EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 720 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Lettlands
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52024DC0720
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION endorsing the national medium-term fiscal-structural plan of Latvia
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Lettlands
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Lettlands
COM/2024/720 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 720 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Lettlands
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Lettlands
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
Am 30. April 2024 trat eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 1 , die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 2 und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3 bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Der Rahmen soll die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum durch Reformen und Investitionen sicherstellen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.
Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad 4 enthalten, der für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von vier oder fünf Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt vier Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben in der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
Nach Übermittlung des Plans bewertet die Kommission, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festlegt, und, sofern zutreffend, billigt er die Reform- und Investitionszusagen, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen.
ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLAN LETTLANDS
Am 15. Oktober 2024 legte Lettland dem Rat und der Kommission seinen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission im Hinblick auf die von Lettland angegebenen Gründe vereinbart.
Verfahren vor der Übermittlung des Plans
Vor der Übermittlung des Plans forderte Lettland technische Informationen an 5 , die die Kommission am 21. Juni 2024 bereitstellte und am 15. Oktober 2024 veröffentlichte 6 . Die technischen Informationen geben die Höhe des strukturellen Primärsaldos im Jahr 2028 an, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter 3 % des BIP gehalten wird und der gesamtstaatliche Schuldenstand mittelfristig unter 60 % des BIP bleibt, selbst wenn über den 4-Jahres-Anpassungszeitraum hinaus keine weiteren haushaltspolitischen Maßnahmen getroffen werden. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von zehn Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Die technischen Informationen wurden unter Zugrundelegung von zwei Szenarien erstellt und den Mitgliedstaaten übermittelt: ein Szenario mit der Absicherung der Defizitresilienz 7 nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/126 und ein Szenario ohne diese Absicherung. Wie in der folgenden Tabelle dargestellt, geht aus den technischen Informationen für Lettland hervor, dass sich der strukturelle Primärsaldo auf der Grundlage der Annahmen der Kommission am Ende des Anpassungszeitraums (2028, Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz) auf mindestens -1,3 % des BIP belaufen sollte, damit die geltenden Haushaltsregeln über einen Anpassungszeitraum von 4 Jahren eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der Absicherung der Defizitresilienz sollte sich der strukturelle Primärsaldo am Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf mindestens -0,1 % des BIP belaufen. Die Anforderung zur Absicherung der Defizitresilienz gilt jedoch nicht für Lettland, dem technische Informationen übermittelt werden können.
Tabelle 1: Technische Informationen, die die Kommission Lettland übermittelt hat
|
Letztes Jahr des Anpassungszeitraums |
2028 |
|
Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz |
-1,3 |
|
Nur zur Information: Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario mit Absicherung der Defizitresilienz |
-0,1 |
Quelle: Berechnungen der Kommission.
Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Lettland und die Kommission im September 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von Lettland geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere in Bezug auf Produktionspotenzial und Zinssätze) sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.
Laut den Angaben Lettlands in seinem Plan berichtete das Land im September 2024 im Einklang mit Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263, einen Konsultationsprozess mit den Sozialpartnern und anderen relevanten Interessenträgern, darunter die Vereinigung der Arbeitgeberverbände, der Bund freier Gewerkschaften und der Verband der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften, eingeleitet zu haben. Laut den Angaben Lettlands in seinem Plan ging es im Rahmen des Treffens hauptsächlich um die Frage, wie das Land die länderspezifischen Empfehlungen (CSR) und die gemeinsamen Prioritäten der EU umzusetzen gedenkt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Steuerpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung lag.
Im Juni 2024 billigte der Rat für Haushaltsdisziplin (die unabhängige finanzpolitische Institution Lettlands) die dem mittelfristigen Haushaltsrahmen 2024-2028 zugrunde liegende makroökonomische Prognose und bestätigte, dass die makroökonomische Prognose des Finanzministeriums insgesamt vorsichtig sei und die tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklungen widerspiegele. Im Oktober gab der Rat für Haushaltsdisziplin eine Stellungnahme zum mittelfristigen Haushaltsrahmen 2025-2028, zum Haushalt 2025 und zum mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan ab. Daraus ging hervor, dass zwar aktuelle nationale Haushaltsdaten für die Haushaltsprognosen 2024 und die Aufstellung des Haushaltsplans 2025 verwendet wurden, die im Juni dieses Jahres gebilligte makroökonomische Prognose jedoch nicht überarbeitet wurde und daher das Ergebnis der Benchmark-Revision und die jüngsten wirtschaftlichen Tendenzen nicht berücksichtigt wurden. Gleichzeitig erkannte der Rat für Haushaltsdisziplin an, dass der haushaltspolitische Zielpfad des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans die Bedingungen der Verordnung 2024/1263 (die technischen Informationen der Kommission) erfüllt.
Andere damit zusammenhängende Prozesse
Am 15. Oktober legte Lettland seine Übersicht über die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vor. Die Kommission gab am [26. November 2024] eine Stellungnahme zu dieser Übersicht über die Haushaltsplanung ab 8 .
Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen (CSR) an Lettland gerichtet 9 .
ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION
Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt:
Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
Die Wirtschaftstätigkeit in Lettland stieg im Jahr 2023 um 1,7 % an, was auf Investitionen und öffentliche Ausgaben zurückzuführen war. Im Jahr 2024 wird die Wirtschaftstätigkeit laut der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission aufgrund geringer privater Konsumausgaben und Investitionen und trotz der hohen staatlichen Konsumausgaben voraussichtlich stagnieren. Im Jahr 2025 wird das reale BIP voraussichtlich um 1 % und im Jahr 2026 um 2,1 % ansteigen, da sich der private Konsum und die privaten Investitionen erholen dürften. Im Jahr 2026 dürften auch die Ausfuhren wieder ansteigen. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024-2026) dürfte das potenzielle BIP-Wachstum in Lettland nach einem Rückgang im Jahr 2024 auf 1,5 % im Jahr 2026 steigen. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 6,6 % und wird von der Kommission für 2024 auf 6,7 %, für 2025 auf 6,7 % und für 2026 auf 6,5 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 9,1 % im Jahr 2023 auf 1,2 % im Jahr 2024 sinken, um danach 2,2 % im Jahr 2025 und 2,2 % im Jahr 2026 zu erreichen.
Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit Lettlands 2023 auf 2,4 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 2,8 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 auf 3,2 % des BIP ansteigen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 3,2 % bleiben. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 von Lettland Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im Oktober unterbreitet hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 45,0 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 48,1 % des BIP ansteigen. Ende 2025 dürfte sie weiter auf 50,3 % des BIP und Ende 2026 auf 51,6 % des BIP ansteigen. In der Haushaltsprognose der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind.
Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan
Der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan Lettlands deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von vier Jahren vor.
Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen. Im Gegensatz zu den am 21. Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu den Informationsanforderungen für die mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne und die jährlichen Fortschrittsberichte enthält der Plan nicht die Tabellen 7c und 7d. Diese Tabellen sind jedoch für die Bewertung des Plans von Lettland nicht erforderlich.
Der Plan enthält eine Zusage Lettlands zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 4,1 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht. Die technischen Informationen (unter der Annahme eines linearen Anpassungspfads) stehen mit einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 3,7 % im Anpassungszeitraum (2025-2028) im Einklang. Der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad führt zu einem strukturellen Primärsaldo von -1,3 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2028). Damit entspräche der Saldo dem von der Kommission in den technischen Informationen vom 21. Juni 2024 angegebenen Mindestniveau des strukturellen Primärsaldos von -1,3 % des BIP im Jahr 2028 10 . In dem Plan wird von einem Rückgang des potenziellen BIP-Wachstums von 2,2 % im Jahr 2024 auf 2,1 % im Jahr 2025 und einem anschließenden Rückgang auf 0,9 % bis 2028 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan davon ausgegangen, dass der BIP-Deflator im Anpassungszeitraum (2025-2028) stabil bei rund 2,5 % liegen wird.
Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan Lettlands
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans (2025-2028) |
|
|
Nettoausgabenwachstum
|
9,1 |
5,9 |
3,6 |
3,4 |
3,3 |
4,1 |
|
Nettoausgabenwachstum
|
9,1 |
15,5 |
19,7 |
23,8 |
27,9 |
entfällt |
|
Potenzielles BIP-Wachstum (in %) |
2,2 |
2,1 |
1,2 |
0,9 |
0,9 |
1,3 |
|
Inflation (BIP-Deflators) (in %) |
2,4 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Lettlands und Berechnungen der Kommission.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge schrittweise von 45,8 % im Jahr 2024 auf 50,8 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2028) steigen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach der Anpassung dürfte sich die Schuldenquote mittelfristig (d. h. bis 2038) dem Plan zufolge schrittweise erhöhen und im Jahr 2038 bei 59,9 % des BIP liegen.
Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Lettlands
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2038 |
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand (% des BIP) |
43,6 |
45,8 |
47,5 |
48,5 |
49,7 |
50,8 |
59,9 |
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
-2,2 |
-2,6 |
-2,9 |
-2,9 |
-2,9 |
-2,9 |
-2,9 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Lettlands
Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach mittelfristig unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit im Anpassungszeitraum bei jährlich 2,9 % des BIP bleiben. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2028) nicht überschreiten. Außerdem würde das gesamtstaatliche Defizit in den zehn Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2038) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten, sondern knapp darunter bleiben. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Makroökonomische Annahmen des Plans
Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Lettland am 21. Juni 2024 übermittelt hat. So werden im Plan unterschiedliche Annahmen in Bezug auf sechs Variablen, insbesondere den Ausgangspunkt (struktureller Primärsaldo, potenzielles BIP-Wachstum, tatsächliches BIP-Wachstum, nominaler impliziter Zinssatz auf Schulden, Bestandsanpassungen und Wachstum des BIP-Deflators), zugrunde gelegt. Diese Unterschiede müssen sorgfältig geprüft werden, zumal das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum höher ist, als auf Basis der technischen Informationen zu erwarten wäre.
Die Unterschiede, die sich am stärksten auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, werden nachstehend einzeln aufgeführt und separat bewertet.
Im Plan wird von einem anfänglichen strukturellen Primärsaldo von -0,8 % des BIP im Jahr 2024 und damit 0,6 Prozentpunkten mehr als dem strukturellen Primärsaldo von -1,4 %, von dem in technischen Informationen vom 21. Juni 2024 ausgegangen wird, und 0,7 Prozentpunkten mehr als in der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission ausgegangen. Dies trägt dazu bei, dass das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums höher ist als gemäß den Annahmen der Kommission.
In der besseren Haushaltslage im Jahr 2024 spiegeln sich folgende Annahmen des Plans wider:
ein niedrigeres Gesamtdefizit. Die Annahmen des Plans in Bezug auf die aktualisierten Haushaltsausgaben und die höheren nichtsteuerlichen Einnahmen stehen im Einklang mit der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission, während die Annahmen zu den Steuereinnahmen im Jahr 2024 optimistisch erscheinen.
eine schlechtere Konjunkturlage der Wirtschaft. Die Annahme des Plans eines höheren potenziellen BIP-Wachstums im Jahr 2024 steht nicht im Einklang mit dem gemeinsamen Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse, während die Abwärtskorrektur des tatsächlichen BIP-Wachstums im Jahr 2024 und die Annahmen zum realen Wachstum und zum Potenzialwachstum ab 2025 mit ihm im Einklang stehen.
höhere Zinszahlungen. Die Annahme des Plans eines höheren nominalen impliziten Zinssatzes beruhen auf einer neueren Bewertung durch die nationalen Behörden und stehen im Einklang mit der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission.
Insgesamt werden die Annahmen des Plans in Bezug auf die Verbesserung des Ausgangspunkts im Jahr 2024, die nicht hinreichend begründet sind, durch Annahmen im Einklang mit dem ab 2025 verwendeten gemeinsamen Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse ausgeglichen. Die verbleibenden Unterschiede gegenüber den Annahmen der Kommission wirken sich nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus. Dies bedeutet wiederum, dass die Differenz zwischen dem Nettoausgabenpfad laut dem Plan und gemäß den technischen Informationen durch Unterschiede bei den Annahmen zu erklären ist, die insgesamt annehmbar sind. Diese Prüfung hat ergeben, dass der Plan die Vorgabe nach Artikel 13 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. Die Kommission wird die vorstehende Prüfung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung des Nettoausgabenpfads berücksichtigen.
Haushaltsstrategie des Plans
Laut der indikativen Haushaltsstrategie des Plans werden die Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben durch ausgabenseitige und diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen erfüllt. Auf der Einnahmenseite umfassen die diskretionären Maßnahmen Korrekturen der Besteuerung der Arbeit ab 2025, insbesondere eine Aufwärtskorrektur der Einkommensteuersätze und eine Erhöhung und horizontale Anwendung des steuerfreien Einkommens. Da sich diese einnahmenseitigen Maßnahmen negativ auf den Haushalt auswirken, hat die Regierung Folgendes vorgeschlagen: eine Steuer auf Zufallsgewinne für Banken ab 2025, die Verlagerung von einem Prozentpunkt der auf das Erwerbseinkommen erhobenen Rentenbeiträge von der kapitalgedeckten Rente auf die staatliche Rente sowie andere Ausgleichsmaßnahmen, darunter eine Aufwärtskorrektur der Verbrauchsteuersätze für verschiedene Produktgruppen und eine Anhebung der Steuersätze für Privat- und Firmenwagen. Auf der Ausgabenseite dienen die ausgabensteigernden diskretionären Maßnahmen hauptsächlich der Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit, einschließlich der Kapazitäten der internen Sicherheitsdienste (darunter auch die Erhöhung der Vergütung) und der Cybersicherheit, dem Erwerb von Munition und individueller Ausrüstung sowie der militärischen Unterstützung für die Ukraine und der ukrainischen Zivilbevölkerung in Lettland. Ausgabensenkende Maßnahmen umfassen die Begrenzung des Vergütungsanstiegs im öffentlichen Sektor, die Senkung der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen in allen Fachministerien, die Korrektur der kommunalen Ausgaben für Gehälter und Investitionen sowie die Überprüfung der Ausgaben für Unternehmen des Sektors Staat. Die Angaben zu den politischen Maßnahmen, die erlassen werden sollen, sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen sowie zu quantifizieren. Einige Risiken in Bezug auf die Umsetzung der indikativen Haushaltsstrategie des Plans bleiben bestehen. Diese ergeben sich aus den unerwartet geringen Auswirkungen bestimmter diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen auf den Haushalt sowie aus dem steigenden Ausgabenbedarf für die Verteidigung, was weitere diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder Ausgabenzurückhaltungen erforderlich machen könnte. In der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2025 sind die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zusage in Bezug auf die Nettoausgaben eingehalten werden soll. 11
Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
In dem Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich der Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan umfasst über 130 Reformen und Investitionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der EU, von denen über 40 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und über 50 aus den kohäsionspolitischen Fonds finanziell unterstützt werden.
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan eine umfassende Reihe an Maßnahmen, die in Politikbereiche wie Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Bildung und Kompetenzen, Investitionsförderung, Nachhaltigkeit des Verkehrs und digitale Infrastruktur aufgegliedert sind. Mit den im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen länderspezifische Empfehlungen zur Förderung des Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung aus dem Jahr 2024, für nachhaltigen Verkehr aus den Jahren 2020 und 2019, zu Investitionen in grüne und digitale Kompetenzen aus den Jahren 2024 und 2023, zu digitalen Dienstleistungen und einer digitalen Infrastruktur auch in den Regionen aus den Jahren 2022, 2020 und 2019 sowie zur Konzentration der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation, um den grünen und digitalen Wandel zu fördern aus den Jahren 2023, 2022, 2020 und 2019 umgesetzt werden. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Priorität des grünen Wandels durch die Förderung von Investitionen, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endverbrauch sind im nationalen Energie- und Klimaplan enthalten.
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, die auch die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst, beinhaltet der Plan eine umfassende Reihe an Maßnahmen, die in verschiedene Politikbereiche wie Sozialschutz und Sicherheit, Gesundheitsvorsorge, Bildung und Kompetenzen, Beschäftigungspolitik, Investitionsförderung und Verfügbarkeit von Wohnraum aufgegliedert sind. Mit den im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen sollen die länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Angemessenheit des Sozialschutzes, einschließlich Renten, Zugänglichkeit, Resilienz, Erschwinglichkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung sowie Qualität der Bildung, insbesondere der beruflichen Aus- und Weiterbildung, um die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln, aus den Jahren 2024, 2023, 2022, 2020 und 2019, zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung aus den Jahren 2024, 2019 und 2020, zur Förderung von Investitionen in Innovation und des Zugangs zu Finanzmitteln aus den Jahren 2024, 2023, 2022, 2020 und 2019 sowie zur Verbesserung des Angebots an erschwinglichem und sozialem Wohnraum aus dem Jahr 2019 umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit umfasst der Plan ein Paket von Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit des Landes von fossilen Brennstoffen, zur Förderung der Energieeffizienz, zum Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere zum Abschluss der Synchronisierung seines Stromnetzes mit dem kontinentaleuropäischen Netz, unterstützt durch die Fazilität „Connecting Europe“ für Energie und die Aufbau- und Resilienzfazilität. Diese Maßnahmen sind Teil des Politikbereichs Energie und Energieeffizienz. Darüber hinaus zielen die im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen darauf ab, länderspezifische Empfehlungen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien aus den Jahren 2024, 2023, 2022 und 2020, zur Stärkung der Energieinfrastruktur und der Energienetze aus den Jahren 2022 und 2019, zur Verbesserung der Energieeffizienz aus den Jahren 2023, 2022 und 2019 sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur weiteren Synchronisierung mit dem Stromnetz der Union aus den Jahren 2023 und 2022 umzusetzen.
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten sieht der Plan die Absicht vor, eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit den nationalen Streitkräften zu entwickeln, die in erster Linie darauf abzielen, Bedrohungen für das Land abzuwehren und den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.
Außerdem enthält der Plan weitere politische Maßnahmen, die über die gemeinsamen Prioritäten der EU hinausgehen. Im Politikbereich Steuerpolitik sollen mit den Maßnahmen länderspezifische Empfehlungen aus den Jahren 2024, 2023, 2022, und 2019 zur Ausweitung der Bemessungsgrundlagen umgesetzt werden, indem die Steuerbelastung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen gesenkt wird und die Steuerentrichtung und die Steuerehrlichkeit verbessert werden. Im Politikbereich Effizienz des öffentlichen Sektors enthält der Plan Maßnahmen, mit denen die länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht und Effizienz des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2019 umgesetzt werden sollen, z. B. Reformen zur Verbesserung der Verwaltung staatseigener und kommunaler Unternehmen und zur Vermeidung von Interessenkonflikten, was auch im Aufbau- und Resilienzplan enthalten ist. Zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen aus dem Jahr 2024 umfasst der Plan Reformen zur Ermittlung und Beseitigung bürokratischer Hindernisse, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Immobilienentwicklung, zur Marktüberwachung im Bankensektor und – mit Unterstützung des Aufbau- und Resilienzplans – zur Modernisierung des Unternehmensregisters.
Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem Aufbau- und Resilienzplan Lettlands. Der Plan verweist in geeigneter Weise auf die im Aufbau- und Resilienzplan und im kohäsionspolitischen Programm enthaltenen Maßnahmen sowie auf die verschiedenen Finanzierungsquellen. Der Plan verweist auch auf die Abgrenzung und Komplementarität zwischen den verschiedenen Finanzierungsquellen.
Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Lettland in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich auf rund 15,5 Mrd. EUR und deckt den Zeitraum 2025-2028 ab. Beispiele für den von Lettland ermittelten Investitionsbedarf zur Unterstützung eines fairen grünen und digitalen Wandels im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimazielen sind unter anderem die Digitalisierung und Modernisierung der Häfen in Riga und Liepaja, nachhaltiger Verkehr, Energieeffizienz in Gebäuden, Strom- und Wärmeerzeugung, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Wasser- und Abwasserbewirtschaftung und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowohl in Land- als auch in Meeresgebieten mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6,6 Mrd. EUR. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, die auch die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst, hat Lettland einen Investitionsbedarf in Höhe von 3,9 Mrd. EUR ermittelt, z. B. für einen groß angelegten, multimodalen Industrie- und Logistikpark im Hafen von Riga mit einer Schienenanbindung an „Rail Baltica“, Investitionen in Straßen, Unterstützung der Hochschulbildung, Innovation, Forschung und Kompetenzentwicklung sowie einen angemesseneren Sozialschutz. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit sieht Lettland in seinem Plan einen Investitionsbedarf von 2,9 Mrd. EUR vor, der beispielsweise die Errichtung eines Offshore-Windpark-Serviceterminals im Hafen von Ventspils, Investitionen in die Häfen von Liepaja, Salacgriva und Roja, die Synchronisierung der Stromnetze mit dem kontinentaleuropäischen Netz, die Modernisierung der unterirdischen Gasspeicheranlage Incukalns und Investitionen in Speicherlösungen in Kraftwerken mit hoher Kapazität umfasst. Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeiten sieht Lettlands Plan Investitionen in Höhe von 2,2 Mrd. EUR vor, z. B. für die Wiederherstellung und den Bau von Unterkünften, den Bau neuer Katastrophenschutzzentren und den Ausbau der Infrastruktur zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Dienste im Bereich Inneres, zur Verbesserung der maritimen Sicherheit und der Verteidigungsfähigkeiten in den Häfen von Riga, Liepaja und Ventspils sowie für eine Reihe von Maßnahmen, die von den nationalen Streitkräften umzusetzen sind.
Fazit der Bewertung der Kommission
Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Lettlands in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263.
GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG
Der Rat sollte Lettland gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten —
EMPFIEHLT LETTLAND
1.sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.
Der Rat fordert Lettland ferner auf, die Durchführung von Reformen und Investitionen sicherzustellen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen.
ANHANG I
Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten)
LETTLAND
|
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
|
Wachstumsrate (%) |
Jährlich |
5,9 |
3,6 |
3,4 |
3,3 |
|
Kumuliert* |
15,5 |
19,7 |
23,8 |
27,9 |
|
* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023.
Geschehen zu Straßburg am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident