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Document 52025DC0213

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

COM/2025/213 final

Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 213 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

{SWD(2025) 213 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Zyperns

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Allgemeine Erwägungen

(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige gesamtstaatliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 3 muss den Anforderungen der Verordnung entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.

(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 4 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Zypern hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel zur Finanzierung wichtiger Reformen und Investitionen hinzugefügt, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

(4)Am 17. Mai 2021 legte Zypern der Kommission im Einklang mit Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 20. Juli 2021 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns 6 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um den für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung verfügbaren maximalen finanziellen Beitrag zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel einzubeziehen 7 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung möglich, in dem festgestellt wird, dass Zypern die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(5)Am 21. Januar 2025 hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Zyperns angenommen 8 . Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über vier Jahre vor.

(6)Am 26. November 2024 gab die Kommission eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Zyperns 2025 ab. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Zypern als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 9 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.

(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige, und das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.

(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Die länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.

(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.

(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Zypern. Darin werden die Fortschritte Zyperns bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Zypern bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die dringendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Zypern konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Zyperns bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(11)Die Kommission nahm für Zypern eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vor. Die wichtigsten Ergebnisse der von der Kommission angestellten Bewertung der makroökonomischen Anfälligkeiten Zyperns für die Zwecke der vorgenannten Verordnung wurden am 13. Mai 2025 10 veröffentlicht. Am 4. Juni 2025 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Zypern keine makroökonomischen Ungleichgewichte mehr bestehen. Insbesondere verringern sich die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Auslandsverschuldung und der privaten Verschuldung, was zum Teil auf das starke Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist, und der Abbau des gesamtstaatlicher Schuldenstands wird durch anhaltende Haushaltsüberschüsse weiter gestützt, wobei das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor beträchtlich ist. Zypern hat bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung seiner Anfälligkeiten erhebliche Fortschritte erzielt. Die Verschuldung der privaten Haushalte und der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ging im Verhältnis zum BIP zurück, was vor allem auf starke Nennereffekte infolge des hohen nominalen BIP-Wachstums zurückzuführen ist. Ein großer Teil der Unternehmensschulden entfällt auf Zweckgesellschaften, deren Kreditgeber außerhalb Zyperns ansässig sind und die nur begrenzte Risiken für die Wirtschaft bergen. Darüber hinaus sind von Banken gehaltene notleidende Kredite aufgrund von Verkäufen, Abschreibungen und Tilgung erheblich zurückgegangen. Von Kredite aufkaufenden Unternehmen gehaltene notleidende Kredite haben sich ebenfalls verringert, was einen weiteren Schuldenabbau zur Folge hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand geht rapide zurück, und Zypern wird voraussichtlich Haushaltsüberschüsse aufrechterhalten. Trotz eines Rückgangs im Jahr 2024 ist das Leistungsbilanzdefizit nach wie vor hoch und dürfte sich nur geringfügig verbessern; der negative Nettoauslandsvermögensstatus ist nach wie vor beträchtlich, aber aufgrund der Präsenz von Zweckgesellschaften ohne wesentliche direkte Verbindungen zur heimischen Wirtschaft erheblich aufgebläht. Bei seinen politischen Bemühungen, die Schwachstellen zu beheben, macht Zypern Fortschritte. Insbesondere erlangte der Zwangsvollstreckungsrahmen 2024 seine volle Funktionsfähigkeit, und die Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Abwicklung notleidender Kredite dürften die Verschuldung der privaten Haushalte verringern und ihre Ersparnisse ansteigen lassen.

Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts

(12)Am 21. Januar 2025 empfahl der Rat Zypern folgende Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum: 6,0 % im Jahr 2025, 5,0 % im Jahr 2026, 5,4 % im Jahr 2027 und 4,3 % im Jahr 2028, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2023 berechnet wurden (8,9 % im Jahr 2025, 14,3 % im Jahr 2026, 20,5 % im Jahr 2027 und 25,7 % im Jahr 2028). Am 30. April 2025 legte Zypern seinen jährlichen Fortschrittsbericht 11 über die Einhaltung der empfohlenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum und die Durchführung der Reformen und Investitionen vor, mit denen die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters genannten größten Herausforderungen in Angriff genommen werden sollen. Der jährliche Fortschrittsbericht spiegelt auch die in Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene halbjährliche Berichterstattung Zyperns über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wider.

(13)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission eine koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt.

(14)Nach den von Eurostat validierten Daten 12 hat sich der gesamtstaatliche Überschuss Zyperns von 1,7 % des BIP im Jahr 2023 auf 4,3 % des BIP im Jahr 2024 ausgeweitet, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 73,6 % des BIP Ende 2023 auf 65,0 % des BIP Ende 2024 zurückging. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 2,9 % im Jahr 2024. Im jährlichen Fortschrittsbericht geht Zypern für das Jahr 2024 von einem Nettoausgabenwachstum von 3,2 % aus. Nach Schätzungen der Kommission fiel das Nettoausgabenwachstum niedriger aus als im jährlichen Fortschrittsbericht angegeben. Die Differenz zwischen den Berechnungen der Kommission und den Schätzungen der nationalen Behörden ist auf niedrigere Gesamtausgaben und höhere Abzüge für die nationale Kofinanzierung von EU-Programmen zurückzuführen, die neuere verfügbare Daten widerspiegeln 13 . Nach Schätzungen der Kommission ist der finanzpolitische Kurs 14 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 als kontraktiv zu betrachten (1,9 % des BIP).

(15)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge wird in dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen Zyperns zugrunde liegt, sowohl für 2025 als auch für 2026 ein reales BIP-Wachstum von 3,1 % erwartet, während die HVPI-Inflation für 2025 mit 1,9 % und für 2026 mit 2,1 % veranschlagt wird. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einem Wachstum des realen BIP um 3,0 % im Jahr 2025 und von 2,5 % im Jahr 2026 sowie einer HVPI-Inflation von 2,0 % für 2025 und 2026 aus.

(16)Das gesamtstaatliche Überschuss dürfte dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2025 auf 3,5 % des BIP sinken, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2025 voraussichtlich auf 57,4 % zurückgehen wird. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 6,8 % im Jahr 2025. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2025 mit einem gesamtstaatlichen Überschuss von 3,5 % des BIP im Jahr 2025. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 7,3 % im Jahr 2025. Diese im Vergleich zum jährlichen Fortschrittsbericht höheren Projektionen des Nettoausgabenwachstums sind darauf zurückzuführen, dass die Kommission für 2025 einen etwas stärkeren Anstieg des Nettoausgabenwachstums erwartet, wenn auch basierend auf einem niedrigeren Ausgangspunkt. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2025 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (1,1 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 58,0 % des BIP sinken. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2025 ist in erster Linie auf den hohen gesamtstaatlichen Überschuss in Verbindung mit einem soliden Wirtschaftswachstum zurückzuführen.

(17)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden im Jahr 2025 gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 1,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, gegenüber 0,4 % im Jahr 2024. Die aus nicht rückzahlbarer Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben werden es ermöglichen, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Zyperns niederschlägt.

(18)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Zyperns beliefen sich 2021 auf 1,7 % des BIP, 2022 auf 1,5 % des BIP und 2023 auf 1,9 % des BIP 15 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge werden sich die Verteidigungsausgaben sowohl 2024 als auch 2025 auf 1,4 % des BIP belaufen. Dies entspricht einem Rückgang von 0,3 BIP-Prozentpunkten im Vergleich zu 2021.

(19)Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben Zyperns im Jahr 2025 um 7,3 % und in den Jahren 2024 und 2025 kumulativ um 10,4 % steigen. Nach der Kommissionsprognose wird das Nettoausgabenwachstum Zyperns im Jahr 2025 voraussichtlich über der empfohlenen Obergrenze liegen, wobei die Abweichung 16 bei jährlicher Betrachtung 0,5 % des BIP entspricht. Werden die Jahre 2024 und 2025 zusammen betrachtet, wird auch das kumulierte Nettoausgabenwachstum voraussichtlich über der empfohlenen Obergrenze liegen und einer Abweichung von 0,5 % des BIP entsprechen. Die projizierte Abweichung überschreitet den Schwellenwert von 0,3 % des BIP für die jährliche Abweichung, nicht aber den Schwellenwert von 0,6 % des BIP für die kumulative Abweichung. Insgesamt besteht somit die Gefahr einer Abweichung von der empfohlenen Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum, wenn die Ist-Daten für 2025 im nächsten Frühjahr vorliegen.

(20)Der gesamtstaatliche Überschuss dürfte dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2026 auf 3,7 % des BIP ansteigen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2026 voraussichtlich auf 52,6 % zurückgehen wird. Für die Zeit nach 2026 wird im jährlichen Fortschrittsbericht davon ausgegangen, dass der gesamtstaatliche Überschuss in den Jahren 2027 und 2028 stabil bleiben und bei 3,7 % des BIP liegen wird. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll in der Zeit nach 2026 auf 48,4 % im Jahr 2027 und auf 43,3 % im Jahr 2028 zurückgehen. Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 für 2026 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 3,4 % des BIP. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 5,4 % im Jahr 2026. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem kontraktiven finanzpolitischen Kurs (0,6 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich laut Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 51,9 % des BIP verringern. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2026 ist in erster Linie auf den hohen gesamtstaatlichen Überschuss in Verbindung mit einem soliden Wirtschaftswachstum zurückzuführen.

Zentrale politische Herausforderungen

(21)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Zyperns durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, ist es unerlässlich, dass Zypern die Reformen und Investitionen schneller umsetzt, indem es die entsprechenden Herausforderungen angeht. Zypern sollte seine Verwaltungskapazität ausbauen, um die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans wirksam zu überwachen, die Durchführung von Investitionen zu beschleunigen und die Fortschritte bei der Umsetzung wichtiger Reformen aufrechtzuerhalten. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.

(22)Die Umsetzung des kohäsionspolitischen Programms, das mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Kohäsionsfonds (CF) einhergeht, hat sich in Zypern beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieses Programms müssen fortgesetzt werden, wobei seine Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Im Rahmen seines kohäsionspolitischen Programms ergreift Zypern bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Gleichzeitig ist Zypern immer noch mit Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Temperaturen und Dürrerisiken, die die Wasserversorgung und kritische Infrastrukturen zunehmend belasten, sowie Arbeitskräftemangel und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Zypern verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds sein Programm – u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen – zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 17 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Außerdem sind darin flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten vorgesehen, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, d. h. Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.

(23)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Durch Förderung von Investitionen in prioritären Bereichen können die Mitgliedstaaten auch zum Programm „InvestEU“ beitragen. Zypern könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.

(24)Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sozialen Fragestellungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, steht Zypern vor einer Reihe weiterer Herausforderungen im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, Finanzierungszugang, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Energiewende, Anpassung an den Klimawandel, Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie Arbeitskräftemangel.

(25)Die öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) in Zypern gehören nach wie vor zu den niedrigsten in der EU, wobei die öffentliche FuE-Intensität 2023 bei 0,29 % des BIP stagnierte (EU-Durchschnitt: 0,72 %) und die der Unternehmen auf 0,28 % zurückging und damit fünfmal niedriger als der EU-Durchschnitt war. Dies ist auf strukturelle Faktoren wie Dienstleistungswirtschaft, begrenzte Zahl von Großunternehmen, unterentwickelter Private-Equity-Markt und geringe Mittelausstattung für Anreize zurückzuführen. Trotz eines geringen Mitteleinsatzes kann Zypern einen starken wissenschaftlichen Output verzeichnen, allerdings war die Kommerzialisierung mit nur 0,7 Patentanmeldungen pro 1 Mrd. EUR des BIP im Jahr 2022 gering (EU-Durchschnitt: 3,2). Die Innovationslandschaft ist fragmentiert, und die Verbindungen zwischen Hochschulen, Start-up-Unternehmen, Regierung und Finanzsektor sind wenig ausgeprägt. Die Zahl der Absolventen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) geht zurück, und die Forscherdichte ist nach wie vor gering. Der derzeitigen Forschungs- und Innovationsstrategie fehlen Zielvorgaben und Indikatoren, ein Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus, Folgenabschätzungen sowie eine langfristige Finanzierung, und der Rechtsrahmen für Kommerzialisierung und Wagniskapital, das ein erhöhtes Risiko aufweist, muss verbessert werden.

(26)Ein gut funktionierendes und diversifiziertes Finanzsystem ist von entscheidender Bedeutung, um Investitionen, Innovation und wirtschaftliche Resilienz voranzubringen. In Zypern ist der Zugang zu alternativen Sparformen und Investitionsinstrumenten nach wie vor begrenzt, und die Kapitalmärkte sind unzureichend entwickelt. Der Bankensektor ist robust, aber die Nichtbankenfinanzierung wird weiterhin nur unzureichend genutzt, und die privaten Haushalte sind immer noch auf herkömmliche Bankeinlagen angewiesen, was den Kapitalfluss in produktivere Investitionen behindert. Die Finanzkompetenz liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt, was die Fähigkeit und Motivation der Haushalte einschränkt, sich an diversifizierten Investitionsstrategien zu beteiligen. Darüber hinaus hemmt die begrenzte Präsenz von institutionellen Anlegern und von Wagniskapital die Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen und Start-up-Unternehmen.

(27)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: insgesamt um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 %. Sie hat neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Zypern nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 68 % der Unternehmen empfinden die Komplexität der Verwaltungsverfahren als für ihre Geschäfte in Zypern problematisch 18 . Ein unternehmensfreundliches Regelungsumfeld ist von entscheidender Bedeutung, um Investitionen, Innovation und Unternehmertum voranzubringen. Zypern hat Fortschritte bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen erzielt, wozu Reformen zur Vereinfachung der Unternehmensregistrierung und zur Verringerung des Zahlungsverzugs bei Transaktionen zwischen Unternehmen und zwischen Regierungen und Unternehmen gehören. Gleichzeitig bleiben erhebliche regulatorische und administrative Hindernisse bestehen. Komplexe Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, hohe Kosten für kleine und mittlere Unternehmen zur Einhaltung der Steuervorschriften sowie Wettbewerbshemmnisse im Einzelhandel und bei freiberuflichen Dienstleistungen bremsen nach wie vor die Dynamik der Unternehmen.

(28)Die Governance in staatseigenen Unternehmen bleibt hinter den internationalen Standards zurück und weist Mängel in Bereichen wie einer Strategie bezüglich der Eigentumsverhältnisse staatseigener Unternehmen und der finanziellen Transparenz auf. Zypern hat kürzlich einen Beirat für die Ernennung der Vorstandsmitglieder staatseigener Unternehmen eingerichtet und Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzaufsicht ergriffen. Das Fehlen obligatorischer Berichtspflichten und eines umfassenden Verzeichnisses öffentlicher Einrichtungen behindert jedoch eine wirksame Überwachung. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Governance, der Rechenschaftspflicht sowie der Qualität und Preisgestaltung von Dienstleistungen in Sektoren, die – wie etwa die Stromversorgung – überwiegend von staatseigenen Unternehmen kontrolliert werden, bedenklich. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es von entscheidender Bedeutung, ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der öffentlichen Einrichtungen zu erstellen und einen koordinierten Reformansatz zu verfolgen, an dem alle Interessenträger beteiligt sind. Dazu sollte auch die Entwicklung einer klaren Strategie bezüglich der Eigentumsverhältnisse staatseigener Unternehmen gehören, die die Aufgaben, Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht der Stellen definiert, die staatseigene Unternehmen beaufsichtigen.

(29)Zypern hat seine Energiewende weiter vorangetrieben, insbesondere durch die Steigerung seiner Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Erdöl und Erdölerzeugnisse machen jedoch nach wie vor einen Großteil des Energieverbrauchs aus, weshalb das Land den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in allen Sektoren weiter vorantreiben muss. Dass fossile Brennstoffe weiterhin in diesem Maße genutzt werden, steht der Verringerung der Treibhausgasemissionen insgesamt und der Erreichung des Ziels Zyperns für 2030 im Rahmen der Lastenteilungsverordnung entgegen. Das Land ist energiewirtschaftlich immer noch isoliert; dies hatte durch eine Beschleunigung des Projekts „Great Sea Interconnector“ überwunden werden sollen, was sich allerdings verzögerte. Das Stromsystem und das Stromnetz Zyperns, insbesondere die Energiespeichersysteme für erneuerbare Energien, müssen ausgebaut und modernisiert werden. Die Entwicklung von Speichersystemen für erneuerbare Energien ist für den Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien im Übertragungsnetz und die Verringerung der Energieabregelung extrem wichtig. Nachhaltige und erschwingliche Verkehrsmittel sind nach wie vor prioritär, da der Energieverbrauch im zyprischen Verkehrssektor steigt, dieser voll auf dem Straßengüterverkehr basiert und es kaum Anreize und Infrastruktur für eine Elektrifizierung gibt. Die starke Abhängigkeit des Landes von Energieimporten macht den Außenhandelssektor immer anfälliger. Eine stärkere Integration erneuerbarer Energieträger in den Energiemix würde die Resilienz der Wirtschaft gegenüber externen Energieschocks stärken und das Land für produktive ausländische Investitionen attraktiver machen. Zypern muss seine Anstrengungen zur Mobilisierung privater Finanzmittel für Verbesserungen der Energieeffizienz und Renovierungen – insbesondere für Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz, die gefährdete Verbraucher der Energiearmut aussetzen,– verstärken, unter anderem indem es seine Finanzinstitute dazu anhält, sich am europäischen Bündnis für Energieeffizienzfinanzierung zu beteiligen.

(30)Energiearmut und erschwinglicher Strom sind in Zypern ein dringliches Problem, obwohl bereits gezielte Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Zypern gehört zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen für Privathaushalte in der EU, wodurch insbesondere schutzbedürftige Verbraucher einem erheblichen finanziellen Druck ausgesetzt sind. Sowohl Zahlungsrückstände bei den Stromrechnungen als auch strukturelle Probleme wie Leckagen und Feuchtigkeit sind nach wie vor weitverbreitet. Hohe Kühlbedarfskosten stellen ebenfalls eine erhebliche Belastung für die Haushalte dar. 

(31)Zypern steht vor erheblichen ökologischen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Wasserknappheit und Abfallbewirtschaftung. Im Jahr 2022 erreichte die Wassernutzung ein kritisches Niveau, was bedeutet, dass die erneuerbaren Wasserressourcen stark übernutzt wurden. Die Landwirtschaft, die 88 % des Wassers verbraucht, verschärft das Problem weiter durch veraltete Bewässerungsmethoden und einen geringen Einsatz wassersparender Technologien. Zypern sieht sich einem erheblichen Investitionsdefizit im Bereich der Wasserinfrastruktur gegenüber, und es besteht ein hoher Handlungsbedarf bei Trinkwasser und Abwasserbehandlung. Trotz der Bemühungen im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 2021-2027 und des Aufbau- und Resilienzplans liegen der Anteil der kreislauforientiert verwendeten Rohstoffe und die Ressourcenproduktivität immer noch unter dem EU-Durchschnitt. Im Jahr 2022 recycelte Zypern nur 15 % der Siedlungsabfälle und 70 % der Verpackungsabfälle, produzierte aber die meisten Lebensmittelabfälle pro Person in der EU und überdurchschnittlich große Mengen an Siedlungsabfällen. Eine Deponiegebühr im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans könnte – wenn ordnungsgemäß durchgesetzt – die Abfallbewirtschaftung verbessern.

(32)Zypern ist zunehmend anfällig für Klimarisiken, darunter Waldbrände, unregelmäßige Niederschläge, Dürren und Stürme. Trotz der geplanten Investitionen fallen die Mittel Zyperns für die Anpassung an den Klimawandel im Vergleich zum EU-Durchschnitt gering aus. Die nationale Anpassungsstrategie zielt darauf ab, die Resilienz zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung und dem Küstenschutz liegt, der Ansatz ist jedoch nach wie vor weitgehend unverbindlich. Die Stärkung der Governance und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Ministerien und lokalen Behörden sind entscheidende Schritte zur wirksamen Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Verbesserung der Klimaresilienz Zyperns und einer Annäherung an die EU-Standards.

(33)Zyperns Leistung im Beschäftigungsbereich war hoch, allerdings hemmt der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend. Schlüsselsektoren wie Baugewerbe, Energieversorgung, Gesundheitswesen, Landwirtschaft und Gastgewerbe sind mit akuten Engpässen konfrontiert, die durch das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und einem nicht ausgeschöpften Arbeitskräftepotenzial noch verschärft werden. Darüber hinaus liegt der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (12,9 %), immer noch über dem EU-Durchschnitt, insbesondere bei jungen Frauen. Zypern ist auch mit einem deutlichen Rückgang der Grundfertigkeiten junger Menschen konfrontiert und weist den stärksten Anstieg unterdurchschnittlicher Leistungen seit 2018 in der EU auf, was auf Faktoren wie eingeschränkte Teilnahme an frühkindlicher Bildung, unvollständige Umsetzung politischer Maßnahmen und geringe Schulautonomie zurückzuführen ist und Umschulungen erschwert. Die Teilnahme an der beruflichen Sekundarbildung ist nach wie vor begrenzt und arbeitsbasiertes Lernen sowie die Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes sind unzureichend. Der Anteil der Studierenden, die in MINT-Fächern eingeschrieben sind, ist der niedrigste in der EU und trägt zu anhaltenden Engpässen in für den grünen und den digitalen Wandel kritischen Bereichen bei. Darüber hinaus sind die digitalen Kompetenzen der Erwerbsbevölkerung nach wie vor gering, insbesondere bei schutzbedürftigen Gruppen, und die Beteiligung Erwachsener am Lernen ist erheblich zurückgegangen. Es wurden Reformen eingeleitet, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität und den Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt werden, etwa die Einführung von individuellen Lernkonten, Programmen für digitale Kompetenzen und die Aktualisierung von Lehrplänen, ihre Wirkung muss sich allerdings erst noch zeigen.

(34)Der Zugang älterer Menschen zur Langzeitpflege ist nach wie vor begrenzt, und die öffentlichen Ausgaben gehören hier zu den niedrigsten in der EU. Mit 34,3 % zählt der Anteil der Menschen ab 65 Jahren, die aufgrund großer Schwierigkeiten bei der Körperpflege oder bei Haushaltstätigkeiten Langzeitpflege benötigen, zu den höchsten in der EU. Der steigende Anteil der Altersgruppe 65+ wird in den kommenden Jahren zu einer noch höheren Nachfrage nach Langzeitpflege führen. Zugangsprobleme werden durch den Arbeitskräftemangel aufgrund von Niedriglöhnen und einer geringen Abdeckung durch Tarifverhandlungen verschärft. Um die Verfügbarkeit, den Zugang zu und die Qualität von Dienstleistungen zu verbessern, könnte Zypern ein integriertes Langzeitpflegemodell einführen, das einen soliden Qualitätssicherungsmechanismus für alle Formen der Langzeitpflege umfasst.

(35)Da die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und gemeinschaftlich zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, sprach der Rat 2025 die Empfehlung aus, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen ergreifen sollten, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025 umzusetzen. Die Empfehlungen 2, 3 und 5 für Zypern tragen zur Umsetzung der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Wettbewerbsfähigkeit bei, während die Empfehlungen 4 und 5 zur Umsetzung der zweiten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Resilienz beitragen und die Empfehlung 1 zur Umsetzung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur makroökonomischen und finanziellen Stabilität beiträgt, die in der Empfehlung für 2025 festgelegt wurde 

EMPFIEHLT, dass Zypern 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um

1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; sicherzustellen, dass die Nettoausgaben dem vom Rat am 21. Januar 2025 empfohlenen Pfad entsprechen;

2.angesichts der laut Verordnung (EU) 2021/241 geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen den Aufbau- und Resilienzplan einschließlich des REPowerEU-Kapitels schneller umzusetzen; die Umsetzung des kohäsionspolitischen Programms (EFRE, Fonds für einen gerechten Übergang, Europäischer Sozialfonds Plus, Kohäsionsfonds) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;

3.Forschung und Innovation und die Vermarktung von Forschungsergebnissen durch die Förderung öffentlicher und privater FuE-Investitionen, die Stärkung von Synergien zwischen Forschung und Wirtschaft und die Verabschiedung einer kontinuierlichen, langfristigen Forschungs- und Innovationsstrategie mit Input-Output-Indikatoren und mehrjähriger Finanzierung weiterzuentwickeln; die Diversifizierung der Wirtschaft und weitere produktive Investitionen durch die Schaffung alternativer Sparformen und Investitionsinstrumente, die Verbesserung der Finanzkompetenz, die Erleichterung der Beteiligung an den Kapitalmärkten und die Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Bankensektors zu erleichtern; die Regulierung zu vereinfachen, Regulierungsinstrumente zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Optimierung der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Investitionen und die Gründung neuer Unternehmen liegen sollte; die Governance staatseigener Unternehmen durch Angleichung an internationale bewährte Verfahren zu verbessern, einschließlich der leistungsorientierten Besetzung von Leitungsorganen, einer Strategie bezüglich der Eigentumsverhältnisse staatseigener Unternehmen und des leistungsbasierten Managements;

4.die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Energieversorgung weiter zu diversifizieren, insbesondere durch die Entwicklung von Energieverbundnetzen mit Nachbarländern, die Aufstockung der Mittel für Energieeffizienz, die Förderung eines nachhaltigen Verkehrswesens und die Modernisierung des Stromnetzes und der Energiespeicheranlagen mit dem Ziel, einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energieträger gerecht zu werden; die Energiearmut zu bekämpfen; die Investitionen in die Infrastruktur für Wasser, Abwasser und Abfallbewirtschaftung zu erhöhen, nachhaltige Wassernutzungsverfahren zu fördern und die Anstrengungen zur Abfallvermeidung zu verstärken sowie die getrennte Sammlung von Siedlungs- und Verpackungsabfällen zu verbessern; die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung des institutionellen Rahmens für die Anpassung an den Klimawandel;

5.den Arbeitskräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage durch die Stärkung der Erwerbsbeteiligung junger Menschen, eine weitere Steigerung der Kapazität und Attraktivität der beruflichen Bildung sowie durch die Förderung der Erwachsenenbildung zu bekämpfen; seine politischen Anstrengungen zur Stärkung grüner und digitaler Kompetenzen zu intensivieren; die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung weiter zu steigern, die Grundfertigkeiten zu verbessern und die Studierendenzahl in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu erhöhen; die Verfügbarkeit von und den Zugang zur Langzeitpflege durch die Einführung eines modernen, angemessen finanzierten und integrierten Langzeitpflegemodells zu verbessern.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.
(2)    ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/1176/oj.    
(3)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2024/1263. Demnach bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(4)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).
(5)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa. eu/eli/reg/2023/435/oj).
(6)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns (10686/2021).
(7)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses vom 20. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Zyperns (15571/2024).
(8)    Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Zyperns (ABl. C, 2025/10/2).
(9)    Empfehlung des Rates vom 13. Mai 2025 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C, C/2025/2782, 13.5.2025, ELI: http:// data.europa.eu/eli/C/2025/2782/oj).
(10)    SWD(2025) 68 final.
(11)    Die jährlichen Fortschrittsberichte 2025 sind abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/stability-and-growth-pact/preventive-arm/annual-progress-reports_en?prefLang=de.
(12)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2025.
(13)    Die Zahlen der Kommission für 2024 beruhen auf Ist-Daten im Einklang mit der Haushaltsmitteilung vom April 2025, während sich die nationalen Behörden auf frühere Daten stützen.
(14)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.
(15)    Eurostat, nach dem Verwendungszweck klassifizierte Staatsausgaben (COFOG).
(16)    Ab 2026 werden diese Zahlen auf dem gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2024/1263 eingerichteten Kontrollkonto erscheinen.
(17)    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung – COM(2025) 123 final.
(18)    Kurzbericht „Businesses' attitudes towards corruption in the EU“, Eurobarometer-Bericht (April 2024).
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