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Document 52025DC0201

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Belgiens

COM/2025/201 final

Brüssel, den 4.6.2025

COM(2025) 201 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Belgiens

{SWD(2025) 201 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Belgiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates 1 , insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Allgemeine Erwägungen

(1)Mit der Verordnung (EU) 2024/1263, die am 30. April 2024 in Kraft getreten ist, werden die Ziele des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung festgelegt, der durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sowie die Resilienz fördern und übermäßige öffentliche Defizite verhindern soll. Die Verordnung sieht vor, dass der Rat und die Kommission die multilaterale Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Zielen und Anforderungen durchführen. Das Europäische Semester umfasst insbesondere die Formulierung und die Überwachung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Außerdem fördert die Verordnung die nationale Eigenverantwortung für die Haushaltspolitik, rückt deren mittelfristige Ausrichtung in den Fokus und sorgt für eine wirksamere und kohärentere Durchsetzung. Jeder Mitgliedstaat muss dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan mit seinen haushaltspolitischen Zusagen sowie seinen Reform- und Investitionszusagen vorlegen, der je nach Dauer der nationalen Legislaturperiode einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren abdeckt. Der in diesen Plänen skizzierte Nettoausgabenpfad 2 muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, insbesondere auch den Vorgaben, den gesamtstaatlichen Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu halten und das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Sagt ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zu, das die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, so kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden.

(2)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 (im Folgenden „ARF“) trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der ARF wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen unionsfinanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die ARF zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und treibt nachhaltige Reformen und Investitionen voran, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Widerstandskraft der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Die ARF hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der Union zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.

(3)Die am 27. Februar 2023 angenommene Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (im Folgenden „REPowerEU-Verordnung“) zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies trägt zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der Union bei und erhöht zugleich die Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz. Belgien hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.

(4)Am 30. April 2021 legte Belgien der Kommission im Einklang mit Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans nach den in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 13. Juli 2021 erließ der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens 5 , der am 8. Dezember 2023 nach Artikel 18 Absatz 2 geändert wurde, um den für die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung verfügbaren maximalen finanziellen Beitrag zu aktualisieren und das REPowerEU-Kapitel einzubeziehen 6 . Die Freigabe von Tranchen ist erst nach Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 möglich, in dem festgestellt wird, dass Belgien die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es inzwischen bei vorangehenden Etappenzielen und Zielwerten für dieselbe Reform oder Investition nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(5)Am [Datum] hat der Rat auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Belgiens angenommen 7 . Der Plan wurde gemäß Artikel 11 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 vorgelegt, erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2029 und sieht eine Haushaltsanpassung über sieben Jahre vor.

(6)Am 26. November 2024 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 2025 an, worin Belgien nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor sowie einen Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025, in dem die Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden. Der Rat nahm die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 8 am 13. Mai 2025 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 10. März 2025 an.

(7)Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, einen strategischen Rahmen, mit dem die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in den kommenden fünf Jahren gestärkt werden soll. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum genannt: i) Innovation, ii) Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit, iii) Sicherheit. Um die Innovationslücke zu schließen, will die EU die industrielle Innovation fördern, das Wachstum von Start-ups durch Initiativen wie die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie unterstützen und die Einführung fortschrittlicher Technologien wie der künstlichen Intelligenz und der Quanteninformatik vorantreiben. Mit Blick auf das Ziel einer grüneren Wirtschaft hat die Kommission einen umfassenden Aktionsplan für bezahlbare Energie und einen Deal für eine saubere Industrie vorgelegt, die sicherstellen, dass der Übergang zu sauberer Energie kosteneffizient und wettbewerbsfreundlich bleibt, insbesondere für energieintensive Wirtschaftszweige, sowie das Wachstum ankurbelt. Um übermäßige Abhängigkeiten abzubauen und die Sicherheit zu erhöhen, will die Union globale Handelspartnerschaften stärken, die Lieferketten diversifizieren und den Zugang zu kritischen Rohstoffen und sauberen Energiequellen sichern. Diese Prioritäten werden durch horizontale Erfolgsfaktoren untermauert, insbesondere durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Vertiefung des Binnenmarkts, Finanzierung der Wettbewerbsfähigkeit, die Spar- und Investitionsunion, Förderung von Kompetenzen und hochwertigen Arbeitsplätzen sowie bessere EU-Politikkoordinierung. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit ist auf das Europäische Semester abgestimmt, sodass sichergestellt ist, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten mit den strategischen Zielen der Kommission im Einklang steht und bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird, der in der gesamten Union nachhaltiges Wachstum, Innovation und Resilienz fördert.

(8)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2025 weiterhin parallel zur Umsetzung der ARF. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Diese länderspezifischen Empfehlungen sind darüber hinaus auch für die Bewertung der nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/241 geänderten Aufbau- und Resilienzpläne relevant.

(9)Die länderspezifischen Empfehlungen 2025 decken alle zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen ab, die mit den in den Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend angegangen wurden, wobei auch die in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 bis 2024 genannten einschlägigen Herausforderungen berücksichtigt werden.

(10)Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2025 für Belgien. Darin werden die Fortschritte des Landes bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Belgien bewertet. Ausgehend von dieser Bewertung werden im Länderbericht die drängendsten Herausforderungen aufgezeigt, mit denen Belgien konfrontiert ist. Ferner werden in dem Bericht auch die Fortschritte Belgiens bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

Bewertung des jährlichen Fortschrittsberichts

(11)Am [Datum] empfahl der Rat für Belgien die folgenden Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum: 3,6 % im Jahr 2025, 2,5 % im Jahr 2026, 2,5 % im Jahr 2027, 2,1 % im Jahr 2028 und 2,1 % im Jahr 2029, was den kumulierten maximalen Wachstumsraten entspricht, die unter Bezugnahme auf das Jahr 2024 berechnet wurden (3,6 % im Jahr 2025, 6,1 % im Jahr 2026, 8,8 % im Jahr 2027, 11,1 % im Jahr 2028 und 13,4 % im Jahr 2029). Im Zeitraum 2025-2029 fällt dieses maximale Nettoausgabenwachstum mit dem Korrekturpfad nach Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zusammen und entspricht damit der Empfehlung des Rates vom [Datum] mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Belgien zu beenden 9 (die die Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Belgien zu beenden 10 , ersetzt hat). Am 30. April 2025 legte Belgien seinen jährlichen Fortschrittsbericht 11 über die Maßnahmen vor, die als Reaktion auf die Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 mit dem Ziel ergriffen wurden, das übermäßige Defizit zu beenden, sowie über die Umsetzung des Reform- und Investitionspakets, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, und die Umsetzung von Reformen und Investitionen, mit denen auf die wichtigsten in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen reagiert werden soll. Der jährliche Fortschrittsbericht spiegelt auch die in Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgeschriebene halbjährliche Berichterstattung Belgiens über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wider.

(12)Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen stellen eine existenzielle Herausforderung für die Europäische Union dar. Um eine rasche und signifikante Aufstockung der Verteidigungsausgaben zu bewirken, hat die Kommission eine koordinierte Aktivierung der nationalen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfohlen. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Rat am 6. März 2025 begrüßt. Auf Ersuchen Belgiens vom 30. April 2025 nahm der Rat am [Datum] auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an, die es Belgien gestattet, von der Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum abzuweichen und diese zu überschreiten 12 .

(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 13 hat sich das gesamtstaatliche Defizit Belgiens von 4,1 % des BIP im Jahr 2023 auf 4,5 % des BIP im Jahr 2024 ausgeweitet, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 103,2 % des BIP Ende 2023 auf 104,7 % des BIP Ende 2024 anschwoll. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 4,2 % im Jahr 2024. Im jährlichen Fortschrittsbericht geht Belgien für das Jahr 2024 von einem Nettoausgabenwachstum von 3,9 % aus. Nach Schätzungen der Kommission ist der finanzpolitische Kurs 14 , der sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben umfasst, im Jahr 2024 als expansiv zu betrachten (0,4 % des BIP).

(14)Dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge wird in dem makroökonomischen Szenario, das den Haushaltsprojektionen Belgiens zugrunde liegt, für 2025 ein reales BIP-Wachstum von 1,2 % erwartet, während die HVPI-Inflation für 2025 mit 2,8 % veranschlagt wird. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2025 von einem Wachstum des realen BIP um 0,8 % im Jahr 2025 und 0,9 % im Jahr 2026 sowie einer HVPI-Inflation von 2,8 % im Jahr 2025 und 1,8 % im Jahr 2026 aus.

(15)Das gesamtstaatliche Defizit dürfte dem jährlichen Fortschrittsbericht zufolge im Jahr 2025 auf 5,5 % des BIP ansteigen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2025 voraussichtlich auf 107,2 % ansteigen wird. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 6,0 % im Jahr 2025. In ihrer Frühjahrsprognose 2025 rechnet die Kommission für 2025 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 5,4 % des BIP. Der Anstieg des Defizits im Jahr 2025 ist hauptsächlich auf höhere Ausgaben für alterungsbedingte Kosten, Verteidigung und Zinszahlungen zurückzuführen. Den Berechnungen der Kommission zufolge entsprechen diese Entwicklungen einem Nettoausgabenwachstum von 5,0 % im Jahr 2025. Diese im Vergleich zum jährlichen Fortschrittsbericht niedrigeren Projektionen des Nettoausgabenwachstums sind auf ein geringeres projiziertes Ausgabenwachstum bei den Bruttoanlageinvestitionen und den Vorleistungen sowie auf einen geringeren Einfluss diskretionärer Maßnahmen, die sich negativ auf die Einnahmenentwicklung auswirken, in der Prognose der Kommission zurückzuführen. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2025 von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (0,4 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte bis Ende 2025 auf 107,1 % des BIP anwachsen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2025 spiegelt in erster Linie das anhaltend hohe gesamtstaatliche Defizit wider.

(16)Nach der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission werden im Jahr 2025 wie schon im Vorjahr gesamtstaatliche Ausgaben in Höhe von 0,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Die aus nicht rückzahlbarer Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestrittenen Ausgaben werden es ermöglichen, hochwertige Investitionen und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Belgiens niederschlägt.

(17)Die gesamtstaatlichen Verteidigungsausgaben Belgiens beliefen sich 2021 auf 0,9 % des BIP, 2022 auf 1,0 % des BIP und 2023 auf 0,9 % des BIP 15 . Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge werden sich die Verteidigungsausgaben 2024 auf 1,3 % des BIP und 2025 auf 1,7 % des BIP belaufen. Dies entspricht einem Anstieg von 0,8 BIP-Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Der Zeitraum, in dem die nationale Ausweichklausel aktiviert wird (2025-2028), ermöglicht es Belgien, Staatsausgaben neu zu priorisieren bzw. Staatseinnahmen zu erhöhen, sodass dauerhaft höhere Verteidigungsausgaben die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährden.

(18)Der Frühjahrsprognose 2025 der Kommission zufolge dürften die Nettoausgaben in Belgien 2025 um 5,0 % zulegen. Nach dieser Prognose wird das Nettoausgabenwachstum des Landes im Jahr 2025 voraussichtlich über der Obergrenze für das Ausgabenwachstum liegen, die von dem von der Kommission vorgeschlagenen Korrekturpfad festzulegen ist, wobei die Abweichung 16 0,7 % des BIP entspricht. Unter Berücksichtigung der derzeit veranschlagten Verteidigungsausgaben liegt die erwartete Abweichung jedoch innerhalb der Flexibilität im Rahmen der nationalen Ausweichklausel.

(19)Der jährliche Fortschrittsbericht enthält keine Haushaltsprognosen über das Jahr 2025 hinaus. Ausgehend von den zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2025 für 2026 mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 5,5 % des BIP. Der Anstieg des Defizits im Jahr 2026 ist hauptsächlich auf höhere Zinsausgaben zurückzuführen. Diese Entwicklungen entsprechen einem Nettoausgabenwachstum von 3,0 % im Jahr 2026. In ihren Schätzungen geht die Kommission für 2026 von einem kontraktiven finanzpolitischen Kurs (0,3 % des BIP) aus, in den sowohl die auf nationaler Ebene als auch die aus dem EU-Haushalt finanzierten Ausgaben einbezogen wurden. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich laut Prognosen der Kommission bis Ende 2026 auf 109,8 % des BIP erhöhen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2026 spiegelt in erster Linie das anhaltend hohe gesamtstaatliche Defizit wider.

(20)In der Empfehlung, in der der mittelfristige Plan Belgiens gebilligt wird, sind die Reformen und Investitionen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, sowie ein Zeitplan für deren Umsetzung festgelegt. Dazu gehören bestehende und aufgestockte Maßnahmen aus dem Aufbau- und Resilienzplan wie die Rentenreform und Überprüfungen der öffentlichen Ausgaben sowie zusätzliche Reformen und Investitionen wie Arbeitsmarktreformen, eine Steuerreform, Haushaltskoordinierung sowie Rahmenbedingungen für Unternehmen und Regulierung. Die Reformen und Investitionen, die einer Verlängerung zugrunde lagen, waren alle bis zum 30. April 2025 fällig.

(21)Die Risiken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind in Belgien hoch 17 . Neben der ungünstigen budgetären Ausgangsposition werden die Rentenausgaben den Projektionen zufolge im Zeitraum 2022-2070 um 3,5 BIP-Prozentpunkte steigen, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 0,4 BIP-Prozentpunkten, wie aus dem Bericht der Kommission über die Bevölkerungsalterung 2024 18 hervorgeht. Belgiens Aufbau- und Resilienzplan beinhaltet eine Rentenreform, die dazu beitragen soll, diese Herausforderung zu bewältigen; hinzu kommen weitere Ziele wie die Verbesserung der sozialen Nachhaltigkeit des Systems, die Schaffung von Anreizen, auch nach Erfüllung der Bedingungen für den Eintritt in den Vorruhestand auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben, und die Gewährleistung eines höheren Maßes an Konvergenz zwischen den und innerhalb der verschiedenen Rentensysteme(n). Im Rahmen seines mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans hat sich Belgien verpflichtet, eine Reform zur Bewältigung dieser Herausforderung umzusetzen, die einer Verlängerung des Zeitraums des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen soll.

(22)Die Steuern auf den Faktor Arbeit (Einkommensteuern und Sozialbeiträge) gehören zu den höchsten in der EU, und zwar für alle Einkommensgruppen, was finanzielle Negativanreize für eine Erwerbstätigkeit schafft. Steuerliche Besonderheiten wie der „Ehequotient“ 19 führen zu kürzeren Arbeitszeiten oder Arbeitslosigkeit bei Zweitverdienern. Die hohe steuerliche Belastung der Arbeit wird durch zahlreiche Lohnzuschüsse ausgeglichen, was wirtschaftliche Ineffizienzen zur Folge hat und das Steuersystem kompliziert macht. Des Weiteren liegen die Einnahmen aus Verbrauchssteuern aufgrund der umfangreichen Inanspruchnahme von Mehrwertsteuerbefreiungen und ermäßigten Steuersätzen unter dem EU-Durchschnitt. Die Gestaltung der Kapitalbesteuerung verzerrt das Investitionsverhalten, da sie zu steuerlich bedingten Überinvestitionen in bestimmte Arten von Vermögenswerten führt. Die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf andere Steuerbemessungsgrundlagen und der verringerte Einsatz von Steuerausgaben könnten dazu beitragen, die Effizienz des Steuersystems zu erhöhen und Negativanreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu verringern. Belgien hat sich im Rahmen seines mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und zur Unterstützung einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums verpflichtet, mehrere Maßnahmen umzusetzen, die zu einigen Fortschritten bei der Bewältigung der steuerlichen Herausforderung führen werden.

(23)Die Gestaltung der Sozialleistungen hält Menschen davon ab, eine Arbeit aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten. Viele Sozialleistungen sind status- und nicht bedarfsabhängig, was die Effizienz des Leistungssystems beeinträchtigt. Für Langzeitarbeitslose sind die Leistungen bei Arbeitslosigkeit zeitlich unbegrenzt und nicht bedarfsabhängig, was die bestehende Arbeitslosigkeitsfalle verschärft. Die Arbeitsanreize könnten erhöht werden, indem die Ausgestaltung des Sozialleistungssystems reformiert und dessen Transparenz gesteigert wird. Belgien hat sich im Rahmen seines mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und zur Unterstützung einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums verpflichtet, eine Reform zur Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit den Sozialleistungen umzusetzen.

(24)Die Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Ausgaben können verbessert werden, um Raum für mehr öffentliche Investitionen zu schaffen, die außerdem von einer verbesserten Projektvorbereitung profitieren würden. Trotz einiger Maßnahmen, die auf allen Ebenen des Staates im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans ergriffen wurden, gehören die öffentlichen Gesamtausgaben als Anteil am BIP in Belgien nach wie vor zu den höchsten im Euro-Währungsgebiet. Dies lässt darauf schließen, dass Spielraum für eine stärker ausgabengestützte Haushaltsanpassung besteht, z. B. durch die Festlegung verbindlicher Sparziele. Ausgabenüberprüfungen und Bewertungen der Politikstrategien können Belgien helfen, die öffentlichen Ausgaben besser zu priorisieren und effizienter zu gestalten. Belgien hat sich im Rahmen seines mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und zur Unterstützung einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums verpflichtet, mehrere Maßnahmen umzusetzen, die zu einigen Fortschritten bei der Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit den öffentlichen Ausgaben führen werden.

(25)Eine wirksame Haushaltskoordinierung ist in einem Föderalstaat wie Belgien, in dem ein Großteil der Ausgabenbefugnisse auf die subnationale Ebene übertragen wurde, von wesentlicher Bedeutung. Trotz der 2013 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung besteht nach wie vor auf keiner Ebene des Staates eine förmliche Einigung über mehrjährige Haushaltsziele, was die Haushaltskoordinierung erschwert. Belgien hat sich im Rahmen seines mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans und zur Unterstützung einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums verpflichtet, eine Reform zur Bewältigung der Herausforderung im Zusammenhang mit der Haushaltskoordinierung umzusetzen.

Zentrale politische Herausforderungen

(26)Im Bereich der Langzeitpflege beliefen sich die öffentlichen Ausgaben 2022 auf 2,3 % des BIP (EU-Durchschnitt: 1,7 %), sodass Belgien zu den Ländern mit den höchsten Ausgaben für Langzeitpflege in der EU gehörte, wie aus dem Bericht der Kommission über die Bevölkerungsalterung 2024 20 hervorgeht. Bis 2070 dürften die Ausgaben für Langzeitpflege um 1,7 BIP-Prozentpunkte steigen, während der durchschnittliche Anstieg in der EU 0,8 Prozentpunkte betragen dürfte, wodurch sich die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Belgien erhöhen. Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass der Anteil der Personen, die keine Pflege benötigen oder leicht pflegebedürftig sind und in Pflegeheimen leben, in der Region Brüssel und in Wallonien hoch war. Außerdem ist der Anteil der unnötig oder zumindest verfrüht in einer Pflegeeinrichtung untergebrachten älteren Menschen nach wie vor hoch, wenngleich er im Laufe der vergangenen zehn Jahre zurückgegangen ist. Die föderalen Regierungsbehörden haben Reformen auf den Weg gebracht, um die Nutzung der verschiedenen Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten kosteneffizienter zu gestalten, insbesondere um eine nicht notwendige oder verfrühte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu vermeiden bzw. hinauszuzögern. Diese Reformen müssten durch wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden, insbesondere um die Kosteneffizienz bestimmter Langzeitpflegeoptionen wie der institutionellen Pflege zu gewährleisten und zugleich den Zugang zu erschwinglicher Pflege und erschwinglichen damit verbundenen Leistungen zu wahren.

(27)Entsprechend dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist es unerlässlich, die tatsächliche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu Ende zu führen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Belgiens durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.

(28)Die Umsetzung kohäsionspolitischer Programme, die mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) einhergehen, hat sich in Belgien beschleunigt. Die Bemühungen um eine rasche Umsetzung dieser Programme müssen fortgesetzt werden, wobei ihre Wirkung vor Ort so weit wie möglich maximiert werden sollte. Belgien ergreift im Rahmen seiner kohäsionspolitischen Programme bereits Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums. Gleichzeitig steht Belgien weiterhin vor Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, regionale Unterschiede, auch im Hinblick auf das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung, das sich in einigen Regionen durch die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft, den Zugang zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen, die Entwicklung von Kompetenzen und eine hochwertige Bildung. Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist Belgien verpflichtet, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Kohäsionsfonds jedes Programm u. a. unter Berücksichtigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für 2024 festgestellten Herausforderungen zu überprüfen. Mit den am 1. April 2025 angenommenen Vorschlägen der Kommission 21 wird die Frist für die Vorlage einer Bewertung der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung für jedes Programm über den 31. März 2025 hinaus verlängert. Außerdem sind darin flexible Regelungen zur Beschleunigung der Programmdurchführung sowie Anreize für die Mitgliedstaaten vorgesehen, kohäsionspolitische Mittel für fünf strategische Prioritätsbereiche der Union bereitzustellen, d. h. Wettbewerbsfähigkeit im Bereich strategische Technologien, Verteidigung, Wohnen, Wasserresilienz und Energiewende.

(29)Die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bietet die Möglichkeit, in eine wichtige strategische Priorität der EU zu investieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. STEP wird über elf bestehende EU-Fonds finanziert. Durch Förderung von Investitionen in prioritären Bereichen können die Mitgliedstaaten auch zum Programm „InvestEU“ beitragen. Belgien könnte diese Initiativen nutzen, um die Entwicklung kritischer Technologien einschließlich sauberer und ressourceneffizienter Technologien sowie die Herstellung entsprechender Produkte voranzutreiben.

(30)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan und anderen EU-Fonds angegangen werden, steht Belgien vor mehreren weiteren Herausforderungen im Zusammenhang mit Innovation, den Rahmenbedingungen für Unternehmen, dem Regelungs- und Verwaltungsaufwand und der damit einhergehenden Komplexität, den Beschränkungen im Dienstleistungssektor, der Dekarbonisierung von Industrie und Verkehr, der Einführung erneuerbarer Energien, Subventionen für fossile Brennstoffe, übermäßigen Stickstoffeinträgen, Arbeitskräftemangel und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, der Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt sowie im Zusammenhang mit dem Bildungssystem und dem Lehrerberuf.

(31)Belgien gehört zwar zu den Innovationsführern der EU und weist eine hohe FuE-Intensität auf, die FuE-Tätigkeit des Landes konzentriert sich jedoch auf einige wenige Wirtschaftszweige und große Unternehmen. Die Unternehmen mit dem höchsten Wachstumspotenzial profitieren nicht von umfangreichen Steuererleichterungen. Voraussetzung für eine höhere Innovationsleistung und ein nachhaltiges Produktivitätswachstum wäre eine stärkere Verbreitung von Wissen in den unterschiedlichen Wirtschaftssektoren. Die Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Förderung von Forschung und Innovation könnten noch verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Verdrängungseffekten und eine bessere Zuweisung von Ressourcen an wachstumsstarke Unternehmen. Darüber hinaus bremst die geringe berufliche Mobilität in Belgien, die auf Faktoren wie hohe Dienstaltersvergütung und geringe Lohntransparenz zurückzuführen sein kann, die Verbreitung von Innovationen in der übrigen Wirtschaft.

(32)Dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zufolge müssen alle Einrichtungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene große Anstrengungen unternehmen, um einfachere Vorschriften zu erlassen und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele zur Verringerung der Verwaltungslasten gesetzt: insgesamt mindestens 25 % und für KMU mindestens 35 %. Sie hat neue Instrumente geschaffen, um diese Ziele zu erreichen, darunter systematische Stresstests für den Bestand an EU-Rechtsvorschriften und einen verstärkten Dialog mit den Interessenträgern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, muss Belgien nun auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. 71 % der Unternehmen empfinden die Komplexität der Verwaltungsverfahren als Problem für ihre Tätigkeit in Belgien 22 . Die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Belgien werden durch einen hohen Regelungsaufwand und eine hohe Komplexität beeinträchtigt. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen ist hoch, insbesondere in Bezug auf das Steuer- und Arbeitsrecht. Die Kosten, mit denen KMU im Zusammenhang mit der Erfüllung der arbeits- und steuerrechtlichen Vorschriften konfrontiert sind, sind in Belgien vergleichsweise hoch, insbesondere für Unternehmen, die mehreren regionalen Systemen unterliegen. Darüber hinaus weist Belgien im Bereich der Unternehmensdynamik einen der geringsten Werte in der EU auf 23 . Trotz eines Anstiegs in jüngster Zeit ist die Quote der Unternehmensneugründungen, insbesondere bei Unternehmen mit Beschäftigten, nach wie vor vergleichsweise niedrig. Der Anteil wachstumsstarker Unternehmen liegt in Belgien deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Umfangreiche Handelsbeschränkungen im Dienstleistungssektor könnten einen Grund für die Schwächung der Unternehmensdynamik darstellen. Maßnahmen zur Aufhebung der Beschränkungen für reglementierte Berufe wären ebenfalls angebracht. Gemäß dem Indikator für die Produktmarktregulierung 2023-2024 gelten in Belgien für die meisten Berufe, insbesondere für Architekten, Buchhalter und Immobilienmakler, weitere Beschränkungen. Für diese Berufe und für Rechtsanwälte sind die Zugangsvoraussetzungen nach wie vor besonders hoch.

(33)Hinzu kommt, dass die Strompreise für gewerbliche Verwender in Belgien wesentlich höher sind als die Gaspreise. Da das verarbeitende Gewerbe 30 % der Treibhausgasemissionen Belgiens verursacht, sind weitere Anreize für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse und den Übergang zu saubererer Energie erforderlich. Die Förderung von Verfahren der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lieferketten könnte auch dazu beitragen, die Energienachfrage der Industrie zu senken. Die Treibhausgasemissionen aus dem Luft- und Seeverkehr, einschließlich des Kraftstoffverbrauchs im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Beförderungstätigkeiten, liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt 24 . Die Beförderung auf der Schiene ist sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr eine nicht ausreichend attraktive Option, und die Zahl der Personenkraftwagen ist stetig gestiegen, was hohe Kosten durch Verkehrsüberlastung verursacht. Gestaffelte Straßennutzungsgebühren für alle Arten von Fahrzeugen, weitere Investitionen in den öffentlichen Verkehr und die Förderung von Carsharing und aktiver Mobilität würden den Verkehr nachhaltiger machen.

(34)Mit einem Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von nur 14,7 % im Jahr 2023 gehört Belgien zu den Ländern in der EU, in denen der Ausbau erneuerbarer Energien am wenigsten weit fortgeschritten ist. Das Land wird erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um sein Ziel für erneuerbare Energien von 21,7 % bis 2030 zu erreichen, was unter dem von Belgien erwarteten Beitrag zum EU-Ziel für 2030 liegt. Obwohl Netzengpässe im Zusammenhang mit der Solarstromerzeugung zu einem ernsten Problem geworden sind, wurden keine neuen Onshore-Netzinvestitionen angekündigt. Darüber hinaus erschwert der belgische Regulierungsrahmen nach wie vor die Entwicklung flexibler Ressourcen wie nachfrageseitige Steuerung und Speicherung. Investitionen in die Netzinfrastruktur und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren würden den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Außerdem könnten die gemeinsame Nutzung von Energie, der Eigenverbrauch und die nachfrageseitige Flexibilität unterstützt werden. Trotz eines relativ hohen Anteils der Kernenergie am Energiemix sind die Strompreise für Haushalte im Vergleich zu Gas- und Heizöl in Belgien hoch, was den Umstieg auf Strom und den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen behindert. Die Verlagerung der Verbrauchsteuern von Strom auf Heizöl und Gas würde Strom erschwinglicher machen als fossile Brennstoffe.

(35)In Belgien fließen beträchtliche Subventionen in fossile Brennstoffe, die das Land nicht vor 2030 abbauen will. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht der belgischen Behörden 25 wurden die direkten Subventionen für fossile Brennstoffe auf föderaler Ebene im Jahr 2021 auf 12 Mrd. EUR (2,4 % des BIP) geschätzt. Für einen Ausstieg kämen in erster Linie jene Subventionen für fossile Brennstoffe infrage, die weder einer gezielten Bekämpfung von Energiearmut dienen, noch ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit geschuldet sind, die Elektrifizierung behindern und für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit nicht entscheidend sind. In Belgien sind Subventionen für fossile Brennstoffe wie ermäßigte Verbrauchsteuern auf Heizöl und gewerblichen Diesel, Tankkarten für Unternehmen und ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Gas wirtschaftlich ineffizient, erhalten die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aufrecht und leisten keinen Beitrag zur Erfüllung der belgischen Klimaschutzverpflichtungen. Subventionen für fossile Brennstoffe behindern ferner die energetische Renovierung von Gebäuden, und das Land läuft Gefahr, seine Renovierungs- und Energieeffizienzziele für 2030 zu verfehlen. Die Erhöhung des derzeitigen Investitionsniveaus im Bereich der energetischen Renovierungen und die Ergänzung der Investitionen durch politische Reformen zur Verlagerung der Anreize auf energetische Renovierungen und CO2-arme Heizlösungen würden dazu beitragen, die Energiewende zu beschleunigen.

(36)Die Verschlechterung der Wasserqualität und die Schädigung der Natur geben Anlass zu großer Sorge, da die meisten Gewässer in Belgien von Verschmutzung durch diffuse Quellen betroffen sind. Der Rückgang der biologischen Vielfalt gefährdet Wirtschaftszweige, die in hohem Maße von Ökosystemleistungen abhängig sind. Naturbasierte Lösungen sind unerlässlich, um Klimaresilienz aufzubauen und die Wirtschaft vor den Auswirkungen extremer Wetterereignisse zu schützen. Durch die intensive Landwirtschaft und insbesondere die Viehzucht werden große Mengen an Schadstoffen in Luft, Boden und Wasser freigesetzt. Auch bei der Stromerzeugung, im Metallsektor und bei Herstellung von Chemikalien kommt es zur Verschmutzung der Umwelt. Zwar hat die flämische Regierung ein überarbeitetes siebtes Nitrat-Aktionsprogramm angenommen, jedoch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um den Gehalt an Nährstoffen und Chemikalien in Oberflächengewässern zu verringern und zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beizutragen.

(37)Die Quote unbesetzter Stellen in Belgien ist derzeit eine der höchsten in der EU (4,1 % gegenüber dem EU-Durchschnitt von 2,3 % im Jahr 2024), und Arbeitgeber haben Schwierigkeiten, Arbeitskräfte mit den benötigten Kompetenzen einzustellen. Der Mangel an Arbeitskräften und Fachpersonal beeinträchtigt die Geschäfts- und Investitionstätigkeit und damit auch den grünen Wandel. Was den Anteil der Erwerbsbevölkerung angeht, gibt es zwischen den Regionen jedoch große Unterschiede; Verbesserungspotenzial besteht auch hinsichtlich der interregionalen Mobilität der Arbeitskräfte. Probleme gibt es nach wie vor bei der Integration benachteiligter Gruppen, darunter Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau, ältere Arbeitskräfte, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Behinderungen. Dies deutet darauf hin, dass es noch Spielraum bei der Erhöhung der Wirksamkeit der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik gibt, insbesondere durch die Steigerung der Effizienz der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und gezieltere Maßnahmen zur Unterstützung der Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt. Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage erklärt sich auch durch die niedrigen Weiterbildungs- und Umschulungsquoten bei Erwachsenen.

(38)Trotz hoher öffentlicher Ausgaben für Bildung haben sich die Lernergebnisse verschlechtert, und der Anteil der Leistungsträger ist stark zurückgegangen 26 . Nach wie vor sind der sozioökonomische und der Migrationshintergrund wichtige Prädiktoren für die Lernleistung. Zwar führen alle Gemeinschaften umfassende Reformen durch, um diesen Herausforderungen zu begegnen, doch könnte eine weitere Überarbeitung der Strategien in Bezug auf Klassenwiederholungen, eine größere Flexibilität beim Wechsel zwischen allgemeinen und berufsorientierten Bildungswegen und die Stärkung des personalisierten Lernens dazu beitragen, Ungleichheiten zu beseitigen und der Verschlechterung der Lernergebnisse entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Grundfertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler, einschließlich benachteiligter Gruppen, ist von entscheidender Bedeutung, um ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Dem Arbeitskräftemangel könnte entgegengewirkt werden, indem die Arbeitsmarktrelevanz der Berufsbildung in technischen Berufen gestärkt und die Zahl der Studierenden und Absolventen in der Berufsbildung und der Hochschulbildung in den Bereichen IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) und MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) erhöht wird. Auch der Lehrkräftemangel ist im ganzen Land nach wie vor gravierend und betrifft Schulen mit einem höheren Anteil benachteiligter Schülerinnen und Schüler unverhältnismäßig stark 27 . Es sollten mehr Maßnahmen ergriffen werden, um den Lehrerberuf zu fördern, insbesondere durch die Gewährleistung von Arbeitsplatzstabilität und die Schaffung attraktiver und ausdifferenzierter Laufbahnen.

(39)Da die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind und gemeinschaftlich zum Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen, sprach der Rat 2025 die Empfehlung aus, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen ergreifen sollten, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025 umzusetzen. Die Empfehlungen 2, 3, 4 und 5 für Belgien tragen zur Umsetzung der ersten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Wettbewerbsfähigkeit bei, während die Empfehlungen 4 und 5 zur Umsetzung der zweiten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur Widerstandsfähigkeit beitragen und die Empfehlung 1 zur Umsetzung der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet zur makroökonomischen und finanziellen Stabilität beiträgt, die in der Empfehlung für 2025 festgelegt wurde 

EMPFIEHLT, dass Belgien 2025 und 2026 Maßnahmen ergreift, um

1.die Gesamtverteidigungsausgaben und die Verteidigungsbereitschaft insgesamt den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 6. März 2025 entsprechend zu erhöhen; das vom Rat am [Datum] empfohlene maximale Nettoausgabenwachstum einzuhalten, das übermäßige Defizit zu beenden und gleichzeitig die im Rahmen der nationalen Ausweichklausel zugestandene Abweichung für höhere Verteidigungsausgaben in Anspruch zu nehmen; die vom Rat am [Datum] 2025 empfohlenen Reformen und Investitionen umzusetzen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen; das System der Langzeitpflege kosteneffizienter zu gestalten;

2.angesichts der laut Verordnung (EU) 2021/241 geltenden Fristen für den rechtzeitigen Abschluss der Reformen und Investitionen die wirksame Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans einschließlich des REPowerEU-Kapitels zu gewährleisten; die Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, Fonds für einen gerechten Übergang, ESF+) zu beschleunigen und dabei falls angezeigt auf den durch die Halbzeitüberprüfung eröffneten Chancen aufzubauen; die EU-Instrumente, einschließlich der Möglichkeiten, die InvestEU und die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bieten, optimal zu nutzen, und so die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;

3.die Regulierung zu vereinfachen, die Regulierungsinstrumente zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Handels- und Wettbewerbshindernisse, vor allem im Dienstleistungssektor und in den reglementierten Berufen, zu beseitigen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Unternehmensdynamik zu verbessern; die Verbreitung von Innovationen durch gezielte öffentliche Unterstützung im Bereich FuE für Unternehmen mit dem größten Wachstumspotenzial sowie durch die Förderung der beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte zu steigern;

4.die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, unter anderem durch verstärkte Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz und die verringerte Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden sowie durch die Schaffung weiterer Dekarbonisierungsanreize für die Industrie; Anreize zu schaffen und Hindernisse zu beseitigen, um die Nutzung von und das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln, emissionsarmer Beförderung und aktiver Mobilität zu steigern; den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Netzinfrastruktur zu modernisieren, indem Genehmigungsverfahren weiter gestrafft und Rechtsrahmen zur Förderung von Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien angenommen werden und die gemeinsame Nutzung von Energie erleichtert wird; konkrete Schritte zu unternehmen, um Subventionen für fossile Brennstoffe – insbesondere im Verkehrs- und im Heizungssektor – stufenweise zu beenden, unter anderem durch die Verlagerung der Verbrauchbesteuerung von Strom auf fossile Brennstoffe; weitere Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu ergreifen, indem die Wasserqualität verbessert und Nährstoffverluste verringert werden;

5.dem Arbeitskräftemangel und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage entgegenzuwirken, insbesondere mit Blick auf den grünen Wandel; die Wirksamkeit und Ausrichtung aktivierender Arbeitsmarktmaßnahmen zu stärken, um benachteiligte Gruppen, insbesondere Menschen mit niedrigem Bildungsniveau, ältere Arbeitskräfte, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen, stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren; die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leistungsfähiger und gerechter zu machen und ihre Arbeitsmarktrelevanz zu erhöhen, insbesondere im IKT-Bereich und in den MINT-Fächern; die Reformen zur Stärkung des Lehrerberufs durch die Entwicklung flexiblerer und attraktiverer Laufbahnen und Schulungen für Lehrkräfte fortzusetzen.

Geschehen zu Brüssel am

   Im Namen des Rates

   Der Präsident /// Die Präsidentin

(1)    ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj.
(2)    Nettoausgaben im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2024/1263. Demnach bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(3)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).
(4)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa. eu/eli/reg/2023/435/oj).
(5)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens (10161/2021).
(6)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens (15570/2023).
(7)    Empfehlung des Rates vom [Datum] 2025 zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Belgiens (ABl. C, 2025/[xxx] [TT.MM].2025).
(8)    Empfehlung des Rates vom 13. Mai 2025 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C, C/2025/2782, 22.5.2025, ELI:  http:// data.europa.eu/eli/C/2025/2782/oj ).
(9)    Empfehlung des Rates vom [Datum] mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Belgien zu beenden, C/2025/[6xx/xxx].
(10)    Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 mit dem Ziel, das übermäßige Defizit in Belgien zu beenden, C/2025/5032.
(11)    Die jährlichen Fortschrittsberichte 2025 sind abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/stability-and-growth-pact/preventive-arm/annual-progress-reports_en?prefLang=de.
(12)    Empfehlung des Rates, die es Belgien gestattet, vom empfohlenen Nettoausgabenpfad abzuweichen und diesen zu überschreiten (Aktivierung der nationalen Ausweichklausel), 4.6.2025, COM(2025) 600 final.
(13)    Eurostat-Euroindikatoren vom 22.4.2025.
(14)    Der finanzpolitische Kurs gibt die jährliche Veränderung der zugrunde liegenden gesamtstaatlichen Haushaltslage an. Er dient der Bewertung des wirtschaftlichen Impulses, der von den auf nationaler Ebene sowie aus dem EU-Haushalt finanzierten haushaltspolitischen Maßnahmen ausgeht. Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Differenz zwischen i) dem mittelfristigen Potenzialwachstum und ii) der Veränderung der Primärausgaben abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbarer Unterstützung (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.
(15)    Eurostat, nach dem Verwendungszweck klassifizierte Staatsausgaben (COFOG).
(16)    Ab 2026 werden diese Zahlen auf dem gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2024/1263 eingerichteten Kontrollkonto erscheinen.
(17)    Europäische Kommission, Debt Sustainability Monitor 2024.
(18)    Europäische Kommission und Ausschuss für Wirtschaftspolitik, Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024, abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en?prefLang=de&etrans=de .
(19)    In Belgien kommt ein Einkommensteuersplitting („Ehequotient“) zur Anwendung, das es dem berufstätigen Partner ermöglicht, dem nicht berufstätigen Partner einen Teil seines beruflichen Einkommens zuzuweisen.
(20)    Europäische Kommission und Ausschuss für Wirtschaftspolitik, Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024, abrufbar unter: https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en?prefLang=de&etrans=de .
(21)     Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 und (EU) 2021/1056 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung (COM(2025) 123 final) .
(22)    Kurzbericht „Businesses' attitudes towards corruption in the EU“, Eurobarometer-Bericht (April 2024).
(23)    Belgische Nationalbank, Indikatoren des Wettbewerbsfähigkeitsanzeigers, Bericht 2024.
(24)    EU transport in figures: Statistical pocketbook 2024.
(25)    Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2024, Inventory of federal fossil fuel subsidies.
(26)    Internationale Schulleistungsstudie 2022 der OECD.
(27)    Gambi, L., & De Witte, K. (2023), The uphill battle: The amplifying effects of negative trends in test scores, COVID-19 school closures and teacher shortages. FEB Research Report Department of Economics.
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