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Document 52024DC0711

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Tschechiens

COM/2024/711 final

Straßburg, den 26.11.2024

COM(2024) 711 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Tschechiens


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zur Billigung des nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plans Tschechiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

(1)Am 30. April 2024 trat eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung 1 , die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit 2 und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten 3 bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Der Rahmen soll die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum durch Reformen und Investitionen sicherstellen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.

(2)Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das öffentliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad 4 enthalten, der für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von 4 oder 5 Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus sollte in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt 4 Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu 3 Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.

(3)Nach Übermittlung des Plans muss die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.

(4)Auf Empfehlung der Kommission sollte der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, in der er den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festlegt, und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen billigt, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen.

ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN STRUKTURELLEN FINANZPOLITISCHEN PLAN TSCHECHIENS

(5)Am 16. Oktober 2024 legte Tschechien dem Rat und der Kommission seinen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie am 24. September mit der Kommission im Hinblick auf die von Tschechien angegebenen Gründe vereinbart.

Verfahren vor der Übermittlung des Plans

(6)Vor der Übermittlung des Plans forderte Tschechien technische Informationen an 5 , die die Kommission am 21. Juni 2024 bereitstellte und am 16. Oktober 2024 veröffentlichte 6 . Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 geben die technischen Informationen die Höhe des strukturellen Primärsaldos im Jahr 2028 an, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den 4-Jahres-Anpassungszeitraum hinaus das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig unter 3 % des BIP gehalten wird und der gesamtstaatliche Schuldenstand mittelfristig unter 60 % des BIP bleibt. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von 10 Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Die technischen Informationen wurden unter Zugrundelegung von zwei Szenarien erstellt und den Mitgliedstaaten übermittelt: ein Szenario mit der Absicherung der Defizitresilienz 7 nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/126 und ein Szenario ohne diese Absicherung. Wie in der folgenden Tabelle dargestellt, geht aus den technischen Informationen für Tschechien hervor, dass sich der strukturelle Primärsaldo auf der Grundlage der Annahmen der Kommission am Ende des Anpassungszeitraums (2028, Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz) auf mindestens 0,4 % des BIP belaufen sollte, damit die geltenden Haushaltsregeln über einen Anpassungszeitraum von 4 Jahren eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der Absicherung der Defizitresilienz sollte sich der strukturelle Primärsaldo am Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf mindestens 0,4 % des BIP belaufen. Die Anforderung zur Absicherung der Defizitresilienz gilt jedoch nicht für Tschechien, dem technische Informationen übermittelt werden können.

Tabelle 1: Technische Informationen, die die Kommission Tschechien übermittelt hat

Quelle: Berechnungen der Kommission.

Letztes Jahr des Anpassungszeitraums

2028

Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz

0,4

Nur zur Information: Mindestwert des strukturellen Primärsaldos (% des BIP), Szenario mit Absicherung der Defizitresilienz

0,4

(7)Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Tschechien und die Kommission von Juni bis September 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von Tschechien geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere Projektionen zum potenziellen BIP-Wachstum) sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.

(8)Laut den Angaben Tschechiens in seinem Plan trat das Land im September und Oktober 2024 im Einklang mit Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 in einen Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den regionalen Behörden und anderen relevanten Interessenträgern ein. Den von Tschechien in seinem Plan vorgelegten Informationen zufolge umfasste der Prozess eine angemessene interministerielle Konsultation unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner. Darüber hinaus fand ein Rundtischgespräch über den Entwurf des Plans mit Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, des gemeinnützigen Sektors, der Regionen, der beiden Kammern des Parlaments und anderer einschlägiger Institutionen, einschließlich des tschechischen Finanzrates, statt. Darüber hinaus wurde der Entwurf des Plans dem Regierungsrat für nachhaltige Entwicklung und dem Regierungsrat für Nichtregierungsorganisationen vorgelegt. Der Plan wurde zudem in zwei parlamentarischen Ausschüssen erörtert. Schließlich konnten Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner in der Arbeitsgruppe des Rates für wirtschaftliche und soziale Übereinkünfte ihre Standpunkte darlegen.

(9)Der mit der Bewertung der makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen beauftragte Ausschuss für Haushaltsprognosen gab eine Stellungnahme zu der makroökonomischen Prognose ab, die dem mehrjährigen Nettoausgabenpfad zugrunde liegt. Der Ausschuss bewertete die makroökonomische Prognose als realistisch.

(10)Der Plan wurde am 8. Oktober 2024 im nationalen Parlament erörtert. Anschließend wurde er am 16. Oktober 2024 von der Regierung angenommen.

Andere damit zusammenhängende Prozesse

(11)Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen (CSR) an Tschechien gerichtet. 8

ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION

(12)Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt:

Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten

(13)Die Wirtschaftstätigkeit in Tschechien ging 2023 um 0,1 % zurück, da die hohe Inflation die Kaufkraft abschwächte und zu einem Rückgang des Verbrauchs der privaten Haushalte führte. 2024 wird die Wirtschaft laut der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission durch eine allmähliche Erholung der Binnennachfrage aufgrund gestiegener Reallöhne und abnehmender Inflation voraussichtlich um 1,0 % wachsen. Im Jahr 2025 dürfte das reale BIP durch die beschleunigte Zunahme beim Verbrauch der privaten Haushalte und den Investitionstätigkeiten um 2,4 % ansteigen, während sich die Nettoausfuhren negativ auswirken. Im Jahr 2026 dürfte das reale BIP aufgrund der Zunahme beim Verbrauch der privaten Haushalte und der Bruttoanlageinvestitionen sowie einer Erholung der Ausfuhren um 2,7 % steigen. Im Prognosezeitraums (d. h. 2024-2026) dürfte das potenzielle BIP-Wachstum in Tschechien von 1,6 % im Jahr 2024 auf 1,8 % im Jahr 2026 leicht zunehmen, was auf die Steigerung der Produktivität und höhere Kapitalinvestitionen zurückzuführen ist, wobei mit einem Rückgang des Beitrags des Faktors Arbeit gerechnet wird. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 2,6 % und wird von der Kommission für 2024 auf 2,6 %, für 2025 auf 2,7 % und für 2026 auf 2,7 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) dürfte von 8,2 % im Jahr 2023 auf 4,0 % im Jahr 2024 sinken, um danach 2,4 % im Jahr 2025 und 2,4 % im Jahr 2026 zu erreichen.

(14)Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit Tschechiens 2023 auf 3,8 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 2,5 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 weiter auf 2,3 % des BIP zurückgehen und bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 1,9 % liegen. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission trägt dem Entwurf des tschechischen Haushaltsplans 2025 Rechnung, den die Regierung dem nationalen Parlament im September unterbreitet hat. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 42,4 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 43,4 % des BIP ansteigen. Ende 2025 dürfte sie auf 44,4 % des BIP und Ende 2026 auf 44,8 % des BIP weiter ansteigen. In der Haushaltsprognose der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind.

Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan

(15)Der nationale mittelfristige strukturelle finanzpolitische Plan Tschechiens deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von 4 Jahren vor.

(16)Der Plan enthält die nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen mit Ausnahme der strukturellen finanzpolitischen Maßnahmen, die in den späteren Jahren des Plans vorgesehen sind.

(17)Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 3,1 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht.Die technischen Informationen (unter der Annahme eines linearen Anpassungspfads) stehen mit einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 3,5 % im Anpassungszeitraum (2025-2028) im Einklang. Der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad führt zu einem strukturellen Primärsaldo von 0,4 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2028). Damit entspräche der Saldo dem von der Kommission in den technischen Informationen vom 21. Juni 2024 angegebenen Mindestniveau des strukturellen Primärsaldos von 0,4 % des BIP im Jahr 2028. 9  
Der Plan geht von einem Rückgang des potenziellen BIP-Wachstums von 2,0 % im Jahr 2024 auf 1,4 % im Jahr 2025 aus, bevor es im Anpassungszeitraum (2025-2028) leicht auf durchschnittlich 1,6 % ansteigt. Darüber hinaus wird im Plan angenommen, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators von 3,4 % im Jahr 2024 auf 2,7 % im Jahr 2025 sinken und anschließend bis 2028 schrittweise weiter auf 2,0 % sinken wird.

Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan Tschechiens

2024

2025

2026

2027

2028

Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans

2025-2028

Nettoausgabenwachstum 
(jährlich, in %)

5,3

4,5

2,5

2,6

2,9

3,1

Nettoausgabenwachstum 
(kumuliert, ab dem Basisjahr 2023, in %)

5,3

10,1

12,9

15,8

19,2

entfällt

Potenzielles BIP-Wachstum (in %)

2,0

1,4

1,5

1,8

1,5

1,6

Inflation (Wachstum des BIP-Deflators) (in %)

3,4

2,7

2,2

2,1

2,0

2,2

Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Tschechiens und Berechnungen der Kommission.

Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand

(18)Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge von 44,1 % im Jahr 2024 auf 45,3 % des BIP im Jahr 2026 ansteigen und danach zum Ende des Anpassungszeitraums (2028) auf 44,2 % des BIP zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Mittelfristig, d. h. bis 2038, dürfte sich die Schuldenquote dem Plan zufolge bis 2033 weitgehend stabilisieren und danach auf 47,5 % des BIP im Jahr 2038 ansteigen.

Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Tschechiens

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2038

Gesamtstaatlicher Schuldenstand

(% des BIP)

42,4

44,1

45,1

45,3

44,7

44,2

47,5

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

-3,8

-2,8

-2,5

-1,7

-0,9

-0,5

-2,6

Quelle: Mittelfristiger struktureller finanzpolitischer Plan Tschechiens

Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach mittelfristig unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.

Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo

(19)Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde sich das gesamtstaatliche Defizit von 2,8 % des BIP im Jahr 2024 schrittweise auf 0,5 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2028) verbessern.Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2028) nicht überschreiten. Außerdem würde das öffentliche Defizit in den 10 Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2038) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen würde der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang stehen.

Makroökonomische Annahmen des Plans

(20)Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Tschechien am 21. Juni 2024 übermittelt hat. So werden im Plan unterschiedliche Annahmen in Bezug auf acht Variablen zugrunde gelegt, insbesondere den Ausgangspunkt (struktureller Primärsaldo im Jahr 2024), das potenzielle BIP-Wachstum, das reale BIP-Wachstum, das Wachstum des BIP-Deflators, den nominalen (impliziten) Zinssatz, den Fiskalmultiplikator, Bestandsanpassungen und Annahmen für Einnahmen (d. h. angenommene Elastizitäten). Im Folgenden werden diese unterschiedlichen Annahmen bewertet.

(21)Die Unterschiede bei den Annahmen, die sich am stärksten auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, werden nachstehend einzeln aufgeführt und separat bewertet.

·Im Plan wird ein Ausgangspunkt (struktureller Primärsaldo im Jahr 2024) von –0,7 % des BIP zugrunde gelegt, was unter dem von der Kommission angenommenen Wert von –0,1 % des BIP liegt. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums niedriger ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Dies erklärt sich durch das Vorliegen aktuellerer Informationen im Vergleich zu den Annahmen der Kommission, einschließlich einer niedrigeren Schätzung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Jahr 2024 (–2,8 % des BIP im Plan gegenüber –2,4 % des BIP nach den Annahmen der Europäischen Kommission). Dies steht mit der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission weitgehend im Einklang. Folglich wird diese Annahme als hinreichend begründet erachtet.

·Der Plan geht von einem potenziellen BIP-Wachstum von durchschnittlich 1,6 % im Anpassungszeitraum (2025-2028) aus. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums höher ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Nach dem Ende des Anpassungszeitraums (2029-2038) nähern sich die Potenzialwachstumsreihen den Annahmen der Kommission an, was zu einem höheren durchschnittlichen Potenzialwachstum im Plan führt als gemäß den Annahmen der Kommission (1,4 % gegenüber 1,3 %). Die Abweichung bis 2028 ist auf die günstigeren kurzfristigen makroökonomischen Projektionen Tschechiens im Plan und eine leichte Aufwärtskorrektur des BIP-Wachstums für 2023 zurückzuführen. Darüber hinaus geht aus dem Plan hervor, dass bei den Schätzungen des Potenzialwachstums die makroökonomische Prognose des Plans vom August 2024 für den Zeithorizont bis 2028 berücksichtigt wurde. Zudem steht das kumulierte Wachstum über den Projektionszeitraum nach wie vor weitgehend im Einklang mit den Ergebnissen der gemeinsam vereinbarten Methode. Folglich wird diese Annahme als hinreichend begründet erachtet.

·In dem Plan wird davon ausgegangen, dass das Wachstum des BIP-Deflators während des Projektionszeitraums um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte niedriger ausfällt als in der Annahme der Kommission. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums niedriger ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Diese vorsichtigere Annahme als in den Vorab-Leitlinien der Kommission wird im Plan durch die Einbeziehung aktuellerer Daten erklärt sowie durch die Annahme, dass das Inflationsziel von 2 % (VPI-Wachstum) bis Mitte 2026 erreicht wird und dass sich der BIP-Deflator im Jahr 2028 an diesen Wert annähert und über den verbleibenden Projektionszeitraum hinweg stabil bei den Werten von 2028 bleibt. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet.

·In dem Plan wird davon ausgegangen, dass der nominale (implizite) Zinssatz über den Projektionszeitraum um durchschnittlich 0,6 Prozentpunkte niedriger ausfällt als in der Annahme der Kommission. Dies trägt dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums höher ist als gemäß den Annahmen der Kommission. Die Abweichung ist auf die Annahme zurückzuführen, dass die lang- und kurzfristigen Marktzinssätze um einen Prozentpunkt niedriger ausfallen, was eine optimistischere Annahme als die der Kommission darstellt. Dies erklärt sich durch die Einbeziehung aktuellerer Daten und die Anwendung einer anderen Methode, die von einem Rückgang der Marktzinssätze im Einklang mit dem Pfad des Basiszinssatzes der Zentralbank ausgeht. Die Abweichung ergibt sich auch aus der etwas günstigeren Annahme des realen BIP-Wachstums im Plan (Nennereffekt). Folglich wird diese Annahme als hinreichend begründet erachtet.

Die verbleibenden Abweichungen gegenüber den Annahmen der Europäischen Kommission wirken sich nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus. Alle Unterschiede zusammengenommen führen insgesamt zu einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum, das im Plan geringer ist als das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum, das auf Basis der technischen Informationen zu erwarten wäre. Darüber hinaus verpflichtet sich Tschechien in seinem Plan zu einem Nettoausgabenpfad, der sogar unter dieser Obergrenze liegt. Die Europäische Kommission wird die vorstehende Bewertung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung dieser Empfehlung berücksichtigen.

Haushaltsstrategie des Plans

(22)Der Plan enthält keine indikative Haushaltsstrategie zur Umsetzung des Nettoausgabenpfads des Plans, da der Pfad nur als technische Obergrenze dient, hinsichtlich derer sich Tschechien verpflichtet, eine Überschreitung zu vermeiden. Die genaue Spezifizierung der einschlägigen politischen Maßnahmen muss in den jährlichen Haushaltsplänen bestätigt oder angepasst und quantifiziert werden.

Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen, und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union

(23)In dem Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich weiterer Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der an Tschechien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan umfasst 128 Reformen und Investitionen, von denen 78 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und 85 durch die kohäsionspolitischen Fonds finanziell unterstützt werden.

(24)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan 63 Maßnahmen, von denen 52 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des grünen Wandels sind im nationalen Energie- und Klimaplan der Tschechischen Republik enthalten. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Reformen LEX RES I und II, mit denen die Genehmigung und der Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen gestrafft, Energiegemeinschaften eingeführt und das Energiedatenzentrum eingerichtet werden. Bald wird LEX RES III für ein flexibleres Elektrizitätsnetz sorgen. Was die Energieeffizienz betrifft, so werden mit den Programmen „NZÚ“ und „NZÚ Light“ umfassende Renovierungen von Gebäuden unterstützt. Weitere einschlägige Maßnahmen umfassen die Elektrifizierung von Bahnstrecken und den Austausch von Fahrzeugen durch emissionsärmere Fahrzeuge. Mit diesen Maßnahmen sollen die länderspezifischen Empfehlungen in den Politikbereichen erneuerbare Energien, Energieinfrastruktur und -netze, Energieeffizienz (2019, 2020, 2022 und 2023 an Tschechien gerichtet) und nachhaltiger Verkehr (2019, 2020 und 2023 an Tschechien gerichtet) umgesetzt werden. Im Hinblick auf die Herausforderungen des digitalen Wandels umfassen die wichtigsten Maßnahmen Reformen und Investitionen zur Entwicklung der 5G-Infrastruktur in ländlichen Gebieten und Gebieten mit dringendem Bedarf, zur Ausweitung der 5G-Signalabdeckung, auch in Verkehrskorridoren und Zügen, und zur Unterstützung industrieller FuE-Projekte, die 5G nutzen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die länderspezifischen Empfehlungen (2019 und 2020) im Politikbereich digitale Konnektivität und Infrastruktur.

(25)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, die auch die Europäische Säule sozialer Rechte umfasst, beinhaltet der Plan 48 Maßnahmen, von denen 23 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf die Herausforderungen im Bereich intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gehören der Entwurf eines Gesetzes über Forschung, Entwicklung, Innovation und Wissenstransfer, Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen und die nationale Strategie für das öffentliche Auftragswesen. Mit diesen Maßnahmen sollen die länderspezifischen Empfehlungen (2019, 2020 und 2024) im Politikbereich Unternehmensumfeld, einschließlich KMU-Politik sowie Forschung und Innovation, und die länderspezifische Empfehlung 2019 zum qualitätsbasierten Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf die Herausforderungen im Bereich des sozialen und territorialen Zusammenhalts gehören die Änderung der ersten Säule des Rentensystems, ein Pilotprojekt zur Erprobung eines neuen Instruments zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und sozial benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt, die Erhöhung der Kapazitäten von vorschulischen Kinderbetreuungsdiensten, die Fortbildung zum Erwerb digitaler Kompetenzen und die Entwicklung der digitalen Bildung. Weitere einschlägige Maßnahmen sind das geänderte Baugesetz und der Entwurf eines Gesetzes über Wohnraumförderung. Diese Maßnahmen betreffen die länderspezifischen Empfehlungen (2019, 2022, 2023 und 2024) zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems, die länderspezifischen Empfehlungen 2020 in den Bereichen aktive Arbeitsmarktpolitik und soziale Inklusion, die länderspezifischen Empfehlungen 2019 zur Verbesserung des Zugangs zu erschwinglicher Kinderbetreuung, die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 zur Förderung digitaler Kompetenzen und des Zugangs zum digitalen Lernen sowie die länderspezifischen Empfehlungen 2022 und 2023 zur Bereitstellung von sozialem und erschwinglichem Wohnraum. Der Plan enthält keine Maßnahmen, die auf die Vermittlung und den Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen abzielen, die für den grünen Wandel erforderlich sind, um der länderspezifischen Empfehlung 2023 im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Rechnung zu tragen. Der Plan enthält keine Maßnahmen zur Verringerung von Negativanreizen aufgrund von Steuer- und Sozialleistungen, die Eltern davon abhalten, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren, und trägt damit der länderspezifischen Empfehlung 2024 zur Förderung einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen keine Rechnung. Zu den wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf die Herausforderungen im Bereich Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz gehören das Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern und der Entwurf eines Gesetzes über Lobbyarbeit, ein Aktionsplan für Humanressourcen für zentrale Regierungsbehörden und die Erhöhung und Indexierung periodischer Steuern auf Immobilien. Diese Maßnahmen betreffen die länderspezifische Empfehlung 2019 zur Annahme ausstehender Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die länderspezifische Empfehlung 2024 zur Stärkung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung Tschechiens, Talente anzuziehen, zu binden und zu entwickeln, und die länderspezifische Empfehlung 2024 zur Erhöhung der Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern. Der Plan enthält keine Maßnahmen im Gesundheitswesen, mit denen die länderspezifische Empfehlung 2019 zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Gesundheitssystems umgesetzt wird. Zu den wichtigsten Maßnahmen für die nächste Generation gehören die Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Vorschulbildung, die Unterstützung der Integration von Kindern von Drittstaatsangehörigen, die laufende Reform der Lehrerausbildung und die Stärkung der Inklusion im Bildungswesen. Mit diesen Maßnahmen wird der länderspezifischen Empfehlung 2019 zur Verbesserung der Qualität und Inklusivität von Bildung Rechnung getragen. Der Plan enthält keine Maßnahmen im Hochschulsektor zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 2024 zur Erhöhung der Teilnahme an der Hochschulbildung.

(26)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit umfasst der Plan Maßnahmen, mit denen diese gemeinsame Priorität angegangen werden soll, von denen keine aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt wird. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Anmietung von LNG-Terminalkapazitäten und der Abschluss des Projekts TAL+ im Hinblick auf die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen aus Russland. Mit diesen Maßnahmen soll der länderspezifischen Empfehlung 2022 zur Diversifizierung der Einfuhren fossiler Brennstoffe Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ergreift die Regierung Schritte, um die bestehenden Blöcke des Kernkraftwerks Dukovany zu ersetzen.

(27)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten sieht der Plan in Übereinstimmung mit den NATO-Verpflichtungen eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf rund 2 % des BIP im Jahr 2024 vor. 

(28)Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem Aufbau- und Resilienzplan Tschechiens. Der überwiegende Teil der im Plan enthaltenen Maßnahmen wird aus den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Im Plan und im Anhang des Plans werden die Reformen und Investitionen in Bezug auf die kohäsionspolitischen Mittel und den Aufbau- und Resilienzplan umfassend dargestellt.

(29)Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Tschechien in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, einschließlich der Kohärenz mit dem Europäischen Klimagesetz, umfasst der Investitionsbedarf die Umgestaltung des Energiesektors, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, die Verringerung des Energieverbrauchs und der Emissionen von Gebäuden, den Ausbau der 5G-Mobilfunknetzinfrastruktur und die Vereinfachung des Zugangs zu digitalen öffentlichen Diensten. Zur Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz plant Tschechien, in innovative Start-up-Unternehmen und wachsende Unternehmen zu investieren, Umschulung und Weiterbildung zu erleichtern und die Kapazitäten in der Kinderbetreuung zu erhöhen. Zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit beabsichtigt Tschechien, die angewandte Energieforschung zu fördern.

Fazit der Bewertung der Kommission

(30)Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Tschechiens in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263.

GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG

(31)Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass der Rat Tschechien gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen sollte, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten —

EMPFIEHLT TSCHECHIEN

1.sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.

Der Rat fordert Tschechien auf, die Durchführung von Reformen und Investitionen sicherzustellen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere der länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden sollen.

ANHANG I

Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)

Tschechien

Jahr

2025

2026

2027

2028

Wachstumsrate

(%)

Jährlich

4,5

2,5

2,6

2,9

Kumuliert*

10,1

12,9

15,8

19,2

* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023.

Geschehen zu Straßburg am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl. L, 2024/12651263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/ojttp://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj ).
(2)    Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj ).
(3)    Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj ).
(4)    Nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(5)    Die den Mitgliedstaaten und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelten Vorab-Leitlinien umfassen technische Informationen i) mit und ohne Verlängerung des Anpassungszeitraums (und somit für 4 bzw. 7 Jahre) und ii) mit und ohne Absicherung der Defizitresilienz. Zudem umfassen sie die wichtigsten Ausgangsbedingungen und zugrunde liegenden Annahmen, die im Kontext des Rahmens der Kommission für die mittelfristige Projektion des gesamtstaatlichen Schuldenstands verwendet wurden. Der Referenzpfad wurde auf der Grundlage der im Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission beschriebenen Methodik berechnet ( https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/debt-sustainability-monitor-2023_en ). Er basiert auf der Frühjahrsprognose 2024 der Europäischen Kommission und ihrer mittelfristigen Verlängerung bis 2033; das langfristige BIP-Wachstum und die langfristigen Kosten der Bevölkerungsalterung stehen ihrerseits mit dem gemeinsamen Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024 der Kommission und des Rates im Einklang ( https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en ).
(6)     https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en#czechia
(7)    Die in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegte Absicherung der Defizitresilienz sieht vor, dass die jährliche Verbesserung des strukturellen Primärsaldos 0,4 Prozentpunkte des BIP (bzw. 0,25 Prozentpunkte des BIP im Falle einer Verlängerung des Anpassungszeitraums) beträgt, bis das strukturelle Defizit unter 1,5 % des BIP liegt.
(8)    Empfehlung des Rates zur Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik Tschechiens, noch nicht veröffentlicht.
(9)    Im Szenario ohne Absicherung der Defizitresilienz.
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