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Document 52024DC0705

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK Europäisches Semester 2025: Den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung mit Leben füllen

COM/2024/705 final

Straßburg, den 26.11.2024

COM(2024) 705 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Europäisches Semester 2025: Den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung mit Leben füllen


Mit dem heutigen Paket beginnt der erste Umsetzungszyklus des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, der am 30. April 2024 in Kraft getreten ist 1 . Dabei handelt es sich um die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU‑Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung seit der Wirtschafts‑ und Finanzkrise. Der neue Rahmen zielt in erster Linie darauf ab, die Schuldentragfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken und durch wachstumsfördernde Reformen und vorrangige Investitionen in allen Mitgliedstaaten ein nachhaltiges und inklusives Wachstum voranzubringen. Er trägt dazu bei, die EU wettbewerbsfähiger zu machen und besser auf künftige Herausforderungen vorzubereiten, indem Fortschritte auf dem Weg zu einer grünen, digitalen, inklusiven und widerstandsfähigen Wirtschaft unterstützt werden. Die heute veröffentlichten Dokumente sind ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung dieses neuen Rahmens. Nach Billigung durch den Rat werden sie kohärente politische Grundsätze für die Wirtschafts‑ und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren liefern.

Der neue Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung wird zu einer wirksamen Koordinierung der Wirtschaftspolitik und der multilateralen haushaltspolitischen Überwachung beitragen. Er gewährleistet ein hohes Maß an politischer Kohärenz, wobei sowohl die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als auch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum im Mittelpunkt stehen. Durch ihn wird sichergestellt, dass die Reformen und Investitionen, die zur Förderung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums im Einklang mit den europäischen Prioritäten erforderlich sind, sehr viel stärker in die haushaltspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten einbezogen werden.

Reformen und Investitionen sind von entscheidender Bedeutung, um neuen und bestehenden Herausforderungen zu begegnen und zu einem glaubwürdigen Schuldenabbau beizutragen. Zu den Prioritäten der EU gehören die Sicherung des grünen und des digitalen Wandels, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, sowie der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Stärkung der Sicherheitskapazität Europas. Mit dem neuen Rahmen werden die Mitgliedstaaten zu notwendigen Reformen und Investitionen in diesen Bereichen ermutigt, und er erleichtert deren Durchführung. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten dargelegt, wie sie Reformen und Investitionen umsetzen werden, um den wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelt wurden, und den gemeinsamen Prioritäten der Union gerecht zu werden. 2 Vor allem können die Mitgliedstaaten ihre haushaltspolitische Anpassung gradueller vornehmen, wenn ihren Plänen Investitions‑ und Reformzusagen zugrunde gelegt werden, die zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum und Resilienz beitragen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen und den gemeinsamen Prioritäten der Union Rechnung tragen.

Die haushaltspolitischen Ziele sollten differenziert sein und mit den Erwägungen der Mitgliedstaaten zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Einklang stehen. Der neue gemeinsame EU‑Rahmen ermöglicht es, im Hinblick auf länderspezifische Erwägungen zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auf der Grundlage der jeweiligen Haushaltslage zwischen den Mitgliedstaaten zu differenzieren. Ein solcher risikobasierter Überwachungsrahmen ermöglicht erforderlichenfalls einen glaubwürdigen und schrittweisen Abbau des öffentlichen Schuldenstands und stellt sicher, dass die Haushaltsdefizite auf transparente Weise unter den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt oder darunter gehalten werden, wobei die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten gewährleistet ist.

Durch seine mittelfristige Ausrichtung, mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer politischen Ziele und eine bessere Durchsetzung fördert der Rahmen die Einhaltung der Vorschriften. Die von der Kommission heute bewerteten mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne (im Folgenden „mittelfristige Pläne“) stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens. In diesen Plänen werden die haushaltspolitischen Ziele der Mitgliedstaaten sowie Reformen und Investitionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der EU und der länderspezifischen Empfehlungen dargelegt. Somit stützt sich der Rahmen auf Erkenntnisse aus dem auf Verpflichtungen basierenden Ansatz der Aufbau‑ und Resilienzfazilität (RRF) für die politische Koordinierung, mit einer starken nationalen Eigenverantwortung für die Politikgestaltung und die Ergebnisse auf der Grundlage der Anforderungen des neuen Rahmens und der im Vorfeld an die Mitgliedstaaten übermittelten Leitlinien der Kommission. Wie bei der Aufbau‑ und Resilienzfazilität fördert der neue Rahmen die positive Wechselwirkung zwischen Reformen und Investitionen. Der neue Rahmen kombiniert eine stärkere Eigenverantwortung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung der EU‑Haushaltsregeln.

Durch die anhaltende wirtschaftliche Belebung und Inanspruchnahme von Finanzhilfen aus der Aufbau‑ und Resilienzfazilität und anderen EU‑Mitteln herrschen günstige Rahmenbedingungen, um das Potenzial der EU für nachhaltiges und inklusives Wachstum zu verbessern, Investitionen zu fördern und Herausforderungen für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen anzugehen. Die europäische Wirtschaft hat sich als widerstandsfähig erwiesen und gewinnt an Dynamik, wobei jedoch angesichts der Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands und des öffentlichen Defizits ein stärkerer Fokus auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erforderlich ist. Nach einer anhaltenden und breit angelegten Stagnation ist die EU‑Wirtschaft im Jahr 2024 auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Der Arbeitsmarkt zeigte sich stabil und der Inflationsdruck ist weiter zurückgegangen. Die Bedingungen für eine leichte Beschleunigung der Inlandsnachfrage scheinen trotz stärkerer Unsicherheit gegeben zu sein. Da der Konsum anzieht und die Investitionen nach dem Rückgang im Jahr 2024 wieder steigen dürften, wird das Wirtschaftswachstum in der EU 2025 wahrscheinlich auf 1,5 % und 2026 weiter auf 1,8 % steigen. Die Inanspruchnahme von EU‑Mitteln (insbesondere im Rahmen von NextGenerationEU (RRF) und der Kohäsionspolitik) dürfte 2025 und 2026 zunehmen und so die Investitionen der Mitgliedstaaten weiter unterstützen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten in ihren mittelfristigen Plänen dargelegt, dass sie ihre Investitionen im Planungszeitraum aufrechterhalten oder erhöhen werden. Dieses günstigere Umfeld erleichtert die gemäß dem neuen Rahmen notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Mitgliedstaaten mit hohem Defizit und/oder Schuldenstand. Der für 2025 erwartete leicht kontraktive haushaltspolitische Kurs im Euro‑Währungsgebiet geht mit einer Ausweitung der Investitionen einher, was darauf hindeutet, dass der neue haushaltspolitische Rahmen wirksam dafür sorgt, dass die Anpassung schrittweise erfolgt und die Investitionen nicht beeinträchtigt.

Diese Mitteilung gliedert sich in vier Abschnitte. In Abschnitt I wird das Ziel eines integrierten haushaltspolitischen Pakets für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Wirtschaftswachstum vorgestellt. Abschnitt II gibt einen Überblick über die Bewertung der mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne der Mitgliedstaaten. In Abschnitt III werden die in diesem Herbst anstehenden Schritte im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit erläutert. Er umfasst die nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV vorgeschlagenen Empfehlungen für Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, und den Abschluss des jüngsten Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 für zwei Mitgliedstaaten. Abschnitt IV enthält einen Überblick und eine Bewertung der diesjährigen Übersichten über die Haushaltsplanung sowie eine Bewertung des haushaltspolitischen Kurses und des Policy‑Mix im Euro‑Währungsgebiet. Die Anhänge enthalten weitere Einzelheiten zu jedem der oben genannten Abschnitte.

I.Ein integriertes haushaltspolitisches Paket für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und Wirtschaftswachstum

Das Paket umfasst die Bewertungen der mittelfristigen Pläne und der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2025 sowie die Umsetzung der Defizitverfahren. Diesbezüglich werden heute insbesondere folgende Dokumente veröffentlicht: i) Empfehlungen der Kommission für Empfehlungen des Rates zu den mittelfristigen Plänen von 21 Mitgliedstaaten, ii) Empfehlungen der Kommission für Empfehlungen des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 in Bezug auf acht Mitgliedstaaten zur Beendigung des übermäßigen Defizits und iii) ein Bericht der Kommission nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV zu zwei Mitgliedstaaten, in dem die Einhaltung des Defizitkriteriums von 3 % des BIP bewertet wird, und iv) die Stellungnahmen der Kommission zu den Übersichten über die Haushaltsplanung von 17 Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets (siehe Anhang I).

Diese Verfahren sind zwar rechtlich voneinander getrennt, aber inhaltlich untrennbar miteinander verbunden. In den mittelfristigen Plänen werden in der Regel der haushaltspolitische Pfad des Mitgliedstaats (definiert in Bezug auf das Nettoausgabenwachstum) sowie vorrangige Reformen und Investitionen für die nächsten vier Jahre festgelegt. 3 Bei den Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets enthalten die Übersichten über die Haushaltsplanung den von der nationalen Regierung vorgeschlagenen jährlichen Haushaltsplanentwurf, d. h. die spezifischen ausgaben‑ und einnahmenseitigen Maßnahmen zur Umsetzung des im mittelfristigen Plan für das kommende Jahr festgelegten haushaltspolitischen Pfads. Das Defizitverfahren schließlich soll bei einem übermäßigen Defizit eines Mitgliedstaats die Richtung für dessen Korrektur vorgeben.

Angesichts dieser Umstände hat die Kommission den Zeitplan für die Verfahren angeglichen und eine integrierte Bewertung durchgeführt, um die Kohärenz ihrer haushaltspolitischen Überwachung zu gewährleisten. Als die Kommission im Frühjahr ihre Vorschläge für Beschlüsse des Rates über das Bestehen übermäßiger Defizite nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV zu sieben Mitgliedstaaten vorlegte, hat sie ihre Empfehlungen für Empfehlungen des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV ausnahmsweise bis zur Vorlage und Bewertung der mittelfristigen Pläne verschoben. 4 So konnte sie dafür sorgen, dass der Korrekturpfad im Rahmen des Defizitverfahrens – vorbehaltlich einer positiven Bewertung des mittelfristigen Plans – dem im mittelfristigen Plan vorgesehenen Nettoausgabenpfad Rechnung trägt. Darüber hinaus wurde der Zeitplan für die Bewertung der ersten mittelfristigen Pläne an das Verfahren der Übersichten über die Haushaltsplanung angepasst, sodass Letztere anhand des in den mittelfristigen Plänen enthaltenen haushaltspolitischen Pfads für 2025 bewertet werden konnten. 5  In den Übersichten über die Haushaltsplanung können somit die ersten Schritte zur Umsetzung des mittelfristigen Plans mit konkreten politischen Maßnahmen für das erste Jahr (2025) dargelegt werden. In Zukunft wird die Einhaltung der Vorschriften bei allen drei Verfahren ausschließlich auf der Grundlage des Nettoausgabenwachstums – dem einzigen operativen Indikator des neuen Rahmens – bewertet, wodurch Kohärenz und Transparenz gewährleistet werden.

II.Überblick über die mittelfristigen Pläne

Die Kommission hat 21 der 22 vorgelegten mittelfristigen Pläne bewertet und schlägt Empfehlungen des Rates zu diesen Plänen vor. Nach konstruktiven fachlichen Dialogen mit den Mitgliedstaaten ist die Kommission der Auffassung, dass die mittelfristigen Pläne für Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien und Zypern die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung (im Folgenden „Verordnung“) erfüllen und einen glaubwürdigen haushaltspolitischen Pfad zur Gewährleistung der mittelfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen enthalten. Im Falle der Niederlande schlägt die Kommission vor, den Nettoausgabenpfad zu billigen, der mit den von ihr im Juni übermittelten technischen Informationen im Einklang steht, während die Kommission für alle anderen Mitgliedstaaten vorschlägt, den in den jeweiligen mittelfristigen Plänen festgelegten haushaltspolitischen Pfad zu billigen. Ungarns Plan wurde am 4. November 2024 vorgelegt und wird derzeit noch innerhalb der Sechswochenfrist im Einklang mit der Verordnung bewertet. Die Vorlage der Pläne von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen und Österreich hat sich aufgrund der Parlamentswahlen und der Bildung neuer Regierungen verzögert.

Bei 5 der 21 von der Kommission bewerteten mittelfristigen Pläne (Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien) wird der empfohlene Zeitraum für die Haushaltsanpassung von vier auf sieben Jahre verlängert. Der Verlängerung des Anpassungszeitraums bei diesen fünf Mitgliedstaaten wird eine Reihe von Investitions‑ und Reformzusagen zugrunde gelegt, die zu nachhaltigem und inklusivem Wachstum und Resilienz beigetragen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen und durch die die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen, benannt wurden, sowie die gemeinsamen Prioritäten der Union angegangen werden. Im Einklang mit der Verordnung haben die Mitgliedstaaten der Verlängerung ihres Anpassungszeitraums einschlägige Maßnahmen in ihren Aufbau‑ und Resilienzplänen (ARP) in Verbindung mit ARP‑Maßnahmen mit weiteren Spezifikationen und zusätzlichen Maßnahmen zugrunde gelegt. So hat Rumänien beispielsweise die Rentenreform und die Reform der Sonderrentensysteme, die in seinem ARP enthalten waren, in seinen Plan aufgenommen. Und der Plan Frankreichs umfasst ein Investitionsprogramm zur Unterstützung des Wandels in strategischen Wirtschaftszweigen, das die im Rahmen des französischen ARP eingegangenen Verpflichtungen ergänzt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer mittelfristigen Pläne eine Reihe neuer Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören beispielsweise eine umfassende Reform der Sozialversicherung in Finnland, Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems in Italien und eine Reform des Visasystems für Arbeit und Arbeitssuche in Spanien.

Die Mitgliedstaaten haben in ihren mittelfristigen Plänen dargelegt, dass sie ihre Investitionen im Planungszeitraum aufrechterhalten oder steigern werden. Angesichts der Tatsache, dass der Schwerpunkt des neuen Rahmens auf Investitionen und Reformen liegt, um mittel‑ und langfristig ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu erzielen, planen die meisten Mitgliedstaaten, die national finanzierten Investitionen bis 2028 zu steigern. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten, die eine Verlängerung ihres Zeitraums für die Haushaltsanpassung beantragt und sich im Einklang mit der Verordnung verpflichtet haben, zumindest das vor den Plänen bestehende mittelfristige Niveau der national finanzierten öffentlichen Investitionen beizubehalten. 6

Alle Mitgliedstaaten haben ihre politischen Absichten in Bezug auf die Reformen und Investitionen mitgeteilt, die sie zur Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der EU in ihren Plänen vorgesehen haben. Die Mitgliedstaaten erläutern in ihren Plänen, wie sie die Umsetzung von Reformen und Investitionen gewährleisten, mit denen sie die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angehen werden. Die Mitgliedstaaten sind ferner verpflichtet, darüber Bericht zu erstatten, wie sie die gemeinsamen Prioritäten der EU umsetzen werden, darunter einen fairen grünen und digitalen Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, Energieversorgungssicherheit und erforderlichenfalls den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten. Die Mitgliedstaaten haben in ihre Pläne eine umfassende Reform‑ und Investitionsagenda aufgenommen, die die Politikbereiche im Zusammenhang mit den gemeinsamen Prioritäten der EU umfasst und gegebenenfalls den Herausforderungen, die in den an sie gerichteten länderspezifischen Empfehlungen des Rates genannt sind, Rechnung trägt. Maßnahmen zur Bewältigung des gerechten grünen und digitalen Wandels, z. B. durch Unterstützung energieeffizienter Gebäuderenovierungen und Investitionen in die Energieinfrastruktur, sind auch im Zusammenhang mit den nationalen Energie‑ und Klimaplänen zu sehen. Beispiele für Maßnahmen, die in den Plänen zur Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz ergriffen wurden, sind Reformen des Sozialschutzes oder des Rentensystems, Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der Gesundheitsversorgung oder zur Förderung von Kompetenzen und lebenslangem Lernen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Kinderbetreuung. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat auch Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz ihres Justizsystems und ihrer Steuerungsrahmen in ihre Pläne aufgenommen. Die Pläne umfassen Reformzusagen sowie Investitionen, die dazu beitragen werden, den Investitionsbedarf im Zusammenhang mit den gemeinsamen Prioritäten der EU, auch in Bezug auf den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten, zu decken. Die Kommission hat die Absichten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Reformen und Investitionen analysiert. Die Bewertung der Umsetzung der Reformen und Investitionen wird bereits ab dem Frühjahr 2025 im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters durchgeführt, nachdem die Mitgliedstaaten die ersten jährlichen Fortschrittsberichte vorgelegt haben.

Die Umsetzung der mittelfristigen Pläne durch die Mitgliedstaaten wird im Frühjahr 2025 und anschließend in den folgenden wirtschafts‑ und haushaltspolitischen Überwachungs‑ und Koordinierungsrunden im Frühjahr und Herbst bewertet. Die erste Bewertung im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters wird sich auf die jährlichen Fortschrittsberichte stützen, die die Mitgliedstaaten im Frühjahr 2025 vorzulegen haben. Anhand dieser Berichte kann die Kommission die Umsetzung des haushaltspolitischen Pfads, die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen und Investitionen, zu denen sich die Mitgliedstaaten in ihren mittelfristigen Plänen verpflichtet haben, sowie die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Frühjahr bewerten. Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, müssen auch über die aufgrund der Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV ergriffenen Maßnahmen Bericht erstatten.

III.Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Das Herbstpaket enthält acht Empfehlungen an den Rat zur Festlegung des haushaltspolitischen Pfads zur Korrektur des übermäßigen Defizits von Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind. Dazu gehören die sieben Mitgliedstaaten, gegen die im Juli 2024 ein Defizitverfahren eingeleitet wurde (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn), sowie Rumänien, gegen das seit 2020 ein Defizitverfahren läuft. Wenn die Kommission dem Rat empfiehlt, den im mittelfristigen Plan enthaltenen haushaltspolitischen Pfad zu billigen, so steht der Korrekturpfad in der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Einklang mit dem im mittelfristigen Plan vorgesehenen Nettoausgabenpfad. Wenn – wie bei Belgien und Ungarn – keine solche Empfehlung vorliegt, beruht der Korrekturpfad in der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens auf dem auf der Grundlage der jüngsten Daten aktualisierten Referenzpfad der Kommission für vier Jahre. Die Kommission ist bereit, nach einer positiven Bewertung und der Billigung des mittelfristigen Plans dieser Mitgliedstaaten durch den Rat eine überarbeitete Empfehlung zu empfehlen.

Bei zwei Mitgliedstaaten (Finnland und Österreich) hat die Kommission die Einhaltung des Defizitkriteriums geprüft, um zu entscheiden, ob ein Defizitverfahren einzuleiten ist. Auf der Grundlage des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 wird die Kommission in Erwägung ziehen, die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich vorzuschlagen. Österreich hat für 2024 ein geplantes Defizit gemeldet, das über dem Referenzwert von 3 % des BIP liegt, und die Kommission geht in ihrer Prognose für 2025 oder 2026 unter der Annahme einer unveränderten Politik nicht von einer Senkung unter den Referenzwert von 3 % des BIP aus. 7 Die Kommission wird daher erwägen, dem Rat die Feststellung des Bestehens eines übermäßigen Defizits in Österreich vorzuschlagen. Die österreichischen Behörden bekundeten ihre Absicht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit im Jahr 2025 unter 3 % zu bringen. Sobald die Regierung eine formale Einigung über ausreichend detaillierte einschlägige Maßnahmen erzielt hat, wird die Kommission diese bewerten. Im Falle Finnlands, das für 2024 ebenfalls ein geplantes Defizit von mehr als 3 % des BIP gemeldet hat, beabsichtigt die Kommission nicht, die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen, da das Defizit den Prognosen zufolge den Referenzwert ohne zusätzliche politische Maßnahmen bereits 2025 nicht mehr überschreiten wird. Darüber hinaus überprüfte die Kommission die Haushaltslage derjenigen Mitgliedstaaten, die im Frühjahr 2024 von dem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 betroffen waren, gegen die die Kommission jedoch keine Empfehlung zur Einleitung eines Defizitverfahrens ausgesprochen hatte (Estland, Slowenien, Spanien und Tschechien), und kam zu dem Schluss, dass die Bewertung vom Frühjahr nach wie vor gültig war.

IV.Übersichten über die Haushaltsplanung und haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet – ein Überblick

Die Kommission hat die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets für 2025 bewertet und geprüft, ob sie geeignete erste Schritte zur Umsetzung ihrer mittelfristigen Pläne darstellen. Die Kommission hat gesonderte Stellungnahmen zur Bewertung von 17 Übersichten über die Haushaltsplanung veröffentlicht. Die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung konzentriert sich auf das Nettoausgabenwachstum im Zeitraum 2024-2025 unter Berücksichtigung der Herbstprognose 2024 der Kommission. Unter Anwendung der qualitativen länderspezifischen haushaltspolitischen Empfehlungen 2024 wird in den Stellungnahmen bewertet, ob die Nettoausgaben innerhalb der in den mittelfristigen Plänen der Mitgliedstaaten festgelegten Obergrenzen liegen, sofern ein solcher Plan vorliegt und dem Rat zur Billigung empfohlen wird. Andernfalls bezieht sich die Bewertung auf den Referenzpfad (für Deutschland) oder technische Informationen (für die Niederlande), die den Mitgliedstaaten am 21. Juni 2024 übermittelt wurden, oder direkt auf die länderspezifische Empfehlung (für Litauen).

Insgesamt werden acht Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als mit den haushaltspolitischen Empfehlungen im Einklang stehend eingestuft. So stehen die Übersichten über die Haushaltsplanung von Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, der Slowakei, Slowenien und Zypern gemäß der Bewertung mit den Empfehlungen im Einklang. Die Übersichten über die Haushaltsplanung von Deutschland, Estland, Finnland, Luxemburg, Malta und Portugal stehen laut Bewertung nicht vollständig im Einklang mit der Empfehlung. In Deutschland, Estland, Finnland und Irland 8 wird das jährliche und/oder kumulative Nettoausgabenwachstum voraussichtlich über der jeweiligen Obergrenze liegen; in Luxemburg, Malta und Portugal ist ein Auslaufen der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis zum Winter 2024-2025 nicht vorgesehen, das Nettoausgabenwachstum dürfte jedoch unter der Obergrenze liegen. Im Falle der Niederlande wird die Übersicht als nicht im Einklang stehend bewertet, und im Falle von Litauen besteht die Gefahr, dass die Übersicht nicht im Einklang steht. Bei diesen Mitgliedstaaten werden Wachsamkeit und eventuell Maßnahmen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass ihr Haushaltsvollzug mit ihren länderspezifischen Empfehlungen und dem neuen Rahmen im Einklang steht. Was die Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets anbelangt, die keine Übersichten über die Haushaltsplanung 2025 vorgelegt haben (Belgien, Österreich und Spanien), so kann die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob ihre Haushaltspolitik im Jahr 2025 mit den Empfehlungen im Einklang steht.

Die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung durch die Kommission deutet auf einen leicht kontraktiven haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2025 hin, der in Verbindung mit einem anhaltenden Wachstum der öffentlichen Investitionen angemessen ist. Daher wird die Prämisse des neuen Rahmens, dass die Haushaltskonsolidierung nicht zulasten von Investitionen gehen darf, eingehalten. Der kontraktive haushaltspolitische Kurs im Jahr 2025 ist auf eine Verringerung der laufenden Nettoausgaben zurückzuführen, die teilweise durch steigende Investitionen ausgeglichen wird. Dies folgt auf einen kontraktiven Kurs im Jahr 2024 nach einer langen Expansionsphase, die auch durch hohe oder steigende öffentliche Schuldenstände gekennzeichnet war. Der für 2025 projizierte Kurs würde auch die geldpolitischen Anstrengungen unterstützen, die unternommen werden, um die Inflation wieder auf den Zielwert zurückzuführen. 

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die haushaltspolitischen Kurse im Jahr 2025 in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen werden, was den risikobasierten Ansatz des überarbeiteten Rahmens widerspiegelt. Im Einklang mit dem Ansatz des neuen Rahmens planen die Mitgliedstaaten mit größeren haushaltspolitischen Herausforderungen größere Konsolidierungsanstrengungen.

Die öffentlichen Investitionen dürften 2025 in fast allen Mitgliedstaaten wieder steigen. Insgesamt dürften die öffentlichen Investitionen im Euro‑Währungsgebiet 3,5 % des potenziellen BIP erreichen, im Vergleich zu 3 % des potenziellen BIP im Jahr 2019. Dies spiegelt die laufenden Bemühungen der Mitgliedstaaten wider – gestützt auf die Lehren aus der Finanzkrise aufzubauen, als Investitionen gekürzt wurden –, angesichts der zahlreichen Krisen seit 2019 die Investitionen zu schützen und auszubauen. Die Beiträge aus den nationalen Haushalten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, während die Aufbau‑ und Resilienzfazilität und die EU‑Fonds (einschließlich der kohäsionspolitischen Fonds) in mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen haben. 

ANHANG I: Übersichtstabelle zum haushaltspolitischen Teil des Herbstpakets

Land

Übersicht über die Haushaltsplanung – Übermittlung und Stellungnahme

Mittelfristiger Plan

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Übermittlung

Verlängerung des Anpassungszeitraums

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Billigung des Plans 

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 7

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3

BE

X

BG

k. A.

CZ

k. A.

X

X

DK

k. A.

X

X

DE

X

EE

X

X

X

IE

X

X

X

EL

X

X

X

ES

X

X

X

FR

X

X

X

X

X

HR

X

X

X

IT

X

X

X

X

X

CY

X

X

X

LV

X

X

X

LT

X

LU

X

X

X

HU

k. A.

X

X

MT

X

X

X

X

NL

X

X

X

AT

X

PL

k. A.

X

X

X

PT

X

X

X

RO

k. A.

X

X

X

X

SI

X

X

X

SK

X

X

X

X

FI

X

X

X

X

X

SE

k. A.

X

X

Anmerkung: Nur die Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets müssen eine Übersicht über die Haushaltsplanung vorlegen.

ANHANG II: Mittelfristige strukturelle finanzpolitische Pläne

I)Der neue Rahmen und das neue Verfahren

Die Umsetzung des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung, dessen Eckpfeiler die mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne der Mitgliedstaaten sind, begann im Frühjahr 2024. Das Verfahren für die mittelfristigen Pläne wurde in der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegt. 9  Im Rahmen der Pläne sollte auch die Kohärenz mit der korrektiven Komponente (Verordnung (EG) Nr. 1467/97) für Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, gewährleistet werden. Der erste Schritt bei der Ausarbeitung der Pläne bestand darin, dass auf Anfrage ein fachlicher Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission stattfand, gefolgt von fachlichen Dialogen mit allen Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass ihre Pläne mit der Verordnung im Einklang stehen.

Mitgliedstaaten mit einem prognostizierten gesamtstaatlichen Defizit von mehr als 3 % des BIP oder einer Schuldenquote von über 60 % im Jahr 2024 wurden Referenzpfade übermittelt. Diese Pfade bildeten einen Teil der Vorab-Leitlinien, die die Kommission den Mitgliedstaaten am 21. Juni 2024 im Vorfeld der fachlichen Dialoge übermittelt hatte und die auch Informationsanforderungen für die Pläne und die jährlichen Fortschrittsberichte enthielten. Im Referenzpfad wird eine länderspezifische maximale Wachstumsrate der Nettoausgaben festgelegt, die mit den Anforderungen des neuen Rahmens im Einklang steht. Durch den Referenzpfad sollte sichergestellt werden, dass sich der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad befindet oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit im Einklang mit den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird. Neun Mitgliedstaaten erhielten einen Referenzpfad (siehe Tabelle 2), während den anderen Mitgliedstaaten auf Anfrage technische Informationen übermittelt wurden. Aus den technischen Informationen geht hervor, welche Mindesthöhe des strukturellen Primärsaldos bis zum Ende der Laufzeit des Plans des Mitgliedstaats erforderlich wäre, um sicherzustellen, dass sein Schulden- und Defizitniveau mittelfristig weiterhin den Haushaltsregeln entspricht. 10  

Die Kommission nahm innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des neuen Rahmens 21 Empfehlungen für eine Empfehlung des Rates zu den mittelfristigen Plänen an. Die Empfehlungen der Kommission für eine Empfehlung des Rates enthalten auch eine ausführliche Bewertung des mittelfristigen Plans. Auf der Grundlage dieser Bewertung empfiehlt die Kommission dem Rat, eine Empfehlung anzunehmen, in der er die haushaltspolitische Anforderung von 20 dieser Pläne billigt, da sie den Anforderungen des neuen haushaltspolitischen Rahmens entsprechen. Insgesamt lässt sich daran der Nutzen der fachlichen Dialoge erkennen. Durch diese rasche Umsetzung wird für 2025 eine hochwertige haushaltspolitische Überwachung sichergestellt.

Die Mitgliedstaaten legen ihre mittelfristigen Pläne innerhalb der vereinbarten Fristen vor. Die mittelfristigen Pläne wurden gestaffelt eingereicht, wobei zwei Pläne (von Dänemark und Malta) fristgerecht zum 20. September 2024 vorgelegt wurden. Die meisten Mitgliedstaaten vereinbarten mit der Kommission einen Aufschub der Einreichung bis etwa zum 15. Oktober 2024, sodass die Pläne dann zusammen mit den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vorgelegt werden. Durch diesen Aufschub wurde sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Einhaltung innerstaatlicher Verfahren hatten, die an das neue Verfahren angepasst werden mussten, und dass die Pläne mit den Übersichten über die Haushaltsplanung kohärent waren.

Die Mitgliedstaaten berichteten über die zu ihren mittelfristigen Plänen durchgeführten Konsultationen. Die Mitgliedstaaten wurden nachdrücklich aufgefordert, Sozialpartner, regionale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere einschlägige nationale Interessenträger zu ihren mittelfristigen Plänen zu konsultieren. Darüber hinaus spielt die Einbeziehung der nationalen Parlamente in die Ausarbeitung der Pläne eine wichtige Rolle mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der in den Plänen enthaltenen politischen Verpflichtungen. Angesichts des engen zeitlichen Rahmens des diesjährigen Verfahrens und der Tatsache, dass keine Unterbrechung in der haushaltspolitischen Überwachung eintreten sollte, stellte dies in dieser ersten Runde keine Voraussetzung dar, wird es aber bei allen künftigen Plänen sein. Die Konsultation der nationalen Interessenträger erfolgte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich und uneinheitlich. Viele Mitgliedstaaten konsultierten die nationalen Parlamente und die Sozialpartner. Unabhängige nationale finanzpolitische Institutionen spielten in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der Pläne eine Rolle, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Ein ständiger Dialog mit den nationalen Interessenträgern und die Einbeziehung der nationalen Parlamente wären bei der Umsetzung der Pläne wichtig, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Fünf mittelfristige Pläne werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt, sodass ihre Bewertung in diesem Herbstpaket nicht enthalten ist. Die Vorlage der Pläne von Belgien, Bulgarien, Deutschland, Litauen und Österreich hat sich aufgrund der Parlamentswahlen und der Bildung neuer Regierungen verzögert. Die neuen Regierungen sollten ihre Pläne nach ihrem Amtsantritt möglichst bald vorlegen; anschließend wird die Kommission ihre Bewertung veröffentlichen. 

Die Kommission bewertete, ob die von den Mitgliedstaaten festgelegten Pfade für das Nettoausgabenwachstum, die der einzige Indikator sein werden, anhand dessen die künftige Einhaltung der Vorschriften bewertet werden wird, mittelfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten. Die Kommission prüfte bei jedem Plan, ob der darin vorgesehene Nettoausgabenpfad den Anforderungen der Verordnung entspricht, d. h., ob der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums tatsächlich auf einen plausibel rückläufigen Pfad gebracht oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP gehalten wird und ob das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gebracht und darunter gehalten wird. Die Kommission bewertete ferner, ob die Nettoausgabenpfade mit der in der Verordnung festgelegten Absicherung der Schuldentragfähigkeit und gegebenenfalls der Defizitresilienz im Einklang standen und ob – bei Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind – der Einhaltung des Defizitrichtwerts sowie der Notwendigkeit Rechnung getragen wurde, ein Verschieben der Anpassung auf das Ende des Zeitraums (Backloading) zu vermeiden. Die Einhaltung der Vorgaben wird für die Laufzeit der mittelfristigen Pläne ausschließlich auf der Grundlage des Nettoausgabenwachstums bewertet, was Transparenz gewährleistet und auch die makroökonomische Stabilisierung erleichtert. 11 Bei Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Antrags auf Verlängerung des Anpassungszeitraums ein verbindliches Reform- und Investitionspaket unterbreitet haben, prüfte die Kommission, ob die Kriterien für eine solche Verlängerung erfüllt waren. Bei allen Mitgliedstaaten analysierte die Kommission die Absichten der Mitgliedstaaten bezüglich der Reformen und Investitionen, die diese vorgesehen haben, um die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen und die gemeinsamen Prioritäten der EU anzugehen.

II)Verpflichtungen im Rahmen des mittelfristigen Plans und Bewertung durch die Kommission

Bei 20 der 21 bewerteten mittelfristigen Plänen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sie einen glaubwürdigen haushaltspolitischen Pfad vorgeben. Bei allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Niederlande wurde festgestellt, dass sie die Anforderungen der Verordnung in Bezug auf den Nettoausgabenpfad erfüllen, wobei im Fall der Niederlande das vorgeschlagene Nettoausgabenwachstum mittelfristig zu einer Überschreitung der im Vertrag festgelegten Referenzwerte führen dürfte. Angesichts der von den Niederlanden in ihrem Plan abgegebenen Erklärung, dass sie auf ihr Recht zur Vorlage eines überarbeiteten Plans verzichten, schlägt die Kommission dem Rat vor, stattdessen einen Nettoausgabenpfad zu empfehlen, der den technischen Informationen entspricht, die die Kommission den Niederlanden übermittelt hat. In Bezug auf die anderen Mitgliedstaaten schlägt die Kommission dem Rat vor, eine Empfehlung für die von den Mitgliedstaaten in ihre Pläne aufgenommenen Nettoausgabenpfade abzugeben. In Tabelle 2 ist das von den Mitgliedstaaten für den mittelfristigen Planungszeitraum geplante Nettoausgabenwachstum aufgeführt.

Die Kommission bewertete den in den Plänen enthaltenen Pfad für das Nettoausgabenwachstum anhand der in der Verordnung festgelegten Anforderungen. Hinsichtlich der zugrunde liegenden Annahmen stützt sich die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Elemente. Erstens prüfte die Kommission in Fällen, in denen die Mitgliedstaaten in ihrem Plan makroökonomische und haushaltspolitische Annahmen zugrunde legten, die von den Vorab-Leitlinien abweichen, ob der Unterschied auf transparente Weise und auf der Grundlage datengestützter, fundierter wirtschaftlicher Argumente erklärt und hinreichend begründet wird. Zweitens prüfte die Kommission, ob diese Unterschiede bei den Annahmen sowohl für sich genommen als auch gemeinsam Auswirkungen auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum haben, zu dem sich der Mitgliedstaat während des Anpassungszeitraums verpflichtet. Insgesamt stellte die Kommission fest, dass in Fällen, in denen das Nettoausgabenwachstum im Plan höher ist als in den Vorab-Leitlinien, diese Abweichung durch hinreichend begründete Unterschiede bei den Annahmen unterstützt wird.

Für fünf Mitgliedstaaten wird der empfohlene Zeitraum für die Haushaltsanpassung auf sieben Jahre verlängert, da sich diese Staaten zu einem einschlägigen Reform- und Investitionspaket verpflichtet haben. In allen fünf Fällen (Finnland, Frankreich, Italien, Rumänien und Spanien) wurde festgestellt, dass die Reform- und Investitionspakete die Voraussetzungen der Verordnung für eine Verlängerung erfüllen. Im Hinblick auf die Reform- und Investitionszusagen wurde festgestellt, dass sie das Wachstums- und Resilienzpotenzial nachhaltig verbessern und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen. Sie tragen den gemeinsamen Prioritäten der Union und den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen Rechnung und stellen sicher, dass das Niveau der national finanzierten öffentlichen Investitionen während des gesamten Planungszeitraums zumindest aufrechterhalten wird. Sie stehen auch im Einklang mit den Verpflichtungen, die in den Aufbau- und Resilienzplänen und in der im Rahmen des MFR vereinbarten Partnerschaftsvereinbarung enthalten sind, und ergänzen diese nach Möglichkeit. Jede der Reform- und Investitionszusagen ist hinreichend detailliert, auf die ersten Programmjahre vorgezogen, zeitgebunden und überprüfbar. Alle fünf Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen und darauf abzielen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und das Wachstumspotenzial ihrer Volkswirtschaften zu steigern. In vielen Fällen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Reformanstrengungen für diese Maßnahmen während des gesamten Planungszeitraums fortzusetzen oder zu verstärken. Maßnahmen, die Teil der Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) sind oder auf bestehenden ARP-Maßnahmen aufbauen, sind beispielsweise Reformen des öffentlichen Ausgabensystems, des Rentensystems, des Steuersystems, der Zivilgerichtsbarkeit, des Geschäftsklimas und des Arbeitsmarkts sowie Investitionen in die Berufsbildung, das Gesundheitswesen, FuE sowie den digitalen und den grünen Wandel. Zu den Reform- und Investitionszusagen, die zusätzlich zu den in den Aufbau- und Resilienzplänen enthaltenen Verpflichtungen eingegangen wurden, zählen beispielsweise Reformen der Sozialsysteme und des Gesundheitswesens, Renten- und Steuerreformen sowie Maßnahmen bezüglich des Zugangs von Unternehmen zu Finanzmitteln.

Tabelle 2: Überblick über das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum in den mittelfristigen Plänen

Mittelfristiger Plan

Vorab-Leitlinien der Kommission

 

Durchschnittliches Nettoausgabenwachstum im Planungszeitraum 

Letztes Jahr des Anpassungs-zeitraums

Durchschnitt über den Planungszeitraum

CZ

3,1

2028

3,5

DK

4,4

2028

5,8

EE

4,7

2028

3,1

IE

5,3

2028

k. A.

EL

3,3

2028

3,1

ES

3,0

2031

2,8

FR

1,1

2031

1,6

IT

1,5

2031

1,5

HR

4,8

2028

4,0

CY

5,2

2028

4,9

LV

4,1

2028

3,7

LU

4,9

2028

k. A.

MT

5,9

2028

5,9

NL

4,2

2028

3,2

PL

4,5

2028

4,5

PT

3,6

2028

3,6

RO

4,4

2031

5,2

SI

4,5

2028

4,4

SK

2,0

2028

2,0

FI

2,4

2031

1,5

SE

4,4

2028

4,5

Anmerkung: Für Länder, die aufgrund eines gesamtstaatlichen Defizits von unter 3 % des BIP und eines gesamtstaatlichen Schuldenstands von unter 60 % des BIP keinen Referenzpfad erhalten haben, wird das angenommene Nettoausgabenwachstum auf der Grundlage ihrer technischen Informationen dargestellt. Für den Durchschnitt wird das Jahr 2025 als Ausgangspunkt herangezogen.

Quelle: Mittelfristige Pläne der Mitgliedstaaten, Referenzpfad der Kommission/technische Informationen, die am 21. Juni 2024 übermittelt wurden

Abbildung 1: National finanzierte Investitionen im Jahr 2023 gegenüber dem Durchschnitt 2025-2028 (in % des BIP)

Anmerkung: Die Niederlande haben diese Informationen nicht übermittelt. Gemäß der Verordnung müssen Mitgliedstaaten, die ihren Anpassungszeitraum verlängern, zumindest das Niveau ihrer national finanzierten Investitionen gegenüber dem mittelfristigen Niveau vor Beginn des Plans aufrechterhalten.

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission



ANHANG III: Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Das Herbstpaket enthält im Hinblick auf acht Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, Empfehlungen zur Festlegung des haushaltspolitischen Pfads zur Korrektur des übermäßigen Defizits. 12 Der in der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens enthaltene Korrekturpfad steht, wenn der Plan positiv bewertet wird, im Einklang mit dem von der Kommission im Rahmen der mittelfristigen Planung empfohlenen Nettoausgabenpfad, wobei ein Element die Kohärenz mit der jährlichen strukturellen Mindestanpassung von 0,5 % des BIP ist. 13 Für Belgien und Ungarn schlägt die Kommission vor, den auf der Grundlage aktuellerer Daten aktualisierten Referenzpfad als Korrekturpfad zu empfehlen, da Belgien seinen mittelfristigen Plan noch nicht vorgelegt hat, während die Bewertung des ungarischen Plans noch nicht abgeschlossen ist. Diese Pfade könnten überarbeitet werden, nachdem die Pläne der genannten Mitgliedstaaten von der Kommission positiv bewertet und vom Rat gebilligt worden sind. Rumänien ist seit 2020 Gegenstand eines Defizitverfahrens, und im Zuge des nach Artikel 126 Absatz 8 erlassenen Beschlusses des Rates vom Juli über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen schlägt die Kommission eine überarbeitete Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 mit einem Korrekturpfad vor, der ebenfalls auf dem mittelfristigen Plan Rumäniens beruht. Die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits wird unter Berücksichtigung des im Plan (sofern dieser vorliegt) angegebenen Korrekturzeitpunkts festgesetzt und mit der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission und dem Rahmen der Kommission für die mittelfristige Prognose des öffentlichen Schuldenstands abgeglichen.

Die Kommission hat geprüft, ob in Österreich und Finnland ein übermäßiges Defizit besteht. Im Kontext der Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens im Herbst meldeten Österreich und Finnland für 2024 ein geplantes Defizit, das über dem Referenzwert von 3 % des BIP liegt. Sowohl für Österreich als auch für Finnland wurde das übermäßige Defizit im Jahr 2024 als nicht in der Nähe des Referenzwerts liegend eingestuft. Auf der Grundlage der Herbstprognose 2024 der Kommission wird das gesamtstaatliche Defizit Österreichs im Prognosezeitraum bis 2026 unter der Annahme einer unveränderten Politik voraussichtlich 3 % des BIP überschreiten, da in der Prognose der Kommission aufgrund von durch den Wahlzyklus in Österreich bedingten Verzögerungen kein Haushalt für 2025 berücksichtigt wird. Dies ist bei Finnland (wo das gesamtstaatliche Defizit in den Jahren 2025 und 2026 den Referenzwert voraussichtlich nicht überschreiten wird) nicht der Fall. Infolgedessen wurde das übermäßige Defizit für Österreich als nicht vorübergehend und für Finnland als vorübergehend eingestuft. Darüber hinaus wurden die geplanten Defizite, die sowohl in Österreich als auch in Finnland den Referenzwert überschreiten, von ungünstigen makroökonomischen Bedingungen beeinflusst; aus diesem Grund wurde die Überschreitung als Ausnahme eingestuft. Für beide Mitgliedstaaten deutet die im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 vorgenommene Analyse darauf hin, dass vor der Berücksichtigung der einschlägigen Faktoren das Defizitkriterium nicht erfüllt ist. Da jedoch die zweifache Voraussetzung für die Berücksichtigung einschlägiger Faktoren durch den Rat und die Kommission in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung des Bestehens eines übermäßigen Defizits führen, in beiden Mitgliedstaaten nicht erfüllt ist, können keine einschlägigen Faktoren berücksichtigt werden. Angesichts ihrer im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 vorgenommenen Bewertung und nach Prüfung der nach Artikel 126 Absatz 4 AEUV erstellten Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses wird die Kommission erwägen, dem Rat die Feststellung des Bestehens eines übermäßigen Defizits in Österreich vorzuschlagen. In dem Austausch, der zu diesem Bericht führte, erinnerten die österreichischen Behörden an die derzeit laufenden Verhandlungen zur Bildung einer Regierung. Die Behörden bekundeten ihre Absicht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit im Jahr 2025 unter 3 % zu bringen, ohne dass ein Defizitverfahren eingeleitet werden müsse. Dazu wäre ein Paket von Korrekturmaßnahmen erforderlich, das rechtzeitig für die Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) im Januar 2025 vorliegen müsste. Die Kommission ist bereit, ein solches Paket zu bewerten, sobald die Regierung eine formale Einigung über ausreichend detaillierte einschlägige Maßnahmen erzielt hat. In der Herbstprognose 2024 der Kommission wird hingegen davon ausgegangen, dass das Defizit Finnlands den Referenzwert ab 2025 nicht mehr überschreiten wird, ohne dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Finnland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll wäre.

Die Kommission überprüfte ferner die Haushaltslage der Mitgliedstaaten, die im Frühjahr 2024 Gegenstand des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV waren, für die die Kommission jedoch keine Empfehlung zur Einleitung eines Defizitverfahrens ausgesprochen hat. Dabei handelt es sich um Tschechien, Estland, Spanien und Slowenien. Unter Berücksichtigung der im Herbst erfolgten Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens und der Herbstprognose 2024 der Kommission sind im Vergleich zum Frühjahr bei der Haushaltslage Tschechiens und Spaniens keine wesentlichen Veränderungen zu beobachten, während sich die Lage in Estland und Slowenien verbessert hat. Insgesamt werden die Schlussfolgerungen des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 aus dem Frühjahr, wonach für die genannten Länder kein Defizitverfahren eingeleitet werden sollte, für alle vier Mitgliedstaaten in diesem Herbst weiterhin als relevant erachtet. Eine ausführlichere Bewertung findet sich in Anhang V.



ANHANG IV: Übersichten über die Haushaltsplanung und haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet – ein Überblick

In den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets für das Jahr 2025 wird die Ausführung des Haushaltsplans im ersten Jahr ihrer mittelfristigen Pläne dargelegt. Die Übersichten über die Haushaltsplanung wurden im Oktober 2024 bei der Kommission und der Euro-Gruppe eingereicht, bevor sie dann von allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme Belgiens, Österreichs und Spaniens den nationalen Parlamenten vorgelegt wurden. 14 Vor dem Hintergrund der Herbstprognose 2024 der Kommission gab die Kommission Stellungnahmen dazu ab, ob die Pläne mit den Empfehlungen des Rates vom 21. Oktober 2024 im Einklang stehen, was in der Praxis bedeutet, ob sie mit dem neuen haushaltspolitischen Rahmen der EU konform sind. Der Ansatz, den sie Kommission bei dieser Bewertung und ihren Stellungnahmen verfolgt, wird im ersten Teil dieses Anhangs erläutert und zusammengefasst. Die Übersichten über die Haushaltsplanung ermöglichen es der Kommission, den haushaltspolitischen Kurs im Euro-Währungsgebiet sowie die allgemeine Haushaltslage und die Haushaltsaussichten zu bewerten; dies ist Gegenstand des zweiten Teils dieses Anhangs.

I)Zusammenfassende Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten

Im Folgenden wird die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2025 und der nationalen Haushaltspolitik durch die Kommission zusammengefasst. 15 Die Stellungnahmen beruhen auf der Herbstprognose 2024 der Kommission einschließlich der in den Übersichten über die Haushaltsplanung enthaltenen Informationen.

Den Schwerpunkt der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung bildet das Nettoausgabenwachstum. Die haushaltspolitischen länderspezifischen Empfehlungen 2024 sind qualitativer Art. Ihr zentrales Element ist eine Empfehlung an alle Mitgliedstaaten, „das Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen (oder dort zu halten) und das gesamtstaatliche Defizit unter 3 % des BIP zu senken (oder darunter zu halten)“. Damit diese Empfehlung operativ umgesetzt werden kann, muss bewertet werden, ob die Nettoausgaben die in den mittelfristigen Plänen der Mitgliedstaaten festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten, sofern solche Pläne vorliegen und die Obergrenzen mit den Anforderungen des neuen Rahmens im Einklang stehen. Andernfalls gründet die Kommission ihre Bewertung auf die Vorab-Leitlinien, die den Mitgliedstaaten am 21. Juni 2024 zur Verfügung gestellt wurden. Ab dem nächsten Jahr wird sich die Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung an den mehrjährigen Nettoausgabenpfaden der einzelnen Mitgliedstaaten orientieren, die in der Empfehlung des Rates zur Billigung des mittelfristigen Plans festgelegt sind.

Bei der Bewertung des Nettoausgabenwachstums werden die jährlichen Wachstumsraten 2025 und die kumulierten Wachstumsraten 2024-2025 untersucht. In einem ersten Schritt prüfte die Kommission die jährliche Wachstumsrate 2025 (wobei für den Übergang zwischen „nicht vollständig im Einklang“ und „nicht im Einklang“ ein Schwellenwert von 0,3 % des BIP festgelegt wurde). In einem zweiten Schritt prüfte sie die kumulierte Wachstumsrate im Zeitraum 2024-2025 (mit einem Schwellenwert von 0,6 % des BIP als Grenze zwischen „nicht vollständig im Einklang“ und „nicht im Einklang“). 16 Die Schlussfolgerung in der Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung beruht auf der weniger günstigen der beiden Raten (jährliche oder kumulative Wachstumsrate).

Abbildung 2: Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2024 und 2025: Übersicht über die Haushaltsplanung (ÜH) gegenüber der Herbstprognose (HP) 2024 der Kommission

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission

Anmerkung: Belgien, Österreich und Spanien haben keine Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt. Für Frankreich wird das Nettoausgabenwachstum gemäß dem mittelfristigen Plan ausgewiesen, da das Land in seiner Übersicht über die Haushaltsplanung kein Nettoausgabenwachstum gemeldet hat.

Bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung Maltas, Portugals und Luxemburgs wurde auch die Empfehlung des Rates berücksichtigt, die verbleibenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen zu lassen. Luxemburg, Malta und Portugal sind die einzigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die eine länderspezifische Empfehlung erhalten haben, derzufolge sie die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis zum Winter 2024/25 auslaufen lassen sollen. Bei allen drei Mitgliedstaaten stellt die Kommission fest, dass sie diese Maßnahmen nicht auslaufen lassen. Infolgedessen wird die Schlussfolgerung in der Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung von „im Einklang“ (d. h. der Bewertung auf der Grundlage des Nettoausgabenwachstums) auf „nicht vollständig im Einklang“ abgeändert.

Insgesamt werden die Übersichten über die Haushaltsplanung von acht Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets als mit den haushaltspolitischen Empfehlungen im Einklang stehend eingestuft, während sieben Übersichten nicht vollständig mit den haushaltspolitischen Empfehlungen im Einklang stehen, eine nicht im Einklang steht und bei einer die Gefahr besteht, dass sie nicht mit den haushaltspolitischen Empfehlungen im Einklang steht:

·Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, die Slowakei, Slowenien und Zypern werden als mit den Empfehlungen im Einklang stehend eingestuft, da ihre Nettoausgaben voraussichtlich die Obergrenzen nicht überschreiten werden. 

·Deutschland, Estland und Finnland werden als nicht vollständig im Einklang mit den Empfehlungen stehend eingestuft, da ihre jährlichen (Finnland) und/oder kumulativen (Estland, Deutschland) Nettoausgaben voraussichtlich über den jeweiligen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum, aber immer noch innerhalb der in der Verordnung vorgesehenen Schwellenwerte für das Kontrollkonto liegen werden. Die kumulierten Nettoausgaben Irlands dürften ebenfalls über der jeweiligen Obergrenze liegen.

·Luxemburg, Malta und Portugal stehen nach Einschätzung der Kommission nicht vollständig im Einklang mit der Empfehlung, da sie die Energie-Soforthilfemaßnahmen nicht bis zum Winter 2024-2025 auslaufen lassen, während ihre Nettoausgaben voraussichtlich die Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum nicht überschreiten werden.

·Die Niederlande stehen der Bewertung zufolge nicht im Einklang mit der Empfehlung, da die Nettoausgaben (sowohl jährlich als auch kumulativ) über der Obergrenze liegen dürften.

·Bezüglich Litauens wird davon ausgegangen, dass bei dem Land die Gefahr besteht, dass es nicht mit der Empfehlung im Einklang steht, da die Nettoausgaben (sowohl auf jährlicher als auch auf kumulativer Basis) voraussichtlich die Raten übersteigen werden, die die Kommission als geeigneten ersten Schritt bei der Umsetzung der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung betrachten würde. Allerdings hat Litauen seinen mittelfristigen Plan noch nicht vorgelegt.

Was die Mitgliedstaaten des Euro‑Währungsgebiets anbelangt, die keine Übersichten über die Haushaltsplanung 2025 vorgelegt haben (Belgien, Österreich und Spanien), so kann die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob ihre Haushaltspolitik im Jahr 2025 mit den Empfehlungen im Einklang steht.

II)Globale haushaltspolitische Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet, einschließlich des haushaltspolitischen Gesamtkurses

Die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten dürfte dazu beitragen, das Defizit im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2025 unter 3 % des BIP zu senken. Aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums und erheblicher Mindereinnahmen kam das Tempo des Abbaus der öffentlichen Defizite trotz des Auslaufens befristeter COVID-19-Sofortmaßnahmen im Jahr 2023 zum Stillstand. Das aggregierte Defizit im Euro-Währungsgebiet dürfte jedoch 2024 wieder zurückgegangen sein und wird in der Herbstprognose 2024 der Kommission auf 3,0 % des BIP angesetzt, was auf nachlassende Subventionen für private Investitionen (insbesondere für Wohnungssanierungen in Italien) und starke Einnahmenentwicklungen zurückzuführen ist. 17 Dank der Konsolidierungsanstrengungen der Mitgliedstaaten, mit denen, wie im neuen haushaltspolitischen Rahmen dargelegt wird, die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleistet werden soll, dürfte das Defizit 2025 geringfügig auf 2,9 % des BIP zurückgehen. Diese Prognose steht weitgehend im Einklang mit den Prognosen in den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten.  

Die öffentliche Schuldenquote im Euro-Währungsgebiet wird den Prognosen zufolge 2025 geringfügig ansteigen, aber deutlich unter ihrem Höchststand von 2020 bleiben. Sowohl in den Übersichten über die Haushaltsplanung als auch in der Prognose der Kommission wird von einem leichten Anstieg der Schuldenquote auf 90 % im Jahr 2025 ausgegangen; gegenüber der Quote von fast 99 % des BIP im Jahr 2020 entspricht dies einem Rückgang. Die öffentliche Schuldenquote steigt aufgrund anhaltend hoher Primärdefizite und steigender Zinsausgaben, während die niedrigere Inflation bedeutet, dass das nominale BIP-Wachstum schwächer ist, wodurch sich der Anstieg im Nenner abschwächt.

Der haushaltspolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet dürfte 2024 nach einer langen Expansionsphase kontraktiv sein. 18  Der in der Herbstprognose der Kommission vorausgesagt Rückgang um ½ % des BIP folgt auf vier Jahre einer umfassenden krisenbedingten Expansion, die sich auf insgesamt rund 3½ % des BIP beläuft. 19  Der haushaltspolitische Kurs im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2024 wurde in erster Linie durch eine Verringerung anderer Investitionsausgaben geprägt, was mit dem Auslaufen umfangreicher Subventionen für private Investitionen (insbesondere für Wohnungssanierungen in Italien) zusammenhängt (Abbildung 3). Das Auslaufen der verbleibenden energiepolitischen Maßnahmen wurde durch neue laufende Nettoausgaben, die die Konsolidierungsanstrengungen in den kommenden Jahren belasten könnten, weitgehend ausgeglichen.

Abbildung 3: Haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet und Komponenten, 2020-2025 (in % des BIP)

Anmerkung: Der haushaltspolitische Kurs für 2020-2023 ist kumulativ.

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission

Für das Jahr 2025 wird ein leicht kontraktiver haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet erwartet, wobei der Rückgang der laufenden Nettoausgaben teilweise durch steigende Investitionen ausgeglichen wird. Der Herbstprognose zufolge dürfte der haushaltspolitische Kurs – bedingt durch eine Verringerung der laufenden Nettoausgaben sowie einen weiteren leichten Rückgang der staatlichen Zuschüsse für private Investitionen – mit knapp über ¼ % des BIP leicht kontraktiv ausfallen. Dieser kontraktive Effekt wird teilweise durch einen leichten Anstieg der Investitionen ausgeglichen, die sowohl aus den nationalen Haushalten als auch mit Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und Mitteln aus anderen EU-Fonds finanziert werden (Abbildung 4). Dies deutet darauf hin, dass der neue haushaltspolitische Rahmen von Anfang an wirksam dazu beigetragen hat, dass die Konsolidierung nicht zulasten der notwendigen Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit geht.

Abbildung 4: Öffentliche Investitionen im Euro-Währungsgebiet 2019-2025 (in % des potenziellen BIP)

(1) Die national finanzierten Investitionen umfassen die nationale Kofinanzierung von EU-Mitteln.

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission

Dieser leicht kontraktive haushaltspolitische Kurs im Jahr 2025 ist angemessen. Erstens trägt die Verringerung der laufenden Ausgaben der Notwendigkeit Rechnung, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in einigen Mitgliedstaaten schrittweise zu verbessern, nachdem im Zeitraum 2020-2023 die normale Anwendung der EU-Haushaltsregeln durch Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel ausgesetzt wurde, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise zu bewältigen. Zweitens wird der Schuldendruck weiter zunehmen, unter anderem bedingt durch die Kosten, die mit der Alterung der Bevölkerung, dem grünen und dem digitalen Wandel und der Verteidigung verbunden sind, sowie durch das weniger günstige Zins-Wachstums-Differenzial; all dies sind Faktoren, die einen zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum in Zukunft notwendig machen. Drittens steht die leichte Zunahme der Investitionen im Jahr 2025, mit der sich der seit der Pandemie bestehende Trend fortsetzt, im Einklang mit der Notwendigkeit, mittel- und langfristig ein nachhaltiges und inklusives Wachstum sicherzustellen, bei dem der Fokus, wie im neuen Rahmen vorgesehen, auf Anreizen für Reformen und Investitionen liegt. Durch einen insgesamt leicht kontraktiven haushaltspolitischen Kurs in Verbindung mit einem anhaltenden Investitionswachstum würde außerdem – sowohl kurzfristig als auch längerfristig – verhindert, dass es zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit im Euro-Währungsgebiet insgesamt kommt.

Der für 2025 im Euro-Währungsgebiet erwartete leicht kontraktive haushaltspolitische Kurs würde die geldpolitischen Anstrengungen unterstützen, die unternommen werden, um die Inflation wieder auf den Zielwert zurückzuführen. Dank der sinkenden Inflation begann die EZB im Juni 2024, den Einlagesatz – den Zinssatz, über den der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert – auf 3,75 % zu senken, nachdem sie ihn zuvor neun Monate lang konstant bei 4 % gehalten hatte. Seitdem hat die EZB den Einlagesatz noch zweimal um 25 Basispunkte auf derzeit 3,25 % gesenkt. Laut der EZB werden die Leitzinsen so lange ausreichend restriktiv bleiben, wie dies erforderlich ist, damit die Inflation zeitnah wieder zum mittelfristigen Ziel von 2 % zurückkehrt. Ein leicht kontraktiver haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet im Jahr 2025 würde somit zu einem Zusammenspiel von Haushalts- und Geldpolitik beitragen, das den Inflationsdruck abschwächt und den Währungsbehörden in Zukunft möglicherweise Spielraum für eine weitere Senkung der Zinssätze verschafft. Dies würde sich positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken.

III)Haushaltslage der Mitgliedstaaten

Defizit und Schuldenstand sind im Euro-Währungsgebiet nach wie vor sehr unterschiedlich, insbesondere was die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Referenzwerte betrifft. Vier Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets planen für 2025 ein Haushaltsdefizit von über 3 % des BIP (Frankreich, Italien, Malta, Slowakei), wobei Belgien und Österreich der Prognose der Kommission zufolge ebenfalls ein Defizit über 3 % des BIP aufweisen werden. Was den öffentlichen Schuldenstand betrifft, dürften elf Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2025 eine Schuldenquote von über 60 % des BIP aufweisen. Die Entwicklung ist von Land zu Land unterschiedlich, wobei die Schuldenquote in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets steigt, darunter in drei der fünf Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 100 % des BIP (Belgien, Frankreich und Italien).

Es wird erwartet, dass der haushaltspolitische Kurs in den Mitgliedstaaten im Jahr 2025 weiterhin sehr heterogen sein wird. Diese geografische Heterogenität war auch 2024 zu beobachten, als für die Hälfte der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets trotz eines insgesamt kontraktiven Kurses im Euro-Währungsgebiet ein expansiver Kurs prognostiziert wurde. Für 2025 wird erwartet, dass ein Drittel der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einen expansiven Kurs verfolgen werden, sechs Mitgliedstaaten hingegen einen kontraktiven Kurs, während der Kurs in den übrigen Mitgliedstaaten weitgehend neutral sein dürfte. Wie erwartet, wird für die Mitgliedstaaten, in denen auf der Grundlage des neuen Rahmens der größte Anpassungsbedarf besteht, ein kontraktiver Kurs prognostiziert. Somit wird der haushaltspolitische Kurs von einer Kontraktion um 1½ % bis zu einer Expansion um 1¼ % des BIP reichen (Abbildung 5). Was die Zusammensetzung anbelangt, so dürften die national finanzierten laufenden Ausgaben in den meisten Mitgliedstaaten zurückgehen. Der Rückgang ist auf eine Verringerung der nicht energiebezogenen Ausgaben in den meisten Ländern (und das Auslaufen der verbleibenden energiepolitischen Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten) zurückzuführen.

Abbildung 5:Haushaltspolitischer Kurs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Komponenten, 2025 und 2024-2025 (in % des BIP)

a)2025

b) 2024-2025 kumulativ

(1) Die national finanzierten Investitionen umfassen die nationale Kofinanzierung von EU-Mitteln.

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission (HP2024)

Die öffentlichen Investitionen dürften 2025 in fast allen Mitgliedstaaten steigen, wobei die Beiträge aus den nationalen Haushalten unterschiedlich ausfallen und die Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds in mehreren Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen haben werden. Der Prognose der Kommission zufolge werden die Gesamtinvestitionen in allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets mit Ausnahme von dreien steigen. Die national finanzierten Investitionen dürften 2025 in der Hälfte der Mitgliedstaaten einen expansiven Beitrag leisten. In den Ländern, in denen die national finanzierten Investitionen kontraktiv sind, nimmt die Inanspruchnahme von Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds zu. Die Inanspruchnahme von Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität dürfte sich 2025 weiter auf 0,4 % des BIP erhöhen und somit in fast allen Mitgliedstaaten einen expansiven Beitrag leisten, und auch die Inanspruchnahme anderer EU-Mittel dürfte zunehmen. Dies wird es der EU ermöglichen, weiterhin Investitionsprojekte und produktivitätssteigernde Reformen zu finanzieren; gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen verbessern können.



ANHANG V: Neubewertung der Mitgliedstaaten, die Gegenstand des nach Artikel 126 Absatz 3 erstellten Berichts des Frühjahrspakets 2024 sind und für die die Kommission zu dem Schluss gelangte, nicht die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen

·Tschechien: Im Frühjahr wurden ein Defizit von 3,7 % des BIP für 2023 und ein geplantes Defizit von 2,3 % des BIP für 2024 gemeldet. Infolgedessen wurde Tschechien im Frühjahr in den Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 aufgenommen. Aufgrund der als abmildernd bewerteten einschlägigen Faktoren wurde jedoch das Defizitkriterium im Jahr 2023 als erfüllt betrachtet. Die im Herbst erfolgte Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens deutet auf ein Defizit von 3,8 % des BIP im Jahr 2023 und 2,8 % des BIP im Jahr 2024 hin, was eine geringfügige Verschlechterung gegenüber dem Frühjahr bedeutet. Die einschlägigen Faktoren, die im Frühjahr berücksichtigt wurden, scheinen weiterhin zutreffend zu sein. Darüber hinaus wird in der Herbstprognose 2024 der Kommission von einem Defizit von 2,5 % des BIP im Jahr 2024, 2,3 % des BIP im Jahr 2025 und 1,9 % des BIP im Jahr 2026 ausgegangen. Insgesamt wurden im Herbst keine wesentlichen Veränderungen der Lage Tschechiens im Vergleich zum Frühjahr festgestellt, und die Schlussfolgerung des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 im Frühjahr (d. h., nicht die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen) wird in diesem Herbst für Tschechien weiterhin als zutreffend erachtet.

·Estland: Die im Frühjahr erfolgte Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens deutete auf ein Defizit von 3,4 % des BIP für 2023 und ein geplantes Defizit von 2,9 % des BIP für 2024 hin. Infolgedessen wurde Estland im Frühjahr in den Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 aufgenommen. Das Defizit im Jahr 2023 wurde als in der Nähe des Referenzwerts liegend bewertet, und die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % als durch außergewöhnliche Umstände begründet eingestuft. Insgesamt wurde das Defizitkriterium aufgrund der als abmildernd bewerteten einschlägigen Faktoren als erfüllt betrachtet. Die im Herbst erfolgte Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens spiegelt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Frühjahr 2023 wider, wobei das Defizit nun bei 2,8 % des BIP liegt, während das geplante Defizit für 2024 mit 3,0 % des BIP etwas höher ist. In einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 2024 äußerte Eurostat einen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Estland für das Jahr 2023 gemeldeten Daten. Eurostat erörtert derzeit mit den estnischen Statistikbehörden den geeigneten Zeitpunkt für die Erfassung der Militärausgaben, die sich mit rund 0,4 % auf das BIP auswirken. Die einschlägigen Faktoren, die im Frühjahr berücksichtigt wurden, scheinen weiterhin zutreffend zu sein. Der Herbstprognose 2024 der Kommission zufolge wird das Defizit 2024, 2025 und 2026 weiterhin bei 3,0 % des BIP liegen. Insgesamt hat sich die Haushaltslage im Vergleich zum Frühjahr verbessert, da der Datenübermittlung vom Herbst zufolge 2023 und 2024 keine Überschreitung der Schuldenquote zu verzeichnen ist. Daher wird die Schlussfolgerung im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 im Frühjahr (d. h., nicht die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen) für Estland in diesem Herbst weiterhin als zutreffend erachtet.

·Spanien: In der im Frühjahr erfolgten Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens wurde für 2023 ein tatsächliches Defizit von 3,6 % des BIP und für 2024 ein geplantes Defizit von 3,0 % des BIP gemeldet. Da die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem Defizit von 3,0 % des BIP im Jahr 2024 und von 2,8 % des BIP im Jahr 2025 ausging, gelangte sie in dem im Frühjahr angenommenen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 zu dem Schluss, dass die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll wäre. Die im Herbst erfolgte Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens weist auf ein Defizit von 3,5 % des BIP im Jahr 2023 und ein geplantes Defizit von 3,0 % des BIP im Jahr 2024 hin, was keine Verschlechterung gegenüber den im Frühjahr gemeldeten Zahlen erkennen lässt. Der Herbstprognose 2024 der Kommission zufolge wird das Defizit auf 3,0 % des BIP im Jahr 2024, auf 2,6 % des BIP im Jahr 2025 und auf 2,7 % des BIP im Jahr 2026 geschätzt. Insgesamt wurden im Herbst keine wesentlichen Veränderungen der Lage Spaniens im Vergleich zum Frühjahr festgestellt, und die Schlussfolgerung des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 im Frühjahr (d. h., nicht die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen) wird für Spanien in diesem Herbst weiterhin als zutreffend erachtet.

·Slowenien: Im Frühjahr meldete Slowenien ein tatsächliches Defizit von 2,5 % des BIP für 2023 und ein geplantes Defizit von 3,6 % des BIP für 2024. Aufgrund der Unsicherheit bezüglich der geplanten Daten und in Anbetracht der Tatsache, dass die Frühjahrsprognose 2024 der Kommission auf ein Defizit von 2,8 % des BIP im Jahr 2024 hindeutete, wurde jedoch beschlossen, kein Defizitverfahren gegen Slowenien im Frühjahr einzuleiten. Die im Herbst erfolgte Übermittlung von Daten bezüglich des Defizitverfahrens deutet auf ein Defizit von 2,6 % des BIP im Jahr 2023 und eine Verbesserung des geplanten Defizits im Jahr 2024 auf 2,9 % des BIP – und damit ein unter dem Referenzwert liegendes Defizit – hin. Laut der Herbstprognose 2024 der Kommission wird das Defizit 2024 bei 2,4 % des BIP und 2025 und 2026 bei 2,1 % des BIP liegen. Insgesamt hat sich die Haushaltslage im Vergleich zum Frühjahr verbessert, da der Datenübermittlung vom Herbst zufolge 2023 und 2024 keine Überschreitung der Schuldenquote zu verzeichnen ist. Daher wird die Schlussfolgerung des Berichts nach Artikel 126 Absatz 3 im Frühjahr (d. h., nicht die Einleitung eines Defizitverfahrens vorzuschlagen) für Slowenien in diesem Herbst als weiterhin zutreffend erachtet.



Anhang VI: Schuldentragfähigkeitsanalyse und Sensitivitätsanalyse

Dieser Anhang enthält eine Sensitivitätsanalyse der Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013. Anhand stochastischer Schuldenstandsprojektionen werden die möglichen Auswirkungen von Risiken für das nominale BIP-Wachstum, der Finanzmarktentwicklung und fiskalischer Schocks, die die Finanzlage des Staates beeinflussen, auf die Dynamik der öffentlichen Verschuldung bewertet. 20

Die stochastischen Projektionen spiegeln die makroökonomische Unsicherheit im Zusammenhang mit einem „zentralen“ Schuldenprojektionsszenario für 2025-2029 wider, nämlich dem Szenario aus der Herbstprognose 2024 der Kommission. Diesem Szenario liegt die übliche Annahme einer „unveränderten Haushaltspolitik“ über den Prognosezeitraum hinaus zugrunde. 21 Daher werden in diesem Szenario die Zusagen zur Haushaltskonsolidierung aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.  

Auf die makroökonomischen Bedingungen, von denen im zentralen Szenario ausgegangen wird, werden Schocks angewandt, um die Verteilung möglicher Schuldenpfade zu erhalten (der „Kegel“ in den in Abbildung 6 dargestellten Fächerdiagrammen). Der Kegel entspricht einem breiten Spektrum möglicher makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 10 000 Schocks auf Wachstum, kurz- und langfristige Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Umfang und Korrelation dieser Schocks spiegeln die historische Volatilität und die Zusammenhänge zwischen diesen Variablen wider. 22 Daher liefern die Fächerdiagramme probabilistische Informationen über die Schuldendynamik im Euro-Währungsgebiet, wobei mögliche Schocks für das Wachstum, die Zinsentwicklung und die Primärsalden berücksichtigt werden, die in ihrer Größenordnung und Korrelation bisherige Entwicklungen widerspiegeln.

Im Fächerdiagramm wird der im zentralen Szenario projizierte Schuldenpfad als rote Linie dargestellt. Der Median der Simulationen wird als gestrichelte schwarze Linie angezeigt. Der Kegel deckt 80 % aller möglichen Schuldenpfade ab, wobei die Pfade, die sich aus den 20 % der am wenigsten wahrscheinlichen Schocks ergeben, nicht dargestellt werden. Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar.

Der Median des Schuldenstands für 2029 wird auf 90 % des BIP geschätzt, d. h., die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldenstand höher oder niedriger sein wird als dieser Wert, ist gleich hoch. Darüber hinaus zeigt das Basisszenario einen leichten Anstieg der Schuldenquote in den nächsten fünf Jahren, und die stochastischen Projektionen deuten mit einer Wahrscheinlichkeit von 57 % darauf hin, dass der Schuldenstand im Jahr 2029 tatsächlich höher sein könnte als 2024.



Abbildung 6: Fächerdiagramme aus stochastischen Schuldenstandsprojektionen im Zusammenhang mit dem Basisszenario der Kommission; Euro-Währungsgebiet

Anmerkung: Die gestrichelte Linie steht für den Median, die rote für das Basisszenario.

ANHANG VII: Tabellen der makroökonomischen und Haushaltsindikatoren

Anmerkung: Belgien, Österreich und Spanien haben keine Übersichten über die Haushaltsplanung vorgelegt.

Quelle: Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission (HP2024)

(1)

Die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung, die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten bilden die Kernelemente des überarbeiteten Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung.

(2)

Die in der Verordnung festgelegten gemeinsamen Prioritäten lauten wie folgt: i) ein fairer grüner und digitaler Wandel, der die Klimaziele einschließt, ii) soziale und wirtschaftliche Resilienz einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, iii) Sicherheit der Energieversorgung, iv) erforderlichenfalls Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.

(3)

Die genaue Laufzeit des Plans hängt von der Dauer der nationalen Legislaturperiode ab. In jedem Fall sollte der Zeitraum für die Haushaltsanpassung höchstens vier Jahre betragen (sofern der Anpassungszeitraum nicht verlängert wird).

(4)

Derselbe Ansatz wurde auch bei Rumänien verfolgt, bei dem nach dem Beschluss des Rates vom Juli über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV erforderlich war.

(5)

Die Mitgliedstaaten mussten ihre mittelfristigen Pläne bis zum 20. September vorlegen. Die Kommission stimmte jedoch zu, dass die Pläne zusammen mit den Übersichten über die Haushaltsplanung bis zum 15. Oktober eingereicht werden konnten.

(6)

Im Rahmen der Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2024/1263 müssen diese Mitgliedstaaten auch das Niveau ihrer national finanzierten Investitionen aufrechterhalten, das im Durchschnitt während der Laufzeit des Aufbau- und Resilienzplans erzielt wurde (Buchstabe d).

(7)

Was Österreich anbelangt, so wird in der Prognose kein Haushalt für 2025 berücksichtigt, da sich Letzterer aufgrund des Wahlzyklus in Österreich verzögert hat.

(8)

Wenngleich das Nettoausgabenwachstum Irlands ebenfalls über der Obergrenze liegen dürfte, erhielt das Land keine haushaltspolitische länderspezifische Empfehlung, und die Stellungnahme der Kommission enthält keine abschließende Gesamtbewertung seiner Übersicht über die Haushaltsplanung.

(9)

Gemäß den Übergangsbestimmungen der Verordnung unterscheidet sich der Zeitplan für das erste Paket an Plänen von dem dauerhaften Zeitplan, bei dem die Mitgliedstaaten die Pläne bis zum 30. April des Jahres vor Ablauf des aktuellen Plans vorlegen sollten.

(10)

Von den Mitgliedstaaten, die für technische Informationen infrage kommen, müssten sechs noch ihre Haushaltslage anpassen, um sicherzustellen, dass ihr Defizit und ihr Schuldenstand mittelfristig unter den im Vertrag festgelegten Referenzwerten bleiben.

(11)

Der Nettoausgabenindikator wird nicht von der Wirkung automatischer Stabilisatoren oder anderer Ausgabenschwankungen, die sich der direkten Kontrolle der Regierung entziehen, beeinflusst und bietet daher Spielraum für eine antizyklische makroökonomische Stabilisierung.

(12)

Angesichts der nach dem neuen Rahmen erstellten mittelfristigen Pläne, die die Reformprioritäten der Mitgliedstaaten umfassen, wird in den Empfehlungen an Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind, die Vorlage eines Wirtschaftspartnerschaftsprogramms gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 nicht empfohlen.

(13)

Im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2024/1264 dargelegten Übergangsbestimmungen und vor dem Hintergrund des erheblich veränderten Zinsumfelds kann die Kommission diesen Richtwert während eines Übergangszeitraums in den Jahren 2025, 2026 und 2027 anpassen, um dem Anstieg der Zinszahlungen bei der Festlegung des vorgeschlagenen Korrekturpfads für die ersten mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne Rechnung zu tragen.

(14)

Die Kommission verlangte von den Mitgliedstaaten nicht, eine Übersicht über die Haushaltsplanung unter der Annahme einer unveränderten Politik vorzulegen. Solche Übersichten über die Haushaltsplanung unter der Annahme einer „unveränderten Politik“ wurden in früheren Runden vorgelegt, wenn beispielsweise eine Regierung im nationalen Parlament keinen Haushaltsentwurf einbrachte. In diesem Herbst wurden die Mitgliedstaaten, die sich in einer solchen Lage befanden – Belgien, Österreich und Spanien –, aufgefordert, die Vorlage zu verschieben, bis eine vollständige Übersicht über die Haushaltsplanung erstellt werden kann. In jedem Fall überwacht die Kommission die Haushaltslage in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich und stützt sich dabei auf alle verfügbaren Informationen, einschließlich des fachlichen Austauschs zwischen den nationalen Behörden und den Dienststellen der Kommission.

(15)

Den Stellungnahmen ist ein statistischer Anhang beigefügt, der die für die Bewertung der Übersichten der Mitgliedstaaten erforderlichen Informationen enthält.

(16)

Diese Schwellenwerte von 0,3 % bzw. 0,6 % stimmen mit den Schwellenwerten des Kontrollkontos überein.

(17)

Weitere Einzelheiten zu den haushaltspolitischen Aussichten der EU sind der Herbstprognose 2024 der Kommission zu entnehmen: https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/european-economic-forecast-autumn-2024_en

(18)

Es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Gesamtnettoausgaben sowohl 2024 als auch 2025 eine kontraktive Wirkung (nahezu ½ % des BIP) auf den finanzpolitischen Kurs haben werden.

(19)

Der haushaltspolitische Kurs ist Ausdruck der von der diskretionären Haushaltspolitik ausgehenden kurzfristigen Impulse für die Wirtschaft. Er basiert auf dem Anstieg der Nettoausgaben im Verhältnis zum zehnjährigen Nominalwachstum des Produktionspotenzials. Die zur Bewertung des haushaltspolitischen Kurses verwendeten Nettogesamtausgaben umfassen die mit Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben.

(20)

Die hier angewendete Methode für die stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands wird in Anhang A7 des „Debt Sustainability Monitor“ der Europäischen Kommission 2019 und in Berti K. (2013), „Stochastic public debt projections using the historical variance-covariance matrix approach for EU countries“, European Economy Economic Paper (480), erläutert.

(21)

In der Herbstprognose 2024 der Kommission werden finanzpolitische Maßnahmen, die verabschiedet oder zumindest glaubwürdig angekündigt wurden, sowie Informationen, die zum 31. Oktober 2024 verfügbar waren, berücksichtigt. Für die Zeit nach 2026 (dem letzten Prognosejahr) ergibt sich eine Änderung des strukturellen Primärsaldos nur durch die prognostizierten (Netto-)Kosten der Bevölkerungsalterung.

(22)

Es wird davon ausgegangen, dass die Schocks einer gemeinsamen Normalverteilung folgen.

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