EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 211 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Kroatiens
{SWD(2025) 211 final}
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Document 52025DC0211
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the economic, social, employment, structural and budgetary policies of Croatia
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Kroatiens
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Kroatiens
COM/2025/211 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.6.2025
COM(2025) 211 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Kroatiens
{SWD(2025) 211 final}
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Kroatiens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Allgemeine Erwägungen
(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige gesamtstaatliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 2 muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.
(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.
(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Kroatien hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel zur Finanzierung wichtiger Reformen und Investitionen hinzugefügt, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.
(4)Am 15. Mai 2021 legte Kroatien der Kommission im Einklang mit Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 28. Juli 2021 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens 5 , der am 7. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um den für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung verfügbaren maximalen finanziellen Beitrag zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel einzubeziehen 6 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 möglich, in dem festgestellt wird, dass Kroatien die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(5)Am 21. Januar 2025 hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Kroatiens 7 angenommen. Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2028 und sieht eine Haushaltsanpassung über vier Jahre vor.
(6)Am 26. November 2024 gab die Kommission eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Kroatiens 2025 ab. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Kroatien nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 8 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.
(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige, sowie das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.
(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Diese länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.
(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.
(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Kroatien. Darin werden die Fortschritte Kroatiens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Kroatiens bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die dringendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Kroatien konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Kroatiens bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts
(11)Am 21. Januar 2025 empfahl der Rat für Kroatien die folgenden Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum: 6,4 % im Jahr 2025, 4,9 % im Jahr 2026, 4,1 % im Jahr 2027 und 3,7 % im Jahr 2028, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2023 berechnet wurden (26,2 % im Jahr 2025, 32,3 % im Jahr 2026, 37,8 % im Jahr 2027 und 42,9 % im Jahr 2028). Am 22. Mai 2025 legte Kroatien seinen jährlichen Fortschrittsbericht 9 über die Einhaltung der empfohlenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum und die Umsetzung der Reformen und Investitionen vor, mit denen die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters genannten größten Herausforderungen in Angriff genommen werden sollen. Der jährliche Fortschrittsbericht spiegelt auch die nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene halbjährliche Berichterstattung Kroatiens über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wider.
(12)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission eine koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt. Auf Ersuchen Kroatiens vom 27. Mai 2025 nahm der Rat am [Datum] auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an, die es Kroatien gestattet, von der Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum abzuweichen und diese zu überschreiten 10 .
(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 11 hat sich das gesamtstaatliche Defizit Kroatiens von 0,8 % des BIP im Jahr 2023 auf 2,4 % des BIP im Jahr 2024 ausgeweitet, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 61,8 % des BIP Ende 2023 auf 57,6 % des BIP Ende 2024 zurückging. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 17,4 % im Jahr 2024. Im jährlichen Fortschrittsbericht 2025 geht Kroatien für das Jahr 2024 von einem Nettoausgabenwachstum von 17,5 % aus. Nach Schätzungen der Kommission ist der finanzpolitische Kurs 12 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 als expansiv zu betrachten (1,8 % des BIP).
(14)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge wird in dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen Kroatiens zugrunde liegt, für 2025 ein reales BIP-Wachstum von 3,3 % erwartet, während die VPI-Inflation für 2025 mit 2,9 % veranschlagt wird. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einem Wachstum des realen BIP um 3,2 % im Jahr 2025 und 2,9 % im Jahr 2026 sowie einer HVPI-Inflation von 3,4 % im Jahr 2025 und 2,0 % im Jahr 2026 aus.
(15)Das gesamtstaatliche Defizit dürfte sich dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2025 auf 2,9 % des BIP erhöhen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2025 voraussichtlich auf 56,9 % zurückgehen wird. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 7,6 % im Jahr 2025. In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 2,7 % des BIP. Das höhere Defizit im Jahr 2025 ist in erster Linie auf einen starken Anstieg der Investitionsausgaben zurückzuführen; hinzu kommen die voraussichtlich beschleunigte Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität, die Auswirkungen der Lohnreform im öffentlichen Sektor und ein weiterer Anstieg der Rentenausgaben aufgrund der geänderten Indexierungsformel. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 7,9 % im Jahr 2025. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2025 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (0,8 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 56,3 % des BIP zurückgehen. Der Rückgang der Schuldenquote im Jahr 2025 spiegelt in erster Linie den Nennereffekt aufgrund des erwarteten nominalen BIP-Wachstums wider.
(16)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden im Jahr 2025 gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 1,8 % des BIP (gegenüber 0,9 % des BIP im Jahr 2024) mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die aus nicht rückzahlbarer Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben werden es ermöglichen, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Kroatiens niederschlägt.
(17)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Kroatiens beliefen sich 2021 auf 1,0 % des BIP, 2022 auf 1,0 % des BIP und 2023 auf 1,3 % des BIP 13 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge werden die Verteidigungsausgaben 2024 mit 1,4 % des BIP und 2025 mit 1,5 % des BIP veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg von 0,5 BIP-Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Der Zeitraum, in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert wird (2025-2028), ermöglicht es Kroatien, Staatsausgaben neu zu priorisieren bzw. Staatseinnahmen zu erhöhen, sodass dauerhaft höhere Verteidigungsausgaben die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährden.
(18)Der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben Kroatiens im Jahr 2025 um 7,9 % und in den Jahren 2024 und 2025 kumulativ um 26,6 % steigen. Nach dieser Prognose wird das Nettoausgabenwachstum des Landes im Jahr 2025 voraussichtlich über der empfohlenen Obergrenze liegen, wobei die Abweichung 14 bei jährlicher Betrachtung 0,6 % des BIP entspricht. Werden die Jahre 2024 und 2025 zusammen betrachtet, wird auch das kumulierte Nettoausgabenwachstum voraussichtlich über der empfohlene Obergrenze liegen und einer Abweichung von 0,2 % des BIP entsprechen. Unter Berücksichtigung der derzeit veranschlagten Verteidigungsausgaben liegt die erwartete Abweichung jedoch innerhalb der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel.
(19)Der jährliche Fortschrittsbericht enthält keine Haushaltsprognosen über das Jahr 2025 hinaus. Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 für 2026 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 2,6 % des BIP. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 4,9 % im Jahr 2026. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich laut Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 56,4 % des BIP erhöhen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2026 spiegelt in erster Linie zunehmende Bestandsanpassungen wider.
Zentrale politische Herausforderungen
(20)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Verpflichtungen bis August 2026 zu erfüllen, ist es für Kroatien von entscheidender Bedeutung, die Umsetzung von Reformen und Investitionen zu beschleunigen, indem die bestehenden Herausforderungen in Bezug auf Verwaltungskapazitäten, komplexe Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, langwierige Genehmigungsverfahren und ineffiziente Koordinierung angegangen werden. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.
(21)Die Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und dem Kohäsionsfonds (KF) einhergehen, hat sich in Kroatien beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieser Programme müssen fortgesetzt werden, wobei ihre Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Kroatien ergreift im Rahmen seiner kohäsionspolitischen Programme bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Gleichzeitig steht Kroatien weiterhin vor Herausforderungen, unter anderem im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationsleistung, erschwinglichem Wohnraum, Wasserresilienz, aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für benachteiligte Gruppen, Weiterbildung und Umschulung, Langzeitpflege und Deinstitutionalisierung. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Kroatien verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds jedes Programm u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 15 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Darin sind außerdem flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten vorgesehen, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, d. h. Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.
(22)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Durch Förderung von Investitionen in prioritären Bereichen können die Mitgliedstaaten auch zum Programm „InvestEU“ beitragen. Kroatien könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.
(23)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, steht Kroatien vor mehreren zusätzlichen Herausforderungen hinsichtlich Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, Dekarbonisierung und Energieeffizienz, Innovation, Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen, Unternehmensumfeld und sozialer Inklusion.
(24)Die Leistung Kroatiens im Bereich Forschung und Innovation verbessert sich weiter, doch werden Fortschritte durch anhaltende strukturelle Herausforderungen behindert, insbesondere durch die starke Fragmentierung des öffentlichen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationssektors, der aus zahlreichen öffentlichen Forschungsinstituten und Hochschulfakultäten besteht. Die große Zahl solcher Einrichtungen führt zu weit verstreuten Ressourcen und behindert die Zusammenarbeit, was zu weniger Forschungsergebnissen führt und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen sowie den Technologietransfer einschränkt. Auch wenn Kroatien im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans bereits Reformen durchgeführt hat, um die Zahl der öffentlichen Forschungseinrichtungen zu verringern, wäre es gut, diese Bemühungen auszuweiten und schneller umzusetzen. Der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung am BIP liegt nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt und stagniert seit einigen Jahren. Der Anteil der Unternehmensausgaben für Forschung und Entwicklung und die Teilnahme von Unternehmen an Innovationsprogrammen liegt ebenfalls weiterhin deutlich unter dem EU-Durchschnitt, was zu einer suboptimalen Leistung beiträgt.
(25)Das Finanzierungssystem in Kroatien wird immer noch überwiegend von Banken getragen, und marktbasierte Finanzierungen spielen eine untergeordnete Rolle. Die Unternehmen sind nach wie vor stark auf interne Mittel und Bankkredite angewiesen, während der Zugang zu Ersparnissen der privaten Haushalte über die Kapitalmärkte aufgrund der immer noch geringen direkten Beteiligung von Kleinanlegern begrenzt bleibt, auch wenn einige Fortschritte zu verzeichnen sind. Einheimische institutionelle Anleger wie Pensionsfonds und Versicherer spielen bei der Finanzierung innovativer Unternehmen nur eine begrenzte Rolle. Aufgrund der vergleichsweise kleinen inländischen Kapitalmärkte und ihrer geringen Liquidität sind die Ausstiegsmöglichkeiten für Risikokapital- und Private-Equity-Anleger eingeschränkt, wodurch sich die Finanzierungslücke für innovative Unternehmen weiter vergrößert. Durch Reformen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans und die Strategie zur Entwicklung der Kapitalmärkte sollen regionale Integration, Digitalisierung und Diversifizierung der Finanzierungsoptionen gefördert werden. Weitere Fortschritte sind bei der Belebung der Märkte für Risikokapital und Private Equity sowie bei der Verbesserung der Finanzkompetenz und des Investitionsumfelds erforderlich.
(26)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: für alle Unternehmen insgesamt mindestens um 25 % und für KMU mindestens um 35 %. Außerdem hat die Kommission neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Kroatien nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 66 % der Unternehmen berichten, dass komplexe Verwaltungsverfahren ihre Unternehmenstätigkeit in Kroatien behindern 16 . Nach wie vor belasten strukturelle Herausforderungen das Unternehmensumfeld in Kroatien, wobei der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, komplexe Rechtsvorschriften und ineffiziente Verwaltungsverfahren die größten Hindernisse für Investitionen und Wachstum darstellen. Regulatorische Hindernisse in Sektoren wie dem Einzelhandel und in bestimmten Berufen schränken den Wettbewerb ein, während Verzögerungen bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zu vermehrter Unsicherheit und erhöhtem Rechtsbefolgungsaufwand für Unternehmen führen. Im Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahmen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, zur Förderung des Wettbewerbs und zur Vereinfachung der Verfahren sind wichtige Fortschritte. Es wäre jedoch von Vorteil, bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Modernisierung der Verwaltung den Anwendungsbereich auszuweiten und mehr Ehrgeiz und Tempo an den Tag zu legen.
(27)Die territoriale Zersplitterung der öffentlichen Verwaltung Kroatiens beeinträchtigt ihre Effizienz und verstärkt regionale Unterschiede. Außerdem besteht auf lokaler Ebene ein Ungleichgewicht zwischen Zuständigkeiten und Ressourcen. Dies trägt zur ungleichen Qualität der im Land erbrachten öffentlichen Dienstleistungen bei und verursacht Verwaltungskosten, da viele kleine Kommunalverwaltungen nicht über ausreichende finanzielle und administrative Ressourcen verfügen, um Dienstleistungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erbringen zu können. Die Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans tragen zwar dazu bei, der starken Zersplitterung entgegenzuwirken, indem finanzielle Anreize für Zusammenlegungen lokaler Gebietskörperschaften geschaffen werden, allerdings werden diese Anreize nach wie vor hauptsächlich in Anspruch genommen, um Funktionen zusammenzufassen, während nur in begrenztem Umfang lokale Gebietskörperschaften tatsächlich zusammengelegt werden. Eine Ausweitung von Anreizen in Verbindung mit möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen, damit es auch zu tatsächlichen Zusammenlegungen kommt, wäre hilfreich.
(28)Im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete Kroatien den EU-weit dritthöchsten Strompreis für gewerbliche/industrielle Verbraucher. Dadurch sind kroatische Unternehmen auch weiterhin bei den Kosten weniger wettbewerbsfähig. Trotz des Rekordanstiegs der Solarkapazität um 397 MW im Jahr 2024 ist der Anteil der Solarenergie an der Stromerzeugung mit weniger als 6 % nach wie vor gering. Vor diesem Hintergrund könnte ein schnellerer Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien – insbesondere Solarenergie – und nichtfossile Flexibilitätslösungen dazu beitragen, das Preisniveau zu senken. Eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Solarenergie, in großem Maßstab wird durch Unsicherheiten bezüglich des Rechtsrahmens behindert, da die nationale Energieregulierungsbehörde (HERA) noch aktualisierte Netzanschlussentgelte verabschieden muss, was zu Unsicherheit für potenzielle Investoren führt und tatsächlich die Beschaffung von Finanzmitteln für Projekte verhindert hat. Höhere Investitionen in das Stromnetz, die über die im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Investitionen hinausgehen, werden von entscheidender Bedeutung sein, um die Nutzung erneuerbarer Energien in Kroatien zu fördern. Kurzfristig sind hierfür Maßnahmen erforderlich, um Anreize für Projekte für hybride Speichersysteme und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu schaffen. 2023 verfügten nur 24 % der Privathaushalte über intelligente Stromzähler, was deutlich unter dem EU-Zielwert von 80 % liegt. Um die Vorteile einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien vollumfänglich ausschöpfen zu können, bedarf es erheblicher finanzieller Mittel für die Einführung intelligenter Zähler über die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen hinaus sowie dynamischer Verträge, um die Verbraucherposition zu stärken und die Laststeuerung zu fördern. Die Überarbeitung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, auch in Gebäuden mit mehreren Wohnungen, würde dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die Verwaltungsverfahren für die Gründung von Energiegemeinschaften sollten ebenfalls überprüft werden, da die Zahl der registrierten Energiegemeinschaften nach wie vor gering ist.
(29)Energieeffizienzmaßnahmen sind erforderlich, um die positive Dynamik des Aufbau- und Resilienzplans aufrechtzuerhalten und die Fortschritte in folgenden Bereichen zu beschleunigen: i) Gebäuderenovierung, ii) Bereitstellung von energieeffizientem Wohnraum, insbesondere Sozialwohnungen, und iii) Austausch von Gas- und Ölkesseln durch Wärmepumpen und andere effizientere und umweltfreundlichere Lösungen. Zu maßgeblichen Preissignalen im Bereich der Elektrifizierung kommt es auch deshalb nicht, weil sowohl für Haushalte als auch für industrielle Verbraucher Strom unverhältnismäßig stark besteuert wird. Da Kroatien klimabedingten Risiken und deren potenziellen wirtschaftlichen Auswirkungen besonders ausgesetzt ist, würde das Land auch von einer beschleunigten Anpassung an den Klimawandel und einer besseren Wasserresilienz profitieren, indem Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung auf der Grundlage naturbasierter und klimasicherer Investitionen in strategische Infrastrukturen rasch umgesetzt und sorgfältig überwacht werden.
(30)Sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr ist in Kroatien die Straße der am häufigsten genutzte Verkehrsträger. Durch Reformen und Investitionen im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans – wie die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, die Förderung umweltverträglicher Verkehrsformen und die Einführung intelligenter Verkehrssysteme – soll bereits Abhilfe geschaffen werden; dennoch sind weiterhin kontinuierliche Anstrengungen erforderlich. Die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur und des rollenden Eisenbahnmaterials, die verstärkte Nutzung und Ökologisierung des öffentlichen Verkehrs, die Einführung intelligenter Verkehrssysteme und die Förderung emissionsfreier Fahrzeuge, beispielsweise durch die Überarbeitung steuerlicher Anreize, können erheblich zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors beitragen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die Energienachfrage verringern. 2023 verzeichnete Kroatien EU-weit den niedrigsten Anteil erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor (0,9 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 10,8 %). Durch die Überarbeitung der Vorschriften für die Beimischung und die Mischung von Biokraftstoffen könnte die Verwendung alternativer Kraftstoffe gefördert werden. Kroatien gewährt umfangreiche Subventionen für fossile Brennstoffe, ohne dass ein Auslaufen vor 2030 geplant ist. Für einen Ausstieg kämen in erster Linie jene Subventionen für fossile Brennstoffe infrage, die weder einer gezielten Bekämpfung von Energiearmut dienen noch ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit geschuldet sind, die Elektrifizierung behindern und für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit nicht entscheidend sind. Die in Kroatien gewährten Subventionen für fossile Brennstoffe, wie die derzeitige Notfall-Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse und Gas sowie die teilweise Erstattung von Verbrauchsteuern auf Diesel im gewerblichen Verkehr, sind wirtschaftlich ineffizient, verstetigen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und wirken der Elektrifizierung und dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen und anderen nachhaltigen Lösungen entgegen.
(31)Die positive Entwicklung auf dem kroatischen Arbeitsmarkt setzt sich fort, wenngleich die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial durch anhaltende strukturelle und regionale Herausforderungen gebremst werden. In vielen Sektoren herrscht Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, gleichzeitig liegt die Beschäftigungsquote nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt, insbesondere bei schutzbedürftigen Gruppen wie älteren Menschen, Geringqualifizierten und Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigungslücke bei Menschen mit Behinderungen hat sich erheblich vergrößert, wodurch benachteiligte Gruppen ein höheres Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung haben. Die begrenzte Teilnahme an Angeboten der Erwachsenenbildung, insbesondere außerhalb der Hauptstadtregion, behindert den Aufbau arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und trägt zum Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bei. Kroatien führt eine Reihe von Maßnahmen durch, die teilweise aus dem Aufbau- und Resilienzplan und dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert werden, um den Anforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden. Diese Maßnahmen umfassen aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme sowie Reformen zur besseren Integration ausländischer Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt. Diese Anstrengungen müssen jedoch intensiviert und wirksamer gestaltet werden, indem schutzbedürftige Gruppen gezielter angesprochen, Ausbildungslücken geschlossen, Anreize für die Teilnahme an Angeboten der Erwachsenenbildung geschaffen und arbeitsmarktrelevante Kompetenzen verbessert werden, unter anderem durch hochwertige Lehrpläne auf verschiedenen Bildungsebenen. Eine zügige Reform des Bildungssystems würde dazu beitragen, mehr Kinder in frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung zu bringen und an Schulen für mehr Unterrichtszeiten zu sorgen, wodurch die Grundfertigkeiten gestärkt und eine bessere Grundlage für Weiterbildung und Kompetenzerwerb geschaffen würden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Anteil qualifizierter Lehrkräfte in Mathematik und Physik zu erhöhen und so für bessere Fähigkeiten in diesen Fächern zu sorgen, sodass mehr junge Menschen ein MINT-Studium (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) aufnehmen.
(32)Trotz einiger Fortschritte und erheblicher politischer Anstrengungen steht Kroatien weiterhin vor erheblichen sozialen Herausforderungen. Die Armutsquote und die Einkommensungleichheit sind nach wie vor hoch, insbesondere bei älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und der Bevölkerung im ländlichen Raum. 2023 war das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung in Kroatien weiterhin hoch. Sozialleistungen (ohne Renten) haben EU-weit mit die geringsten Auswirkungen auf die Armutsminderung, und Mindesteinkommensregelungen wie auch Arbeitslosenunterstützung sind nach wie vor nicht ausreichend und kommen zu wenigen Menschen zugute. Die Renten sind vergleichsweise niedrig, und gleichzeitig ist die Tragfähigkeit des Systems aufgrund des demografischen Drucks und häufiger Frühverrentungen nicht gesichert. Das Angebot an Langzeitpflege ist begrenzt, und gleichzeitig ist der Zugang zu häuslichen und gemeindenahen Pflegediensten unzureichend, was eine unverhältnismäßige Belastung für informelle Pflegekräfte, insbesondere Frauen, darstellt, was wiederum bedeutet, dass sie mit geringerer Wahrscheinlichkeit arbeiten oder Arbeit suchen. Eine wirksame und koordinierte Umsetzung des nationalen Wohnraumplans 2030 würde dazu beitragen, Wohnraum bezahlbarer zu machen. Die Bewältigung dieser Herausforderungen würde auch zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz im Einklang mit der von den Kommissionsdienststellen durchgeführten zweiten Stufe der Länderanalyse des Rahmens für soziale Konvergenz beitragen 17 .
(33)Die ungleiche Verteilung von Ärzten stellt ein großes Hindernis für den Zugang zu Gesundheitsdiensten in abgelegenen/ländlichen Regionen dar. Zur Behebung des Arbeitskräftemangels sind Initiativen erforderlich, um die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu erhöhen und die Ausbildung, Anwerbung und Mitarbeiterbindung zu verbessern, wobei geografische Unausgewogenheiten besonders zu berücksichtigen sind. Der Anteil der Bevölkerung, der Online-Gesundheitsdienste in Anspruch nimmt, ist einer der niedrigsten in der EU. Obwohl telemedizinische Dienste in abgelegenen Gebieten und Inselgebieten durch den Aufbau- und Resilienzplan unterstützt werden, bedarf es konzertierter Anstrengungen, um den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten, insbesondere zu medizinischer Grundversorgung und zu ambulanten Behandlungen, zu fördern.
(34)Da die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und gemeinschaftlich zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, sprach der Rat 2025 die Empfehlung aus, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen ergreifen sollten, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025 umzusetzen. Die Empfehlungen 2, 3, 4 und 5 für Kroatien tragen zur Umsetzung der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Wettbewerbsfähigkeit bei, während die Empfehlungen 4 und 5 zur Umsetzung der zweiten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Widerstandsfähigkeit beitragen und die Empfehlung 1 zur Umsetzung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur makroökonomischen und finanziellen Stabilität beiträgt, die in der Empfehlung für 2025 festgelegt wurde —
EMPFIEHLT, dass Kroatien 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um
1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; das vom Rat am 21. Januar 2025 empfohlene maximale Nettoausgabenwachstum einzuhalten und gleichzeitig die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen;
2.angesichts der geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 den Aufbau- und Resilienzplan einschließlich des REPowerEU-Kapitels schneller umzusetzen; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, JTF, ESF+, KF) zu beschleunigen und dabei gegebenenfalls auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
3.der Fragmentierung öffentlicher Forschungseinrichtungen und Hochschulen entgegenzuwirken, indem in Leistungsvereinbarungen Ziele festgelegt werden, die Konsolidierung, Zusammenarbeit und gegebenenfalls Fusionen fördern, und dies durch finanzielle Anreize zur Steigerung des wissenschaftlichen Outputs und der öffentlichen Rendite von Investitionen in Forschung und Entwicklung zu flankieren; Investitionen in Forschung und Innovation zu fördern; den Zugang zu verschiedenen Finanzierungsquellen für Unternehmen zu verbessern und Kapitalmärkte zu fördern, indem die Beteiligung von Kleinanlegern, auch am Anleihemarkt, erleichtert wird, Hindernisse für die Börsennotierung beseitigt werden und die Corporate Governance gestärkt wird, um die Attraktivität des Aktienmarkts zu erhöhen; durch Digitalisierung Vorschriften weiter zu vereinfachen, Regulierungsinstrumente zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu verringern und so die Gründung und Expansion von Unternehmen zu erleichtern; die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene durch die Zusammenlegung von Funktionen und/oder Gemeinden zu stärken;
4.die hohen Strompreise für Unternehmen zu senken, indem Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien schneller umgesetzt werden und der Netzanschluss schneller erfolgt; die Stromübertragungs- und -verteilungsnetze weiter zu modernisieren, in die Stromspeicherung zu investieren und die Einführung intelligenter Stromzähler voranzutreiben; Genehmigungsverfahren, auch für Energiegemeinschaften, zu straffen und die Verfahren für die Installation von Fotovoltaikanlagen im Falle von Gebäuden mit mehreren Wohnungen zu vereinfachen; die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere in Wohngebäuden, zu beschleunigen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Wärmesektor zu verringern und den Einbau von Wärmepumpen zu beschleunigen; die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Energienachfrage im Verkehrssektor zu verringern, indem nachhaltiger Stadtverkehr, der Schienenverkehr und die Elektrifizierung des Straßenverkehrs gefördert werden, unter anderem durch Prüfung gezielter steuerlicher Anreize; konkrete Schritte zum schrittweisen Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe, insbesondere im Verkehrssektor, zu unternehmen; dem jüngsten Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor durch Überarbeitung der Vorschriften für Biokraftstoffe entgegenzuwirken;
5.den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu verringern, indem Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung beseitigt, bessere Bildungsgrundlagen auf allen Ebenen, insbesondere bei den Grundfertigkeiten und den Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), geschaffen, Weiterbildung und Umschulung verbessert, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gezielter auf schutzbedürftige Gruppen ausgerichtet und die Anstrengungen zur Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung von Talenten verstärkt werden; arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und ihre Koordinierung mit den Sozialleistungen zu stärken; Armut und Einkommensungleichheit abzubauen, indem Sozialleistungen, einschließlich Renten, angemessener ausgestaltet werden, und gleichzeitig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt wird; den Zugang zu formellen häuslichen und gemeindenahen Langzeitpflegediensten zu verbessern; für eine ausgewogene geografische Verteilung von Personal und Einrichtungen im Gesundheitswesen zu sorgen, in elektronische Gesundheitsdienste zu investieren und im Gesundheitswesen zwischen allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung enger zusammenzuarbeiten.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident /// Die Präsidentin