EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.12.2024
COM(2024) 571 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
SIEBTER BERICHT IM RAHMEN DES VISA-AUSSETZUNGSMECHANISMUS
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Document 52024DC0571
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL SEVENTH REPORT UNDER THE VISA SUSPENSION MECHANISM
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT SIEBTER BERICHT IM RAHMEN DES VISA-AUSSETZUNGSMECHANISMUS
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT SIEBTER BERICHT IM RAHMEN DES VISA-AUSSETZUNGSMECHANISMUS
COM/2024/571 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.12.2024
COM(2024) 571 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
SIEBTER BERICHT IM RAHMEN DES VISA-AUSSETZUNGSMECHANISMUS
Inhalt
EINLEITUNG
I.DIE EU-NACHBARSCHAFT
1.Seit weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit
GEORGIEN
UKRAINE
KOSOVO 1
2.Seit mehr als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit
ALBANIEN
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
REPUBLIK MOLDAU
MONTENEGRO
NORDMAZEDONIEN
SERBIEN
II.OSTKARIBIK
III.LATEINAMERIKA
SCHLUSSFOLGERUNG
EINLEITUNG
Die Visaliberalisierung ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Instrumentariums der EU für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration, Sicherheit und Justiz. Durch sie werden die Mobilität und zwischenmenschliche Kontakte erleichtert. Sie kann die Reise- und Tourismusbranche fördern und begünstigt den kulturellen und akademischen Austausch. Die Visaliberalisierung kann auch diplomatische Beziehungen und die internationale Zusammenarbeit unterstützen, was im Idealfall zu stärkerer politischer Interaktion in verschiedenen Bereichen – von der handelspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit bis hin zu Sicherheit, Innovation und Technologie – führt.
Gleichwohl hat die Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen durch die Kommission gezeigt, dass der visumfreie Reiseverkehr auch erhebliche Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit mit sich bringen kann, die angegangen werden müssen. In diesem Bericht wird weiterhin besonderes Augenmerk auf die Angleichung der Visumpolitik, Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und unbegründete Asylanträge gelegt. Der Hauptzweck der Befreiung von der Visumpflicht, die die EU Drittländern gewährt hat, besteht darin, das Reisen durch die Sicherstellung der Visumfreiheit für die Einreise und den Kurzaufenthalt im Schengen-Raum für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu erleichtern. Personen, die ein Sicherheitsrisiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellen, sollte die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum nicht gestattet werden, und Personen, die internationalen Schutz beantragen oder sich für einen längeren Zeitraum in der EU niederlassen möchten, sollten die geltenden Regelungen und verfügbaren Wege nutzen.
Im Oktober 2023 hat die Kommission eine Überarbeitung des Visa-Aussetzungsmechanismus 2 vorgeschlagen, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit Regelungen für visumfreies Reisen und möglichem Missbrauch des visumfreien Reisens besser zu begegnen, indem die Auslösung des Mechanismus erleichtert und seine abschreckende Wirkung erhöht wird. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen über den Vorschlag rasch zum Abschluss zu bringen und sicherzustellen, dass er angenommen wird.
Umfang des Berichts – ein neuer strategischer und globaler Ansatz
Die kontinuierliche Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen durch die Kommission ist eine wesentliche Tätigkeit für das reibungslose Funktionieren der EU-Visumpolitik und die allgemeine Sicherheit des Schengen-Raums. Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 („Visum-Verordnung“) 3 muss die Kommission eine angemessene Überwachung der fortlaufenden Erfüllung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Visumbefreiung durch die Länder, deren Staatsangehörigen aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines Dialogs über die Liberalisierung der Visabestimmungen der visumfreie Zugang zum Schengen-Raum gewährt wurde, sicherstellen sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten. Zu diesem Zweck hat die Kommission seit 2017 sechs Berichte im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus angenommen 4 , die sich auf die von der Visumpflicht befreiten Partner im Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) und in der Region der Östlichen Partnerschaft (Georgien, die Republik Moldau – im Folgenden „Moldau“ – und die Ukraine) beziehen.
Im Anschluss an eine Mitteilung vom Mai 2023 5 wurde im sechsten Bericht ein breiter angelegter Ansatz verfolgt, um eine umfassendere und stärker strategisch ausgerichtete Überwachung und Berichterstattung sicherzustellen, die über die EU-Nachbarschaft hinausgeht und alle von der Visumpflicht befreiten Drittländer abdeckt, die besondere Herausforderungen mit sich bringen, welche, wenn sie nicht angegangen werden, zur Auslösung des Aussetzungsmechanismus führen könnten. Daher hat die Kommission erstmals den geografischen Rahmen erweitert und auch sechs von der Visumpflicht befreite Drittländer in den Bericht aufgenommen, die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren anwenden, nämlich Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia und Vanuatu 6 .
Die EU-Nachbarschaft
Der vorliegende siebte Bericht enthält, wie es Artikel 8 Absatz 4 der Visum-Verordnung verlangt, weiterhin eine umfassende Bewertung der fortlaufenden Erfüllung der Anforderungen für die Visaliberalisierung in Bezug auf Georgien und die Ukraine, da die jeweiligen Dialoge über die Visaliberalisierung mit diesen Ländern vor weniger als sieben Jahren abgeschlossen wurden Darüber hinaus enthält dieser Bericht nach dem erfolgreichen Abschluss des Dialogs über die Visaliberalisierung zwischen der EU und dem Kosovo und der Befreiung von der Visumpflicht für das Kosovo ab dem 1. Januar 2024 7 auch eine erste vorausschauende Analyse der fortlaufenden Erfüllung der Anforderungen für die Visaliberalisierung durch das Kosovo.
Was die Länder betrifft, mit denen vor mehr als sieben Jahren ein Dialog über die Visaliberalisierung abgeschlossen wurde 8 (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien), wird auch in diesem Bericht auf besondere Herausforderungen hingewiesen, die sich aus dem visumfreien Reisen ergeben und/oder die spezifische Risiken im Zusammenhang mit irregulärer Migration oder in Bezug auf die Sicherheit für die EU bergen, wie etwa die Angleichung der Visumpolitik, Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren, die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme oder unbegründete Asylanträge.
Für alle Erweiterungspartner werden Fragen im Zusammenhang mit den Benchmarks, die im Rahmen der abgeschlossenen Dialoge über die Visaliberalisierung behandelt wurden, im Rahmen des Erweiterungsprozesses unter Kapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und Kapitel 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) bewertet und in den jährlichen Erweiterungsberichten der Kommission ausführlich behandelt. Ab 2024 wurden auch vier Bewerberländer (Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) in den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen.
Als Teil ihrer Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans für den Westbalkan haben sich die Partnerländer des westlichen Balkans verpflichtet, Reformen im Bereich der „Grundlagen“ des Beitrittsprozesses durchzuführen, wozu auch konkrete Verpflichtungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zur Korruptionsbekämpfung und zur Angleichung der Visumpolitik gehören.
In Bezug auf den Westbalkan stützt sich der Bericht auf die laufende Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bewältigung der Migration entlang der Route, den die Kommission am 5. Dezember 2022 9 vorgelegt hat. Mit dem Aktionsplan wurde unter anderem auf den Anstieg der irregulären Migration in die EU über die Westbalkanroute im Jahr 2022 reagiert. Diese vermehrten Überschreitungen der Außengrenzen der Mitgliedstaaten aus der Region waren zum Teil auf Sekundärmigration von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen, die visumfrei in den westlichen Balkan eingereist und anschließend in die EU weitergereist waren. Die gemeinsame Umsetzung des Aktionsplans durch die EU und die Region trug dazu bei, dass der Migrationsdruck auf der Westbalkanroute im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um fast ein Drittel und – den vorläufigen Daten zufolge – in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um weitere 79 % zurückgegangen ist. Diese gemeinsame Umsetzung hat auch dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnerländern des westlichen Balkans beim Migrationsmanagement weiter zu stärken. Der Aktionsplan umfasst die Bereiche Grenzmanagement, Asylverfahren und Aufnahmekapazitäten, Bekämpfung der Schleuserkriminalität, Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und Rückführung sowie die Angleichung der Visumpolitik.
Insgesamt konnte in allen diesen Politikbereichen ein gutes Umsetzungstempo aufrechterhalten werden, was dem verstärkten Engagement und der Einbeziehung aller Partnerländer des westlichen Balkans auf allen Ebenen zu verdanken ist. Die Arbeit muss jedoch fortgesetzt werden. Die irreguläre Migration stellt nach wie vor eine Herausforderung für die Partnerländer des westlichen Balkans dar. Ende 2022 und Anfang 2023 wurde in der Region für einige der Nationalitäten, die im Wesentlichen für den Anstieg der irregulären Einreisen im Jahr 2022 verantwortlich waren, wieder die Visumpflicht eingeführt. Es ist jedoch nach wie vor erforderlich, für eine weitere Angleichung der Visumpolitik zu sorgen und die Kontrolle von visumfreien Einreisen in der Region zu verstärken. Die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels gehört ebenso wie die Sicherstellung einer effektiven Rückkehr weiterhin zu den zentralen Prioritäten. Die Kommission hat ihre finanzielle Unterstützung aufgestockt und stellt im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) insgesamt 351,9 Mio. EUR (2021-2024) für migrationsbezogene Maßnahmen in der Region bereit. Dazu gehören die regionalen Programme „EU-Unterstützung zur Verstärkung der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels im Westbalkan“ (36 Mio. EUR), „EU-Regionalförderung für schutzbedürftige Migrationssteuerungssysteme in den westlichen Balkanstaaten – Phase III“ (19,2 Mio. EUR) und „EU-Regionalförderung für die Grenzsicherheit im westlichen Balkan“ (7 Mio. EUR).
Der Bericht stützt sich auf die Beiträge der erfassten Partnerländer, des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der EU-Delegationen, der zuständigen EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres 10 sowie der Mitgliedstaaten 11 . Diese Beiträge sind in die entsprechenden Bewertungen des Berichts eingeflossen. Im vorliegenden siebten Bericht werden die von den betroffenen Partnerländern im Jahr 2023 getroffenen Maßnahmen bewertet und für das Jahr 2024 aktualisiert, sofern davon auszugehen ist, dass sie erhebliche Auswirkungen auf die diesjährigen Empfehlungen haben. Darüber hinaus wird über die operative Zusammenarbeit mit der EU und den Mitgliedstaaten 12 berichtet und eine Übersicht über die Trends im Bereich der Migration gegeben 13 , die auf Eurostat-Daten für das gesamte statistische Jahr 2023 beruht. Es wird auch auf die Abweichungen gegenüber dem Jahr 2022 eingegangen.
Lateinamerika und Karibik
Bereits dem neuen Ansatz folgend, der im Gesetzgebungsvorschlag zur Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus dargelegt wurde 14 , deckt der vorliegende Bericht – wie schon der sechste Bericht – auch nicht in der Nachbarschaft der EU gelegene geografische Gebiete ab, wobei der Schwerpunkt auf den von der Visumpflicht befreiten Ländern liegt, in denen besondere Probleme aufgetreten sind und mit denen möglicherweise eine weitere Zusammenarbeit erforderlich ist, um spezifische migrations- und/oder sicherheitspolitische Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus bewertet werden könnten. In diesem Zusammenhang enthält der vorliegende Bericht wie gehabt eine Bewertung der von der Visumpflicht befreiten Länder in der Ostkaribik, die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren anwenden, sowie eine Bewertung der von der Visumpflicht befreiten Länder in Lateinamerika.
Wie in der Gemeinsamen Mitteilung von 2023 zu einer neuen Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik 15 dargelegt, sind die EU und Lateinamerika und die Karibik natürliche Partner, die aufgrund einzigartiger historischer und kultureller Bindungen, enger wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen und eines gemeinsamen Engagements für Frieden, Demokratie, Grundrechte und Multilateralismus eine starke Beziehung aufgebaut haben. Im Mittelpunkt dieser Partnerschaft stehen die Menschen: die Mobilität und die Kontakte zwischen den Menschen sind wesentliche Elemente zur Stärkung dieser Beziehungen. Die Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen mit lateinamerikanischen und karibischen Partnerländern durch die Kommission hat indes einige spezifische Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit aufgezeigt. Diese Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus der Anwendung von Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren in fünf Ländern der Ostkaribik und der steigenden Zahl unbegründeter Asylanträge, die Staatsangehörige einiger lateinamerikanischer Länder in der EU stellen. Die beiden letzten Abschnitte dieses Berichts enthalten die Bewertung dieser Herausforderungen durch die Kommission und Empfehlungen zu ihrer Bewältigung.
I.DIE EU-NACHBARSCHAFT
1.Seit weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit
GEORGIEN
1.Angleichung der Visumpolitik
Georgien hat mit 25 Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder 16 stehen, Regelungen für visumfreies Reisen getroffen: Aserbaidschan, Armenien, Bahrain, Belarus, Belize, Botswana, China (Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht, unterzeichnet im April 2024), Dominikanische Republik, Ecuador, Iran, Jordanien, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Oman, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan.
Georgien hat bei der weiteren Angleichung der Visumpolitik keine Fortschritte erzielt. Vielmehr hat mit der Unterzeichnung des Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht mit China im April 2024 die Abweichung von der Visumpolitik der EU noch zugenommen. Georgien macht geltend, dass seine mangelnde Angleichung an die Visumpolitik kein Risiko für die EU im Hinblick auf die irreguläre Migration oder die Sicherheit darstelle, da es keine direkte Landgrenze zur EU habe. Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass die Angleichung der Visumpolitik eine zentrale Aufgabe aller Länder ist, die sich in der Nachbarschaft der EU befinden und die EU-Mitgliedschaft anstreben. Daher erwartet die Kommission von Georgien Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik.
2.Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik
Georgien stellt seit 2010 biometrische Reisepässe aus. Nichtbiometrische Pässe laufen bis zum 1. Januar 2025, wenn die letzten im Umlauf befindlichen nicht-biometrischen Pässe ihre Gültigkeit verlieren, vollständig aus. 17 Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Interpol tauscht Georgien Informationen über verlorene und gestohlene Pässe aus.
Im Dezember 2023 wurde ein Gesetz erlassen, das den Einzug nicht-elektronischer Personalausweise, die vor dem 28. Juli 2011 ausgestellt wurden, und ihren Austausch gegen elektronische Personalausweise bis zum 1. Juli 2024 vorschreibt.
3.Integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl
Im März 2023 hat Georgien die Strategie für integriertes Grenzmanagement für 2023-2027 und im August 2023 den Aktionsplan zur Strategie für integriertes Grenzmanagement für 2023-2027 angenommen. Georgien hat weiterhin in den Ausbau der Grenzsicherheit investiert, unter anderem durch die Einrichtung einer schnellen Eingreifgruppe für Berggebiete im Jahr 2023. Mit einem EU-Mitgliedstaat wurde ein Kooperationsplan für die Grenzüberwachung auf den Weg gebracht, und mit einem anderen EU-Mitgliedstaat wurde eine technische Vereinbarung über die Marinekooperation unter Beteiligung der georgischen Küstenwache unterzeichnet.
Georgien hat eine Erfolgsbilanz bei der strukturierten Zusammenarbeit mit Frontex vorzuweisen. Frontex-Beobachter sind an fünf Grenzübergangsstellen (Flughäfen Tiflis und Kutaissi, Straßengrenzübergang Sarpi sowie saisonal Flughafen und Seehafen von Batumi) stationiert. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 28 Frontex-Beamte nach Georgien entsandt. Georgische Polizeibeamte wurden zu 12 Flughäfen in Mitgliedstaaten entsandt (insgesamt 24 Beamte im Jahr 2023). Der Hauptzweck dieser Zusammenarbeit besteht darin, den Missbrauch des visumfreien Reisens, auch durch die Einreichung unbegründeter Asylanträge, durch georgische Staatsangehörige zu verhindern (siehe unten).
Georgien ist Mitglied des Netzwerks für Risikoanalyse der Östlichen Partnerschaft, einer regionalen Plattform für den Austausch von Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen unter der Federführung von Frontex. Die Akademie des georgischen Innenministeriums hat seit 2019 den Status einer Frontex-Partnerakademie. Georgien beteiligte sich durch den Austausch bewährter Verfahren und Besuche/die Entsendung von Frontex-Experten für Grenzmanagement an den gemeinsamen Operationen „Koordinierungsstellen Luft, Land und See 2023“. Die Zusammenarbeit mit Frontex umfasste auch Schulungsprogramme (z. B. maßgeschneiderte Briefings über Dokumentenbetrug und Betrüger), Studienbesuche, Beratung durch Sachverständige und Austauschmaßnahmen im Rahmen des Programms „Personalaustausch 2023“.
Die bilaterale/multilaterale Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Bereich Grenzmanagement/Migration wurde fortgesetzt, einschließlich Kontakte/Besuche auf hoher Ebene, Entsendung von Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten nach Georgien, spezialisierte Schulungen sowie fachliche Beratung mit Schwerpunkt auf der Erkennung von gefälschten Dokumenten und der Bekämpfung von Netzwerken der organisierten Kriminalität, die auf die Schleusung von Migranten spezialisiert sind.
Georgien hat die Empfehlung des sechsten Berichts im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus umgesetzt und sich dem operativen Aktionsplan zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität für die Jahre 2024-2025 der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) angeschlossen. Im Jahr 2023 beteiligte es sich an sechs operativen Aktionsplänen und 77 operativen Maßnahmen. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Plattform EMPACT führte auch zur Umsetzung des Projekts „Finanzhilfe von geringem Wert“ (Low Value Grant, LVG), dessen Schwerpunkt auf der Bekämpfung georgischer organisierter krimineller Gruppen in der EU lag.
Was Rückübernahme und Rückkehr angeht, wiesen mehrere EU-Mitgliedstaaten und Frontex auf die enge Zusammenarbeit mit den georgischen Behörden hin. Georgien akzeptierte regelmäßig Rückführungen sowohl mit Charter- als auch mit Linienflügen. Georgien stellte seine Begleitpersonen auf Anfrage auch für die Organisation von Sammelrückführungen zur Verfügung. Darüber hinaus haben das Außenministerium und das Innenministerium Georgiens ihre Zusammenarbeit mit Frontex bei der Identifizierung von Rückkehrern ohne Reisedokumente ausgeweitet, indem sie die ständige Reserve und die Mitgliedstaaten in der Nutzung des georgischen Rückübernahmemanagementsystem für die Einreichung von Identifizierungsersuchen auf elektronischem Weg geschult haben.
Georgien hat weiterhin Anstrengungen zur Bewältigung des Problems der unbegründeten Asylanträge georgischer Staatsangehöriger in den EU-Mitgliedstaaten unternommen. Die georgischen Behörden haben auf der Grundlage der im Jahr 2021 an dem Gesetz über Vorschriften für georgische Staatsangehörige über die Ausreise aus Georgien und die Einreise nach Georgien vorgenommenen Änderungen weiterhin „Ausreisekontrollen“ an den georgischen Grenzübergängen durchgeführt. Vom 1. Januar 2021 bis zum 1. April 2024 wurden insgesamt 7 910 georgische Staatsangehörige, die in die EU reisen wollten, an der Grenze aufgehalten. Die georgischen Behörden sind weiterhin gegen die irreguläre Migration vorgegangen, indem sie Personen und Gruppen strafrechtlich verfolgten, die an der Schleusung von Migranten beteiligt sind, einschließlich der Personen und Gruppen, die an der Verbreitung falscher Informationen über Asylanträge in der EU beteiligt sind. Im Jahr 2023 wurden drei Personen verurteilt (elf im Jahr 2022).
Georgien hat ferner mit der IOM in Partnerschaft mit dem UNHCR an dem Projekt „Effective Migration Governance for Sustainable Return and Reintegration of Georgian Citizens“ (Wirksame Migrationssteuerung für eine nachhaltige Rückkehr und Wiedereingliederung georgischer Staatsangehöriger) zusammengearbeitet, um die sichere, geordnete und nachhaltige Rückkehr und Wiedereingliederung georgischer Staatsangehöriger zu unterstützen. Außerdem arbeitete es mit der IOM/WHO im Bereich der gesundheitsbedingten Migration aus Georgien und der unbegründeten Asylanträge im Schengen-Raum zusammen (im Rahmen des Projekts „Georgia Cares“).
4.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Im Jahr 2023 wurden von georgischen Staatsangehörigen 24 375 Anträge auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten gestellt, was einem Rückgang um 8 % gegenüber 2022 entspricht, als die Zahl bei 26 555 lag. Die Anerkennungsquote 18 im Jahr 2023 blieb mit 7 % im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Im Jahr 2023 kam es zu zehn irregulären Grenzübertritten georgischer Staatsangehöriger in EU-Mitgliedstaaten gegenüber zwanzig im Jahr 2022. Die Zahl der georgischen Staatsangehörigen, deren irregulärer Aufenthalt in den Mitgliedstaaten festgestellt wurde, ist um 12 % von 22 005 im Jahr 2022 auf 24 595 im Jahr 2023 angestiegen. Die Zahl der Einreiseverweigerungen für georgische Staatsangehörige ist um 8 % von 4 015 im Jahr 2022 auf 3 680 im Jahr 2023 zurückgegangen.
Die Zahl der an georgische Staatsangehörige ergangenen Rückkehrentscheidungen hat mit 20 240 im Jahr 2023 gegenüber 17 415 im Jahr 2022 weiter zugenommen, was einem Anstieg um 16 % entspricht. Der gleiche Trend war bei der Zahl der zurückgekehrten Personen zu beobachten (10 555 im Jahr 2023 gegenüber 7 725 im Jahr 2022, was einem Anstieg um 37 % entspricht). Die Rückkehrquote hat sich leicht verbessert, und zwar von 44 % im Jahr 2022 auf 52 % Jahr 2023.
Quelle: Eurostat.
5.Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Georgien hat seine Zusammenarbeit mit Europol fortgesetzt. Es hat einen Verbindungsbeamten zum Sitz von Europol abgeordnet und beteiligt sich an sieben Analyseprojekten von Europol. Zwischen Juni 2023 und März 2024 wurden über die Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA) 1 124 operative Informationen zu mehr als 13 161 Personen an Europol-Mitglieder und Partnerländer weitergegeben. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der CEPOL profitierte Georgien von verschiedenen spezialisierten Schulungsprogrammen im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „Training and operational partnership against organized crime“ (Ausbildung und operative Partnerschaft zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, TOPCOP). Georgien hat seine Zusammenarbeit mit Eurojust fortgesetzt und sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen beteiligt.
Georgien hat die Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität für den Zeitraum 2021-2024 fortgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Drogenhandels und der Cyberkriminalität lag. Infolge des anhaltenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, um den illegalen Handel mit Waffen und Munition und deren illegale Verbreitung zu verhindern. Als Mitglied von Interpol hat sich Georgien weiterhin aktiv an Arbeitsgruppen und Projekten beteiligt. Zwei EU-Mitgliedstaaten haben georgischen Strafverfolgungsbeamten Schulungen zur Erkennung gefälschter Dokumente und zur Identifizierung von Opfern von sexueller Ausbeutung im Internet angeboten.
Im Februar 2023 verabschiedete Georgien die zweite nationale Drogenstrategie für den Zeitraum 2023-2030 (die sich unmittelbar an der EU-Drogenstrategie 2021-2025 orientiert) und den entsprechenden Aktionsplan für den Zeitraum 2023-2024. Georgien hat seine Zusammenarbeit mit der Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung von 2022 sowie im Rahmen des Projekts EU4MD II fortgesetzt.
Georgien hat die Umsetzung der nationalen Strategie zur Terrorismusbekämpfung 2022-2026 und des entsprechenden Aktionsplans fortgesetzt. Im Jahr 2023 wurden zwölf georgische Staatsangehörige und drei Drittstaatsangehörige wegen Zugehörigkeit zu oder Unterstützung einer terroristischen Organisation festgenommen. 2023 trat Georgien dem Programm der Vereinten Nationen zur Verhinderung von Reisen mit terroristischem Hintergrund (UN Countering Terrorist Travel programme, „goTravel“) bei. Georgien hat auch die Anwendung der nationalen Strategie zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (2023-2026) und des zugehörigen Aktionsplans fortgesetzt. 2023 weitete Georgien seine Zusammenarbeit mit Europol bei der Terrorismusbekämpfung aus, indem es sich dem gemeinsamen Verbindungsteam zur Terrorismusbekämpfung (CT JLT) der Agentur anschloss und sich an zahlreichen Analyseprojekten im Bereich der Terrorismusbekämpfung beteiligte.
Im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus wurde Georgien empfohlen, eine neue Strategie und einen Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung zu verabschieden, ausreichende Ressourcen für deren Umsetzung sicherzustellen und der Ermittlung, Strafverfolgung und gerichtlichen Entscheidung im Hinblick auf Korruptionsfälle auf hoher Ebene besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Bislang hat Georgien weder eine neue nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung noch einen Aktionsplan ausgearbeitet.
Im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus wurde verlangt, dass Georgien eine Vermögensabschöpfungsstelle und ein Amt für Vermögensverwaltung einrichtet sowie seine Bemühungen um die Vermögensabschöpfung intensiviert. Georgien arbeitet zwar mit den EU-Vermögensabschöpfungsstellen zusammen, doch wurde der Empfehlung zur Einrichtung einer Vermögensabschöpfungsstelle noch nicht nachgekommen. Es gibt auch keine spezielle Stelle, die eigens mit der Verwaltung eingezogener Vermögenswerte betraut ist. Beschlagnahmte Vermögenswerte werden von der Nationalen Agentur für Staatseigentum verwaltet.
Im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus wurde Georgien empfohlen, sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften über das Amt für Korruptionsbekämpfung, den Sonderermittlungsdienst und den Dienst für den Schutz personenbezogener Daten den Empfehlungen der Venedig-Kommission entsprechen. Die im Mai 2024 angenommenen Änderungen des Gesetzes über das Amt für Korruptionsbekämpfung tragen den wichtigsten Empfehlungen der Venedig-Kommission nicht Rechnung, insbesondere nicht denjenigen, die sich auf die tatsächliche Unabhängigkeit, die politische Neutralität und die Funktionen des Amts für Korruptionsbekämpfung beziehen.
Georgien beteiligt sich an der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO). Im Anschluss an die Empfehlungen der GRECO änderte Georgien im Jahr 2023 das Gesetz über die Staatsanwaltschaft und weitete den Anwendungsbereich der Regelung zur Vermögenserklärung auf alle Staatsanwälte aus. Der Evaluierungsbericht der GRECO zu Georgien vom Juli 2024 enthält Empfehlungen zum strategischen Rahmen, zu Integritätsprüfungen und zur Transparenz.
6.Außenbeziehungen und Grundrechte
Georgien hat im Berichtszeitraum Rechtsvorschriften erlassen, deren Anwendung die Grundrechte untergräbt. Durch das im Mai 2024 verabschiedete Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und das im September 2024 angenommene Legislativpaket zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger wird der allgemeine Rechtsrahmen für die Wahrung der Grundrechte untergraben. Beide Maßnahmen verletzen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Privatsphäre. Das Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme wurde im Mai 2024 entgegen einer Stellungnahme der Venedig-Kommission 19 und trotz der wiederholten nachdrücklichen Empfehlungen der EU, das Gesetz wieder aufzuheben, verabschiedet. Das Gesetz untergräbt die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten sowie das Diskriminierungsverbot. Umständliche Berichtspflichten und weitreichende Befugnisse des Justizministeriums im Hinblick auf die Kontrolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Medienorganisationen erhöhen das Risiko einer selektiven und willkürlichen Anwendung.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 betont, dass das verabschiedete Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme einen Rückschritt bei mindestens drei der neun Maßnahmen darstellt, die in der Empfehlung der Kommission für den Status eines Bewerberlandes dargelegt sind, und zwar in den Bereichen Desinformation, Polarisierung, Grundrechte und Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Der Europäische Rat kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen der georgischen Regierung Weg Georgiens Weg in die EU gefährdet und de facto zum Aussetzen des Beitrittsprozesses führt.
Am 17. September 2024 hat das Parlament ein Legislativpaket angenommen, das das Gesetz über die Werte der Familie und den Schutz Minderjähriger sowie achtzehn Änderungen an bestehenden Gesetzen umfasst, ohne vorher öffentliche Konsultationen durchzuführen und die Vereinbarkeit mit europäischen und internationalen Normen eingehend zu prüfen. Das Legislativpaket über die Werte der Familie und den Schutz Minderjähriger, dem am 3. Oktober per Unterschrift Gesetzeskraft verliehen wurde, untergräbt die Grundrechte der georgischen Bevölkerung und verschärft Stigmatisierung und Diskriminierung. Infolge der Gesetzgebungstätigkeiten und der anhaltenden Verbreitung homophober Hetze sehen sich LGBTIQ-Personen in Georgien einer zunehmend feindseligen und stigmatisierenden Atmosphäre ausgesetzt.
Der Aktionsplan 2024-2026 zur Umsetzung der Menschenrechtsstrategie wurde nach einem begrenzten Konsultationsverfahren angenommen und enthält keine Bestimmungen in Bezug auf LGBTIQ-Personen und den Schutz der Privatsphäre. Der Aktionsplan befasst sich teilweise mit der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Mit der Umsetzung des Aktionsplans wurde noch nicht begonnen, und die Überwachung der Umsetzung wurde nicht eindeutig geregelt. Der strategische Rahmen weist im Hinblick auf den Schutz der Rechte von Minderheiten, einschließlich der Vertretung von Minderheiten, erhebliche Lücken auf, die noch geschlossen werden müssen.
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Oktober 2024 wurde bestätigt, dass der Beitrittsprozess Georgiens zum Stillstand kommt, und die georgischen Behörden wurden aufgefordert, demokratische, umfassende und nachhaltige Reformen im Einklang mit den zentralen Grundsätzen der europäischen Integration zu verabschieden.
Die Kommission wird die Umsetzung des Gesetzes über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und des Legislativpakets über die Werte der Familie und den Schutz Minderjähriger aufmerksam beobachten, da es sich bei der Wahrung der Grundrechte, einschließlich der effektiven Durchführung der Antidiskriminierungsgesetzgebung und -politik, um eine spezifische Voraussetzung für die Gewährung der Visaliberalisierung für Georgien handelt.
Im Anschluss an die im fünften Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus ausgesprochene Empfehlung zum Datenschutz wurde im Juni 2023 ein neues Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten verabschiedet, das im Mai 2024 geändert wurde. Wichtigen Empfehlungen der Venedig-Kommission in Bezug auf die institutionelle Unabhängigkeit, die Unparteilichkeit und die Befugnisse des Dienstes für den Schutz personenbezogener Daten wurde noch nicht nachgekommen.
7.Empfehlungen
Unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen in Georgien werden aktuell Überlegungen über die mögliche Aktivierung des Visa-Aussetzungsmechanismus in Bezug auf bestimmte Personengruppen angestellt. Um weiterhin alle Benchmarks für die Visaliberalisierung zu erfüllen und eine mögliche Aktivierung des Aussetzungsmechanismus zu vermeiden, muss Georgien weitere dringende Maßnahmen ergreifen, um den Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Insbesondere in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Schutzes der Grundrechte aller georgischen Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, des Rechts auf Privatsphäre, des Rechts auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten sowie des Diskriminierungsverbots,
b)Vermeidung und Aufhebung von Rechtsvorschriften, die die Grundrechte und -freiheiten einschränken, gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoßen und im Widerspruch zu den einschlägigen europäischen und internationalen Normen stehen. Insbesondere müssen das Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und das Legislativpaket über die Werte der Familie und den Schutz Minderjähriger aufgehoben sowie die nationale Strategie und der nationale Aktionsplan für Menschenrechte geändert werden, um sicherzustellen, dass die Rechte von LGBTIQ-Personen ohne Einschränkungen gewahrt werden,
c)Angleichung der Visumpolitik Georgiens an die EU-Liste der Drittländer mit Visumpflicht, insbesondere bezüglich der Drittländer, von denen Risiken irregulärer Migration oder Sicherheitsrisiken für die EU ausgehen,
d)Intensivierung der Maßnahmen zur Bewältigung des Problems der unbegründeten Asylanträge und der irregulären Aufenthalte in den Mitgliedstaaten, wozu z. B. an den jeweiligen Migrantenprofilen ausgerichtete Informationskampagnen über die Regelung für visumfreies Reisen und strengere Grenzkontrollen gehören.
e)Einrichtung einer Vermögensabschöpfungsstelle und eines Amtes für Vermögensverwaltung sowie Fortsetzung der Bemühungen durch Aufspüren, Einfrieren, Verwaltung, Beschlagnahme und Veräußerung von Vermögenswerten,
f)Verabschiedung einer neuen Strategie und eines Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung, Sicherstellung ausreichender Ressourcen für deren Umsetzung und besondere Aufmerksamkeit für die Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene,
g) Änderung des Gesetzes über das Amt für Korruptionsbekämpfung, um den wichtigsten Empfehlungen der Venedig-Kommission Rechnung zu tragen, insbesondere denjenigen, die sich auf die tatsächliche Unabhängigkeit, die politische Neutralität und die Funktionen des Amts für Korruptionsbekämpfung beziehen.
h)Angleichung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten an den EU-Besitzstand.
UKRAINE
1.Angleichung der Visumpolitik
Die Ukraine hat mit 15 Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, Regelungen für visumfreies Reisen getroffen: Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Ecuador, Kasachstan, Katar, Kirgistan, Kuwait, Mongolei, Oman, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Türkei und Usbekistan.
Es wurden im Jahr 2023 keine Fortschritte im Hinblick auf eine stärkere Angleichung an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder erzielt.
2.Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik
Die Ukraine stellt seit 2015 biometrische Reisepässe aus. Die letzten nichtbiometrischen Pässe wurden 2016 ausgestellt; ihre vollständige Abschaffung erfolgt im Jahr 2026, wenn sie ihre Gültigkeit verlieren. Im Mai 2022 wurde eine Deduplizierungssoftware entwickelt und in Betrieb genommen, um Duplikate im nationalen System zur biometrischen Verifizierung und Identifizierung von ukrainischen Staatsangehörigen, Ausländern und Staatenlosen (NSBVI) unter der Verwaltung des Staatlichen Migrationsdiensts der Ukraine zu erkennen. Im Zuge der durchgeführten Deduplizierung wurden 4 581 Duplikatsfälle mit einem sehr hohen oder mittleren Maß an Zuverlässigkeit ermittelt. Dies war für die Aufdeckung von Betrug und für ein ordnungsgemäßes Informationsmanagement von entscheidender Bedeutung.
Jeder ukrainische Staatsangehörige erhält eine eindeutige nationale Nummer, die sich nie ändert (auch wenn die betreffende Person ihren Namen ändert) und in jedes Ausweisdokument, einschließlich der Reisepässe, aufgenommen wird.
Trotz des fortdauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden 2023 weiterhin Ausweisdokumente ausgestellt, mit Ausnahme der Gebiete der Ukraine, die vorübergehend von Russland besetzt werden, einschließlich der Krim. Nach einer vorübergehenden Unterbrechung im Jahr 2022 hat die Ukraine im Jahr 2023 den Betrieb des Registers ungültiger ukrainischer Reisepässe wieder aufgenommen; der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Der Austausch von Informationen über gestohlene und verlorene Ausweisdokumente zwischen der Ukraine und Interpol wurde nie unterbrochen.
3.Integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl
Seit Beginn der groß angelegten russischen Invasion hat Russland große Teile der internationalen Grenzen der Ukraine besetzt. Insgesamt 110 Grenzübergänge an der Grenze zu Russland, Belarus und dem transnistrischen Abschnitt der Grenze zu Moldau blieben geschlossen. Weitere 49 Grenzübergänge in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten stehen nicht mehr unter der Kontrolle der Ukraine. An den von der ukrainischen Regierung kontrollierten Abschnitten wurde das Grenzmanagement jedoch ohne Unterbrechung fortgesetzt.
Die Strategie für integriertes Grenzmanagement für den Zeitraum 2023-2025 wurde im Juli 2023 geändert. Der Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie wurde im Dezember 2023 angenommen. Im Juni 2023 wurde eine nationale Methodik zur Bewertung der Qualität der Umsetzung offiziell angenommen, die mit Unterstützung von EU-Experten konzipiert wurde. Anschließend wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Qualitätskontrolle beim Grenzmanagement eingerichtet, der Frontex und die EU-Beratungsmission (EUAM) für die Ukraine als Beobachter angehören.
Im Jahr 2023 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die technische Ausrüstung aller Grenzübergangsstellen, die weiterhin unter der Kontrolle der Ukraine stehen, aufzurüsten. Ukrainische Grenzdienste erhielten von einigen EU-Mitgliedstaaten Ausrüstung und Fachschulungen in erheblichem Umfang. Die Finanzhilfe von Frontex in Höhe von 12 Mio. EUR zur Unterstützung des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine wurde 2023 erfolgreich umgesetzt. Die erworbene Ausrüstung war ein solider technischer Beitrag zur Aufrechterhaltung der Kernfunktionen des integrierten Grenzmanagements (IBM) der ukrainischen institutionellen Partner. Die Finanzhilfe ermöglichte den Ausbau der Fähigkeiten, insbesondere an den westlichen Grenzen des Landes, wodurch der Weg für neue gemeinsame operative Tätigkeiten geebnet wurde.
Die gemeinsamen Patrouillen mit den Grenzdiensten einiger EU-Mitgliedstaaten wurden fortgesetzt.
Im Juni 2023 verabschiedete die Ukraine zwei neue Migrationsgesetze, mit denen unter anderem die Verfahren für die Erteilung und den Entzug von Aufenthaltstiteln und die Strafen für irreguläre Aufenthalte aktualisiert wurden.
Da der Luft- und Seeverkehr in die Ukraine eingeschränkt ist und das gesamte Hoheitsgebiet, einschließlich der Grenzen, dem Kriegsrecht unterliegt, hat sowohl die reguläre als auch die irreguläre Migration in die, aus der und durch die Ukraine abgenommen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 5 467 irreguläre Migranten an den Grenzen zur Ukraine aufgegriffen (12 094 im Jahr 2022), und 3 389 irreguläre Migranten wurden im Hoheitsgebiet der Ukraine ausfindig gemacht (5 062 im Jahr 2022); 45 % Letzterer waren russische, aserbaidschanische oder moldauische Staatsangehörige.
Die Ukraine hat die Bekämpfung des Menschenhandels fortgesetzt und sich weiterhin für die Umsetzung des gemeinsamen Plans zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt, um den Risiken des Menschenhandels zu begegnen und potenzielle Opfer unterstützen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Die Ukraine nimmt aktiv an den regelmäßigen Sitzungen des EU-Netzes der nationalen Koordinatoren und Berichterstatter teil und beteiligt sich an der Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung und Justiz mit den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen. Im Jahr 2024 nahm sie sich an 19 operativen Maßnahmen, die im Rahmen von EMPACT organisiert wurden, sowie an mehreren gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von am Menschenhandel beteiligten organisierten kriminellen Gruppen teil. Aufgrund der wirtschaftlichen Notlage und der militärischen Aggression Russlands sind ukrainische Staatsangehörige nach wie vor der Gefahr von Menschenhandel ausgesetzt. Daher müssen die im gemeinsamen Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels vorgesehenen Maßnahmen weiterhin angewendet werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und Frontex basiert auf der im Jahr 2007 unterzeichneten Arbeitsvereinbarung. Im Jahr 2023 leistete Frontex im Rahmen ihres Mandats weiterhin einschlägige Beratung und unterstützte die ukrainischen Behörden bei der Reaktion auf den dringenden Bedarf an Kapazitätsaufbau und den Reflexionsprozess über den neuen mehrjährigen Rahmen für das integrierte Grenzmanagement.
Im Jahr 2023 fanden keine Sitzungen des Gemischten Rückübernahmeausschusses EU-Ukraine statt. Die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten bei der Rückübernahme wurde jedoch 2023 mit der Unterzeichnung von Durchführungsprotokollen mit Rumänien und Lettland fortgesetzt.
Die Ukraine hat die Zusammenarbeit mit der IOM, dem ICMPD und dem UNHCR fortgesetzt.
Asylanträge wurden in der Ukraine weiter geprüft. Seit der groß angelegten russischen Invasion am 24. Februar 2022 hat sich die Zahl der Anträge jedoch erheblich verringert; im Jahr 2021 gab es 1 198 Anträge, jedoch nur 205 im Jahr 2022 und nur 109 im Jahr 2023. Die positiven Entscheidungen gingen von 157 im Jahr 2021 auf 46 im Jahr 2022 und 53 im Jahr 2023 zurück. Ende 2023 lebten 2 520 anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus in der Ukraine.
4.Beobachtung von Trends in Bezug auf Migration, den vorübergehenden Schutz, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Nach der Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz 20 im Jahr 2022 beläuft sich die geschätzte Zahl der aktiven Registrierungen für vorübergehenden Schutz in den 27 Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und der Schweiz zum 5. November 2024 gemäß den auf die Plattform für vorübergehenden Schutz hochgeladenen und über das Blueprint-Netz weitergeleiteten Daten auf 4 569 496, davon 4 424 322 in den EU-Mitgliedstaaten. Auf der Plattform wurden 436 095 inaktive Registrierungen erfasst. Deutschland, Polen und Tschechien sind nach wie vor die Mitgliedstaaten, die die meisten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, aufgenommen haben (Deutschland 1,13 Millionen, Polen fast 1 Millionen und Tschechien nahezu 400 000). 21 Im Jahr 2023 ergingen 1 056 020 Entscheidungen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes in der EU, was einem Viertel der 2022 getroffenen Entscheidungen entspricht. 22
Im Jahr 2023 belief sich die Zahl der ukrainischen Antragsteller auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten auf 16 145 und war damit um 46 % niedriger als im Jahr 2022 (29 790). Die Anerkennungsquote blieb 2023 stabil (88 %).
Die Zahl der illegalen Grenzübertritte ukrainischer Staatsangehöriger an der EU-Grenze ging im Jahr 2023 um 11 % zurück (4 579 im Jahr 2023 gegenüber 5 148 im Jahr 2022). Im Jahr 2023 wurde im Fall von 40 815 ukrainischen Staatsangehörigen ein irregulärer Aufenthalt in der EU festgestellt (43 360 im Jahr 2022, ein Rückgang um 6 %). Die Zahl der Einreiseverweigerungen für ukrainische Staatsangehörige ist um 37 % von 28 795 im Jahr 2022 auf 18 235 im Jahr 2023 zurückgegangen.
Quelle: Eurostat.
5.Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Im Mai 2023 nahm die Ukraine den übergeordneten strategischen Plan für die Reform des gesamten Strafverfolgungssektors für den Zeitraum 2023-2027 an, der ehrgeizige Ziele beinhaltet. Im September und Oktober 2023 verabschiedete die Ukraine überarbeitete Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Im Dezember 2023 verabschiedete die Ukraine neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Warenschmuggels und der Vermeidung von Verbrauchsteuern/Zöllen; in diesem Bereich wird der Tabakschmuggel von den ukrainischen Behörden als besonders ernstes Problem angesehen. Im August 2024 nahm die Ukraine den Aktionsplan an, mit dem die übergeordnete Strategie für die Reform des Strafverfolgungssektors umgesetzt wird.
Die Zusammenarbeit mit der EU bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde fortgesetzt, unter anderem durch fünf gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) mit EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2023; Anfang 2024 wurden acht weitere GEG mit EU-Mitgliedstaaten eingerichtet. Eine intensive Zusammenarbeit fand auch im Rahmen der Plattform EMPACT statt (122 operative Maßnahmen). Die Zusammenarbeit mit der EU über Europol wurde mit mehr als 28 000 Nachrichten, die über SIENA ausgetauscht wurden, und mit zahlreichen operativen Maßnahmen gegen verschiedene kriminelle Aktivitäten wie Cyberkriminalität (einschließlich Cyber-Währungsbetrug), Schmuggel von Drogenausgangsstoffen, Schleuserkriminalität, Menschenhandel und illegaler Handel mit Feuerwaffen fortgesetzt.
Es wurden Anstrengungen unternommen, um die Registrierung und die Kontrolle der Verbreitung von Waffen zu verbessern; im Juni 2023 wurde ein einheitliches Waffenregister in Betrieb genommen.
Am 5. Juli 2024 billigte das Ministerkabinett einen vom Innenministerium ausgearbeiteten Verordnungsentwurf zur Einrichtung eines Koordinierungszentrums für die Bekämpfung der illegalen Verbreitung von Feuerwaffen, Feuerwaffenteilen und Munition, das als vorübergehendes Beratungsgremium dienen soll, das dem Ministerkabinett unterstellt ist. Zu den vorrangigen Zielen des Zentrums gehören die Koordinierung der Anstrengungen verschiedener staatlicher Stellen, die mit der Verbreitung von Feuerwaffen zu tun haben, die Erleichterung des Informationsaustauschs und die Ausarbeitung von Vorschriften auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Diese Initiative steht im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission, die im Erweiterungspaket 2023 ausgesprochen wurden.
In diesem Bereich besteht auch eine operative Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine, unter anderem durch eine Arbeitsgruppe innerhalb der Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten (EFE), der die Ukraine, fünf EU-Mitgliedstaaten und Europol angehören. Die EU hat unter der Koordinierung der EUAM Schulungen und fachliche Beratung angeboten. Mit dem Thema des illegalen Handels mit Feuerwaffen und anderen Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) befasst sich seit 2019 die EUAM, auch im Rahmen eines von der OSZE durchgeführten Projekts („Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen“). Das Projekt baut auf der SALW-Strategie der EU aus dem Jahr 2018 auf und dient der Verstärkung der Kapazitäten des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine, des Innenministeriums der Ukraine und des staatlichen Fiskaldienstes/staatlichen Zolldienstes der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in der Ukraine. Der illegale Handel mit Feuerwaffen wird seit 2023 auch im Rahmen des „Dialogs über innere Sicherheit zwischen der EU und der Ukraine“ erörtert, nachdem der Ukraine der Status eines Bewerberlandes zuerkannt wurde.
Im Einklang mit der „Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition“ aus dem Jahr 2018 arbeitet die EU kontinuierlich mit der Ukraine zusammen, um die Umlenkung von Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichten Waffen, dazugehöriger Munition und Explosivstoffen zu verhindern. Das Engagement der EU bei der Bekämpfung des Risikos des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition konzentrierte sich auf folgende Bereiche: a) Unterstützung durch laufende GASP-Ratsbeschlüsse, die von OSZE, UNDP SEESAC und Conflict Armament Research umgesetzt werden; b) Umsetzung des EU-Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung der Umleitung von Feuerwaffen und anderen Kleinwaffen und leichten Waffen im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine; c) Überwachung der Endverwendung der im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität geleisteten militärischen Hilfe. Die EU arbeitet zudem mit der Ukraine und internationalen Partnern im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und der Ukraine über die innere Sicherheit, der Quad+EU-Sitzungen mit der Ukraine, der Gruppe der für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zuständigen Direktoren der G7 und regelmäßiger Dialoge mit Drittstaaten über die Kontrolle konventioneller Waffen zusammen.
Was die Bekämpfung des Drogenschmuggels betrifft, so wurde die staatliche Drogenstrategie für den Zeitraum 2023-2030 noch nicht angenommen. Die Ukraine hat die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der EUDA auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung von 2022 sowie im Rahmen des Projekts EU4MD II, Europol, im Rahmen der EUBAM und im Rahmen der Plattform EMPACT fortgesetzt.
Bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität (insbesondere des Diebstahls von Geldern durch Täuschung und/oder Hacking) hat die Ukraine intensiv mit den EU-Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust, aber auch mit US-Agenturen und Drittländern (z. B. Georgien) zusammengearbeitet.
Infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine war das Justizsystem mit einer beispiellosen Zahl von Fällen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert. Eine der Folgen war die Einrichtung des Koordinierungszentrums für die Unterstützung von Opfern und Zeugen im April 2023. Eine weitere Folge der militärischen Aggression Russlands war eine zunehmende Zahl von Sabotage- und Terrorakten (187 im Jahr 2023), die sich speziell gegen ukrainische kritische Infrastrukturen richteten, wodurch die Ressourcen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden sowie des gesamten Justizsystems weiter belastet wurden.
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung hat die Ukraine die Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021-2025 und das staatliche Korruptionsbekämpfungsprogramm für den Zeitraum 2023-2025 weiter angewandt. Im August 2023 wurde die Strategie zur Vermögensabschöpfung für den Zeitraum 2023-2025 angenommen, und der Aktionsplan für ihre Umsetzung wurde von der Regierung im August 2024 angenommen.
Im Dezember 2023 wurde ein neues Gesetz zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Nationalen Amts für Korruptionsbekämpfung der Ukraine (NABU) verabschiedet, mit dem das Personal des NABU von 700 auf 1 000 Personen aufgestockt wurde. Andererseits gab es trotz der in den vorangegangenen Berichten im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus ausgesprochenen Empfehlungen noch keine Fortschritte beim Aufbau eigenständiger Abhörkapazitäten durch das NABU. Im Juli 2023 unterzeichnete das NABU eine Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA).
Am 1. Januar 2024 wurde das Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAPO) verabschiedet; es vollzieht eine rechtliche Trennung zwischen der SAPO und der Generalstaatsanwaltschaft und legt das Verfahren für die wettbewerbliche Auswahl für die Besetzung von Verwaltungsposten bei der SAPO und der Staatsanwaltsposten, einschließlich des Leiters der SAPO, fest.
Im März 2023 änderte die Ukraine die Rechtsvorschriften über die Auswahl und Vorbereitung von Staatsanwälten, um den Mechanismus für die Einstellungs- und Disziplinarverfahren zu verbessern.
Weitere legislative Maßnahmen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, die 2023 angenommen wurden, umfassten einige Änderungen der Rechtsvorschriften zur Regulierung der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen und zur Wiedereinführung von Berichtspflichten im Hinblick auf die Finanzierung politischer Parteien sowie Gesetzesänderungen zur Wiedereinführung von Vermögenserklärungen von Beamten.
Im Jahr 2023 leitete das NABU 257 Untersuchungen ein (gegenüber 187 im Jahr 2022). Auf der Grundlage der Ergebnisse der NABU-Untersuchung und unter der verfahrensrechtlichen Anleitung der SAPO wurden im Jahr 2023 100 Anklagen beim Gericht höherer Instanz zur Korruptionsbekämpfung eingereicht (gegenüber 54 im Jahr 2022); das Gericht sprach 44 rechtskräftige Verurteilungen aus (darunter gegen vier Richter, ein Mitglied des Parlaments, zwei stellvertretende Minister und einen Beamten der höchsten Kategorie (A)).
Im Juni 2024 trat das Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlage des Büros für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine in Kraft, das die Entwicklung eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens für die Auswahl von Führungskräften und Personal, die Überprüfung des Personals sowie eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Gegenstand hat und so zur Stärkung der Rechenschaftspflicht, Integrität und Professionalität bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beiträgt.
6.Außenbeziehungen und Grundrechte
Die Achtung der Grundrechte ist insgesamt gewährleistet, und die Ukraine hat trotz der Einschränkungen aufgrund des fortdauernden Krieges und des Kriegsrechts ihr Engagement für deren Schutz und eine weitere Angleichung an EU-Standards unter Beweis gestellt. Das Kriegsrecht hat zu einigen Beschränkungen der Rechte und Freiheiten geführt, die jedoch weitgehend der Sicherheitslage angemessen waren und im Allgemeinen mit Umsicht angewandt wurden.
Die Ukraine hat erhebliche Fortschritte bei der Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs erzielt, indem sie das Gesetz über die Ratifizierung des Römischen Statuts erlassen hat. Außerdem hat sie Schritte unternommen, um die nationale Legislative in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen zu bringen.
Die Ukraine setzt die Umsetzung des Projekts des Europarats „Bekämpfung von Hetze in der Ukraine“ für den Zeitraum 2023-2025 fort. Ziel des Projekts ist es, die nationalen Rechtsbehelfe gegen Diskriminierung und Hass zu stärken, einschließlich der Verbesserung der Formen der Entschädigung von Opfern.
Nach der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) hat die Ukraine im Mai 2024 Änderungen des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten angenommen, um die Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt mit dem Übereinkommen in Einklang zu bringen.
Infolge der groß angelegten russischen Invasion und der gezielten Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur steigt die Zahl der Menschen mit Behinderungen unter den Streitkräften und der Zivilbevölkerung weiter an. Im Juni 2023 verabschiedete die Ukraine ein neues Gesetz über die Registrierung von Menschen mit Behinderungen, die der Unterstützung aus speziellen Fonds bedürfen. Begleitet wurde das neue Gesetz von einer Haushaltsanstrengung zur Finanzierung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Am 8. Dezember 2023 änderte die Ukraine die Rechtsvorschriften über nationale Minderheiten und führte wesentliche Änderungen an den Gesetzen über nationale Minderheiten (Gemeinschaften), die Medien, die Amtssprache, die Veröffentlichung und die Bildung ein, gefolgt von mehreren Durchführungsgesetzen, Fahrplänen und Methoden.
Infolge des russischen Angriffskriegs gibt es 3,7 Millionen Binnenvertriebene in der Ukraine. Im April 2023 nahm die Ukraine eine staatliche politische Strategie zur Binnenvertreibung und den dazugehörigen Aktionsplan für den Zeitraum 2023-2025 an. Neben Wohnraum und Beschäftigung besteht eines der Hauptziele darin, die kontinuierliche Bildung der Kinder von vertriebenen Familien sicherzustellen.
7.Empfehlungen
Im Großen und Ganzen erfüllt die Ukraine weiterhin die Anforderungen für die Visaliberalisierung und hat Maßnahmen zur Umsetzung einiger der früheren Empfehlungen der Kommission ergriffen. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, soweit dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglich ist. Insbesondere in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik der Ukraine an die EU-Liste der Drittländer mit Visumpflicht, insbesondere bezüglich der Drittländer, von denen Risiken irregulärer Migration oder Sicherheitsrisiken für die EU ausgehen,
b)weitere Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Schmuggels von Feuerwaffen und Drogen sowie der Bekämpfung des Menschenhandels und der finanziellen Dimension der organisierten Kriminalität – trotz der kriegsbedingten Herausforderungen,
c)weitere Stärkung des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung völlig unabhängig und in der Lage sind, einen echten und signifikanten Output zu erzielen, auch im Hinblick auf langfristige Bemühungen um den Wiederaufbau.
KOSOVO
Die Kommission hat am 19. Januar 2012 einen Dialog über die Visaliberalisierung mit dem Kosovo aufgenommen und am 14. Juni 2012 einen Fahrplan für die Visaliberalisierung 23 vorgelegt, in dem die legislativen und sonstigen Maßnahmen aufgeführt wurden, die das Kosovo annehmen und umsetzen musste. Danach nahm die Kommission vier Berichte an, in denen die Fortschritte des Kosovos bewertet wurden. 24 Am 4. Mai 2016 schlug die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament vor 25 , die Visumpflicht für das Kosovo aufzuheben. Nachdem das Kosovo die beiden zuvor ausstehenden Anforderungen 26 erfüllt hatte, bestätigte die Kommission am 18. Juli 2018 27 , dass das Kosovo alle 95 im Fahrplan festgelegten Benchmarks erfüllte, und schlug die Visaliberalisierung für das Kosovo vor.
Im Anschluss an die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde am 19. April 2023 die Verordnung (EU) 2023/850 28 angenommen, mit der die Verordnung (EU) 2018/1806 dahingehend geändert wurde, dass das Kosovo von Anhang I Teil 2 in Anhang II Teil 4 der genannten Verordnung überführt wurde. Die Befreiung von der Visumpflicht trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie gilt für Inhaber biometrischer Reisepässe, die vom Kosovo im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgestellt wurden.
Seit der Vollendung des Fahrplans für die Visaliberalisierung im Jahr 2018 hat das Kosovo weiterhin Rechtsvorschriften in den vom Fahrplan abgedeckten Bereichen angenommen und umgesetzt, wobei den EU-Standards und den internationalen Standards im Einklang mit den Benchmarks des Fahrplans weitgehend entsprochen wurde.
1.Angleichung der Visumpolitik
Das Kosovo hat mit 16 Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, Regelungen für visumfreies Reisen getroffen: Bahrain, Belize, Eswatini, Fidschi, Guyana, Jordanien, Kuwait, Lesotho, Malawi, Malediven, Oman, Papua-Neuguinea, Katar, São Tomé und Principe, Saudi-Arabien und Türkei. Im August 2024 hat das Kosovo die Visumpflicht für Staatsangehörige Botsuanas, Namibias und Südafrikas wieder eingeführt.
Wie in der Präambel der Verordnung dargelegt, mit der dem Kosovo die Befreiung von der Visumpflicht gewährt wurde 29 , sollte sich das Kosovo um eine weitere Angleichung seiner Visumpolitik an die der EU bemühen, um eine gut gesteuerte Migration und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Die mangelnde Angleichung der Visumpolitik des Kosovos an die Visumpolitik der EU trägt zu einem erhöhten Risiko irregulärer Migration in die EU über die Westbalkanroute bei.
Als Teil seiner Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans hat sich das Kosovo zu einer weiteren Angleichung an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder verpflichtet. Bis zur vollständigen Angleichung wäre eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Kosovo erwartet wird.
2.Dokumentensicherheit einschließlich Biometrik
Das Kosovo stellt maschinenlesbare biometrische persönliche Reisedokumente im Einklang mit den ICAO-Normen und den EU-Standards für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Reisedokumenten aus. Die maschinenlesbaren biometrischen persönlichen Reisedokumente werden seit 2011 ausgestellt. Die letzten nicht biometrischen Reisepässe, die 2011 ausgestellt wurden, wurden im Jahr 2021 ungültig. Daher sind keine gültigen nicht biometrischen Reisepässe mehr im Umlauf. Ein Mitgliedstaat wies darauf hin, dass das vom Kosovo ausgestellte neue einfache Reisedokument (biometrisches Reisedokument mit Chip) zwar gute Sicherheitsmerkmale aufweise, die Dokumente jedoch mit Tintenstrahltechnologie personalisiert würden, was ihre Fälschung erleichtere.
2023 leitete das Kosovo zwei Initiativen zur Verbesserung der Dokumentensicherheit ein: erstens nahm die Regierung ein neues Gesetz über Personalausweise an und übermittelte es dem Parlament zur Billigung; zweitens genehmigte sie eine neue Verwaltungsanweisung für die Ausstellung von Personalausweisen, durch die das Antragsverfahren vereinfacht wird und die Sicherheitsmerkmale von Personalausweisen verbessert werden.
Die kosovarische Polizei meldet Interpol regelmäßig verlorene und gestohlene Pässe. Im Jahr 2022 meldete sie an Interpol 4 440 gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) und im Jahr 2023 4 531.
3.Integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl
Was das Grenzmanagement anbelangt, so verabschiedete das Kosovo im Dezember 2023 ein neues Gesetz über Grenzkontrollen zur weiteren Angleichung an den einschlägigen EU-Besitzstand, insbesondere an den Schengener Grenzkodex und die Richtlinien über vorab übermittelte Fluggastdaten (API) und über Fluggastdatensätze (PNR). Das Kosovo setzt das integrierte Grenzmanagement an seinen Grenzübergangsstellen fort, das 2013 durch die Einrichtung des Nationalen Zentrums für das Grenzmanagement (NCBM) verbessert wurde, dessen Aufgabe die Weitergabe von Informationen ist und das als gemeinsames behördenübergreifendes Risikoanalysezentrum fungiert. Das Kosovo hat im Zeitraum 2009-2024 drei aufeinanderfolgende Strategien für das integrierte Grenzmanagement ausgearbeitet und angenommen. Derzeit wird eine Strategie für den Zeitraum 2020-2025 verfolgt.
Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Kosovo ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo, das 2016 in Kraft getreten ist. Das Kosovo hat auch eine Reihe bilateraler Abkommen im Zusammenhang mit dem Grenzmanagement mit Nachbarländern abgeschlossen, wie das Abkommen von 2018 mit Albanien über gemeinsame Grenzkontrollen an der Grenzübergangsstelle Morina im Kreis Kukës.
Im Jahr 2016 hat das Kosovo eine Arbeitsvereinbarung mit Frontex unterzeichnet. Seitdem hat das Kosovo eng mit Frontex zusammengearbeitet, da die kosovarischen Behörden vom Fachwissen der Frontex-Beamten in den Bereichen Dokumentenprüfung und Grenzmanagement profitiert haben. Eines der erwarteten Ergebnisse des Projekts „EU-Regionalförderung für die Grenzsicherheit im westlichen Balkan“ besteht darin, dass das Kosovo Zugang zu Programmen und Ausrüstung für den Kapazitätsaufbau erhält, nationale Koordinierungszentren voranbringt und seine Strategie für das integrierte Grenzmanagement an das Konzept und die Strategie des europäischen integrierten Grenzmanagements angleicht.
Im Hinblick auf die Steuerung der irregulären Migration hat das Kosovo im Dezember 2023, Tage vor dem Inkrafttreten der Visaliberalisierung, einen Frühwarnmechanismus zur Überwachung der Entwicklung der Migration von Staatsangehörigen des Kosovos in den Schengen-Raum eingerichtet. Das Innenministerium hat den Aktionsplan der Migrationsstrategie überarbeitet, um ihn an die jüngsten Entwicklungen in der EU anzupassen. Der Aktionsplan wurde im Juni 2024 angenommen.
Was die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme anbelangt, so unterzeichnete das Kosovo Stand 2022 Rückübernahmeabkommen mit 24 Ländern, darunter 20 Mitgliedstaaten des Schengen-Raums. Im Jahr 2023 hat das Kosovo Verhandlungen über bilaterale Rückübernahmeabkommen mit Lettland, Litauen und Polen aufgenommen. Insgesamt berichteten die Mitgliedstaaten über eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Kosovo bei der Rückübernahme. Ein Mitgliedstaat wies darauf hin, dass Verbesserungen in Bezug auf bestimmte Rückübernahmeersuchen erforderlich seien, die seit 2018 unter anderem aufgrund einer fehlenden Registrierung in biometrischen Datenbanken oder aufgrund ungenauer Personenstandsregister zunehmend abgelehnt würden.
Im Anschluss an die jährliche Einladung von Frontex an Partnereinrichtungen des Westbalkans, an den Sitzungen der von Frontex geleiteten Länderarbeitsgruppen als Beobachter teilzunehmen, erhielt das Kosovo den Beobachterstatus für die Länderarbeitsgruppen Algerien, Marokko und Irak.
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und das Innenministerium haben im März 2022 einen Fahrplan für die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und der EUAA im Hinblick auf die Stärkung des Asyl- und Aufnahmesystems im Einklang mit den gemeinsamen Standards des Asylsystems und den EU-Standards unterzeichnet. Im März 2024 wurde die Frist für die Umsetzung des Fahrplans um ein Jahr verlängert, da einige der im Fahrplan vorgesehenen Ziele nach wie vor von Bedeutung sind.
4.Beobachtung von Trends in Bezug auf Migration, den vorübergehenden Schutz, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Die Zahl der von Staatsangehörigen des Kosovos in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz ist zwischen 2022 und 2023 leicht zurückgegangen (um 4,5 %): Im Jahr 2022 wurden 3 220 Anträge gestellt und im Jahr 2023 waren es 3 075 Anträge. Die Anerkennungsquote ist von 14 % im Jahr 2022 auf 10 % im Jahr 2023 gesunken.
Im Jahr 2023 meldeten die Mitgliedstaaten 176 irreguläre Grenzübertritte durch Staatsangehörige des Kosovos, was eine deutliche Verbesserung um 48 % gegenüber 2022 (339) darstellt. Der gleiche Trend zeigte sich bei der Anzahl der Staatsangehörigen des Kosovos, die sich irregulär in den Mitgliedstaaten aufhielten, nämlich ein Rückgang um 13 % gegenüber 2022 (von 5 025 im Jahr 2022 auf 4 360 im Jahr 2023). Die Zahl der kosovarischen Staatsangehörigen, denen die Einreise in die Mitgliedstaaten verweigert wurde, ging im Jahr 2023 um 3 % zurück (von 1 830 im Jahr 2022 auf 1 780 im Jahr 2023) und spiegelt eine positive Veränderung des Trends der letzten Jahre wider.
Die Zahl der 2023 ergangenen Rückkehrentscheidungen (4 565) blieb mit einem leichten Anstieg um 2 % im Vergleich zu 2022 (4 455) relativ stabil. Im Jahr 2023 wurden 1 465 Rückführungen kosovarischer Staatsangehöriger gemeldet; 2022 hatte diese Zahl 1 540 betragen (Rückgang um 5 %). Der gleiche Trend zeigte sich bei der Rückkehrquote, die von 35 % im Jahr 2022 auf 32 % im Jahr 2023 zurückging.
Quelle: Eurostat.
Da die vollständigen Eurostat-Daten für das Jahr 2024 erst Mitte 2025 vorliegen werden, ist es noch nicht möglich, die Auswirkungen des Inkrafttretens der Visaliberalisierung auf die Migrations- und Asyltrends im Schengen-Raum vollständig zu ermessen.
Einige Mitgliedstaaten meldeten jedoch einen erheblichen Anstieg der unbegründeten Asylanträge, die von Staatsangehörigen des Kosovos seit Beginn des Jahres 2024 gestellt wurden. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2024 wurden 3 905 Anträge von Staatsangehörigen des Kosovos in EU-Mitgliedstaaten gestellt (+108 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023). Im Rahmen der Initiativen, die zur Lösung dieses Problems ergriffen wurden, haben das Kosovo und die Schengen-Kooperationsgruppe vor Ort Gespräche über die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich der lokalen diplomatischen Vertretungen) und den Behörden des Kosovos zum Zweck der Überwachung der Trends in den Bereichen irreguläre Migration und Asyl aufgenommen. Diese Initiative umfasst auch die Wiederaufnahme der internen Kommunikationskampagne des Kosovos, deren Zweck es ist, über die Rechte und Pflichten zu informieren, die für Reisen in den Schengen-Raum gelten. Außerdem arbeitet das Kosovo bilateral mit den am stärksten betroffenen EU-Mitgliedstaaten zusammen.
5.Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Da es an entschlossenen Maßnahmen zur Deeskalation der Spannungen im Norden des Kosovos fehlte, setzt die EU seit Juni 2023 eine Reihe von Maßnahmen gegenüber dem Kosovo um, die sich auch auf die finanzielle Unterstützung auswirken. Im Jahr 2023 begann das Kosovo mit der Umsetzung der im Jahr 2022 vorgenommenen Änderungen des Rechtsrahmens für Strafsachen und gerichtliche Angelegenheiten, einschließlich des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die Agentur für Korruptionsprävention und des Gesetzes über die Erklärung, Herkunft und die Kontrolle von Vermögenswerten und Geschenken. Das Kosovo hat im Jahr 2023 weitere Änderungen am Strafgesetzbuch und an der Strafprozessordnung vorgenommen. Diese Änderungen trugen zu einer weiteren Angleichung des Rechtsrahmens des Kosovos in diesen Bereichen an den EU-Besitzstand bei. Das Kosovo hat auch mit der Ausarbeitung der neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung begonnen. Die nationale Strategie für den Zeitraum 2023-2028 und der zugehörige Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus wurden im Juni 2023 angenommen.
Im Oktober 2023 wurde ein Gesetz über die Sonderstaatsanwaltschaft verabschiedet, das insbesondere eine Rechtsgrundlage für eine Sonderermittlungseinheit innerhalb der kosovarischen Polizei zur Unterstützung der Sonderstaatsanwaltschaft bildet. Dieses Gesetz schafft auch die Grundlage für gemeinsame Ermittlungsgruppen für die Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, die in den Zuständigkeitsbereich der Sonderstaatsanwaltschaft fallen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und der EU im Bereich der Sicherheit wird durch eine im Jahr 2020 zwischen dem Kosovo und Europol unterzeichnete Arbeitsvereinbarung unterstützt, die durch spezifische Vereinbarungen über den Austausch von Verschlusssachen und die Nutzung des SIENA-Kanals ergänzt wird. Das Kosovo hat seit März 2023 einen Verbindungsbeamten zu Europol entsandt. Die kosovarische Polizei nimmt auch an Aktivitäten von EMPACT teil. Für den EMPACT-Zyklus 2024-2025 hat es die Beteiligung an zwölf operativen Aktionsplänen und 70 operativen Maßnahmen bestätigt. Die Behörden haben die Umsetzung der bilateralen Durchführungsvereinbarung mit der EU für den gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan fortgesetzt.
Das Kosovo unterhält außerdem eine Arbeitsvereinbarung mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die 2017 unterzeichnet wurde. Das Kosovo beteiligt sich an Aktivitäten der CEPOL, unter anderem im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „Westbalkan-Partnerschaft zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus“.
Das Kosovo hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung von 2020 sowie im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
6.Grundrechte
Im Allgemeinen garantiert der verfassungsrechtliche und rechtliche Rahmen des Kosovos den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten. Das Kosovo hat einen nationalen Koordinator für häusliche Gewalt ernannt und ein zentrales Sekretariat für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Einklang mit dem Übereinkommen von Istanbul eingerichtet. Im Hinblick auf die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt hat das Kosovo ein neues Programm für die Rehabilitierung von Tätern aufgelegt und Änderungen der Strafgesetze verabschiedet, mit denen die Strafen erhöht und Garantien für die Anwendung des Gesetzes eingeführt werden. Mit den Änderungen der Strafprozessordnung wurden auch einige Mängel im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verfahrensfristen und der Verteidigungsvertretung behoben. Zu den verbleibenden Problemen, die Anlass zur Sorge geben, gehören verzögerte und übermäßig langwierige Gerichtsverfahren. Die Annahme des Zivilgesetzbuchs, das den Schutz der Zivil- und Grundrechte stärken würde, steht noch aus.
Die Regierung hat eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Gemeinschaften angenommen, mit der die Rechte von Minderheiten gestärkt werden sollen. Mehrere Maßnahmen wirkten sich jedoch unverhältnismäßig nachteilig auf die Rechte und Lebensbedingungen von nicht der Mehrheit angehörenden Gemeinschaften im Norden des Kosovos aus, wie etwa Enteignungsverfahren ohne Einhaltung rechtlicher Verfahren, eine Zentralbankverordnung mit dem Ziel einer Einschränkung von Bargeldtransaktionen in anderen Währungen als dem Euro sowie Schließungen von serbischen Banken, serbischen Postämtern und von Serbien unterstützten öffentlicher Dienstleistern im Kosovo, die außerhalb des Rechtsrahmens des Kosovos tätig waren. Es wird erwartet, dass das Kosovo den von der EU unterstützten Dialog über die Normalisierung der Beziehungen zu Serbien nutzt, um in koordinierter und einvernehmlicher Weise die vorhandenen Mechanismen zum Schutz der Rechte von nicht der Mehrheit angehörenden Gemeinschaften zu garantieren und ihre Umsetzung zu verbessern. Mit einem lang erwarteten Beschluss hat das Kosovo das Urteil des Verfassungsgerichts zum Grundbesitz des Klosters Deçan/Dečani umgesetzt.
Im Juli 2024 hat das Parlament ein neues Gesetz über die Medienregulierungsbehörde verabschiedet. Es trägt dazu bei, die Medienregulierung und die Leistungsfähigkeit der Regulierungsbehörde zu verbessern. Nichtsdestoweniger trugen die Änderungen des Parlaments den meisten Empfehlungen der EU und anderer internationaler Partner nicht Rechnung. Es bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit, der Befugnisse und der Finanzierung der Regulierungsbehörde sowie hinsichtlich der mangelnden Klarheit und Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Die Opposition verwies das Gesetz zur Überprüfung an das Verfassungsgericht.
7.Empfehlungen
Im Großen und Ganzen erfüllt das Kosovo weiterhin die Anforderungen für die Visaliberalisierung. Weitere Anstrengungen sind jedoch erforderlich. Insbesondere in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik des Kosovos an die EU-Liste der visumpflichtigen Drittländer. Bis zur vollständigen Angleichung sollte als vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Kosovo erwartet wird, entweder durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) oder durch nationale Rechtsvorschriften eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen eingeführt werden, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen,
b)Fortsetzung und Stärkung der kürzlich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingeleiteten Initiativen zur Überwachung der unbegründeten Asylanträge von Staatsangehörigen des Kosovos in den Mitgliedstaaten, unter anderem durch verstärkte Sensibilisierungskampagnen zwecks Information über die Vorschriften für Reisen in den Schengen-Raum und durch eine strengere Überprüfung bei der Ausreise,
c)weitere Umsetzung bilateraler Rückübernahmeabkommen, um die derzeitige gute Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten, und Anbahnung neuer Rückübernahmeabkommen,
d)weitere Umsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens für gerichtliche Angelegenheiten und Strafsachen,
e)weitere Stärkung des Schutzes der Rechte von nicht der Mehrheit angehörenden Gemeinschaften und Verbesserung der Umsetzung dieser Rechte.
f)
2.Seit mehr als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit
ALBANIEN
1.Angleichung der Visumpolitik
Albanien hat mit 13 Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, eine Regelung für visumfreies Reisen getroffen, von denen sieben (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, China, Kasachstan, Kuwait und Türkei) dauerhaft und sechs (Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und Thailand vom 16. März bis zum 31. Dezember 2024 und Indonesien vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024) saisonal für die Einreise nach Albanien von der Visumpflicht befreit sind. Darüber hinaus können Drittstaatsangehörige, die über eine zehnjährige Aufenthaltsgenehmigung in den Vereinigten Arabischen Emiraten verfügen, die zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens ein Jahr gültig ist, ebenfalls ohne Visum nach Albanien einreisen.
Im April 2023 hat Albanien Russland, Indien und Ägypten von seiner Liste der saisonal von der Visumpflicht befreiten Länder gestrichen. Im März 2024 hat es jedoch Indonesien in die Liste aufgenommen. Im Mai 2024 hat Albanien die für Belarus geltende Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen teilweise ausgesetzt. Die Regelung für visumfreies Reisen wurde jedoch für alle belarussischen Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses beibehalten. Im Juli 2024 hat Albanien die für Guyana geltende Regelung für visumfreies Reisen für alle Passinhaber ausgesetzt.
Die mangelnde Angleichung der albanischen Visumpolitik an die Visumpolitik der EU trägt zu einem erhöhten Risiko irregulärer Migration in die EU über die Westbalkanroute bei. Die Kommission erwartet von Albanien weitere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik. Im Zusammenhang mit seiner Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans hat sich Albanien zu einer weiteren Angleichung an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder verpflichtet. Bis zur vollständigen Angleichung wäre eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine nützliche vorübergehende Mindestmaßnahme.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Die Zahl der von albanischen Staatsangehörigen in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz ist zwischen 2022 und 2023 um 30 % zurückgegangen: Im Jahr 2022 wurden 13 020 Anträge gestellt und im Jahr 2023 waren es 9 100 Anträge. Die Anerkennungsquote erhöhte sich im Jahr 2023 geringfügig auf 10 % gegenüber 9 % im Jahr 2022.
Im Jahr 2023 meldeten die Mitgliedstaaten 639 irreguläre Grenzübertritte durch albanische Staatsangehörige, was einem Rückgang um 14 % gegenüber dem Jahr 2022 (746) entspricht. Der gleiche Trend zeigte sich bei der Zahl der albanischen Staatsangehörigen, die sich 2023 irregulär in den Mitgliedstaaten aufhielten, nämlich 32 975 gegenüber 38 930 im Jahr 2022, was einem Rückgang um 15 % entspricht. Die Zahl der albanischen Staatsangehörigen, denen die Einreise in die Mitgliedstaaten verweigert wurde, ging im Jahr 2023 um 12 % zurück (von 15 265 im Jahr 2022 auf 13 440 im Jahr 2023).
Die Zahl der im Jahr 2023 ergangenen Rückkehrentscheidungen (17 415) ging im Vergleich zum Jahr 2022 (24 165) um 28 % zurück. Im Jahr 2023 wurden 8 235 Rückführungen albanischer Staatsangehöriger gemeldet; 2022 hatte diese Zahl 10 020 betragen (Rückgang um 18 %). Bei der Rückkehrquote ist ein leichter Anstieg von 41 % im Jahr 2022 auf 47 % im Jahr 2023 zu verzeichnen, womit sich der positive Trend der letzten Jahre fortsetzt.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Albanien hat sich weiterhin positiv an der Umsetzung des EU-Aktionsplans für den westlichen Balkan beteiligt. Es hat die Umsetzung der sektorübergreifenden Strategie für integriertes Grenzmanagement für den Zeitraum 2021-2027 und des dazugehörigen Aktionsplans für 2021-2023 fortgesetzt. Im Mai 2024 hat Albanien auch eine neue nationale Migrationsstrategie 2024-2030 und den dazugehörigen Aktionsplan 2024-2026 angenommen. Der Schwerpunkt der Arbeit im Zusammenhang mit diesen Initiativen lag auf der Verbesserung der Kapazitäten für das Migrationsmanagement und der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit, wobei sechs Projekte in diesem Bereich durchgeführt wurden.
Im Bereich Migration und Grenzmanagement werden mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) gemeinsame Operationen durchgeführt. Albanien hat am 15. September 2023 eine neue Statusvereinbarung unterzeichnet, die im Juni 2024 in Kraft trat und die neue Entsendung von Beamten der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache durch Frontex an die albanischen Grenzen zu Nicht-EU-Ländern zusätzlich zu den seit 2019 bzw. 2021 laufenden Einsätzen an der Landgrenze Albaniens zu Griechenland und an der Seegrenze zu Italien ermöglichte. Insgesamt berichteten die Mitgliedstaaten von einer engen Zusammenarbeit mit Albanien. Es gibt einen in Tirana stationierten Frontex-Verbindungsbeamten mit einem regionalen Mandat für Albanien, das Kosovo und Nordmazedonien.
Im Bereich der Rückübernahme hat Albanien die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Albanien sowie der bilateralen Rückübernahmeabkommen fortgesetzt. Es wurden 407 Ersuchen um die Rückübernahme albanischer Staatsangehöriger aus EU-Mitgliedstaaten bearbeitet (d. h. 33 mehr als 2022). Im Großen und Ganzen wird berichtet, dass Albanien bei der Rückübernahme in zufriedenstellendem Maße mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet hat. Nur zwei Mitgliedstaaten berichteten, dass trotz der gesteigerten Anstrengungen im Bereich der Rückführungen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein könnten, um die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Im Jahr 2023 benötigten die Mitgliedstaaten keine weitere Unterstützung von Frontex bei der Identifizierung und Erlangung von Reisedokumenten für mutmaßliche albanische Staatsangehörige. Im Anschluss an die Einladung von Frontex an die Partner im westlichen Balkan, als Beobachter an den Sitzungen der von Frontex geleiteten Länderarbeitsgruppen teilzunehmen, erhielt Albanien im Jahr 2024 den Beobachterstatus für die Länderarbeitsgruppen Algerien, Bangladesch, Marokko und Somalia.
Albanien hat seine Zusammenarbeit mit der EUAA fortgesetzt. Der zweite Fahrplan für diese Zusammenarbeit für den Zeitraum 2024-2027 wurde im Oktober 2024 vom albanischen Minister gebilligt.
4.Maßnahmen gegen unbegründete Asylanträge
Albanien hat die im Jahr 2022 ergriffenen und im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus aufgeführten Maßnahmen weiterverfolgt. Im Anschluss an die Annahme eines interinstitutionellen Aktionsplans „zur Verhinderung der Asylsuche albanischer Staatsangehöriger in Schengen-/EU-Ländern“ im Jahr 2022 hat Albanien im Jahr 2023 mit der Umsetzung dieses Aktionsplans begonnen, der auf früheren positiven Erfahrungen mit dem Vorgehen gegen dieses Phänomen aufbaut. Albanien hat auch die Umsetzung des speziellen bilateralen Aktionsplans zur Bewältigung der Problematik albanischer Asylbewerber in Frankreich fortgesetzt. Zudem hat Albanien die Kontrollen albanischer Staatsangehöriger weiter verstärkt, die die Landesgrenze überschreiten, um in den Schengen-Raum einzureisen. Im Rahmen dieser Bemühungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Kontrollen von Minderjährigen gelegt, die ins Ausland reisen, einschließlich der Kontrolle notarieller Erklärungen Minderjähriger an der Grenze.
Albanien hat ferner die Umsetzung des Aktionsplans zur Bewältigung der Problematik unbegleiteter albanischer Minderjähriger in Italien fortgesetzt.
Die albanische Grenz- und Migrationspolizei hat außerdem intensiv mit ihren Amtskollegen in der Region zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht, um dagegen vorzugehen, dass albanische Staatsangehörige über Nachbarländer in die EU einreisen, um dort Asyl zu beantragen, und so die eingehenden Überprüfungen vermeiden, denen albanische Staatsangehörigen bei der Ausreise aus Albanien unterzogen werden.
5.Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren
Im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus wurde berichtet, dass Albanien im Jahr 2023 seine Entscheidung angekündigt hat, die Initiative zur Einführung einer Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren auszusetzen. Albanien hat in der Tat keine Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren eingeführt und diesbezüglich auch keine neuen Entwicklungen gemeldet. Die Kommission wird diese Angelegenheit weiterhin im Auge behalten.
6.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Im Jahr 2023 hat Albanien an 20 gemeinsamen Ermittlungsgruppen teilgenommen, die sich mit der Bekämpfung verschiedener Kategorien der organisierten Kriminalität, vor allem des Drogenhandels, der Geldwäsche und der Computerkriminalität, befassten. Im Allgemeinen hat Albanien gut mit allen beteiligten Ländern zusammengearbeitet. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat Albanien der Zusammenarbeit mit den EU-Strafverfolgungsbehörden sowie der Stärkung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Strukturen auf regionaler und internationaler Ebene besondere Bedeutung beigemessen. Diese Zusammenarbeit umfasste den Austausch polizeilicher Informationen im Zusammenhang mit Ermittlungen in Strafsachen in den Bereichen Betäubungsmittel, illegaler Handel, Geldwäsche, Wirtschafts- und Finanzkriminalität, Computerkriminalität und schwere Straftaten, wobei der Informationsaustausch hauptsächlich über die Kanäle von Interpol und Europol sowie über das CARIN-Netz erfolgte. Albanien hat im Februar 2023 einen zweiten Verbindungsbeamten zu Europol entsandt.
Im Jahr 2023 intensivierte die albanische Staatspolizei den Informationsaustausch und erhöhte die Zahl der Nachrichten, die über SIENA mit internationalen Partnern ausgetauscht wurden.
Albanien ist weiterhin das aktivste unter den Drittländern, die an EMPACT teilnehmen. Die albanische Staatspolizei ist an der Leitung der operativen „Taskforce gegen Schleuserkriminalität im Westbalkan“ beteiligt. Im Berichtszeitraum nahm die albanische Staatspolizei an sechs gemeinsamen Aktionstagen zu Schleuserkriminalität, Menschenhandel und Waffenhandel teil. Diese Operationen und der Informationsaustausch mit den Partnern haben bei Beschlagnahmen und Festnahmen von Tätern positive Ergebnisse gezeitigt. Alle Ergebnisse der gemeinsamen Aktionstage wurden Europol gemeldet.
Die Zusammenarbeit mit der CEPOL erfolgte im Rahmen der Westbalkan-Partnerschaft zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Im Jahr 2023 haben 52 Mitarbeiter der albanischen Staatspolizei aus der Abteilung Kriminalpolizei, der Abteilung Grenze und Migration sowie der Direktion Terrorismusbekämpfung an den Tätigkeiten der CEPOL im Rahmen dieses Projekts teilgenommen.
Albanien hat die im Gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen seiner fünf Ziele vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Der erste Halbjahresbericht für 2023 über die Umsetzung wurde der Kommission im Oktober 2023 vorgelegt.
Albanien hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung von 2019 sowie im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
7.Empfehlungen
Albanien hat Maßnahmen ergriffen, um den meisten der früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik Albaniens an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder. Bis zur vollständigen Angleichung sollte als vorübergehende Mindestmaßnahme, die von Albanien erwartet wird, entweder durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) oder durch nationale Rechtsvorschriften eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen eingeführt werden, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder das Risiko irregulärer Migration ausgehen,
b)Fortsetzung und Stärkung der Initiativen zur Bewältigung des Problems unbegründeter Asylanträge in der EU, insbesondere in Bezug auf unbegleitete Minderjährige.
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
1.Angleichung der Visumpolitik
Bosnien und Herzegowina hat mit sieben Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, Regelungen für visumfreies Reisen getroffen: Aserbaidschan, China, Katar, Kuwait, Russland, Saudi-Arabien (saisonal) und Türkei.
Zur weiteren Angleichung an die Visumpolitik der EU hat Bosnien und Herzegowina im September 2023 eine Visumpflicht für Staatsangehörige Bahrains und im März 2024 für Staatsangehörige Omans eingeführt, wodurch es seine Liste der Regelungen für visumfreies Reisen, die nicht mit der Visumpolitik der EU im Einklang stehen, verkürzt hat. Allerdings hat Bosnien und Herzegowina auch die für Staatsangehörige Saudi-Arabiens geltende saisonale Regelung für visumfreies Reisen erneuert, die das visumfreie Reisen für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten (von Juni bis September 2024) ermöglicht.
Die mangelnde Angleichung der Visumpolitik Bosnien und Herzegowinas an die Visumpolitik der EU trägt zu einem erhöhten Risiko irregulärer Migration in die EU über die Westbalkanroute bei. Die Kommission erwartet von Bosnien und Herzegowina, dass es weitere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik macht und im Zusammenhang mit seiner Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans strenge Verpflichtungen eingeht. Bis zur vollständigen Angleichung ist eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine notwendige vorübergehende Mindestmaßnahme.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Im Jahr 2023 wurden von Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas 1 620 Anträge auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten gestellt, was einem Rückgang von 28 % gegenüber 2022 (2 245) entspricht und den positiven rückläufigen Trend seit 2021 fortsetzt. Die Anerkennungsquote ist von 8 % im Jahr 2022 auf 6 % im Jahr 2023 gesunken.
Die Mitgliedstaaten meldeten für 2023 20 irreguläre Grenzübertritte von Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas an den Außengrenzen der EU, im Vergleich zu 22 im Jahr 2022. Die Zahl der Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas, deren irregulärer Aufenthalt in den Mitgliedstaaten festgestellt wurde, ist von 4 930 im Jahr 2022 auf 3 790 im Jahr 2023 zurückgegangen, was einem Rückgang um 23 % entspricht. Die Zahl der Einreiseverweigerungen ist im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen (um 24 %), und zwar von 5 265 im Jahr 2022 auf 3 985 im Jahr 2023.
Die Zahl der gegen Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina ergangenen Rückkehrentscheidungen (2 430 im Jahr 2023 gegenüber 2 885 im Jahr 2022) und die Zahl der zurückgekehrten Personen (1 210 im Jahr 2023 gegenüber 1 280 im Jahr 2022) sind um 16 % bzw. 5 % zurückgegangen. Die Rückkehrquote ist von 44 % im Jahr 2022 auf 50 % im Jahr 2023 weiter angestiegen.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Im September 2023 ist ein neues Ausländergesetz in Kraft getreten. Bosnien und Herzegowina setzt seinen Aktionsplan zu Migration und Asyl 2021-2025 sowie seine Strategie für integriertes Grenzmanagement und den dazugehörigen Aktionsplan für den Zeitraum 2019-2023 um. Die Annahme einer neuen Strategie für integriertes Grenzmanagement für den Zeitraum 2024-2029 stand Mitte 2024 noch aus. Auch die Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über Grenzkontrollen, mit dem die Angleichung an den EU-Besitzstand erreicht werden soll, stand Mitte 2024 noch aus.
Die Verhandlungen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Kommission über die Frontex-Statusvereinbarung wurden im Februar 2024 aufgenommen und im September 2024 abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung wird in Kürze folgen. Der in Belgrad stationierte Frontex-Verbindungsbeamte ist weiterhin auch für Bosnien und Herzegowina zuständig.
Bosnien und Herzegowina hat die insgesamt enge Zusammenarbeit bei der Rückübernahme auf der Grundlage eines Abkommens mit der EU fortgesetzt, das, was die meisten Mitgliedstaaten anbetrifft, effizient umgesetzt wird. Einige Mitgliedstaaten haben signalisiert, dass die Kooperation Bosnien und Herzegowinas bei der Rückübernahme im Jahr 2023 unzureichend war (allerdings besser als im Jahr 2022), was dazu führte, dass 55 % der Ersuchen positiv beschieden wurden.
Trotz eines allgemeinen Rückgangs der irregulären Grenzübertritte in die EU über die Westbalkanroute war auf der Teilroute von Bosnien und Herzegowina nach Kroatien mit rund 30 % mehr Übertritten in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2023 ein Aufwärtstrend zu verzeichnen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2024 wurden fast 90 % aller irregulären Grenzübertritte auf der Westbalkanroute entlang dieser Grenze registriert. Nach der Schließung der Teilroute von Serbien nach Ungarn verlagerten kriminelle Netzwerke ihre Tätigkeiten auf die Teilroute von Bosnien und Herzegowina nach Kroatien.
Die Zahl der von den Behörden von Bosnien und Herzegowina aufgegriffenen irregulären Migranten ist 2023 im Vergleich zu 2022 um 25 % gestiegen. Der Großteil davon waren Staatsangehörige Afghanistans, Marokkos, Syriens, Pakistans, der Türkei (einschließlich derjenigen, die von der Möglichkeit Gebrauch machten, visumfrei nach Bosnien und Herzegowina zu reisen), Bangladeschs und Irans.
Kroatien, der einzige Mitgliedstaat mit einer Grenze zu Bosnien und Herzegowina, ist besonders von irregulären Einreisen betroffen. Kroatien arbeitet bei der Grenzverwaltung eng mit Bosnien und Herzegowina zusammen, was unter anderem gemeinsame Patrouillen einschließt. Beide Länder beteiligen sich auch an der von Europol unterstützten Taskforce ZeBRA, die sich gegen organisierte kriminelle Gruppen richtet, die an der Schleusung von Migranten beteiligt sind. Auch andere EU-Mitgliedstaaten unterstützten Bosnien und Herzegowina in den Bereichen Migration und Grenzmanagement, unter anderem durch Schulungen (z. B. zur Nutzung biometrischer Daten) und technisches Fachwissen für die bevorstehende Einrichtung eines Systems für vorab übermittelte Fluggastdaten und Fluggastdatensätze (API/PNR) und einer Dokumentendatenbank, um die Erkennung verfälschter oder gefälschter Dokumente zu verbessern (beides in Arbeit).
Bosnien und Herzegowina haben die fruchtbare Zusammenarbeit mit der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) fortgesetzt, doch wurde noch kein Fahrplan für den Zeitraum 2024-2025 angenommen.
4.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Bosnien und Herzegowina hat seine Zusammenarbeit mit Europol fortgesetzt. Im Juni 2023 wurde die Kontaktstelle in Betrieb genommen, und im Juli wurde ein Verbindungsbeamter nach Den Haag entsandt. Dies ist ein wichtiger Schritt. Die Nutzung von Produkten und Diensten von Europol durch Bosnien und Herzegowina hat seither zugenommen und es gibt einen intensiven Informationsaustausch über das Kommunikationssystem SIENA, hauptsächlich im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenhandels, der Finanzkriminalität, der organisierten Kriminalität und der Schleuserkriminalität sowie der Verhütung von Terrorismus. Bosnien und Herzegowina hat seine Beteiligung an EMPACT mit zwölf operativen Maßnahmen im Jahr 2023 verstärkt. Eine intensive Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen und Munition erfolgte im Rahmen der Priorität „Feuerwaffen“ der Plattform EMPACT. Die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten über Interpol wurde ebenfalls fortgesetzt.
Bosnien und Herzegowina hat seine Strategie zur Terrorismusbekämpfung für den Zeitraum 2021-2026 weiter umgesetzt; im Jahr 2023 wurden auf allen Regierungsebenen Aktionspläne angenommen. Die Umsetzung der bilateralen Vereinbarung mit der EU im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung ist vorangekommen.
Seit November 2022 gibt es eine Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus und im Jahr 2023 wurden entsprechende Aktionspläne angenommen. Im Februar 2024 hat Bosnien und Herzegowina ein auf die Angleichung an den EU-Besitzstand abzielendes Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) verabschiedet, mit dem die Bestimmungen über die Risikobewertung verbessert werden und eine ständige Koordinierungsstelle eingerichtet wird, sowie eine Risikobewertung in Bezug auf Kryptowerte im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einen dazugehörigen Aktionsplan für 2024-2027 angenommen.
Bosnien und Herzegowina hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
5.Empfehlungen
Bosnien und Herzegowina hat einige Maßnahmen getroffen, um den früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik Bosnien und Herzegowinas an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder. Bis zur vollständigen Angleichung sollten als vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Bosnien und Herzegowina erwartet wird, entweder durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) oder durch nationale Rechtsvorschriften zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, einschließlich einer strengeren Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen,
b)rasche Unterzeichnung und Ratifizierung der Frontex-Statusvereinbarung mit der EU,
c)Verbesserung der Koordinierung des Grenzmanagements und dringendes Vorgehen gegen irreguläre Grenzübertritte auf der durch Bosnien und Herzegowina verlaufenden Teilroute.
REPUBLIK MOLDAU
1.Angleichung der Visabestimmungen
Moldau verfügt über Regelungen für visumfreies Reisen mit elf Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuba, Russland, Tadschikistan, Türkei und Usbekistan.
2023 gab es keine Fortschritte bei der Angleichung an die Visumpolitik der EU, aber im April 2024 wurde das Abkommen über visumfreies Reisen zwischen Moldau und Ecuador beendet. In seinem Beitrag zur Ausarbeitung dieses Berichts hat Moldau erklärt, dass es seine Visumpolitik bis zum Zeitpunkt des Beitritts vollständig an die Visumpolitik der EU angleichen werde.
Die Kommission erwartet von Moldau weitere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik. Bis zur vollständigen Angleichung wäre eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine vorübergehende Mindestmaßnahme, die von Moldau erwartet wird.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Im Jahr 2023 wurden von moldauischen Staatsangehörigen 5 945 Anträge auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten gestellt, was einem Rückgang von 29 % gegenüber 2022 entspricht, als 8 385 Anträge gestellt wurden. Die Anerkennungsquote ist von 2 % im Jahr 2022 auf 3 % im Jahr 2023 gestiegen.
Auch 2023 war die Zahl der versuchten irregulären Grenzübertritte moldauischer Staatsangehöriger an den EU-Außengrenzen niedrig (20 im Vergleich zu 29 im Jahr 2022). Die Zahl der moldauischen Staatsangehörigen, deren irregulärer Aufenthalt festgestellt wurde, ist von 45 835 im Jahr 2022 auf 40 170 im Jahr 2023 (um 12 %) zurückgegangen. Die Zahl der moldauischen Staatsangehörigen, denen die Einreise in einen Mitgliedstaat verweigert wurde, belief sich im Jahr 2023 auf 9 805, was einem Anstieg um 26 % gegenüber dem Jahr 2022 (7 785) entspricht.
Im Jahr 2023 blieb die Zahl der gegen moldauische Staatsangehörige ergangenen Rückkehranordnungen stabil (9 120 im Jahr 2023 gegenüber 9 125 im Jahr 2022), während die Zahl der Rückführungen um 37,5 % anstieg (3 610 im Jahr 2023 gegenüber 2 725 im Jahr 2022), was zu der höheren Rückkehrquote von 40 % im Jahr 2023 gegenüber 29 % im Jahr 2022 beitrug.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Moldau hat die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Rahmen der Plattform EMPACT weiter unterstützt. Es hat auch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen EU-Akteuren – Frontex, Europol, CEPOL, EUDA und der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM) in Moldau und der Ukraine – fortgesetzt, unter anderem über die EU-Unterstützungsplattform für innere Sicherheit und Grenzmanagement in Moldau.
Im Bereich des Grenzmanagements hat Moldau im Jahr 2023 die verstärkte Zusammenarbeit mit Frontex auf der Grundlage der Statusvereinbarung vom März 2022 fortgesetzt, die es der Agentur ermöglicht, Beamte der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit Durchführungsbefugnissen einzusetzen. Zu den konkreten Ergebnissen zählten die gemeinsamen Operationen Moldau 2023 (beendet) und 2024 (im Gange), an der Luftgrenze (Flughafen Chișinău) und an den Landgrenzen zu Rumänien und zur Ukraine. Dabei handelt es sich um die erste Statusvereinbarung und die erste gemeinsame Operation mit Durchführungsbefugnissen in einem Land der Östlichen Partnerschaft. Der regelmäßige Informationsaustausch und der Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse erfolgen über das von Frontex geleitete regionale Netzwerk für Risikoanalysen der Östlichen Partnerschaft (EaP-RAN). Darüber hinaus wurden zehn moldauische Beobachter für längere Zeiträume zu ausgewählten Flughäfen in der EU entsandt. Moldau und Frontex haben auf der Grundlage des bilateralen Kooperationsplans für den Zeitraum 2022-2024 Initiativen zum Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit dem integrierten Grenzmanagement durchgeführt.
Seit Juli 2022 ist der Frontex-Verbindungsbeamte für die Länder der Östlichen Partnerschaft, der ursprünglich in Kyjiw stationiert sein sollte, stattdessen vorübergehend nach Chișinău entsandt.
Auch die bilaterale Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten wurde fortgesetzt, darunter der Einsatz moldauischer Grenzschutzbeamter an einem Flughafen eines EU-Mitgliedstaats und an der Landaußengrenze eines anderen EU-Mitgliedstaats, Schulungen, technische Unterrichtung und Bereitstellung erheblicher Mengen technischer Ausrüstung, die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten erfolgten.
Im Jahr 2023 wurden den nationalen Behörden im Rahmen eines von der EU finanzierten Projekts zur Bewältigung der Auswirkungen der Vertreibungskrise 4 Mio. EUR neu zugewiesen, um die lokalen Grenzmanagementkapazitäten durch die Bereitstellung von Ausrüstung, Infrastruktur und einschlägigen Schulungen zu stärken.
Die Zusammenarbeit Moldaus bei der Rückübernahme und Rückführung wurde sowohl von Frontex als auch von zahlreichen Mitgliedstaaten als ausgezeichnet bewertet. Die Reisedokumente wurden rasch und effizient ausgestellt. Die moldauischen Behörden leisteten zudem eine uneingeschränkte und wirkungsvolle Zusammenarbeit bei Rückführungen, auch mit Charterflügen. Im November 2023 erhielten moldauische Begleitpersonen eine Schulung zu Sammelrückführungen, damit sie sich ab 2024 an dieser operativen Tätigkeit beteiligen konnten.
4.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Was den Sicherheitsbereich angeht, sah sich Moldau 2023 im zweiten Jahr in Folge den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie einer verstärkten hybriden Kriegsführung, Angriffen auf die Cybersicherheit und verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden Kriminalität gegenüber. Im Jahr 2024 war Moldau weiterhin einer beispiellosen ausländischen Einflussnahme durch Russland und seine Statthalter ausgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl 2024 und dem Referendum über den EU-Beitritt.
Im Laufe des Jahres 2023 hat sich die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit zwischen der EU und der Republik Moldau weiter intensiviert. Ein Element dieser Zusammenarbeit war die 2022 ins Leben gerufene EU-Unterstützungsplattform für innere Sicherheit und Grenzmanagement („EU-Sicherheitsplattform“). Im Jahr 2023 befasste sich die EU-Sicherheitsplattform mit folgenden Schwerpunktbereichen: Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus, hybride Bedrohungen und Drogenhandel. Im Mai 2023 wurde eine zivile GSVP-Partnerschaftsmission der EU (EUPM) gestartet, um die Widerstandsfähigkeit des moldauischen Sicherheitssektors in den Bereichen Krisenmanagement und hybride Bedrohungen zu stärken. Neben Beratung und Schulung verfügt die Mission über eine Projektzelle, die gezielte operative Unterstützung bietet.
Die Zusammenarbeit mit Europol wurde fortgesetzt, und Moldau wird ermutigt, die vorhandenen Instrumente weiter zu nutzen. Ein moldauischer Verbindungsbeamter ist in der Europol-Zentrale im Einsatz, und seit März 2023 werden ausgewählte Europol-Beamte nach Moldau entsandt, um operative Unterstützung zu leisten und bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Operative Maßnahmen im Zusammenhang mit Feuerwaffen, Drogen und Menschenhandel wurden gemeinsam mit Europol im Rahmen von EMPACT und der EU-Sicherheitsplattform durchgeführt. Moldau bedient sich der von Europol entwickelten Methode zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) zur Erstellung nationaler Bewertungen von Bedrohungen durch schwere und organisierte Kriminalität in den Jahren 2022-2023. Der Informationsaustausch mit Europol wurde 2023 intensiviert. Moldau führt derzeit operative EMPACT-Aktionspläne für den Zeitraum 2024-2025 durch.
Zwischen März 2023 und März 2024 führten fünf gemeinsame Ermittlungsgruppen aus Personal der Republik Moldau und der EU-Mitgliedstaaten unter Beteiligung von Eurojust operative Maßnahmen sowohl in Moldau als auch in betroffenen EU-Mitgliedstaaten durch. Im Juli 2023 ernannte Moldau einen Verbindungsstaatsanwalt bei Eurojust für einen Zeitraum von sechs Monaten, der anschließend bis zum 31. Juli 2024 verlängert wurde.
Im Jahr 2023 unterhielt Moldau einen sehr intensiven Informationsaustausch mit Interpol. Die Agentur führte auch zahlreiche Schulungsprogramme für moldauisches Polizeipersonal durch.
Die bilaterale Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten wurde fortgesetzt. Die Unterstützung für Moldau umfasste Schulungen im Bereich Strafverfolgung, technisches Fachwissen, Wissensaustausch und Bereitstellung spezialisierter Software. Drei EU-Mitgliedstaaten haben mit Moldau im Rahmen der Arbeit des Südosteuropäischen Zentrums für Strafverfolgung (SELEC) zusammengearbeitet, wobei Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zahlreiche gemeinsame Maßnahmen/Untersuchungen durchführten.
Was die Korruptionsbekämpfung angeht, ist im Oktober 2023 ein neues Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Außerdem hat Moldau im Dezember 2023 ein nationales Integritäts- und Korruptionsbekämpfungsprogramm für den Zeitraum 2024-2028 angenommen.
Moldau hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA auf der Grundlage einer Vereinbarung von 2012 sowie im Rahmen des Projekts EU4MD II fortgesetzt.
5.Empfehlungen
Moldau hat Maßnahmen getroffen, um den früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik Moldaus an die EU-Liste der Drittländer mit Visumpflicht, insbesondere bezüglich der Drittländer, von denen Risiken irregulärer Migration oder Sicherheitsrisiken für die EU ausgehen,
b)Fortsetzung der Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit besonderem Augenmerk auf der Bekämpfung des Schmuggels von Schusswaffen und Drogen, der Bekämpfung des Menschenhandels und den finanziellen Aspekten der organisierten Kriminalität.
MONTENEGRO
1.Angleichung der Visumpolitik
Montenegro hat mit elf Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, eine Regelung für visumfreies Reisen getroffen, von denen sieben dauerhaft von der Visumpflicht befreit sind (Aserbaidschan, Belarus, China 30 , Katar, Kuwait, Russland 31 und Türkei) und vier saisonal zwischen April und Oktober für die Einreise nach Montenegro zu touristischen Zwecken von der Visumpflicht befreit sind (Ägypten, Armenien, Kasachstan und Saudi-Arabien).
Die saisonale Befreiung von der Visumpflicht, die im April 2023 für Armenien, Ägypten, Kasachstan, Saudi-Arabien und Usbekistan eingeführt wurde, trat am 31. Oktober 2023 außer Kraft. Mit Ausnahme der Befreiung für Usbekistan wurden alle anderen im Jahr 2024 verlängert und gelten vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2024. Die saisonale Befreiung von der Visumpflicht ermöglicht es Staatsangehörigen der anderen vier oben genannten Länder, unter bestimmten Bedingungen ohne Visum nach Montenegro einzureisen und sich dort für 30 Tage aufzuhalten. Darüber hinaus wurde für bestimmte Drittstaatsangehörige, die seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels der Vereinigten Arabischen Emirate sind, eine saisonale Befreiung von der Visumpflicht für einen Zeitraum von höchstens zehn Tagen eingeführt.
Die mangelnde Angleichung der montenegrinischen Visumpolitik an die Visumpolitik der EU trägt zu einem erhöhten Risiko irregulärer Migration in die EU über die Westbalkanroute bei. Die Kommission erwartet von Montenegro weitere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik. Im Zusammenhang mit seiner Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans hat sich Montenegro verpflichtet, eine weitere Angleichung an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder vorzunehmen, die Interoperabilität zwischen seinen Systemen und den im derzeitigen Visaerteilungssystem verwendeten Datenbanken zu erreichen, mit der Erhebung biometrischer Daten zu beginnen und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen, um Drittstaatsangehörige bei der visumfreien Einreise zu überprüfen.
Bis zur vollständigen Angleichung wäre eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine vorübergehende Mindestmaßnahme, die von Montenegro erwartet wird.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Im Jahr 2023 wurden von montenegrinischen Staatsangehörigen 375 Anträge auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten gestellt, was einem Rückgang um 11 % gegenüber 2022 entspricht, als die Zahl der Anträge bei 420 lag. Die Anerkennungsquote im Jahr 2023 blieb mit 3 % im Vergleich zum Vorjahr (4 %) stabil.
Die Mitgliedstaaten meldeten im Jahr 2023 vier irreguläre Grenzübertritte montenegrinischer Staatsangehöriger gegenüber einem im Jahr 2022. Die Zahl der montenegrinischen Staatsangehörigen, deren irregulärer Aufenthalt festgestellt wurde, ist 2023 um 12 % gesunken (von 1 100 im Jahr 2022 auf 970 im Jahr 2023). Die Zahl der montenegrinischen Staatsangehörigen, denen die Einreise in die Mitgliedstaaten verweigert wurde, ist 2023 um 29,5 % gesunken (370 Einreiseverweigerungen im Jahr 2023 gegenüber 525 im Jahr 2022).
Die Zahl der an Staatsangehörige des Landes ergangenen Rückkehrentscheidungen ist um 7 % gesunken (425 im Jahr 2023 gegenüber 465 im Jahr 2022) und die Zahl der zurückgekehrten Personen ist um 26 % zurückgegangen (215 im Jahr 2023 gegenüber 290 im Jahr 2022). Die Rückkehrquote ist von 62 % im Jahr 2022 auf 51 % im Jahr 2023 zurückgegangen, was eine Umkehr des positiven Trends der letzten Jahre darstellt.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Montenegro hat bei der Rückübernahme in zufriedenstellender Weise mit der EU zusammengearbeitet. 2023 wurden keine Probleme gemeldet, und die Mitgliedstaaten haben keine Anträge im Zusammenhang mit der Identifizierung und Erlangung von Reisedokumenten gestellt, da die einschlägigen Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Montenegro bisher als effizient umgesetzt gelten und diesbezüglich keine weitere Unterstützung von Frontex benötigt wird.
Im Anschluss an die jährliche Einladung von Frontex an Partnereinrichtungen des Westbalkans, an den Sitzungen der von Frontex geleiteten Länderarbeitsgruppen 32 als Beobachter teilzunehmen, erhielt Montenegro den Beobachterstatus für die Länderarbeitsgruppen Algerien, Bangladesch, Marokko und Irak.
Es wird auch über eine enge Zusammenarbeit bei der Rückübernahme mit Drittländern im westlichen Balkan berichtet. Montenegro hat derzeit mit keinem der wichtigsten Herkunftsländer von Migranten ein Rückübernahmeabkommen, obwohl es sich in jüngerer Zeit darum bemüht hat.
Was die Zusammenarbeit mit Frontex betrifft, so wurde im Mai 2023 eine neue Statusvereinbarung zwischen Montenegro und der Europäischen Union über operative Tätigkeiten von Frontex unterzeichnet. Die Vereinbarung ermöglicht die Organisation gemeinsamer Operationen und die Entsendung von Frontex-Grenzschutzteams nach Montenegro. Dazu gehört die Durchführung operativer Tätigkeiten an jedem Grenzübergang und an jedem beliebigen Ort im Hoheitsgebiet Montenegros (nicht nur an der EU-Außengrenze wie bisher), wo Beamte der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit den Grenzpolizeibeamten Montenegros bei der Wahrnehmung von Grenzkontrollaufgaben, einschließlich der Möglichkeit der Ausübung von Durchführungsbefugnissen, zusammenarbeiten. Derzeit läuft eine Arbeitsvereinbarung zur Festlegung der Governance für die Nutzung des EUROSUR-Rahmens für operative Tätigkeiten. Die Umsetzung der neuen Vereinbarung begann am 1. November 2023 im Rahmen der erweiterten gemeinsamen Operation „JO Montenegro Land 2023“. Die gemeinsame Operation von 2024 sieht zusätzlich die Möglichkeit vor, in Zusammenarbeit mit Frontex Ad-hoc-Grenzübergangsstellen an Land und zur See zu aktivieren.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Frontex wurden die Kapazitäten des Koordinierungszentrums Montenegros weiter gestärkt. Die interne Organisation des Koordinierungszentrums Montenegros wurde weiterentwickelt, und es wurden eine Reihe von Fahrzeugen und Patrouillenbooten erworben, wodurch die operative Kapazität des Zentrums erhöht wurde.
Montenegro hat seine Strategie für integriertes Grenzmanagement und seinen Schengen-Aktionsplan weiter umgesetzt. Die Ausrüstung für das Grenzmanagement wurde im Einklang mit dem Schengen-Aktionsplan weiter schrittweise modernisiert.
Montenegro hat die Zusammenarbeit mit der EUAA im Rahmen des gemeinsamen Fahrplans für 2021 fortgesetzt, dessen Laufzeit bis zum Abschluss des nächsten Fahrplans verlängert wurde. Die Bedarfsermittlung für den zweiten Fahrplan erfolgte im Frühjahr 2024. Die intensive Zusammenarbeit zwischen Montenegro und der EUAA hat durch die Umsetzung des Fahrplans bereits zu nennenswerten Ergebnissen geführt und dürfte das Asylsystem Montenegros gestärkt haben.
Was die weiteren Arbeiten im Asylbereich anbelangt, so arbeitet Montenegro an der Einrichtung eines Systems für die elektronische Identifizierung und Registrierung von Migranten im Rahmen des von der EU finanzierten und von der IOM durchgeführten Projekts „Einzelmaßnahme zur Stärkung der Kapazitäten des integrierten Grenzmanagements in Montenegro“.
4.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Montenegro hat weiterhin aktiv mit Interpol, Europol, der CEPOL und den EU-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Im Bereich der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit mit Europol konzentrierten sich die Bemühungen im Jahr 2023 auf die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Kokainhandels und auf organisierte kriminelle Gruppen, auch im Hinblick auf schwere Straftaten und Korruption. Im Jahr 2023 beteiligte sich Montenegro an 54 operativen Maßnahmen im Rahmen von zehn operativen EMPACT-Aktionsplänen. Der regelmäßige Informationsaustausch mit Europol über SIENA wurde fortgesetzt. Seit 2015 ist ein Verbindungsbeamter Montenegros in der Europol-Zentrale im Einsatz.
Um analytische Daten und Erkenntnisse über Schleusernetze zu gewinnen, wurde innerhalb der Abteilung für nachrichtendienstliche Angelegenheiten und Risikoanalyse der Grenzpolizei eine Gruppe zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der grenzüberschreitenden Kriminalität eingerichtet. Im Jahr 2023 hat die Grenzpolizei in Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsanwälten und der Kriminalpolizei operative Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet, die zur Einleitung mehrerer neuer SIENA-Fälle zum Zweck der Ermittlung gegen Gruppen von Schleusern führten, die im Hoheitsgebiet Montenegros operieren.
Montenegro hat die Umsetzung der Maßnahmen der Durchführungsvereinbarung zwischen der EU und Montenegro für den gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan fortgesetzt.
Im November 2023 wurde eine aktualisierte bilaterale Vereinbarung zwischen Montenegro und der EU zur Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans der Partner im westlichen Balkan zur Terrorismusbekämpfung unterzeichnet. Montenegro hat die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung mit einzelnen Partnerländern des westlichen Balkans fortgesetzt.
Es hat auch seine Zusammenarbeit mit der EUDA im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
5.Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren
Wie im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus berichtet, wurde die Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren Montenegros am 31. Dezember 2022 beendet, doch haben die montenegrinischen Behörden weiterhin Anträge auf Staatsbürgerschaft bearbeitet, die vor dem Beendigungsdatum eingereicht wurden.
Montenegro hat im Jahr 2023 423 Anträge (für 423 Antragsteller und 927 Familienangehörige) bearbeitet und 701 Personen die Staatsbürgerschaft verliehen. Von diesen 701 Personen besitzen 396 die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation und 65 die Staatsbürgerschaft der Volksrepublik China. Die Staatsbürgerschaft wurde auch Personen mit der Staatsangehörigkeit anderer visumpflichtiger Drittländer (Südafrika, Türkei, Libanon, Pakistan, Indien, Belarus, Philippinen, Indonesien, Kambodscha, Kasachstan, Malaysia, Nigeria, Saudi-Arabien, Tunesien und Usbekistan) verliehen. Montenegro hat mitgeteilt, dass die Regierung entschlossen sei, im Falle aller Personen, denen die montenegrinische Staatsbürgerschaft verliehen wurde und bei denen im Nachhinein festgestellt wird, dass sie auf der Liste der Personen stehen, die auf internationaler Ebene beschlossenen restriktiven Maßnahmen unterliegen, ein Verfahren zur Aberkennung der montenegrinischen Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes einzuleiten.
Die Kommission wird alle diesbezüglichen Entwicklungen weiter verfolgen, bis sämtliche anhängigen Anträge bearbeitet sind.
6.Empfehlungen
Montenegro hat Maßnahmen getroffen, um den früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik Montenegros an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder. Bis zur vollständigen Angleichung sollten als vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Montenegro erwartet wird, entweder durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) oder durch nationale Rechtsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden, einschließlich einer strengeren Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen,
b)Sicherstellung, dass noch nicht abgeschlossene Anträge im Rahmen der kürzlich beendeten Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren gemäß den höchstmöglichen Sicherheitsstandards geprüft und bearbeitet werden und dass Personen, die auf internationaler Ebene beschlossenen restriktiven Maßnahmen unterliegen, die im Rahmen dieser Regelung verliehene Staatsbürgerschaft wieder aberkannt wird.
NORDMAZEDONIEN
1.Angleichung der Visumpolitik
Es gibt nach wie vor nur ein Drittland, das für Nordmazedonien von der Visumpflicht befreit ist und für die EU der Visumpflicht unterliegt, nämlich die Türkei. Hieran hat sich seit dem sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus nichts geändert. Alle anderen Maßnahmen, die im Jahr 2023 ergriffen wurden, um Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik zu erzielen, wurden im Jahr 2024 weitergeführt. Insbesondere hat Nordmazedonien im Januar 2023 die Visumpflicht für Staatsangehörige Botswanas und Kubas wieder eingeführt. Die Entscheidung, Staatsangehörigen Aserbaidschans vorübergehend die visumfreie Einreise nach Nordmazedonien zu gestatten, ist im März 2023 außer Kraft getreten und wurde nicht verlängert.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Die Zahl der von Staatsangehörigen Nordmazedoniens in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz ist mit 6 855 im Jahr 2023 eingereichten Anträgen gegenüber 6 715 Anträgen im Jahr 2022 um 2 % gestiegen. Die Anerkennungsquote betrug 1 % (gegenüber 2 % im Jahr 2022).
Im Jahr 2023 wurden auf EU-Ebene zwölf irreguläre Grenzübertritte von Staatsangehörigen Nordmazedoniens gemeldet; 2022 waren es neun. Die Zahl der Staatsangehörigen Nordmazedoniens, deren irregulärer Aufenthalt festgestellt wurde, blieb mit 7 055 im Jahr 2023 gegenüber 7 035 im Jahr 2022 stabil. Die Zahl der Einreiseverweigerungen ist um 19 % von 3 080 im Jahr 2022 auf 2 495 im Jahr 2023 zurückgegangen.
Im vergangenen Jahr war erstmals ein rückläufiger Trend bei der Zahl der gegen Staatsangehörige Nordmazedoniens ergangenen Rückkehrentscheidungen zu verzeichnen (3 015 im Jahr 2023 gegenüber 3 150 im Jahr 2022, was einem Rückgang um 4 % entspricht), während die Zahl der zurückgekehrten Personen um 20,5 % gestiegen ist (1 965 im Jahr 2023 gegenüber 1 630 im Jahr 2022). Die Mitgliedstaaten berichten über eine gute Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme, und die Rückkehrquote stieg im Jahr 2023 auf 65 % gegenüber 52 % im Jahr 2022.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Seit der Statusvereinbarung von 2022 hat die Zusammenarbeit zwischen Nordmazedonien und Frontex beim Grenzmanagement ein hohes Niveau, an dem sich im Berichtszeitraum nichts geändert hat (Frontex-Beamte wurden 2023 im Anschluss an die Vereinbarung nach Nordmazedonien entsandt). Die Statusvereinbarung wird im Wege der Durchführung der „Gemeinsamen Operation Nordmazedonien“ von Frontex reibungslos umgesetzt. Nordmazedonien beteiligt sich auch regelmäßig an anderen gemeinsamen Operationen von Frontex sowie an gemeinsamen Aktionstagen.
Im Großen und Ganzen berichteten die Mitgliedstaaten über eine gute Zusammenarbeit beim Grenzmanagement und bei der Rückübernahme, obgleich bei der Leistung an den Landgrenzen und bei der Rückübernahme sowohl hinsichtlich der Ergebnisse als auch hinsichtlich der Zeitplanung noch Raum für Verbesserungen bestünde.
Im Jahr 2023 haben die Mitgliedstaaten bei Frontex keine weitere Unterstützung bei der Identifizierung und Erlangung von Reisedokumenten angefordert. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die einschlägigen Aspekte des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Nordmazedonien effizient umgesetzt werden. Im Anschluss an die jährliche Einladung von Frontex an Partnereinrichtungen des Westbalkans, an den Sitzungen der von Frontex geleiteten Länderarbeitsgruppen als Beobachter teilzunehmen, erhielt Nordmazedonien den Beobachterstatus für die Länderarbeitsgruppen Algerien, Bangladesch, Marokko und Irak.
Derzeit ist die dritte Generation des zwischen der EUAA und Nordmazedonien für den Zeitraum 2023-2025 vereinbarten Fahrplans für die Zusammenarbeit in Kraft, der nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Asyl- und Aufnahmesystems ist.
Im Oktober 2024 ist Nordmazedonien dem Europäischen Migrationsnetzwerk (ein unionsweites Netzwerk von Migrations- und Asylsachverständigen) als Beobachterland beigetreten.
4.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit Europol laufen gut und haben sich im Jahr 2023 intensiviert. Seit 2015 ist ein Verbindungsbeamter aus Nordmazedonien bei Europol im Einsatz. Die Strafverfolgungsbehörden Nordmazedoniens stellen Informationen über beschlagnahmte Waffen und festgenommene Verdächtige zur Verfügung und geben auf Anfrage im Rahmen operativer Tätigkeiten Rückmeldung. Auch Nordmazedonien beteiligt sich an der Plattform EMPACT.
Im Jahr 2023 verzeichnete der regelmäßige Austausch von Informationen nach Kriminalitätsbereichen zwischen Nordmazedonien und Europol einen erheblichen Anstieg gegenüber 2022. Auch der Informationsaustausch über SIENA und CT SIENA nahm zu (im letztgenannten Fall um 38 % gegenüber 2022). Nordmazedonien hat sich weiterhin an den in den Vorjahren eingeleiteten Analyseprojekten von Europol beteiligt und ist zwischen 2023 und 2024 drei weiteren Projekten beigetreten.
Im laufenden Zeitraum nahm der Europol zugewiesene Verbindungsbeamte Nordmazedoniens aktiv an wöchentlichen Sitzungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung teil.
Nordmazedonien hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
5.Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren
Das Staatsbürgerschaftsgesetz Nordmazedoniens ermöglicht den Erwerb der Staatsbürgerschaft ohne Erfordernis eines vorherigen Wohnsitzes für Personen, an denen das Land ein „besonderes wirtschaftliches Interesse“ hat. In den Jahren 2023 und 2024 wurden keine Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen. Im Jahr 2023 wurden keine Entscheidungen über Anträge auf Staatsbürgerschaft aufgrund eines besonderen wirtschaftlichen Interesses getroffen. Es wurden indes fünf Anträge eingereicht, deren Bewertung noch nicht abgeschlossen ist. Die Kommission weist erneut darauf hin, dass die Umsetzung dieses Gesetzes nicht zu einer systematischen Verleihung der Staatsbürgerschaft als Gegenleistung für eine Investition führen sollte, da dies dazu genutzt werden könnte, das EU-Verfahren für Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und die damit verbundene eingehende Prüfung der individuellen Migrations- und Sicherheitsrisiken zu umgehen, und sich somit auf die Regelung für visumfreies Reisen auswirken könnte.
6.Empfehlungen
Nordmazedonien hat Maßnahmen getroffen, um den meisten der früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Vollständige Angleichung der Visumpolitik Nordmazedoniens an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder. Bis zur vollständigen Angleichung sollte als vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Nordmazedonien erwartet wird, entweder durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) oder durch nationale Rechtsvorschriften eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen eingeführt werden,
b)Sicherstellung, dass bei der Bearbeitung von Anträgen auf Staatsbürgerschaft nach dem Gesetz über das „besondere wirtschaftliche Interesse“ eine gründliche Hintergrundsicherheitsprüfung der Antragsteller vorgenommen wird und dass kein systematischer Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund eines besonderen wirtschaftlichen Interesses möglich ist.
SERBIEN
1.Angleichung der Visumpolitik
Serbien hat mit 16 Ländern, die auf der EU-Liste der visumpflichtigen Länder stehen, Regelungen für visumfreies Reisen getroffen: Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, China, Indonesien, Jamaika, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, die Mongolei, Oman, Russland, Surinam und Türkei.
Im Bemühen, seine Visumpolitik besser an die der EU anzugleichen, hat Serbien zwischen Oktober 2022 und April 2023 die Visumpflicht für Staatsangehörige Boliviens, Burundis, Guinea-Bissaus, Kubas, Indiens und Tunesiens eingeführt.
Im November 2023 hat Serbien einen „Plan zur Harmonisierung der Visumregelung mit der Visumpolitik der EU“ angenommen, in dem festgelegt ist, dass die Angleichung in Bezug auf Länder, für die in der EU Visumpflicht besteht, ein Jahr oder sechs Monate vor dem Beitritt Serbiens zur EU erfolgen wird. Da jedoch die mangelnde Angleichung der Visumpolitik zu einem erhöhten Risiko irregulärer Migration in die EU auf der Westbalkanroute beiträgt, erwartet die Kommission von Serbien raschere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik. Als Teil seiner Reformagenda im Rahmen des Wachstumsplans hat sich Serbien zu einer weiteren Angleichung an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder verpflichtet. Bis zur vollständigen Angleichung ist eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder Risiken irregulärer Migration ausgehen, eine vorübergehende Mindestmaßnahme, die von Serbien erwartet wird.
2.Beobachtung von Trends in Bezug auf irreguläre Migration, Anträge auf internationalen Schutz, Rückkehr und Rückübernahme
Im Jahr 2023 wurden von serbischen Staatsangehörigen 4 690 Anträge auf internationalen Schutz in den Mitgliedstaaten gestellt, was einem Anstieg von 9,5 % gegenüber 2022 (4 280 Anträge) entspricht und somit den Trend der Vorjahre fortsetzt. Die Anerkennungsquote ist von 5 % im Jahr 2022 auf 2 % im Jahr 2023 gesunken.
Die Zahl der irregulären Grenzübertritte serbischer Staatsangehöriger an den Außengrenzen der EU ist von 32 im Jahr 2022 auf 21 im Jahr 2023 gesunken, was einem Rückgang um 34 % entspricht. Die Zahl der serbischen Staatsangehörigen, deren irregulärer Aufenthalt in den Mitgliedstaaten festgestellt wurde, war mit 13 025 im Jahr 2023 gegenüber 13 625 im Jahr 2022 weiter rückläufig (Rückgang um 4 %). Im Jahr 2023 war bei der Zahl der serbischen Staatsangehörigen, denen die Einreise in die EU verweigert wurde, der gleiche Trend zu verzeichnen; sie ging um 13 % zurück (6 550 im Jahr 2022 gegenüber 5 675 im Jahr 2023).
Die Zahl der an serbische Staatsangehörige ausgestellten Rückkehranordnungen stieg um 4 % (5 835 im Jahr 2023 gegenüber 5 630 im Jahr 2022). Ebenso stieg die Zahl der zurückgekehrten Personen um 5 % an (3 505 im Jahr 2023 gegenüber 3 245 im Jahr 2022), und die Rückkehrquote ist von 58 % im Jahr 2022 auf 60 % im Jahr 2023 gestiegen.
Quelle: Eurostat.
3.Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Rückübernahme
Serbien hat sich weiterhin positiv an der Umsetzung des EU-Aktionsplans für den westlichen Balkan beteiligt. Serbien hat 2023 die Umsetzung einer neuen Strategie für integriertes Grenzmanagement für den Zeitraum 2022-2027 und eines Aktionsplans für den Zeitraum 2022-2024 fortgesetzt. Die seit Oktober 2023 unternommenen Anstrengungen Serbiens zur Sicherung seiner Grenzen und zur Bekämpfung von Schleusern durch spezielle polizeiliche Sondereinsätze haben in der gesamten Region eine breite abschreckende Wirkung entfaltet, die für eine momentane Entlastung gesorgt und sich auf die Migrationsrouten ausgewirkt hat. Es ist eine Verlagerung hin zum Korridor Bosnien und Herzegowina-Kroatien zu beobachten, die größtenteils auf die Schwierigkeiten bei der Durchreise durch Serbien und die schrittweise Anpassung der Schleusertätigkeiten an die neuen Gegebenheiten vor Ort zurückzuführen ist.
Serbien hat die Zusammenarbeit mit Frontex in den Bereichen Migration und Grenzmanagement auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung und einer Statusvereinbarung fortgesetzt; Letztere ermöglicht den Einsatz von Beamten der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit Durchführungsbefugnissen im Rahmen gemeinsamer Operationen. Am 25. Juni 2024 wurde eine neue Statusvereinbarung unterzeichnet. Ein Frontex-Verbindungsbeamter mit regionalem Mandat für Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro ist in Belgrad stationiert. Frontex und die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten haben die Entsendung von Beamten der ständigen Reserve an die Abschnitte der serbischen Landgrenze zu Bulgarien und Ungarn fortgesetzt.
Serbien hat die Zusammenarbeit mit der EUAA fortgesetzt. Der entsprechende „Fahrplan“ wurde als Grundlage für die Zusammenarbeit mit der EUAA für das Jahr 2023 verlängert. Der dritte Fahrplan für die Zusammenarbeit für den Zeitraum 2024-2026 wurde ausgearbeitet, seine endgültige Billigung steht noch aus.
Im März 2023 ist Serbien dem Europäischen Migrationsnetzwerk (ein unionsweites Netzwerk von Migrations- und Asylsachverständigen) als Beobachterland beigetreten.
Serbien hat die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Migration und Grenzmanagement auf der Grundlage bilateraler/multilateraler Vereinbarungen fortgesetzt. Diese Zusammenarbeit betraf beispielsweise Ausrüstung/technische Hilfe, Austausch von Informationen/Statistiken (einschließlich Berichten über gefälschte Dokumente und grenzüberschreitende Kriminalität), Risikoanalysen, gemeinsame Grenzpatrouillen (1 342 Patrouillen mit Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien), Schulungen usw. Im Jahr 2023 wurde die trilaterale Initiative Serbien-Österreich-Ungarn (auf der Grundlage einer Vereinbarung vom November 2022) ins Leben gerufen, um die Kontrollen an der serbischen Grenze zu Nordmazedonien durch die Einrichtung einer gemeinsamen Taskforce, die sich aus österreichischem, ungarischem und serbischem Personal zusammensetzt, zu verstärken und die von den drei Ländern bereitgestellte Ausrüstung zu bündeln.
In Bezug auf die Rückübernahme haben Frontex und die EU-Mitgliedstaaten eine insgesamt gute Zusammenarbeit mit Serbien gemeldet. Was die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen (vornehmlich von Staatsangehörigen Afghanistans, Marokkos und Syriens) betrifft, haben die serbischen Behörden jedoch nur knapp der Hälfte der von den EU-Mitgliedstaaten gestellten Ersuchen (1 090 von 2 198) stattgegeben.
4.Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit
Serbien hat seine enge Zusammenarbeit mit Europol fortgesetzt, insbesondere in den Bereichen schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität und Terrorismusbekämpfung. Serbien hat einen Verbindungsbeamten ins Europol-Hauptquartier entsandt. Die von Europol koordinierte operative Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten war intensiv und erfolgte unter anderem durch gemeinsame Ermittlungsgruppen und spezielle multinationale Taskforces, wie z. B. die operative Taskforce RAPAX, deren Aufgabe die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zwischen Europa und Lateinamerika ist.
Serbien hat seine Beteiligung an der Plattform EMPACT fortgesetzt. Ein wichtiger Teil der Zusammenarbeit mit Europol ist der regelmäßige Informationsaustausch über SIENA. Die serbische Polizei hat zudem weiterhin Informationen an Datenbanken und Analyseprojekte von Europol übermittelt; die Zahl der serbischen Beiträge ist 2023 gegenüber 2022 um 10 % gestiegen.
Die Zusammenarbeit Serbiens mit der CEPOL war 2023 sehr intensiv und umfasste sowohl Schulungen als auch Personalaustausch. Schwerpunkte waren dabei Cyberkriminalität, Kryptowährungen, gezielte Falschmeldungen/Desinformation und digitale Kompetenzen des Polizeipersonals.
Eurojust und Serbien haben ihre enge Zusammenarbeit in Strafsachen fortgesetzt, insbesondere durch den serbischen Verbindungsstaatsanwalt. Serbien hat sich außerdem an von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppen beteiligt.
Zudem hat es die enge Zusammenarbeit mit Interpol im Bereich Sicherheit fortgesetzt. Intensiv war die Zusammenarbeit mit benachbarten EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Kroatien und Rumänien, im Bereich schwere Straftaten in Grenzgebieten, einschließlich Schleusung von Migranten und Schmuggel von Drogen, Waffen und Munition.
Serbien hat seine Zusammenarbeit mit der EUDA auf der Grundlage einer Arbeitsvereinbarung von 2020 sowie im Rahmen des Projekts IPA8 fortgesetzt.
5.Empfehlungen
Serbien hat Maßnahmen getroffen, um den früheren Empfehlungen der Kommission nachzukommen. Es sind jedoch weitere Fortschritte erforderlich, und in den folgenden Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf:
a)Angleichung der Visumpolitik Serbiens an die EU-Liste der visumpflichtigen Länder. Bis zur vollständigen Angleichung sollte als vorübergehende Mindestmaßnahme, die vom Serbien erwartet wird, durch operative und/oder administrative Maßnahmen (z. B. an Grenzübergangsstellen) eine strengere Überprüfung von visumfrei einreisenden Drittstaatsangehörigen eingeführt werden, insbesondere von Drittstaatsangehörigen aus Ländern, von denen Sicherheitsrisiken oder das Risiko irregulärer Migration ausgehen,
b)vollständige Umsetzung der Klausel über Drittstaatsangehörige des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Serbien.
II.OSTKARIBIK
Die Kommission arbeitet seit 2020 mit den fünf von der Visumpflicht befreiten ostkaribischen Ländern zusammen, die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren anwenden (Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis und St. Lucia), um einschlägige Informationen und Daten zu diesen Regelungen einzuholen.
Alle fünf Länder wenden unterschiedliche Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren an, die hauptsächlich direkte Beiträge zum Staatshaushalt oder Investitionen in große Infrastruktur-, Versorgungs- oder Immobilienprojekte betreffen. Die erste Option ist in der Regel billiger, während die Immobilienoption normalerweise teurer ist. Das Verfahren zur Beantragung der Staatsbürgerschaft und die Due-Diligence- und Sicherheitsüberprüfung sind in den fünf Ländern ähnlich. Es sind die folgenden fünf wesentlichen Schritte vorgesehen:
1)zugelassene Vermarktungsagenten werden damit beauftragt, interessierte Investoren in Drittländern zu finden;
2)interessierte Investoren reichen ihre Anträge über örtliche bevollmächtigte Agenten ein, die die Anträge und Nachweise bei der Dienststelle „Citizenship-by-investment“ (CBI) einreichen;
3)es wird eine dreistufige Sicherheitsüberprüfung im Hinblick auf die Herkunft der Gelder (durch die Banken), die Identität, das Sicherheitsprofil und die Reputation der Antragsteller (durch internationale Due-Diligence-Firmen) sowie die Sicherheits- und Einwanderungsrisiken (durch das Gemeinsame Regionale Kommunikationszentrum der Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit der Karibischen Gemeinschaft) durchgeführt;
4)auf der Grundlage der oben genannten Prüfungen gibt die Dienststelle „Citizenship-by-investment“ dem Antrag statt oder lehnt ihn ab;
5)bei den stattgegebenen Anträgen trifft der zuständige Minister die endgültige Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Wie im sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus vom Oktober 2023 dargelegt, ergeben sich aus der Bewertung der Kommission mehrere Elemente, die darauf hindeuten, dass die Prüf- und Sicherheitsüberprüfungsverfahren der fünf Länder möglicherweise nicht gründlich genug sind, um die Ablehnung von Anträgen von Personen zu gewährleisten, die ein potenzielles Sicherheitsrisiko für die EU darstellen könnten, sobald sie die Staatsbürgerschaft dieser Länder erworben und folglich visumfreien Zugang zur EU haben.
Keines der fünf Länder verlangt einen Wohnsitz oder eine physische Anwesenheit im Land, bevor die Staatsbürgerschaft verliehen wird. 33 Dies bedeutet, dass die biometrischen Daten erfolgreicher Antragsteller nicht erfasst werden. Außerdem räumen alle fünf Länder erfolgreichen Antragstellern in unterschiedlichem Maße die Möglichkeit ein, ihren Namen zu ändern, nachdem sie die Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren in Anspruch genommen haben. In Antigua und Barbuda und Dominica ist dies fünf Jahre nach Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich, in Grenada nach einem Jahr. Der alte Name wird jedoch im Pass unter „Bemerkungen“ weiterhin aufgeführt.
Seit der Veröffentlichung des sechsten Berichts ist die Zahl der erfolgreichen Antragsteller für die Regelungen aller Länder weiter gestiegen, während die Zahl der Ablehnungen trotz einiger zunehmender Tendenzen in einigen Ländern nach wie vor relativ niedrig ist. In der nachstehenden Tabelle sind die Daten aufgeführt, die der Kommission von den fünf Ländern übermittelt wurden. 34
|
Antigua und Barbuda |
Dominica |
Grenada |
St. Kitts und Nevis |
St. Lucia |
|
|
Eingegangene Anträge insgesamt |
3 719 (2014-2022) 685 (2023) 739 (2024, bis 30.6.) |
13 161 (2015-2022) 4 068 im Jahr 2023 2 981 im Jahr 2024 (bis 30.6.) |
3 151 (2014-2022) 1 251 (2022) 2 297 (2023) 138 (2024, bis 31.7.) |
17 668 (2015-2022) 1 987 (2023) 98 (2024, bis 30.6.) |
2 013 (2015-2022) 4 076 (2023) 1 226 (2024, bis 30.4.) |
|
Ablehnungen |
157 (2014-2022) 24 (2023) 23 (2024) |
420 (2019-2022) 210 (2023) 180 (2023) |
204 (2015-2022) 59 (2023) 34 (2024) |
532 (2015-2022) 207 (2023) 4 (2024) |
70 (2015-2022) 28 (2023) 81 (2024) |
|
Ausgestellte Pässe insgesamt |
7 205 (2014-2022) 1 191 (2023) 198 (2024, bis 30.6.) |
34 596
9 539 (2023) 5 484 (2024, bis 30.6.) |
6 479 (2014-2022) 2023-2024: k. A. |
35 577 (2015-2022) 2023-2024: k. A. |
k. A. |
Zu den erfolgreichen Antragstellern gehören weiterhin überwiegend Staatsangehörige, die andernfalls ein Visum für die Einreise in die EU benötigen würden. Den erhaltenen Informationen zufolge gehören zu den Ländern, aus denen die meisten erfolgreichen Antragsteller im Zeitraum 2023-2024 stammten, unter anderem Iran (1 918), China (1 099), Syrien (747), Irak (425), Nigeria (308) und Libanon (149). 35 Im Anschluss an die Aggression Russlands gegen die Ukraine haben alle fünf Länder die Prüfung der Anträge russischer und belarussischer Staatsangehöriger ausgesetzt. Im Jahr 2023 lag jedoch in Grenada noch eine beträchtliche Zahl anhängiger Anträge russischer Staatsangehöriger vor (etwa 2 300), die 2024 bearbeitet wurden. 36
Nach der Veröffentlichung des sechsten Berichts hat die Kommission ihre Zusammenarbeit mit den fünf Ländern sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene fortgesetzt. Am 12. Januar 2024 hat die Kommission ein hochrangiges Treffen mit den Ministerpräsidenten der fünf Länder abgehalten, an das sich eine technische Informationsreise der Kommissionsdienststellen in die Region im Januar 2024 und ein schriftlicher Informationsaustausch anschlossen.
Die Reise und die erhaltenen aktualisierten Informationen bestätigten die meisten der im sechsten Bericht geäußerten vorrangigen Bedenken (d. h., dass die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren nicht frei von Sicherheitsrisiken sind) sowie die wirtschaftliche und politische Bedeutung dieser Regelungen für die fünf Länder.
Gleichzeitig haben alle fünf Länder in den letzten Monaten ein gestiegenes Bewusstsein dafür gezeigt, dass ihre Due-Diligence- und Sicherheitsüberprüfungssysteme gestärkt werden müssen, und erkennen lassen, dass sie offen für wesentliche Verbesserungen mit Unterstützung ihrer internationalen Partner sind. Insbesondere haben die fünf Länder in den ersten Monaten des Jahres 2024 eine Vereinbarung unterzeichnet, die einen Rahmen für die Zusammenarbeit zur Stärkung der Sicherheit ihrer Systeme bietet. Entsprechend dieser Vereinbarung haben die fünf Länder beschlossen, die Mindestinvestitionsgebühr mit 200 000 USD zu vereinheitlichen. Im Fall von Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada und St. Lucia bedeutete dies eine Erhöhung um 100 % (gegenüber der vorherigen Schwelle von 100 000 USD). Die Vereinbarung enthält auch die Verpflichtung, Informationen über Antragsteller auszutauschen, Maßnahmen für mehr Transparenz umzusetzen, eine regionale Regulierungsbehörde einzurichten, ihre Rahmen für Sicherheitsüberprüfungen zu stärken und gemeinsame Standards in Bezug auf Agenten, Marketing und Werbung für die Regelungen festzulegen.
Die Kommission wird weiterhin eng mit den fünf ostkaribischen Ländern zusammenarbeiten und die Durchführung der oben erwähnten Reformen nach dem durch Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d der Visum-Verordnung gegebenen derzeitigen Rechtsrahmen bewerten, der die Auslösung des Visa-Aussetzungsmechanismus im Falle eines erhöhten Risikos für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit oder einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit von Mitgliedstaaten vorsieht. Sobald der überarbeitete Visa-Aussetzungsmechanismus angenommen wurde, wird die Kommission ihre Bewertung auf der Grundlage der neuen Vorschriften anpassen. In jedem Fall wird die Kommission bei ihrer Bewertung weiterhin die allgemeinen Beziehungen zwischen der EU und den betreffenden Drittländern sowie den allgemeinen politischen Kontext gebührend berücksichtigen.
III.LATEINAMERIKA
Eine der wichtigsten Herausforderungen, die in der Mitteilung zur Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen vom Mai 2023 37 hervorgehoben wurden, war die zunehmende Zahl von Asylanträgen von Staatsangehörigen der von der Visumpflicht befreiten Länder. Asylanträge von Staatsangehörigen der von der Visumpflicht befreiten Länder haben häufig eine geringe Anerkennungsquote und stellen somit eine erhebliche Belastung für die Asylsysteme der Mitgliedstaaten dar: Rund 20 % (mehr als 1,2 Millionen) der zwischen 2015 und 2023 in der EU gestellten Asylanträge wurden von Drittstaatsangehörigen gestellt, die visumfrei in die EU eingereist waren. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem die Aufnahmekapazitäten einiger Mitgliedstaaten angesichts der vielfältigen Krisenlage an der geopolitischen Front und insbesondere der Notwendigkeit, die hohe Zahl von Personen mit vorübergehendem Schutz zu integrieren, die aufgrund des fortdauernden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine Zuflucht in der EU suchen, sowie der anhaltenden irregulären Einreisen von Migranten aus anderen Teilen der Welt ihre Grenzen erreicht haben.
Neben den Ländern in der Nachbarschaft der EU, für die regelmäßig Berichte im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus erstellt werden, sehen sich einige EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahren mit einer zunehmenden Zahl von Asylbewerbern auch aus den von der Visumpflicht befreiten Ländern in Lateinamerika konfrontiert, wie aus den nachstehenden Tabellen hervorgeht. Zwischen 2015 und dem ersten Quartal 2024 haben die Asylanträge von Staatsangehörigen der von der Visumpflicht befreiten Länder der Region Lateinamerika erheblich zugenommen, sodass sie nun die Hälfte aller Asylanträge von Drittstaatsangehörigen ausmachen, die visumfrei reisen (rund 600 000 von rund 1,2 Millionen).
Tabelle 1 – Erstmalige Asylanträge 2015-Jan-Jul 2024 – Quelle: Eurostat.
|
Land |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Jan-Jul 2024 |
|
Costa Rica |
10 |
5 |
15 |
20 |
60 |
40 |
20 |
80 |
115 |
120 |
|
El Salvador |
555 |
1765 |
2965 |
5040 |
9070 |
4230 |
1830 |
3580 |
2880 |
1540 |
|
Guatemala |
20 |
40 |
85 |
230 |
620 |
500 |
265 |
440 |
545 |
260 |
|
Honduras |
220 |
475 |
1325 |
2770 |
7245 |
5670 |
2360 |
3260 |
4030 |
1580 |
|
Mexiko |
75 |
50 |
80 |
125 |
200 |
160 |
135 |
260 |
335 |
195 |
|
Nicaragua |
45 |
65 |
165 |
1890 |
6530 |
3900 |
1365 |
2780 |
3235 |
1545 |
|
Panama |
5 |
5 |
10 |
15 |
55 |
50 |
60 |
125 |
170 |
85 |
|
Argentinien |
15 |
20 |
35 |
100 |
340 |
450 |
325 |
810 |
1475 |
985 |
|
Brasilien |
90 |
205 |
290 |
670 |
1605 |
1650 |
795 |
1555 |
1775 |
1245 |
|
Chile |
35 |
50 |
50 |
105 |
225 |
300 |
195 |
370 |
600 |
385 |
|
Kolumbien |
270 |
1050 |
3935 |
10045 |
31850 |
29055 |
13140 |
42420 |
62015 |
31845 |
|
Paraguay |
15 |
15 |
30 |
80 |
375 |
370 |
250 |
740 |
1085 |
735 |
|
Peru |
145 |
150 |
550 |
1515 |
6810 |
6140 |
3055 |
12685 |
23035 |
16135 |
|
Uruguay |
0 |
10 |
20 |
30 |
110 |
170 |
140 |
110 |
200 |
110 |
|
Venezuela |
775 |
4690 |
12985 |
22195 |
44770 |
30325 |
17380 |
50050 |
67085 |
41740 |
|
INSGESAMT |
2275 |
8595 |
22540 |
44830 |
109865 |
83010 |
41315 |
119265 |
168580 |
98505 |
|
Land |
Jahr |
Einreiseverweigerungen |
Irreguläre Aufenthalte |
Erstmalige Asylanträge |
Anerkennungsquote 38 |
|
Argentinien |
2022 |
350 |
1 110 |
810 |
2 % |
|
2023 |
335 |
1 285 |
1 475 |
4 % |
|
|
Brasilien |
2022 |
2 825 |
4 565 |
1 555 |
8 % |
|
2023 |
2 380 |
4 990 |
1 775 |
9 % |
|
|
Chile |
2022 |
180 |
620 |
370 |
5 % |
|
2023 |
210 |
700 |
600 |
4 % |
|
|
Kolumbien |
2022 |
3 600 |
9 800 |
42 420 |
6 % |
|
2023 |
3 655 |
14 260 |
62 015 |
6 % |
|
|
Costa Rica |
2022 |
20 |
75 |
80 |
0 % |
|
2023 |
20 |
85 |
115 |
11 % |
|
|
El Salvador |
2022 |
165 |
650 |
3 580 |
31 % |
|
2023 |
130 |
720 |
2 880 |
31 % |
|
|
Guatemala |
2022 |
115 |
285 |
440 |
17 % |
|
2023 |
105 |
260 |
545 |
32 % |
|
|
Honduras |
2022 |
515 |
2 405 |
3 260 |
17 % |
|
2023 |
475 |
2 490 |
4 030 |
23 % |
|
|
Mexiko |
2022 |
190 |
695 |
260 |
12 % |
|
2023 |
235 |
730 |
335 |
18 % |
|
|
Nicaragua |
2022 |
425 |
1 325 |
2 780 |
25 % |
|
2023 |
370 |
1 080 |
3 235 |
52 % |
|
|
Panama |
2022 |
25 |
35 |
125 |
14 % |
|
2023 |
25 |
40 |
170 |
6 % |
|
|
Paraguay |
2022 |
725 |
1 265 |
740 |
5 % |
|
2023 |
460 |
1 800 |
1 085 |
3 % |
|
|
Peru |
2022 |
1 155 |
3 650 |
12 685 |
5 % |
|
2023 |
990 |
4 755 |
23 035 |
5 % |
|
|
Uruguay |
2022 |
30 |
190 |
110 |
3 % |
|
2023 |
25 |
220 |
200 |
5 % |
|
|
Venezuela |
2022 |
250 |
2 000 |
50 050 |
4 % |
|
2023 |
405 |
2 175 |
67 085 |
3 % 39 |
|
|
INSGESAMT/DURCHSCHNITT (%) |
2022 |
10 555 |
28 670 |
119 265 |
10 % |
|
2023 |
9 835 |
35 590 |
168 580 |
14 % |
Im Jahr 2023 wurden 168 580 Anträge von Staatsangehörigen der 15 betroffenen Länder gestellt, gegenüber 119 265 Anträgen im Jahr 2022. Dies entspricht einem Anstieg um mehr als 40 % innerhalb eines Jahres.
Zwar wurden Asylanträge von Staatsangehörigen aller fünfzehn Länder der Region gestellt, die von der Visumpflicht befreit sind, doch weisen Venezuela, Kolumbien und Peru die höchsten Zahlen und steigende Tendenzen auf, gefolgt von Honduras, Nicaragua und El Salvador. Bei den anderen Ländern sind die Zahlen niedriger und steigen die Trends weniger deutlich an, weshalb sie derzeit keinen Grund zu besonderer Besorgnis geben. 40
Quelle: Eurostat.
Was Venezuela betrifft, so ist die Zahl der in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz durch venezolanische Staatsangehörige in den letzten drei Jahren mit über 50 000 Anträgen pro Jahr stetig gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 69 540 Anträge gestellt, gegenüber 52 075 Anträgen im Jahr 2022. Die Kommission erkennt an, dass diese Trends mit der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage Venezuelas zusammenhängen, und erinnert an die Zusage der EU, gemeinsam mit ihren internationalen Partnern eine friedliche, demokratische und inklusive Lösung unter venezolanischer Führung zu unterstützen, um die Krise im Land zu beenden.
Was Kolumbien angeht, so stellten kolumbianische Staatsangehörige im Jahr 2023 in den Mitgliedstaaten 63 310 Anträge auf internationalen Schutz, was einem Anstieg um 46 % gegenüber 2022 (43 370) entspricht. Die Kommission erkennt an, dass diese Trends auch mit der Tatsache zusammenhängen, dass Kolumbien fast 3 Millionen Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela aufgenommen hat. Wie in der Gemeinsamen Mitteilung dargelegt, wird die EU Kolumbien und die Region weiterhin bei der Bewältigung dieser Migrationskrise unterstützen.
Was Peru betrifft, so war zwischen 2022 und 2023 ein starker Anstieg der Zahl der in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz um 81 % zu verzeichnen, wobei im Jahr 2023 23 280 Anträge gestellt wurden, gegenüber 12 880 im Jahr 2022.
In Honduras wurden im Jahr 2023 in den Mitgliedstaaten 4 065 Anträge auf internationalen Schutz gestellt, gegenüber 3 335 im Jahr 2022, was einem Anstieg um 18 % entspricht.
In Nicaragua wurden im Jahr 2023 in den Mitgliedstaaten 3 340 Anträge auf internationalen Schutz gestellt, gegenüber 2 855 im Jahr 2022; das entspricht einem Anstieg um 15 %.
In El Salvador wurden im Jahr 2023 in den Mitgliedstaaten 3 060 Anträge auf internationalen Schutz gestellt, gegenüber 3 770 im Jahr 2022, was einem Rückgang um 19 % entspricht.
Um die Nachhaltigkeit der Befreiung von der Visumpflicht zu gewährleisten, sollte das visumfreie Reisen ausschließlich für Kurzaufenthalte genutzt werden. Die Kommissionsdienststellen werden in Zusammenarbeit mit dem EAD einen Dialog mit den am stärksten betroffenen Ländern in der Region aufnehmen, um Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, sowie die Bemühungen der Behörden bei der Durchführung geeigneter Grenzkontrollen bei der Ausreise, Sensibilisierungskampagnen zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der Regelungen für visumfreies Reisen und andere geeignete Maßnahmen unterstützen, um die Ursachen für die hohe Zahl von Asylanträgen anzugehen. Die Kommission wird die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Zahlen irregulärer Aufenthalte und Asylanträge gemäß dem derzeitigen Rechtsrahmen von Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben a und b der Visum-Verordnung überwachen, der die Auslösung des Visa-Aussetzungsmechanismus in Fällen einer erheblichen Zunahme irregulärer Migration oder unbegründeter Asylanträge vorsieht.
Was lange Aufenthalte angeht, sollten die beiden Parteien, wie in der Gemeinsamen Mitteilung zu einer neuen Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik dargelegt, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf legale Wege intensivieren und für beide Seiten vorteilhafte Mobilitätsvereinbarungen fördern.
SCHLUSSFOLGERUNG
Insgesamt berichten die Mitgliedstaaten über eine enge Zusammenarbeit sowohl im Bereich Migration als auch im Bereich Sicherheit mit allen Partnerländern in der Nachbarschaft der EU. Mehrere Partnerländer müssen weiterhin gegen unbegründete Asylanträge vorgehen und alle sollten weitere Fortschritte bei der Angleichung der Visumpolitik erzielen, um zu verhindern, dass Drittstaatsangehörige ohne Visum in ihr Hoheitsgebiet einreisen und anschließend irregulär in die EU weiterreisen.
Für die Nachbarschaft der EU sind die Folgemaßnahmen zum Abschluss des Visaliberalisierungsprozesses nach wie vor ein wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung von Reformen und zur Förderung der Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Migration, Grenzmanagement und Sicherheit. Nach Auffassung der Kommission haben Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien Maßnahmen getroffen, um einigen Empfehlungen der Kommission aus dem sechsten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus nachzukommen. In Bezug auf die Ukraine und das Kosovo, deren Staatsangehörige vor weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit wurden und für die die Berichterstattung über die Erfüllung der Anforderungen für die Visaliberalisierung noch immer erforderlich ist, ist die Kommission der Ansicht, dass diese Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Beide Länder müssen jedoch weitere Maßnahmen ergreifen, um den Empfehlungen der Kommission nachzukommen. In Bezug auf Georgien, dessen Staatsangehörige ebenfalls vor weniger als sieben Jahren von der Visumpflicht befreit wurden und für das die Berichterstattung über die Erfüllung der Anforderungen für die Visaliberalisierung weiterhin erforderlich ist, ist die Kommission der Ansicht, dass das Land, um weiterhin alle Benchmarks für die Visaliberalisierung zu erfüllen und eine mögliche Aktivierung des Aussetzungsmechanismus zu vermeiden, weitere dringende Maßnahmen ergreifen muss, um den Empfehlungen der Kommission nachzukommen, insbesondere im Bereich des Schutzes der Grundrechte.
Die eingehende Überwachung wird fortgeführt, unter anderem im Rahmen von Zusammenkünften hoher Beamter und regelmäßigen Sitzungen der Unterausschüsse für Justiz, Freiheit und Sicherheit. Die Überwachung von Problemen im Zusammenhang mit den Anforderungen für die Visaliberalisierung wird auch weiterhin in den jährlichen Erweiterungsberichten der Kommission behandelt.
Darüber hinaus wird die Kommission weiter mit den von der Visumpflicht befreiten Ländern in der Ostkaribik, die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren anwenden, zusammenarbeiten, um mögliche Sicherheitsrisiken für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu vermeiden, sowie mit den betreffenden lateinamerikanischen Ländern, um zu verhindern, dass das visumfreie Reisen dazu genutzt wird, unbegründete Asylanträge zu stellen.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 hinsichtlich der Überarbeitung des Aussetzungsmechanismus (COM(2023) 642 final).
Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 39).
COM(2017) 815 final (erster Bericht), COM(2018) 856 final (zweiter Bericht), COM(2020) 325 final (dritter Bericht), COM(2021) 602 final (vierter Bericht), COM(2022) 715 final/2 (fünfter Bericht), COM(2023) 730 final (sechster Bericht).
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen (COM(2023) 297 final).
Im vorliegenden Bericht wird Vanuatu nicht behandelt, da die Kommission ihre abschließende Bewertung der Sicherheitsrisiken, die sich aus den Staatsbürgerschaftsregelungen Vanuatus für Investoren ergeben, am 31. Mai 2024 in dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige Vanuatus (COM(2024) 366 final) abgegeben hat.
Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos)). (ABl. L 110 vom 25.4.2023, S. 1).
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1806 muss die Kommission nur für einen Zeitraum von sieben Jahren nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Visumfreiheit für diese Drittländer Bericht erstatten; danach kann sie weiterhin Bericht erstatten, wann immer sie dies für notwendig erachtet, oder auf Antrag des Europäischen Parlaments oder des Rates.
https://home-affairs.ec.europa.eu/system/files/2022-12/Western%20Balkans_en.pdf .
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol).
Zwanzig Mitgliedstaaten lieferten Beiträge zu einschlägigen Beispielen der Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern in den Bereichen Migration und Sicherheit.
In diesem Bericht bezieht sich der Begriff „Mitgliedstaaten“ auf die Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1806 („Visum-Verordnung“), d. h. auf alle derzeitigen Mitgliedstaaten (außer Irland) sowie auf die assoziierten Schengen-Staaten.
Während sich die Benchmarks für die Visaliberalisierung im Bereich Migration auf die Migrationspolitik der betreffenden Drittländer beschränken, werden im Abschnitt über Migrationstrends die irreguläre Migration in die Mitgliedstaaten, die von den Mitgliedstaaten erteilten Einreiseverweigerungen und die von Staatsangehörigen der im Bericht erfassten Länder in den Mitgliedstaaten gestellten Anträge auf internationalen Schutz beleuchtet.
Artikel 8d Absatz 2 des Vorschlags.
JOIN(2023) 17 final.
Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1806.
Am 1. Januar 2024 belief sich die Zahl der verbliebenen gültigen nicht-biometrischen Pässe auf 2012.
Für die Zwecke dieses Berichts errechnet sich die Anerkennungsquote aus dem Anteil der in erster Instanz positiv beschiedenen Anträge (unter anderem auf Flüchtlingsstatus, Status subsidiären Schutzes und nationalen humanitären Status) an der Gesamtzahl der erstinstanzlichen Entscheidungen. Definition siehe https://home-affairs.ec.europa.eu/pages/glossary/recognition-rate-procedures-international-protection_en .
CDL-PI(2023) (coe.int) : Dringende Stellungnahme der Venedig-Kommission vom 21. Mai 2024 zum Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme.
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes, ST/6846/2022/INIT (ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1).
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_12_605 .
COM(2013) 66 final, COM(2014) 488 final, COM(2015) 906 final, begleitet von SWD(2015) 706 final, und COM(2016) 276 final.
COM(2016) 277 final.
Ratifizierung des Abkommens über den Grenzverlauf mit Montenegro (21. März 2018) und Auf- und Ausbau einer kontinuierlichen Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und rechtskräftigen Gerichtsurteilen in Fällen von organisierter Kriminalität und Korruption.
COM(2018) 543 final.
Verordnung (EU) 2023/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo (Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos)).
Ebd., Erwägungsgrund 6.
Chinesische Staatsangehörige, die über ein gültiges Reisedokument verfügen, dürfen sich als organisierte Touristengruppe, die zusammen nach Montenegro einreist, dort zusammen verweilt und wieder zusammen ausreist, bis zu 30 Tage in Montenegro aufhalten, sofern sie über einen Nachweis über ein bezahltes Reisearrangement und über die vorgesehene Rückkehr in das Herkunfts- oder Transitland verfügen.
Belarussische und russische Staatsangehörige dürfen sich mit einem von diesen Ländern ausgestellten gültigen Reisedokument bis zu 30 Tage in Montenegro aufhalten.
Drittlandspezifische Sitzungen von Vertretern der Mitgliedstaaten unter deren Vorsitz (und dem stellvertretendem Vorsitz von Frontex) für den Austausch von Informationen im Bereich der Rückkehr/Rückführung.
Antigua und Barbuda haben die Verpflichtung eingeführt, das Land innerhalb von drei Jahren nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft zu besuchen, und andere Länder erwägen, eine ähnliche Verpflichtung einzuführen.
Der Datensatz ist unvollständig und weist eine Reihe von Unstimmigkeiten auf. Die Gesamtzahl der Anträge ist häufig niedriger als die Gesamtzahl der ausgestellten Reisepässe, da Anträge mehr als eine Person betreffen können (z. B. zählt ein erfolgreicher Antrag für eine vierköpfige Familie als ein Antrag, doch werden vier Pässe ausgestellt).
Es sei darauf hingewiesen, dass die in diesem Absatz für die einzelnen Drittländer angegebenen Zahlen auf Daten beruhen, die von den ostkaribischen Ländern zu den fünf Staatsangehörigkeiten mit den meisten erfolgreichen Anträgen übermittelt wurden. Es ist daher möglich, dass die tatsächlichen Zahlen je Drittland etwas höher sind als die Zahlen, die auf der Grundlage dieser Datenerhebung vorgelegt wurden (d. h. einige dieser Staatsangehörigkeiten haben es in einem oder mehreren ostkaribischen Ländern möglicherweise nicht in die „Top 5“ geschafft). Alle hier aufgeführten Anträge iranischer Staatsangehöriger wurden nur von Dominica bearbeitet.
Grenada hat der Kommission mitgeteilt, dass am 16. September 2024 87 russische Anträge zur Überprüfung ausstanden.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Überwachung der EU-Regelungen für visumfreies Reisen (COM(2023) 297 final).
Die Anerkennungsquote umfasst in der EU geregelte Formen des Schutzes (Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz) und schließt nationale Formen des Schutzes (humanitäre Gründe) aus. Sie wird berechnet, indem die Zahl der positiven erstinstanzlichen Entscheidungen (zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes) durch die Gesamtzahl der ergangenen Entscheidungen geteilt wird.
Im Jahr 2023 resultierten 91 % der erstinstanzlichen Entscheidungen in der Zuerkennung eines nationalen humanitären Status für venezolanische Antragsteller (72 % im Jahr 2022).
Zwar weist Brasilien in Bezug auf Einreiseverweigerungen und irreguläre Aufenthalte mit die höchsten Zahlen in der Region auf, doch sollte man dies im Verhältnis zu seiner größeren Bevölkerungszahl betrachten.