EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.6.2022
COM(2022) 318 final
BERICHT DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021
BERICHT DER KOMMISSION
AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021
1.Allgemeines
Das Programm „Pericles IV“ (im Folgenden „Programm“) ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es ersetzt das Programm „Pericles 2020“, das sich über den Zeitraum 2013-2020 erstreckte, sowie das Programm „Pericles“, das im Zeitraum 2002-2013 durchgeführt wurde. Das Programm wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 eingerichtet. Mit der Verordnung (EU) 2021/1696 des Rates vom 21. September 2021 wurde der Anwendungsbereich des Programms auf die bis dahin nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgeweitet. Die Laufzeit des Programms wurde in der Verordnung (EU) Nr. 2021/840 bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Nach Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit diesem Jahresbericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung für das Jahr 2021 nach. Der Bericht enthält Informationen über die Mittelbindungen und die Durchführung des Programms „Pericles IV“ im Jahr 2021 sowie über die Durchführung von Maßnahmen im Jahr 2021, für die im Rahmen der Vorgängerprogramme Mittelbindungen vorgenommen worden waren.
2.Übersicht über die Mittelbindungen im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2021
Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms im Jahr 2021 beliefen sich auf 834 082 EUR, die aus der Haushaltslinie 06.030100 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2021 finanziert wurden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 834 082 EUR gebunden, was 100 % der Gesamtmittel entspricht. Die Durchführung des Programms erfolgt über kofinanzierte Maßnahmen (Finanzhilfen) der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch unmittelbar von der Kommission durchgeführte Maßnahmen („Maßnahmen der Kommission“). Um die Durchführung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten noch weiter zu fördern, wurden im Jahr 2021 140 106,70 EUR aus den für „Maßnahmen der Kommission“ vorgesehenen Mitteln auf das Budget für Finanzhilfen übertragen.
Bei der Durchführung des Programms wird dem Engagement der Mitgliedstaaten und der Kommission für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung Rechnung getragen. Dank der Beratungen über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 100 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2021 gebunden werden. Im Rahmen des Programms wurden alles in allem neun Projekte finanziert. Insgesamt wurden fünf von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beantragte Finanzhilfen bewilligt. Darüber hinaus wurden vier Maßnahmen der Kommission finanziert, von denen zwei administrativer Art sind, nämlich die Studie für die Abschlussbewertung des Programms „Pericles 2020“ und die Verpflichtung zur Deckung der jährlichen Kosten für die Nutzung des eGrants-Instruments, eines vollständig elektronischen (papierlosen) Verwaltungssystems für Finanzhilfen.
Die Maßnahmen der Kommission wurden im Jahr 2021 durchgeführt, während sämtliche Finanzhilfen entweder physisch im Jahr 2022 und später durchgeführt oder – je nach epidemiologischer Entwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – nach Möglichkeit in virtuelle oder hybride Maßnahmen umgewandelt werden.
Abbildungen I und II: Art der finanzierten Maßnahmen und Zahl der Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2021, siehe Anhang I)
Es sei darauf hingewiesen, dass Italien, Deutschland und Spanien, also diejenigen Mitgliedstaaten, die am stärksten von Eurofälschungen betroffen sind, dieses Jahr erneut Pericles-Finanzhilfen erhalten haben. Darüber hinaus hat auch Portugal im Jahr 2021 im Rahmen des Programms Finanzhilfen erhalten. All diese Anstrengungen tragen zum Schutz des Euro vor Fälschungen bei, was auch allen anderen Mitgliedstaaten zugutekommt.
Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2021 Mittel gebunden wurden, handelt es sich um vier fachliche Schulungen, zwei Konferenzen, eine Personalaustauschmaßnahme, eine Studie und die jährliche Gebühr für eGrants. Die Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU stattfinden. Der regionale Ansatz des Programms wurde seit dem Programmbeginn verstärkt, indem Maßnahmen auch in Weltregionen durchgeführt wurden, die für die Bekämpfung von Fälschungen besonders wichtig sind.
3.Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2021
Überblick
In diesem Abschnitt wird die Durchführung aller über „Pericles“ finanzierten Maßnahmen im Kalenderjahr 2021 analysiert. Er umfasst daher die Durchführung von Maßnahmen, für die im Rahmen von „Pericles IV“ für 2021 Mittel gebunden worden waren (vier Maßnahmen der Kommission), sowie von Maßnahmen, für die im Rahmen von „Pericles 2020“ Mittel gebunden worden waren (sechs Finanzhilfen). Dies zeugt von der konzeptionellen Kontinuität des Programms und spiegelt die Wirksamkeit des Programms „Pericles“ zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung durch jährlich durchgeführte Maßnahmen wider.
Die weltweite COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur sozialen Distanzierung und Reisebeschränkungen haben die Durchführung des Programms „Pericles“ im Jahr 2021 weiterhin beeinträchtigt. Infolgedessen wurden mehrere Maßnahmen, die in physischer Form hätten durchgeführt werden sollen, in digitale oder hybride Maßnahmen umgewandelt, was die wirksame Durchführung des Programms aufrechterhalten hat.
Im Jahr 2021 wurden zehn aus dem Programm „Pericles“ finanzierte Maßnahmen durchgeführt, darunter:
·die vollständige Durchführung von vier Finanzhilfe-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten: diese Maßnahmen wurden von Kroatien, Spanien, Bulgarien bzw. Italien in physischer, digitaler oder hybrider Form durchgeführt;
·die vollständige Durchführung von vier Finanzhilfe-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten: diese Maßnahmen wurden von Kroatien, Spanien, Bulgarien bzw. Italien in physischer, digitaler oder hybrider Form durchgeführt;
·die vollständige Durchführung von vier von der Kommission in Auftrag gegebenen Maßnahmen.
Die oben genannten Maßnahmen umfassen fünf Konferenzen, zwei fachliche Schulungen, einen Personalaustausch, die Studie für die Abschlussbewertung des Programms „Pericles 2020“ und die Wartungsgebühr für das eGrants-Instrument (siehe auch Abschnitt 2). Schätzungsweise 482 Sachverständige nahmen an den genannten Maßnahmen teil.
Abbildungen III und IV: Herkunft und beruflicher Hintergrund der Teilnehmenden (im Jahr 2021 durchgeführte Maßnahmen, siehe Anhang II)
Die Teilnehmenden kommen aus 54 Ländern und mehrheitlich (zu 75 %) aus Europa: 40 % kommen aus Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, während der prozentuale Anteil der Teilnehmenden aus Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, auf 19 % gestiegen ist; 16 % der Teilnehmenden kommen aus europäischen Drittländern, und 14 % aus Lateinamerika. 7 % der Teilnehmenden vertreten die europäischen Organe, 2 % kommen aus Afrika und dem Nahen Osten und 2 % aus anderen Regionen.
Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmenden betrifft, so machen Polizeikräfte 32 % aus. Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen. Allerdings stellten zum ersten Mal bei der Durchführung des Programms „Pericles“ die Polizeibehörden nicht die größte Gruppe der Teilnehmenden. Stattdessen entfallen 68 % auf andere Kategorien von Teilnehmenden, wobei 36 % der Teilnehmenden Sachverständige der nationalen Zentralbanken sind und damit die größte Gruppe der Teilnehmenden bilden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich mehrere umfassende Maßnahmen, die 2021 durchgeführt wurden, auf die Beteiligung von Zentralbanken konzentrierten.
Die Beteiligung von Mitgliedern der Justiz (11 %) sowie aus dem Finanzsektor (4 %), von Finanz- und Innenministerien (3 %), aus dem Zollbereich (2 %), von Geschäftsbanken (3 %) und Münzprägeanstalten (2 %) ist ebenfalls beträchtlich, was ein breites Spektrum beruflicher Hintergründe der Teilnehmenden widerspiegelt. Nicht zuletzt haben angesichts der von der Kommission durchgeführten Maßnahme „Dritte Sitzung der ‚Plattform 1210‘“ bereits im fünften Jahr in Folge zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus der Münzsortiergerätebranche (4 %) teilgenommen. Dies zeigt nach wie vor, dass der private Sektor ein wichtiger Akteur bei der Bekämpfung der Geldfälschung ist.
Die Programmmaßnahmen werden mithin dem in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 geforderten fach- und länderübergreifenden Ansatz gerecht, wobei ein hohes Maß an Diversifizierung besteht.
Schwerpunkte bei der Durchführung im Jahr 2021
Dank des Programms ist es gelungen, die intensive internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene in Südosteuropa und Lateinamerika im Jahr 2021 fortzuführen und weiter zu stärken:
·Im Jahr 2021 wurden mehrere Maßnahmen im Rahmen von „Pericles“ durchgeführt, die schwerpunktmäßig darauf abzielen, die intensive Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden in Südosteuropa fortzuführen und weiter zu stärken. Dazu gehörten ein vom italienischen Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria (CCAFM) organisierter Personalaustausch und eine von der bulgarischen Staatsanwaltschaft organisierte Konferenz, mit der die bulgarische Staatsanwaltschaft die justizielle Zusammenarbeit mit Ländern des östlichen Balkans und des Schwarzmeerraums, einschließlich der Türkei, der Republik Moldau und der Ukraine, aufgenommen hat und aufrechterhält. Außerdem hat die von der kroatischen Nationalbank organisierte vierte Konferenz „Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro“ Teilnehmende aus National- und Geschäftsbanken der Region zusammengeführt und die Funktion eines Frühwarnsystems sowie den diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ländern gefördert. Schließlich führte die Kommission eine digitale fachliche Schulung „Pristina-Tirana“ zur Münzanalyse und -klassifizierung durch.
·Die spanische Brigada de Investigación del Banco de España (BIBE) veranstaltete eine Schulung zu Geldfälschung für Sachverständige aus lateinamerikanischen Ländern, an der im Jahr 2021 Behörden aus 13 lateinamerikanischen Ländern in Montevideo, Uruguay, teilnahmen und mit der Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen in potenziell anfälligen lateinamerikanischen Ländern gefördert wurden. Die Maßnahme unterstützte die Einrichtung und Arbeit nationaler Zentralstellen zur Bekämpfung von Geldfälschung in den teilnehmenden Ländern. In Argentinien wurde im Anschluss an eine frühere Schulungsmaßnahme im gleichen Format eine solche nationale Zentralstelle eingerichtet.
4.Beobachtung der quantitativen und qualitativen Indikatoren
Nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/840 sollten in diesem Bericht die quantitativen und qualitativen Indikatoren des Programms „Pericles IV“ berücksichtigt werden. Jährliche Daten zu diesen Indikatoren:
1.Anzahl der sichergestellten gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten (Banknoten: 347 000 im Jahr 2021; Münzen: 195 082 im Jahr 2021): Bei diesem Indikator geht es darum, die Anzahl der sichergestellten gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten im Bereich von ± 5 % im Vergleich zum Durchschnitt 2014-2020 (671 000 bzw. 174 112) unter Kontrolle zu halten. Während die Anzahl der Münzen nahe der Referenzgrenze liegt (± 5 %, was dem Zielwert entspricht), ist die Anzahl der sichergestellten gefälschten Banknoten niedriger als erwartet. Dies könnte durch externe Faktoren wie die möglichen Auswirkungen von Beschränkungen während der Pandemie auf die Zirkulation gefälschter Banknoten bedingt sein.
2.Anzahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten (11 im Jahr 2021): Bei diesem Indikator geht es darum, die Anzahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten im Bereich von durchschnittlich ± 10 % im Vergleich zur Anzahl im Jahr 2019 (22) unter Kontrolle zu halten. Die Anzahl der im Jahr 2021 ausgehobenen Fälscher-Werkstätten liegt hinter den Erwartungen zurück. Dies könnte durch externe Faktoren wie die möglichen Auswirkungen von Beschränkungen während der Pandemie auf den Betrieb solcher Werkstätten bedingt sein.
3.Anzahl der einzelnen zuständigen Behörden, die am Programm teilnehmen möchten (5 im Jahr 2021): Mit diesem Indikator soll das Interesse der zuständigen nationalen Behörden am Programm gemessen werden. Der Zielwert für 2024 liegt bei 12, für 2027 bei 24. Der Umstand, dass die Anzahl der interessierten Behörden im ersten Jahr bei fast 50 % des Zielwerts für 2024 liegt, entspricht den Erwartungen und spiegelt wider, dass dies das erste Jahr eines neuen Programms ist.
4.Zufriedenheitsquote der Teilnehmenden an den über das Programm finanzierten Maßnahmen (98,4 % im Jahr 2021): Mit diesem Indikator wird die von den Teilnehmenden wahrgenommene Qualität der Schulungen gemessen. Der Zielwert liegt bei 75 %. Der Anteil positiver Rückmeldungen liegt über dem Zielwert.
5.Rückmeldungen von Teilnehmenden an früheren Maßnahmen im Rahmen des Pericles-Programms zu den Auswirkungen des Programms auf ihre Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (95,83 % im Jahr 2021): Mit diesem Indikator wird die Nachhaltigkeit der Programmmaßnahmen gemessen. Der Zielwert liegt bei 75 %. Der Anteil positiver Rückmeldungen liegt über dem Zielwert.
5.Schlussfolgerungen und Ausblick
Das Programm „Pericles IV“ ist, wie sein Vorgängerprogramm, nach wie vor ein wichtiges und effizientes Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Das Programm bildet die Grundlage für die Unterstützung von Studien, die Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Euro-Fälschung beteiligt sind. Dies wird auch dadurch untermauert, dass im Jahr 2021 100 % der gesamten Mittelausstattung gebunden wurden, was das Interesse der Mitgliedstaaten an dem Programm widerspiegelt.
Die Kommission übermittelt die Ergebnisse der im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen laufend an die Mitglieder der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG). Im Jahr 2021 fanden drei Sitzungen der ECEG statt. Da sich das Programm ausschließlich der Prävention und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet, weist es ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf. Diese Komplementarität gilt sowohl für das Instrument für Technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, das zumeist bei der Unterstützung von Beitrittsverhandlungen zum Einsatz kommt, als auch für den Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) der GD Migration und Inneres, der die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen zum Ziel hat. Nachdem Geldfälschung als eine der Prioritäten in den operativen Aktionsplan für EMPACT aufgenommen wurde, stimmt sich die Kommission eng mit dem EMPACT-Vorreiter ab, um die Komplementarität zwischen den beiden Finanzierungsquellen zu maximieren.
Die Kommission schließt den Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die abschließende Bewertung des Programms 2020 gemäß Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 ab.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Programmdurchführung und der fortlaufenden Analyse aufkommender Gefahren, die in der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ erörtert wurden, wurden für 2022 folgende Prioritäten festgelegt:
·Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;
·Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden;
·Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa;
·aktuelle Entwicklungen:
oVerbreitung von Fälschungen und hochwertigen Komponenten im Darknet und von „Filmgeld“ und „prop copy“-Produkten (Requisiten) im Internet (einschließlich modifizierter Gestaltungsvermerke);
oEuro-Münzen: Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sowie Sicherheitsmerkmale von Euro-Münzen;
oUnterstützung bei der Einrichtung/Stärkung nationaler Zentralstellen (NCO).