Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Kroatiens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Kroatiens 2022
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, [wurde] gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2411 am [XX] Juni 2022 angepasst.
(2)Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der im Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto bekräftigten gemeinsamen Verpflichtung Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Kroatien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission den Vorschlag für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 an, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert wird und der am 14. März 2022 vom Rat angenommen wurde.
(3)Russlands Invasion der Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, unter anderem die Energie- und Lebensmittelpreise steigen lassen und die Wachstumsaussichten verschlechtert. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwachen Haushalte, die unter Energiearmut leiden. Des Weiteren erlebt die EU einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 erstmals die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zur Anwendung und wurde aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der EU sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt.
(4)Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Jahren 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls weitere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage des geänderten Plans formuliert wurden.
(5)Die allgemeine Ausweichklausel ist seit März 2020 aktiviert. In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 vertrat die Kommission die Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellose Anstiegs der Energiepreise und der anhaltenden Lieferkettenprobleme rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.
(6)Im Einklang mit dem Ansatz in der Stellungnahme des Rates vom 18. Juni 2021 zum Konvergenzprogramm 2021 wird der haushaltspolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) ohne durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen und einschließlich der durch nicht rückzahlbaren Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen. Neben dem haushaltspolitischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und durch die COVID-19-Krise bedingte befristete Sofortmaßnahmen) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.
(7)Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. Ausgehend von den makroökonomischen Aussichten in der Winterprognose 2022 stellte die Kommission fest, dass es angemessen wäre, 2023 von einem insgesamt stützenden haushaltspolitischen Kurs der Jahre 2020-2022 zu einem weitgehend neutralen haushaltspolitischen Kurs überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien bei Bedarf, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.
(8)Hinsichtlich der am 2. März 2022 vorgestellten haushaltspolitischen Leitlinien berücksichtigen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 die verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten, die zunehmende Unsicherheit und weitere Abwärtsrisiken sowie die gegenüber der Winterprognose höhere Inflation. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen der haushaltspolitischen Reaktion die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft finanziell besonders schwacher Haushalte gestützt werden, um durch gezielte und befristete Maßnahmen die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen anpassen kann, und sie muss nach Ländern differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage – auch im Hinblick auf die Anfälligkeit für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine – zu berücksichtigen ist.
(9)Am 14. Mai 2021 legte Kroatien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 20. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Kroatien in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.
(10)Am 28. April 2022 legte Kroatien im Einklang mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein nationales Reformprogramm 2022 und am 29. April 2022 sein Konvergenzprogramm 2022 vor. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung Kroatiens über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.
(11)Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Kroatien 2022. Darin wurden die Fortschritte Kroatiens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat 2019, 2020 und 2021 angenommen hat, bewertet und eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans durch Kroatien vorgenommen, die auf dem ARF-Scoreboard aufbaut. Basierend auf dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der russischen Invasion der Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Kroatiens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(12)Die Kommission nahm eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Kroatien vor, deren Ergebnisse am 23. Mai 2022 veröffentlicht wurden. In ihrer Analyse gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Kroatien keine makroökonomischen Ungleichgewichte mehr bestehen. Insbesondere wurden bedeutende Fortschritte bei der Verringerung der privaten Verschuldung und der Nettoauslandsverbindlichkeiten erzielt, während der gesamtstaatliche Schuldenstand nach wie vor hoch ist, aber den Abwärtskurs wieder aufgenommen hat, der vor der Pandemie zu deutlichen Verbesserungen führte.
(13)Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat Kroatien, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern. Ferner empfahl er Kroatien, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Kroatiens 2021 von 7,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,9 % im Jahr 2021 zurück. Die fiskalpolitische Reaktion Kroatiens unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Soforthilfemaßnahmen von 3,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,1 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Kroatien 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 verabschiedeten diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Gleichzeitig waren einige der von der Regierung im Jahr 2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen weder befristet noch wurden sie durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert; sie bestanden hauptsächlich in einer Senkung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer in Höhe von insgesamt 0,5 % des BIP. Nach den von Eurostat validierten Daten belief sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2021 auf 79,8 % des BIP.
(14)Das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist 2022 verhalten und in der Folge positiv. Die Regierung geht von einem Wachstum des realen BIP um 3,0 % im Jahr 2022 und um 4,4 % im Jahr 2023 aus. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 von einem höheren realen BIP-Wachstum von 3,4 % im Jahr 2022 und einem geringeren Wachstum von 3,0 % im Jahr 2023 aus, wobei die Differenz hauptsächlich auf eine geringere Erwartung der kroatischen Behörden in Bezug auf das Wachstum des realen Verbrauchs der privaten Haushalte für 2022 zurückzuführen ist. In ihrem Konvergenzprogramm 2022 rechnet die Regierung mit einem leichten Rückgang des Gesamtdefizits auf 1,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2023 gegenüber 2,8 % im Jahr 2022. Der leichte Rückgang im Jahr 2022 ist in erster Linie auf das Wirtschaftswachstum und die Aufhebung der meisten Sofortmaßnahmen zurückzuführen. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 auf 76,2 % sinken und 2023 weiter auf 71,7 % des BIP zurückgehen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 2,3 % bzw. 1,8 % des BIP aus. Dies ist niedriger als das für 2022 projizierte Defizit und höher als das im Konvergenzprogramm für 2023 projizierte Defizit, was in erster Linie auf ein niedrigeres Ausgabenniveau zurückzuführen ist, das die Kommission 2022 für Bruttoanlageinvestitionen und andere Ausgaben erwartet. Darüber hinaus führt die Kommissionsprognose zu einer etwas geringeren Verschiebung sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben, die auf unterschiedliche Inflationsaussichten zurückzuführen ist. Die Projektion der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission gelangt zu einer geringeren gesamtstaatlichen Schuldenquote von 75,3 % im Jahr 2022 und einer höheren Quote von 73,1 % im Jahr 2023.
Auf Grundlage der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission liegt das geschätzte potenzielle Wirtschaftswachstum mittelfristig (im Zehn-Jahres-Durchschnitt) bei 2,2 %. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Kroatiens einen Schub verleihen können.
(15)2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Soforthilfemaßnahmen von 2,1 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,4 % im Jahr 2022 gerechnet wird. Das öffentliche Defizit 2022 wird von den Maßnahmen beeinflusst, die ergriffen wurden, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise entgegenzuwirken; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,4 % des BIP und für 2023 auf 0,2 % des BIP geschätzt. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um soziale Transferleistungen für ärmere Haushalte, die Unterstützung von Unternehmen und Kürzungen bei indirekten Steuern auf den Energieverbrauch. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um befristete Maßnahmen. Sollten die Energiepreise aber auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen sind nicht zielgerichtet, insbesondere die allgemeinen Kürzungen bei den indirekten Energiesteuern. Das öffentliche Defizit wird auch von den Kosten für den vorübergehenden Schutz Vertriebener aus der Ukraine beeinflusst, die nach der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission im Jahr 2022 bei 0,1 % des BIP und 2023 bei 0,1 % des BIP liegen dürften.
(16)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Kroatien, im Jahr 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs einschließlich des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses beizubehalten und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Der Rat empfahl Kroatien ferner, den Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Überdies empfahl er Kroatien – wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen –, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten und gleichzeitig zur Steigerung des Wachstumspotenzials die Investitionen zu erhöhen.
(17)Für 2022 wird laut Frühjahrsprognose der Kommission 2022 unter Berücksichtigung der in Kroatiens Konvergenzprogramm 2022 enthaltenen Informationen davon ausgegangen, dass der haushaltspolitische Kurs, wie vom Rat empfohlen, unterstützend bei -1,8 % des BIP liegen wird. Kroatien sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,5 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen expansiven Beitrag von 0,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Daher plant Kroatien, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 1,0 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasst die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,4 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP), während höhere Ausgaben für Intermediärverbrauch, die teilweise den Anstieg der Inflation wiederspiegeln, den Projektionen zufolge ebenfalls zum Anstieg der laufenden Nettoausgaben beitragen werden. Daher hält Kroatien den Schätzungen der Kommission zufolge den Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 nicht ausreichend unter Kontrolle.
(18)Für 2023 wird der haushaltspolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit -0,7 % des BIP veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass Kroatien Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Mittel finanzierten Ausgaben wird sich im Vergleich zu 2022 voraussichtlich um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen leicht expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von -0,2 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Gesamtkurs leisten wird. Dabei sind auch die Auswirkungen des Auslaufens einiger Maßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiepreise (0,2 % des BIP) berücksichtigt. Daher hängt der weitgehend neutrale Beitrag national finanzierter laufender Ausgaben teilweise davon ab, dass die Maßnahmen, die den Auswirkungen des derzeitigen Anstiegs der Energiepreise entgegenwirken sollen, wie geplant auslaufen.
(19)Dem Konvergenzprogramm 2022 zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 1,6 % des BIP und bis 2025 auf 1,2 % des BIP zurückgehen. Daher soll das gesamtstaatliche Defizit bis 2025 weiterhin die Marke von 3 % des BIP unterschreiten. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2025 sinken, und zwar auf 68,9 % im Jahr 2024 bzw. auf 66,9 % im Jahr 2025. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig mittelschwer zu sein.
(20)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 durchgeführt werden sollen. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Kroatien sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Plans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat.
(21)In dem Plan werden insbesondere die länderspezifischen Empfehlungen mit Reformen zur Stärkung des Haushaltsrahmens, aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und einer Bildungsreform zur Verbesserung des Zugangs zur Bildung und der Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der Bildung umgesetzt. Die Herausforderungen, vor denen das kroatische Gesundheitssystem steht, werden durch Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz, Qualität, Zugänglichkeit und finanziellen Tragfähigkeit angegangen, Bereiche, die von der COVID-19-Pandemie besonders stark betroffen waren. Darüber hinaus trägt der Plan den länderspezifischen Empfehlungen in diesen Bereichen Rechnung, indem er die Dekarbonisierung des Energiesektors vorantreibt, die Energieeffizienz insgesamt erhöht und Investitionen in nachhaltige Verkehrs- und Digital-Infrastrukturen und Dienstleistungen konzentriert. Schließlich enthält der Plan weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems, zur Verhütung, Aufdeckung und Verhinderung von Korruption, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Förderung von Investitionen in Forschung und Innovation sowie deren politischer Relevanz.
(22)Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens dürften der ökologische und der digitale Wandel gefördert werden. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 40,3 % der Gesamtmittelausstattung des Plans Kroatiens, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 20,4 % ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Kroatien dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Plan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.
(23)Kroatien hat die Partnerschaftsvereinbarung und andere Programmunterlagen der Kohäsionspolitik noch nicht vorgelegt. Entsprechend der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 wird Kroatien die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung 2021–2027 der Kohäsionsfondsmittel berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.
(24)Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck werden im Dialog mit den Mitgliedstaaten optimal geeignete Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene ermittelt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.
(25)Kroatien hat sich zu einem Kohleausstieg bei der Stromproduktion bis zum Jahr 2033 verpflichtet. Im Jahr 2020 erreichte Kroatien einen Anteil von 28 % an Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch und lag damit über dem Zielwert von 20 %. Kroatien muss die Dekarbonisierungsbemühungen, auch in der Industrie, beschleunigen, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Russland verringern und Maßnahmen ergreifen, um die Integration in den Binnenmarkt zu fördern. Im Jahr 2021 machten die Einfuhren von russischem Gas 22 % der gesamten Erdgasversorgung aus, während 57 % über das neue Terminal für Flüssigerdgas (LNG) eingeführt wurden (das seit Anfang 2021 betrieben wird). Erdgas und Öl machen 30,3 % bzw. 33,7 % des kroatischen Energiemixes aus. Es wird empfohlen, eventuelle neue Gasinfrastruktur- und Netzinvestitionen möglichst zukunftssicher zu gestalten, d. h. dafür zu sorgen, dass sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen, um so ihre Nachhaltigkeit langfristig zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die Entwicklung erneuerbarer, sicherer und erschwinglicher Energie besteht nach wie vor ein erhebliches Potenzial im Bereich der Wind- und Solarenergie, die rund 2,1 % des Energiemixes ausmachen (mit einem Anteil von 13 % bzw. 1 % an der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität) sowie im Bereich geothermischer Energiequellen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz des Energiesystems, der Versorgungssicherheit und der Marktintegration aufgeführt: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, Unterstützung der Entwicklung von Energiegemeinschaften und Vorziehen von Investitionen in erneuerbare Energien, auch durch Haushalte und Kleinbetriebssysteme.
Weitere Modernisierungen der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze werden erforderlich sein, um den ökologischen Wandel zu unterstützen, während Investitionen in die Stromspeicherung von entscheidender Bedeutung für das Management eines Energiesystems mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sein werden. Verbesserungen sind auch im Wärme- und Kältesektor erforderlich, insbesondere durch den Übergang von fossilen Fernwärme- und privaten Heizsystemen zu erneuerbaren Energiequellen, direkt oder durch Stromerzeugung.
(26)Im Bereich der Energieeffizienz sind Maßnahmen erforderlich, um die Renovierung des Gebäudebestands, die Versorgung mit energieeffizienten Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen, und den Austausch von Gas- und Ölkesseln durch Wärmepumpen und andere effizientere und umweltfreundlichere Lösungen voranzutreiben. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Abhängigkeit des kroatischen Verkehrssektors vom Erdöl zu verringern, insbesondere durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und dessen weitere Ökologisierung, den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme, den Ausbau von Ladestationen für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge und den generellen Einsatz dieser Antriebe im Verkehr, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur und den verstärkten Einsatz emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge. Im Einklang mit dem Ziel „Fit für 55“ müssen die Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie Steigerung des Anteils der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie und der Energieeffizienz ambitionierter gestaltet werden.
(27)Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Kroatien im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Kroatien den Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
(28)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Konvergenzprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.
(29)Am 10. Juli 2020 wurde die Kuna zur Vorbereitung auf die Einführung des Euro in den europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II) aufgenommen. Um die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu wahren und ein hohes Maß an nachhaltiger wirtschaftlicher Konvergenz zu erreichen, haben sich die kroatischen Behörden verpflichtet, spezifische politische Maßnahmen in den Bereichen Bekämpfung der Geldwäsche, Geschäftsumfeld, Politikgestaltung im öffentlichen Sektor und im Justizwesen umzusetzen. Die Fortschritte Kroatiens bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Einführung des Euro werden in den Konvergenzberichten 2022 der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank bewertet —
EMPFIEHLT, dass Kroatien 2022 und 2023
1.dafür sorgt, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen; die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anpasst; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit ausweitet, auch durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität, von RePowerEU und anderen EU-Mitteln; für die Zeit nach 2023 eine Finanzpolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen;
2.seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik für 2021–2027 übermittelt, um die Verhandlungen mit der Kommission abschließen und mit ihrer Umsetzung beginnen zu können;
3.die Einfuhr fossiler Brennstoffe diversifiziert und die Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert; den Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf Wind-, Solar- und geothermische Energiequellen zu legen ist, unter anderem durch die Erzeugung erneuerbarer Energie in Kleinanlagen und die Entwicklung von Energiegemeinschaften, vor allem durch die Straffung der Verfahren für behördliche Zulassungen und Genehmigungen; die Stromübertragungs- und -verteilungsnetze weiter modernisiert und in die Stromspeicherung investiert; die Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs durch Verbesserung der Energieeffizienz, vor allem in Wohngebäuden, intensiviert, und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Wärme- und Verkehrssektor verringert.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident