EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 25.9.2024
COM(2024) 419 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025 und über die nationalen Aktionspläne gegen Rassismus und Diskriminierung
1.Einleitung: Dem Motto „In Vielfalt geeint“ gerecht werden
Im ersten EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 (im Folgenden „Aktionsplan“), der im September 2020 angenommen wurde, wird darauf hingewiesen, dass Rassendiskriminierung nach wie vor ein Übel mit negativen Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft ist. Was die Europäische Union (EU) betrifft, so ist Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft nicht nur ausdrücklich gesetzlich verboten, sondern stellt einen Verstoß gegen unsere gemeinsamen Werte, unsere offene und demokratische Gesellschaft sowie die Rechtsstaatlichkeit dar.
Der Aktionsplan ist eine Schlüsselinitiative der Europäischen Kommission zur verstärkten Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der gesamten EU und darüber hinaus. In dem Plan wird ein umfassender Rahmen zur Förderung von Nichtdiskriminierung, Gleichheit, Vielfalt und Pluralismus in den EU-Mitgliedstaaten skizziert, und es werden eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, um Rassismus in verschiedenen Bereichen – darunter Strafverfolgung, Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit – zu bekämpfen. In dem Aktionsplan wird betont, dass der EU-Rechtsrahmen für Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und gegen Hetze gestärkt werden muss, einschließlich wirksamer Durchsetzungsmechanismen, und es wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, in Zusammenarbeit mit den sozialen und traditionellen Medien zu sensibilisieren und Stereotype und Intoleranz zu bekämpfen.
Dieser Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte, die bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielt worden, und bietet den Mitgliedstaaten Orientierung bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer nationaler Aktionspläne zur Rassismusbekämpfung, die an die Struktur des Aktionsplans angelehnt sind.
Die Terroranschläge in Israel vom 7. Oktober 2023 mit der anschließenden katastrophalen humanitären Lage infolge des Krieges in Gaza haben bestehenden Rassismus und bestehende Hetze verschärft und weltweit, auch in der EU, zu einer starken Zunahme von Antisemitismus und antimuslimischem Hass geführt. Die daraus resultierende Polarisierung, Desinformation und negative Stereotypisierung stellen Herausforderungen für die Bekämpfung von Rassismus und Hass dar. Die Kommission reagierte umgehend auf die Zunahme von Hass, Antisemitismus und antimuslimischem Hass, insbesondere mit der Mitteilung „Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht“.
Als Schwarzer in der EU leben/Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung
Im Jahr 2022 führte die FRA ihre dritte EU-Erhebung zu Einwanderern und Nachkommen von Einwanderern durch und veröffentlichte im Anschluss im Oktober 2023 ihre zweite Ausgabe des Berichts „Being Black in Europe“.
Nach den Ergebnissen der Erhebung von 2022 hat es keine Fortschritte gegeben. Im Vergleich zu 2016 gaben die Befragten für alle Lebensbereiche ein höheres Maß an Rassendiskriminierung an. Insgesamt ist die 12-Monats-Prävalenz der Rassendiskriminierung von 24 % auf 34 % gestiegen. Bei der Suche nach einer Unterkunft, bei der Arbeitsuche, am Arbeitsplatz und in der Ausbildung hat sie zugenommen. So ist beispielsweise die 12-Monats-Prävalenz der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt von 6 % im Jahr 2016 auf 28 % im Jahr 2022 gestiegen. Im Hinblick auf rassistische Belästigung oder Gewalt sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Wie im Jahr 2016 gaben 30 % der Befragten an, in den fünf Jahren vor der Erhebung rassistische Belästigung erfahren zu haben, 4 % gaben an, dass sie einen rassistischen Angriff erlebt hatten.
2. Individueller Rassismus – den Schaden für Mensch und Gesellschaft bekämpfen
Roma-Person: 51 %
schwarzen Person: 68 %
asiatischen Person: 70 %
Anteil der Europäerinnen und Europäer, die angeben, dass sie sich gut fühlen würden, hätte eines ihrer Kinder eine Liebesbeziehung zu einer...
2.1 Rassismus und Rassendiskriminierung durch Rechtsvorschriften bekämpfen
Voraussetzung für die Bekämpfung von Rassismus ist ein starker und wirksamer Rechtsrahmen, der die Gleichstellung und die individuellen Rechte fördert und die Menschen vor Diskriminierung schützt. Die Kommission überwacht weiterhin die vollständige Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und leitet erforderlichenfalls Vertragsverletzungsverfahren ein.
Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und Gleichbehandlungsstellen
Die Umsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist ein Eckpfeiler des Aktionsplans. Daher hat die Kommission die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten weiterhin überwacht. Gegen drei Mitgliedstaaten laufen förmliche Vertragsverletzungsverfahren, und im Jahr 2023 verwies die Kommission einen dieser offenen Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Kommission veröffentlichte im März 2021 einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie. In diesem Bericht wurde festgestellt, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie genauer überwachen müssen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor Viktimisierung und die Anwendung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen. Um diese Arbeit zu unterstützen, hat die Kommission Ende 2023 eine Studie in Auftrag gegeben, um den Rechtsrahmen für Sanktionen in allen EU-Mitgliedstaaten zu analysieren und seine praktische Umsetzung zu prüfen.
Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission im Jahr 2022 eine Studie über mögliche rechtliche und nichtrechtliche Lücken im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, in deren Rahmen Daten zu den Bereichen zusammengestellt wurden, in denen es zu Diskriminierungsfällen kommt, einschließlich der Fälle, an denen Strafverfolgungsbehörden beteiligt sind. In der Studie wurden Kontrollen und Durchsuchungen sowie der Einsatz von Gewalt durch die Polizei als Bereiche ermittelt, in denen Diskriminierungen wahrgenommen wurden. Die Autoren sprechen sich dafür aus, hier weitere Nachweise zu erheben und bewährte Verfahren zu fördern, was in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Dementsprechend veröffentlichte die FRA im Jahr 2024 den Bericht mit dem Titel „Addressing racism in policing“.
Im Dezember 2022 schlug die Kommission Maßnahmen zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen vor. Die vorgeschlagenen Richtlinien wurden von den gesetzgebenden Organen im Frühjahr 2024 angenommen und traten im Juni 2024 in Kraft. Die neuen verbindlichen Standards stärken die Unabhängigkeit und die Ressourcen der Gleichbehandlungsstellen und verpflichten die Mitgliedstaaten, Gleichbehandlungsstellen mit stärkeren Befugnissen auszustatten, um in der Praxis Diskriminierungsopfer wirksam zu unterstützen und zur Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften beizutragen. Die neuen Vorschriften sind außerdem darauf ausgerichtet, die Rolle der Gleichbehandlungsstellen bei der Verhinderung von Diskriminierung von vornherein zu stärken; dabei gilt es, besondere Benachteiligungssituationen durch intersektionale Diskriminierung zu berücksichtigen und Gruppen in den Fokus zu nehmen, deren Zugang zu Informationen erschwert sein kann.
Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie andere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus
Im Aktionsplan wird betont, dass eine umfassende und ordnungsgemäße Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch die Mitgliedstaaten wichtig ist. Mit dem Rahmenbeschluss soll sichergestellt werden, dass schwere Formen rassistischer und fremdenfeindlicher Hassverbrechen oder Hetze in der gesamten EU mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden. Seit 2020 hat die Kommission Schritte unternommen, um die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung sicherzustellen, und leitete 13 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten ein, die den Rahmenbeschluss nicht vollständig und ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben. Sechs dieser Mitgliedstaaten haben ihre Rechtsvorschriften vollständig mit dem Rahmenbeschluss in Einklang gebracht, sodass die Verfahren eingestellt wurden. Vier weitere haben Fortschritte erzielt und sind dabei, ihre Rechtsvorschriften zu ändern.
Im Dezember 2021 nahm die Kommission im Hinblick darauf, der begrenzten Zahl der unter den Rahmenbeschluss fallenden Hassgründe Rechnung zu tragen und für alle Opfer von Hass den gleichen Schutz sicherzustellen, eine Mitteilung an, in der sie einen Beschluss des Rates zur Erweiterung der derzeitigen Liste der „EU-Straftatbestände“ um Hetze und Hassverbrechen fordert. Im Falle einer Annahme könnte die Kommission Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des materiellen Strafrechts im Bereich Hetze und Hasskriminalität vorlegen.
Bekämpfung von Hass in der Gesellschaft
Um der Herausforderung der zunehmenden Hetze und Hasskriminalität zu begegnen, nahmen die Kommission und der Hohe Vertreter im Dezember 2023 eine Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht“ an. Mit der Mitteilung wir das Ziel verfolgt, die Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Hass in all seinen Formen zu intensivieren, indem die Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen und durch einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz verstärkt werden. Als direkte Folgemaßnahme zu der Mitteilung hat die Kommission ein europäisches Bürgerforum zur Bekämpfung des Hasses in der Gesellschaft ausgerichtet, bei dem 150 Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass und Intoleranz erörterten. Daraus sind 21 Empfehlungen hervorgegangen, zu deren Umsetzung sich die Kommission verpflichtet hat. Der Schwerpunkt dieser Empfehlungen liegt unter anderem auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung, durch Sensibilisierung und im digitalen Raum.
2.2 Über die EU-Rechtsvorschriften hinaus – mehr tun, um Rassismus im Alltag zu bekämpfen
·61 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe in ihrem Land weitverbreitet ist
·Fast die Hälfte der Menschen afrikanischer Herkunft erfahren Diskriminierung aus Gründen der Rasse – ein Zuwachs von 39 % (2016) auf 45 % (2022)
·Diskriminierung bleibt unsichtbar, nur 9 % der Opfer melden Vorfälle
Bekämpfung von Diskriminierung durch Strafverfolgungsbehörden
Das Vertrauen in Beamte, Strafverfolgungs-, Polizei- und Sicherheitskräfte ist für eine funktionierende Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung und eine Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt. Die unzureichende Meldung von Hassverbrechen, Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und anderen damit zusammenhängenden Vorfällen ist zum Teil auf mangelndes Vertrauen in die zuständigen Behörden zurückzuführen. Dieses Misstrauen wächst, wenn Fälle von rassistisch begründeter Voreingenommenheit oder Schikanierung durch Polizeibeamte oder andere Amtsträger auftreten. Daher sind die Anerkennung von Vielfalt und die Sicherstellung der Grundrechte bei der Strafverfolgung für die Bekämpfung von Rassismus von entscheidender Bedeutung.
Der Bericht der FRA aus dem Jahr 2024 mit dem Titel „Addressing racism in policing“ (Bekämpfung von Rassismus bei der Polizeiarbeit) ist die erste EU-weite Studie, in der die Rechtsrahmen umfassend untersucht, die Lücken bei den politischen Reaktionen und der wirksamen Aufsicht analysiert und Verfahren zur Bekämpfung von Rassismus in der Polizeiarbeit dargelegt werden. Der Bericht enthält Daten über Rassismus in der Polizeiarbeit und dokumentiert, dass Rassismus in der Polizeiarbeit diskriminierende Profiling-Praktiken, unangemessene rassistische Kommunikation und übermäßige Gewaltanwendung umfasst.
Die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) leistet durch eine jährliche Schulung zu Hassverbrechen und zu Opfern von Hassverbrechen einen Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und bietet darüber hinaus jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der FRA mehrere Webinare zu Hasskriminalität mit Schwerpunkt auf verschiedenen Minderheiten an. Dabei werden auch Polizeikontrollen und -durchsuchungen sowie Racial Profiling behandelt. Eines der Themen, die Strafverfolgungsbeamte auswählen und über die sie sich im Rahmen des CEPOL-Austauschprogramms mit einem Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat austauschen können, ist Hasskriminalität.
Darüber hinaus bot die CEPOL am 7. Oktober 2023 einen Workshop über die Auswirkungen der Terroranschläge in Israel mit der anschließenden katastrophalen humanitären Lage in Gaza auf die Sicherheit der EU an – mit besonderem Schwerpunkt auf jüdischen und muslimischen Gemeinschaften.
Im Verlauf der Konsultation berichteten zivilgesellschaftliche Organisationen und Gleichbehandlungsstellen über einen Anstieg der Fälle übermäßiger Gewaltanwendung durch die Strafverfolgungsbehörden in einigen Mitgliedstaaten, die sogar zum tragischen Tod einzelner Angehöriger ethnischer Minderheiten geführt haben. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu verstärken, um diskriminierendes Verhalten von Strafverfolgungsbeamten zu verhindern. Ferner werden sie aufgefordert, den internationalen Rechtsrahmen für die Anwendung von Gewalt durch Strafverfolgungsbehörden anzuwenden, unter anderem indem sie unter Mitwirkung nationaler Menschenrechtsinstitutionen und Gleichbehandlungsstellen gezielte Schulungen für Polizei- und Strafverfolgungsbeamte entwickeln.
Schutz und Sicherheit
Die Kommission hat sich im Rahmen des EU-Internetforums (EUIF) und des Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung (RAN) mit der Bedrohung durch rassistische Ideologien befasst, die von gewaltbereitem Extremismus ausgeht. Das neu eingerichtete EU-Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung wird auf der Arbeit des RAN aufbauen, um die EU-Unterstützung für die Bewältigung der Herausforderungen durch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die zu Radikalisierung und Gewalt führen, zu verstärken.
Im November 2021 hat das EUIF mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und von Europol ein regelmäßig aktualisiertes Informationspaket über gewaltbereite rechtsextreme Gruppen, Symbole und Manifeste, die in den EU-Mitgliedstaaten verboten sind, eingerichtet, um die freiwilligen Bemühungen von Technologieunternehmen um die Moderation von Inhalten zu erleichtern. Darüber hinaus wurde eine Studie in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, inwieweit Algorithmen terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte für Online-Nutzer verstärken. In der Studie wird auch untersucht, inwieweit grenzwertige Inhalte verstärkt werden, zum Beispiel einige Formen von Hetze, Desinformation und andere Formen von Inhalten, die zwar legal, aber schädlich sind und zu Radikalisierung und Rekrutierungen führen könnten.
In diesem Zusammenhang hat das EUIF zudem ein Handbuch zu grenzwertigen Inhalten entwickelt, das Beispiele und Begriffsbestimmungen für diese Art von Inhalten enthält, die Technologieplattformen bei der Moderation von Inhalten verwenden können, um die Nutzer vor rassistischen, antisemitischen und antimuslimischen grenzwertigen Inhalten im Internet zu schützen.
Im Mai 2024 untersuchte das RAN die Auswirkungen der Narrative gewaltbereiter Rechtsextremer auf den gesellschaftlichen Diskurs. Um Narrative zu bekämpfen, die in verschiedenen Bereichen wie Sport, Medien, Politik und Online-Plattformen verbreitet werden, ist es wichtig, kritisches Denken und Medienkompetenz in die Lehrpläne der Schulen zu integrieren, da diese Fähigkeiten die Anfälligkeit für rassistische Ideologien verringern. Das Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen und die Verantwortung der Medien zu fördern, kann dazu beitragen, die unkritische Verbreitung extremistischer Inhalte zu verhindern.
Risiken aufgrund neuer Technologien bewältigen
Der Einsatz von KI kann sich negativ auf Grundrechte wie das Recht auf Nichtdiskriminierung auswirken, da Algorithmen voreingenommen sein oder im Laufe der Zeit voreingenommen werden können, was eine Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und Strafverfolgung zur Folge haben kann. Die Nutzung von KI-Tools bei der Strafverfolgung könnte Racial Profiling verstärken. Die Europäische Union hat im Mai 2024 den ersten EU-Regelungsrahmen für KI angenommen, der vorsieht, dass KI-Systeme in verschiedenen Anwendungen nach dem von ihnen ausgehenden Risiko für die Nutzer analysiert und klassifiziert werden. KI-Systeme, die als hochriskant gelten, müssen vor dem Inverkehrbringen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um die Transparenz zu erhöhen und die Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte zu minimieren. Dies schließt auch potenzielle Voreingenommenheit und Diskriminierung in Hochrisiko-KI-Systemen mit ein, z. B. in den Bereichen Strafverfolgung, Neueinstellungen, Bildung und Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus verbietet das KI-Gesetz den Einsatz von KI bei der vorausschauenden Polizeiarbeit auf der Grundlage von Profiling und Systemen, die biometrische Daten verwenden, um Menschen bestimmten Kategorien wie Rasse, Religion oder sexuelle Ausrichtung zuzuordnen.
Das Gesetz über digitale Dienste trägt illegalen Inhalten und Desinformation im Internet, einschließlich rassistischer Hetze, Rechnung und verhindert Schäden, die die Verbreitung illegaler Inhalte verursachen kann. Seit 2016 arbeitet die Kommission im Rahmen des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet mit den Anbietern großer Plattformen zusammen. Eine der wichtigsten Verpflichtungen der teilnehmenden Plattformen besteht darin, Meldungen über mutmaßliche illegale Hetze in den meisten Fällen innerhalb von 24 Stunden zu bewerten und die Inhalte erforderlichenfalls rasch zu entfernen. Der Kodex hat seit seiner Einführung wichtige Ergebnisse erzielt und neue Plattformen angezogen, darunter TikTok, LinkedIn, Viber und Twitch. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste haben die Unterzeichner eine überarbeitete Fassung des Verhaltenskodexes vorgelegt, die darauf abzielt, durch Warnmechanismen die schnelle Verbreitung von Hetze effizienter zu verhindern.
Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Wohnraum
Die EU hat weiterhin politische Maßnahmen und Finanzierungsprogramme genutzt, um Rassismus und Rassendiskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialschutz und nicht segregiertem Wohnraum zu bekämpfen.
Während des Konsultationsprozesses wiesen die Interessenträger der Zivilgesellschaft darauf hin, dass sich die Lebensqualität von Angehörigen ethnischer Minderheiten in den letzten Jahren nicht wesentlich verbessert hat. Diese waren beim Zugang zu erschwinglichem und angemessenem Wohnraum weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert. Die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich unverhältnismäßig auf marginalisierte Gemeinschaften ausgewirkt, die mit steigenden Mieten, Energierechnungen und Lebenshaltungskosten konfrontiert waren.
Die nationalen und lokalen Behörden tragen die Hauptverantwortung für die Verhütung und Bekämpfung sozialer Ungleichheit und die Bekämpfung der Segregation im Hinblick auf Wohnraum und den Bildungsbereich. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Maßnahmen und Programme zur sozialen Inklusion wirksam auf Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, ausgerichtet sind und dass sie deren Zugang zu allgemeinen, nicht segregierten Dienstleistungen fördern.
Beschäftigung
Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, werden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Fort- oder Ausbildungsmaßnahmen häufig diskriminiert.
Mit der einstimmigen Annahme der Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma im März 2021 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Bekämpfung und Beseitigung von Diskriminierung zu konzipieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Sensibilisierung für nichtdiskriminierende Beschäftigung und den Zugang zu Beschäftigung und Aktivierungsmaßnahmen sowie die Schulung der Arbeitgeber, um Diskriminierung und ihre grundlegenden Ursachen zu bekämpfen.
Darüber hinaus zielt der Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027 darauf ab, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen Migranten sowie Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund konfrontiert sind. Mit dieser Strategie werden die wichtigsten Integrationshemmnisse angegangen, mit denen Drittstaatsangehörige in Schlüsselbereichen (Wohnraum, Bildung, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung) konfrontiert sind.
Bildung
Der ungleiche Zugang zu hochwertiger inklusiver regulärer Bildung verfestigt die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Rassen und ethnischen Gruppen. Bei Menschen afrikanischer Abstammung ist es wahrscheinlicher, dass sie die Schule vorzeitig verlassen und weniger Tertiärbildung anstreben. Gleiche Bildungschancen in Kombination mit gezielter Unterstützung bei der Bekämpfung gruppenspezifischer Zugangsbarrieren können zu gleichen Ausgangsbedingungen beitragen. Darüber hinaus kann Bildung Vorurteile und Stereotypen infrage stellen, indem sie in Lehrplänen und Lehrmaterialien kritisches Denken und Vielfalt fördert.
Höhere Qualität, mehr Chancengleichheit, bessere Inklusion und mehr Erfolg für alle ist die oberste Priorität des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum (EBR). Die Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens des EBR (2021–2025) haben den Austausch von Informationen über Verfahren ermöglicht, mit denen gegen verschiedene Formen von Diskriminierung und Vorurteilen in der allgemeinen und beruflichen Bildung und durch die allgemeine und berufliche Bildung vorgegangen wird – einschließlich Rassismus, Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft oder der Rasse, sozialer und territorialer Ungleichheiten und intersektionaler Diskriminierung.
Die im November 2022 angenommene Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg zielt darauf ab, alle Lernenden zu befähigen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen, den Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger zu senken, die Leistungsfähigkeit in den Grundfertigkeiten zu verbessern und das Wohlergehen aller Lernenden in der Schule unabhängig von ihrem sozioökonomischen, kulturellen oder persönlichen Hintergrund zu fördern. Sie umfasst Unterstützungsmaßnahmen für Gruppen, die von Ausgrenzung und unterdurchschnittlichen Bildungsergebnissen bedroht sind, wie z. B. Angehörige ethnischer Minderheiten und Studierende mit Migrationshintergrund.
Gesundheit
Die COVID-19-Pandemie hat die bestehenden gesundheitlichen Ungleichheiten verschärft, insbesondere für Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben.
Rassismus kann die psychische Gesundheit der Opfer beeinträchtigen. In der Mitteilung über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit wird hervorgehoben, wie sich Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen, einschließlich der Rasse oder der ethnischen Herkunft, auf die psychische Gesundheit auswirkt. Mit dem Programm EU4Health werden Maßnahmen13 unterstützt, mit denen das Bewusstsein, der Wissensaustausch und der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der psychischen Gesundheit unter Berücksichtigung der Bedürfnisse schutzbedürftiger Migranten und Roma-Gemeinschaften verbessert werden.
Wohnraum
Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben sind einem höheren Risiko von schlechten Wohnverhältnissen und Wohnsegregation ausgesetzt. Die räumliche und soziale Segregation ist insbesondere in zwei Gruppen zu beobachten: Roma und Migranten. Diese Herausforderungen können Folgewirkungen für die Bildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten und im Falle von Familien mit Kindern erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder haben. Die begrenzte Verfügbarkeit und schlechte Qualität von Sozialwohnungen schränkt die Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen weiter ein.
Mit den im Oktober 2023 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Maßnahmen zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs für Roma zu angemessenem und nicht segregiertem Wohnraum sowie zum Umgang mit segregierten Siedlungen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die EU-Mittel in vollem Umfang zu nutzen, um den gleichberechtigten Zugang zu angemessenem und nicht segregiertem Wohnraum zu erleichtern.
Um gegen den Anstieg der Immobilienpreise und Mieten anzugehen, wurde in den politischen Leitlinien der Europäischen Kommission ein Plan für erschwinglichen Wohnraum angekündigt.
3. Struktureller Rassismus – Bekämpfung des zugrunde liegenden Problems
Mit dem Aktionsplan wird gegen strukturellen Rassismus vorgegangen, durch den Hindernisse verstetigt werden, mit denen Menschen ausschließlich aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft konfrontiert sind. Rassismus, Ungleichheit und Diskriminierung verringern die Chancengleichheit und führen ab einem frühen Alter zu schlechteren Ergebnissen in allen Lebensbereichen. Dies zeigt sich an der Segregation in der Bildung, einem kürzeren Verbleib im Bildungswesen, begrenzten Karrieremöglichkeiten sowie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Die kumulativen Auswirkungen von strukturellem Rassismus auf einen Menschen können zu einem Leben unterhalb der Armutsgrenze und eingeschränkter sozialer Mobilität führen.
Rassismus kann mit Diskriminierung aus anderen Gründen einhergehen, einschließlich der Religion oder der Weltanschauung, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters oder einer Behinderung. Die EU hat daher in dieser Angelegenheit einen intersektionalen Ansatz verfolgt, bei dem auf die Kombination verschiedener Diskriminierungsgründe geachtet wird, um das Verständnis von strukturellem Rassismus zu vertiefen und eine wirksamere Reaktion sicherzustellen.
3.1 Strategien zur Trendwende
Bekämpfung von Stereotypen und Sensibilisierung für die Geschichte
Bei der Überprüfung früherer Ereignisse und aufbauend auf der Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Protestkundgebungen gegen Rassismus nach dem Tod von George Floyd in Minneapolis/Vereinigte Staaten im Mai 2020 hat die Kommission weiterhin öffentlich auf Rassismus und Rassendiskriminierung aufmerksam gemacht und diese Erscheinungen verurteilt, z. B. im Rahmen der Organisation hochrangiger politischer Veranstaltungen sowie durch die Würdigung von Gedenktagen.
Im November 2023 veranstaltete der Vorsitz des Rates der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der FRA eine Konferenz zum Thema Antirassismus in der Europäischen Union: Menschen afrikanischer Abstammung – Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung, im Einklang mit der Internationalen Dekade der Vereinten Nationen für Menschen afrikanischer Abstammung (2015–2024) und der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Durban von 2001.
Am 5. Dezember 2023 feierten die Kommission und das Europäische Parlament gemeinsam den Europäischen Tag der Abschaffung der Sklaverei. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Anerkennung der historischen Wurzeln von Rassismus und die Sondierung von Initiativen zur Bekämpfung des Vermächtnisses von Kolonialismus und Versklavung.
Die Kommission hob ferner das Gedenken als wichtigen Aspekt der Förderung von Inklusion und Verständnis, der Bekämpfung von Stereotypen und der Sensibilisierung. Im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ hat die Kommission Projekte im Bereich des europäischen Geschichtsbewusstseins unterstützt, mit denen das Erbe des Kolonialismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU untersucht wird.
Die richtigen Daten für fundierte politische Entscheidungen
Einige Mitgliedstaaten erlauben es nicht, Daten zur ethnischen Zugehörigkeit zu erheben, während andere Mitgliedstaaten Anstrengungen unternommen haben, um solche Daten zu erheben, z. B. mit Unterstützung gemeindenaher Organisationen. Einzelstaatliche Datensätze zur Gleichstellung sind, sofern vorhanden, schwer vergleichbar.
Daten sind jedoch von entscheidender Bedeutung, um sowohl strukturelle Aspekte als auch subjektive Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung zu erfassen. Im Rahmen des Aktionsplans 2020–2025 hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen harmonisierten Ansatz für die Erhebung von Gleichstellungsdaten, die nach Rasse oder ethnischer Herkunft aufgeschlüsselt sind, anzustreben. Auf der Grundlage der anschließenden Arbeit der Untergruppe Gleichstellungsdaten legte die Kommission den Leitfaden für die Erhebung und Verwendung von Gleichstellungsdaten aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft vor.
Eurostat hat die Initiative ergriffen, eine Taskforce für Statistiken über Gleichstellung und Nichtdiskriminierung einzurichten, die mit den Mitgliedstaaten, den Hauptnutzern und anderen Datenproduzenten zusammenarbeiten soll, um umfassendere und vergleichbare Statistiken über Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu erstellen. Der Zweck der Taskforce besteht darin, Leitlinien und Empfehlungen für eine bessere Vergleichbarkeit der Statistiken über Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in den Mitgliedstaaten zu erarbeiten, Methoden und bewährte Verfahren zur Erweiterung des Geltungsbereichs auf verschiedene diskriminierungsgefährdete Gruppen vorzuschlagen, Komplementaritäten zu ermitteln und die Koordinierung mit anderen Datenproduzenten zu unterstützen. Es ist beabsichtigt, dass die Taskforce ihre Arbeit bis Ende 2026 abschließt.
3.2 Rahmen für die Umsetzung – umfassende Nutzung der EU-Instrumente
Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene
Die Bekämpfung von Rassismus in der EU ist eine gemeinsame Verantwortung und erfordert gemeinsame Anstrengungen mit den Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund hat die Kommission ferner alle Mitgliedstaaten dazu angehalten, nationale Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung anzunehmen und Leitlinien zu ihrer Unterstützung bei diesem Verfahren bereitgestellt. Die Verpflichtung zur Annahme spezieller nationaler Aktionspläne gegen Rassismus wurde in den Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus vom März 2022 hervorgehoben.
Nationale Aktionspläne
Der Konsultation zu diesem Bericht zufolge sind spezielle nationale Aktionspläne für die Bekämpfung von Rassismus wichtig und sollten in allen Mitgliedstaaten entwickelt und umgesetzt werden. Sie enthalten eine umfassende öffentliche Strategie zur Förderung der Rassengleichheit und zeigen, dass die Mitgliedstaaten entschlossen sind, die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen sie bei der Beseitigung der Rassendiskriminierung konfrontiert sind. Außerdem helfen sie den Mitgliedstaaten, die einschlägigen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in die Praxis umzusetzen.
Elf Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Lettland, Malta, Portugal, Finnland und Schweden – haben bereits einen eigenen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus angenommen, Dänemark, Italien, Luxemburg, Ungarn und Österreich arbeiten einen Aktionsplan aus. Derzeit haben Tschechien, Dänemark, Estland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Rumänien und die Slowakei Maßnahmen gegen Rassismus in andere nationale Aktionspläne integriert, z. B. in den Bereichen Menschenrechte oder soziale Integration.
Bei der Konsultation der Mitgliedstaaten traten mehrere Herausforderungen bei der Planung und Umsetzung der Antirassismuspolitik zutage. In den meisten Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung der nationalen Aktionspläne keine speziellen Mittel vorgesehen. In einigen Mitgliedstaaten werden die Maßnahmen des nationalen Aktionsplans von Ministerien entsprechend ihrem Ressort oder durch Projektfinanzierung unterstützt und von nichtstaatlichen Einrichtungen durchgeführt. Zwar haben die meisten Mitgliedstaaten offenbar zahlreiche verschiedene Interessenträger in Koordinierungs-, Konsultations- oder Beratungsmechanismen einbezogen, jedoch bleibt unklar, inwieweit sie die Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften und ihrer Vertreter sichergestellt haben.
Die Mitgliedstaaten haben bei der Bestandsaufnahme vorhandener Datenquellen, die Informationen über die Rasse oder die ethnische Herkunft liefern, nicht systematisch gearbeitet und uneinheitlich aufgeschlüsselte Gleichstellungsdaten als Grundlage für die Entwicklung und den Anwendungsbereich von Aktionsplänen genutzt. Die unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Datennutzen lassen sich auch bei den Bemühungen beobachten, die Umsetzung der Aktionspläne zu überwachen.
Das Verständnis und die Interpretationen des Konzepts des strukturellen Rassismus variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, was zur Folge hat, dass die meisten Mitgliedstaaten eher bruchstückhafte Maßnahmen ergriffen haben. Einige Mitgliedstaaten haben überhaupt keine Bestimmungen gegen strukturellen Rassismus. Gleiches gilt für die Anwendung eines intersektionalen Ansatzes zur Bekämpfung von Rassismus. Wenn Intersektionalität Anwendung findet, dann ist sie meist auf das Geschlecht beschränkt. Die Kommission wird weiter mit den Mitgliedstaaten an der Entwicklung praktikabler Ansätze zur Bekämpfung des strukturellen Rassismus arbeiten und hat die OECD beauftragt, mögliche Indikatoren zu entwickeln.
Während des Konsultationsprozesses betonten die Interessenträger, insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen, den Stellenwert des Aktionsplans für die Herausforderungen, mit denen Migranten und Flüchtlinge konfrontiert sind. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen zusätzliche Hindernisse für die Eingliederung von Migranten in die Gesellschaft dar, weswegen die Ressentiments gegen Migranten im Rahmen eines nationalen Aktionsplans gegen Rassismus angegangen werden müssen.
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die Kommission eine Untergruppe für die nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus eingesetzt, die sich aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten und Beobachtern im Rahmen der Hochrangigen Gruppe zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität und der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt zusammensetzt. Die Untergruppe entwickelt politische Instrumente zur Unterstützung aller Phasen der Umsetzung eines Aktionsplans auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Außerdem organisiert sie Treffen mit mehreren Interessenträgern, um bewährte Verfahren auszutauschen und zu erörtern, wie die Lage von Menschen, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, verbessert werden kann. Darüber hinaus befasst sich die Untergruppe mit wichtigen aktuellen Angelegenheiten, einschließlich der Zunahme des antimuslimischen Hasses.
In enger Zusammenarbeit mit der Kommission und der FRA veröffentlichte die Untergruppe im Jahr 2021 gemeinsame Leitprinzipien für nationale Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung. Im Jahr 2022 erstellte die Untergruppe eine Checkliste für die Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Leitprinzipien und ein Instrument für die Berichterstattung über die Umsetzung der nationalen Aktionspläne gegen Rassismus. Beide politischen Instrumente wurden von den Mitgliedstaaten in den beiden genannten hochrangigen Gruppen gebilligt.
Darüber hinaus hat die Kommission im Zusammenhang mit nationalen Aktionsplänen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus erfolgversprechende Verfahren der Mitgliedstaaten gesammelt und wird diese demnächst veröffentlichen.
Mobilisierung der regionalen und kommunalen Ebene für die Sicherstellung einer nachhaltigen Wirkung vor Ort
Die Kommission finanziert die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR), ein Netz von Städten, die Erfahrungen austauschen, um ihre Strategien zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit zu verbessern. Die ECCAR unterstützt mit ihrer Arbeit die Umsetzung des Aktionsplans speziell auf lokaler Ebene.
Die Europäische Stadtinitiative, die von der Kommission im Wege der indirekten Mittelverwaltung verwaltet wird, unterstützt die Städteagenda für die EU-Partnerschaft „Städte der Gleichheit“. Mit dieser im Jahr 2024 ins Leben gerufenen Partnerschaft sollen umfassende und inklusive Ansätze zur Förderung der Gleichstellung in städtischen Gebieten entwickelt werden.
Städten, Gemeinden und Regionen kommt auch beim Aufbau eines inklusiven Umfelds für ihre Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle zu. Um ihre Anstrengungen und ihr Engagement zu würdigen, hat die Kommission 2022 die Benennung einer europäischen Hauptstadt/europäischer Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt in die Wege geleitet – den jährlichen Preis für Europäische Hauptstädte für Inklusion und Vielfalt, der in Verbindung mit allen Diskriminierungsgründen vergeben werden kann: Geschlecht, Rasse oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung sowie intersektionale Diskriminierung.
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Seit 2020 wird mit dem Europäischen Monat der Vielfalt das Bewusstsein für den Stellenwert der Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft allgemein geschärft. Im Jahr 2021 lag der Schwerpunkt des Europäischen Monats der Vielfalt beispielsweise auf der ethnischen Vielfalt am Arbeitsplatz und auf der Beantwortung der Frage, warum sie für die Wirtschaft wichtig ist. Während des Europäischen Monats der Vielfalt 2023 führte die Europäische Kommission für Arbeitgeber und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor ein Selbstbewertungsinstrument zu Vielfalt der EU ein.
Im November 2021 veranstaltete die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt ein virtuelles Rundtischgespräch zum Thema „Über Rassismus sprechen – der EU-Aktionsplan gegen Rassismus und seine Auswirkungen“, um das Bewusstsein für die Arbeit der EU im Bereich der Rassismusbekämpfung zu schärfen und mit Arbeitgebern zusammenzuarbeiten. Anschließend fand im Mai 2023 ein Workshop zum Thema „Wie können antirassistische und religiös inklusive Organisationen geschaffen werden?“ statt.
Diskriminierungsbekämpfung als Querschnittsaufgabe
Die Kommission hat den Antirassismus in all ihren Politikbereichen durchgängig berücksichtigt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Initiativen mit Blick auf die Bekämpfung von Rassismus zu bewerten und in alle ihre Politikbereiche Maßnahmen gegen Rassismus aufzunehmen. Das heißt, dass potenzieller rassistisch begründeter Voreingenommenheit – sei sie bewusst oder unbewusst – und Diskriminierungsmustern in den von ihnen angewandten Vorschriften, Normen und Verfahren sowie in ihren Einstellungen und Verhaltensweisen Rechnung getragen werden muss.
Strukturen sind von wesentlicher Bedeutung, um die Institutionalisierung, Kohärenz und Nachhaltigkeit der politischen Arbeit der Kommission gegen Rassismus sicherzustellen und zu unterstützen.
Der Task-Force für Gleichheitspolitik der Kommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern („Gleichstellungskoordinatoren“) aller Generaldirektionen der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zusammensetzt, kommt weiterhin eine Schlüsselrolle dabei zu, sicherzustellen, dass sich die Ziele des Aktionsplans in allen Politikbereichen der EU niederschlagen. Die Task-Force ermöglichte in politischen Initiativen und internen Maßnahmen der Kommission die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsgründen, einschließlich Rasse oder ethnische Herkunft. Die Arbeit an verschiedenen Gleichstellungsgründen im Rahmen eines gemeinsamen Ansatzes hat zudem den Weg für die Umsetzung der Intersektionalität bei der Politikgestaltung und der Gesetzgebung geebnet.
Beispiele für die durchgängige Berücksichtigung der Rassismusbekämpfung in der EU-Politik sind:
Kinderrechte - In der am 24. März 2021 angenommenen EU-Kinderrechtsstrategie und in der Empfehlung der Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Kinderschutzsysteme weiterzuentwickeln und zu stärken und sie stärker integriert und inklusiver zu gestalten, um den vielfältigen Bedürfnissen der Kinder nach Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gerecht zu werden. In der Empfehlung wird betont, dass die Förderung der Gleichstellung und Inklusion in unseren Gesellschaften ein wichtiges Instrument zur Verhütung von Gewalt ist.
Verkehr – Die Kommission hat ein Netz von Botschaftern für Vielfalt im Verkehr eingerichtet, um im Einklang mit den Zielen der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilitätdie Agenda der Kommission zur Förderung von Gleichstellung und Vielfalt im Verkehr zu unterstützen. Ziel des Netzes ist es, das Bewusstsein für Maßnahmen, Initiativen oder Aktionen zur Förderung der Gleichstellung, der Vielfalt und der Inklusivität im Verkehr zu schärfen und diese voranzutreiben, sowohl im Hinblick auf die Beschäftigten im Verkehrssektor als auch die Verkehrsnutzer. Die Kommission hat ein praktisches Handbuch für die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung in Mobilität und Verkehr ausgearbeitet, um den Bediensteten dabei zu helfen, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung in ihrer täglichen Arbeit anzuwenden und somit ihren Verpflichtungen zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Diskriminierung nachzukommen.
Forschung und Innovation - Im Pakt für Forschung und Innovation in Europa aus dem Jahr 2021, einer der wichtigsten Säulen des neuen Europäischen Forschungsraums (EFR), werden Chancengleichheit und Inklusivität klar als zentrale Werte und Grundsätze bestätigt und die Beseitigung von Ungleichheiten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der Rasse oder der ethnischen Herkunft, als Prioritäten für gemeinsame Maßnahmen hervorgehoben. Im Jahr 2023 wurde mit der Empfehlung des Rates über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa die Europäische Charta für Forscher eingeführt, in der das Motto „Aufgeschlossenheit gegenüber Diversität“ („Embracing Diversity“) zu einem der zentralen Grundsätze erhoben und so weiter gegen Ungleichheit vorgegangen wird. Es wird darin betont, dass es wichtig ist, jegliche Art von Diskriminierung, u. a. aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft, zu erkennen und zu bekämpfen, und hervorgehoben, dass unbewusste Voreingenommenheit bei der Einstellung, der Beförderung und Überprüfungsverfahren erkannt und entschärft werden müssen.
Mobilisierung von EU-Geldern
Verschiedene EU-Programme bieten Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, die die Werte der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung fördern. Im Rahmen des EU-Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ stehen zweckgebundene Mittel zur Verfügung, mit denen unter anderem beabsichtigt wird, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegen Migranten auf allen Ebenen der Gesellschaft zu bekämpfen und zu verhindern, unter anderem durch den Aufbau von Vertrauen zwischen Einzelpersonen, Gemeinschaften und nationalen Behörden. 2023 wurde eine neue Priorität zu Migration, Entkolonialisierung und multikulturelle europäische Gesellschaften erfolgreich eingeführt.
Im Zeitraum 2021–2027 stehen kohäsionspolitische Fonds zur Verfügung, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Förderung der sozialen Inklusion zu unterstützen und so den gleichberechtigten Zugang zu allgemeinen Dienstleistungen für marginalisierte Gruppen wie Roma und Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Infrastrukturentwicklung, Ausrüstung und Zugang zu allgemeinen Dienstleistungen in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Sozialfürsorge, nicht segregierter Wohnraum und Bildung. Diese Investitionen sollten auch marginalisierten Gruppen, einschließlich Roma und Menschen mit Migrationshintergrund, zugutekommen, und es sollten gezielte Maßnahmen in die Programmplanung aufgenommen werden, um deren Zugang zu den allgemeinen, nicht segregierten Infrastrukturen und Dienstleistungen zu fördern.
Im Jahr 2021 veröffentlichte die Kommission das aktualisierte Toolkit on the use of EU funds for the integration of people with a migrant background (Instrumentarium für die Verwendung von EU-Mitteln zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund) für den Zeitraum 2021–2027, mit dem eine komplementäre Verwendung von EU-Mitteln, insbesondere aus dem EFRE, dem ESF+ sowie dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), gefördert werden soll.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) unterstützt eine Reihe von Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Chancengleichheit und Inklusion von Menschen, die schutzbedürftigen Gruppen angehören. So unterstützt die ARF beispielsweise die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung, indem sie in die persönliche Entwicklung junger Menschen aus Minderheitengruppen, z. B. der Roma in Bulgarien und Griechenland, investiert, Bildungs- und Tagesbetreuungseinrichtungen in Gemeinschaften mit einer erheblichen Roma-Bevölkerung schafft und den Zugang zur beruflichen Bildung und die Integration von Eltern in den Arbeitsmarkt fördert (z. B. in Rumänien und der Slowakei).
Mit Horizont Europa, dem Förderprogramm der Union für Forschung und Innovation, werden auch Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit finanziert, indem Forschung und Projekte unterstützt werden, die Inklusivität, Toleranz und demokratische Werte fördern oder sich mit dem Rassismus als Problem der zivilen Sicherheit befassen. Dazu gehört auch die Finanzierung im Rahmen des thematischen Clusters „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“, um die Gleichberechtigung der Rassen, ethnische und religiöse Gleichstellung zu stärken, sowie im Rahmen des Clusters „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“, mit dem insbesondere Diskriminierungen im Bereich der KI in Verbindung mit Geschlecht, Rasse und anderen Merkmalen bekämpft werden. Im Rahmen des Clusters „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ werden beispielsweise Forschungsarbeiten zur Bekämpfung des Missbrauchs des Online-Gaming-Bereichs durch Extremisten oder zur Bekämpfung von Hetze finanziert.
Der erste Rahmen für Inklusionsmaßnahmen im Rahmen des Programms Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps wurde wie auch eine Strategie für Inklusion und Vielfalt im Jahr 2021 eingeführt, um den Zugang für Menschen mit geringeren Chancen zu erleichtern. Zusätzlich zu Projekten in den Bereichen Bildung und Jugend fördern die Sport-Aktionen des Programms Erasmus+ die soziale Inklusion und die Gleichstellung im und durch den Sport. Dennoch sind Rassismus und Hetze vom Spitzen- bis zum Breitensport nach wie vor Probleme. Aus diesem Grund kofinanziert die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Europarat ein Projekt zur Bekämpfung von Hetze im Sport.
Projekte, die sich mit Rassismus und Diskriminierung befassen, kommen ferner für eine Finanzierung durch das Programm Kreatives Europa im Rahmen der Priorität „Inklusion“ in Betracht, die darauf abzielt, die Gesellschaft zu stärken und die soziale Inklusion von Menschen, die Minderheiten und gesellschaftlichen Randgruppen angehören, in und durch die Kultur zu verbessern.
Mit dem Instrument für technische Unterstützung werden Rassismus und Diskriminierung bekämpft, indem schutzbedürftige Gruppen unterstützt und die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen zur Bewältigung von Gleichstellungsproblemen verbessert werden. So werden beispielsweise in Estland, Portugal und Malta Projekte zur Unterstützung von Opfern finanziert, mit denen Maßnahmen zum besseren Schutz der Opfer von Straftaten – einschließlich rassistisch motivierter Hasskriminalität – umgesetzt werden sollen.
Ab 2024 wird das Instrument für technische Unterstützung zudem im Einklang mit der Umsetzung des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI) die Gleichbehandlungsstellen in Belgien, Portugal und Finnland bei der Entwicklung, Überwachung und Einführung von KI-Lösungen und bei der Bewertung der Auswirkungen von KI auf Gleichstellungsfragen unterstützen.
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung im Rahmen außenpolitischer Maßnahmen
Rassismus ist ein globales Problem, und es ist wichtig, dass die Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus innerhalb und außerhalb der EU kohärent sind und sich gegenseitig verstärken. Um für einen kohärenten Ansatz gegen Rassismus und starke internationale Allianzen zu sorgen, arbeitet die Kommission eng mit einschlägigen internationalen Organisationen wie dem OHCHR, der ECRI und der OECD zusammen. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung bildet nach wie vor die Grundlage für die Bemühungen der EU um die Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung von Rassismus auf globaler, regionaler und nationaler Ebene. In multilateralen Foren ebenso wie in politischen und Menschenrechtsdialogen mit Partnerländern. Die EU macht sich auch weiterhin für die weltweite Ratifizierung des Übereinkommens und seine vollständige und wirksame Umsetzung stark.
Die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung aus jedwedem Grund, einschließlich der Bekämpfung von Rassismus, ist eine der Hauptprioritäten der EU-Menschenrechtspolitik im auswärtigen Handeln, wie im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie zum Ausdruck kommt. Im September 2022 organisierten der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Dienststellen der Kommission mit Kollegen in multilateralen Delegationen eine Online-Veranstaltung, um die wichtigsten Herausforderungen und Chancen für einen wirksameren und sichtbareren Ansatz der EU zur Bekämpfung von Rassismus zu erörtern und die Zusammenarbeit mit der Kommission zu stärken, um sicherzustellen, dass der Rassismus in multilateralen Foren wirksam bekämpft werden kann.
Mit dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) werden durch Programme in den großen Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Governance und Justiz Maßnahmen zur Verhütung oder Bekämpfung aller Formen von Rassismus unterstützt. In vielen Ländern sind die Prävention von und die Reaktion auf Rassismus auch Teil des Menschenrechtsdialogs und werden regelmäßig überwacht. Auf regionaler und globaler Ebene sind NDICI-Mittel verfügbar, die auch dazu dienen, die Fähigkeit der Zivilgesellschaft zur Reaktion auf Rassismus zu stärken. Im Jahr 2023 stellte die Kommission Mittel für globale Projekte zur Bekämpfung von Diskriminierung und verschiedenen Formen des Rassismus bereit, darunter 5,5 Mio. EUR zur Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der ganzen Welt.
3.3 Konstruktive Maßnahmen der EU – zuhören und handeln
Inklusive Demokratien
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger sollten wirksam zum politischen Entscheidungsprozess beitragen, wozu die entsprechenden Infrastrukturen, Kapazitäten und Ressourcen erforderlich sind und die Grundsätze der Zugänglichkeit, Transparenz und Inklusivität beachtet werden müssen. In der Empfehlung über Bürgerbeteiligung, die im Rahmen des Pakets zur Verteidigung der Demokratie angenommen wurde, rief die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die wirksame Beteiligung der Zivilgesellschaft an sämtlichen Phasen von der Konzeption bis zur Umsetzung zu fördern, um eine effektive und sinnvolle Beteiligung zu entwickeln, zu unterstützen und auszuführen – auch durch die Bereitstellung spezifischer Finanzmittel. Die Empfehlung über Bürgerbeteiligung ist vor allem für die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wichtig, die sich für die Bekämpfung von Rassismus einsetzen.
Neue Strukturen für das Zuhören und Lernen: ein ständiger Rahmen für den Austausch
Im Jahr 2021 ernannte die Kommission ihrer erste Koordinatorin für Rassismusbekämpfung, um die allgemeine Überwachung und Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus sicherzustellen, die durchgängige Berücksichtigung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus zu erleichtern und im Hinblick auf die Politik der Kommission gegen Rassismus eine Hauptansprechpartnerin zu haben. Die Koordinatorin arbeitet eng mit der Koordinatorin für die Bekämpfung von antimuslimischem Hass, der Koordinatorin für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung des jüdischen Lebens sowie dem Team für die Koordinierung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zusammen. Die Ernennung der Koordinatorin für Rassismusbekämpfung verbesserte die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Organisationen.
Um mit Menschen, die Rassismus und rassistische Diskriminierung erfahren, in Kontakt zu kommen und von ihnen zu lernen und um die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu stärken, die mit Angehörigen ethnischer Minderheiten arbeiten und diese vertreten, schuf die Kommission im Juni 2021 das Ständige Forum der Zivilgesellschaft gegen Rassismus. Das Forum wurde zu den gemeinsamen Leitprinzipien für nationale Aktionspläne gegen Rassismus sowie zu der Überwachungscheckliste und dem Berichterstattungsinstrument konsultiert.
Wie im Aktionsplan angekündigt, organisierte die Kommission im Jahr 2021 einen europäischen Anti-Rassismus-Gipfel unter enger Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Gleichbehandlungsstellen. Im Jahr 2022 organisierte die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe Rassismusbekämpfung und Vielfalt des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz den zweiten europäischen Anti-Rassismus-Gipfel. Während des Gipfels wurde der internationale Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung gefeiert. Sein Schwerpunkt lag auf der Ausarbeitung und Annahme nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Rassendiskriminierung und der wichtigen Rolle junger Menschen, insbesondere Angehörigen ethnischer Minderheiten, bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung.
Die Interessenträger der Zivilgesellschaft begrüßten zwar in der öffentlichen Konsultation die Einrichtung des Ständigen Forums, hielten jedoch auch weitere Maßnahmen für erforderlich, um dafür zu sorgen, dass der zivilgesellschaftliche Raum für alle Gemeinschaften und Minderheiten sicher und inklusiv ist.
Die Koordinatorin für Rassismusbekämpfung arbeitet eng mit Organisationen der Zivilgesellschaft und den Mitgliedstaaten zusammen und unterstützt die Annahme nationaler Aktionspläne gegen Rassismus. Ferner arbeitet die Koordinatorin mit Institutionen und anderen Interessenträgern zusammen, wie etwa dem Europäischen Parlament, Gleichbehandlungsstellen, Hochschulen und internationalen Organisationen, um die politischen Reaktionen zu verbessern.
4. Die Humanressourcen der EU
Im Aktionsplan wurde betont, dass die Europäische Kommission als Arbeitgeber entschlossen ist, mit gutem Beispiel voranzugehen und sicherzustellen, dass ihre Arbeitskräfte für die Vielfalt der europäischen Bevölkerung repräsentativ sind. Zudem setzt sie sich für eine inklusive Arbeitskultur ein, in der sich alle entfalten und ihr Potenzial voll ausschöpfen können, unabhängig von ihrem Hintergrund oder ihren persönlichen Merkmalen. Im Jahr 2020 richtete die Kommission in ihrer Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit eine Stelle für Vielfalt und Inklusion ein, um die Entwicklung und Umsetzung einschlägiger Initiativen zu beaufsichtigen. Ausgangspunkt dafür war eine umfassende Umfrage zu Vielfalt und Inklusion, die im März 2021 unter ihren Bediensteten durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Umfrage wurden herangezogen, um die im Jahr 2022 angenommene neue Personalstrategie der Kommission auszuarbeiten und eine faktengesicherte Grundlage für die Entwicklung eines aktualisierten Aktionsplans für Vielfalt und Inklusion 2023–2024 aufzubauen.
Die Kommission ist bei der Umsetzung des Aktionsplans, dessen Schwerpunkte auf bereichsübergreifenden Maßnahmen zur Unterstützung von Führungskräften, einem strukturierten Lern- und Entwicklungsprogramm, Sensibilisierungsmaßnahmen, Kommunikation sowie verbesserter Datenerhebung und Benchmarking liegen, gut vorangekommen. Darüber hinaus enthält der Aktionsplan gezielte Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Gruppen von Bediensteten. So organisiert die Stelle für Vielfalt und Inklusion anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Rassendiskriminierung Veranstaltungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen für interne Bedienstete mit dem Schwerpunkt auf den Erfahrungen der Bediensteten mit Rassismus am Arbeitsplatz. Außerdem arbeitete sie eng mit dem im Jahr 2021 gegründeten EU-Personalverband Diversité Europe zusammen, der die Interessen und Anliegen von Bediensteten vertritt, die aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben.
Darüber hinaus hat die Kommission die Vielfalt in ihrem Blue-Book-Praktikumsprogramm gefördert: Im September 2022 veröffentlichte sie auf ihrer Website für das Praktikum eine Strategie für Vielfalt und Inklusion, deren Schwerpunkte auf der Öffentlichkeitsarbeit sowie einer Überprüfung der Auswahlkriterien lag, um die Attraktivität des Programms zu steigern und es für unterrepräsentierte Gruppen leichter zugänglich zu machen.
Im Jahr 2023 erneuerte die Kommission auch ihre Strategie zur Bekämpfung von Belästigung und schuf eine neue Funktion (Hauptvertrauensperson), die die Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Politik in der Kommission beaufsichtigen wird. Die aktualisierte Strategie erkennt an, dass Diskriminierung sich durch Belästigung äußern kann.
Um einen vielfältigeren Pool von Talenten für die öffentlichen Dienste der EU zu gewinnen, hat das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) im Jahr 2020 an alle Organisationen für Vielfalt in der EU einen Aufruf zur Zusammenarbeit veröffentlicht und sie eingeladen, sich in die Datenbank der Partnerorganisationen eintragen zu lassen, die es auf dem neuesten Stand hält. EPSO führte zwei Umfragen zu Gleichstellung und Vielfalt durch, um Daten zur Diversität des Kandidatenpools zu erheben, und nahm im Mai 2022 einen Aktionsplan für Gleichstellung und Vielfalt an, um die Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren und so Kandidaten mit vielfältigen Profilen zu erreichen. Parallel dazu kontaktierte EPSO Organisationen, die Angehörige ethnischer Minderheiten vertreten, um mögliche Hemmnisse zu identifizieren und zu beseitigen, die ethnische Minderheiten an der Bewerbung für EU-Laufbahnen hindern.
5. Schlussfolgerung
Interessenträger begrüßten nachdrücklich die Annahme des ersten EU-Aktionsplans gegen Rassismus, der als ursächlich dafür betrachtet wird, dass nationale Aktionspläne gegen Rassismus angenommen und die Debatte über die Bekämpfung von Rassismus in all seinen Formen, einschließlich seiner strukturellen Dimension, vorangebracht wurde.
Der Aktionsplan bestärkte die Mitgliedstaaten darin, ihre nationalen Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten und umzusetzen. Eine gute Zusammenarbeit mit und zwischen den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission erleichterte die Einführung gemeinsamer Methoden durch gemeinsame politische Instrumente, den Austausch vielversprechender Verfahren und gegenseitiges Lernen.
Bei der Annahme und Umsetzung der nationalen Aktionspläne zielen die Mitgliedstaaten darauf ab, eine konstruktive Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften zu fördern, strukturellen Rassismus zu erkennen und zu bekämpfen, eine intersektionale Perspektive einzubeziehen und ausreichende Mittel für die Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zuzuweisen.
Seit Annahme des Aktionsplans haben mehrere Krisen zu einer Zunahme von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber verschiedenen Gruppen geführt. Verfügbare Daten – die weiterhin nur spärlich vorliegen – zeigen die Verbreitung des individuellen und strukturellen Rassismus auch heute. Interessenträger bestätigten, dass die Lage von Menschen, die mit Rassismus konfrontiert sind, sich nicht verbessert hat. Um eine Gesellschaft zu fördern, die frei von Rassismus, Diskriminierung und Ungleichheit ist, musst die Kommission zusammen mit Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Interessenträgern ihre Anstrengungen zur Bekämpfung jeder Form von Rassismus verstärken.
Die Erhebung zuverlässiger und vergleichbarer Daten zur Gleichstellung, einschließlich Indikatoren zur rassischen und ethnischen Herkunft, ist von entscheidender Bedeutung, um rassistische und diskriminierende Muster und Strukturen zu beleuchten. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Erhebung von Daten zur Gleichstellung auf allen territorialen Ebenen weiter verbessern und alle Interessenträger nachdrücklich auffordern, bei der Erhebung von Daten für Gleichstellungs- und Nichtdiskriminierungszwecke zusammenzuarbeiten. Dabei sollten sie hervorheben, dass für die Erhebung sensibler Daten Garantien vorhanden sind und dass solche Daten ausschließlich im Interesse einer Verbesserung der Situation von Menschen erhoben werden, die von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft betroffen sind.
Die Kommission wird weiterhin mit der CEPOL, der FRA und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zusammenarbeiten, um für Strafverfolgungsbeamte Schulungen zu unbewusster Voreingenommenheit zu entwickeln und anzubieten, und eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die nationalen Anstrengungen zur Sicherstellung einer fairen und diskriminierungsfreien Polizeiarbeit zu unterstützen.
Die bisher erzielten Fortschritte bilden die Grundlage, auf der die EU und ihre Mitgliedstaaten aufbauen müssen, um den Aktionsplan vollständig umzusetzen. Es ist unerlässlich, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die Strategien, Verfahren und Initiativen, die sich als wirksam erwiesen haben, weiter zu stärken – erst recht angesichts der Zunahme von Rassendiskriminierung.
Die Bekämpfung von Rassismus erfordert entschlossenes und langfristiges Engagement. Fortschritte werden erzielt, indem Antirassismus in allen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt und spezielle Strukturen und Mechanismen zur Bekämpfung von Rassismus geschaffen werden. Im Aktionsplan wurde die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und allen Interessenträgern hervorgehoben. Der regelmäßige Dialog mit der Zivilgesellschaft hat sich als wichtige Partnerschaft erwiesen. Durch dieses sinnvolle Engagement hat die Kommission von Organisationen der Zivilgesellschaft, die bei der Bekämpfung von Rassismus eine führende Position einnehmen, wertvolle Erkenntnisse gewonnen.
Wie in den politischen Leitlinien für die neue Mandatsperiode 2024–2029 dargelegt, ist die Kommission nach wie vor entschlossen, eine Gesellschaft zu fördern, die frei von Rassismus, Diskriminierung und Ungleichheit ist, und die nationalen Bemühungen um eine Union der Gleichheit, in der alle Menschen Chancengleichheit haben, zu unterstützen, indem sie eine Strategie zur Bekämpfung von Rassismus entwickelt.