 2030 die Stromproduktion um 3-7 Gigawatt erhöht werden, während zusätzliche regulatorische Reformen – auch im Aufbau- und Resilienzplan – zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren die Hindernisse für den Ausbau erneuerbarer Energien beseitigen könnten. Diese Bemühungen würden es Rumänien ermöglichen, seinen Klimaschutzverpflichtungen für 2030 nachzukommen, Arbeitsplätze zu schaffen und Haushalte und Industrie mit erschwinglicherer Energie zu versorgen.
(28)Um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, müssen die rumänischen Stromnetze erheblich verbessert werden, da sie derzeit nicht in der Lage sind, einen kräftigen Ausbau der Wind- und Solarenergie zu bewältigen. 20 Unzureichende Übertragungskapazitäten und veraltete Infrastruktur führen zu Engpässen, zu einer Einschränkung der Erzeugung erneuerbarer Energien in Spitzenlastzeiten und zu Schwierigkeiten bei der Anbindung neuer Projekte. Die Energiestrategie Rumäniens zielt darauf ab, diese Probleme anzugehen, und fordert, das Stromnetz (Übertragungs- und Verteilungsnetz) mithilfe intelligenter Technologien und Energiespeicherung zu modernisieren und zu digitalisieren. Dies würde auch die Energieversorgungssicherheit verbessern, da ein robustes Netz Nachfragespitzen oder Versorgungsschocks besser bewältigen kann. Ein stärkeres nationales Netz könnte um engere Verbindungen zu Nachbarländern (wie Ungarn, Bulgarien, Moldau und Ukraine) ergänzt werden. Projekte wie die neue HGÜ-Verbindungsleitung für das Schwarze Meer (Verbindung zwischen der rumänischen Schwarzmeerküste und Mitteleuropa) könnten den grenzüberschreitenden Stromfluss erhöhen und künftige Offshore-Windenergieexporte ermöglichen. Durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Stromverbindungsleitungen könnte Rumänien besser in den europäischen Energiemarkt integriert werden und könnten sowohl die Stabilität seines Stromsystems als auch seine Energieversorgungssicherheit erhöht werden.
(29)Während der jüngsten Energiekrise hat Rumänien Sofortmaßnahmen wie Preisobergrenzen und umfangreiche Subventionen für Strom und Gas eingeführt, um Haushalte und Unternehmen vor dem drastischen Anstieg der Energiepreise zu schützen. Zwar ermöglichten diese Interventionen kurzfristige Entlastungen und schützten schutzbedürftige Verbraucher, doch führten sie zu einer starken Belastung für die öffentlichen Finanzen und zu Marktverzerrungen. Pauschale Preisobergrenzen senden die falschen Signale an den Markt und verhindern Energieeinsparungen und Investitionen in Effizienz oder neue Kapazitäten. Angesichts der Stabilisierung der Energiepreise sollten diese Nothilferegelungen unbedingt auslaufen gelassen werden. Rumänien gewährt umfangreiche einschlägige Subventionen für fossile Brennstoffe, ohne dass ein Auslaufen vor 2030 geplant ist. Insbesondere Subventionen für fossile Brennstoffe, die weder gezielt gegen Energiearmut noch gegen ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit angehen, die Elektrifizierung behindern und für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit nicht entscheidend sind, könnten als Priorität für ein Auslaufen betrachtet werden. Rumäniens Subventionen für fossile Brennstoffe, wie zur Unterstützung von Haushalten bei der Wärmeversorgung und zur Deckung der Verluste von Unternehmen, die fossile Brennstoffe herstellen, sind wirtschaftlich ineffizient und verlängern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Im Gegensatz dazu würde Rumänien davon profitieren, wenn die Einsparungen genutzt würden, um das untragbar hohe gesamtstaatliche Defizit zu beheben. Durch die Wiederherstellung unverzerrter Energiepreise könnten Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz gefördert und die Energiewende in Rumänien beschleunigt werden.
(30)Investitionen in Energieeffizienz (Renovierung von Gebäuden zur besseren Isolierung und Modernisierung von Heizungsanlagen), Umweltinfrastruktur (Modernisierung der Fernwärmenetze, Verbesserung der Abfall- und Wassersysteme und Sanierung von belasteten Industriegebieten) und Netto-Null-Technologien (Entwicklung neuer Branchen wie Solarpaneel-Bauteile, Batteriemontage oder auch Wasserstoffprojekte) stellen ergänzende Maßnahmen zu den angebotsseitigen Reformen Rumäniens dar. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die Energiewende kosteneffizient und inklusiv in allen Regionen, insbesondere den kohleabhängigen, erfolgt, um einen gerechten Übergang zu ermöglichen.
(31)Die Infrastruktur Rumäniens – insbesondere hinsichtlich nachhaltigen Verkehrs, sauberer Energie sowie ökologischer und digitaler Dienstleistungen – benötigt trotz der umfangreichen Unterstützung durch die Kohäsionspolitik, die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds nach wie vor erhebliche Investitionen. In vielen Fällen sind auch ausgereifte Projekte von Verzögerungen betroffen, und Großprojekte erhalten nicht immer die erforderliche Priorität, um planmäßig voranzukommen. Durch die Behebung dieser Mängel würde die Planungssicherheit erhöht und die rechtzeitige Durchführung von Projekten ermöglicht, was häufig ergänzende private Investitionen mobilisiert. Qualität und Effektivität der öffentlichen Verwaltung müssen weiter verbessert werden. Die Anwendung und erforderlichenfalls weitere Verbesserung des mit dem Aufbau- und Resilienzplan eingeführten Rahmens für die strategische und haushaltspolitische Planung würde die langfristige Entwicklung des Landes sowie die Priorisierung von Maßnahmen und die politische Koordinierung auf zentraler und lokaler Ebene unterstützen. Insbesondere scheint der sektorale strategische Rahmen immer noch fragmentiert zu sein; es gibt Überschneidungen zwischen den Sektoren und keine klare Festlegung von Prioritäten.
(32)Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt in Rumänien nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt (60,3 % gegenüber 70,8 % in der EU). Darüber hinaus sind junge Menschen mit hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert, da Rumänien die dritthöchste Arbeitslosenquote bei jungen Menschen in der EU (23,9 % gegenüber 14,9 % in der EU) und die höchste Quote junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, in der EU aufweist (19,4 % gegenüber 11 % in der EU). Die Verbesserung ihrer jeweiligen Lage und eine stärkere Beteiligung am Arbeitsmarkt könnten der negativen Demografie teilweise entgegenwirken und Frauen sowie jungen Menschen zusätzliche Chancen eröffnen. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, die Herausforderungen im Zusammenhang mit Aktivierungsmaßnahmen und dem Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, insbesondere in ländlichen Gebieten, anzugehen. Im Jahr 2024 waren nur 11,4 % der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren für eine formale Kinderbetreuung angemeldet (deutlich weniger als der EU-Durchschnitt von 39,2 %), und nur 75,7 % (EU: 94,6 %) der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Einschulungsalter nahmen 2022 an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teil. Rumänien könnte in Erwägung ziehen, Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gezielter auszurichten und die Unterstützung weg von weniger wirksamen Beschäftigungsbeihilfen und hin zu Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen umzulenken.
(33)Zwar sind die Quoten der unbesetzten Stellen nach wie vor niedrig, doch gehört Rumänien zu den Mitgliedstaaten mit der höchsten Anzahl von Berufen, in denen Personalmangel herrscht. Die Arbeitgeber betrachten das Fehlen geeigneter Kompetenzen innerhalb der Belegschaft als eine ihrer größten unternehmerischen Einschränkungen. Tertiärabschlüsse und der Anteil der Erwachsenen mit zumindest grundlegenden digitalen Kompetenzen stagnieren auf niedrigem Niveau, was die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Angesichts des prognostizierten Rückgangs der rumänischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter könnte sich der Fachkräftemangel noch verschlimmern, wenn die Maßnahmen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche, zur Weiterbildung und zur Bindung von Talenten nicht verbessert werden. Die Wirksamkeit von Weiterbildung und Umschulung wird durch den Mangel an Grundfertigkeiten beeinträchtigt, der sich in den schlechten Ergebnissen bei der PISA-Studie 2022 widerspiegelt. Rumänien hat innerhalb der EU eine der höchsten Quoten von 15-Jährigen, die nicht über ausreichende Grundkenntnisse in Mathematik (48,6 % gegenüber dem EU-Schnitt von 29,5 %), im Lesen (41,7 %; EU: 26,2 %) und in Naturwissenschaften (44 %; EU: 24,2 %) verfügen. Rumänien modernisiert sein System der beruflichen Bildung, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, doch nur eine Minderheit der Studierenden profitiert von arbeitsbasiertem Lernen und die Beschäftigungsquoten junger Hochschulabsolventen sind niedrig. Um die Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens für den Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist es wichtig, lokale Unternehmen besser in das Ausbildungsangebot einzubeziehen und die Erfassung von Daten über Kompetenzen besser in evidenzbasierte Politikgestaltung und angepasste Lehrpläne und Schulungsangebote umzusetzen.
(34)Trotz der jüngsten Fortschritte weist Rumänien nach wie vor eine der höchsten Quoten für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Erwachsene und Kinder in der EU auf (27,9 % gegenüber einem EU-Durchschnitt von 21,0 %), und ein Sozialschutzsystem mit geringer Angemessenheit und Absicherung. Rumänien braucht gezielte Anstrengungen, um bis 2030 Fortschritte bei der Verringerung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu erzielen. Dies könnte durch die Steigerung der Effizienz des Sozialschutzsystems, die Gewährleistung einer stabilen Finanzierung, eine wirksame Überwachung und Folgenabschätzung und einen besseren Zugang zu grundlegenden und unterstützenden Dienstleistungen, auch für Roma-Gemeinschaften, erreicht werden. Die Gewährleistung eines besseren Zugangs zu hochwertiger Gesundheitsversorgung stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, insbesondere in ländlichen Gebieten und für schutzbedürftige Gruppen. Die Verfügbarkeit von Gesundheits- und Langzeitpflegediensten wird durch Fachkräftemangel beeinträchtigt. EU-finanzierte Programme bieten erhebliche Unterstützung, u. a. durch die 2 000 integrierten Gemeindedienste, die in ländlichen Gebieten eingerichtet werden sollen, und die Stärkung der Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Arbeitsvermittlungsdienste. Die Bewältigung der genannten Herausforderungen würde auch zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz gemäß der von den Kommissionsdienststellen durchgeführten zweiten Stufe der Länderanalyse des Rahmens für soziale Konvergenz 21 beitragen.
(35)In Anbetracht der von der Kommission durchgeführten eingehenden Überprüfung und der Schlussfolgerung der Kommission zum Bestehen übermäßiger Ungleichgewichte spiegeln die nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 die Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 wider. Die in den Empfehlungen 1 und 2 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit hohen Zahlungsbilanz- und Haushaltsdefiziten anzugehen —
EMPFIEHLT, dass Rumänien 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um
1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; die Finanzpolitik erheblich zu straffen, damit sichergestellt wird, dass die Nettoausgaben innerhalb des Korrekturpfads im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit bleiben, und die außenwirtschaftliche Position zu stärken; die vom Rat am 21. Januar 2025 empfohlenen Reformen und Investitionen umzusetzen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen;
2.angesichts der geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 den Aufbau- und Resilienzplan einschließlich des REPowerEU-Kapitels dringend schneller umzusetzen; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, Fonds für einen gerechten Übergang, Europäischer Sozialfonds Plus, Kohäsionsfonds) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
3.die Qualität und Effektivität der öffentlichen Verwaltung und die Berechenbarkeit der Entscheidungsfindung zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Gesetzgebungsinitiativen dank geeigneter Konsultationen der Interessenträger, wirksamer Folgenabschätzungen und gestraffter Verwaltungsverfahren die Rechtssicherheit nicht untergraben; größere Infrastrukturprojekte besser vorzubereiten und zu priorisieren und ihre Umsetzung zu beschleunigen, dafür sorgen, dass ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte rechtzeitig durchgeführt werden, und private Investitionen zur Unterstützung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern;
4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien zu verringern, die Netzkapazität zu verbessern, grenzüberschreitende Stromverbindungen zu stärken, Regulierungsreformen zur Minderung des Risikos von Projekten im Bereich der sauberen Energie voranzutreiben und Transparenz und Effizienz der Genehmigungsverfahren zu verbessern; die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, insbesondere durch die schrittweise Abschaffung der Subventionen für fossile Brennstoffe im Wärmesektor, und in Energieeffizienz, Umweltinfrastruktur und Innovation zu investieren, wobei regionale Unterschiede wie die Auswirkungen auf die Kohleregionen zu berücksichtigen sind; die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits zu nutzen;
5.die Erwerbsbeteiligung von Frauen und jungen Menschen durch Verbesserung der Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Beteiligung an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu stärken; den Fachkräftemangel durch die Förderung von Grundkompetenzen und arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen der Arbeitskräfte zu beheben sowie die Einbeziehung der Interessenträger zu verbessern und Erkenntnisse über Kompetenzen in Bildungs- und Kompetenzstrategien bestmöglich zu nutzen;
6.die Risiken von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern, indem der Sozialschutz ausgeweitet und seine Wirksamkeit verbessert wird, unter anderem durch einen besseren Zugang zu hochwertigen grundlegenden und unterstützenden Dienstleistungen, wobei der Schwerpunkt auf integrierten Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten, insbesondere für Roma und andere benachteiligte Gruppen, liegt und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt wird.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident /// Die Präsidentin
Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2025.
Eurostat, nach dem Verwendungszweck klassifizierte Staatsausgaben (COFOG).