EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 727 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans der Slowakei
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Document 52024DC0727
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION endorsing the national medium-term fiscal-structural plan of Slovakia
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans der Slowakei
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans der Slowakei
COM/2024/727 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 727 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans der Slowakei
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans der Slowakei
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
gestützt auf die Verordnung (EU) 1176/2011, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
(1)Am 30. April 2024 trat ein reformierter EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 1 , die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 2 und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3 bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Der Rahmen soll die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum durch Reformen und Investitionen sicherstellen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.
(2)Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad 4 enthalten, der für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von 4 oder 5 Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt 4 Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu 3 Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(3)Nach Übermittlung des Plans soll die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(4)Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festlegt, und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen billigt, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen.
ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLAN DER SLOWAKEI
(5)Am 15. Oktober 2024 legte die Slowakei dem Rat und der Kommission ihren nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission im Hinblick auf die von der Slowakei angegebenen Gründe vereinbart.
Verfahren vor der Übermittlung des Plans
(6)Am 21. Juni 2024 übermittelte die Kommission gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1263 der Slowakei den Referenzpfad 5 . Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte die Kommission den Referenzpfad 6 . Der Referenzpfad ist risikobasiert und stellt sicher, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums und bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den Anpassungszeitraum hinaus auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit im Anpassungszeitraum unter 3 % des BIP gebracht und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Im Einklang mit Artikel 6 Buchstabe d sowie den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 steht der Referenzpfad auch mit dem Defizit-Referenzwert, der Absicherung der Schuldentragfähigkeit und der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang. Der Referenzpfad der Slowakei besagt, dass die Nettoausgaben auf der Grundlage der Annahmen der Kommission und unter der Annahme eines Anpassungszeitraums von 4 Jahren um nicht mehr als die in Tabelle 1 aufgeführten Werte steigen sollten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 2,0 % im Anpassungszeitraum (2025-2028).
Tabelle 1: Referenzpfad, den die Kommission der Slowakei am 21. Juni 2024 übermittelt hat
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2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Durchschnitt 2025-2028 |
|
|
Maximales Nettoausgabenwachstum (jährlich, in %) |
2,8 |
2,0 |
1,6 |
1,5 |
2,0 |
Quelle: Berechnungen der Kommission.
(7)Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten die Slowakei und die Kommission von Juni bis September 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von der Slowakei geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere eine verzögerte Haushaltsanpassung im Jahr 2026, die durch Verteidigungsinvestitionen und die nationale Kofinanzierung von durch die EU finanzierte Finanzhilfen erklärt wird) sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.
(8)Laut den Angaben der Slowakei in ihrem Plan trat das Land im September und Oktober 2024 im Einklang mit Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 in einen Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den regionalen Behörden und anderen relevanten Interessenträgern ein. Den von der Slowakei in ihrem Plan vorgelegten Informationen zufolge wurde der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan im Wirtschafts- und Sozialrat erörtert, dem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und -vereinigungen sowie Gemeinden der Slowakei angehören.
Andere damit zusammenhängende Prozesse
(9)Am 26. Juli 2024 stellte der Rat fest, dass in der Slowakei aufgrund der Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht. 7 Die vorliegende Empfehlung stimmt mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel überein, das übermäßige öffentliche Defizit in der Slowakei zu beenden 8 . Mit der gleichzeitigen Annahme dieser Empfehlungen, die auf den Übergang zum neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung zugeschnitten und durch diesen gerechtfertigt ist, wird die Kohärenz zwischen den empfohlenen Anpassungspfaden gewährleistet.
(10)Am 15. Oktober 2024 legte die Slowakei ihre Übersicht über die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vor. Die Kommission gab am [26. November 2024] eine Stellungnahme zu dieser Übersicht über die Haushaltsplanung ab 9 .
(11)Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in der Slowakei makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Kostenwettbewerbsfähigkeit, dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht, dem Wohnungsmarkt und der Verschuldung der privaten Haushalte sieht sich die Slowakei mit Anfälligkeiten konfrontiert 10 .
(12)Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen an die Slowakei gerichtet 11 .
ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION
(13)Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt:
Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
(14)Die Wirtschaftstätigkeit in der Slowakei nahm im Jahr 2023 aufgrund des Anstiegs des privaten und öffentlichen Verbrauchs um 1,4 % zu. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Wirtschaft im Jahr 2024 aufgrund des robusten privaten Verbrauchs trotz der sinkenden Exportnachfrage um 2,2 % wachsen. Im Jahr 2025 wird das reale BIP voraussichtlich um 2,3 % ansteigen, getragen vom privaten Verbrauch und Investitionen. Für 2026 wird aufgrund des robusten privaten Verbrauchs und des positiven Beitrags der Nettoausfuhren ein Anstieg des realen BIP um 2,5 % erwartet. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024-2026) dürfte das potenzielle BIP-Wachstum in der Slowakei von 2,3 % im Jahr 2024 auf 2,2 % im Jahr 2026 leicht zurückgehen. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 5,8 % und wird von der Kommission für 2024 auf 5,5 %, für 2025 auf 5,3 % und für 2026 auf 5,1 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 10,1 % im Jahr 2023 auf 4,4 % im Jahr 2024 sinken, um danach 3,8 % im Jahr 2025 und 2,8 % im Jahr 2026 zu erreichen.
(15)Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei 2023 auf 5,2 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 5,8 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 auf 4,7 % des BIP zurückgehen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 4,1 % liegen. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 der Slowakei Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im Oktober unterbreitet hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 56,1 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 58,9 % des BIP ansteigen. Ende 2025 dürfte sie auf 59,8 % des BIP und Ende 2026 auf 61,8 % des BIP ansteigen. In den Haushaltsprojektionen der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind.
Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan
(16)Der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan der Slowakei deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von 4 Jahren vor.
(17)Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen.
(18)Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 2,0 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht. Das im Plan für den Anpassungszeitraum (2025-2028) gemeldete durchschnittliche Nettoausgabenwachstum entspricht 12 dem von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelten Referenzpfad. In dem Plan wird von einem schrittweisen Rückgang des potenziellen BIP-Wachstums von 2,4 % im Jahr 2025 auf 1,4 % bis 2028 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan angenommen, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators von 4,6 % im Jahr 2024 auf 3,2 % im Jahr 2025 und anschließend auf 2,9 % im Jahr 2028 zurückgehen wird.
Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan der Slowakei
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans 2025-2028 |
|
|
Nettoausgabenwachstum
|
6,2 |
3,8 |
0,9 |
1,6 |
1,5 |
2,0 |
|
Nettoausgabenwachstum
|
6,2 |
10,3 |
11,2 |
13,0 |
14,8 |
entfällt |
|
Potenzielles BIP-Wachstum (in %) |
2,3 |
2,4 |
1,7 |
1,4 |
1,4 |
1,7 |
|
Inflation (Wachstum des BIP-Deflators) (in %) |
4,6 |
3,2 |
3,1 |
3,0 |
2,9 |
3,1 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan der Slowakei und Berechnungen der Kommission
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
(19)Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge schrittweise von 58,5 % im Jahr 2024 auf 62,1 % des BIP im Jahr 2027 ansteigen und danach zum Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf 61,4 % zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 60 % des BIP dürfte im Jahr 2026 mit 61,6 % des BIP erstmals überschritten werden und in den späteren Jahren des Anpassungszeitraums weiterhin über dem Referenzwert liegen. Danach dürfte die Schuldenquote dem Plan zufolge mittelfristig (d. h. bis 2038) schrittweise zurückgehen und im Jahr 2038 bei 54,8 % des BIP liegen.
Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan der Slowakei
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2038 |
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand (% des BIP) |
56,0 |
58,5 |
59,8 |
61,6 |
62,1 |
61,4 |
54,8 |
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
-4,9 |
-5,9 |
-5,1 |
-3,9 |
-2,9 |
-1,8 |
-2,3 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan der Slowakei
Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP gebracht. Dies ist auf der Grundlage der Annahmen des Plans plausibel, da alle deterministischen Stresstests der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission darauf hindeuten, dass der Schuldenstand bis 2038 unter 60 % des BIP liegen wird. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
(20)Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 ein Niveau von 5,9 % des BIP erreichen und anschließend schrittweise auf 1,8 % im Jahr 2028 zurückgehen. Das Defizit dürfte 2027 mit 2,9 % des BIP wieder unter 3 % des BIP sinken. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2028) nicht überschreiten. Außerdem würde das öffentliche Defizit in den 10 Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2038) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung
(21)Die im Plan vorgesehene zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung, gemessen als Veränderung des strukturellen Primärsaldos, weist im Vergleich zu dem grundsätzlich linearen Pfad gemäß Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 ein Übergewicht in den letzten Jahren des Anpassungszeitraums auf. Im Jahr 2025 beträgt die Haushaltsanpassung des strukturellen Primärsaldos 0,8 Prozentpunkte, was 0,5 Prozentpunkte unter der durchschnittlichen jährlichen Anpassung über den Zeitraum des Planes hinweg liegt. Die weniger ehrgeizige Haushaltsanpassung im Jahr 2025 ist auf eine aufgeschobene Durchführung militärischer Investitionen aus den Vorjahren in Höhe von 0,4 % des BIP im Jahr 2025 zurückzuführen. Die Anpassung wird somit auf das Jahr 2026 verschoben, in dem die geplante Anpassung des strukturellen Primärsaldos 0,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen jährlichen Anpassung liegen soll. In den Jahren 2027 und 2028 erfolgt die Anpassung des strukturellen Primärsaldos linear. Ausgehend von den im Plan abgegebenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Klausel zur Absicherung gegen Backloading gemäß Artikel 6 Buchstabe c und der Übergangsbestimmung in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Tabelle 4: Entwicklung des strukturellen Primärsaldos im Plan der Slowakei
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
|
Struktureller Primärsaldo (% des BIP) |
-3,5 |
-4,3 |
-3,5 |
-1,7 |
-0,3 |
1,0 |
|
Veränderung des strukturellen Primärsaldos (Prozentpunkte) |
entfällt |
-0,8 |
0,8 |
1,8 |
1,3 |
1,3 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan der Slowakei
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
(22)Der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad stimmt mit den Vorgaben des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit überein (insbesondere mit der jährlichen strukturellen Mindestanpassung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates).
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Defizitresilienz
(23)Die Anforderung der präventiven Komponente gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Hinblick auf die Absicherung der Defizitresilienz, durch die eine gemeinsame Marge in Bezug auf den Referenzwert von 3 % erreicht werden soll, gilt für die Slowakei ab 2028, da das Defizit ab 2027 unter 3 % des BIP liegen soll. Die jährliche Anpassung des strukturellen Primärsaldos sollte daher 2028 nicht weniger als 0,4 % des BIP betragen, wenn das strukturelle Defizit 2027 weiterhin über 1,5 % des BIP lag, um eine gemeinsame strukturelle Resilienzmarge von 1,5 % des BIP zu erreichen. Die Haushaltsanpassung, die sich aus den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen ergibt, liegt für das Jahr 2028 bei 1,3 %. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang.
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit
(24)Laut dem Plan wird der gesamtstaatliche Schuldenstand in den Jahren 2026, 2027 und 2028 zwischen 60 % und 90 % des BIP liegen. Da jedoch das gesamtstaatliche Defizit dem Plan zufolge im Jahr 2027 unter 3 % des BIP sinken dürfte, was eine Aufhebung des Beschlusses über das Bestehen eines übermäßigen Defizits im letzten Jahr des Anpassungszeitraums zur Folge hätte, findet die Absicherung der Schuldentragfähigkeit in dem vom Plan abgedeckten Zeitraum keine Anwendung.
Makroökonomische Annahmen des Plans
(25)Der Plan stützt sich auf eine Reihe makroökonomischer und haushaltspolitischer Annahmen, die mit den Annahmen, die die Kommission der Slowakei am 21. Juni 2024 übermittelt hat, übereinstimmen. Er berücksichtigt zusätzliche verfügbare Informationen im Vergleich zu den Annahmen, die dem Referenzpfad zugrunde liegen, und enthält dementsprechend aktualisierte makroökonomische und Haushaltsindikatoren. Diese Aktualisierung hat keine erheblichen Auswirkungen auf das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum im Vergleich zum Referenzpfad.
Haushaltsstrategie des Plans
(26)Laut der indikativen Haushaltsstrategie des Plans werden die Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben hauptsächlich durch diskretionäre Einnahmenerhöhungen erfüllt. Der Plan enthält Maßnahmen, die ein Drittel des angestrebten Betrags ausmachen, während die verbleibenden zwei Drittel in künftigen jährlichen Haushaltsplänen festgelegt werden. Die für 2025 geplante Haushaltskonsolidierung basiert auf den in der Übersicht über die Haushaltsplanung 2025 enthaltenen geplanten Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung und Ausgabensenkung. Dazu gehören eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Körperschaftsteuer, neue Steuern auf Finanztransaktionen für Unternehmen und höhere Verbrauchsteuern auf gesüßte Getränke sowie Tabakerzeugnisse und tabakfremde Erzeugnisse. Auf der Ausgabenseite umfassen diese Maßnahmen das Zurückfahren bestehender Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und die Senkung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor. Die diskretionären Einnahmenerhöhungen belaufen sich auf 1,6 % des BIP, während die Ausgabensenkungen 0,6 % des BIP betragen. Die Slowakei plant jedoch auch eine Ausgabenerhöhung um 0,6 % des BIP, was zu einer Nettokonsolidierung von 1,6 % des BIP führt.
(27)Die genauen Angaben zu den einschlägigen politischen Maßnahmen sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen sowie zu quantifizieren. Gleichzeitig bleiben einige Risiken in Bezug auf die Umsetzung der indikativen Haushaltsstrategie des Plans bestehen. Diese Risiken ergeben sich daraus, dass die Haushaltsanpassung in erster Linie auf diskretionären Einnahmenerhöhungen beruht. Die Belastung durch die starken Konsolidierungsanstrengungen wird im Gegensatz zur Regierung hauptsächlich von den privaten Haushalten und Unternehmen getragen. Eine solche Konsolidierungsstrategie kann zusätzliche makroökonomische Auswirkungen mit möglichen Konsequenzen für den Haushalt nach sich ziehen. Insbesondere birgt eine Konsolidierung über Steuern das finanzielle Risiko einer geringeren Einhebung von Steuereinnahmen als in der Planung angenommen. In der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2025 sind die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zusage in Bezug auf die Nettoausgaben für 2025 eingehalten werden soll 13 .
Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
(28)In dem Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich der Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das MIP relevant sind) benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Konkret umfasst der Plan 18 Reformen und 11 Investitionen, von denen 18 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und eine auch durch die kohäsionspolitischen Fonds finanziell unterstützt werden.
(29)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan die Modernisierung der CO2-armen Verkehrsinfrastruktur – eingebettet in den Aufbau- und Resilienzplan (Recovery and Resilience Plan – RRP) –, wodurch die Länge der instandgesetzten oder modernisierten sauberen Schieneninfrastruktur erhöht werden soll. Mit dieser Maßnahme sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020, 2022 und 2023 zum nachhaltigen öffentlichen Verkehr und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus umfasst der Plan (im Rahmen des RRP) Projekte, mit denen die Herausforderungen des grünen Wandels durch die Veröffentlichung thematischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den Prioritäten von Horizont Europa angegangen werden sollen. Diese Investition entspricht den länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei aus den Jahren 2019, 2020, 2022 und 2023 zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, zur Förderung des grünen Wandels und zur Konzentration von Investitionen auf Forschung und Innovation. Der Plan enthält auch andere unter den RRP fallende Maßnahmen für den grünen Wandel, wie eine Reform des Strommarkts und eine Änderung des Abfallgesetzes, die beide bereits umgesetzt wurden, sowie Änderungen des Naturschutzgesetzes und des Wassergesetzes. Um einen fairen digitalen Wandel zu fördern, hat die Slowakei Maßnahmen wie ein System der elektronischen Rechnungsstellung und verbesserte elektronische Dienste für die Finanzverwaltung eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen kundenorientierten Ansatz zu fördern. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen an die Slowakei aus den Jahren 2022, 2023 und 2024, die sich für die Stärkung der Steuerdisziplin und die Digitalisierung der Finanzverwaltung aussprechen. Der Plan umfasst auch Investitionen in Forschung und Innovation zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft (im Rahmen des RRP), mit denen die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020 und 2024 zur Förderung von Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus umfasst er eine Reform zur Einrichtung einer zentralen Plattform für das öffentliche Auftragswesen für IT-Ressourcen (im Rahmen des RRP), die dazu beiträgt, die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 zur digitalen Infrastruktur und zu hochwertigen öffentlichen Diensten umzusetzen.
(30)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, die auch die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst, beinhaltet der Plan einige Maßnahmen. Um zur sozialen Resilienz beizutragen, wird ein gezielterer Steuerbonus eingeführt, der Familien mit Kindern unterstützt und einen besonderen Schwerpunkt auf einkommensschwache Haushalte legt. Mit dieser Maßnahme sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2022, 2023 und 2024 angegangen werden, um die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und den Steuermix stärker auf inklusives und nachhaltiges Wachstum auszurichten. Die soziale Resilienz geht einher mit der Energiewende bei Investitionen, die in die Renovierung von Wohnungen für von Energiearmut betroffene Haushalte getätigt werden und darauf abzielen, mehr renovierte Wohnungen für von Energiearmut bedrohte Menschen zur Verfügung zu haben, womit die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020, 2022 und 2023 angegangen werden sollen. Darüber hinaus strebt die Slowakei eine Reform zur Stärkung der Inklusion und Beseitigung der Segregation im Bildungswesen als Teil eines neuen Legislativpakets von Schulgesetzen an und beabsichtigt somit, die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020 und 2024 zur Verbesserung der Qualität und Inklusivität des Bildungswesens, insbesondere für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen, umzusetzen. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Resilienz umfassen den Ausbau von Kindergärtenkapazitäten (im Rahmen des RRP), die Definition der sonderpädagogischen Bedürfnisse und die Ausarbeitung methodischer Materialien (im Rahmen des RRP) sowie die Lehrplanreform der Primarstufe (im Rahmen des RRP). Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020 und 2024 zur Verbesserung der Qualität und Inklusivität des Bildungswesens, zur Verbesserung des Zugangs zu erschwinglicher Kinderbetreuung und zur Förderung der Integration benachteiligter Gruppen anzugehen. Die Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz umfassen die Entwicklung einer Industriepolitik der Slowakischen Republik für den Zeitraum 2027-2035, mit der die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2024 zur Notwendigkeit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit angegangen werden sollen. Darüber hinaus strebt die Slowakei eine Reform der Governance und der Evaluierung und Unterstützung in Wissenschaft, Forschung und Innovation an (im Rahmen des RRP), genauso wie eine Investition zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und FuE-Organisationen, die beide darauf abzielen, ähnliche länderspezifische Empfehlungen aus den Jahren 2019, 2020 und 2024 zur Unterstützung von Forschung und Innovation und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit anzugehen. Um die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2023 und 2024 hinsichtlich der makroökonomischen Anfälligkeiten, mit denen das Land in Bezug auf den Wohnungsmarkt konfrontiert ist, umzusetzen, will die Slowakei das Baugesetz ändern, die Bauverfahren straffen und die Verfügbarkeit von Mietwohnungen erhöhen. Außerdem soll das Gesetz über die staatliche Unterstützung des öffentlichen Wohnungsbaus umgesetzt werden, um den Zugang zu erschwinglichen Mietoptionen zu verbessern. Der Plan enthält keine Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der Vermittlung von Grundfertigkeiten und zur erhöhten Teilnahme von Kindern unter drei Jahren in formaler Kinderbetreuung (empfohlen im Jahr 2024) sowie zur Sicherstellung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen (empfohlen im Jahr 2020).
(31)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit umfasst der Plan eine Reform zur Ausarbeitung von Legislativvorschlägen für die effiziente Umsetzung von Wasserstofftechnologien im Einklang mit den Anforderungen der EU und nationalen Prioritäten, wobei es sich um den Aktionsplan für eine nationale Wasserstoffstrategie handelt, der im REPowerEU-Kapitel des RRP enthalten ist. Mit dieser Reform sollen die länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden, die die Slowakei in den Jahren 2020, 2022 und 2023 zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt erhalten hat. Darüber hinaus will die Slowakei durch die Neuerrichtung erneuerbarer Energiequellen (im Rahmen des RRP) 122,4 MW neuen Strom erzeugen. Mit dieser Investition sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2020, 2022 und 2023 umgesetzt werden, die zu einer Beschleunigung beim Einsatz erneuerbarer Energien raten. Darüber hinaus hat die Slowakei eine Investition (im Rahmen des RRP) in die Modernisierung der Verteilernetze aufgenommen, um die Verfahren für den Anschluss erneuerbarer Energien an das Netz zu erleichtern, und beabsichtigt somit, die länderspezifischen Empfehlungen 2020, 2022 und 2023 umzusetzen.
(32)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten umfasst der Plan eine Maßnahme zur Umsetzung ausgewählter Projekte, insbesondere die Entwicklung gepanzerter Radfahrzeuge 8x8 und eines Luftabwehrsystems mittlerer Reichweite als Teil des langfristigen Entwicklungsplans des Verteidigungsministeriums bis 2035.
(33)Darüber hinaus enthält der Plan eine politische Maßnahme, mit der die bestehende Elternrente durch einen Mechanismus ersetzt werden soll, der die Erstattung eines Teils der Steuern als Zahlung an die Eltern ermöglicht und mit dem die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2024 zur Notwendigkeit, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu wahren und kostspielige Ausgabenmaßnahmen zu verringern, umgesetzt werden sollen. Außerdem wird eine Maßnahme zur Verringerung der Anzahl der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 5 000 zwischen 2025 und 2027 zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben beitragen (länderspezifische Empfehlungen 2024). Darüber hinaus enthält der Plan auch eine Reform des zentralen Krankenhausverwaltungssystems (im Rahmen des RRP), mit der die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 in Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Gesundheitssektor und die Notwendigkeit, die Resilienz des Gesundheitssektors zu stärken, umgesetzt werden sollen. Er enthält auch eine Reform zur Einführung des neuen Gerichtsnetzes (im Rahmen des RRP), mit der auf die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 hinsichtlich der Wirksamkeit des Justizsystems reagiert werden soll, und eine Maßnahme zur Einrichtung gemeinsamer Dienstleistungszentren (im Rahmen des RRP) zur Verbesserung der Effizienz wesentlicher öffentlicher Dienste, mit der die länderspezifischen Empfehlungen 2020 und 2024 zur Verbesserung der Qualität öffentlicher Dienste umgesetzt werden sollen. Der Plan enthält keine Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf die Unabhängigkeit und Integrität des Justiz- und Korruptionsbekämpfungssystems (empfohlen in den Jahren 2019 und 2024) und die Durchsetzung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche (empfohlen im Jahr 2020).
(34)Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem RRP der Slowakei. Insbesondere umfasst der Plan eine im RRP enthaltene Investition (Investition 4 der Komponente 16), mit der gemeinsame Dienstleistungszentren eingerichtet werden, die die Effizienz und Zugänglichkeit wesentlicher öffentlicher Dienste verbessern. Die finanziellen Mittel für die Personalkapazitäten der gemeinsamen Dienstleistungszentren werden durch eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sichergestellt, die aus den Fonds der Kohäsionspolitik finanziert wird.
(35)Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in der Slowakei in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, einschließlich der Kohärenz mit dem Europäischen Klimagesetz, umfassen die Maßnahmen die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren und die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch nachhaltigere Alternativen sowie die Kanalisierung von Investitionen in Kernenergie, Solarenergie und Windkraft. Der Investitionsbedarf konzentriert sich darüber hinaus auf die Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung von digitalen Behördendiensten im Einklang mit dem nationalen strategischen Fahrplan der Slowakei für die digitale Dekade. Um die soziale und wirtschaftliche Resilienz zu gewährleisten, plant die Slowakei, die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2030 schrittweise zu erhöhen. Um die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, erkennt die Slowakei die Notwendigkeit an, die Einfuhren verschiedener Arten von Rohstoffen als mittelfristige Investitionslösung durch den Bau neuer Verbindungsleitungen und langfristige Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Kernenergie zu diversifizieren. Um die Sicherheit zu gewährleisten, die Verpflichtungen der NATO und der EU zu erfüllen sowie die regionale Stabilität aufrechtzuerhalten, werden die Investitionen in Projekte zur Modernisierung der Verteidigung in dem Land fortgesetzt, wobei das vorrangige Ziel darin besteht, neue und moderne militärische Ausrüstung bereitzustellen, die voll und ganz mit denen der NATO-Mitgliedstaaten kompatibel ist. Der Plan sieht eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben vor, um das Ziel einer Angleichung von 2 % des BIP an die NATO-Verpflichtungen zu erreichen.
Fazit der Bewertung der Kommission
(36)Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan der Slowakei in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263.
GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG
(37)Der Rat sollte der Slowakei gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten —
EMPFIEHLT DER SLOWAKEI
1.sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.
Der Rat fordert die Slowakei ferner auf, die Durchführung von Reformen und Investitionen sicherzustellen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden sollen.
ANHANG I
Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)
Slowakei
|
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
|
Wachstumsrate (%) |
Jährlich |
3,8 |
0,9 |
1,6 |
1,5 |
|
Kumuliert* |
10,3 |
11,2 |
13,0 |
14,8 |
|
* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023.
Geschehen zu Straßburg am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident