EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 718 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens
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Document 52024DC0718
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION endorsing the national medium-term fiscal-structural plan of Italy
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens
COM/2024/718 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 26.11.2024
COM(2024) 718 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Italiens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
(1)Am 30. April 2024 trat eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 1 , die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 2 und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3 bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Der Rahmen soll die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum durch Reformen und Investitionen sicherstellen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.
(2)Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das staatliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad 4 enthalten, der für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von 4 oder 5 Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt 4 Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu 3 Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(3)Nach Übermittlung des Plans soll die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(4)Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festlegt, und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen billigt, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen.
ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLAN ITALIENS
(5)Am 15. Oktober 2024 legte Italien dem Rat und der Kommission seinen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission im Hinblick auf die von Italien angegebenen Gründe vereinbart.
Verfahren vor der Übermittlung des Plans
(6)Am 21. Juni 2024 übermittelte die Kommission gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1263 Italien den Referenzpfad. 5 Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte die Kommission den Referenzpfad. 6 Der Referenzpfad ist risikobasiert und stellt sicher, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums und bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den Anpassungszeitraum hinaus auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit im Anpassungszeitraum unter 3 % des BIP gebracht und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Im Einklang mit Artikel 6 Buchstabe d sowie den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 steht der Referenzpfad auch mit dem Defizit-Referenzwert, der Absicherung der Schuldentragfähigkeit und der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang. Der Referenzpfad von Italien besagt, dass die Nettoausgaben auf der Grundlage der Annahmen der Kommission und unter der Annahme eines Anpassungszeitraums von 7 Jahren um nicht mehr als die in Tabelle 1 aufgeführten Werte steigen sollten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 1,5 % im Anpassungszeitraum (2025–2031) und von 1,5 % im vom Plan abgedeckten Zeitraum (2025–2029).
Tabelle 1: Referenzpfad, den die Kommission Italien am 21. Juni 2024 übermittelt hat
|
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
Durchschnitt 2025-2029 |
Durchschnitt 2025-2031 |
|
|
Maximales Nettoausgabenwachstum (jährlich, in %) |
1,6 |
1,6 |
1,5 |
1,4 |
1,3 |
1,3 |
1,4 |
1,5 |
1,5 |
Quelle: Berechnungen der Kommission.
(7)Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Italien und die Kommission von Juli bis September 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von Italien geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere makroökonomische Annahmen und Elastizitäten), die geplanten Reform- und Investitionszusagen zur Untermauerung einer Verlängerung des Anpassungszeitraums, einschließlich Reformen und Investitionen wie Reformen in den Bereichen Ziviljustiz, öffentliche Verwaltung, Kinderbetreuung, Unternehmensumfeld, Steuerverwaltung, Verwaltung öffentlicher Ausgaben und staatseigener Unternehmen, sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.
(8)Laut den in seinem Plan angegebenen Informationen hat Italien im September 2024 im Einklang mit Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 einen Konsultationsprozess mit den Sozialpartnern, lokalen und regionalen Behörden und anderen relevanten Interessenträgern eingeleitet.
(9)Der italienische Fiskalrat (Parlamentarische Haushaltsbehörde) gab eine Stellungnahme zu der makroökonomischen Prognose und den makroökonomischen Annahmen ab, die dem mehrjährigen Nettoausgabenpfad zugrunde liegen. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Prognosen für die wichtigsten makroökonomischen Variablen innerhalb einer akzeptablen Bandbreite liegen, auch wenn einige am oberen Ende angesiedelt sind und die allgemeinen Aussichten von der vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans (RRP) sowie einem stabilen internationalen Umfeld abhängen.
(10)Das Parlament hat den Plan am 9. Oktober nach Anhörung mehrerer Interessenträger verabschiedet, wie es für die Billigung von Dokumenten zur Haushaltsplanung durch das Parlament üblich ist.
Andere damit zusammenhängende Prozesse
(11)Am 26. Juli 2024 stellte der Rat fest, dass in Italien aufgrund der Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht. 7 Die vorliegende Empfehlung stimmt mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel überein, das übermäßige öffentliche Defizit in Italien zu beenden 8 . Mit der gleichzeitigen Annahme dieser Empfehlungen, die auf den Übergang zum neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung zugeschnitten und durch diesen gerechtfertigt ist, wird die Kohärenz zwischen den empfohlenen Anpassungspfaden gewährleistet.
(12)Am 15. Oktober 2024 legte Italien seine Übersicht über die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 vor. Die Kommission gab am [26. November 2024] eine Stellungnahme zu dieser Übersicht über die Haushaltsplanung ab. 9
(13)Am 19. Juni 2024 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Italien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere zeigt Italien Anfälligkeiten im Zusammenhang mit einem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand und einem schwachen Produktivitätszuwachs vor dem Hintergrund der Fragilitäten des Arbeitsmarktes und einiger verbleibender Schwächen im Finanzsektor, die grenzüberschreitend relevant sind. 10
(14)Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen an Italien gerichtet. 11
ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION
(15)Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt:
Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
(16)Die Wirtschaftstätigkeit in Italien stieg im Jahr 2023 um 0,7 % an, was auf Verbrauch und Investitionen zurückzuführen war, die durch staatliche Anreize gefördert wurden. Auch die Nettoausfuhren trugen zum Wachstum bei, wohingegen es durch den negativen Lagerzyklus gedämpft wurde. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Wirtschaft im Jahr 2024 um 0,7 % wachsen, da bei den Investitionen noch ein Anstieg zu verzeichnen ist, während der private Konsum stagniert. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Nettoausfuhren dank sinkender Einfuhren wachstumsfördernd, die Lagerbestände hingegen wachstumshemmend auswirken werden. Im Jahr 2025 wird das reale BIP voraussichtlich um 1,0 % steigen, was auf den aufgrund gestiegener Reallöhne höheren Verbrauch der privaten Haushalte zurückzuführen ist, während die Gesamtinvestitionen aufgrund rückläufiger Maßnahmen zur Renovierung von Wohnraum insgesamt nur marginal steigen dürften. Für 2026 wird ein Anstieg des realen BIP um 1,2 % erwartet, da die Investitionen dank Ausgaben im Zusammenhang mit dem RRP und einer Vereinfachung der Finanzierungsbedingungen angekurbelt werden. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024–2026) dürfte das potenzielle BIP-Wachstum in Italien von 1,3 % im Jahr 2024 auf 0,9 % im Jahr 2026 leicht zurückgehen. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 7,7 % und wird von der Kommission für 2024 auf 6,8 %, für 2025 auf 6,3 % und für 2026 auf 6,2 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 5,8 % im Jahr 2023 auf 1,6 % im Jahr 2024 zurückgehen und danach bei 1,9 % im Jahr 2025 und 1,8 % im Jahr 2026 liegen.
(17)Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit Italiens 2023 auf 7,2 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 3,8 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 weiter auf 3,4 % des BIP zurückgehen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 2,9 % liegen. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 von Italien Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im Oktober vorgelegt hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 134,8 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 136,6 % des BIP ansteigen. Trotz Primärüberschüssen dürfte die Schuldenquote Ende 2025 auf 138,2 % des BIP und Ende 2026 auf 139,3 % des BIP weiter ansteigen. In der Haushaltsprognose der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind.
Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan
(18)Der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan Italiens deckt den Zeitraum 2025–2029 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von 7 Jahren vor.
(19)Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen.
(20)Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 1,6 % im Zeitraum 2025–2029 entspricht. Darüber hinaus verpflichtet sich Italien zu einer Reihe von Reformen und Investitionen, um den Anpassungszeitraum auf 7 Jahre (2025–2031) zu verlängern, in denen das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum voraussichtlich 1,5 % betragen wird. Das im Plan für den Anpassungszeitraum (2025–2031) gemeldete durchschnittliche Nettoausgabenwachstum entspricht dem von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelten Referenzpfad. In dem Plan wird von einem schrittweisen Rückgang des potenziellen BIP-Wachstums von 1,4 % im Jahr 2024 auf 0,3 % im Jahr 2031 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan prognostiziert, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators im Anpassungszeitraum weitgehend stabil bei rund 2 % liegen wird.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
(21)Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge Ende 2027 auf bis zu 137,5 % steigen (von 135,8 des BIP im Jahr 2024) und dann auf 132,5 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2031) zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach der Anpassung dürfte mittelfristig (d. h. bis 2041) nach dem Plan die Schuldenquote stetig zurückgehen und im Jahr 2041 bei 113,7 % liegen. Dem Plan zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote somit bis zum Ende des Anpassungszeitraums (2031) auf einen rückläufigen Pfad gebracht. Dies ist plausibel, da auf der Grundlage der Annahmen des Plans alle deterministischen Stresstests der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission für die 10 Jahre nach dem Anpassungszeitraum einen Rückgang des Schuldenstands erwarten lassen und auch die stochastischen Projektionen mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Rückgang des Schuldenstands hindeuten.
Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan Italiens
|
Verlängerung des Anpassungszeitraums |
||||||||||
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans 2025–2029 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Anpassungszeitraums 2025–2031 |
|
|
Nettoausgabenwachstum
|
-1,9 |
1,3 |
1,6 |
1,9 |
1,7 |
1,5 |
1,1 |
1,2 |
1,6 |
1,5 |
|
Nettoausgabenwachstum
|
-1,9 |
-0,7 |
0,9 |
2,8 |
4,6 |
6,2 |
7,4 |
8,7 |
k. A. |
k. A. |
|
Potenzielles BIP-Wachstum (in %) |
1,4 |
1,3 |
1,1 |
1,0 |
0,9 |
0,7 |
0,5 |
0,3 |
1,1 |
0,8 |
|
Inflation (Wachstum des BIP-Deflators) (in %) |
1,9 |
2,1 |
2,0 |
1,8 |
2,0 |
2,0 |
2,1 |
2,2 |
2,0 |
2,0 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Italiens und Berechnungen der Kommission.
Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Italiens
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2041 |
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand
|
134,8 |
135,8 |
136,9 |
137,8 |
137,5 |
136,4 |
134,9 |
133,9 |
132,5 |
113,7 |
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo
|
-7,2 |
-3,8 |
-3,3 |
-2,8 |
-2,6 |
-2,3 |
-1,8 |
-1,7 |
-1,5 |
-1,9 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Italiens.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
(22)Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit auf 2,8 % des BIP im Jahr 2026 und auf 1,5 % des BIP im Jahr 2031 zurückgehen. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2031) nicht überschreiten. Außerdem würde das öffentliche Defizit in den 10 Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2041) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung
(23)Die im Plan vorgesehene zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung, gemessen als Veränderung des strukturellen Primärsaldos, weist im Vergleich zu dem grundsätzlich linearen Pfad gemäß Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 ein leichtes Übergewicht in den ersten Jahren des Anpassungszeitraums auf. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass sich der strukturelle Primärsaldo sowohl 2025 als auch 2026 um 0,6 % und danach in jedem Jahr bis 2031 um 0,5 % des BIP verbessert. Folglich ist die Haushaltsanpassung in den ersten 4 Jahren des Plans überproportional zum Gesamtumfang der Konsolidierungsanstrengungen. Ausgehend von den im Plan abgegebenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Klausel zur Absicherung gegen Backloading gemäß Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Tabelle 4: Entwicklung des strukturellen Primärsaldos im Plan Italiens
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
|
|
Struktureller Primärsaldo
|
-4,5 |
-0,5 |
0,0 |
0,6 |
1,1 |
1,6 |
2,2 |
2,7 |
3,2 |
|
Veränderung des strukturellen Primärsaldos
|
k. A. |
4,0 |
0,6 |
0,6 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
0,5 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Italiens.
Kohärenz des Plans mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
(24)Der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad stimmt mit den Vorgaben des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit überein (insbesondere mit der jährlichen strukturellen Mindestanpassung gemäß Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates).
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Defizitresilienz
(25)Die Anforderung der präventiven Komponente gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Hinblick auf die Absicherung der Defizitresilienz, durch die eine gemeinsame Marge in Bezug auf den Referenzwert von 3 % des BIP erreicht werden soll, gilt für Italien ab 2027, da das Defizit voraussichtlich ab 2026 unter 3 % des BIP liegen wird. Die jährliche Anpassung des strukturellen Primärsaldos sollte daher ab 2027 nicht weniger als 0,25 % des BIP betragen, wenn das strukturelle Defizit im Vorjahr weiterhin über 1,5 % des BIP lag, um eine gemeinsame strukturelle Resilienzmarge von 1,5 % des BIP zu erreichen. Die jährliche Haushaltsanpassung, die sich aus den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen ergibt, liegt für jedes der Jahre 2027, 2028, 2029, 2030 und 2031 über 0,25 %. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang.
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit
(26)Da der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge im Anpassungszeitraum 90 % des BIP übersteigen wird, muss die Schuldenquote gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/1263 jährlich durchschnittlich um mindestens 1 Prozentpunkt sinken, bis sie unter 90 % fällt, woraufhin sie durchschnittlich um 0,5 Prozentpunkte sinken sollte. Dieser durchschnittliche Rückgang wird über den Zeitraum 2027–2031 berechnet, d. h. ab dem Jahr, in dem das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit dem Plan zufolge eingestellt werden soll, und beläuft sich auf 1,2 Prozentpunkte (siehe Tabelle 3). Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit im Einklang.
Makroökonomische Annahmen des Plans
(27)Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Italien am 21. Juni 2024 übermittelt hat. Konkret werden im Plan abweichende Annahmen in Bezug auf neun Variablen zugrunde gelegt: Ausgangspunkt (d. h. struktureller Primärsaldo im Jahr 2024), potenzielles BIP-Wachstum, reales BIP-Wachstum, nominaler impliziter Zinssatz, Fiskalmultiplikator, Bestandsanpassungen, einmalige Maßnahmen, Annahmen für Einnahmen (d. h. angenommene Elastizitäten) und Schließung der Produktionslücke. Darüber hinaus weist die Haushaltsanpassung ein leichtes Übergewicht in den ersten Jahren des Anpassungszeitraums auf. Nachstehend findet sich eine Bewertung der Unterschiede bei den Annahmen. Die Unterschiede bei den Annahmen, die sich am stärksten auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, werden nachstehend einzeln aufgeführt und separat bewertet.
·Der Plan geht von einer günstigeren Haushaltslage aus, da er für 2024 ein Haushaltsdefizit von 3,8 % des BIP annimmt, wohingegen dem Referenzpfad 4,4 % des BIP zugrunde liegen. Das bedeutet einen besseren anfänglichen strukturellen Primärsaldo in Italiens Prognosen zur Schuldentragfähigkeitsanalyse (‑0,5 % gegenüber ‑1,1 % des BIP beim Referenzpfad). Dies trägt aktuelleren Haushaltsdaten Rechnung (höhere Steuereinnahmen als bei den Annahmen der Kommission in den Vorab-Leitlinien zugrunde gelegt sowie aktuellere Kostenschätzungen). Dies steht im Großen und Ganzen mit der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission im Einklang. Dieser Unterschied bei den Annahmen trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums etwas höher ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet.
·Italien rechnet mit einem geringfügig (0,1 Prozentpunkte) höheren durchschnittlichen potenziellen BIP-Wachstum im gesamten Anpassungszeitraum 2025–2031 im Vergleich zum Referenzpfad (0,8 % gegenüber 0,7 %). Dies trägt einer Aktualisierung der makroökonomischen Aussichten Rechnung und steht im Einklang mit der gemeinsam vereinbarten Methode. Diese Aktualisierung trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums höher ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet.
·Im Plan wird ein etwas geringerer durchschnittlicher BIP-Deflator für den Zeitraum 2025–2031 veranschlagt als in den Annahmen der Kommission (2,0 % gegenüber 2,1 %). 2024 ist der BIP-Deflator im Plan auf der Grundlage von Ist-Daten bis zum zweiten Quartal mit 1,9 % niedriger als der von der Europäischen Kommission prognostizierte Wert von 2,2 %. Auch 2025 ist der BIP-Inflator 0,3 Prozentpunkte höher als in den Vorab-Leitlinien, in den Jahren 2027 bis 2029 ist er dann niedriger. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums niedriger ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet.
·Dem Plan liegt eine vorsichtigere Annahme der Einnahmenelastizität zugrunde im Unterschied zu der von der Kommission angenommenen Einheitselastizität zum potenziellen BIP. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums niedriger ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet.
Die verbleibenden Unterschiede gegenüber den Annahmen der Kommission wirken sich nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus. Alle Unterschiede bei den Annahmen zusammengenommen führen insgesamt zu einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum im Plan, das mit dem Referenzpfad übereinstimmt. Die Kommission wird die vorstehende Bewertung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung des Nettoausgabenpfads berücksichtigen.
Haushaltsstrategie des Plans
(28)Laut der indikativen Haushaltsstrategie des Plans werden die Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben durch Ausgabenzurückhaltung und diskretionäre Einnahmenerhöhungen erfüllt. Im Plan ist insbesondere die Rede von einer vorsichtigeren und effizienteren Verwaltung der öffentlichen Ausgaben in Verbindung mit höheren Einnahmen aus der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Die Angaben zu den politischen Maßnahmen, die erlassen werden sollen, sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen sowie zu quantifizieren. Gleichzeitig bestehen Risiken für die Umsetzung der indikativen Haushaltsstrategie des Plans, die sich daraus ergeben, dass das tatsächliche reale BIP-Wachstum möglicherweise geringer ausfällt als im Plan Italiens angegeben und dass Informationen zur geplanten Haushaltsstrategie fehlen (wie vorstehend bewertet). Ferner sind in der Übersicht über die Haushaltsplanung für 2025 die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zusage in Bezug auf die Nettoausgaben für 2025 eingehalten werden soll. 12
Reform- und Investitionszusagen im Plan, die der Verlängerung des Haushaltsanpassungszeitraums zugrunde liegen
(29)In dem Plan verpflichtet sich Italien zu 24 Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, das Potenzialwachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, und die einer Verlängerung des Haushaltsanpassungszeitraums von 4 auf 7 Jahre zugrunde liegen. Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, umfasst einige Zusagen aus dem RRP sowie einige neue Reformen und Investitionen. Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:
·Reformen und Investitionen im Bereich Ziviljustiz: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen M1C1 von Reform 1.4 (Ziviljustiz), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum zweiten Quartal 2026 erreicht werden müssen. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen, die insgesamt darauf abzielen, i) die Umsetzung der Reform des Insolvenzrechts zu gewährleisten, auch durch weitere Unterstützung der Gerichte in Insolvenzsachen und durch systematische Datenerfassung, ii) die Zivilgerichte effizienter zu machen, indem der Rückstau abgebaut und die Verfahrensdauer der Fälle verkürzt wird, und iii) das Justizsystem insgesamt effizienter zu machen. Um diese Maßnahmen umzusetzen, muss sichergestellt werden, dass das Gerichtssystem über eine ausreichende Personalausstattung verfügt. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im vierten Quartal 2029 abgeschlossen sein.
·Reformen und Investitionen im Bereich Steuerverwaltung: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen Reform 1.12 (Reform der Steuerverwaltung), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum zweiten Quartal 2026 erreicht werden müssen. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen, die insgesamt darauf abzielen, folgende Einnahmen weiter zu erhöhen: i) Einnahmen aus Maßnahmen zur Vorbeugung von Steuerbetrug und zur Förderung der Steuerehrlichkeit, einschließlich Einnahmen, die durch Konformitätserklärungen generiert werden, und gezieltere Strategien für die Steuerehrlichkeit, ii) gezieltere, risikobasierte Maßnahmen gegen Steuerflucht, auch unter Nutzung interoperabler Steuerdatensätze und Techniken der künstlichen Intelligenz. Durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen soll die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen verstärkt werden, indem größere Anreize für Steuerzahler geschaffen und vermehrt nachverfolgbare Zahlungsmittel genutzt werden. Andere Maßnahmen zielen darauf ab, für mehr Verlässlichkeit im Verhältnis zwischen den Steuerzahlern und der Steuerverwaltung zu sorgen, indem Mehrwertsteuerrückzahlungen schneller erfolgen. Die wichtigsten Schritte im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen im Bereich der Steuerverwaltung werden voraussichtlich im vierten Quartal 2029 abgeschlossen sein.
·Reformen und Investitionen im Bereich Unternehmensumfeld: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen Reform 2 (jährliche Wettbewerbsgesetze 2021, 2022, 2023 und 2024), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum vierten Quartal 2025 erreicht werden müssen. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen, die insgesamt darauf abzielen, das Unternehmensumfeld weiter zu verbessern, indem i) die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung erhöht werden, ii) Anreize für Unternehmen rationalisiert und vereinfacht werden, iii) jährliche Wettbewerbsgesetze verabschiedet werden, um auf der Grundlage geeigneter Analysen der Auswirkungen von Rechtsvorschriften Engpässe und Zugangsbarrieren zu beseitigen (auch solche gesetzgeberischer oder regulatorischer Art), und iv) ein Rahmengesetz für KMU verabschiedet wird, durch das Instrumente eingeführt und jährliche Aktualisierungen vorgenommen werden. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im vierten Quartal 2029 abgeschlossen sein.
·Reformen im Bereich öffentliche Verwaltung: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen M1C1 von Reform 1.9 (Reform des öffentlichen Dienstes und Vereinfachung), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum zweiten Quartal 2026 erreicht werden müssen. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen, die darauf abzielen, i) die vertikale und horizontale Mobilität zu fördern und ii) Anreize für einen leistungsbasierten Rahmen zu schaffen. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im vierten Quartal 2028 abgeschlossen sein.
·Reformen und Investitionen im Bereich Kinderbetreuung: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen Investition 1.1 (Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum zweiten Quartal 2026 erreicht werden müssen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, i) die jährlichen öffentlichen Ausgaben für die Betriebskosten der bestehenden sowie neuer Kinderbetreuungseinrichtungen anzuheben, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des RRP geschaffen wurden, (ii) die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und iii) Kinderbetreuung erschwinglicher zu machen. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im vierten Quartal 2027 abgeschlossen sein.
·Reformen und Investitionen im Bereich öffentliche Ausgaben: Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der im RRP enthaltenen Reform 1.13 (Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum zweiten Quartal 2026 erreicht werden müssen. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen, die darauf abzielen, i) die Fähigkeiten zur Planung, Überwachung und Evaluierung öffentlicher Ausgaben zu stärken, ii) die Kompetenzen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zu stärken, bei allen Einrichtungen, die öffentliche Unterstützung erhalten, einschließlich subnationalen Gebietskörperschaften und staatseigene Unternehmen, Inspektionen im Bereich der Verwaltung öffentlicher Ausgaben durchzuführen, und iii) den Rahmen für die Kontrolle öffentlicher Ausgaben für zentrale öffentliche Verwaltungen zu reformieren, auch durch mehr finanzielle Verantwortlichkeit der Verwaltungen. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2029 abgeschlossen sein.
·Der Plan umfasst auch Reformen in den Bereichen Steuerverwaltung und Rationalisierung staatseigener Unternehmen, die im RRP noch nicht enthalten sind. Konkret sieht der Plan im Steuerbereich Zusagen vor, die darauf abzielen, i) das Steuersystem auch im Bereich umweltschädlicher Subventionen durch Überprüfung und Optimierung bei Steuervergünstigungen zu vereinfachen; ii) die Steuerbelastung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen strukturell zu senken und Beschäftigung zu stützen und iii) das Kataster auf den aktuellen Stand zu bringen, indem Grundstücke kartiert werden, die derzeit nicht erfasst sind, und die Katasterwerte von Gebäuden aktualisiert werden, die öffentliche Unterstützung im Rahmen von Programmen zur Energieeffizienz und/oder Hausrenovierung erhalten haben. Die wichtigsten Schritte dafür werden voraussichtlich im vierten Quartal 2028 abgeschlossen sein. Im Bereich staatseigene Unternehmen enthält der Plan Zusagen, die darauf abzielen, staatseigene Unternehmen im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung (Gesetzesdekret Nr. 175/2016) effizienter zu machen, indem die Durchsetzung des Rechtsrahmens gewährleistet und erforderlichenfalls verstärkt wird. Der wichtigste Schritte dafür wird voraussichtlich im vierten Quartal 2027 abgeschlossen sein.
(30)Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 muss jede Reform und Investition, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, hinreichend detailliert, auf die ersten Programmjahre vorgezogen, zeitgebunden und überprüfbar sein.
(31)Die der Verlängerung zugrunde liegenden Zusagen aus dem RRP enthalten erhebliche Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Darüber hinaus verpflichtet sich Italien, die Reformanstrengungen während der Laufzeit des mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans fortzusetzen und das Niveau der national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten, das während der Laufzeit des RRP erzielt wurde (siehe Tabelle 5 unten). Die Verpflichtungen werden während der gesamten Umsetzung des Plans überwacht. Die Verpflichtungen im Rahmen des RRP können gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1263 für eine Verlängerung des Anpassungszeitraums berücksichtigt werden.
(32)Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, wird voraussichtlich gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 eine nachhaltige Verbesserung des Wachstums- und Resilienzpotenzials der Wirtschaft Italiens herbeiführen. In Italiens Plan sind die erwarteten Auswirkungen einiger Reformen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen (insbesondere öffentlicher Dienst, Unternehmensumfeld und Ziviljustiz), auf das BIP-Wachstum aufgeführt. Das für die Simulation genutzte makroökonomische Modell ist das von der Europäischen Kommission entwickelte Modell QUEST-III R&D. Dem Plan zufolge dürften diese der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegenden Reformen 2028 erste Auswirkungen auf die Wirtschaft zeigen und (basierend auf einem vorsichtigen Szenario) 2031 das BIP um insgesamt 0,5 % erhöhen. Im Einzelnen soll das BIP 2031 durch die Reformen im Bereich öffentlicher Dienst um 0,2 %, durch die Reformen im Bereich Ziviljustiz um 0,2 % und durch die Reformen im Bereich Unternehmensumfeld um 0,1 % erhöht werden. Der Plan geht auch davon aus, dass die Auswirkungen der noch nicht umgesetzten Reformen und Investitionen im RRP, das BIP 2031 um 3,2 % erhöhen wird (davon 1,7 % aufgrund von Reformen und 1,5 % aufgrund von Investitionen). Unter Berücksichtigung der noch nicht umgesetzten Reformen und Investitionen im RRP und eines Teils der Reformen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, wird die BIP-Erhöhung bis 2031 mit insgesamt 3,8 % gegenüber dem Basisszenario veranschlagt. Der Plan enthält auch eine Sensitivitätsanalyse. Im pessimistischen Szenario lägen die Auswirkungen der Reformen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, auf das BIP bei lediglich 0,3 % (gegenüber 0,5 % im vorsichtigen Szenario). Die im Plan enthaltenen Schätzungen werden insgesamt als plausibel eingeschätzt.
(33)Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, wird voraussichtlich gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1263 die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen. Der Plan zeigt ausgehend von der dem Plan zugrunde liegenden Schuldentragfähigkeitsanalyse auf, wie sich die Schuldenquote in verschiedenen Szenarien entwickeln würde (2025–2041), und zwar in dem dem Plan zugrunde liegenden politischen Szenario und in alternativen Szenarien, bei denen die Auswirkungen eines höheren potenziellen und realen BIP-Wachstums isoliert werden („Plan + Reformen“) und bei denen auch die Auswirkungen auf die öffentlichen Einnahmen erfasst werden („Plan + Reformen + Einnahmenänderung“). Im ersten alternativen Szenario würden die Auswirkungen der Reformen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, die BIP-Wachstumsaussichten verbessern. Dies führt im Vergleich zu dem politischen Szenario, das dem Plan zugrunde liegt, zu einem deutlicheren Rückgang der Schuldenquote, der ab 2030 zu beobachten wäre. Die Schuldenquote würde sogar noch stärker zurückgehen und 2041 bei 109,6 % liegen. Unter Einbeziehung der Verbesserung des Primärsaldos infolge der gestiegenen Einnahmen, die durch das höhere Wachstum generiert würden (d. h. durch Einbeziehung der Verbesserung des Primärsaldos, indem die Semielastizität der Einnahmen auf die veränderte Konjunkturlage angewendet wird) würde die Schuldenquote sogar auf 102,5 % des BIP fallen Die im Plan enthaltenen Schätzungen werden insgesamt als plausibel eingeschätzt. Es können zusätzliche Überlegungen zu den Auswirkungen der Reformen angestellt werden, die der Verlängerung zugrunde liegen. So sind zwar derzeit noch keine spezifischen Zielwerte für künftige Ausgabenüberprüfungen festgelegt, doch der Prozess der Ausgabenüberprüfung könnte aufgrund der höheren Effizienz zu einem geringeren Anstieg und damit niedrigeren öffentlichen Ausgaben führen und zu einer wachstumsorientierteren Gestaltung des Haushalts beitragen, indem Ausgaben stärker auf wachstumsfördernde Posten ausgerichtet werden, was sich positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirkt. Es wird davon ausgegangen, dass Maßnahmen im Bereich Steuerverwaltung mehr Wachstumsanreize schaffen, die Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit verringern und dafür sorgen, dass das Steuersystem gerecht, effizient und progressiv ist, was sich positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirkt. Was die Maßnahmen im Bereich der Steuererhebung betrifft, so wurde lediglich für eine Maßnahme zur Förderung der Steuerehrlichkeit ein spezifischer Zielwert festgelegt (rund 0,1 % des BIP), doch auch die anderen Maßnahmen dürften die Steuerehrlichkeit weiter verbessern. Durch die Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung sollen mittelfristig das Arbeitskräfteangebot erhöht, die öffentlichen Einnahmen gestützt und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert werden. Auch wenn zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit staatseigenen Unternehmen derzeit noch keine Einzelheiten vorliegen, dürften sie sich entsprechend ihrer Zielsetzung ebenfalls positiv auswirken.
(34)Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, verfolgt gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 die gemeinsamen Prioritäten der EU. Insbesondere wird davon ausgegangen, dass alle Reformen und Investitionen, die der Verlängerung zugrunde liegen, zur sozialen und wirtschaftlichen Resilienz beitragen, und zwar durch i) eine weitere Verkürzung von Gerichtsverfahren, indem der Rückstau in der Justiz abgebaut und der digitale Wandel gefördert wird, ii) Stärkung der Zusagen im Bereich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, indem die bereits im RRP enthaltenen Maßnahmen verstärkt werden, iii) Verbesserung der Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen und Investoren tätig sind, indem für mehr Wettbewerb und Effizienz in der öffentlichen Verwaltung gesorgt wird, der Verwaltungsaufwand und Hindernisse beim Zugang zu Krediten abgebaut werden und die Dynamik und Expansion von Unternehmen sowie höhere Investitionen gefördert werden, iv) Stärkung des Humankapitals der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel, die Produktivität, Qualität und Quantität bei der Erbringung von Dienstleistungen zu erhöhen, v) Gewährleistung eines effizienten Einsatzes öffentlicher Mittel, insbesondere in Schwerpunktbereichen, zu denen auch Forschung und Entwicklung sowie Kinderbetreuung zählen. Darüber hinaus sollen Reformen und Investitionen im Bereich öffentliche Verwaltung dazu beitragen, das Unternehmensumfeld insgesamt durch eine effizientere Verwaltung des öffentlichen Dienstes zu verbessern, insbesondere indem die interne berufliche Entwicklung, die horizontale Mobilität und das System zur Leistungsbewertung verbessert werden.
(35)Mit dem Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, soll gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1263 den einschlägigen 13 länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, einschließlich der im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht vorgelegten Empfehlungen, Rechnung getragen werden. Insbesondere soll durch Maßnahmen im Bereich der Steuerverwaltung die länderspezifische Empfehlung zur Haushaltsstruktur umgesetzt werden, der zufolge Italien zwischen 2019 und 2024 das Steuersystem wachstumsfördernder gestalten muss, insbesondere indem die Zusammensetzung der Staatseinnahmen verbessert wird und das Wachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gestützt werden (siehe auch weiter oben). Ebenso sollen Maßnahmen im Bereich der Ausgabenverwaltung und der Optimierung staatseigener Unternehmen zu einer wachstumsorientierteren Gestaltung des Haushalts beitragen, was sich positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirkt (siehe auch weiter oben). Die länderspezifische Empfehlung 2019–2024 zum Justizsystem soll durch die Maßnahmen im Bereich des Insolvenzrechts sowie durch eine Reihe von Investitionen zur Steigerung der Effizienz des Justizsystems umgesetzt werden. Die Maßnahmen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, durch die die berufliche Entwicklung, die horizontale Mobilität und das System zur Leistungsbewertung gestärkt werden sollen, zielen darauf ab, die länderspezifischen Empfehlungen von 2019 und 2020 zur öffentlichen Verwaltung umzusetzen. Es wird erwartet, dass durch die jährliche Verabschiedung eines Wettbewerbsgesetzes Wettbewerbshindernisse abgebaut und das Unternehmensumfeld verbessert werden, wodurch die länderspezifischen Empfehlungen von 2019 und 2024 zu Wettbewerb und Unternehmensumfeld umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung zielen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 und 2024 zu Beschäftigung und Sozialpolitik darauf ab, die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu stärken und negativen demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Alle vorstehend genannten länderspezifischen Empfehlungen sind im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einschlägig.
(36)Der Plan stellt gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1263 sicher, dass das geplante Gesamtniveau der national finanzierten öffentlichen Investitionen, das im Durchschnitt während der Laufzeit des RRP erzielt wurde, aufrechterhalten wird.
Tabelle 5: Im Plan vorgesehene national finanzierte öffentliche Investitionen (in % des BIP)
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Durchschnittswert im Zeitraum 2021 bis 2026 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
Durchschnitt während der Laufzeit des Plans |
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2,9 |
3,1 |
2,9 |
3,3 |
3,3 |
3,2 |
3,2 |
Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Italiens.
(37)Und schließlich kann davon ausgegangen werden, dass das Paket der Reform- und Investitionszusagen, das einer Verlängerung zugrunde liegt, gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1263 mit den Verpflichtungen im Einklang steht, die im RRP und der im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens vereinbarten Partnerschaftsvereinbarung enthalten sind.
(38)Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, die Kriterien des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2024/1263 in ihrer Gesamtheit erfüllt. Folglich kann der Anpassungszeitraum, wie im Plan vorgeschlagen, von 4 auf 7 Jahre verlängert werden.
Weitere Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
(39)Neben dem Reform- und Investitionspaket, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, werden in dem Plan die politischen Absichten hinsichtlich weiterer Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen, einschließlich der Empfehlungen im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht, benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan umfasst 119 Reformen und Investitionen, wovon 65 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziell unterstützt werden.
(40)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan eine Reihe von Reformen und Investitionen. Unter anderem die Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, auch diejenigen zur Verringerung der Versicherungsschutzlücke, grüne Anleihen sowie eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der Missionen 2 und 7 des RRP sollen zum grünen Wandel beitragen. Durch diese Maßnahmen sollen die 2022 und 2023 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Energieinfrastruktur, Energieeffizienz und nachhaltigen Mobilität umgesetzt werden. Der digitale Wandel beruht auf den im Politikprogramm für die digitale Dekade festgelegten Zielen und dürfte beispielsweise auch durch die nationale Strategie für digitale Kompetenzen oder die Fortsetzung der RRP-Maßnahmen vorangebracht werden, darunter auch die Maßnahmen zur digitalen Infrastruktur, wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, Maßnahmen zur Stärkung des Technologietransfers (durch Kompetenzzentren und Innovationsplattformen) und die Digitalisierung zentraler öffentlicher Verwaltungen. Diese Maßnahmen werden auch dazu beitragen, die 2019 und 2024 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur öffentlichen Verwaltung, zum Justizsystem und zur digitalen Konnektivität umzusetzen, die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einschlägig sind.
(41)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, enthält der Plan eine Reihe von Maßnahmen und Investitionen, beispielsweise die Stärkung des Assegno Unico Universale, einen weiteren Ausbau des Angebots an Kinderkrippen und frühkindlicher Betreuung und die Ausweitung des Elternurlaubs. Verbesserungen im Bildungssystem werden auch durch Maßnahmen wie Agenda Sud zur Stärkung von Grundfertigkeiten im Süden und weitere Anstrengungen im Bereich der beruflichen Bildung erzielt werden, wozu auch die Reform der Berufs- und Fachschulen sowie die nationalen und regionalen Kompetenzpläne beitragen werden. Die Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung, insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel, und im Bereich des Arbeitsmarkts, beispielsweise das Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft auf dem Arbeitsmarkt, sollen ebenfalls zur Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz beitragen. Diese soll auch durch Reformen verbessert werden, die darauf abzielen, Kapitalmärkte zu stärken, um den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, insbesondere KMU, zu erleichtern. Durch diese Maßnahmen sollen auch die zwischen 2019 und 2024 ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen zum Funktionieren des Arbeitsmarkts, zur aktiven Arbeitsmarktpolitik, zu Kompetenzen und Bildung, die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einschlägig sind, sowie die im selben Zeitraum ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen zu Chancengleichheit, sozialer Inklusion, regionaler Entwicklung und dem Zugang zu Finanzmitteln umgesetzt werden. Der Plan enthält unter anderem auch Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitseinrichtungen (öffentlichen Krankenhäusern) und zur Erhöhung der Verfügbarkeit von technischen Geräten in Krankenhäusern, wodurch die länderspezifische Empfehlung von 2020 zur Gesundheitsversorgung umgesetzt werden soll. Andererseits enthält der Plan keine konkreten Rentenreformen, die zur Umsetzung der an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlung von 2019 beitragen würden.
(42)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energiesicherheit enthält der Plan mehrere Maßnahmen und Investitionen, wie beispielsweise die Stromverbindung durch das Tyrrhenische Meer oder die Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz sowie die vermehrte Erzeugung erneuerbarer Energien zur Reduzierung der Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen oder eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in privaten und öffentlichen Gebäuden. Es wird erwartet, dass das im Plan enthaltene Maßnahmen- und Investitionspaket insgesamt dazu beiträgt, die länderspezifische Empfehlung zur Energiesicherheit umzusetzen.
(43)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten greift der Plan bereits im RRP enthaltene Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen in Cybersicherheit und Digitalisierung des Verteidigungsministeriums auf.
(44)Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem Aufbau- und Resilienzplan Italiens. Im Plan wird insbesondere kurz darauf hingewiesen, dass die im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen, mit denen auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen reagiert wird und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden, den im RRP und in den Kohäsionsprogrammen angenommenen Maßnahmen entsprechen.
(45)Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Italien in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. Im Hinblick auf einen gerechten digitalen Wandel verweist der Plan auf die Vorgaben und Ziele der digitalen Dekade und die Notwendigkeit weiterer Investitionen, um den Bedarf an digitalen Kompetenzen zu decken, einschließlich Investitionen zur Verbesserung der Kenntnisse und zur Umschulung von Arbeitnehmern, um das Angebot an und die Nachfrage nach Arbeitskräften an die neuen Herausforderungen anzupassen und die möglichen negativen Auswirkungen des digitalen Wandels abzufedern, sowie zusätzliche Investitionen in digitale Infrastruktur, insbesondere zum Aufbau von Randknoten, um den Zielwert für 2030 zu erreichen und den digitalen Wandel von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu unterstützen. Im Hinblick auf einen fairen grünen Wandel wird im Plan auf die Notwendigkeit verwiesen, die Dekarbonisierung des Verkehrs, die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger und den Ausbau von Infrastruktur voranzutreiben, um für eine nachhaltigere Beförderung von Personen und Gütern zu sorgen, auch durch eine Stärkung des Schienenverkehrs. Ergänzt wird dies durch weitere Investitionen zur Verbesserung der Verwaltung und der Effizienz des Wasserversorgungssystems sowie der Krisenvorsorge im Hinblick auf Naturkatastrophen und die Auswirkungen des Klimawandels und durch Investitionen zur Förderung von Biodiversität und Ökosystemen. Mehrere dieser Maßnahmen sind im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan enthalten. Was die soziale und wirtschaftliche Resilienz betrifft, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, so wird im Plan darauf verwiesen, dass in folgenden Bereichen zusätzliche Investitionen erforderlich sind: i) Arbeitsmarkt (aktive Arbeitsmarktpolitik, Fortführung der begonnenen Investitionen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt und der erforderlichen Schulungsmaßnahmen, um den Arbeitskräften die auf den Arbeitsmärkten gefragten Kompetenzen zu vermitteln, auch durch die Fortführung von RRP-Maßnahmen wie das „duale System“, Ausbildungsplätze und den öffentlichen Universaldienst); ii) allgemeine und berufliche Bildung (Fortführung der im Rahmen des RRP begonnenen Investitionen und der Initiativen zur Verringerung von Kompetenzlücken, der territorialen Kluft und des Geschlechtergefälles, auch durch Bereitstellung von Mitteln für den Plan für neue Kompetenzen); iii) Verringerung der territorialen Kluft (durch Fortführung der Investitionen in den im Rahmen der Kohäsionspolitik und des Strategischen Plans für die einheitliche Sonderwirtschaftszone (ZES) definierten strategisch wichtigen Sektoren (darunter hydrogeologische Risiken, Wasserressourcen und Wiederaufbau nach Katastrophen) und Verbesserung der Infrastruktur (aufbauend auf bereits im Rahmen des RRP begonnenen Interventionen, einschließlich für Hochgeschwindigkeitsnetze und den regionalen Bahnverkehr, für die Technologisierung und Digitalisierung der TEN-V-Netze, für Häfen und deren Anbindung, dazu Ausbau der Infrastrukturinvestitionen in der ZES); iv) Stützung von strategisch wichtigen Versorgungsketten und Innovations- und Technologietransfer (durch Fortführung der im RRP enthaltenen Investitionen für die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen und für den technologischen und digitalen Wandel in KMU und Unternehmensnetzwerken und durch Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in wichtigen Sektoren der italienischen Wirtschaft sowie durch Ausweitung der Investitionen auch im Bereich des Fremdenverkehrs); v) Gesundheitssystem, Armutsbekämpfung und frühkindliche Betreuung (durch weitere Investitionen in das Gesundheitssystem, um die allgemeinmedizinische Versorgung effizienter zu machen, darunter Versorgung und Einrichtungen im Nahbereich und unterstützende Telemedizin, die Bereitstellung moderner medizinischer Großgeräte, moderne Forschung, Schulungen und Qualifizierung von Arbeitskräften, weitere Investitionen in die Bekämpfung von Armut trotz Erwerbstätigkeit, in Wohnraumprogramme und in die Verringerung des Risikos der Energiearmut, weitere Verbesserung des kostengünstigen Zugangs zu frühkindlicher Betreuung sowie die Ausweitung der Betreuungsangebote für ältere Menschen, die Beeinträchtigungen haben oder auf fremde Hilfe angewiesen sind). Im Hinblick auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit verweist der Plan auf die Notwendigkeit zusätzlicher Investitionen in die Errichtung von Energieinfrastruktur und die Entwicklung und Verbreitung von Technologien im Energiesektor, die dazu beitragen, Italien zu einem europäischen Energiedrehkreuz zu machen, sowie Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, um deren Energieverbrauch zu verringern, und in die Forschung, Entwicklung und Erprobung von Energieträgern, einschließlich Kernenergie der neuen Generation. Was den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten betrifft, werden die Ausgaben dem Plan zufolge bis 2028 auf 2 % des BIP erhöht, um den Verpflichtungen im Rahmen der NATO nachzukommen. Es bedarf zusätzlicher Investitionen, um eine nennenswerte Beteiligung an internationalen Einsätzen zur Friedenssicherung und anderen Aktivitäten zu gewährleisten; ebenso bedarf es umfangreicherer Mittel für das Kooperationsabkommen mit der Ukraine, für die Verbesserung des Nachschubs im Bereich der internationalen Kooperation und Zusammenarbeit und für die Refinanzierung der Programme „Sichere Straßen“ und „Sichere Bahnhöfe“ sowie für den Fonds zur Sicherstellung hoher und sehr hoher Einsatzbereitschaft und den Fonds für nationale Verteidigungsbelange.
Fazit der Bewertung der Kommission
(46)Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Italiens in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263.
GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG
(47)Der Rat sollte Italien gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten, und das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums auf 7 Jahre zugrunde liegt, sollte gebilligt werden —
EMPFIEHLT Italien,
1.sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet;
2.das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung auf 7 Jahre zugrunde liegt, gemäß Anhang II dieser Empfehlung innerhalb der angegebenen Fristen umzusetzen.
Der Rat fordert Italien ferner auf, die Durchführung von Reformen und Investitionen sicherzustellen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden sollen.
ANHANG I
Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)
Italien
|
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
|
|
Wachstumsraten (%) |
Jährlich |
1,3 |
1,6 |
1,9 |
1,7 |
1,5 |
|
Kumuliert* |
-0,7 |
0,9 |
2,8 |
4,6 |
6,2 |
|
* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023.
ANHANG II
Reform- und Investitionspaket, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums auf 7 Jahre zugrunde liegt
Italien
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Hauptziel |
Beschreibung und Zeitplan der wichtigsten Schritte |
Überwachungsindikator(en) |
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Reformen und Investitionen im Bereich Justiz – Zusätzlich zu den Etappenzielen und Zielwerten im RRP im Zusammenhang mit M1C1 von Reform 1.4 – Reform der Ziviljustiz |
Verkürzung von Konkursverfahren und Förderung der Nutzung außergerichtlicher Instrumente. |
Schritt 1: Bis Q2-2027 Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung und Förderung der Umsetzung der Reform des Insolvenzrechts. Hierzu kontinuierliche Förderung der Kompetenzen von in Insolvenzsachen zuständigen Gerichten und ausreichende Personalausstattung; Stärkung des Informationssystems zur Erfassung detaillierter Informationen über die Kosten, die Effizienz und die Ergebnisse von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren (sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Fälle). |
Kontinuierliche Förderung der Kompetenzen von in Insolvenzsachen zuständigen Gerichten und Gewährleistung einer ausreichenden Personalausstattung. Stärkung des Informationssystems zur Erfassung detaillierter Informationen über die Kosten, die Effizienz und die Ergebnisse von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren (sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Fälle). |
|
Schritt 2: Bis Q4-2027 Durchführung einer Folgenabschätzung zur Reform des Insolvenzrechts und erforderlichenfalls Annahme von Abhilfemaßnahmen. |
Annahme einer Folgenabschätzung zur Reform des Insolvenzrechts. Erforderlichenfalls Annahme und Inkrafttreten von Abhilfemaßnahmen. |
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Abbau des Rückstaus an Zivilgerichten. |
Schritt 3: Bis Q4-2028 Abbau des Rückstaus an Fällen bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz). |
Reduzierung um 90 % bei den anhängigen Fällen an den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz), die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2025 noch offen waren. |
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Abbau des Rückstaus an Zivilgerichten. |
Schritt 4: Bis Q4-2028 Abbau des Rückstaus an Fällen beim Zivilberufungsgericht (zweite Instanz). |
Reduzierung um 90 % bei den anhängigen Fällen am Zivilberufungsgericht (zweite Instanz), die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2025 noch offen waren. |
|
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Verringerung der Dispositionszeit bei Zivilsachen. |
Schritt 5: Bis Q4-2028 Verkürzung zivilrechtlicher Verfahren. |
Verringerung der Dispositionszeit um 12 % in allen Instanzen bei streitigen Zivil- und Handelssachen gegenüber der mit Stand 31. Dezember 2026 ermittelten Dispositionszeit. |
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Gewährleistung einer ausreichenden Personalausstattung im Gerichtssystem. |
Schritt 6: Bis Q4-2026, Q4-2027, Q4-2028 bzw. Q4-2029 Gewährleistung einer angemessenen Personalausstattung im Prozessbüro und beim technischen Verwaltungspersonal. |
Beibehaltung von 6 000 Stellen für Aufgaben, die denjenigen im Rahmen von M1C1 von Investition 1.8 des RRP entsprechen. |
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Reformen und Investitionen im Bereich Steuerverwaltung – Zusätzlich zu den Etappenzielen und Zielwerten Italiens im RRP im Zusammenhang mit M1C1 von Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung |
Förderung einfacherer Kontakte mit den Steuerzahlern durch schnellere Mehrwertsteuererstattungen. |
Schritt 1: Bis Q4-2025, Q4-2027 bzw. Q4-2029 Erreichen jährlicher Leistungsziele, durch die die Fristen für die Mehrwertsteuerrückzahlung schrittweise reduziert werden. |
Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Mehrwertsteuerrückzahlungen (ausgedrückt in Tagen ) im Vergleich zu 2024: • 5 % bis Q4-2025, • 10 % bis Q4-2027, • 15 % bis Q4-2029. |
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Steigerung der Einnahmen aus Präventionsmaßnahmen, der Förderung der Steuerehrlichkeit, einschließlich Einnahmen, die durch Konformitätserklärungen generiert werden, und gezieltere, risikobasierte Maßnahmen gegen Steuerflucht (auch solche unter Nutzung von Techniken der künstlichen Intelligenz und Herstellung der Interoperabilität von Datenbanken). |
Schritt 2: Bis Q4-2027 und Q4-2029 Erreichen jährlicher Leistungsziele, durch die schrittweise höhere Einnahmen aus Präventions- und Durchsetzungsmaßnahmen erzielt werden. |
Zusätzliche Gesamteinnahmen aus Präventions- und Durchsetzungsmaßnahmen im Vergleich zu 2024 (14 Mrd. EUR), einschließlich Einnahmen, die durch Konformitätserklärungen, „inviti al contraddittorio“ und „atti istruttori ravvedibili“ generiert werden, aber ohne „ruoli“, „concordato preventivo“ und alle Maßnahmen zur Begleichung alter Steuerschulden zu vorteilhaften Bedingungen, wie „rottamazione cartelle esattoriali“, „saldo&stralcio“ und „ravvedimento speciale“: • 5 % bis Q4-2027, • 10 % bis Q4-2029. |
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Steigerung der Einnahmen aus Präventionsmaßnahmen, der Förderung der Steuerehrlichkeit, einschließlich Einnahmen, die durch Konformitätserklärungen generiert werden, und selektivere, risikobasierte Maßnahmen gegen Steuerflucht (auch solche unter Nutzung von Techniken der künstlichen Intelligenz und Herstellung der Interoperabilität von Datenbanken). |
Schritt 3: Bis Q4-2026 Verstärkung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen, indem i) bei festgestellter Steuerhinterziehung Steuervergünstigungen („compensazione orizzontale“, „rimborsi di imposte“, „regimi premiali“) gestrichen und gegebenenfalls Rechte zur Nutzung öffentlicher Konzessionen entzogen werden, ii) die nationalen Identifizierungscodes für Kurzzeitvermietungen in die Datenbanken aufgenommen werden, die die Steuerbehörde für ihre Analysen des Steuerrisikos nutzt, iii) Verknüpfungen zwischen automatischen Kassen und elektronischen Zahlungen für alle Unternehmen vorgeschrieben werden, iv) Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftsspesen nur von der Steuer abgesetzt werden können, wenn nachverfolgbare Zahlungsmittel verwendet wurden. |
Inkrafttreten primärer und sekundärer Rechtsvorschriften. |
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Reformen und Investitionen im Bereich Unternehmensumfeld – Zusätzlich zu den Etappenzielen und Zielwerten Italiens im RRP im Zusammenhang mit M1C2 von Reform 2 – jährliche Wettbewerbsgesetze |
Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt auf Projekten, die zusätzliche private Investitionen mobilisieren können. |
Schritt 1: Bis Q4-2025, Q4-2026, Q4-2027, Q4-2028 bzw. Q4-2029 Steigerung der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung. |
Steigerung der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung, um den Anteil dieser Ausgaben am BIP, der für 2024 auf fast 0,5 % geschätzt wird, auf 0,6 % im Jahr 2029 zu erhöhen. 14 |
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Förderung der Effizienz und Wirksamkeit öffentlicher Investitionsanreize. |
Schritt 2: Bis Q2-2028 Rationalisierung und Vereinfachung von Anreizen für Firmen als Follow-up zu M1C2 von Reform 3 im RRP. |
Drastische Reduzierung der Zahl der Fördermaßnahmen und Verringerung der Zahl der Bewilligungsbehörden entsprechend den Ergebnissen der 2025 durchzuführenden Folgenabschätzung. |
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Stärkung des Wettbewerbs zur Förderung von Effizienz und Wirtschaftswachstum durch die Beseitigung von Engpässen und Zugangsbarrieren (auch solche gesetzgeberischer Art); Aufhebung oder Überarbeitung von Gesetzen und Vorschriften, die dem reibungslosen Funktionieren der Märkte entgegenstehen. |
Schritt 3: Bis Q4-2026, Q4-2027, Q4-2028 bzw. Q4-2029 Verabschiedung jährlicher Wettbewerbsgesetze. |
Jedes Jahr Verabschiedung und Inkrafttreten eines jährlichen Wettbewerbsgesetzes und dazugehöriger Durchführungsrechtsakte zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, unter gebührender Berücksichtigung der Empfehlungen der italienischen Wettbewerbsbehörde und unter Abstützung auf geeignete Analysen der Auswirkungen von Rechtsvorschriften. |
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Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Erleichterung von Unternehmenswachstum, Förderung des Generationswechsels, stärkere Ausrichtung auf Investitionen und Abstimmung der Kompetenzen auf den Bedarf. |
Schritt 4: Bis Q4-2026 (a), Q4-2027 (b) bzw. Q4-2028 (b) Verabschiedung eines Rahmengesetzes für KMU auf der Grundlage einer Folgenabschätzung und Inkrafttreten der Durchführungsinstrumente sowie jährliche Aktualisierungen. Das Gesetz muss mindestens die folgenden Elemente abdecken: • Erleichterung von Unternehmenswachstum und Firmenzusammenschlüssen; • Verwaltungsvereinfachung; • Erleichterung von Geschäftstätigkeiten; • Förderung des Generationswechsels, auch durch Einstellung einer professionellen Geschäftsführung; • Ausweitung von Investitionen; • Verbesserung von Kompetenzen. |
a) Inkrafttreten des Rahmengesetzes für KMU. b) Inkrafttreten aller Durchführungsinstrumente und jährliche Updates. |
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Reformen und Investitionen im Bereich öffentliche Verwaltung und Kinderbetreuung – Zusätzlich zu den Etappenzielen und Zielwerten Italiens im RRP im Zusammenhang mit M1C1 von Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Verwaltung |
Förderung der vertikalen Mobilität. |
Schritt 1: Bis Q4-2026 Umsetzung der vertikalen Mobilität für das Personal. |
Vergabe von mindestens 20 % der jährlich neu zu besetzenden Führungspositionen an verdienstvolle Beamte durch ein leistungsbezogenes Beförderungsverfahren. |
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Förderung der horizontalen Mobilität. |
Schritt 2: Bis Q4-2026 Umsetzung der horizontalen Mobilität für das Personal. |
Vergabe von mindestens 15 % der jährlich neu zu besetzenden Posten an Beamte aus einer anderen öffentlichen Verwaltung oder Agentur. |
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Aufwertung des Systems der leistungsbezogenen Bewertung. |
Schritt 3: Bis Q4-2028 Aufwertung des Systems der leistungsbezogenen Bewertung. |
Abschluss der ersten Runde der Leistungsbewertungen und Bonuszahlungen im Rahmen des neuen Systems. |
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Erhöhung der jährlichen öffentlichen Ausgaben. |
Schritt 4: Bis Q4-2027 Sicherstellung angemessener Finanzmittel für den Betrieb verfügbarer Kinderbetreuungseinrichtungen. |
Erhöhung der öffentlichen Ausgaben zur Deckung der Betriebskosten der bestehenden sowie neuer Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder zwischen 0 und 2 Jahren durch Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans und durch Bereitstellung nationaler Finanzmittel. Erhöhung um mindestens 20 % der jährlichen öffentlichen Ausgaben für die Betriebskosten verfügbarer Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren, einschließlich der Kosten für neue Plätze, die im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans geschaffen wurden. |
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Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kinderbetreuungsplätze. |
Schritt 5: Bis Q4-2027 Sicherstellung eines angemessenen Angebots an Kinderbetreuungsleistungen im Einklang mit dem Barcelona-Ziel und dem nationalen Ziel für 2027 unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede. |
Gewährleistung, dass auf nationaler Ebene 33 % der Kinder unter drei Jahren Zugang (Abdeckungsquote) zu öffentlichen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Gewährleistung einer Abdeckung von mindestens 15 % auf regionaler Ebene. |
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Festlegung von Beitragsstufen für Elternbeiträge. |
Schritt 6: Bis Q4-2027 Verbesserung der Bezahlbarkeit von Kinderbetreuungsleistungen durch Festlegung nationaler Mindeststandards sowohl für den Zugang zu Kinderbetreuungsleistungen als auch für die Beitragsstufen mit dem Ziel, die Bezahlbarkeit zu verbessern. |
Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften. |
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Reformen und Investitionen im Bereich öffentliche Ausgaben – Zusätzlich zu den Etappenzielen und Zielwerten Italiens im RRP im Zusammenhang mit M1C1 von Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Stärkung der Kapazitäten zur Planung, Überwachung und Bewertung öffentlicher Ausgaben. |
Schritt 1: Bis Q2-2027, Q2-2028 und Q2-2029 Verabschiedung von Überwachungs- und Bewertungsplänen und ab Q2-2028 des Jahresberichts des Wirtschafts- und Finanzministeriums. |
Verabschiedung von mindestens einem Überwachungs- und Bewertungsplan, in dem für jedes Ministerium mindestens eine Maßnahme vorgesehen ist, das während der Geltungsdauer des Plans einen Ausgabenbereich abdeckt, der insgesamt 10 % der Ausgaben für Politikbereiche in der direkten Zuständigkeit der zentralen Verwaltungen entspricht. In den Überwachungs- und Bewertungsplänen Formulierung von Vorschlägen und Maßnahmen zur effizienteren oder sinnvolleren Aufwendung der Mittel. In einem vom Wirtschafts- und Finanzministerium erstellten Jahresbericht Darstellung des Umsetzungsstands der Überwachungs- und Bewertungspläne und insbesondere der Verabschiedung von mindestens einer Maßnahme pro Ministerium als Beitrag zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. |
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Ausweitung der Ausgabenüberwachung, auch durch die Schaffung und Stärkung spezieller Strukturen innerhalb der öffentlichen Verwaltungen zur Bewertung der Qualität und der Wirkung der erbrachten Dienstleistungen. |
Schritt 2: Bis Q1-2028 gestärkte Kompetenzen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, bei allen Einrichtungen, die öffentliche Unterstützung erhalten, einschließlich subnationalen Gebietskörperschaften und staatseigene Unternehmen, Inspektionen im Bereich der Verwaltung öffentlicher Ausgaben durchzuführen. |
Inkrafttreten primärer und sekundärer Rechtsvorschriften. |
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Stärkung der Maßnahmen zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben. |
Schritt 3: Bis Q1-2026 und Q1-2028 Reform des Rahmens für die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben im Bereich der zentralen öffentlichen Verwaltungen mit dem Ziel einer größeren finanziellen Verantwortung der Verwaltungen für das Ressourcenmanagement sowie verbesserter Planung und erweiterter Überwachung und Bewertung von Ergebnissen und Auswirkungen politischer Maßnahmen. |
a) Inkrafttreten primärer Rechtsvorschriften; b) Inkrafttreten sekundärer Rechtsvorschriften. |
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Reformen und Investitionen im Bereich Steuern (neue Maßnahme) |
Ausrichtung des Steuersystems auf die Ziele, über mehrere Jahre Unterstützung für Familienlasten zu gewähren und das Wirtschaftswachstum sowie den ökologischen Wandel zu fördern. |
Schritt 1: Bis Q4-2028 Vereinfachung des Steuersystems durch Überarbeitung des Umfangs von Steuervergünstigungen. |
Verringerung der mit Steuervergünstigungen verbundenen Einnahmenverluste um 15 % gegenüber dem Regierungsbericht von 2019 (49 Mrd. EUR), einschließlich in den Bereichen umweltschädlicher Subventionen, ermäßigter Mehrwertsteuersätze und Mehrwertsteuerbefreiungen sowie Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPEF). Der im Rahmen des RRP bis 2030 vorgesehene Abbau umweltschädlicher Subventionen in Höhe von 3,5 Mrd. EUR trägt zur Verringerung der mit Steuervergünstigungen verbundenen Einnahmenverluste bei. |
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Senkung der Steuerbelastung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und Unterstützung für Beschäftigung. |
Schritt 2: Bis Q4-2026 Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit. |
Dauerhafte Verringerung der durchschnittlichen Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit im Vergleich zu den Werten des Jahres 2023. |
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Aktualisierung des Katasters. |
Schritt 3: a) Bis Q4-2027 Kartierung von Grundstücken, die derzeit nicht im Kataster erfasst sind; b) bis Q4-2028 für die Zwecke der Grundsteuererhebung Aktualisierung der Katasterwerte von Gebäuden, bei denen seit 2019 Energieeffizienz- und/oder Hausrenovierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden. |
a) Einführung und Inkrafttreten der Referenzvorschriften, Abschluss der Maßnahmen zur Kartierung, Kontrolle und Aktualisierung des Katasters; b) Einführung und Inkrafttreten der Referenzvorschriften und abgeschlossene Aktualisierung des Katasters für alle in der Spalte/dem Abschnitt zu den wichtigsten Schritten genannten Grundstücke. |
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Reformen und Investitionen im Bereich der Rationalisierung staatseigener Unternehmen (neue Maßnahme) |
Optimierung staatseigener Unternehmen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften (Gesetzesdekret Nr. 175/2016). |
Schritt 1: Bis Q4-2027 Ergreifung von Maßnahmen zur Gewährleistung und Förderung der Umsetzung der Rechtsvorschriften für staatseigene Unternehmen. |
Verabschiedung geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung und gegebenenfalls Förderung der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften (Gesetzesdekret Nr. 175/2016) für die Tätigkeiten und die betriebliche Effizienz staatseigener Unternehmen mit dem Ziel einer wirksamen Rationalisierung und Veräußerung ineffizienter staatseigener Unternehmen, ohne dabei die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu gefährden. |
Geschehen zu Straßburg am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident