EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 12.7.2024
COM(2024) 295 final
ANHANG
der
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über ein neues Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und über etwaige Änderungen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder einen neuen Wortlaut eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei
{SWD(2024) 177 final} - {SWD(2024) 178 final}
ANHANG
Verhandlungsrichtlinien
–Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Durchführungsprotokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik.
–In dem Durchführungsprotokoll sollte der allgemeine Rahmen für die Fischereitätigkeiten von EU-Schiffen in den Gewässern von São Tomé und Príncipe und für die Zusammenarbeit der EU mit São Tomé und Príncipe im Bereich der Fischerei festgelegt werden.
–Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern und gleichzeitig den beiderseitigen Nutzen für die EU und São Tomé und Príncipe zu gewährleisten, sollten sich die Verhandlungsziele der Kommission auf Folgendes stützen:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone von São Tomé und Príncipe und der erforderlichen Genehmigungen zur Fischerei in dieser Zone für Unionsschiffe, wodurch unter anderem das Netz der für EU-Wirtschaftsteilnehmer verfügbaren partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei im Atlantischen Ozean ausgebaut wird;
·vollständige Umsetzung der einschlägigen Bewirtschaftungspläne, die von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten angenommen wurden, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten und die Meerespolitik auf internationaler Ebene zu fördern. Im Rahmen der Fischereitätigkeiten der Unionsschiffe sollten nur verfügbare Ressourcen gezielt befischt werden, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotte Rechnung zu tragen und besonderes Augenmerk auf das ausgeprägte Wanderverhalten der betroffenen Bestände zu legen ist. In diesem Fall wird der in den Gewässern von São Tomé und Príncipe verfügbare Überschuss der unter das partnerschaftliche Fischereiabkommen fallenden Arten durch Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Arten im Atlantik festgelegt, die von der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) angenommen wurden;
·Anstreben eines angemessenen, mit den Interessen der Unionsflotte übereinstimmenden Anteils an den Fischereiressourcen;
·Anwendung der gleichen technischen Bedingungen auf alle ausländischen Flotten in der Fischereizone von São Tomé und Príncipe, indem eine Klausel über die Nichtdiskriminierung zwischen den Flotten und über die Transparenz der in São Tomé und Príncipe erlaubten Fangtätigkeiten aufgenommen wird;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu der Fischereizone auf der Grundlage der historischen und der erwarteten künftigen Fischereitätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten sowie den Interessen der Regionen in äußerster Randlage der Union Rechnung zu tragen ist;
·Einrichtung eines Dialogs zur Verstärkung der sektorbezogenen Politik, um die Umsetzung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Einklang mit den Entwicklungszielen von São Tomé und Príncipe voranzutreiben, insbesondere hinsichtlich der Fischereipolitik, der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei, der Kontrolle und der Überwachung von Fischereitätigkeiten, der sozialen Rechte der Fischer sowie der Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten und Förderung der Wirtschaftstätigkeit;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte (einschließlich sozialer Rechte) und der Grundsätze der Demokratie;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von nachhaltigem Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit Fischereitätigkeiten beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind.
–In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
·die den EU-Schiffen einzuräumenden Fangmöglichkeiten
·die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung
·die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.
–Verlangt das Partnerland eine Änderung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens oder dessen Ersetzung durch ein neues partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei, so sind Verhandlungen über diese Änderungen oder einen solchen neuen Text im Einklang mit den oben genannten Leitlinien zulässig.