Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Litauens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Litauens 2022
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen – durch die Union finanzierten – fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wurde gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 am [XX]. Juni 2022 angepasst.
(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Litauen nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 5. April 2022 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert werden und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.
(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, beispielsweise durch steigende Energie- und Lebensmittelpreise und schlechtere Wachstumsaussichten. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt. Für Litauen wird außerordentliche Unterstützung im Rahmen der Initiative CARE (Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa) und durch zusätzliche Vorfinanzierungen im Rahmen von ReactEU (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) bereitgestellt, um den Aufnahme- und Integrationsbedarf der aus der Ukraine fliehenden Menschen schnellstmöglich decken zu können.
(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.
(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der anhaltenden Lieferkettenprobleme rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.
(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Stabilitätsprogramm 2021 wird der finanzpolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der durch nicht rückzahlbare Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen. Neben dem finanzpolitischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.
(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. Ausgehend von den makroökonomischen Aussichten in der Winterprognose 2022 stellte die Kommission fest, dass es angemessen wäre, von einem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs in den Jahren 2020-2022 zu einem weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs im Jahr 2023 überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.
(8)Was die haushaltspolitischen Leitlinien vom 2. März 2022 betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der größeren Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der gegenüber der Winterprognose höheren Inflation Rechnung. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen der haushaltspolitischen Reaktion die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft finanziell besonders schwacher Haushalte gestützt werden, um durch gezielte und befristete Maßnahmen die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.
(9)Am 14. Mai 2021 legte Litauen der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf dessen Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 20. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Litauens an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Litauen in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.
(10)Am 27. April 2022 übermittelte Litauen sein nationales Reformprogramm 2022 und am 29. April 2022 sein Stabilitätsprogramm 2022 gemäß der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Frist. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung von Litauen über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.
(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Litauen 2022. Darin werden die Fortschritte Litauens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Litauens anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus Russlands Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Litauens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(12)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV. In diesem Bericht wird die Haushaltslage Litauens erörtert, da sein gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2022 voraussichtlich den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP übersteigen wird. Dem Bericht zufolge wurde das Defizitkriterium nicht erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 hat die Kommission nicht vorgeschlagen, im Frühjahr 2022 neue Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten, und sie wird im Herbst 2022 erneut prüfen, ob die Einleitung solcher Defizitverfahren geboten ist.
(13)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Litauen, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern. Ferner empfahl er Litauen, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Litauens 2021 von 7,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 1,0 % im Jahr 2021 zurück. Die fiskalpolitische Reaktion Litauens unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 3,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,8 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Litauen 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 beschlossenen diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet. Gleichzeitig waren einige der von der Regierung im Zeitraum 2020-2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen nicht befristet und wurden nicht durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert; dabei handelte es sich hauptsächlich um eine höhere Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 44,3 % des BIP.
(14)Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist realistisch. Die Regierung geht von einem Wachstum des realen BIP um 1,6 % im Jahr 2022 und um 2,5 % im Jahr 2023 aus. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem Wachstum des realen BIP von 1,7 % im Jahr 2022 und 2,6 % im Jahr 2023 aus. In ihrem Stabilitätsprogramm 2022 geht die Regierung davon aus, dass das öffentliche Gesamtdefizit 2022 auf 4,9 % des BIP steigen und 2023 auf 2,4 % des BIP zurückgehen wird. Der Anstieg des Defizits im Jahr 2022 ist in erster Linie auf Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der hohen Energiepreise, zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte und zur Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen aus der Ukraine zurückzuführen. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 auf 43,3 % zurückgehen und 2023 stabil bleiben. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 4,6 % bzw. 2,3 % des BIP aus. Dies steht im Einklang mit dem im Stabilitätsprogramm 2022 prognostizierten Defizit. In ihrer Frühjahrsprognose 2022 geht die Kommission von einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 42,7 % im Jahr 2022 und von 43,1 % im Jahr 2023 aus.
Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission liegt das geschätzte potenzielle Wirtschaftswachstum mittelfristig (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) bei 3,2 %. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Litauens einen Schub verleihen können.
(15)2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 2,8 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,2 % im Jahr 2022 gerechnet wird. Das öffentliche Defizit wird von den Maßnahmen beeinflusst, die ergriffen wurden, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise entgegenzuwirken; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 1,2 % des BIP und für 2023 auf 0,0 % des BIP geschätzt. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Subventionen für Gas- und Stromunternehmen, einen Ausgleich der Mehrwertsteuer auf Wärmeenergie und eine breitere Anwendung anderer Formen des Ausgleichs für Wärmeenergie. Diese Maßnahmen sind laut Ankündigung zumeist befristeter Art. Sollten die Energiepreise aber auch 2023 hoch bleiben, könnten einige von diesen Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen sind nicht zielgerichtet, insbesondere die Subventionen für Gas- und Stromunternehmen und der Ausgleich der Mehrwertsteuer auf Wärmeenergie. Das öffentliche Defizit wird auch von den Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine beeinflusst, die in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 und 2023 auf 0,2 % des BIP projiziert werden, sowie von der Erhöhung der Verteidigungsausgaben um 0,5 % des BIP in den Jahren 2022 und 2023.
(16)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Litauen, im Jahr 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs einschließlich des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses beizubehalten und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Rat empfahl Litauen ferner, das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Überdies empfahl er Litauen – wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen –, eine Finanzpolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen, um das Wachstumspotenzial zu steigern.
(17)Für 2022 wird laut Frühjahrsprognose der Kommission 2022 unter Berücksichtigung der in Litauens Stabilitätsprogramm 2022 enthaltenen Informationen davon ausgegangen, dass der finanzpolitische Kurs, wie vom Rat empfohlen, stützend bei -4,2 % des BIP liegen wird. Litauen sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,5 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,3 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten. Daher plant Litauen, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 3,2 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasst die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (1,2 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,2 % des BIP), während u. a. zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte (zusätzliche Erhöhung der Renten, des Kindergeldes, der Sozialhilfe und des Einkommensteuerfreibetrags) den Projektionen zufolge ebenfalls zu einem Anstieg der laufenden Nettoausgaben um 0,4 % des BIP führen werden. Somit hält Litauen den Schätzungen der Kommission zufolge den Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 nicht ausreichend unter Kontrolle.
(18)Für 2023 wird der finanzpolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit 1,5 % des BIP veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass Litauen im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich 2023 voraussichtlich um 0,4 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,5 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs leisten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 1,5 BIP-Prozentpunkten zum finanzpolitischen Gesamtkurs leisten wird. Dazu gehören auch die Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung des Anstiegs der Energiepreise (1,2 % des BIP) sowie weitere Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP).
(19)Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll das öffentliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 1,3 % und bis 2025 auf 1,0 % zurückgehen. Während der Programmlaufzeit soll das gesamtstaatliche Defizit also unter 3 % des BIP bleiben. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2025 sinken, und zwar auf 42,6 % im Jahr 2024 und auf 42,5 % im Jahr 2025. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig gering zu sein.
(20)Im Scoreboard zum öffentlichen Auftragswesen 2020 wurden einige Engpässe im öffentlichen Auftragswesen in Litauen festgestellt: eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen Einkaufsorganisationen, wenige oder gar keine Teilnehmer an Ausschreibungen und eine übermäßige Konzentration auf das Preiskriterium. Eine Ausweitung der laufenden Bemühungen zur Förderung der gemeinsamen Auftragsvergabe von Kommunen, sodass die Reform auch die zentralstaatliche Ebene einschließt, würde dazu beitragen, bewährte Verfahren zu entwickeln und zu verbreiten und die allgemeine Effizienz und Wirksamkeit der Verfahren zu verbessern. Dies würde auch zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen.
(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Litauen sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Der Plan ist stark auf Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung und des ökologischen Wandels, zur Gewährleistung der Qualität und Effizienz der Gesundheitsdienste, zur Verbesserung des Sozialschutzes, zur Priorisierung von Bildung und Innovation und zur Steigerung der Wirksamkeit des öffentlichen Sektors ausgerichtet.
(22)Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Litauens dürften der ökologische und der digitale Wandel gefördert werden. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 37,8 % der Gesamtmittelausstattung des Plans Litauens, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 31,5 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Litauen dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.
(23)Die Kommission hat die Partnerschaftsvereinbarungmit Litauen am 22. April 2022 genehmigt. Litauen hat das kohäsionspolitische Programm am 21. März 2022 vorgelegt. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 hat Litauen die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigt. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.
(24)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Litauen mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die die medizinische Grundversorgung und die Gesundheitsvorsorge, Mängel bei der Planung und Erbringung sozialer Dienstleistungen sowie das Fehlen einer Strategie in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau betreffen. Die hohe Zahl der vermeidbaren Krankenhauseinweisungen und die hohe vermeidbare Sterblichkeit zeigen, dass in der litauischen Gesundheitsversorgung mehr Präventivmaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus schränken der Mangel an Angehörigen der Gesundheitsberufe und deren ungleiche Verteilung den Zugang zur medizinischen Grundversorgung ein. Neben den im Aufbau- und Resilienzplan Litauens aufgeführten Gesundheitsreformen und -investitionen ist es auch erforderlich, die medizinische Grundversorgung und die Gesundheitsvorsorge weiter zu stärken. Die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien und anderen öffentlichen Stellen und eine nur lückenhafte Ermittlung des Bedarfs behindern eine integrierte Bereitstellung sozialer Dienstleistungen. Die Dienstleistungen sind zudem nicht ausreichend auf die Bedürfnisse Arbeitsloser zugeschnitten. Litauens Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau liegen mit 10,31 EUR pro Einwohner (zu konstanten Preisen von 2010) gegenüber einem EU-Durchschnitt von 101,58 EUR im Jahr 2019 deutlich unter dem EU-Durchschnitt, was zu anhaltenden Engpässen und langen Wartelisten führt. Auch die Qualität der bereitgestellten Sozialwohnungen muss verbessert werden. Der Aufbau- und Resilienzplan enthält wichtige Maßnahmen wie eine Reform der Mindesteinkommensregelung und des Steuer- und Sozialleistungssystems sowie die Ausweitung des Arbeitslosenversicherungsschutzes. Diese Maßnahmen dürften nach ihrer Umsetzung dazu beitragen, einige der zentralen Herausforderungen im Bereich des Sozialschutzes anzugehen. Neben den im Plan enthaltenen Maßnahmen sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die Planung, Qualität und Wirksamkeit der sozialen Dienstleistungen zu verbessern und dem Mangel an Sozialwohnungen und deren unzureichender Qualität zu begegnen.
(25)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.
(26)Litauen ist hinsichtlich seiner Energieversorgung in hohem Maße von Einfuhren abhängig; so importiert das Land etwa zwei Drittel seines Bruttostrombedarfs und den Großteil seines Erdöl- und Erdgasbedarfs. Erdöl und Erdgas machen drei Viertel des Energiemixes des Landes aus. Bis zu Russlands Invasion in die Ukraine wurden Erdöl und Erdgas überwiegend aus Russland eingeführt. Im Jahr 2020 stammten 42 % der Erdgasimporte Litauens aus Russland (was weitgehend dem EU-Durchschnitt von 44 % entspricht) und 73 % seiner Rohölimporte (was über dem EU-Durchschnitt von 26 % liegt). Die Energienachfrage wird durch eine große Verkehrsflotte bestimmt, wobei der öffentliche Verkehr und der Schienenverkehrt nach wie vor unzureichend genutzt werden, sowie durch einen großen Bestand an energieineffizienten Gebäuden und sehr energieintensive Industriezweige, auf die 67 % des gesamten Gasverbrauchs entfallen. Zusätzliche Anstrengungen zur Verringerung der Energieintensität in diesen Wirtschaftszweigen durch die Förderung des industriellen Wandels, einschließlich innovativer Produktionsverfahren, und die weitere Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen würden die Abhängigkeit Litauens von Energieimporten insgesamt verringern. Litauen hat seine Energieversorgungssicherheit erheblich verbessert, indem es Strom- und Erdgasverbindungen zu benachbarten Mitgliedstaaten aufgebaut und ein Terminal für verflüssigtes Erdgas in Klaipėda errichtet hat. Insgesamt muss Litauen seine Bemühungen um eine stärkere regionale Zusammenarbeit mit seinen Nachbarstaaten fortsetzen, um weitere Erdgasimporte und die effiziente Nutzung regionaler Infrastrukturen zu koordinieren. In diesem Zusammenhang werden die seit dem 1. Mai 2022 betriebene Gasverbindungsleitung zu Polen (GIPL) und der Ausbau anderer Gasverbindungsleitungen zu benachbarten Mitgliedstaaten dazu beitragen, die Energieversorgung in der Region zu sichern. Trotzdem sollten die Vollendung der laufenden Synchronisierung mit dem europäischen kontinentalen Stromnetz, die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die Anbindung an Nachbarmitgliedstaaten und gemeinsame Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien politische Prioritäten bleiben. Es wird empfohlen, neue Gasinfrastruktur- und Netzinvestitionen möglichst zukunftssicher zu gestalten, damit sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen und somit langfristig nachhaltig sind. Litauens Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie die Steigerung des Anteils der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie und der Energieeffizienz müssen ambitionierter gestaltet werden, um den Zielen des Pakets „Fit für 55“ zu entsprechen.
(27)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Litauen im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Litauen den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
(28)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.
(29)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets umzusetzen. Für Litauen spiegelt sich dies insbesondere in den nachstehenden Empfehlungen 1 und 2 wider.
EMPFIEHLT, dass Litauen 2022 und 2023
1.dafür sorgt, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen; die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anpasst; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von REPowerEU und anderen EU-Mitteln; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen; die gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge auf zentralstaatlicher und kommunaler Ebene fördert;
2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Verhandlungen mit der Kommission über die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 rasch abschließt, um mit deren Umsetzung beginnen zu können;
3.die medizinische Grundversorgung und die Gesundheitsvorsorge verbessert; die Fragmentierung bei der Planung und Erbringung sozialer Dienstleistungen verringert und deren Personalisierung und Verknüpfung mit anderen Dienstleistungen verbessert; den Zugang zu und die Qualität von Sozialwohnungen verbessert;
4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt verringert, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt wird, die Energieeffizienz und die Dekarbonisierung der Industrie, des Verkehrs und von Gebäuden vorangetrieben und ausreichende Kapazitäten für Energieverbundnetze gewährleistet werden.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident