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Document 52024DC0722

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Festlegung des Nettoausgabenpfads für die Niederlande

COM/2024/722 final

Straßburg, den 26.11.2024

COM(2024) 722 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Festlegung des Nettoausgabenpfads für die Niederlande


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Festlegung des Nettoausgabenpfads für die Niederlande

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 19,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

(1)Am 30. April 2024 trat ein reformierter EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 1 , die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 2 und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3 bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Der Rahmen soll die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum durch Reformen und Investitionen sicherstellen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.

(2)Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das öffentliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad 4 enthalten, der für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von 4 oder 5 Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt 4 Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu 3 Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.

(3)Nach Übermittlung des Plans sollte die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.

(4)Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfiehlt der Rat unter Berücksichtigung der Bewertung der Kommission und auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission, dass der betreffende Mitgliedstaat einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan übermittelt, wenn er der Ansicht ist, dass der Plan die in Artikel 16 Absätze 2, 3 und 5 der genannten Verordnung dargelegten Anforderungen nicht erfüllt.

(5)Versäumt der Mitgliedstaat es, innerhalb der in der Verordnung (EU) 2024/1263 genannten Frist einen überarbeiteten Plan zu übermitteln, oder erfüllt der überarbeitete Plan nicht die Anforderungen des Artikels 16 Absätze 2, 3 und 5 der genannten Verordnung, so sollte der Rat gemäß Artikel 19 auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung zur Festlegung des Nettoausgabenpfads des betreffenden Mitgliedstaats erlassen und gegebenenfalls das Paket der Reform- und Investitionszusagen billigen, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt.

ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLAN DER NIEDERLANDE

(6)Am 15. Oktober 2024 legten die Niederlande dem Rat und der Kommission ihren nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission im Hinblick auf die von den Niederlanden angegebenen Gründe vereinbart.

Verfahren vor der Übermittlung des Plans

(7)Vor der Übermittlung des Plans forderten die Niederlande technische Informationen an 5 , die die Kommission am 21. Juni 2024 bereitstellte und am 15. Oktober 2024 veröffentlichte 6 . Die technischen Informationen geben die Höhe des strukturellen Primärsaldos im Jahr 2028 an, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den 4-Jahres-Anpassungszeitraum hinaus das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter 3 % des BIP gehalten wird und der gesamtstaatliche Schuldenstand mittelfristig unter 60 % des BIP bleibt. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Die technischen Informationen wurden unter Zugrundelegung von zwei Szenarien erstellt und dem Mitgliedstaat übermittelt: ein Szenario mit der Absicherung der Defizitresilienz 7 nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 und ein Szenario ohne diese Absicherung. Wie in der folgenden Tabelle dargestellt, geht aus den technischen Informationen für die Niederlande hervor, dass sich der strukturelle Primärsaldo auf der Grundlage der Annahmen der Kommission am Ende des Anpassungszeitraums (2028, Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz) auf mindestens 0,1 % des BIP belaufen sollte, damit die geltenden Haushaltsregeln über einen Anpassungszeitraum von 4 Jahren eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der Absicherung der Defizitresilienz sollte sich der strukturelle Primärsaldo am Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf mindestens 0,1 % des BIP belaufen. Die Anforderung zur Absicherung der Defizitresilienz gilt jedoch nicht für die Niederlande, denen technische Informationen übermittelt werden können.

Tabelle 1: Technische Informationen, die die Kommission den Niederlanden übermittelt hat

Letztes Jahr des Anpassungszeitraums

2028

Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz

0,1

Nur zur Information: Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario mit Absicherung der Defizitresilienz

0,1

Quelle: Berechnungen der Kommission.

(8)Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten die Niederlande und die Kommission im Juli und August 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von den Niederlanden geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.

(9)Nach den von den Niederlanden in ihrem Plan vorgelegten Informationen fand im Einklang mit den Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 vor der Übermittlung des Plans keine Konsultation mit den relevanten nationalen Interessenträgern (einschließlich den Sozialpartnern) gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 statt.

(10)Der niederländische Staatsrat (als unabhängige finanzpolitische Institution) gab eine Stellungnahme 8 zu der makroökonomischen Prognose und den makroökonomischen Annahmen ab, die dem mehrjährigen Nettoausgabenpfad zugrunde liegen. Der Staatsrat zog den Schluss, dass der Nettoausgabenpfad im mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan nicht den Anforderungen der Verordnungen entspricht und dass die Niederlande zusätzlich zu den von der Regierung im Haushaltsplanentwurf 2025 vorgesehenen Maßnahmen eine zusätzliche Konsolidierungsanstrengung unternehmen müssen.

(11)Der Plan wurde dem nationalen Parlament am 17. September 2024 zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplans für 2025 vorgelegt. Anschließend wurde er am 12. Oktober 2024 vom Finanzministerium angenommen.

Andere damit zusammenhängende Prozesse

(12)Am 16. Oktober 2024 legten die Niederlande ihre Übersicht über die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vor. Die Kommission gab am [26. November 2024] eine Stellungnahme zu dieser Übersicht über die Haushaltsplanung ab 9 .

(13)Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in den Niederlanden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Die Niederlande weisen insbesondere Anfälligkeiten im Zusammenhang mit einer hohen privaten Verschuldung vor dem Hintergrund eines überbewerteten Wohnungsmarkts auf, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben und trotz einiger Verbesserungen nach wie vor relevant sind 10 .

(14)Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen (CSR) an die Niederlande gerichtet 11 .

ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION

(15)Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt:

Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten

(16)Die Wirtschaftstätigkeit in den Niederlanden stieg im Jahr 2023 um 0,1 % an. Die Stagnation war auf die hohe Inflation und das schwache außenwirtschaftliche Umfeld zurückzuführen, das die Ausfuhren bremste. 2024 wird die Wirtschaft laut der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission aufgrund von Verbesserungen bei den Reallöhnen, die den privaten Verbrauch unterstützen, voraussichtlich um 0,8 % wachsen. Dank weiterhin steigender Löhne, einer sinkenden Inflation und eines verbesserten außenwirtschaftlichen Umfelds, das dem Handel förderlich ist, wird das reale BIP im Jahr 2025 voraussichtlich um 1,6 % und im Jahr 2026 um 1,5 % ansteigen. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024-2026) dürfte das potenzielle BIP in den Niederlanden im Jahr 2024 um 1,9 %, im Jahr 2025 um 1,7 % und im Jahr 2026 um 1,5 % steigen, da der Beitrag des Faktors Arbeit zum Potenzialwachstum von 0,9 % im Jahr 2024 auf 0,5 % im Jahr 2026 sinkt. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 3,6 % und wird von der Kommission für 2024 auf 3,7 %, für 2025 auf 3,8 % und für 2026 auf 3,9 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 7,3 % im Jahr 2023 auf 5,0 % im Jahr 2024 sinken, um danach weiter auf 3,0 % im Jahr 2025 und 2,3 % im Jahr 2026 zurückzugehen.

(17)Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit der Niederlande 2023 auf 0,4 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 0,2 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 auf 1,9 % des BIP ansteigen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 2,4 % liegen. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des niederländischen Haushaltsplans 2025 Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im September 2024 unterbreitet hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 45,1 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 43,3 % des BIP zurückgehen. Ende 2025 dürfte sie auf 44,3 % des BIP und Ende 2026 auf 46,6 % des BIP ansteigen. In den Haushaltsprojektionen der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind.

Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan

(18)Der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan der Niederlande deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von vier Jahren vor.

(19)Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen.

(20)Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 4,2 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht. Die technischen Informationen (unter der Annahme eines linearen Anpassungspfads) stehen mit einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 3,2 % im Anpassungszeitraum (2025-2028) im Einklang. Der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad führt zu einem strukturellen Primärsaldo von -0,8 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2028). Damit läge der Saldo unter dem von der Kommission in den technischen Informationen vom 21. Juni 2024 angegebenen Mindestniveau des strukturellen Primärsaldos von 0,1 % des BIP im Jahr 2028. 12 In dem Plan wird von einem schrittweisen Rückgang des Wachstums des BIP von 2,1 % im Jahr 2024 auf 1,4 % im Jahr 2028 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan angenommen, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators nach 5,1 % im Jahr 2024 zwischen 2025 (2,7 %) und 2028 (2,4 %) deutlich niedriger liegen wird.


Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan der Niederlande

2024

2025

2026

2027

2028

Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans

2025-2028

Nettoausgabenwachstum 
(jährlich, in %)

6,9

6,8

3,5

2,1

4,3

4,2

Nettoausgabenwachstum 
(kumuliert, ab dem Basisjahr 2023, in %)

6,9

14,1

18,1

20,7

25,9

k. A.

Potenzielles BIP-Wachstum (in %)

2,1

1,8

1,7

1,5

1,4

1,6

Inflation (Wachstum des BIP-Deflators) (in %)

5,1

2,7

2,6

2,6

2,4

2,6

Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan der Niederlande und Berechnungen der Kommission.

Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand

(21)Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge schrittweise von 45,0 % im Jahr 2024 auf 51,1 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums steigen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach der Anpassung dürfte die Schuldenquote dem Plan zufolge mittelfristig (d. h. bis 2038) den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % 2033 überschreiten und im Jahr 2038 bei 70,7 % des BIP liegen.

Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan der Niederlande

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2038

Gesamtstaatlicher Schuldenstand

(% des BIP)

45,1

45,0

46,7

49,7

50,1

51,1

70,7

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

-0,4

-1,8

-2,5

-3,4

-2,1

-2,5

-4,0

Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan der Niederlande.

Dem Plan zufolge weist der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach einen Aufwärtstrend auf und würde mittelfristig nicht unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich nicht mit den Schuldenanforderungen gemäß Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.

Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo

(22)Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit von 1,8 % des BIP im Jahr 2024 auf 2,5 % im Jahr 2025 zunehmen und die 3 %-Marke (3,4 %) im Jahr 2026 kurzfristig überschreiten, bevor es auf 2,1 % im Jahr 2027 zurückgeht und anschließend erneut auf 2,5 % im Jahr 2028 ansteigt. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2028) nicht überschreiten. Jedoch würde das gesamtstaatliche Defizit in den 10 Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2038) den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten. Das öffentliche Defizit würde den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % im Jahr 2029 überschreiten und dann schrittweise auf 4,0 % im Jahr 2038 ansteigen. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 nicht im Einklang.

Haushaltsstrategie des Plans

(23)Der Plan enthält keine indikative Haushaltsstrategie zur Umsetzung des Nettoausgabenpfads des Plans. Die genaue Spezifizierung der einschlägigen politischen Maßnahmen muss in den jährlichen Haushaltsplänen bestätigt oder angepasst und quantifiziert werden. Die Koalitionsvereinbarung der Regierung für den Zeitraum 2024-2028 sieht Kürzungen bei der Einkommensteuer zu Beginn des Mandats vor, die durch Mehrwertsteuererhöhungen für bestimmte Produkte im Jahr 2026 und Ausgabenkürzungen unter anderem bei der Entwicklungshilfe, Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor sowie im Asylbereich zum Ende des Mandats ausgeglichen werden sollen. In der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2025 sind die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen das anvisierte Nettoausgabenwachstum von 6,8 % für 2025 erreicht werden soll. 13  

Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union

(24)In dem Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich der Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das MIP relevant sind) benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan enthält eine umfangreiche Liste von über 70 Reformen und Investitionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der EU, von denen 14 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziell unterstützt werden.

(25)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan mehr als 20 Reformen und Investitionen, unter anderem das Mehrjährige Energie- und Klimainfrastrukturprogramm, öffentlich-private Forschungsprogramme im Rahmen der Strategie für eine digitale Wirtshaft und den Niederländischen Klimafonds. In dem Plan sind außerdem Maßnahmen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (RRP) zur Bewältigung von Netzüberlastungen, zum Bau von Energieinfrastrukturen und zur Forschung im Bereich der Quanteninformatik beschrieben. Die im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen dazu dienen, die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen, wonach weitere Anstrengungen für eine nachhaltige Landwirtschaft unternommen (Empfehlungen von 2022, 2023, 2024), der Übergang zu erneuerbaren Energien, einschließlich Investitionen in das Netz, gefördert (Empfehlungen von 2019, 2022, 2023, 2024), Investitionen, Forschung und Innovation zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels unterstützt (Empfehlungen von 2019, 2020, 2022) sowie Verkehrsengpässe beseitigt werden sollten (Empfehlung von 2019). Der Plan enthält Reformen und Investitionen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, wonach der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt und Investitionen in die Netzinfrastruktur angekurbelt (Empfehlungen von 2022 und 2023), die nötigen Kompetenzen und Fähigkeiten für den ökologischen Wandel gefördert (Empfehlung von 2023) sowie die Energieeffizienz beim Gebäudebestand verbessert und Investitionen in einen nachhaltigen Verkehr und eine nachhaltige Landwirtschaft intensiviert werden sollten (Empfehlungen von 2022 und 2023).

(26)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, die auch die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst, enthält der Plan eine umfassende Liste von über 40 Reformen und Investitionen, die in mehreren Politikbereichen wie Wohnungsmarkt, Bildung, Gesundheit, Renten, Arbeitsmarkt und Steuern zusammengefasst werden. Einige dieser Investitionen und Reformen sind auch im RRP enthalten, z. B. die Invaliditätsversicherung für Selbstständige, die Überarbeitung des Rentengesetzes oder die Ausweitung der Intensivpflege. Mit den im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen die länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden, wonach die Anreize für die Nutzung flexibler oder befristeter Arbeitsverträge vermindert (Empfehlungen von 2022, 2023 und 2024) sowie ein angemessener Sozialschutz für Selbstständige gefördert und die Scheinselbstständigkeit bekämpft werden sollen (Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022). Mit den im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen außerdem der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel, unter anderem durch Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Grundkompetenzen, reduziert (Empfehlungen seit 2019) und das Gesundheitssystem gestärkt werden (Empfehlung von 2020). Dagegen enthält der Plan keine Reformen zur Begrenzung des erwarteten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben durch eine kostenwirksamere Gestaltung der Langzeitpflege oder zur Förderung der Mobilität in Wirtschaftszweige mit hoher Produktivität oder solche, die im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen stehen. Im Hinblick auf die Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz enthält der Plan Reformen und Investitionen zum Wohnungsmarkt, die der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht dienen sollen, wonach Verschuldungsanreize für private Haushalte reduziert und die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum auf dem privaten Mietmarkt sichergestellt (zwei Empfehlungen an die Niederlande seit 2019) und Hindernisse für den Wohnungsbau beseitigt werden sollten (Empfehlungen 2023 und 2024).

(27)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit enthält der Plan Reformen, die unter anderem durch Rechtsvorschriften zur strukturellen Verbesserung der Gasversorgungssicherheit oder zu Energieeinsparungsverpflichtungen für Unternehmen und Einrichtungen zur Energieversorgungssicherheit beitragen sollen. Außerdem wird im Plan die politische Absicht geäußert, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz durch die Verringerung der Abhängigkeiten von kritischen Rohstoffen und die Förderung der Herstellung von Netto-Null-Technologien zu ergreifen. Einige der Reformen und Investitionen sind im RRP enthalten; sie betreffen die Beseitigung von Netzüberlastungen, die Aktualisierung des Regulierungsrahmens für Gas- und Strom-Energiesysteme und die Förderung des Einsatzes grüner Wasserstofftechnologien. Die im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen dienen, wonach der Übergang zu erneuerbaren Energien, einschließlich Investitionen in das Netz, gefördert (Empfehlungen von 2019, 2022, 2023 und 2024) und Verkehrsengpässe beseitigt werden sollen (Empfehlung von 2019). Der Plan beinhaltet Reformen und Investitionen zur Umsetzung länderspezifischer Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, wonach Investitionen in den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieinfrastruktur (Empfehlungen 2022 und 2023) und in die Energieeffizienz beim Gebäudebestand und den nachhaltigen Verkehr (Empfehlung von 2022) intensiviert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden sollten (Empfehlungen 2022 und 2023).

(28)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten umfasst der Plan eine Reihe von Investitionen, die zwischen 2024 und 2028 in den Erwerb von Ausrüstung, die Erneuerung der Immobilieninfrastruktur, einschließlich zur Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit, und die Modernisierung und den Ersatz taktischer IT-Infrastruktur fließen sollen.

(29)Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit dem RRP der Niederlande. Die im Plan beschriebenen Reformen und Investitionen ergänzen mehrere im Rahmen des RRP ergriffene Maßnahmen, die auch zu den gemeinsamen Prioritäten der EU beitragen. Die neuen im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen stehen im Einklang mit den Maßnahmen im Rahmen des RRP. So trägt die Reform des Energiemarkts im REPowerEU-Kapitel zu einem fairen grünen und digitalen Wandel sowie zur Energieversorgungssicherheit bei, und die Maßnahmen des RRP zur zentralen Planung zur Steigerung des Wohnraumangebots sowie zur Stärkung des Gesundheitssystems tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Resilienz bei.

(30)Der Plan soll einen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an öffentlichen Investitionen in den Niederlanden in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der Union leisten. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels sieht der Plan Investitionen in Höhe von rund 43 Mrd. EUR vor. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz prognostiziert der Plan einen Investitionsbedarf in Höhe von 10 Mrd. EUR in den Bereichen Wohnraum, Arbeitsmarkt und Pflege. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit enthält der Plan in erster Linie Reformen, es wird jedoch ein Investitionsbedarf in Höhe von 300 Mio. EUR für den Einsatz grüner Wasserstofftechnologien vorhergesehen, der teilweise durch den RRP abgedeckt wird. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten wird im Plan ein Investitionsbedarf von rund 55 Mrd. EUR beschrieben.

Fazit der Bewertung der Kommission

(31)Insgesamt ist die Kommission der Auffassung, dass der Plan der Niederlande nicht mit den Anforderungen von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 in Einklang steht, da der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad nicht die Schulden- und Defizitanforderungen der genannten Verordnung erfüllt. Im Plan ist Folgendes vorgesehen: „Sind die Kommission und der Rat der Auffassung, dass der von den Niederlanden vorgeschlagene Nettoausgabenpfad nicht mit der Verordnung in Einklang steht, so verzichten die Niederlande auf ihr Recht nach Artikel 18 der Verordnung, einen überarbeiteten Plan zu übermitteln, und erkennen an, dass der Rat auf Empfehlung der Kommission und unter Berücksichtigung der von der Kommission übermittelten technischen Informationen einen Ausgabenpfad nach Artikel 19 der Verordnung empfehlen kann. Nach Ansicht der Regierung entspricht eine Empfehlung für einen Ausgabenpfad auf der Grundlage der technischen Informationen der ordnungsgemäßen Umsetzung der europäischen Haushaltsregeln.“ Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande nicht beabsichtigen, einen überarbeiten Plan nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1263 zu übermitteln, ist der Nettoausgabenpfad gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung auf der Grundlage der von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelten technischen Informationen zu empfehlen.

GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG

(32)Angesichts des Verzichts der Niederlande auf ihr Recht, einen überarbeiteten Plan nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/1263 zu übermitteln, hat die Bewertung der Kommission ergeben, dass der Rat den Niederlanden gemäß Artikel 19 der genannten Verordnung empfehlen sollte, den auf den von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelten technischen Informationen basierenden Nettoausgabenpfad einzuhalten —

EMPFIEHLT den Niederlanden

1.sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.

Der Rat fordert die Niederlande ferner auf, die Durchführung von Reformen und Investitionen sicherzustellen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen.



ANHANG I

Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)

Niederlande

Jahr

2025

2026

2027

2028

Wachstumsraten (%)

Jährlich

3,5

3,3

3,0

3,0

Kumuliert*

10,4

14,0

17,5

21,0

* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023.

Geschehen zu Straßburg am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident / Die Präsidentin

(1)    Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj ).
(2)    Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj ).
(3)    Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj ).    
(4)    Nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(5)    Die den Mitgliedstaaten und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelten Vorab-Leitlinien umfassen technische Informationen i) mit und ohne Verlängerung des Anpassungszeitraums (und somit für 4 bzw. 7 Jahre) und ii) mit und ohne Absicherung der Defizitresilienz. Zudem umfassen sie die wichtigsten Ausgangsbedingungen und zugrunde liegenden Annahmen, die im Kontext des Rahmens der Kommission für die mittelfristige Projektion des gesamtstaatlichen Schuldenstands verwendet wurden. Der Referenzpfad wurde auf der Grundlage der im Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission beschriebenen Methodik berechnet ( https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/debt-sustainability-monitor-2023_en ). Er basiert auf der Frühjahrsprognose 2024 der Europäischen Kommission und ihrer mittelfristigen Verlängerung bis 2033; das langfristige BIP-Wachstum und die langfristigen Kosten der Bevölkerungsalterung stehen ihrerseits mit dem gemeinsamen Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024 der Kommission und des Rates im Einklang ( https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en ).
(6)     https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en#netherlands .
(7)    Die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegte Absicherung der Defizitresilienz sieht vor, dass die jährliche Verbesserung des strukturellen Primärsaldos 0,4 Prozentpunkte des BIP (bzw. 0,25 Prozentpunkte des BIP im Falle einer Verlängerung des Anpassungszeitraums) beträgt, bis das strukturelle Defizit unter 1,5 % des BIP liegt.
(8)    Die Stellungnahme des Staatsrats ist in Anhang II des Plans enthalten.
(9)    Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande, 26.11.2024, C(20249062 final.
(10)    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank, COM(2024600 final, Anlage 4.
(11)    Empfehlung des Rates zur Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik der Niederlande, noch nicht veröffentlicht.
(12)    Im Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz.
(13)    Siehe Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande, 26.11.2024, C(20249062 final.
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