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Dokumentas 52023DC0621

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Polens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2023

COM/2023/621 final

Brüssel, den 24.5.2023

COM(2023) 621 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Polens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2023

{SWD(2023) 621 final}


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Polens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2023

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 2 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung und zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen bei, insbesondere mit dem Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die weitere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Der maximale finanzielle Beitrag, der den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität jeweils gewährt werden kann, wurde am 30. Juni 2022 gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisiert.

(2)Am 22. November 2022 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2023 3 an und leitete damit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2023 ein. Am 23. März 2023 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 22. November 2022 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2023 an, worin Polen nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 16. Mai 2023 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 mit einer Analyse der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der am 13. März 2023 vom Rat angenommen wurde.

(3)Wenngleich sich die Volkswirtschaften der EU bemerkenswert resilient zeigen, wirkt sich der geopolitische Kontext doch nach wie vor negativ aus. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und richtet den Fokus ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda darauf, auf kurze Sicht die negativen Auswirkungen der Energieschocks auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen abzumildern und gleichzeitig weiterhin alles daranzusetzen, auf mittlere Sicht den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, die makroökonomische Stabilität zu wahren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu steigern.

(4)Am 1. Februar 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter 4 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU zu stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Plan ergänzt die laufenden Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er zielt darauf ab, ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität für klimaneutrale Technologien und Produkte zu schaffen, die zur Erreichung der ehrgeizigen EU-Klimaziele benötigt werden, und den Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen sicherzustellen, auch durch Diversifizierung der Beschaffung, indem die geologischen Ressourcen in den Mitgliedstaaten ausgenutzt und Rohstoffe maximal recycelt werden. Der Plan umfasst vier Säulen: ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld, einen schnelleren Zugang zu Finanzmitteln, den Ausbau von Kompetenzen und einen offenen Handel für robuste Lieferketten. Am 16. März 2023 legte die Kommission außerdem die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 5 vor, die nach neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren gegliedert ist und die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens zum Ziel hat. In der Mitteilung werden politische Prioritäten gesetzt, mit denen aktiv für strukturelle Verbesserungen, gezielte Investitionen und Regulierungsmaßnahmen zugunsten der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesorgt werden soll. Die nachstehenden Empfehlungen helfen, diese Prioritäten anzugehen.

(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2023 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.

(6)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 6 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland rasch zu beenden. Dies wird zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden. Diese Reformen und Investitionen werden auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie der EU im Sinne des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter zu stärken und die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Energiebereich von 2022 und gegebenenfalls 2023 umzusetzen. Mit der REPowerEU-Verordnung wird eine neue Art nicht rückzahlbarer Finanzhilfen eingeführt, die den Mitgliedstaaten zur Finanzierung neuer energiebezogener Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt wird.

(7)Am 8. März 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung mit haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 an. Damit soll die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und so die politische Koordinierung verstärkt werden. 7 In der Mitteilung wurde daran erinnert, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wird. Die Kommission forderte für 2023/2024 eine Haushaltspolitik, die darauf abstellt, die mittelfristige Schuldentragfähigkeit zu sichern und das Potenzialwachstum auf nachhaltige Weise zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 darzulegen, inwiefern ihre Haushaltsplanungen nicht nur die Einhaltung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP, sondern auch einen plausiblen und stetigen Schuldenabbau oder einen mittelfristig dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand gewährleisten. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Haushalte und Unternehmen vor dem Energiepreisschock auslaufen zu lassen, allen voran die am wenigsten gezielten Maßnahmen. Sie wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten – sollte neuerlicher Preisdruck im Energiebereich eine Verlängerung von Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen – ihre Maßnahmen deutlich gezielter als in der Vergangenheit auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausrichten sollten. Die Kommission schlug vor, die haushaltspolitischen Empfehlungen quantifiziert und differenziert sowie auf Basis der Nettoprimärausgaben zu formulieren, wie sie es in ihrer Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung 8 vorgeschlagen hatte. Sie empfahl, dass alle Mitgliedstaaten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen sollten, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die Kommission kündigte ihre Absicht an, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen.

(8)Am 26. April 2023 legte die Kommission Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU vor. Die Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Den Mitgliedstaaten soll bei der Ausgestaltung ihrer mittelfristigen Pläne mehr Kontrolle gegeben werden, wobei zugleich die Durchsetzung verschärft werden soll, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen einhalten. Ziel ist es, die legislativen Arbeiten 2023 abzuschließen.

(9)Am 3. Mai 2021 legte Polen der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet. Am 17. Juni 2022 nahm der Rat einen Beschluss an, mit dem er die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Polens billigte. 9  Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Polen die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.

(10)Am 27. April 2023 legte Polen sein nationales Reformprogramm 2023 und gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein Konvergenzprogramm 2023 vor. Um den Verbindungen zwischen diesen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gemeinsam bewertet. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im nationalen Reformprogramm 2023 auch die halbjährliche Berichterstattung Polens über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.

(11)Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Polen 2023 10 . Bewertet werden darin die Fortschritte Polens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Polen. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Polens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)Nach den von Eurostat validierten Daten 11 erhöhte sich das gesamtstaatliche Defizit Polens von 1,8 % des BIP im Jahr 2021 auf 3,7 % des BIP im Jahr 2022, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 53,6 % des BIP Ende 2021 auf 49,1 % Ende 2022 zurückging. Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. 12 In diesem Bericht wird die Haushaltslage Polens erörtert, da dessen gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2022 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP überstieg. Diesem Bericht zufolge war das Defizitkriterium nicht erfüllt. Ihrer Mitteilung vom 8. März 2023 13 entsprechend hat die Kommission für das Frühjahr 2023 keine neuen Defizitverfahren vorgeschlagen, jedoch ihre Absicht angekündigt, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gegebenenfalls die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorzuschlagen. Dies sollte Polen bei der Ausführung seines Haushaltsplans 2023 und bei der Aufstellung seines Haushaltsplans für 2024 berücksichtigen.

(13)Die zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen haben sich auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo ausgewirkt. Im Jahr 2022 bestanden diese einnahmensenkenden Maßnahmen unter anderem aus einer Senkung der Mehrwertsteuersätze und der Verbrauchsteuer auf Energie und Kraftstoffe, während die ausgabensteigernden Maßnahmen unter anderem Barzuschüsse, die Deckelung der Strompreise für Privathaushalte und Gaspreis-Subventionen für Unternehmen umfassten. Die Kommission schätzt die Netto-Haushaltskosten dieser Maßnahmen im Jahr 2022 auf 1,9 % des BIP. Auch die Haushaltskosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine, die für 2022 auf 0,5 % des BIP geschätzt werden, haben sich auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo ausgewirkt. Gleichzeitig gingen die geschätzten Kosten der befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen von 2,4 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,7 % im Jahr 2022 zurück.

(14)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Polen, 14 im Jahr 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs zu verfolgen, wobei der von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehende Impuls zu berücksichtigen ist, und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten.

(15)Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 15 im Jahr 2022 mit - 3,0 % des BIP stützend und stand somit in Einklang mit der Empfehlung des Rates. Ebenfalls der Ratsempfehlung entsprechend förderte Polen die Erholung weiterhin mit Investitionen, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,0 % des BIP (nach 1,3 % des BIP im Jahr 2021). Die national finanzierten Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs. 16 Damit hat Polen der Ratsempfehlung entsprechend national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Zugleich leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 2,3 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs. In diesem erheblichen expansiven Beitrag enthalten sind die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs (zusätzliche Netto-Haushaltskosten von 1,9 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,5 % des BIP). Somit hat Polen das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben hinreichend unter Kontrolle gehalten.

(16)Das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2023 und die Zeit danach realistisch. Nach den Prognosen der Regierung dürfte das reale BIP-Wachstum 2023 bei 0,9 % und 2024 bei 2,8 % liegen. Demgegenüber geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 von einem etwas geringeren Wachstum des realen BIP in der Größenordnung von 0,7 % im Jahr 2023 und 2,7 % im Jahr 2024 aus, was in erster Linie auf eine voraussichtlich geringere Binnennachfrage zurückzuführen ist.

(17)Laut Konvergenzprogramm 2023 erwartet die Regierung für 2023 einen Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits auf 4,7 % des BIP. Dieser Anstieg im Jahr 2023 ist in erster Linie auf höhere Ausgaben für Verteidigung, Gesundheitswesen, Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor und die Indexierung der Renten zurückzuführen. Die Kosten für Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs dürften hoch bleiben. Dem Programm zufolge wird sich die gesamtstaatliche Schuldenquote von 49,1 % Ende 2022 auf voraussichtlich 50,5 % Ende 2023 erhöhen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2023 mit einem öffentlichen Defizit von 5,0 % des BIP. Dieser Wert liegt über dem im Programm prognostizierten Defizit, was in erster Linie auf außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft zurückzuführen ist, die im Programm noch nicht aufgeführt sind. Die Kommission erwartet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 eine ähnliche gesamtstaatliche Schuldenquote von 50,5 % zum Jahresende 2023.

(18)Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo dürfte 2023 weiterhin durch die Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs beeinflusst werden. Dazu gehören hauptsächlich neue Maßnahmen wie Preisstopps für Strom und Gas sowie Subventionen für Energieerzeuger und energieintensive Industrien. Diese Maßnahmen werden zum Teil durch die Besteuerung der Zufallsgewinne von Energieversorgern, insbesondere durch Abgaben von Gas- und Stromerzeugern, gegenfinanziert. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 davon aus, dass sich die Nettokosten dieser Entlastungsmaßnahmen für den Haushalt 2023 auf 1,7 % des BIP belaufen werden. 17 Die meisten Maßnahmen im Jahr 2023 scheinen nicht gezielt auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte und Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig aufrecht. Folglich wird der Umfang der gezielten Entlastungsmaßnahmen, der bei der Bewertung der Einhaltung der haushaltspolitischen Empfehlung für 2023 zu berücksichtigen ist, in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission im Jahr 2023 auf 0,2 % des BIP geschätzt (gegenüber 0,1 % des BIP im Jahr 2022). Die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine für den Haushalt werden den Prognosen zufolge im Vergleich zu 2022 um 0,2 BIP-Prozentpunkte sinken. Zugutekommen dürfte dem gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2023 das Auslaufen befristeter COVID-19-Sofortmaßnahmen im Umfang von 0,7 % des BIP.

(19)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat 18 Polen, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs 19 im Einklang steht – und zwar unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine fliehenden Menschen. Polen sollte sich bereithalten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Polen empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative und durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Fonds auszuweiten.

(20)Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven finanzpolitischen Kurs (- 0,8 % des BIP) ausgegangen, Im Vorjahr 2022 war der finanzpolitische Kurs ebenfalls expansiv (- 3,0 % des BIP). Den Prognosen zufolge wird das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) 2023 einen expansiven Beitrag von 0,8 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten. Darin ist der Anstieg der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Ferner schlägt sich darin nieder, dass die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine (um 0,2 % des BIP) sinken. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben wird also nicht durch die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine fliehenden Menschen verursacht. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben wird durch nicht zielgerichtete Energiemaßnahmen, höhere Ausgaben für Verteidigung und Gesundheit sowie dauerhafte Erhöhungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor und der Sozialleistungen vorangetrieben. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,8 % des BIP betragen, während die national finanzierten Investitionen einen kontraktiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs leisten dürften. 20 Somit plant Polen, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, wird aber die national finanzierten Investitionen voraussichtlich nicht aufrechterhalten. Geplant ist die Finanzierung öffentlicher Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit, beispielsweise in den Bereichen Energieeffizienz von Gebäuden, Onshore- und Offshore-Windkraft, Energiespeicherung, Modernisierung der Stromnetze, Wasserstofferzeugung und nachhaltige Mobilität, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie aus anderen EU-Fonds finanziert werden.

(21)Laut Konvergenzprogramm soll das gesamtstaatliche Defizit 2024 auf 3,4 % des BIP zurückgehen. Dieser Rückgang im Jahr 2024 ist in erster Linie auf die Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Energiekrise zurückzuführen. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Jahresende 2024 auf 52,4 % des BIP steigen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für das Jahr 2024 von einem öffentlichen Defizit von 3,7 % des BIP aus. Dieser Wert liegt über dem im Programm prognostizierten Defizit, was in erster Linie auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die im Programm noch nicht aufgeführt sind. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 53,0 % zum Jahresende 2024.

(22)Dem Konvergenzprogramm zufolge sollen 2024 die meisten Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen. Die Kommission geht derzeit davon aus, dass sich die Nettokosten der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 auf 0,3 % des BIP belaufen werden. Dies beruht auf der Annahme, dass es nicht zu neuerlichen Energiepreisanstiegen kommt. Die meisten Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich, die nach derzeitigem Stand im Jahr 2024 beibehalten werden sollen, scheinen nicht gezielt auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig aufrecht.

(23)In der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates wird für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos in Richtung des mittelfristigen Ziels ein Richtwert von 0,5 % des BIP vorgegeben. 21 Mit Blick auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 22 und die Notwendigkeit, das Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wäre für 2024 eine Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens 0,5 % des BIP angemessen. Um eine solche Verbesserung sicherzustellen, sollte der Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben 23 der vorliegenden Empfehlung entsprechend im Jahr 2024 nicht über 7,8 % hinausgehen. Gleichzeitig sollten die noch verbleibenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich (die sich nach aktuellen Schätzungen der Kommission 2023 auf 1,7 % des BIP belaufen dürften) beendet werden, solange die Energiemarktentwicklungen dies ermöglichen, wobei mit den am wenigsten zielgerichteten Maßnahmen begonnen und die entstehenden Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden sollten. Laut den Schätzungen der Kommission würde dies bewirken, dass der Anstieg der Nettoprimärausgaben unter dem für 2024 empfohlenen Höchstwert bleibt. Darüber hinaus steht der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission zufolge der Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2023 nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Sollte sich dies bestätigen, wäre ein geringerer Anstieg der Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 angemessen.

(24)Unter Annahme einer unveränderten Politik geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 von einem Wachstum der national finanzierten Nettoprimärausgaben um 5,6 % im Jahr 2024 aus, was unter der empfohlenen Wachstumsrate liegt. Die Anpassung, von der die Kommission in ihrer Prognose ausgeht, liegt leicht unter den Einsparungen, die sich aus einer vollständigen Beendigung der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich ergeben würden, was darauf zurückzuführen ist, dass einige dieser Maßnahmen 2024 in Kraft bleiben dürften.

(25)Laut Programm wird erwartet, dass sich die öffentlichen Investitionen 2024 auf 4,2 % des BIP belaufen werden und somit stabil auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2023 bleiben. Das Programm enthält Reformen und Investitionen, die zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zu einem nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen dürften. Dazu gehören Reformen des haushaltspolitischen Rahmens, die auch Teil des Aufbau- und Resilienzplans sind.

(26)Im Konvergenzprogramm wird ein mittelfristiger haushaltspolitischer Pfad bis 2026 dargelegt. Dem Programm zufolge dürfte das gesamtstaatliche Defizit 2025 auf 2,9 % des BIP zurückgehen und 2026 auf diesem Niveau bleiben. Das heißt, dass das gesamtstaatliche Defizit 2025 auf unter 3 % des BIP zurückgehen soll. Dem Programm zufolge wird sich die gesamtstaatliche Schuldenquote von 52,4 % Ende 2024 auf voraussichtlich 55,4 % Ende 2026 erhöhen.

(27)Es bleibt noch reichlich Spielraum, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben für Sozialleistungen zu erhöhen. Die Sozialleistungen sind weiterhin größtenteils nicht zielgerichtet und werden ohne Bedürftigkeitsprüfung auf Haushaltsebene gewährt. Die öffentlichen Ausgaben kommen in höherem Maße den einkommensstarken Haushalten zugute: Die reichsten 20 % der polnischen Bevölkerung erhalten denselben Anteil an öffentlichen Transferleistungen wie die ärmsten 20 %. Eine gezieltere Ausrichtung der Leistungen würde zu einer effizienteren Nutzung öffentlicher Mittel bei der Bekämpfung der Armut und der Unterstützung der Bedürftigsten führen.

(28)Die rasch alternde Bevölkerung stellt das polnische Rentensystem vor Herausforderungen. Auch wenn die durchschnittliche Lebenserwartung und die Zahl der im Ruhestand verbrachten Jahre weiter steigen, soll das Renteneintrittsalter im bestehenden Rentensystem nicht angehoben werden. Dieses beitragsorientierte System ist derzeit finanziell ausgewogen, jedoch dürften die künftigen Rentenleistungen im Verhältnis zum letzten Gehalt stark zurückgehen. Dies würde zur Folge haben, dass ein großer Teil der Rentner von Armut bedroht wäre. Aus der Analyse der Kommission geht hervor, dass Polen 2070 zusätzliche 6,7 % des BIP aufwenden müsste, um die Leistungen annähernd auf dem heutigen Stand zu halten. Die jüngsten Änderungen am allgemeinen Rentensystem und die kostenaufwendigen Sonderregelungen führen derzeit zu großzügigeren Rentenzahlungen. Dadurch bestehen weniger Anreize, über das relativ niedrige Renteneintrittsalter von 60 Jahren für Frauen und von 65 Jahren für Männer hinaus zu arbeiten, und der alterungsbedingte Ausgabendruck ist gestiegen.

(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Aufgrund seiner späten Annahme im Juni 2022 hat sich die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Polens erheblich verzögert. Die Stärkung der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Gerichte und die Bereinigung der Situation von Richtern, die von den Entscheidungen der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Disziplinar- und Immunitätsverfahren betroffen sind, sind eine Voraussetzung dafür, dass die Kommission Zahlungen an das Land leisten und den Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleisten kann, was eine rasche und kontinuierliche Umsetzung des Plans ermöglicht. Polen hat mit der Umsetzung zentraler Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans begonnen, darunter Reformen im Zusammenhang mit dem haushaltspolitischen Rahmen, dem Gesundheitswesen, dem digitalen Wandel, der Energieeffizienz und dem Arbeitsmarkt. Offiziell hat das Land zwar weder Addenda zu dem Plan noch ein REPowerEU-Kapitel vorgelegt, führt aber derzeit Gespräche mit der Kommission. Polen hat am 31. März 2023 nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 seine Absicht bekundet, im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität eine zusätzliche Unterstützung in Höhe von 23 Mrd. EUR in Form eines Darlehens zu beantragen. Eine zügige Aufnahme des neuen REPowerEU-Kapitels in den Aufbau- und Resilienzplan wird die Finanzierung zusätzlicher Reformen und Investitionen zur Unterstützung der strategischen Ziele Polens im Bereich Energie und ökologischer Wandel ermöglichen. Die systematische und wirkungsvolle Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger sowie die allgemeine Qualität des sozialen Dialogs sind für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, über den Plan hinausreichender wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor von Bedeutung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die politische Agenda insgesamt auf breiter Basis mitgetragen wird.

(30)Die Kommission hat 2022 alle kohäsionspolitischen Programmunterlagen Polens gebilligt. Um in Polen den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen, müssen die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan samt seinem REPowerEU-Kapitel unter Nutzung von Synergien zügig umgesetzt werden.

(31)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, steht Polen vor einer Reihe weiterer Herausforderungen in den Bereichen Investitionsklima, Energiepolitik und ökologischer Wandel.

(32)Die Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität des Justizsystems sind maßgeblich für ein stabiles und vorhersehbares Geschäftsumfeld und ein günstiges Investitionsklima, die eine wichtige Rolle bei der mittel- bis langfristigen Verwirklichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums spielen. Das Investitionsklima in Polen wird nach wie vor durch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, wie sie aus Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervorgehen, beeinträchtigt. Ferner verklagte die Kommission Polen am 15. Februar 2023 vor dem Gerichtshof wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof und dessen Rechtsprechung, insbesondere in Bezug auf den Vorrang des Unionsrechts.

(33)Polens Energiemix ist stark von fossilen Brennstoffen bestimmt: 2021 lag der Anteil von Kohle bei etwa 60 % und der Anteil von erneuerbaren Energien bei lediglich 13 %. Polen hat die Einfuhr von Erdgas aus Russland im April 2022 und von Erdöl im Februar 2023 eingestellt. Die Auswirkungen auf die Energiesicherheit des Landes wurden in den letzten Jahren durch Bemühungen um die Diversifizierung der Versorgung abgemildert. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten kommt Polen deutlich langsamer mit der Senkung der CO2-Emissionen voran. Polen hat noch reichlich Spielraum für die Beseitigung der rechtlichen und administrativen Hürden, die einer beschleunigten Nutzung von erneuerbaren Energien im Wege stehen. Der Ausbau der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist von zentraler Bedeutung für die Dekarbonisierung der polnischen Wirtschaft und die Verwirklichung der Klimaneutralität. Um das Potenzial der erneuerbaren Energien voll auszuschöpfen, muss Polen die nationalen Netze für die Energieübertragung und verteilung sowie die Energiespeicherung verbessern und den entsprechenden Rechtsrahmen reformieren. Insbesondere sollte Polen Maßnahmen ergreifen, um Hindernisse für Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien zu beseitigen. Diese Maßnahmen sollten sich darauf konzentrieren, (i) die Einbeziehung erneuerbarer Energien in Raumordnungspläne zu beschleunigen; (ii) Vorranggebiete für erneuerbare Energien einzurichten; (iii) die Vorschriften für Netzanschlussgenehmigungen zu ändern; und (iv) veraltete und ineffiziente Verteilernetze zu modernisieren. Weitere Reformen sind erforderlich, um (i) die Industrie in die Lage zu versetzen, durch langfristige Verträge für Stromangebot und nachfrage (z. B. Strombezugsverträge) saubere Energien zu nutzen; (ii) die Beschränkungen für Energiegemeinschaften aufzuheben; und (iii) den Einsatz erneuerbarer Energien im Fernwärmesektor zu fördern.

(34)Der Erdgasverbrauch in Polen ist von August 2022 bis März 2023 gegenüber dem durchschnittlichen Gasverbrauch im Vergleichszeitraum der fünf Vorjahre um 13 % zurückgegangen, womit das Reduktionsziel von 15 % nicht ganz erreicht wurde. Polen wird ermutigt, seine Bemühungen zur vorübergehenden Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 zu verstärken. 24 Es wurden eine Reihe von Maßnahmen zur Begrenzung der Energienachfrage ergriffen, jedoch ist weiteres Handeln zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere bei Wohngebäuden und Fernwärmesystemen, erforderlich. Der Endenergieverbrauch in Polen lag 2021 bei 75,2 Mio. t RÖE und ist somit im Laufe der letzten zehn Jahre gestiegen. Mehr als die Hälfte des Energiebedarfs von Wohngebäuden für Heizzwecke wird derzeit durch Kohle gedeckt, entweder durch direkte Nutzung oder indirekt durch Fernwärme. Die Wohngebäude weisen nach wie vor eine weitgehend mangelhafte Energieeffizienz auf, was einen höheren Investitionsbedarf als in anderen EU-Ländern zur Folge hat. Darüber hinaus sind im Fernwärmesektor gezielte Reformen und verstärkte Investitionen erforderlich, um seine Dekarbonisierung zu beschleunigen, seine Effizienz zu steigern und seine langfristige finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen.

(35)Im Zeitraum 2005 bis 2021 stiegen die Treibhausgasemissionen des inländischen Verkehrs (mit Ausnahme des Luftverkehrs) in Polen um 88,3 %. Dieser Anstieg steht in starkem Gegensatz zu dem durchschnittlichen Rückgang um 7,5 % in der EU. Selbst mit den zusätzlichen, im Energie- und Klimaplan Polens vorgesehenen Maßnahmen dürften die Treibhausgasemissionen aus diesem Sektor 2030 immer noch um 56 % höher liegen als im Jahr 2005. Weitere Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger öffentlicher Verkehrsmittel müssen ergriffen werden, die auf den im Resilienz- und Aufbauplan Polens enthaltenen Reformen und Investitionen aufbauen. Die Elektrifizierung des inländischen Verkehrs muss mit der Dekarbonisierung der Stromversorgung einhergehen, um die Emissionen des Sektors wirksam zu verringern.

(36)Durch den Personal- und Fachkräftemangel in Bereichen und Berufen, die für den ökologischen Wandel von zentraler Bedeutung sind, einschließlich Fertigung, Inbetriebnahme und Instandhaltung klimaneutraler Technologien, entstehen Engpässe für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Schul- und Berufsbildungssysteme hoher Qualität, die sich den veränderten Erfordernissen am Arbeitsmarkt anpassen, sowie gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktinklusion sowie die Reallokation von Arbeitskräften zu fördern. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, müssen diese Maßnahmen zugänglich sein, insbesondere für diejenigen Personen und in Wirtschaftszweigen und Regionen, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind. In Polen hat der Arbeitskräftemangel in den Schlüsselsektoren für den ökologischen Wandel, der insbesondere auf den Mangel an einschlägigen Kompetenzen zurückzuführen ist, in den letzten Jahren zugenommen und führt zu Engpässen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft. Der Arbeitskräftemangel wurde als ein Faktor angegeben, der die Produktion in der Industrie (63,4 % der Unternehmen) und im Baugewerbe (74,6 % der Unternehmen) im Jahr 2022 beeinträchtigte.

(37)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Konvergenzprogramm 2023 geprüft; seine Stellungnahme 25 spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.

EMPFIEHLT, dass Polen 2023 und 2024 Maßnahmen ergreift, um

1.die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich bis Ende 2023 zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen; für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten;

eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Finanzpolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 auf höchstens 7,8 % zu begrenzen;

die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern;

für die Zeit nach 2024 weiterhin eine auf schrittweise und nachhaltige Konsolidierung gerichtete mittelfristige Haushaltsstrategie zu verfolgen und diese mit Investitionen und Reformen zu kombinieren, die einem höheren und nachhaltigen Wachstum förderlich sind, um auf mittlere Sicht eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen;

die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, z. B. durch eine gezieltere Ausrichtung der Sozialleistungen; die Angemessenheit künftiger Rentenleistungen und die Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten, indem das tatsächliche Renteneintrittsalter angehoben wird und die präferenziellen Altersversorgungssysteme reformiert werden;

2.die erforderlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dringend zu erreichen, damit sein Aufbau- und Resilienzplan rasch und stetig umgesetzt werden kann; das REPowerEU-Kapitel zügig fertigzustellen, damit rasch mit seiner Umsetzung begonnen werden kann; die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan unter Nutzung von Synergien zügig umzusetzen;

3.das Investitionsklima zu verbessern, insbesondere durch den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz;

4.den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen; den Rechtsrahmen für Netzanschlussgenehmigungen und für erneuerbare Energien, z. B. hinsichtlich Energiegemeinschaften, Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff, zu reformieren; Energieeinsparungen zu erzielen und die Gasnachfrage zu senken; zur Bekämpfung von Energiearmut stärker in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren und die CO2-Emissionen aus der Nutzung von Fernwärme zu senken; nachhaltige öffentliche Verkehrsmittel stärker zu fördern; seine politischen Anstrengungen im Hinblick auf die Bereitstellung und den Erwerb der für den ökologischen Wandel erforderlichen Kompetenzen, unter anderem in der Gebäudesanierung, zu verstärken.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).
(3)    COM(2022) 780 final.
(4)    COM(2023) 62 final.
(5)    COM(2023) 168 final.
(6)    Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1).
(7)    COM(2023) 141 final.
(8)    COM(2022) 583 final.
(9)    Durchführungsbeschluss des Rates vom 17. Juli 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Polens (ST 9728/22; ST 9728/22 ADD 1).
(10)    SWD(2023) 621 final.
(11)    Eurostat, Euroindikatoren 47/2023 vom 21.4.2023.
(12)    COM(2023) 631 final vom 24.5.2023.
(13)    COM(2023) 141 final vom 8.3.2023.
(14)    Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 98).
(15)    Gemessen wird der finanzpolitische Kurs als Veränderung der Primärausgaben (abzüglich diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen) ohne befristete Sofortmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise, aber einschließlich der mit nicht rückzahlbaren Finanzhilfen (Zuschüssen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum. Weitere Einzelheiten sind Kasten 1 im finanzstatistischen Anhang zu entnehmen.
(16)    Sonstige national finanzierte Investitionsausgaben leisteten einen expansiven Beitrag von 0,8 BIP-Prozentpunkten, der größtenteils auf die staatlichen Hilfen für Finanzinstitute zurückzuführen ist.
(17)    Dieser Wert gibt die Höhe der jährlichen Haushaltskosten dieser Maßnahmen unter Einberechnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben wieder.
(18)    Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2022 zum nationalen Reformprogramm Polens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Polens 2022 (ABl. C 334 vom 1.9.2022, S. 171).
(19)    Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission wird das mittelfristige Potenzialwachstum Polens (Zehnjahresdurchschnitt), das zur Messung des finanzpolitischen Kurses herangezogen wird, auf nominal 15,5 % geschätzt.
(20)    Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird aufgrund der Beendigung der staatlichen Hilfen für Finanzinstitute im Jahr 2022 ein kontraktiver Beitrag von 0,6 BIP-Prozentpunkten erwartet.
(21)    Siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, der von Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP oder mit ausgeprägteren Risiken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit auch eine Anpassung um mehr als 0,5 % des BIP verlangt.
(22)    Nach Schätzungen der Kommission müsste Polen seinen strukturellen Primärsaldo im Verhältnis zum BIP um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte pro Jahr erhöhen, um auf mittlere Sicht einen plausiblen Schuldenabbau oder einen dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand zu erreichen. Diese Schätzung stützt sich auf die Herbstprognose 2022 der Kommission. Ausgangspunkt für diese Schätzung waren die Defizit- und Schuldenstandsprojektionen für 2024, die auf der Annahme beruhen, dass die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 enden.
(23)    Die Nettoprimärausgaben sind definiert als national finanzierte Ausgaben ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, ohne Zinsausgaben und ohne Ausgaben aufgrund konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit.
(24)    Verordnung (EU) 2022/1369 des Rates. Verordnung (EU) 2023/706 des Rates
(25)    Stellungnahme nach Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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