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Document 52020DC0634

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2018

    COM/2020/634 final

    Brüssel, den 8.10.2020

    COM(2020) 634 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2018


    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2018

    1.    Einleitung

    Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen bzw. Entschädigungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

    Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2018. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates).

    2.    Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind die Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977 in der geänderten Fassung.

    Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

    in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

    im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

    aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

    zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,

    bei einem Sicherheitsdienst,

    bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

    in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

    bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

    Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

    Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

    Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4.3 Punkte;

    Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

    Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

    Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,93 EUR im Jahr 2018).

    Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2018.

    2.1.    Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) 1 :

    Organ/Einrichtung

    AD

    AST/SC

    AC

    Gesamt

    FG I

    FG II

    FG III

    FG IV

    Kommission

    120

    210,33

    51,67

    10

    16

    8

    416

    – davon JRC

    46

    81

    19

    0

    1

    3

    150

    Rat

    14

    59

    4

    0

    0

    0

    77

    Parlament

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Gerichtshof

    10

    16

    1

    0

    0

    0

    27

    Rechnungshof

    0

    0

    17

    0

    0

    0

    17

    EWSA

    0

    2

    0

    0

    0

    0

    2

    AdR

    0

    3

    0

    0

    1

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    14

    9

    0

    1

    5

    0

    29

    Gesamt

    158

    299,33

    73,67

    11

    22

    8

    572



    2.2.    Anzahl der Begünstigten je nach Art des Bereitschaftsdienstes

    1- Anzahl der Begünstigten 
    nach Art des Bereitschaftsdienstes

    2018

    Organ/Einrichtung

    Zu Hause

    Zu Hause und am Arbeitsplatz

    Am Arbeitsplatz

    Gesamt

    Kommission

    399

    6

    11

    416

    - davon JRC

    134

    6

    10

    150

    Rat

    77

    0

    0

    77

    Parlament

    0

    0

    0

    0

    Gerichtshof

    27

    0

    0

    27

    Rechnungshof

    17

    0

    0

    17

    EWSA

    2

    0

    0

    2

    AdR

    4

    0

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    EAD

    29

    0

    0

    29

    Gesamt

    555

    6

    11

    572

    2.3.    Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

    Organ/Einrichtung

    JRC

    Indirekte Maßnahmen

    Technische Anlagen

    Sicherheit

    IKT

    GASP/ 
    ESVP

    MS 24/7

    Gesamt

    Kommission

    150

    2

    70

    41

    103

    0

    50

    416

    – davon JRC

    150

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    150

    Rat

    0

    0

    0

    21

    44

    12

    0

    77

    Parlament

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Gerichtshof

    0

    0

    15

    12

    0

    0

    0

    27

    Rechnungshof

    0

    0

    0

    17

    0

    0

    0

    17

    EWSA

    0

    0

    0

    2

    0

    0

    0

    2

    AdR

    0

    0

    0

    4

    0

    0

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    0

    0

    0

    4

    9

    16

    0

    29

    Gesamt

    150

    2

    85

    101

    156

    28

    50

    572

    3.    Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

    Rechtsgrundlage für diese Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004 in der geänderten Fassung.    Die Entschädigung wird zum Ausgleich der besonderen Arbeitsbedingungen gewährt, die 1) mit dem „Personenschutz“ (Tragen unbequemer Spezialkleidung, Teilschutz), 2) mit dem „Arbeitsplatz“ (geschlossene Räume, Räume mit hohem Lärmpegel und gefährliche Bereiche) und 3) mit der „Art der Arbeit“ (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe, Arbeiten mit explosiven Stoffen) zusammenhängen 2 .

    Die Entschädigung wird in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt. Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,93 EUR im Jahr 2018).

    3.1.    Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete):

    Organ/Einrichtung

    AD

    AST/SC

    Vertragsbedienstete (AC)

    Gesamt

    FG I

    FG II

    FG III

    FG IV

    Kommission

    31

    145

    24

    1

    1

    7

    209

    – davon JRC

    31

    139

    16

    1

    1

    7

    195

    Rat

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Parlament

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Gerichtshof

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Rechnungshof

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EWSA

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    AdR

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Gesamt

    31

    145

    24

    1

    1

    7

    209

    4.    Vergütung für Schichtarbeit

    Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976 in der geänderten Fassung.

    Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

    in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

    im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

    aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

    bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

    bei einem Sicherheitsdienst,

    in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

    in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

    bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

    zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.

    Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2018.

    4.1.    Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete):

    Organ/Einrichtung

    AD

    AST/SC

    AC

    Gesamt

    FG I

    FG II

    FG III

    FG IV

    Kommission

    0

    76

    16

    12

    8

    0

    112

    – davon JRC

    0

    20

    5

    0

    0

    1

    25

    Rat

    0

    65

    10

    0

    0

    0

    75

    Parlament

    4

    57

    527

    5

    8

    2

    603

    Gerichtshof

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Rechnungshof

    0

    0

    19

    0

    0

    0

    19

    EWSA

    0

    2

    0

    0

    0

    0

    2

    AdR

    0

    3

    0

    0

    1

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    0

    37

    0

    0

    0

    0

    37

    Gesamt

    4

    240

    572

    17

    17

    2

    852

    Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2018):

    Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 420,64 EUR

    Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage: 634,89 EUR;

    Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 694,17 EUR;

    Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 946,38 EUR.

    4.2.    Anzahl der Begünstigten nach Sätzen

    Organ/Einrichtung

    Satz 1

    Satz 2

    Satz 3

    Satz 4

    Gesamt

    420,64 EUR

    634,89 EUR

    694,17 EUR

    946,38 EUR

    Kommission

    14

    0

    8

    90

    112

    – davon JRC

    0

    0

    8

    17

    25

    Rat

    25

    0

    0

    50

    75

    Parlament

    48

    500

    0

    55

    603

    Gerichtshof

    0

    0

    0

    0

    0

    Rechnungshof

    2

    0

    0

    17

    19

    EWSA

    2

    0

    0

    0

    2

    AdR

    4

    0

    0

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    25

    0

    0

    12

    37

    Gesamt

    120

    500

    8

    224

    852



    4.3.    Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit:

    Organ/Einrichtung

    JRC

    Koord.

    Krise/ 
    Notfall

    IKT

    Sicherheit

    Telefonzentrale/Informationsdienst/ 
    Rezeption

    GASP/ 
    ESVP

    Techn. Anlagen

    Indirekte Maßnahmen

    Gesamt

    Kommission

    25

    9

    14

    64

    0

    0

    0

    0

    112

    – davon JRC

    25

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    25

    Rat

    0

    0

    0

    75

    0

    0

    0

    0

    75

    Parlament

    0

    0

    0

    545

    58

    0

    0

    0

    603

    Gerichtshof

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Rechnungshof

    0

    0

    0

    17

    2

    0

    0

    0

    19

    EWSA

    0

    0

    0

    2

    0

    0

    0

    0

    2

    AdR

    0

    0

    0

    4

    0

    0

    0

    0

    4

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    0

    EAD

    0

    0

    13

    12

    0

    12

    0

    0

    37

    Gesamt

    25

    9

    27

    719

    60

    12

    0

    0

    852

    5.    Betroffene Dienststellen und Begründung

    Der Rat, die Kommission, der EAD, das Europäische Parlament, der Gerichtshof und der Rechnungshof greifen auf den Bereitschaftsdienst und/oder die Schichtarbeit zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

    Seit 2017 haben der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts-und Sozialausschuss einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst und Schichtdienst eingerichtet.

    Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb der JRC, des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) und für die Nuklearinspektoren der GD ENER (Einrichtung eines neuen Dienstes im Jahr 2018) an.

    5.1.    Begründung für den Bereitschaftsdienst

    Kommission:        
    2018 gewährte die Kommission 416 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2017 waren es 394). Ca. 36 % (150) sind in einem der Forschungszentren beschäftigt. Der Bereitschaftsdienst war wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bildet Ispra, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause geleistet wird.

    In den anderen Generaldirektionen der Kommission ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Empfänger im Bereich der IT-Dienstleistungen (103 gegenüber 83 im Jahr 2017) zu erwähnen. Dieser Trend war insbesondere in der Generaldirektion DIGIT zu beobachten, nachdem drei neue Dienste geschaffen wurden, nämlich 1) DISS (zentrale Verwaltung der digitalen Identitäten und Zugangsrechte, 2) TESTA (sichere Kommunikation mit den Mitgliedstaaten, den Organen/Agenturen der EU) und 3) EU SEND (sichere elektronische Kommunikation zwischen den europäischen Organen). In den anderen Diensten ist die Situation gegenüber 2017 nahezu unverändert. Ein leichter Anstieg der Zahl der Begünstigten (50 im Jahr 2018 gegenüber 45 im Jahr 2017) ist in der GD ECHO im Rahmen der Unterstützung der Mitgliedstaaten (24/7) zu verzeichnen, die eine Überwachung in Echtzeit und eine sofortige Reaktion auf Katastrophen weltweit gewährleistet.

    Rat: 2018 gewährte der Rat 77 Mitarbeitern Vergütungen für Bereitschaftsdienste (2017 waren es 71). Es gibt drei Dienste, um folgende Bereiche abzudecken: 1) Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Gewährleistung von Diensten zum Schutz und zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Informations- und Kommunikationsnetze, 2) Sicherheitsdienste für eine unmittelbare Reaktion auf alle Arten von Zwischenfällen, die das Personal des Generalsekretariats des Rates und die Aktivitäten des Rates und des Europäischen Rates betreffen könnten und zur Unterstützung (24/7) der im Einsatz befindlichen Sicherheitsbeamten, 3) Dienste für rasche redaktionelle Tätigkeiten und Veröffentlichungen im Internet und die Verbreitung unmittelbarer und dringender Erklärungen des rotierenden Ratsvorsitzes und des Präsidenten des Europäischen Rates im Rahmen der GASP/ESVP. Der Bereitschaftsdienst wurde 2018 ausschließlich zu Hause geleistet.

    Rechnungshof: Die 2011 eingeführte monatliche Planung des Sicherheitsdienstes umfasste im Jahr 2018 für 17 Bedienstete Bereitschaftsdienste von zu Hause aus (2017 waren es 14). Diese Bediensteten sorgen ununterbrochen und während des gesamten Jahres für die Sicherheit der Gebäude und ihrer Benutzer.

    EAD: 2018 gewährte der EAD 29 Mitarbeitern Vergütungen für von zu Hause aus geleistete Bereitschaftsdienste (2017 waren es 15). Betroffen waren drei Arbeitsbereiche: 1) die Sicherheitsdienste zum permanenten Schutz des Personals des EAD, der Besucher, der Gebäude und der materiellen Güter in Brüssel sowie der Verschlusssachen (in der Zentrale sowie in den Delegationen); (2) die Unterstützung der GASP/ESVP zur permanenten Überwachung (24/7) der Ereignisse weltweit, zur Reaktion auf Krisen, Vorfälle, kritische Ereignisse, besondere Situationen oder Notfälle, zur Unterstützung des Hohen Vertreters und anderer Akteure der EU sowie zur Erleichterung der Abhaltung von Sitzungen der Krisenplattform des EAD außerhalb der normalen Arbeitszeiten; 3) der Informations- und Kommunikationstechnologiedienst über das Kommunikationszentrum COMCEN, das Verschlusssachen an alle Bediensteten des EAD übermittelt und auch für das Generalsekretariat des Rates tätig ist, um eine rasche Behandlung von dringenden Verschlusssachen zu garantieren.

    Gerichtshof: 2018 erhielten 27 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienst zu Hause. Dieser Dienst wurde im November 2014 in der Generaldirektion Infrastrukturen eingeführt. Die Direktion Gebäude ist für den Schutz des Organs, die Verhütung von Bränden und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Sie umfasst drei Referate, die mit neuen Arbeiten, der Gebäudeverwaltung und der Sicherheit betraut sind.

    AdR-EWSA: Zum 1. März 2017 wurde beim AdR und beim EWSA ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst im Sicherheitsdienst eingerichtet, um zu garantieren, dass das Sicherheitspersonal in der Lage ist, jederzeit im Falle von Vorfällen zu reagieren, die ein Eingreifen erfordern, wenn die Organe geschlossen sind. 2018 umfasste der Bereitschaftsdienst zu Hause 4 Bedienstete des AdR und 2 Bedienstete des EWSA.

    5.2.    Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

    Kommission: Die Kommission ist das einzige Organ, das diese Art der Entschädigung 2018 gewährt hat. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer seiner Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet. Im Jahr 2018 führte die GD ENER diese Möglichkeit auch im Rahmen der Inspektionen der kerntechnischen Anlagen (19 Begünstigte mit insgesamt 986,5 Stunden) ein.

    2018 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

    Ø65 808,19 Stunden im Zusammenhang mit Personenschutz (z. B. Tragen unbequemer Schutzkleidung);

    Ø117 127,13 Stunden im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche);

    Ø11 539,68 Stunden im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe);

    Ø26,20 Stunden im Zusammenhang mit der Kombination von Personenschutz und Arbeitsplatz (Nuklearinspektoren: hoher Geräuschpegel, Schutzkleidung mit autonomem Atemgerät).

    5.3.    Begründung für die Schichtarbeit

    Kommission: Innerhalb der Kommission haben die Gemeinsame Forschungsstelle (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (25 bzw. 56 Personen im Jahr 2018).

    In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2018 von 31 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:

    Sicherheit und Prävention: 8 (OIL)

    Informations- und Kommunikationstechnologien: 14 (GD COMM)

    Unterstützung der Mitgliedstaaten: 9 (GD ECHO)

    Der Schichtdienst in der GD COMM wurde 2015 eingerichtet, um den Pressespiegel für den Präsidenten, das Kollegium und den Sprecherdienst sicherzustellen.

    In der GD ECHO besteht der Schichtdienst seit 2013 aufgrund der Schaffung eines Monitoring- und Informationszentrums mit der Aufgabe, die Mitgliedstaaten und die Kommission bei Katastrophen zu unterstützen.

    Bei der Kommission kommen die Vergütungssätze 1, 3 und 4 zur Anwendung, wobei Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

    Rat: Der Rat verfügt über einen Schichtdienst, der unabdingbar dafür ist, die Kontinuität der Dienste für die Prävention und die Sicherheit der Gebäude und Personen in den beiden Gebäuden des Organs sicherzustellen.

    Im Jahr 2018 war ein leichter Rückgang der Zahl der Begünstigten 2018 (75 statt 85 im Jahr 2017) und der Kosten (637 506,99 EUR statt 672 443,72 EUR im Jahr 2017) festzustellen. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass der Zweischichten-Dienst in der Direktion Gefahrenabwehr und Sicherheit abgeschafft wurde, und zum anderen darauf, dass mehrere unter den Schichtdienst fallende Stellen aus verschiedenen Gründen nicht besetzt waren.

    Europäisches Parlament: 2018 hat das Europäische Parlament Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, die Folgendes abdeckten: 1) Sicherheitsdienste an den drei Dienstorten Brüssel, Straßburg und Luxemburg; 2) Dienste, die mit dem Empfang, der Sicherheit und der Kontrolle von Besuchern zusammenhängen (Parlamentarium, Haus der europäischen Geschichte (seit 2017), Sportzentrum (seit 2017)) und Kommunikation über die Zentrale/den Informationsdienst, die/der eine Reihe von Diensten in mehreren Sprachen anbietet, z. B. Weiterleitung von eingehenden und ausgehenden Anrufen, Bereitstellung von Kontaktinformationen (Telefon- und Faxnummern, E-Mail- und Büroadressen) sowie von Informationen über Sitzungen und Gebäude des Europäischen Parlaments.

    Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1), den Zweischichten-Dienst nachts, an Wochenenden und an Feiertagen (Satz 2) sowie den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2018 erhielten 603 Personen Vergütungen für Schichtdienst (581 im Jahr 2017). Diese Zunahme ist auf die Aufstockung der Dienste der GD COMM für das Parlamentarium und das Europahaus (+ 10 Personen) und des Sportzentrums für Mitglieder und Bedienstete in Brüssel (+ 5 Personen) zurückzuführen. Die Zahl der mit Sicherheitsaufgaben befassten Mitarbeiter hat sich ebenfalls um 7 erhöht.

    Die neue Arbeitsorganisation, die 2018 für Überwachungs- und Präventionsaufgaben eingeführt wurde, hat zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Personen geführt, die unter den Satz 2 fallen. Im Jahr 2018 erhielten 500 Personen Vergütungen für Schichtdienst (205 im Jahr 2017).    
    2018 wechselten durchschnittlich 140 Personen für vier bis fünf Monate von Stufe 2 nach Stufe 4.

    Rechnungshof: Seit 2011 gibt es beim Rechnungshof Schichtdienst in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Empfang. Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1) und den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2018 erhielten 19 Personen Vergütungen für Schichtdienst (16 im Jahr 2017).

    EAD: 2018 hat der EAD 37 Vergütungen für Schichtdienst gezahlt, um die tägliche ununterbrochene Überwachung, Evaluierung und Alarmbereitschaft im Falle von bedeutenden politischen Ereignissen oder Situationen sicherzustellen und dem gesamten Personal des EAD sowie dem Hohen Vertreter und den anderen Akteuren der EU (Europäische Kommission, Generalsekretariat des Rates, Agenturen der EU, EU-Mitgliedstaten) Kommunikationsdienste für Verschlusssachen bereitzustellen.

    Im EAD gibt es zwei Arten von Vergütungen, hauptsächlich Satz 1 und Satz 4. Die Anzahl der Begünstigten ist stabil.

    AdR-EWSA: Der allgemeine Schichtdienst wurde im AdR und im EWSA am 1.3.2017 zur Gewährleistung der notwendigen ständigen Bereitschaft im Sicherheitsdienst eingerichtet. Der AdR zahlt Vergütungen an 4 Personen (Satz 1), der EWSA an 2 Personen (Satz 1).

    6.    Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

    Organ/Einrichtung

    Schichtarbeit

    Bereitschaftsdienst

    Besonders beschwerliche Arbeit

    Gesamt

    Kommission

    1 048 653,70 EUR

    1 448 792,37 EUR

    587 286,38 EUR

    3 084 732,45 EUR

    – davon JRC

    238 496,39 EUR

    570 567,92 EUR

    562 839,26 EUR

    1 371 903,57 EUR

    Rat

    637 506,99 EUR

    242 336,00 EUR

    0

    879 842,99 EUR

    Parlament

    4 861 738,73 EUR

    0

    0

    4 861 738,73 EUR

    Gerichtshof

    0

    60 065,09 EUR

    0

    60 065,09 EUR

    Rechnungshof

    164 473,07 EUR

    13 829,08 EUR

    0

    178 302,15 EUR

    EWSA

    10 011,00 EUR

    0

    0

    10 011,00 EUR

    AdR

    20 022,00 EUR

    13 159,26 EUR

    0

    33 181,26 EUR

    EDSB

    0

    0

    0

    0

    Bürgerbeauftragter

    0

    0

    0

    0

    EAD

    217 847,34 EUR

    52 616,36 EUR

    0

    270 463,70 EUR

    Gesamt

    6 960 252.83 EUR

    1 830 798 16 EUR

    587 286 38 EUR

    9 378 337 37 EUR

    Die Ausgaben für diese drei Arten von Vergütungen beliefen sich 2018 für alle EU-Organe/Einrichtungen auf 9 378 337,37 EUR (im Jahr 2017 waren es 8 118 966,55 EUR)).

    (1)

    Beim OLAF stellt der Sicherheitsdienst (0,33 AD/0,33 AST/SC/0,33 FG I = insgesamt 1 Begünstigter) den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche) sicher.  

    (2) Artikel 3 der Verordnung Nr. 858/2004 des Rates
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