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Dokumentas 52022DC0318

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021

COM/2022/318 final

Brüssel, den 30.6.2022

COM(2022) 318 final

BERICHT DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021


BERICHT DER KOMMISSION

AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021

1.Allgemeines

Das Programm „Pericles IV“ (im Folgenden „Programm“) ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es ersetzt das Programm „Pericles 2020“, das sich über den Zeitraum 2013-2020 erstreckte, sowie das Programm „Pericles“, das im Zeitraum 2002-2013 durchgeführt wurde. Das Programm wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 1 eingerichtet. Mit der Verordnung (EU) 2021/1696 des Rates vom 21. September 2021 wurde der Anwendungsbereich des Programms auf die bis dahin nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgeweitet. 2 Die Laufzeit des Programms wurde in der Verordnung (EU) Nr. 2021/840 bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Nach Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit diesem Jahresbericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung für das Jahr 2021 nach. Der Bericht enthält Informationen über die Mittelbindungen und die Durchführung des Programms „Pericles IV“ im Jahr 2021 sowie über die Durchführung von Maßnahmen im Jahr 2021, für die im Rahmen der Vorgängerprogramme Mittelbindungen vorgenommen worden waren.

2.Übersicht über die Mittelbindungen im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms 2021

Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms im Jahr 2021 beliefen sich auf 834 082 EUR, die aus der Haushaltslinie 06.030100 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2021 finanziert wurden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 834 082 EUR gebunden, was 100 % der Gesamtmittel entspricht. Die Durchführung des Programms erfolgt über kofinanzierte Maßnahmen (Finanzhilfen) der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie durch unmittelbar von der Kommission durchgeführte Maßnahmen („Maßnahmen der Kommission“). Um die Durchführung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten noch weiter zu fördern, wurden im Jahr 2021 140 106,70 EUR aus den für „Maßnahmen der Kommission“ vorgesehenen Mitteln auf das Budget für Finanzhilfen übertragen.

Bei der Durchführung des Programms wird dem Engagement der Mitgliedstaaten und der Kommission für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung Rechnung getragen. Dank der Beratungen über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 100 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2021 gebunden werden. Im Rahmen des Programms wurden alles in allem neun Projekte finanziert. 3 Insgesamt wurden fünf von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beantragte Finanzhilfen bewilligt. Darüber hinaus wurden vier Maßnahmen der Kommission finanziert, von denen zwei administrativer Art sind, nämlich die Studie für die Abschlussbewertung des Programms „Pericles 2020“ und die Verpflichtung zur Deckung der jährlichen Kosten für die Nutzung des eGrants-Instruments, eines vollständig elektronischen (papierlosen) Verwaltungssystems für Finanzhilfen.

Die Maßnahmen der Kommission wurden im Jahr 2021 durchgeführt, während sämtliche Finanzhilfen entweder physisch im Jahr 2022 und später durchgeführt oder – je nach epidemiologischer Entwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – nach Möglichkeit in virtuelle oder hybride Maßnahmen umgewandelt werden.

Abbildungen I und II: Art der finanzierten Maßnahmen und Zahl der Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2021, siehe Anhang I) 

 

Es sei darauf hingewiesen, dass Italien, Deutschland und Spanien, also diejenigen Mitgliedstaaten, die am stärksten von Eurofälschungen betroffen sind, dieses Jahr erneut Pericles-Finanzhilfen erhalten haben. Darüber hinaus hat auch Portugal im Jahr 2021 im Rahmen des Programms Finanzhilfen erhalten. All diese Anstrengungen tragen zum Schutz des Euro vor Fälschungen bei, was auch allen anderen Mitgliedstaaten zugutekommt.

Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2021 Mittel gebunden wurden, handelt es sich um vier fachliche Schulungen, zwei Konferenzen, eine Personalaustauschmaßnahme, eine Studie 4 und die jährliche Gebühr für eGrants. Die Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU stattfinden. Der regionale Ansatz des Programms wurde seit dem Programmbeginn verstärkt, indem Maßnahmen auch in Weltregionen durchgeführt wurden, die für die Bekämpfung von Fälschungen besonders wichtig sind.

3.Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2021 5

Überblick

In diesem Abschnitt wird die Durchführung aller über „Pericles“ finanzierten Maßnahmen im Kalenderjahr 2021 analysiert. Er umfasst daher die Durchführung von Maßnahmen, für die im Rahmen von „Pericles IV“ für 2021 Mittel gebunden worden waren (vier Maßnahmen der Kommission), sowie von Maßnahmen, für die im Rahmen von „Pericles 2020“ Mittel gebunden worden waren (sechs Finanzhilfen). Dies zeugt von der konzeptionellen Kontinuität des Programms und spiegelt die Wirksamkeit des Programms „Pericles“ zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung durch jährlich durchgeführte Maßnahmen wider.

Die weltweite COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur sozialen Distanzierung und Reisebeschränkungen haben die Durchführung des Programms „Pericles“ im Jahr 2021 weiterhin beeinträchtigt. Infolgedessen wurden mehrere Maßnahmen, die in physischer Form hätten durchgeführt werden sollen, in digitale oder hybride Maßnahmen umgewandelt, was die wirksame Durchführung des Programms aufrechterhalten hat.

Im Jahr 2021 wurden zehn aus dem Programm „Pericles“ finanzierte Maßnahmen durchgeführt, darunter:

·die vollständige Durchführung von vier Finanzhilfe-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten: diese Maßnahmen wurden von Kroatien, Spanien, Bulgarien bzw. Italien in physischer, digitaler oder hybrider Form durchgeführt;

·die vollständige Durchführung von vier Finanzhilfe-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten: diese Maßnahmen wurden von Kroatien, Spanien, Bulgarien bzw. Italien in physischer, digitaler oder hybrider Form durchgeführt;

·die vollständige Durchführung von vier von der Kommission in Auftrag gegebenen Maßnahmen.

Die oben genannten Maßnahmen umfassen fünf Konferenzen, zwei fachliche Schulungen, einen Personalaustausch, die Studie für die Abschlussbewertung des Programms „Pericles 2020“ und die Wartungsgebühr für das eGrants-Instrument (siehe auch Abschnitt 2). Schätzungsweise 482 Sachverständige nahmen an den genannten Maßnahmen teil.



Abbildungen III und IV: Herkunft und beruflicher Hintergrund der Teilnehmenden (im Jahr 2021 durchgeführte Maßnahmen, siehe Anhang II) 6

 

Die Teilnehmenden kommen aus 54 Ländern und mehrheitlich (zu 75 %) aus Europa: 40 % kommen aus Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet angehören, während der prozentuale Anteil der Teilnehmenden aus Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, auf 19 % gestiegen ist; 16 % der Teilnehmenden kommen aus europäischen Drittländern, und 14 % aus Lateinamerika. 7 % der Teilnehmenden vertreten die europäischen Organe, 2 % kommen aus Afrika und dem Nahen Osten und 2 % aus anderen Regionen.

Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmenden betrifft, so machen Polizeikräfte 32 % aus. Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen. Allerdings stellten zum ersten Mal bei der Durchführung des Programms „Pericles“ die Polizeibehörden nicht die größte Gruppe der Teilnehmenden. Stattdessen entfallen 68 % auf andere Kategorien von Teilnehmenden, wobei 36 % der Teilnehmenden Sachverständige der nationalen Zentralbanken sind und damit die größte Gruppe der Teilnehmenden bilden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich mehrere umfassende Maßnahmen, die 2021 durchgeführt wurden, auf die Beteiligung von Zentralbanken konzentrierten.

Die Beteiligung von Mitgliedern der Justiz (11 %) sowie aus dem Finanzsektor (4 %), von Finanz- und Innenministerien (3 %), aus dem Zollbereich (2 %), von Geschäftsbanken (3 %) und Münzprägeanstalten (2 %) ist ebenfalls beträchtlich, was ein breites Spektrum beruflicher Hintergründe der Teilnehmenden widerspiegelt. Nicht zuletzt haben angesichts der von der Kommission durchgeführten Maßnahme „Dritte Sitzung der ‚Plattform 1210‘“ bereits im fünften Jahr in Folge zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus der Münzsortiergerätebranche (4 %) teilgenommen. Dies zeigt nach wie vor, dass der private Sektor ein wichtiger Akteur bei der Bekämpfung der Geldfälschung ist.

Die Programmmaßnahmen werden mithin dem in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 geforderten fach- und länderübergreifenden Ansatz gerecht, wobei ein hohes Maß an Diversifizierung besteht.

Schwerpunkte bei der Durchführung im Jahr 2021

Dank des Programms ist es gelungen, die intensive internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene in Südosteuropa und Lateinamerika im Jahr 2021 fortzuführen und weiter zu stärken:

·Im Jahr 2021 wurden mehrere Maßnahmen im Rahmen von „Pericles“ durchgeführt, die schwerpunktmäßig darauf abzielen, die intensive Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden in Südosteuropa fortzuführen und weiter zu stärken. Dazu gehörten ein vom italienischen Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria (CCAFM) organisierter Personalaustausch und eine von der bulgarischen Staatsanwaltschaft organisierte Konferenz, mit der die bulgarische Staatsanwaltschaft die justizielle Zusammenarbeit mit Ländern des östlichen Balkans und des Schwarzmeerraums, einschließlich der Türkei, der Republik Moldau und der Ukraine, aufgenommen hat und aufrechterhält. Außerdem hat die von der kroatischen Nationalbank organisierte vierte Konferenz „Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro“ Teilnehmende aus National- und Geschäftsbanken der Region zusammengeführt und die Funktion eines Frühwarnsystems sowie den diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ländern gefördert. Schließlich führte die Kommission eine digitale fachliche Schulung „Pristina-Tirana“ zur Münzanalyse und -klassifizierung durch.

·Die spanische Brigada de Investigación del Banco de España (BIBE) veranstaltete eine Schulung zu Geldfälschung für Sachverständige aus lateinamerikanischen Ländern, an der im Jahr 2021 Behörden aus 13 lateinamerikanischen Ländern in Montevideo, Uruguay, teilnahmen und mit der Maßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschungen in potenziell anfälligen lateinamerikanischen Ländern gefördert wurden. Die Maßnahme unterstützte die Einrichtung und Arbeit nationaler Zentralstellen zur Bekämpfung von Geldfälschung in den teilnehmenden Ländern. In Argentinien wurde im Anschluss an eine frühere Schulungsmaßnahme im gleichen Format eine solche nationale Zentralstelle eingerichtet.

4.Beobachtung der quantitativen und qualitativen Indikatoren

Nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/840 sollten in diesem Bericht die quantitativen und qualitativen Indikatoren des Programms „Pericles IV“ berücksichtigt werden. Jährliche Daten zu diesen Indikatoren:

1.Anzahl der sichergestellten gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten (Banknoten: 347 000 im Jahr 2021; Münzen: 195 082 im Jahr 2021): Bei diesem Indikator geht es darum, die Anzahl der sichergestellten gefälschten Euro-Münzen und -Banknoten im Bereich von ± 5 % im Vergleich zum Durchschnitt 2014-2020 (671 000 bzw. 174 112) unter Kontrolle zu halten. Während die Anzahl der Münzen nahe der Referenzgrenze liegt (± 5 %, was dem Zielwert entspricht), ist die Anzahl der sichergestellten gefälschten Banknoten niedriger als erwartet. Dies könnte durch externe Faktoren wie die möglichen Auswirkungen von Beschränkungen während der Pandemie auf die Zirkulation gefälschter Banknoten bedingt sein.

2.Anzahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten (11 im Jahr 2021): Bei diesem Indikator geht es darum, die Anzahl der ausgehobenen Fälscher-Werkstätten im Bereich von durchschnittlich ± 10 % im Vergleich zur Anzahl im Jahr 2019 (22) unter Kontrolle zu halten. Die Anzahl der im Jahr 2021 ausgehobenen Fälscher-Werkstätten liegt hinter den Erwartungen zurück. Dies könnte durch externe Faktoren wie die möglichen Auswirkungen von Beschränkungen während der Pandemie auf den Betrieb solcher Werkstätten bedingt sein.

3.Anzahl der einzelnen zuständigen Behörden, die am Programm teilnehmen möchten (5 im Jahr 2021): Mit diesem Indikator soll das Interesse der zuständigen nationalen Behörden am Programm gemessen werden. Der Zielwert für 2024 liegt bei 12, für 2027 bei 24. Der Umstand, dass die Anzahl der interessierten Behörden im ersten Jahr bei fast 50 % des Zielwerts für 2024 liegt, entspricht den Erwartungen und spiegelt wider, dass dies das erste Jahr eines neuen Programms ist.

4.Zufriedenheitsquote der Teilnehmenden an den über das Programm finanzierten Maßnahmen (98,4 % im Jahr 2021): Mit diesem Indikator wird die von den Teilnehmenden wahrgenommene Qualität der Schulungen gemessen. Der Zielwert liegt bei 75 %. Der Anteil positiver Rückmeldungen liegt über dem Zielwert.

5.Rückmeldungen von Teilnehmenden an früheren Maßnahmen im Rahmen des Pericles-Programms zu den Auswirkungen des Programms auf ihre Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (95,83 % im Jahr 2021): Mit diesem Indikator wird die Nachhaltigkeit der Programmmaßnahmen gemessen. Der Zielwert liegt bei 75 %. Der Anteil positiver Rückmeldungen liegt über dem Zielwert.

5.Schlussfolgerungen und Ausblick

Das Programm „Pericles IV“ ist, wie sein Vorgängerprogramm, nach wie vor ein wichtiges und effizientes Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Das Programm bildet die Grundlage für die Unterstützung von Studien, die Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Euro-Fälschung beteiligt sind. Dies wird auch dadurch untermauert, dass im Jahr 2021 100 % der gesamten Mittelausstattung gebunden wurden, was das Interesse der Mitgliedstaaten an dem Programm widerspiegelt.

Die Kommission übermittelt die Ergebnisse der im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen laufend an die Mitglieder der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG). Im Jahr 2021 fanden drei Sitzungen der ECEG statt. Da sich das Programm ausschließlich der Prävention und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet, weist es ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf. Diese Komplementarität gilt sowohl für das Instrument für Technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) der GD Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, das zumeist bei der Unterstützung von Beitrittsverhandlungen zum Einsatz kommt, als auch für den Fonds für die innere Sicherheit (Polizei) 7 der GD Migration und Inneres, der die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen zum Ziel hat. Nachdem Geldfälschung als eine der Prioritäten in den operativen Aktionsplan für EMPACT 8 aufgenommen wurde, stimmt sich die Kommission eng mit dem EMPACT-Vorreiter ab, um die Komplementarität zwischen den beiden Finanzierungsquellen zu maximieren.

Die Kommission schließt den Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die abschließende Bewertung des Programms 2020 gemäß Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 ab.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Programmdurchführung und der fortlaufenden Analyse aufkommender Gefahren, die in der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ erörtert wurden, wurden für 2022 folgende Prioritäten festgelegt 9 :

·Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;

·Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden;

·Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa;

·aktuelle Entwicklungen:

oVerbreitung von Fälschungen und hochwertigen Komponenten im Darknet und von „Filmgeld“ und „prop copy“-Produkten (Requisiten) im Internet (einschließlich modifizierter Gestaltungsvermerke);

oEuro-Münzen: Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sowie Sicherheitsmerkmale von Euro-Münzen;

oUnterstützung bei der Einrichtung/Stärkung nationaler Zentralstellen (NCO).

(1) Verordnung (EU) 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021-2027 (Programm „Pericles IV“) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014.
(2)  Verordnung (EU) 2021/1696 des Rates vom 21. September 2021 zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung für den Zeitraum 2021–2027 (Programm „Pericles IV“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten.
(3)  Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, für die im Jahr 2021 Mittelbindungen vorgenommen wurden, findet sich in Anhang I.
(4) Die Studie wurde 2021 von einem Auftragnehmer durchgeführt und bildet die Grundlage für die Abschlussbewertung des Programms „Pericles 2020“.
(5) Eine umfassende Übersicht über Pericles-Maßnahmen, die im Jahr 2021 durchgeführt wurden, findet sich in Anhang II.
(6)  Alle Daten beziehen sich sowohl auf Maßnahmen, die im Rahmen des Programms „Pericles IV“ finanziert werden, als auch auf Maßnahmen, die im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ finanziert wurden.
(7)

Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

(8) EMPACT (Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen) ist eine von den EU-Mitgliedstaaten geleitete Sicherheitsinitiative zur Ermittlung, Priorisierung und Bewältigung von Bedrohungen durch organisierte und schwere internationale Kriminalität. 2021 wurde EMPACT zu einem ständigen Instrument, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zur dauerhaften Fortsetzung des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität dargelegt. Bulgarien ist der Vorreiter für die EMPACT-Priorität „Kriminalität im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Nachahmung von Waren und Geldfälschung“.
(9)

Die Prioritäten des Programms für 2021 sind wesentlicher Bestandteil des Jahresarbeitsprogramms, das dem Beschluss C(2022) 406 final der Kommission vom 28.1.2022 über die Finanzierung des Programms „Pericles IV“ und zur Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2022 beigefügt ist.

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Brüssel, den 30.6.2022

COM(2022) 318 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021












Anhang I: Übersicht über die Maßnahmen mit Mittelbindung im Jahr 2021

Durchgeführt von 1

Titel der Maßnahme

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

Seminare

Banco de Portugal

Schutz des Euro – Bekämpfung von Fälschung und Betrug im Zusammenhang mit Euro-Banknoten (Kenntnisse über den Euro)

Lissabon (PT)

26.-28. Oktober 2022 

58 901,85 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen 

Europäische Kommission

GD ECFIN

Dritte Sitzung der „Plattform 1210“

(Webkonferenz)

27.-28. Oktober 2021 

22 659 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

Fachliche Schulungen

BKA

Deutschland

COPE (Counterfeit-OSINT-Post-Enquiries) – Ermittlungen im Internet/Darknet – Schutz des Euro

Umsetzung im Jahr 2022:

DE:

München: 5.-8. April

Wiesbaden: 2.-5. Mai

Seeon: 9.-12. August

Dürnstein (AT): 6.-9. September

197 012 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

BDE

Spanien

Schulungsmaßnahme zur Analyse gefälschter Münzen für Sachverständige

Madrid (ES)

2022

42 019,70 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen    

BIBE

Spanien

Schulung 2022 zum Thema Geldfälschung für Sachverständige aus lateinamerikanischen Ländern (Curso Lima)

Lima (PE)

22.-25. November 2022 

216 884,55 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Europäische Kommission

GD ECFIN

Fachliche Schulung Pristina-Tirana im Bereich der Münzanalyse und -klassifizierung (Webinar)

Brüssel

30. November 2021

42 909,30 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Personalaustausch

CC AFM

Italien

Personalaustausch zum Thema Ermittlungstechniken gegen Geldfälschung (SEITACC)

Rom (Italien)

Schulungskurse und Besuche in den teilnehmenden Ländern im Jahr 2022

75 508,70 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Bewertung

Europäische Kommission

GD ECFIN

Abschließende Bewertung des Programms „Pericles 2020“

Brüssel

157 975 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Nach Artikel 13 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2021 einen abschließenden Bewertungsbericht über die Verwirklichung der Ziele des Programms „Pericles 2020“ vor.

eGrants-Instrument

Europäische Kommission

GD ECFIN

eGrants: Jährliche eGrants-Gebühr

Brüssel

20 432 EUR

Für die Nutzung des eGrants-Instruments fällt eine jährliche Gebühr an, die zur Nachhaltigkeit beiträgt und dem Team für die technische Unterstützung der eGrants-Plattform zugute kommt, das für Änderungsanfragen und die Hosting-Infrastruktur zuständig ist.

(1)

     Die vollständigen Bezeichnungen der Veranstalter können dem Verzeichnis der zuständigen nationalen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates (ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 2) entnommen werden. 

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Brüssel, den 30.6.2022

COM(2022) 318 final

ANHANG

des

BERICHTS DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles IV“) im Jahr 2021









a)Im Jahr 2021 im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ durchgeführte/abgeschlossene Maßnahmen mit Mittelbindungen aus dem Zeitraum 2019/2020

Durchgeführt von 1

Bezeichnung der Maßnahme und Art der Aktivität

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

CNB

Kroatien

Vierte Konferenz „Balkan-Netzwerk zum Schutz des Euro“ – Seminar

Zadar (HR)

21.-24. September 2021

83 553,24 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Umwandlung in eine hybride/digitale Maßnahme

Wahrsch.

Bulgarien

Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im betreffenden Land

Seminar

Sofia (BG)

25.–28. Mai 2021

70 090,87 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Umwandlung in eine hybride/digitale Maßnahme

BIBE

Spanien

Schulung zur Bekämpfung der Geldfälschung für Sachverständige aus lateinamerikanischen Ländern – fachliche Schulung

Montevideo (UY)

23.-26. November 2021 

218 928,82 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

CC AFM

Italien

Personalaustausch zum Thema Ermittlungstechniken gegen Geldfälschung

Schulungskurse und Besuche in den teilnehmenden Ländern

Rom (IT)

Juni–November 2021

50 465,03 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

b)Im Jahr 2021 im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ teilweise durchgeführte (hybride) Maßnahmen mit Mittelbindungen aus dem Zeitraum 2019/2020

Durchgeführt von

Bezeichnung der Maßnahme und Art der Aktivität

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

BDP

Portugal

Kenntnisse über den Euro und Bekämpfung der Geldfälschung – Online-Seminar

Lissabon (PT)

7. Oktober 2021

69 353,65 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Maßnahme läuft – am 20./24. Juni 2022 wird eine Konferenz (zweiter Teil der Maßnahme; persönliche Teilnahme) stattfinden

Nationale Polizei

Niederlande

Sensibilisierung für die Fälschung von Wertdokumenten, des Euro und für den Kampf gegen Fälschungen – Online-Seminar

Breda (NL)

28. Oktober 2021

158 353,48 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Maßnahme läuft – 2022 wird eine Konferenz (zweiter Teil der Maßnahme; persönliche Teilnahme) stattfinden

c)Im Zeitraum 2022/2023 im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ organisierte Maßnahmen mit Mittelbindungen aus dem Zeitraum 2019/2020

Durchgeführt von 2

Bezeichnung der Maßnahme und Art der Aktivität

Ort und Datum

Beitrag der Kommission

(gebundener Gesamtbetrag in EUR)

GDF

IT

Bekämpfung der Euro-Fälschung durch Seminare und Personalaustauschmaßnahmen zwischen Strafverfolgungsbehörden und nationalen Zentralbanken – Seminar und Personalaustausch

Rom/Neapel (IT):

27.-28. März 2023; Personalaustausch:

Mai-Oktober 2023

51 807,80 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

UCIFM

IT

Rechtlicher und operationeller Rahmen für den Bereich Geldfälschung in Europa und China – Seminar

Rom (IT)

Datum noch festzulegen

116 995,20 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

GIRP

RO

ASPASIA – Seven-Seas-Konferenz und Personalaustausch zwischen südosteuropäischen Ländern und nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden EU-Mitgliedstaaten – Seminar und Fachexkursionen

Bukarest (RO) und teilnehmende Länder: Februar-November 2022

112 179,14 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

BDE

ES

Schulungsmaßnahme zur Analyse gefälschter Münzen für Sachverständige

Madrid (ES):

25.-26. Mai 2022

41 243,69 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Steigerung der Wirksamkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und der Klassifizierung von gefälschten Euro-Münzen

BDE

ES

Personalaustausch zu Verfahren, Kenntnissen und Erfahrungen mit dem Ziel, die internen Arbeitsmethoden der nationalen Analysezentren Frankreichs und Spaniens zu verbessern

Paris (FR):

21.-25. März 2022

Madrid (ES):

16.-20. Mai 2022

30 629,05 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

Monnaie de Paris, FR

Nanoguard 3, Entwicklung und Industrialisierung von Hochsicherheitsmünzen

Studie:

Studie mit Beteiligung von Prägeanstalten aus Deutschland, Frankreich und Österreich

Januar 2021-November 2022

209 250,00 EUR

Hauptziel der Maßnahme: Verstärkung der Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen

(1)

     Die vollständigen Bezeichnungen der Veranstalter können dem Verzeichnis der zuständigen nationalen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates (ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 2) entnommen werden. 

(2)

     Die vollständigen Bezeichnungen der Veranstalter können dem Verzeichnis der zuständigen nationalen Behörden im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates (ABl. C 264 vom 12.8.2015, S. 2) entnommen werden. 

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