EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.11.2022
COM(2022) 700 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
über den Fortschritt bei der Vollendung des Europäischen Bildungsraums
{SWD(2022) 750 final} - {SWD(2022) 751 final}
Inhalt
1. Einführung
2.Bisherige Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum (EBR)
2.1.Die EU-Initiativen für die Ausgestaltung des EBR verlaufen nach Plan
2.2.Stärkerer Governance-Rahmen für die Verwirklichung des EBR
2.3.Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Zielvorgaben und die Lage des Bildungswesens in der EU
3. Durch Wiederaufbau zu neuer Stärke
3.1.Einsatz der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Mittel für nationale EBR-Maßnahmen und Reformen für eine nachhaltige und inklusive Erholung
3.2.Bereitstellung von EBR-Instrumenten und EU-Fördermitteln für Bildungssolidarität mit der Ukraine
4. Weitere erforderliche Maßnahmen für die Verwirklichung des EBR bis 2025
4.1. Sechs in Vorbereitung befindliche strategische EBR-Initiativen auf EU-Ebene
4.2. Ein neuer Indikator der Chancengleichheit und weitere Bemühungen zur Bereicherung der Evidenzbasis
4.3. Sicherung der Qualität der Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung durch ein neues Lernlabor
4.4. Stärkung der EBR-Governance
4.5. Stärkung der geopolitischen Dimension des EBR
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
5.1. Wichtigste Feststellungen
5.2. Halbzeitüberprüfung
1. Einführung
Die Förderung der Qualität und Inklusivität im Bildungswesen ist in den letzten Jahren auf EU-Ebene zunehmend ins Blickfeld der Politik gerückt. Die
Erklärung von Rom
aus dem Jahr 2017 enthält beispielsweise die Verpflichtung, sich für eine Union einzusetzen, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können“. Im gleichen Jahr legte die Kommission die Vision eines Europäischen Bildungsraums (EBR)
vor – eines wirklich gemeinsamen Raums, der allen Menschen über Grenzen hinweg Zugang zu hochwertiger Bildung und lebenslangem Lernen bietet. Auf dem Sozialgipfel von Göteborg gaben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission feierlich die
Europäische Säule sozialer Rechte
bekannt, deren erster Grundsatz lautet: „Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form …“ Im Jahr 2019 betonte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ihre Entschlossenheit, den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu verwirklichen: „Wir müssen Lernhindernisse beseitigen und den Zugang zu hochwertiger Bildung verbessern. Wir müssen den Lernenden den Wechsel von einem Bildungssystem eines Landes zu einem anderen erleichtern. Und wir müssen die Bildungskultur in die Richtung eines lebenslangen Lernens lenken, das uns alle bereichert.“
Wie in der
Mitteilung der Kommission über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025
(im Folgenden „EBR-Mitteilung“) aus dem Jahr 2020 sowie in zwei Entschließungen des Rates von 2021 dargelegt wird, basiert der übergreifende Ansatz für die Vollendung des EBR auf einer Reihe von:
·politischen Zielen für Reformen und europäische Zusammenarbeit,
·EU-Zielvorgaben zur Bewertung des Fortschritts,
·Maßnahmen auf EU-Ebene zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung,
·einen reformierten Governance-Rahmen für die Zusammenarbeit und gemeinsame Gestaltung.
Die Entwicklung einer so ehrgeizigen Agenda erfordert die aktive Mitwirkung von Mitgliedstaaten, Unionsorganen und Interessenträgern, insbesondere Lehrkräften, Ausbildenden, Lernenden sowie Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen.
Der EBR spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der politischen Agenda der EU, insbesondere im Zusammenhang mit den Prioritäten „Förderung unserer europäischen Lebensweise“ und „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“. Er zählt zu den Motoren für „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ und den europäischen Grünen Deal. Er trägt zur Verwirklichung der Ziele „Union der Gleichheit“, „Ein stärkeres Europa in der Welt“ und „Neuer Schwung für die Demokratie in Europa“ bei.
Unerwartete Herausforderungen, die COVID-19-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, stellten die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung EU-weit auf die Probe: Lehrkräfte, Ausbildende und Lernende waren erheblich (wenn auch in unterschiedlichem Maße) betroffen. Neue Instrumente und Prozesse wie NextGenerationEU und die Konferenz zur Zukunft Europas haben ebenfalls zur Weiterentwicklung des EBR beigetragen.
EU-Finanzmittel unterstützen den Aufbau des EBR. Das Programm
Erasmus+
, dessen Finanzausstattung gegenüber dem Zeitraum 2014-2020 auf über 26. Mrd. EUR verdoppelt wurde und das einen zunehmend inklusiven, digitalen und grünen Ansatz verfolgt, unterstützt die europäische Zusammenarbeit und nationale Reformen für die Vollendung des EBR. Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), das Hauptinstrument des Programms NextGenerationEU, kann die Umsetzung der EBR-Ziele auf breiter Ebene von Grund auf verwandeln. Die ARF wird durch Mittel der Kohäsionspolitik ergänzt. Infolgedessen dürften sich die EU-Gesamtausgaben für Bildung und Kompetenzen zwischen 2021 und 2027 gegenüber dem Zeitraum 2014-2020 Schätzungen zufolge verdreifachen.
In dieser Mitteilung wird, unterstützt von den Daten in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2022) 750), eine Bilanz der Fortschritte auf dem Weg zum EBR gezogen, wobei insbesondere die Bereiche Schlüsselmaßnahmen, Governance, Investitionen und Bereitstellung von EU-Finanzmitteln sowie die Arbeiten zur Entwicklung von Indikatoren auf EU-Ebene untersucht werden. Außerdem werden in der Mitteilung Aspekte hervorgehoben, die bis 2025 weiterer Aufmerksamkeit und Maßnahmen bedürfen.
Der Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2022 (SWD(2022) 751) ist Teil des EBR-Berichtspakets. Der EBR-Fortschrittsbericht und der Monitor ergänzen einander; im Bericht werden die Fortschritte bei der Umsetzung verfolgt, im Monitor die Fortschritte bei der Erreichung der EU-Zielvorgaben. Im Monitor werden außerdem wesentliche Ergebnisse hinsichtlich des neuen, komplementären EU-Indikatorbereichs der Kommission zum Thema Chancengleichheit in der Bildung aufgezeigt.
Die Kommission veröffentlicht diesen Fortschrittsbericht als Beitrag zu der Halbzeitüberprüfung im Jahr 2023. Dieser Reflexionsprozess umfasst auch eine Veranstaltung mit dem Europäischen Parlament und dient dazu, gemeinsam mit anderen Unionsorganen, den Mitgliedstaaten, regionalen und kommunalen Behörden, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern Bilanz zu ziehen, zu diskutieren und der Verwirklichung des EBR neuen Schwung zu geben. Bis zum Jahr 2025 werden sich die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission auf die Umsetzung konzentrieren müssen; hierfür sind insbesondere die effektive Verwendung von EU- und nationalen Mitteln für Reformen und Investitionen sowie die Überwachung der Fortschritte erforderlich. Im Jahr 2025 wird die Kommission einen vollständigen Bericht zum EBR vorlegen.
2.Bisherige Fortschritte auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum (EBR)
2.1.Die EU-Initiativen für die Ausgestaltung des EBR verlaufen nach Plan
Die Umsetzung der Maßnahmen auf EU-Ebene verläuft planmäßig. Im Rahmen des EBR sind insgesamt 40 Maßnahmen auf EU-Ebene vorgesehen. Bei 14 dieser Maßnahmen handelt es sich um strategische EBR-Initiativen, die vom Kollegium der Kommissionsmitglieder beschlossen werden müssen, wobei die meisten gemeinsam von der Kommission und dem Rat vorgelegt werden. Diese Initiativen bieten einen Handlungsrahmen und politische Leitlinien, die die Erzielung von Fortschritten in den Schwerpunktbereichen für Reformen und europäische Zusammenarbeit unterstützen. Die Kommission hat bereits acht dieser Initiativen vorgeschlagen; die meisten davon wurden vom Rat angenommen. (Siehe Abschnitt 4.1 zu den strategischen EBR-Initiativen, die noch vorgelegt werden müssen.)
Bereits angenommene strategische EBR-Initiativen
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Maßnahme
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Kommission (Vorschlag/
Beschluss)
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Rat
(Annahme)
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Umsetzung (auf EU- und einzelstaatlicher Ebene)
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Schwerpunkt
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Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021–2027
: Dieser Durchführungsbeschluss der Kommission legt Maßnahmen zur Förderung von Inklusion, Chancengleichheit und Vielfalt in beiden Programmen dar.
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-
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Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
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Blended-Learning-Ansätze für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarbildung
: Diese Empfehlung des Rates befasst sich mit der Kombination von Lernumgebungen und -instrumenten, um die Resilienz der Systeme der Primar- und Sekundarbildung sowie der beruflichen Bildung vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie zu verbessern.
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Digitaler Wandel
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Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union
: Das Ziel dieser Empfehlung des Rates ist es, jungen Menschen Freiwilligentätigkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen und so die Inklusivität, Qualität, Anerkennung und Nachhaltigkeit zu fördern.
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Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
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Europäische Hochschulstrategie
: Das Ziel dieser Mitteilung ist es, den Hochschulsektor bei der Anpassung an veränderte Bedingungen zu unterstützen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern.
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Schlussfolgerungen des Rates
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Hochschulbildung
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Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit
: Das Ziel dieser Empfehlung des Rates ist es, durch die Unterstützung von Allianzen von Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung gemeinsamer Programme und Initiativen eine vertiefte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
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Hochschulbildung
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Europäischer Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit
: Das Ziel dieser Empfehlung des Rates ist es, Anbieter von Microcredentials und damit auch Lernende durch die Anwendung eines EU-weiten Ansatzes der Gestaltung und Nutzung der Microcredentials zu unterstützen und so Inklusion und Chancengleichheit zu fördern.
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Lebenslanges Lernen und Mobilität
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Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung
: Diese Empfehlung des Rates bietet den Mitgliedstaaten einen Fahrplan für die Unterstützung des Lernens und Lehrens für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung in allen Phasen der allgemeinen und beruflichen Bildung.
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Grüner Wandel
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Wege zum schulischen Erfolg
: Das Ziel dieses Vorschlags für eine Empfehlung des Rates ist es, durch die Verringerung des Anteils der Schülerinnen und Schüler mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen sowie der Zahl früher Abgänge aus der allgemeinen und beruflichen Bildung bessere Bildungsergebnisse für alle Lernenden zu fördern; gleichzeitig soll das Wohlbefinden in der Schule unterstützt werden.
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In Kürze
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In Kürze
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Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
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Neben diesen strategischen Initiativen, die von der Kommission und vom Rat angenommen werden müssen, wurden im Zeitraum 2021/2022 auf der Ebene der Dienststellen der Kommission weitere wichtige Maßnahmen eingeleitet, die politische Reformen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen und häufig von der EU finanziell gefördert werden.
Ausgewählte EU-finanzierte EBR-Maßnahmen
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Maßnahme
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Umsetzung
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Schwerpunkt
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Jean-Monnet-Maßnahmen für Schulen und Berufsbildungseinrichtungen
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Jährliche Aufforderungen (seit 2021) zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der aktiven Bürgerschaft und Vermittlung von Wissen über die EU in Erasmus+-Programmländern. 15 Mio. EUR unter Erasmus+ 2021-2022: ✓Schulung für Lehrkräfte; ✓Schulnetze; ✓„ Über die EU in der Schule lernen“ – innovative Möglichkeiten für die Vermittlung von EU-Themen sowie Politik und Werten der EU.
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Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
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Zentren der beruflichen Exzellenz
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Über 90 Mio. EUR für 25 Projekte im Rahmen von Erasmus+ für 2021 und 2022, mit denen Reformen vorangetrieben und wertvolle Fähigkeiten und Kompetenzen sichergestellt werden, die zu hochwertigen, den Anforderungen einer innovativen, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft genügenden Beschäftigungs- und Karrierechancen führen.
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Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter
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Mädchen und Frauen in MINT und IKT
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Digitale und unternehmerische Kompetenzen für Mädchen und Frauen; ✓
Girls Go Circular
-Initiative des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften: 11 205 Studierende absolvierten das Programm, davon 7682 Mädchen im Jahr 2021, bis Ende 2022 sollen 10 000 Mädchen in 10 Ländern erreicht werden; ✓Einrichtung von Online-Gemeinschaften und Organisation von fünf
Festivals
im Jahr 2022 zum Aufbau von Kompetenzen in den Bereichen Unternehmertum, Naturwissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, Kunst und Mathematik (Entrepreneurship, Science, Technology, Engineering, Arts und Mathematics, ESTEAM).
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Digitaler Wandel
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Koalition „Bildung für den Klimaschutz“
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Gemeinsam entwickelte Bottom-up-Initiative für die Bildungsgemeinschaft auf EU-, nationaler und kommunaler Ebene, um Maßnahmen zur Förderung von ökologischen Kompetenzen und Verhaltensänderungen auszutauschen.
Plattform „Bildung für den Klimaschutz
, jährlicher Tag der Bildung für den Klimaschutz, 10 aktive Community-Herausforderungen, über 4400 registrierte Mitglieder.
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Grüner Wandel
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Erasmus+-Lehrkräfteakademien
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Jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Unterstützung von Anbieternetzen in der Lehrkräfteausbildung, um wirkungsvolle, innovative und übertragbare Programme zu entwickeln und zu erproben, die die europäische Dimension und die Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den Prioritäten des EBR stärken. Die Akademien entwickeln und erproben innovative Modelle der Lehrkräftemobilität. Im Jahr 2022 wurden 11 Lehrkräfteakademien ins Leben gerufen. 37,5 Mio. EUR im Rahmen von Erasmus+ 2021-2022.
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Lehrkräfte und Ausbildende
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Europäischer Preis für innovativen Unterricht
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Ein jährlicher Preis für innovative Unterrichtspraktiken im Einklang mit den EBR-Prioritäten (2021: Fernunterricht und gemischte Lernformate; 2022: Kreativität und Nachhaltigkeit fördern). 2021 wurden 104 Projekte in 31 Erasmus+-Ländern ausgezeichnet; 2022 wurden 98 Projekte in 29 Erasmus+-Ländern ausgezeichnet.
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Lehrkräfte und Ausbildende
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Initiative „Europäische Hochschulen“
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Weitere Umsetzung der Initiative „Europäische Hochschulen“ mit Unterstützung transnationaler Allianzen von Hochschuleinrichtungen zur Entwicklung einer langfristigen strukturellen, strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit und Schaffung interuniversitärer Campusse. 44 europäische Hochschulen. 1,1 Mrd. EUR im Rahmen der Erasmus+-Finanzierung für 2021–2027.
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Hochschulbildung
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Verstärkte Zusammenarbeit mit dem westlichen Balkan
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Westbalkan-Agenda für Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport und optimierter partnerschaftlicher Ansatz. Nordmazedonien und Serbien sind mit Erasmus+ assoziiert, Nordmazedonien ist mit dem Europäischen Solidaritätskorps assoziiert. Umsetzung des Wirtschafts- und Innovationsplans für den westlichen Balkan mit Schwerpunkt auf der Entwicklung von Humankapital.
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Geopolitische Dimension
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2.2.Stärkerer Governance-Rahmen für die Verwirklichung des EBR
Auch bei der Stärkung der Governance-Struktur des strategischen Rahmens für den EBR wurden Fortschritte erzielt. Es gibt ermutigende Anzeichen dafür, dass die jüngsten Reformen schnellere und flexiblere Reaktionen auf gemeinsame Herausforderungen ermöglichen; gleichzeitig werden die Chancen, voneinander zu lernen, erfolgreich genutzt. Der neue strategische Rahmen, der im Jahr 2021 in zwei Entschließungen des Rates dargelegt wurde, bereitete den Weg für einen stärkeren Governance-Mechanismus, basierend auf Vertrauen, freiwilliger Zusammenarbeit, gemeinsamer Gestaltung, Flexibilität und gesteigerter Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten. Die
Governance-Entschließung
brachte Klarheit über die gestärkte Rolle der hochrangigen Gruppe für allgemeine und berufliche Bildung (im Folgenden „hochrangige Gruppe“). Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf das Bildungswesen fungierte die hochrangige Gruppe als Forum für eine pragmatische Zusammenarbeit auf Ad-hoc-Basis. Ihre Arbeit profitierte von der Einrichtung eines neuen Gremiums, des Koordinierungsausschusses der hochrangigen Gruppe. Diese Verbesserungen in der Governance-Struktur des neuen strategischen Rahmens erwiesen sich als besonders wertvoll, da sie die Reaktionsfähigkeit angesichts unerwarteter Herausforderungen stärkten (siehe Abschnitt 3.2).
Die Arbeitsgruppen für den strategischen Rahmen des EBR für den Zeitraum 2021-2025 bilden das Gerüst für eine intensive strukturierte Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen im Zusammenhang mit den EBR-Prioritäten für Mitgliedstaaten, Länder des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation und Bewerberländer, Interessenträger, Fachleute und internationale Organisationen. Die neue Generation der Arbeitsgruppen, die im Einklang mit den Zielen des EBR eingerichtet wurden, sind das Rückgrat für Austausch und Peer-Learning zu Themen wie Ungleichheit und früher Schulabgang, Bildung im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit, Kompetenzen für den grünen Wandel, Schlüsselfaktoren der digitalen Bildung und Förderung der Geschlechtergleichstellung im Bildungswesen. Zudem sind Arbeitsgruppen ein wichtiger Kanal für die Einbeziehung von Interessenträgern, um sie an der Verwirklichung des EBR zu beteiligen.
Im Rahmen der jährlichen europäischen Bildungsgipfel – auf denen wichtige EBR-Initiativen wie die Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ gestartet oder der Europäische Preis für innovativen Unterricht vorgestellt wurden –, bezieht die Kommission ein breiteres Spektrum von Interessenträgern ein; auch der Bildungs- und Innovationsgipfel sowie mehrere gezielte und allgemeine öffentliche Konsultationen sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
Verschiedene EU-Online-Tools und praxisbezogene Gemeinschaften unterstützen die Interaktion mit Interessenträgern. Das neue
EBR-Portal
erleichtert Lernenden ebenso wie Lehrkräften, Ausbildenden und Interessenträgern den Zugang zu EU-Fördermitteln, Fortbildungsprogrammen, einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Möglichkeiten zu lebenslangem Lernen. Dies steht im Einklang mit dem Vorschlag der Konferenz zur Zukunft Europas, in dem zur Entwicklung weiter verbesserter Informationsplattformen zur Bündelung und zum Austausch von Informationen aus dem Bildungsbereich aufgerufen wurde. Das Portal bietet Zugriff auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und dient als zentrale Anlaufstelle für Informationen zu bildungspolitischen Entwicklungen sowie wirkungsvollen und innovativen Verfahren. Die
European School Education Platform
ist eine öffentliche Plattform, die als Informationspool dient und den EU-weiten Wissensaustausch zwischen allen Interessenträgern im Bereich Schulbildung, einschließlich der ersten beruflichen Aus- und Weiterbildung, fördert. Auch die
EPALE Community of VET Practitioners
bietet Fachkräften in der Berufsbildung Möglichkeiten für Wissensaustausch, Vernetzung und Informationsvermittlung. Die neue
Plattform für digitale Bildung
dient als Raum für Informationsaustausch, Dialog und Kooperation; die Plattform fördert die Innovation und führt Interessenträger aus dem Bereich digitale Bildung zusammen. Das Programm „Digitales Europa“ unterstützt eine engere Zusammenarbeit zwischen europäischen Start-ups/KMU im Bereich Bildungstechnologie (EdTech) und anderen relevanten Interessenträgern im digitalen Bildungssektor in Europa. Die Leitaktion 2 des Erasmus+-Programms, „Partnerschaften für Zusammenarbeit“, bietet unterschiedlichen Akteuren einschließlich des EdTech-Sektors die Möglichkeit, gemeinsam mit Interessenträgern aus der allgemeinen und beruflichen Bildung Pläne für den digitalen Wandel zu entwickeln.
Von der Kommission unterstützte Netzwerke und internationale Organisationen
tragen ebenfalls zur Entwicklung des EBR bei.
2.3.Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Zielvorgaben und die Lage des Bildungswesens in der EU
Im Zusammenhang mit dem EBR wurden sieben EU-Zielvorgaben festgelegt. Im Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2022, der diese Mitteilung begleitet, werden die aktuellen Fortschritte auf dem Weg zur Umsetzung dieser Ziele aufgezeigt. Außerdem werden die zentralen Herausforderungen und jüngsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten aus einer EU-weiten Perspektive (SWD(2022) 751 – Vergleichender Bericht) und aus einer länderspezifischen Perspektive (SWD(2022) 751 – Länderberichte) analysiert. Der Monitor umfasst eine Fülle von Informationen zur Situation des Bildungswesens in der EU und trägt so zur Ermittlung von gemeinsamen Herausforderungen bei, die von den Zielvorgaben auf EU-Ebene noch nicht ausreichend abgedeckt werden.
Die Trends der Umsetzung der EU-Zielvorgaben ergeben ein uneinheitliches Bild. Einerseits ist bei mehreren seit Langem geltenden Indikatoren ein klarer und positiver Trend in Richtung Aufwärtskonvergenz erkennbar: Die Zahl früher Schulabgänge nimmt weiter ab, der Anteil junger Menschen mit tertiären Bildungsabschlüssen steigt (allerdings ist damit ein zunehmendes Geschlechtergefälle verbunden), und die Teilnahme an der frühkindlichen Bildung hat im vergangenen Jahrzehnt stetig zugenommen, sodass die EU bei diesen Zielen für 2030 nach wie vor auf Kurs ist. Andererseits bestehen weiterhin strukturelle Probleme: 3,1 Mio. junge Menschen, die frühzeitig von der Schule abgegangen sind, haben sich gänzlich vom Bildungswesen abgewandt; gleichzeitig ist eine besorgniserregende Stagnation in Bezug auf Leistungsdefizite bei den Grundfertigkeiten zu beobachten. Darüber hinaus verdecken die positiven Trends bei den EU-Zielvorgaben erhebliche Lücken innerhalb von und zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten, und es kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass diese positiven Trends robust sind und sich fortsetzen werden.
Die Bekämpfung von Ungleichheiten im Bildungswesen ist eine zentrale Priorität in den Mitgliedstaaten. EU-weit wurde ein breites Spektrum von Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise zusätzliche finanzielle Unterstützung für benachteiligte Schulen, Schulungsprogramme für Lehrkräfte oder eine größere Verfügbarkeit von Hilfskräften. Vor der Pandemie waren in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Unterstützung von Lehrkräften in benachteiligten Schulen ergriffen worden. Mehrere Länder haben gezielte Programme eingeleitet, um die durch die Pandemie verursachten Bildungsverluste auszugleichen, von denen Kinder aus benachteiligten Verhältnissen am stärksten betroffen waren.
Der sozioökonomische Hintergrund ist jedoch nach wie vor der wichtigste Prädiktor für Bildungsergebnisse. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen schneiden im Wesentlichen bei allen EU-Zielvorgaben schlechter ab. Bei Kindern (ab drei Jahren), die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Teilnahme an formalen Betreuungsangeboten um 7,5 Prozentpunkte geringer. Junge Menschen, deren Eltern ein geringes Bildungsniveau haben, scheiden neun Mal häufiger vorzeitig aus der allgemeinen und beruflichen Bildung aus und erzielen, verglichen mit jungen Menschen, deren Eltern ein hohes Bildungsniveau haben, mit einer um 48,6 Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit eine tertiäre Qualifikation. In Bezug auf die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen könnte der mangelnde Fortschritt bei den Grundkompetenzen auf das ursächliche Problem zurückzuführen sein, dass Ungleichheiten nicht ausreichend bekämpft werden. Die Auswirkungen der Pandemie haben die Ungleichheiten bei den Bildungsergebnissen möglicherweise weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund ist ein Erreichen der EU-Zielvorgaben unwahrscheinlich, wenn die Chancengleichheit in der Bildung nicht stärker in den Mittelpunkt rückt.
Sieben EU-Zielvorgaben
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EU-Zielvorgabe
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Aktueller EU-Durchschnitt
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Insgesamt
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Weiblich
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Männlich
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1.
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Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 96 % der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.
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93,0 % [2020]
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93,1 %[2020]
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93,0 %[2020]
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2.
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Bis 2030 sollten weniger als 9 % der Lernenden die Schule oder Berufsausbildung abbrechen.
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9,7 % [2021]
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7,9 % [2021]
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11,4 % [2021]
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3.
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Bis 2025 sollte der Anteil der jungen Absolventinnen und Absolventen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung von Lernen am Arbeitsplatz profitieren konnten, mindestens bei 60 % liegen.
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60,7 % [2021]
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60,3 % [2021]
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61,0 % [2021]
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4.
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Bis 2030 sollte der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss mindestens 45 % betragen.
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41,2 % [2021]
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46,8 % [2021]
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35,7 % [2021]
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5.
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Bis 2025 sollten mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den vergangenen 12 Monaten Lernangebote genutzt haben.
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[*]
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[*]
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[*]
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6.
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Bis 2030 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen.
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Lesen: 22,5 % [2018]
Mathematik: 22,9 % [2018]
Naturwissenschaften: 22,3 % [2018]
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Lesen: 17,5 % [2018]
Mathematik: 22,9 % [2018]
Naturwissenschaften: 21,2 % [2018]
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Lesen: 27,4 % [2018]
Mathematik: 22,8 % [2018]
Naturwissenschaften: 23,2 % [2018]
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7.
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Bis 2030 sollte der Anteil der Schülerinnen und Schüler der achten Schulstufe mit geringen Computer- und Informationskompetenzen unter 15 % liegen
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[**]
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[*]
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[*]
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Quelle: Ziel 1 – Eurostat (gemeinsame Datenerhebung von UNESCO, OECD und Eurostat [UOE]; Ziele 2, 3, 4, 5 – EU-Arbeitskräfteerhebung [AKE]); Ziel 6 – OECD (Internationale Schulleistungsstudie [PISA]); Ziel 7 – Internationale Vereinigung zur Bildungsbewertung [IEA] (Internationale Studie zur Messung der Computer- und Informationskompetenzen [ICILS]). Anmerkung: [*] Die zugrunde liegenden AKE-Daten sind ab 2023 alle zwei Jahre verfügbar; [**] die ICILS-Daten für das Jahr 2023 werden 2024 vorliegen.
Darüber hinaus verschärft sich der Lehrkräftemangel in allen Teilen der EU; er ist vor allem auf die Überalterung von Lehrkräften und die geringe Attraktivität des Berufs zurückzuführen und stellt ein erhebliches Risiko für die Qualität und Chancengleichheit im Bildungswesen dar. Auch Länder mit besonders hohen Leistungen sind hiervon betroffen. Obwohl Vergleichsdaten für die Mitgliedstaaten fehlen, vermitteln die Schätzungen der Mitgliedstaaten, die auch in den jeweiligen Länderberichten (SWD(2022) 751 – Länderberichte) erwähnt werden, das Ausmaß des Problems. Diese Herausforderungen sind in Bereichen wie den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und im Bereich IKT sowie in entlegenen oder benachteiligten Gebieten im Allgemeinen besonders gravierend. Um das kompetenzbasierte Lehren und Lernen zu fördern, werden in mehreren Ländern umfassende Lehrplanreformen durchgeführt, die gut ausgebildete und erfahrene Lehrkräfte erfordern. Um die Attraktivität des Berufs zu steigern, wurden die Gehälter in den letzten Jahren in mehreren Ländern deutlich erhöht. Die Mitgliedstaaten wollen mehr Bewerberinnen und Bewerber für die Erstausbildung von Lehrkräften gewinnen, angehende Lehrerinnen und Lehrer unterstützen, die Arbeitsbedingungen verbessern und alternative Karrierewege in den Beruf eröffnen.
3. Durch Wiederaufbau zu neuer Stärke
Sowohl die COVID-19-Pandemie als auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben sich erheblich auf den EBR ausgewirkt und ihn mobilisiert. Vor dem Hintergrund dieser Krisen wurden nationale Bildungssysteme mit EU-Finanzmitteln – insbesondere aus der nahezu verdoppelten Mittelausstattung des Erasmus+-Programms – sowie durch die engere Zusammenarbeit im Zuge der Governance-Strukturen des strategischen EBR-Rahmens unterstützt. So sollte die Fähigkeit dieser Systeme gestärkt werden, die Erholung durch Investitionen und Reformen gemäß den EBR-Zielen voranzutreiben. Die anhaltenden Auswirkungen von COVID-19 sowie die fortgesetzte russische Invasion in die Ukraine können den Fortschritt nach wie vor bremsen und dazu führen, dass die Aufmerksamkeit von den langfristigen strukturellen Herausforderungen abgelenkt wird, die durch die Pandemie und den Krieg weiter verstärkt wurden.
In diesem Kapitel wird untersucht, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und andere EU-Mittel für den Zeitraum 2021-2027 zur Erholung im Einklang mit den EBR-Zielen beitragen und wie EU-Mittel sowie die Zusammenarbeit im Rahmen des EBR eingesetzt werden, um den Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für das Bildungswesen entgegenzuwirken; dabei werden die EBR-Ziele der Qualität, Chancengleichheit und Inklusion zugrunde gelegt. Obgleich die Programmierung von EU-Fördermitteln zur Erfüllung der EBR-Ziele eine erhebliche Leistung der vergangenen zwei Jahre darstellt, werden die effektive Umsetzung von Reformen und Investitionen sowie ihre konsequente Überwachung in der nächsten Phase entscheidend sein, um die Vollendung des EBR sicherzustellen.
3.1.Einsatz der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer EU-Mittel für nationale EBR-Maßnahmen und Reformen für eine nachhaltige und inklusive Erholung
Nach dem Ausbruch der Pandemie und ihren dramatischen Folgen für Lernende und Lehrkräfte sind die politischen Konzepte für die allgemeine und berufliche Bildung zunehmend ins Blickfeld gerückt. Alle Ebenen der gestärkten Governance-Struktur des strategischen Rahmens für den EBR wurden mobilisiert, um die Zusammenarbeit und das Lernen voneinander zu intensivieren und so die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Lernergebnisse und Wohlbefinden zu begrenzen.
Der EBR ist eng mit dem Europäischen Semester und der Planung von EU-Fördermitteln für Reformen und Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung verknüpft. Das Semester steckt den breiten Rahmen auf EU- und nationaler Ebene, einschließlich einer detaillierten Analyse der Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im sozioökonomischen Kontext der Mitgliedstaaten, ab. Es unterstützt die Ermittlung der nationalen politischen und Investitionsprioritäten
, wobei der EBR Unterstützung bei der Bewältigung der ermittelten Herausforderungen bereitstellt. Die Verbindung zwischen EU-Finanzierung und Reformprioritäten wurde im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und im Rahmen der ARF weiter gestärkt.
Die ARF ist inzwischen die Hauptquelle von EU-Mitteln für Reformen und Investitionen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich digitaler Bildung und Kompetenzen; die zugewiesenen Mittel belaufen sich auf rund 71 Mrd. EUR, das entspricht etwa 14 % der gesamten ARF-Mittel. Die Programmplanung für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung aus Mitteln der Kohäsionspolitik dauert an; die bisher geplante vorläufige Zuweisung zur Unterstützung von Maßnahmen für die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Kompetenzentwicklung beläuft sich auf 21,13 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie 2,3 Mrd. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Darüber hinaus leistet die Kommission auf Antrag von Mitgliedstaaten über das Instrument für technische Unterstützung weitere Unterstützung auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung; diese Maßnahmen erfolgen auf bilateraler oder Mehrländerbasis.
EU-Fördermittel wurden bereitgestellt, um Ungleichheiten abzubauen und die Bildungssysteme nach der Pandemie resilienter zu gestalten. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von unmittelbaren Krisenreaktionsmaßnahmen eingeleitet, die generell in die längerfristigen Strategien für das Jahrzehnt bis 2030 eingebettet sind. Viele dieser Strategien werden mit EU-Mitteln gefördert und unterliegen den EBR-Zielen. Insbesondere bietet die ARF mit den Mitteln der Kohäsionspolitik erhebliche finanzielle Unterstützung für die Ausgleichsprogramme für Bildungsverluste sowie umfassendere Maßnahmen, die den Zugang zu hochwertiger Bildung für alle fördern sollen; hierzu zählen Lehrplanreformen sowie die Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage durch Umschulung und Fortbildung. Darüber hinaus tragen EU-Fonds wie der EFRE zur Modernisierung der Infrastruktur bei, um den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen und inklusiven Bildungsangeboten zu stärken sowie innovative Lernumgebungen und die Voraussetzungen für eine inklusive digitale Bildung durch entsprechende Ausstattung und Plattformen bereitzustellen.
Reformen und Investitionen im Rahmen der ARF fördern den digitalen und grünen Wandel in der allgemeinen und beruflichen Bildung im Einklang mit den Zielen des EBR. Von den insgesamt 71 Mrd. EUR werden rund 28 Mrd. EUR zur Unterstützung von digitaler Bildung und digitalen Kompetenzen in der EU eingesetzt. Die Länder planen die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Vernetzung, wobei der Schwerpunkt häufig auf benachteiligten Schulen liegt. Sie investieren in Maßnahmen zur Entwicklung der digitalen Kompetenzen von Lernenden und Lehrkräften, in digitale Ressourcen und Inhalte sowie die Anpassung schulischer Lehrpläne. ARF-Mittel sind auch für den Aufbau digitaler Kompetenzen von Arbeitskräften eingeplant, insbesondere von geringqualifizierten Personen, sowie zur Anpassung von Berufsbildungskursen an den digitalen Bedarf. Die ARF trägt außerdem zur ökologischen Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung bei, insbesondere durch Investitionen in eine energieeffiziente Infrastruktur der allgemeinen und beruflichen Bildung, aber auch durch verbesserte allgemeine und berufliche Bildungsstrategien im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit.
EU-Mittel tragen erheblich zur Befähigung von Hochschulen bei, zu Motoren des Wandels zu werden, wie dies in den Zielen des EBR vorgesehen ist. Die Pandemie führte zu mehr Innovation, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Formaten. Die Digitalisierung sowie die Transformation des Hochschulsektors im Einklang mit der europäischen Hochschulstrategie und der
neuen europäischen Innovationsagenda
dürften von EU-Mitteln weiter beschleunigt und konsolidiert werden, wobei Synergien zwischen dem EBR und dem Europäischen Forschungsraum (EFR) genutzt werden. Abgesehen von der digitalen Infrastruktur planen die Mitgliedstaaten auch Investitionen in die Entwicklung digitaler Inhalte, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die Anpassung von Studiengängen, die Schulung von akademischem Personal, die Entwicklung von Online- und integrierten Kursen sowie die Digitalisierung von Governance-Prozessen. Die Relevanz der Hochschulbildung für den Arbeitsmarkt soll durch Investitionen und Reformen gestärkt werden, indem Studienprogramme modernisiert, neue Studiengänge (einschließlich Microcredentials) eingeführt, die Spezialisierung auf MINT-/MINKT-Fächer gefördert, Governance und Finanzierung verbessert, der Zugang zur Hochschulbildung für Studierende aus benachteiligten Gruppen gefördert und die Inklusivität unterstützt werden, beispielsweise durch gezielte Stipendien, Anerkennung von Qualifikationen oder Zugang zu erschwinglichem Wohnraum für Studierende.
3.2.Bereitstellung von EBR-Instrumenten und EU-Fördermitteln für Bildungssolidarität mit der Ukraine
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind mehrere Millionen Vertriebene, überwiegend Frauen und Kinder, in die EU geflohen. Die Inklusion der Kinder und Jugendlichen, von denen viele vom Krieg traumatisiert sind und keine EU-Sprache fließend beherrschen, in das allgemeine und berufliche Bildungssystem der Mitgliedstaaten stellt vor dem Hintergrund großer Unsicherheit eine erhebliche Herausforderung dar. Die unmittelbare Priorität besteht darin, die Eingliederung der Kinder in einen hochwertigen, inklusiven allgemeinen Unterricht im Schuljahr 2022/23 sicherzustellen und gleichzeitig ihre Verbindung zur Ukraine aufrechtzuerhalten.
Die EU-Bildungssolidaritätsgruppe für die Ukraine, die alle Ebenen des strategischen Rahmens für den EBR mobilisierte, unterstützte die Integration von aus der Ukraine vertriebenen Lernenden und Lehrkräften in die EU-Bildungssysteme. Die hochrangige Gruppe hat eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung des Bedarfs der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Unterstützung von ukrainischen Flüchtlingskindern sowie der Sicherung einer schnellen, koordinierten EU-Reaktion gespielt; gemeinsam mit dem Koordinierungsausschuss der hochrangigen Gruppe fungierte sie als angemessenes Forum für die Ermittlung gemeinsamer europäischer Bedenken und die Koordinierung der Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten. Durch gegenseitigen Informationsaustausch und Peer-Learning-Aktivitäten bündelten die mit dem strategischen Rahmen für den EBR befassten Arbeitsgruppen Fachkenntnisse aus allen Teilen der EU. Die Mitgliedstaaten profitierten von diesem Austausch bei der Umsetzung der
Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes
im Zusammenhang mit zentralen Aspekten wie: i) Einstellung ukrainischer Fachkräfte, ii) Outreach-Maßnahmen für Flüchtlingskinder, die noch nicht in die Bildungssysteme der Gastländer eingegliedert sind, iii) Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, iv) Anerkennung von Qualifikationen, v) Zulassung von Studierenden in der Hochschulbildung, vi) Maßnahmen gegen Desinformation in Kriegszeiten, vii) psychosoziale Unterstützung und viii) die Organisation von Aufnahmeprüfungen für ukrainische Hochschulen oder Sprachunterricht.
Dieser Erkenntnisaustausch trug zu aktualisierten Empfehlungen und Informationen zu bewährten Verfahren sowie praktischen Erkenntnissen bei, um die Mitgliedstaaten bei der Inklusion vertriebener Kinder in das Bildungswesen zu unterstützen.
Im Juni 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission außerdem politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes, die sich mit den Bereichen Zugang zum Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Fortbildung/Umschulung befassen. Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (European Training Foundation, ETF) hat ein Nothilfepaket entwickelt und bereitgestellt, das die Lernkontinuität für junge Menschen aus der Ukraine durch Online-Kurse sowie die Beschäftigungsfähigkeit ukrainischer Flüchtlinge außerhalb ihres Landes unterstützt.
Das EBR-Portal hat eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Informationen über die schnelle, koordinierte Reaktion der EU im Bildungsbereich auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gespielt. Das School Education Gateway hat als öffentliche Plattform Lehrkräfte und die breitere Bildungsgemeinschaft unterstützt, Ressourcen gebündelt und kostenlose Online-Fortbildungskurse im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen für Flüchtlinge bereitgestellt.
Die Kommission hat EU-Fördermittel für die Eingliederung von Flüchtlingen aus der Ukraine in das Bildungswesen bereitgestellt. Die Initiative zum Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion‘s Action for Refugees in Europe, CARE), die im April 2022 angenommen wurde, bietet maximale Flexibilität, um nicht abgerufene Mittel aus den Strukturfonds für den Zeitraum 2014-2020 (rund 7 Mrd. EUR) entsprechend umzuleiten. Die vorgenommenen Änderungen der Rechtsvorschriften gestatten eine 100%ige EU-Kofinanzierung, dabei können die Mitgliedstaaten EFRE- und ESF-Mittel austauschbar einsetzen. Das neue Maßnahmenpaket „Flexible Unterstützung der Gebiete“ (Flexible Assistance to Territories, FAST-CARE) wurde am 29. Juni beschlossen und ermöglicht unter anderem größere Spielräume gegenüber den Dachverordnungen für 2014-2020 und 2021-2027. Mit FAST-CARE wurden die in der CARE-Verordnung festgelegten Spielräume ausgeweitet; gleichzeitig wurden zusätzliche Maßnahmen eingeführt, insbesondere um den Mitgliedstaaten zu helfen, den neu entstehenden Bedarf und die langfristigen Konsequenzen der Krise besser zu bewältigen. Im Rahmen von REACT-EU wurden die Mittel der laufenden kohäsionspolitischen Programme (ESF, EFRE, Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD)) für die Jahre 2021 und 2022 um 50 Mrd. EUR aufgestockt, die bis Ende 2023 eingesetzt werden müssen. Insgesamt belaufen sich die dem Bildungsbereich im Rahmen von REACT-EU zugewiesenen Mittel auf rund 4,9 Mrd. EUR.
Das Programm Erasmus+ bietet jetzt neue Möglichkeiten für Teilnehmende aus der Ukraine. Organisationen mit laufenden Erasmus+-Projekten können ukrainischen Lehrkräften und Studierenden Lehraufträge, Studien oder Praktika anbieten. Fachkräfte mit relevanten Kenntnissen können in Regionen entsandt werden, in denen Flüchtlinge untergebracht sind. Im Erasmus+-Programm aktive Organisationen können Lehrkräfte, Ausbildende und andere Fachleute einladen, ihre Arbeit in Bereichen wie Sprachunterricht oder Integration vorübergehend zu unterstützen. Hochschuleinrichtungen in den Mitgliedstaaten und in mit dem Programm assoziierten Drittländern sind berechtigt, Studierende und Fachkräfte aus ukrainischen Hochschuleinrichtungen aufzunehmen und zu finanzieren, ohne dass die entsendende Einrichtung formell involviert sein muss. Studierende können an den aufnehmenden Einrichtungen Kurse belegen und zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen, beispielsweise Hilfe bei der Unterbringung, der Integration in die akademische Gemeinschaft vor Ort oder bei der sprachlichen Vorbereitung. Studierende und junge Absolventinnen und Absolventen, die maximal 12 Monate vor der Flucht aus der Ukraine ihr Studium an einer ukrainischen Hochschuleinrichtung abgeschlossen haben, können sich ebenfalls um ein Praktikum bewerben. Lehrpersonal kann an Lehrmobilitäts- und Schulungsmaßnahmen teilnehmen. Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendmobilität stehen ukrainischen jungen Menschen und Fachkräften aus dem Bereich der Jugendarbeit offen. Potenzielle Antragstellende in allen Bereichen des Erasmus+-Programms sind aufgerufen, in ihre Projektvorschläge für aktuelle und künftige Bewerbungsrunden Aktivitäten aufzunehmen, die mit der Integration von Vertriebenen aus der Ukraine verknüpft sind. Diese Aspekte sind im Rahmen der zentralen horizontalen Prioritäten „Inklusion und Vielfalt“ sowie „Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement“ im Erasmus+-Programme verankert.
4. Weitere erforderliche Maßnahmen für die Verwirklichung des EBR bis 2025
4.1. Sechs in Vorbereitung befindliche strategische EBR-Initiativen auf EU-Ebene
Die Kommission bereitet derzeit die sechs verbliebenen strategischen EBR-Initiativen vor, die bis 2025 angenommen werden sollen, und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aller strategischen EBR-Initiativen. Sowohl die gemeinsame Gestaltung neuer strategischer EBR-Initiativen als auch die Erfahrungen mit den nationalen Folgemaßnahmen bei allen EBR-Initiativen können bei der Halbzeitüberprüfung im Jahr 2023 erörtert werden (siehe Abschnitt 5.2).
Bis 2025 anzunehmende strategische EBR-Initiativen
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Maßnahme
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Schwerpunkt
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Schlüsselfaktoren für die digitale Bildung: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Mitgliedstaaten beim digitalen Wandel ihrer allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme zu unterstützen, indem die Schlüsselfaktoren für eine wirksame und inklusive digitale Bildung dargelegt werden.
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Digitaler Wandel
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Bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen aufgrund des unterschiedlichen Niveaus digitaler Kompetenzen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und die Fähigkeit ihrer allgemeinen und beruflichen Systeme zu steigern, diese Kompetenzen zu vermitteln.
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Digitaler Wandel
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Europäischer Rahmen für die Lernmobilität: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die transnationale Lernmobilität auf allen Ebenen zu fördern, verbliebene Barrieren zu ermitteln und Empfehlungen für ihre Überwindung bereitzustellen.
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Lebenslanges Lernen und Mobilität
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Europäisches System zur Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die aktuellen Qualitätssicherungs- und Anerkennungsverfahren zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie in der sich wandelnden Landschaft der Hochschulbildung weiterhin zweckmäßig sind.
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Hochschulbildung
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Gemeinsames Gütesiegel „Europäischer Hochschulabschluss“: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Gütesiegel zu erproben, das auf freiwilliger Basis ausgestellt wird, um die in gemeinsamen europäischen Programmen mit intensiver transnationaler Zusammenarbeit erzielten Lernergebnisse und entwickelten Kompetenzen zu bescheinigen.
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Hochschulbildung
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Möglicher rechtlicher Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen: Das Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Programm zu erproben, das eine umfassendere Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen über institutionalisierte Kooperationsinstrumente beinhaltet und den Austausch von personellen, technischen, Daten-, Bildungs-, Forschungs- und Innovationskapazitäten gestattet, wo dies angemessen ist.
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Hochschulbildung
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Die Annahme der Empfehlung des Rates über Wege zum schulischen Erfolg durch den Rat (nähere Angaben zum Vorschlag der Kommission siehe Abschnitt 2.1) wird einen wichtigen Schritt in Richtung auf einen politischen Rahmen darstellen, der bessere Bildungsergebnisse für alle jungen Menschen in Europa fördert, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund und den persönlichen Merkmalen. Der Vorschlag sieht einen umfassenden Ansatz vor, der i) sich sowohl auf schulische Leistungen als auch das Wohlbefinden in der Schule konzentriert, ii) neben Kompensationsmaßnahmen Prävention und frühzeitige Intervention vorsieht, iii) universelle Maßnahmen mit gezielten und individuellen Vorkehrungen kombiniert, um alle Lernenden wirkungsvoll zu erreichen. Um die Umsetzung zu unterstützen, wird die Kommission Anfang 2023 eine Sachverständigengruppe zur Förderung des Wohlbefindens sowie zur Schaffung von unterstützenden Lernumgebungen für Gruppen, bei denen ein Risiko unterdurchschnittlicher Leistungen besteht, einrichten. Die Gruppe wird EU-Leitlinien für die Förderung des Wohlbefindens in der Schule erstellen – der Zusammenhang dieses Aspekts mit der schulischen Leistung von Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen ist weithin dokumentiert.
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans für digitale Bildung wird die Kommission Anfang 2023 zwei Leitvorschläge vorlegen, die auf den Ergebnissen des strukturierten Dialogs über digitale Bildung und Kompetenzen
basieren. Der bevorstehende Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung wird sich mit der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung befassen und den Schwerpunkt auf Investitionen, Kapazitätsaufbau und erfolgreiche Verwendung digitaler Technologien zur Bereicherung von Lehre und Lernen legen, um die Lernergebnisse aller Lernenden zu verbessern. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung wird eine strategischere Perspektive zur Entwicklung digitaler Kompetenzen umfassen und einen hochwertigen, inklusiven, kohärenten und koordinierten Ansatz bei der Vermittlung von digitalen Kompetenzen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung fördern. Beide Vorschläge werden den Bildungsbedarf von Lehrkräften unterstützen. Die Empfehlung des Rates über die Schlüsselfaktoren für die digitale Bildung wird auf die Digitalpädagogik von Lehrkräften und ihre Fähigkeit ausgerichtet sein, im Lehr- und Lernprozess digitale Technologien zu nutzen. Die Empfehlung des Rates für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung wird die digitalen Kompetenzen von Lehrkräften sowie ihre Fähigkeit in den Mittelpunkt stellen, Informatik und/oder andere digitale Fächer zu unterrichten, um die digitalen Kompetenzen der Lernenden zu verbessern.
Bis Ende 2023 wird die Kommission einen europäischen Rahmen für die Lernmobilität vorschlagen, um Auslandsaufenthalte für alle Lernenden zur Regel statt zur Ausnahme machen. Der neue Rahmen wird die Mitgliedstaaten darin bestärken, Mobilitätserlebnisse zu einem wesentlichen Bestandteil aller Wege der allgemeinen und beruflichen Bildung zu machen und die Möglichkeit der Mobilität in allgemeinen und beruflichen Bildungsprogrammen zu verankern. Dabei liegt der Fokus verstärkt auf der inklusiven Mobilität; der Geltungsbereich der Empfehlung
Jugend in Bewegung
aus dem Jahr 2011 wird auf alle Lernenden und Fachkräfte (einschließlich Lehrende und Fachkräfte der Jugendarbeit) in allen Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Jugend und Sport ausgedehnt, ob formal, nichtformal oder informell. Der Rahmen wird Maßnahmen gegen hartnäckige Hindernisse für die Mobilität umfassen, beispielsweise Verwaltungsaufwand, Sprachbarrieren, fehlende Finanzmittel sowie das Fehlen von Systemen für die automatische Anerkennung. Auch neue Entwicklungen bei Lernmustern werden berücksichtigt, um die Lernmobilität umweltfreundlicher zu gestalten und sie enger mit digitalen Bildungsmöglichkeiten zu verknüpfen.
Zu den bevorstehenden strategischen EBR-Initiativen auf dem Gebiet der Hochschulbildung zählen Maßnahmen im Rahmen der europäischen Hochschulstrategie. Nach dem Bericht an den Rat über die Umsetzung der automatischen Anerkennung, der für Ende 2022 geplant ist, wird die Kommission im Jahr 2023 Konsultationen zu den nächsten Schritten hin zu einem europäischen System für die Qualitätssicherung und Anerkennung von Abschlüssen durchführen. Im Zeitraum 2022/2023 werden im Rahmen von Erasmus+-finanzierten Projekten ein gemeinsames Gütesiegel „Europäischer Hochschulabschluss“, basierend auf europäischen Kriterien, sowie institutionalisierte Kooperationsinstrumente auf den Weg gebracht, um eine umfassendere Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu ermöglichen und das Konzept eines möglichen rechtlichen Status für Allianzen von Hochschuleinrichtungen zu testen. Je nach den Ergebnissen dieser Pilotprojekte werden die nächsten Schritte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern festgelegt.
4.2. Ein neuer Indikator der Chancengleichheit und weitere Bemühungen zur Bereicherung der Evidenzbasis
Von Anfang an hat die Chancengleichheit eine zentrale Rolle bei der Zusammenarbeit der EU im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gespielt. Dies zeigt sich an der seit Langem bestehenden EU-weiten Zielvorgabe, den Anteil von unterdurchschnittlichen Leistungen bei den Grundfertigkeiten, gemessen im Rahmen der internationalen OECD-Schulleistungsstudie (PISA), zu reduzieren. Bei jungen Menschen mit sehr schwachen Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften besteht ein erhöhtes Risiko, im späteren Leben auf Probleme zu stoßen, beispielsweise im Hinblick auf ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder soziale Inklusion.
Zur Ergänzung dieses Frühwarnindikators hat die Kommission den nächsten Schritt getan und stellt im Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2022 erstmals einen Indikator für die Hauptursachen unterdurchschnittlicher schulischer Leistungen vor (siehe SWD(2022) 750, Abschnitt II.2.2.1, und SWD(2022) 751). Anhand des neuen Indikators wird der Anteil von Leistungsdefiziten in allen drei PISA-Kompetenzbereichen gleichzeitig betrachtet
und das obere und untere Viertel des sozioökonomischen Status in jedem Land verglichen.
Die Daten bestätigen, dass der sozioökonomische Hintergrund einer Person einer der wichtigsten Faktoren für schulische Leistungsdefizite ist. Im EU-Durchschnitt ist das Risiko von Leistungsdefiziten bei jungen Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen nahezu sechs Mal höher als das Risiko sozioökonomisch begünstigter Personen; dies lässt auf ein schwerwiegendes Problem bei der Chancengleichheit in der Bildung schließen. Wie bereits erwähnt, gelingt es den Bildungssystemen in den meisten Mitgliedstaaten nicht, die schulischen Leistungen vom sozioökonomischen Hintergrund zu entkoppeln. Stattdessen legen die Daten nahe, dass diese Probleme fortwährend von einer Generation auf die nächste übertragen werden – ein Teufelskreis, der den Grundstein für Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung legt.
Der neue EU-weite Indikator für Chancengleichheit in der Bildung
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Der neue EU-weite Indikator für Chancengleichheit in der Bildung basiert auf der internationalen Schulleistungsstudie der OECD (PISA). Er zeigt den Anteil von unterdurchschnittlichen Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (kombiniert) bei den 15-Jährigen im untersten Viertel des sozioökonomischen Status [C] an. Die beiden Vergleichswerte sind [A] der durchschnittliche Anteil der unterdurchschnittlichen Leistungen im Land und [B] der Anteil der unterdurchschnittlichen Leistungen im obersten Viertel des Index des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Status (ESCS).
Quelle: Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2022 (die Berechnungen der Kommission basieren auf Daten der PISA-Studie der OECD aus dem Jahr 2018).
Die Veröffentlichung der neuen PISA-Daten im Dezember 2023 wird ein frisches Herangehen an die Situation ermöglichen und die ersten Auswirkungen der Pandemie festhalten. Die Daten werden auch in mögliche Ziele für das Jahr 2030 einfließen, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls für den Zeitraum 2026-2030 des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung setzen wollen.
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Dieser neue Indikator liefert eine Fülle an Fakten und neuen Erkenntnissen. Erstens ist zu sagen: Obwohl die Ergebnisse für den EU-Durchschnitt ohnehin beunruhigend sind, ist die Situation in einigen Mitgliedstaaten mit einer Kluft von nahezu 40 Prozentpunkten noch wesentlich gravierender. Zweitens sind die Unterschiede zwischen den Ländern so erheblich, dass Leistungsdefizite bei Personen mit einem hohen sozioökonomischen Status in einem Mitgliedstaat höher sein können als Leistungsdefizite bei Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status in einem anderen Mitgliedstaat. Drittens enthalten die Daten auch gute Nachrichten: Einigen Ländern gelingt es, die Kluft bei den sozioökonomischen Leistungsdefiziten einzugrenzen. Wichtig ist auch, dass dies dieselben Länder sind, die in der PISA-Studie eine starke Gesamtleistung zeigen. Dies legt nahe, dass es durchaus möglich ist, hochwertige Bildung mit Chancengleichheit in der Bildung zu vereinbaren. Es verdeutlicht zudem, dass die Bildungspolitik Qualität und Inklusion gleichzeitig erzielen kann, es besteht also kein inhärenter Konflikt zwischen herausragenden Leistungen und sozialer Gerechtigkeit.
Diese Ergebnisse sind politisch höchst relevant. Wie sie am besten umzusetzen sind, kann im Rahmen der Halbzeitüberprüfung erörtert werden. Eine zentrale Frage ist, wie sichergestellt werden kann, dass der neue Indikator nicht nur Wissenslücken schließt, sondern auch für die Verbesserung der Politikgestaltung genutzt wird. Eine Option besteht darin, auf der Grundlage des neuen Indikators ein neues EU-weites Ziel für den Zeitraum 2026-2030 zu entwickeln, um das politische Augenmerk neu auszurichten und die Herausforderungen auf systematische Weise als permanentes Merkmal der Arbeit im Rahmen des EBR anzugehen (siehe Abschnitt 5.2).
Weitere Bemühungen um eine stärkere Förderung evidenzbasierter Politikgestaltung
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Die Chancengleichheit ist nicht der einzige Bereich, in dem Verbesserungen an der Evidenzbasis vorgenommen werden, die für den strategischen Rahmen des EBR zur Verfügung steht. Zwei zusätzliche EU-weite Indikatorbereiche, die sich derzeit in Entwicklung befinden, betreffen den Lehrberuf sowie die Bildung zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ein drittes Beispiel, das hervorgehoben werden sollte, ist die geplante Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für den Hochschulsektor.
Um die Evidenzbasis zu erweitern, die regelmäßige Überwachung von spezifischen Aspekten des Lehrberufs auf EU-Ebene zu verbessern, ein Lernen voneinander zu ermöglichen und ein besseres Verständnis der Hindernisse und politischen Einflussfaktoren zu gewinnen, bereitet die Kommission mit technischer Unterstützung durch die Ständige Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (SGIB) erstens ein Dashboard vor, das zahlreiche äquivalente Indikatoren aus verschiedenen Unterdimensionen zusammenführen wird. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf der Attraktivität des Lehrberufs – eine Reaktion auf den weitverbreiteten Lehrkräftemangel in den Mitgliedstaaten.
Zweitens arbeitet die Kommission an Indikatoren, die die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für einen erfolgreichen grünen Wandel reflektieren.
Unter Verwendung der
Empfehlung des Rates von 2022
zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung als Leitlinie und inspiriert vom neuen
europäischen Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit (GreenComp)
werden die aktuell und in Kürze verfügbaren Datenquellen im Moment untersucht. Die Arbeiten befinden sich derzeit noch in einem frühen Stadium und werden mit technischer Unterstützung der SGIB durchgeführt.
Und schließlich wird die Kommission auf die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für den Hochschulsektor, einschließlich eines Scoreboards, hinarbeiten, um Daten zu den Fortschritten bei der Umsetzung der europäischen Hochschulstrategie bereitzustellen. Das Scoreboard wird die besten der derzeit verfügbaren EU-Datentools und -kapazitäten zusammenführen, um Nachweise und Indikatoren für zentrale Prioritäten wie Inklusion, Werte, Qualität und Relevanz, Mobilität, grüne und digitale Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit, transnationale Kooperation, Technologietransfer und Valorisierung von Wissen bereitzustellen.
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4.3. Sicherung der Qualität der Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung durch ein neues Lernlabor
Aufgrund des wachsenden Drucks auf die öffentlichen Haushalte und des steigenden Bedarfs an Reformen und Investitionen im Bildungswesen – von Bereichen wie Infrastruktur und Bau von Gebäuden bis hin zur Schulung von Lehrkräften, Bereitstellung digitaler Dienste und Finanzierung von offenen Bildungsressourcen – richtet sich das Augenmerk zunehmend auf Qualitätsprobleme bei Investitionen. Die Mitgliedstaaten haben erkannt, dass die Leistung von Bildungssystemen von ihrer Fähigkeit abhängt, ein angemessenes Maß an Investitionen aufrechtzuerhalten und die Effektivität, Gerechtigkeit, Qualität und Effizienz dieser Investitionen sicherzustellen. Zu diesem Zweck sind sie bereit, Bewertungsverfahren zu entwickeln und auszutauschen, die zur Ermittlung von Maßnahmen mit starker individueller und gesellschaftlicher Wirkung beitragen und ihren spezifischen nationalen Anforderungen entsprechen.
Im Mai 2021 richtete die Kommission eine Expertengruppe für hochwertige Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ein, um politische Maßnahmen zu ermitteln, die das höchste Potenzial haben, Bildungsergebnisse und Inklusivität der Bildung zu fördern und zugleich die Effizienz von Aufwendungen sowie die diesbezügliche Überwachung und Evaluierung zu verbessern. In diesem Sinne schlug die Gruppe vor, i) Bildungspolitik systematisch häufiger zu evaluieren, ii) Wissen über die besten Evaluierungsverfahren auszutauschen und iii) Möglichkeiten zum Lernen voneinander und zum Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit Evaluierungsverfahren zu organisieren, um den Mitgliedstaaten fundierte Entscheidungen zu Investitionen in die Bildung zu ermöglichen.
Abschlussbericht der Expertengruppe für hochwertige Investitionen – zentrale politische Schlussfolgerungen
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Im Abschlussbericht werden zahlreiche vielversprechende bildungspolitische Maßnahmen ermittelt, die dennoch auf Ebene der Mitgliedstaaten weiter erprobt werden sollten. Erprobung und Evaluierung sind zentrale Schritte bei der Konzeption und erfolgreichen Entwicklung von politischen Maßnahmen, die auf jeden spezifischen lokalen, regionalen oder nationalen Kontext abgestimmt sind.
Aus methodischer Sicht zeigte die Überprüfung, dass eine Fülle von aussagekräftigen Nachweisen aus den USA und dem Vereinigten Königreich stammt und wesentlich weniger Daten aus den EU-Mitgliedstaaten kommen. Darüber hinaus ist die Zahl der Evaluierungen, die detaillierte Kosten-Nutzen-Analysen umfassen, noch geringer. Daher ist die Entwicklung von Fachkenntnissen für die Evaluierung und Verbreitung von Ergebnissen auf EU-Ebene erforderlich.
Von einer Bündelung von Fachwissen und Evidenz zur Evaluierung der Politik auf EU-Ebene sind Vorteile zu erwarten. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Entwicklung einer Kultur der Evaluierung in der EU mit den folgenden Maßnahmen unterstützt werden sollte:
üFörderung der Entwicklung von Fachkenntnissen zu Evaluierungsmethoden in jedem Mitgliedstaat
üVerbreitung von Wissen über eingehend evaluierte politische Maßnahmen für die Entwicklung und den Austausch bewährter Verfahren
üBereitstellung von EU-Mitteln für die Erprobung von politischen Maßnahmen zur Evaluierung der Entwicklung einer innovativen Bildungspolitik
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Als Folgemaßnahme für die Hauptschlussfolgerungen der Expertengruppe richtet die Kommission im November 2022 ein Lernlabor zu hochwertigen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung ein, um die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, wirkungsvolle, effiziente und evidenzbasierte Entscheidungen zur Finanzierung des Bildungswesens zu treffen. Das Lernlabor wird bildungspolitische Evaluierungen unterstützen, die auf den spezifischen lokalen, regionalen und nationalen Bedarf abgestimmt sind, und ihre regelmäßige Verwendung in der Politikgestaltung fördern. Es wird den Mitgliedstaaten Wissen, Instrumente, Methoden und Ressourcen für die Evaluierung ihrer öffentlichen Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung bieten. Gleichzeitig werden Networking und Zusammenarbeit zwischen Evaluierungsanbietern und Fachzentren in der EU unterstützt, einschließlich internationaler Organisationen wie der OECD.
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4.4. Stärkung der EBR-Governance
Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der russischen Invasion in die Ukraine auf die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme wurden bestimmte strukturelle Probleme noch dringlicher. Eine effektive Bewältigung dieser systemischen Herausforderungen erfordert langfristige Anstrengungen, die von enger Zusammenarbeit profitieren.
Zu den Prioritäten für eine solche Zusammenarbeit zählt die Bewältigung der Herausforderungen, die in diesem Fortschrittsbericht identifiziert werden (z. B. Förderung der Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel).
Die Konferenz zur Zukunft Europas legte Ideen für die Verbesserung der EU vor, darunter Vorschläge für zukunftsorientierte Maßnahmen, die voll und ganz im Einklang mit den EBR-Zielen stehen und am besten durch engere Zusammenarbeit gefördert werden können (z. B. Förderung der politischen Bildung in Europa als Beitrag zu einer bürgerlichen Identität, weitere Verbesserung von Informationsplattformen für die Bündelung und den Austausch von bildungsspezifischen Informationen).
Die Mitwirkung von Interessenträgern, einschließlich der Zivilgesellschaft, ist für die Umsetzung der EBR-Maßnahmen unerlässlich. Um die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die EU-weiten Bemühungen um die Vollendung des EBR zu verbessern, wird die Kommission ab 2023 Möglichkeiten innerhalb des Programms Erasmus+ sondieren, wie sich die finanzielle Förderung für eine engere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in der Bildungs- und Jugendpolitik erhöhen lässt. Die Kommission wird die Mobilisierung der Governance-Strukturen im strategischen EBR-Rahmen sowie die Konsolidierung des freiwilligen Ansatzes für engere Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern im Bildungsbereich unterstützen.
Um eine robustere Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Vollendung des EBR – auch durch die hochrangige Gruppe und ihren vor Kurzem eingerichteten Koordinierungsausschuss – sicherzustellen, schlägt die Kommission einen Reflexionsprozess zur Halbzeitüberprüfung vor, wie in Abschnitt 5.2 dargelegt. Im Rahmen dieser Reflexion kann untersucht werden, wie eine reformierte Governance und Zusammenarbeit auf EU-Ebene dazu beitragen können, neue und wiederkehrende Herausforderungen durch systemische Reformen zu bewältigen; dies wird zur Verwirklichung des EBR und zur Ermittlung von Bereichen beitragen, die von Anpassungen profitieren könnten. Die Wirksamkeit des Lernens voneinander wird ebenfalls diskutiert werden. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie ein solcher Lernprozess die EU-Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen sowie der Entwicklung zukunftsorientierter Maßnahmen durch eine bessere Politikgestaltung – gestützt auf eine optimierte komparative EU-Evidenzbasis sowie eine bessere Vermittlung der Ergebnisse auf EU-, nationaler und lokaler Ebene – stärker unterstützen kann.
4.5. Stärkung der geopolitischen Dimension des EBR
Die geopolitische Dimension des EBR gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der EBR hat sich als Motor für Reformen in anderen Ländern erwiesen und dient als globaler Qualitätsstandard; zahlreiche EBR-Maßnahmen (z. B. die Jean-Monnet-Maßnahmen, Zentren der beruflichen Exzellenz sowie Erasmus+-Lehrkräfteakademien) erreichen Länder und Teilnehmende außerhalb der EU, werben für die Attraktivität des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems Europas, motivieren Länder auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft und unterstützen sie bei der Transformation ihrer Bildungs-, Forschungs- und Innovationssysteme. Dieser Aspekt wird durch die
Global-Gateway-Strategie
sowie die globalen Investitionen der EU in Ziel 4 für nachhaltige Entwicklung, das eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle anstrebt, weiter unterstützt. Auch die Förderung von Lernmobilität und digitalem Wandel sowohl in der als auch durch die Bildung sowie von Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Gleichstellung der Geschlechter im Bildungswesen leisten in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag. Außerdem wurde dies durch eine Aufstockung der bildungsbezogenen Mittel des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt von 7 % auf 10 % sowie eine gestärkte internationale Dimension des Erasmus+-Programms (Erasmus Mundus) weiter ausgebaut. Erasmus Mundus ist inzwischen vollständig umgesetzt und verfügt über eine Mittelausstattung von insgesamt 2,2 Mrd. EUR.
Die gemeinsame Unterstützung des ukrainischen Bildungswesens durch die EU und die Mitgliedstaaten stellt unter Beweis, dass
„Team Europa“
rasch und effizient auf Krisen reagieren kann, und verdeutlicht den Mehrwert einer solchen informellen und freiwilligen Zusammenarbeit. Die Flexibilität des Erasmus+-Programms wurde auf beispiellose Weise ausgeweitet; auch im Rahmen seiner internationalen Dimension unterstützte das Programm die Integration von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Personal in die Bildungssysteme der EU. Die Kommission wird auch die Erholung des ukrainischen Bildungswesens unterstützen, einschließlich des Wiederaufbaus beschädigter ukrainischer Schulen. Aufbauend auf der Bildungsdimension der Global-Gateway-Initiative wird die Kommission weiter einen „Team Europa“-Ansatz unterstützen, um eine hochwertige Bildung in Partnerländern zu fördern, insbesondere im Hinblick auf den künftigen Wiederaufbau des ukrainischen Bildungssystems nach dem Krieg. Nachdem der Ukraine am 23. Juni 2022 der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt wurde, lud die Kommission die maßgeblichen Bildungsbehörden zur Teilnahme an den Arbeitsgruppen für den strategischen Rahmen des EBR ein; diese werden zu einer Verbesserung des Lernens voneinander und der anhaltenden Unterstützung im Kampf gegen die negativen Folgen beitragen, die die Invasion in die Ukraine auf das Bildungswesen des Landes gehabt hat.
Gemeinsam mit den Ländern des Westbalkans entwickelte die Kommission die Agenda für den Westbalkan in den Bereichen Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport
. Die Agenda ist darauf ausgerichtet, den Westbalkan näher an die EU heranzuführen, auch im Bereich der Bildung. Eine konkrete Maßnahme ist die Förderung einer starken Partnerschaft mit den Ländern des Westbalkans im Rahmen von Erasmus+; so soll Bildungsorganisationen und -einrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, an wichtigen strategischen Maßnahmen im Rahmen des Programms teilzunehmen, beginnend mit den Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“. Auch auf einer eher globalen Ebene wird die Arbeit fortgesetzt, um die wesentliche Rolle zu fördern, die EU-Hochschulen bei der Steigerung des weltweiten Einflusses der EU, bei der Förderung demokratischer Werte und bei der Kooperation für den Frieden spielen können. Die von Erasmus+ unterstützten Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ spielen in diesem Zusammenhang eine führende Rolle: Sie fördern europäische Werte und eine europäische Identität und revolutionieren die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsektors. Das Portal Studieren in Europa dient ebenfalls als zentrale Anlaufstelle für Öffentlichkeitsarbeit, Informationen und Ratschläge zum Thema „Studieren in Europa“. Das Portal leitet Besucherinnen und Besucher zu nationalen Websites zum Thema Hochschulbildung weiter, insbesondere durch die einzelnen Länderprofile, und stellt die Vorteile eines Studiums in Europa vor. Es ist ein konkretes Beispiel für den „Team Europa“-Ansatz; die Vernetzungsmaßnahmen, die unter seinem Zeichen organisiert werden, fördern das Peer-Learning und den Austausch bewährter Verfahren. Diese tragen dazu bei, in Partnerländern in aller Welt für den Studien- und Forschungsstandort Europa zu werben. Die Initiative „Studieren in Europa“, insbesondere ihre Vernetzungsaspekte, werden in Zukunft weiterentwickelt werden. Der Bildungsbereich ist nach wie vor eine Priorität bei der Zusammenarbeit der EU in der europäischen Nachbarschafts- und Erweiterungsregion; er profitiert von bilateralen und regionalen Fördermitteln, die im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sowie des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt bereitgestellt werden.
Mittel- und langfristig wird die Kommission Überlegungen mit den EU-Mitgliedstaaten zu einer weiteren Förderung eines koordinierten Ansatzes bei Bildungsinvestitionen in Partnerländern unterstützen, um „Team Europa“ als Vorbild und starken Bildungsmotor zu positionieren, sowohl auf Länder- und regionaler Ebene als auch global.
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
5.1. Wichtigste Feststellungen
Diese Bestandsaufnahme zeigt, dass die Entwicklung des EBR planmäßig verläuft: In den vergangenen zwei Jahren sind Fortschritte beim Abstecken von EBR-Initiativen, bei der Intensivierung von Zusammenarbeit und gemeinsamer Gestaltung sowie der Bereitstellung von Fördermitteln für nationale Reformen und Investitionen erzielt worden. Der EBR hat eine Agenda für Reformen, Investitionen und Zusammenarbeit für eine gerechtere, bessere und zukunftssichere Bildung für alle in Europa bereitgestellt. Einerseits ist die Umsetzung noch nicht weit genug fortgeschritten, um messbare Nachweise für die Wirkung der EBR-Maßnahmen, Governance-Reformen und EU-Finanzhilfen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorlegen zu können. Andererseits gibt es erste Hinweise auf eine gegenseitige Verstärkung von Initiativen in Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene, die dem gemeinsamen Engagement für den EBR und der europäischen Kooperation zu verdanken sind.
Die gestärkte Governance-Struktur präsentierte den EBR in Aktion und demonstrierte die effektive gemeinsame Führung auf nationaler und EU-Ebene bei der Intensivierung der Zusammenarbeit in Bezug auf Reformen und Maßnahmen zur Verwirklichung von EU-Zielvorgaben sowie die Fähigkeit, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Der gestärkte strategische Rahmen ermöglichte die Bündelung von Wissen und Ressourcen, den organisierten Austausch von bewährten Verfahren und die Umsetzung konkreter Lösungen. Durch die ehrgeizigen gemeinsamen Ziele für den EBR wurden die Zusammenarbeit und die Eigenverantwortung für gemeinsame Prioritäten gesteigert. Dies machte die allgemeine und berufliche Bildung zu einem gemeinsamen Anliegen auf der Grundlage gemeinsamer Interessen.
Obgleich die Trends bei mehreren EU-Zielvorgaben eine positive Aufwärtskonvergenz aufweisen – der Anteil früher Schulabgänge sinkt, während die Zahl tertiärer Bildungsabschlüsse sowie die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung steigen –, sind auch erhebliche Warnsignale erkennbar, die längerfristige systemische Bemühungen erfordern, um die Qualität und Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu optimieren. Die Kommission wird die Leistungsüberwachung auf EU-Ebene weiter verbessern, um so eine evidenzbasierte Politikgestaltung und das Lernen voneinander über die ermittelten tiefgreifenden Herausforderungen zu unterstützen. (Dies umfasst unter anderem die Förderung der Chancengleichheit in der Bildung und die Bewältigung des gravierenden Lehrkräftemangels in der EU.)
Die Ausrichtung auf Umsetzung, hochwertige Investitionen, Ausschöpfung und konsequente Überwachung wird für die kommenden Jahre entscheidend sein. Nach der Phase der Politikgestaltung von 2021-2022 und der Einleitung einer Reihe von EBR-Maßnahmen auf EU-Ebene sollte das Augenmerk nun auf Folgendes gerichtet werden: i) Folgemaßnahmen strategischer EBR-Initiativen auf nationaler Ebene, ii) hochwertige Investitionen durch die effektive Ausschöpfung von EU- und nationalen Ressourcen und iii) eine konsequente Überwachung der Fortschritte. Dies könnte zur Konsolidierung der systemischen Reformen beitragen, die die Mitgliedstaaten verfolgen, und sich positiv auf Lernende und Lehrkräfte auswirken. Die Arbeitsgruppen für den strategischen Rahmen des EBR und andere Foren der gemeinsamen Gestaltung, die die Entwicklungsarbeiten für den EBR unterstützen, können dabei eine Schlüsselrolle spielen; die aktive Mitwirkung aller Mitglieder sowie enge Verbindungen mit nationalen Entscheidungsprozessen sind für den Erfolg ausschlaggebend. Die Umsetzung der EBR-Ziele wird durch die Maßnahmen und Prioritäten des Erasmus+-Programms betreffend Mobilität, Zusammenarbeit und Politik weiter unterstützt.
5.2. Halbzeitüberprüfung
Dieser Fortschrittsbericht stellt den Beitrag der Kommission zur Halbzeitüberprüfung 2023 dar und hat das Ziel, Bilanz zu ziehen und die Dynamik, das Engagement und die Mitwirkung aller Beteiligten bei der Vollendung des EBR aufrechtzuerhalten.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die anderen Unionsorgane und die Interessenträger in der EU, einschließlich der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft, zur Teilnahme auf. Der Prozess des Zuhörens, des Dialogs und der gemeinsamen Reflexion wird alle Governance-Ebenen des strategischen Rahmens für den EBR mobilisieren und umfasst eine Veranstaltung zur Halbzeitüberprüfung mit dem Europäischen Parlament. Der Bildungsgipfel am 1. Dezember 2022 bietet die erste Gelegenheit für eine gemeinsame Reflexion aller Interessenträger.
Die Ergebnisse dieses Fortschrittsberichts weisen die Richtung für die wichtigsten Fragen, die während des Reflexionsprozesses zur Halbzeitüberprüfung diskutiert werden sollten; dabei können alle Akteure ihre eigenen Erfahrungen mit den jeweiligen Maßnahmen und Bemühungen zur Verwirklichung des EBR einbringen:
üErörterung der Leitaktionen und politischen Reformen zur Umsetzung gemeinsamer EBR-Ziele
üGemeinsame Gestaltung der verbliebenen strategischen EBR-Initiativen bis 2025
üUmsetzung der gestärkten Governance-Strukturen zur Unterstützung einer umfassenden Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Verwirklichung des EBR, unter anderem durch die hochrangige Gruppe und ihren vor Kurzem eingerichteten Koordinierungsausschuss, und Ermittlung möglicher Bereiche, in denen Anpassungen erforderlich sind
üGemeinsame Reflexion zu tiefgreifenden Herausforderungen und zukunftsorientierten Maßnahmen (auf Grundlage der Ergebnisse dieses Fortschrittsberichts und der Konferenz zur Zukunft Europas) wie: i) Stärkung von Chancengleichheit und Inklusion auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, ii) Verbesserung der Qualität durch Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel und die Stärkung der Attraktivität des Lehrberufs, iii) Förderung der politischen Bildung in Europa
üUntersuchung der Durchführbarkeit und des Mehrwerts weiterer EU-Zielvorgaben im Rahmen des EBR, insbesondere im Zusammenhang mit der Chancengleichheit, dem Lehrberuf und der Nachhaltigkeit
üUnterstützung politischer Reformen, Sicherstellung hochwertiger Investitionen und Förderung der europäischen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Politikgestaltung, um ermittelte tiefgreifende und zukunftsorientierte Herausforderungen durch regelmäßige Evaluierungen der Bildungspolitik zu bewältigen
üAusbau von Aktivitäten des wechselseitigen Lernens und ihre bedarfsgerechte Anpassung an die Mitgliedstaaten
üIntensivierung der Überwachung der Folgemaßnahmen strategischer EBR-Initiativen in den Mitgliedstaaten
Obgleich sich die Halbzeitüberprüfung 2023 darauf konzentriert, aus den ersten Jahren zu lernen und Dynamik und Engagement für den Zeitraum bis 2025 aufzubauen, wird die Kommission im Jahr 2023 auch eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlichen und eine Politikbewertung zum EBR einleiten. Diese werden die Evidenzbasis für den vollständigen Bericht zum EBR im Jahr 2025 verbessern.
Wie in der
Entschließung zu einem strategischen Rahmen für den EBR
dargelegt, wird der Rat „auf der Grundlage dieser Bewertung [...] den strategischen Rahmen – einschließlich der EU-Zielvorgaben, der Lenkungsstruktur und der Arbeitsmethoden – überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen für den zweiten Zyklus [2026-2030] vornehmen, um ihn an die Realität und die Bedürfnisse des europäischen Bildungsraums oder andere wichtige Entwicklungen in der Europäischen Union anzupassen“.