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Document 52018DC0078

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT für 2017 über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

    COM/2018/078 final

    Brüssel, den 22.2.2018

    COM(2018) 78 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

    für 2017 über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds


    Einführung

    Der Übersee-Assoziationsbeschluss 1 bildet den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen den überseeischen Ländern und Gebieten 2 (ÜLG), den Mitgliedstaaten, mit denen sie verbunden sind, und der Europäischen Union. Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 3 (AEUV) besteht das Ziel des Übersee-Assoziationsbeschlusses darin, die nachhaltige Entwicklung der ÜLG zu unterstützen und die Werte der Union in der Welt zu fördern.

    Die finanzielle Unterstützung für die ÜLG wird in erster Linie über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bereitgestellt: Für den Programmierungszeitraum 2014-2020 wurden den ÜLG 364,5 Mio. EUR aus dem 11. EEF zugewiesen 4 .

    Gemäß Artikel 91 des Übersee-Assoziationsbeschlusses werden in diesem Bericht die Fortschritte dargelegt, die bei der Durchführung der den ÜLG im Rahmen des 11. EEF gewährten finanziellen Hilfe 2017 erzielt wurden.

    ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

    Die den ÜLG zur Verfügung stehenden Finanzmittel des 11. EEF verteilen sich auf der Grundlage von Anhang II des Übersee-Assoziationsbeschlusses wie folgt:

    ·229,5 Mio. Euro für die territorialen (bilateralen) Zuweisungen;

    ·100 Mio. EUR für die Unterstützung der regionalen Zusammenarbeit und Integration;

    ·21,5 Mio. EUR für humanitäre Hilfe und Soforthilfe sowie zur Unterstützung bei Schwankungen der Ausfuhrerlöse;

    ·5 Mio. EUR für die Finanzierung von Zinsvergütungen und technischer Hilfe im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität der EIB;

    ·8,5 Mio. EUR für Studien und technische Hilfe gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses.

    Nach den Kriterien des Übersee-Assoziationsbeschlusses kommen 16 ÜLG für eine territoriale Zuweisung aus dem 11. EEF in Betracht. 5 Grönland erhält auf der Grundlage des „Grönland-Beschlusses“ 6 direkt Mittel aus dem EU-Haushalt.

    Ziel der vier regionalen Programme ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen ÜLG derselben Region, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und ähnliche Prioritäten haben. Die aus der regionalen Mittelzuweisung finanzierten Maßnahmen dienen der Ausarbeitung und Umsetzung umfassender regionaler Programme und Projekte zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Verknüpfungen mit anderen Finanzierungsquellen, auch mit anderen Finanzinstrumenten der Europäischen Union, im Rahmen der Zusammenarbeit mit benachbarten Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und/oder Drittländern sowie mit den Regionen in äußerster Randlage der EU sind ausdrücklich erwünscht.

    Programmierungsprozess für die ÜLG-Finanzmittel des 11. EEF

    Im Übersee-Assoziationsbeschluss 7 ist ein spezifischer Programmierungsprozess für die ÜLG vorgesehen. Anders als die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) erfolgt die Programmierung nicht im Rahmen nationaler Richtprogramme, sondern auf der Grundlage von Programmierungsdokumenten, die zwei Komponenten umfassen: a) die Strategie der EU (Teil A) und b) das Aktionsdokument (Teil B). 

    Für die Genehmigung der ÜLG-Programmierungsdokumente ist jeweils ein einziger förmlicher Beschluss der Kommission erforderlich, der sich sowohl auf die strategische Ausrichtung als auch auf die ausführliche Programmgestaltung erstreckt. Somit kann das Programmierungsdokument erst angenommen werden, wenn die Strategie und das Aktionsdokument ausgearbeitet und förmlich gebilligt wurden. Budgethilfe ist die bevorzugte Durchführungsmodalität bei den territorialen Mittelzuweisungen für die ÜLG.

    Die ÜLG tragen die Hauptverantwortung für die Erstellung der Programmierungsdokumente, einschließlich der Festlegung der Prioritäten, auf denen ihre Strategien beruhen, und müssen für die erforderlichen Konsultationen auf lokaler Ebene sorgen. Auf Wunsch der ÜLG wurde ihnen gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses auch technische Hilfe zur Begleitung des Programmierungsprozesses zur Verfügung gestellt.

    Zur Unterstützung verschiedener Aspekte der Programmierung für den Zeitraum 2014–2020 wurden den ÜLG spezifische Leitlinien zur Verfügung gestellt:

    Spezifische, detaillierte Programmierungsvorgaben wurden für die ÜLG ausgearbeitet und dienten diesen Ländern und Gebieten als Programmierungsgrundlage. Sie umfassen sowohl Orientierungshilfen als auch konkrete Vorgaben für die verschiedenen Phasen der Ausarbeitung des Programmierungsdokuments.

    Die EU-Leitlinien für Budgethilfe (Anhang 10), die im September 2017 überarbeitet wurden, enthalten spezifische, mehr Flexibilität gewährleistende Angaben zur Bewilligung und Verwaltung von Budgethilfemaßnahmen in den ÜLG sowie in den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (SIDS).

    Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG, den AKP-Staaten und benachbarten Ländern sowie den Regionen in äußerster Randlage wurde ein Orientierungsvermerk erstellt, um die Durchführung gemeinsamer Projekte, die aus dem EEF und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, zu erleichtern und anzuregen.

    Für die territorialen Zuweisungen wurde von den meisten ÜLG die Budgethilfe als Durchführungsmodalität vorgeschlagen, was im Falle mancher Länder und Gebiete – wie etwa Curaçao, Französisch-Polynesien, Sint Eustatius und Wallis und Futuna – eine positive Neuerung gegenüber der bislang praktizierten Projektförderung bedeutet. Die Budgethilfe bietet in der Tat einen effizienten Weg, um bereichsübergreifende, langfristige und strukturelle Herausforderungen und Bedrohungen anzugehen.

    Die Lage im Jahr 2017

    a)Hurrikane im karibischen Raum

    Im September 2017 zogen zwei Wirbelstürme der Kategorie 5, Irma und Maria, über mehrere karibische überseeische Länder und Gebiete hinweg und richteten mit extremen Windgeschwindigkeiten von 300 km pro Stunde, Sturmfluten und starken Regenfällen massive Schäden an Wohngebäuden und Basisinfrastrukturen an. Die am stärksten betroffenen ÜLG waren Anguilla, Sint Maarten und die Turks- und Caicosinseln‚ St. Barthélemy und die Britischen Jungferninseln. Montserrat, Saba und Sint Eustatius wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.

    Unmittelbar nach diesen Wirbelstürmen wurden von der Europäischen Kommission mehrere Treffen mit den betroffenen ÜLG und den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten organisiert‚ um unverzüglich alle relevanten Informationen über Soforthilfe und humanitäre Hilfe mit ihnen auszutauschen.

    Die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) stellte im Rahmen eines Regionalprogramms gemeinsam mit der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO) Soforthilfe für die Turks— und Caicosinseln (60 000 EUR) und für Sint Maarten (80 000 EUR) bereit. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf kleinere Instandsetzungsarbeiten an betroffenen Gesundheitsinfrastrukturen, um die unmittelbare Gesundheitsversorgung, den Zugang zu sauberem Wasser in Gesundheitseinrichtungen und die epidemiologische Überwachung gefährdeter Gemeinschaften zu gewährleisten.

    Darüber hinaus wurde von den Niederlanden das Europäische Katastrophenschutzverfahren für Sint Maarten aktiviert, um die Evakuierung per Lufttransport von Sint Maarten sowie die Kosten für den Transport niederländischer Hilfsgüter (Sachleistungen wie Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Schwermaschinen) mit einem niederländischen Schiff nach Sint Maarten zu übernehmen.

    Die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung hat durch aktive Zusammenarbeit mit den Behörden sichergestellt, dass die territorialen und regionalen Programme des 11. EEF angepasst werden, um der Lage in den ÜLG nach dem Wirbelsturm IRMA Rechnung zu tragen und die ÜLG bei ihren Bemühungen um größere Resilienz zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen der Soforthilfemaßnahmen direkt 3,6 Mio. EUR bzw. 4 Mio. EUR aus den Budgethilfeprogrammen des 11. EEF für die Bildungssektoren von Anguilla und den Turks- und Caicosinseln ausgezahlt.

    Darüber hinaus wird in das Regionalprogramm des 11. EEF für die Karibik eine neue horizontale Komponente zur Stärkung der Resilienz aufgenommen, um im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, mit dem das Engagement für größere Resilienz bekräftigt wird, die langfristige Resilienz in den ÜLG aufzubauen.

    Im Hinblick auf eine mögliche Mobilisierung der nicht zugewiesenen Mittel der Reserve B (21,5 Mio. EUR) im Rahmen des 11. EEF prüft die Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung entsprechende Anträge der am stärksten betroffenen ÜLG. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der Gesamtbetrags von 60,5 Mio. EUR, der vom EU-Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung im Namen der Europäischen Union auf einer hochrangigen Geberkonferenz am 21. November 2017 in New York zugesagt wurde, ein Richtbetrag von 5 Mio. EUR veranschlagt, um die Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Gebieten und Ländern zu unterstützen.

    b)Konsultationen

    Seit dem Anlaufen des Programmierungsprozesses im Dezember 2013 hat die Europäische Kommission die ÜLG dabei kontinuierlich durch die Finanzierung und/oder Förderung der Organisation spezieller Seminare, Workshops und Konferenzen unterstützt, um gemeinsame Prioritäten und Ziele zu erörtern. Im Laufe des Jahres 2017 fanden zahlreiche derartige Austausche statt, die sich als besonders konstruktiv erwiesen.

    Aufbauend auf den Ergebnissen der verschiedenen Konsultationssitzungen von 2016 bot sich den ÜLG in der Woche des 15. ÜLG-EU-Forums (vom 22. bis 26. Februar 2017) eine ideale Gelegenheit für Treffen auf regionaler Ebene, um den Programmierungsprozess voranzubringen, sodass die ÜLG im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean bei der Projektfindung für ihre regionalen Programme voranschreiten und diese Phase abschließen konnten.

    Anschließend haben das regionale Seminar vom 2.-3. April 2017 und die Seminarworkshops für die pazifischen ÜLG 8 vom 24.-27. Oktober in Nouméa zum erfolgreichen Abschluss der Formulierungsphase beigetragen. Während des Seminars wurde besonderes Augenmerk auf die Ermittlung möglicher Synergien zwischen dem regionalen AKP-Programm und weiteren Fortschritten bei der regionalen Integration sowie auf die Zusammenarbeit mit den benachbarten AKP-Staaten gelegt.

    Was das Regionalprogramm für die Karibik betrifft, so wurde auf einem regionalen Workshop‚ der Ende November 2017 in Bonaire stattfand, die Formulierungsphase im Hinblick auf die Auswirkungen der Wirbelstürme in der Region konstruktiv vorangebracht. So wurde eine neue horizontale Komponente für die Stärkung der Resilienz einbezogen, aber es wurden auch Fortschritte bei der Auswahl des Durchführungspartner und der vorläufigen Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Komponenten erreicht.

    Ferner fand ein fruchtbarer Austausch zwischen den ÜLG und den Dienststellen der Europäischen Kommission über das thematische Intra-ÜLG-Programm statt. Insbesondere bot das Treffen der Partnerschafts-Arbeitsgruppe Umwelt und Klimawandel“ vom Juli 2017 Gelegenheit, bei der Programmierung der Klimaschutzkomponente des thematischen Programms des 11. EEF Fortschritte zu machen. Dabei wurden die Ergebnisse der Partnerschafts-Arbeitsgruppe „Umwelt und Klimawandel“ vom Juli 2016, die sich dem Thema nachhaltige Energie, der anderen Komponente des thematischen Programms, gewidmet hatte, ergänzt und darauf aufgebaut.  

    Außerdem haben die ÜLG und die Europäische Union anlässlich des 3. Gipfeltreffens der Energieminister und des Workshops über Meeresenergie am 6. und 7. Dezember 2017 in Brüssel 9 erneut ihr starkes Engagement für die erneuerbaren Energien bekräftigt.

    Darüber hinaus kamen auf der Ebene der im Rahmen des Übersee-Assoziationsbeschlusses eingerichteten Gremien für den Dialog die Überlegungen zu den gemeinsamen strategischen Prioritäten voran. Auf technischer Ebene fanden 2017 vier trilaterale Treffen zwischen der Kommission, Vertretern der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind, statt, die der Kommission, den ÜLG und den Vertretern der Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Erörterung und zur Kontrolle der bei der Umsetzung und Programmierung der Finanzmittel aus dem 11. EEF erzielten Fortschritte boten.

    Auf politischer Ebene bekräftigten die EU, die ÜLG und die mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten im Februar 2017 auf dem 15. ÜLG-EU-Forum – anknüpfend an die Schlussfolgerungen des 14. ÜLG-EU-Forums von 2016 – ihr nachdrückliches Engagement für stärkere Resilienz und Nachhaltigkeit im Hinblick auf dauerhafte Lösungen für komplexe, gemeinsame Herausforderungen wie Klimawandel, Reduzierung des Katastrophenrisikos und nachhaltige Energie und betonten die Bedeutung regionaler Zusammenarbeit. Damit wurde auch ein direkter Beitrag zu den thematischen und regionalen Programmen geleistet.

    Schließlich boten die trilateralen Treffen zwischen der Kommission, den territorialen/regionalen Anweisungsbefugten der ÜLG und den Mitgliedstaaten, mit denen die ÜLG verbunden sind, am Rande des 15. ÜLG-EU-Forums Gelegenheit zur Erörterung und Inangriffnahme etwaiger Probleme im Zusammenhang mit der Programmierung und Verwendung der Finanzmittel sowie zur konkreten Planung der nächsten Schritte.

    c)Territoriale und regionale Programme des 11 . EEF

    Dank des gemeinsamen Engagements aller betroffenen Parteien wurden in den Jahren 2016 und 2017 erhebliche Fortschritte bei der Programmierung der Mittel des 11. EEF erzielt.

    In beiden Jahren wurde die gemäß Artikel 81 des Übersee-Assoziationsbeschlusses vorgesehene technische Hilfe (TH) für die Unterstützung der territorialen und der regionalen Anweisungsbefugten bei der Programmierung in vollem Umfang bereitgestellt. Ende 2017 waren im Hinblick auf die Ausarbeitung der ÜLG-Sektorstrategien oder die Feststellung der Förderfähigkeit der ÜLG im Rahmen der Budgethilfe TH-Verträge und Studien im Wert von insgesamt 3,64 Mio. EUR finanziert aus den Fazilitäten für technische Zusammenarbeit I und II des 11. EEF vergeben worden.

    Auf territorialer Ebene wurden alle EU-Reaktionsstrategien (mit Ausnahme von Curaçao und Sint Maarten) gebilligt. St. Helena hat die Projektfindungsphase bereits im zweiten Quartal 2017 und die Formulierungsphase im Dezember 2017 abgeschlossen.

    Zusätzlich zu den im Herbst 2016 unterzeichneten Programmierungsdokumenten für St. Pierre und Miquelon wurden die fünf Programmierungsdokumente für Neukaledonien, die Turks- und Caicosinseln, Saba, Sint Eustatius und Anguilla während des 15. ÜLG-EU-Forums, das im Februar 2017 in Aruba stattfand, mit Kommissar Neven Mimica unterzeichnet.

    Ende des Jahres wurden vier weitere Programmierungsdokumente für die Falklandinseln, die Pitcairninseln, Wallis und Futuna und Französisch-Polynesien angenommen. Außerdem wurde im Dezember 2017 das Annahmeverfahren für das Programmierungsdokument für Montserrat eingeleitet, das in der zweiten Januarwoche 2018 verabschiedet werden soll.

    Die entspricht fast 75 % der gesamten territorialen Mittelausstattung.

    Auf regionaler Ebene ist, wie bereits erwähnt, das Regionalprogramm für den pazifischen Raum das erste Regionalprogramm, dessen Formulierungsphase abgeschlossen wurde, während beim Regionalprogramm für den karibischen Raum die Projektfindungsphase erfolgreich beendet wurde.

    Was letzteres Programm betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass die ÜLG, wie im vorstehenden Abschnitt erwähnt, nach den Verwüstungen, die die Wirbelstürme Irma und Maria im November 2017 im Karibischen Becken angerichtet haben, anlässlich des Workshops in Bonaire im November 2017 vereinbart haben, die Energiekomponente zu verringern und Mittel in Höhe von rund 20 Mio. EUR für Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz umzuwidmen.

    Für den Indischen Ozean und das thematische Intra-ÜLG-Regionalprogramm ist die Projektfindungsphase noch nicht abgeschlossen.

    Darüber hinaus wurde im Jahr 2017 auch die Programmierung der Unterstützungsmaßnahmen für die Assoziation der ÜLG im Rahmen des 11. EEF in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. EUR für die Jahre 2018-2019 abgeschlossen. Diese Maßnahmen werden das Funktionieren der Assoziation als Institution unterstützen, die ein Forum für eine wirksame Zusammenarbeit mit der EU bietet und sich für die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitglieder in verschiedenen Bereichen von gemeinsamem Interesse innerhalb der EU-ÜLG-Assoziation einsetzt.

    Dank der 2016 erzielten Fortschritten war 2017 ein entscheidendes Jahr für die Partnerschaft zwischen der EU und den ÜLG, in dem eine deutliche Beschleunigung der Programmierung der regionalen Zuweisungen im Rahmen des 11. EEF verzeichnet wurde, u. a. durch verbesserte Koordinierung, und die Programmierung der territorialen Mittel fast abgeschlossen werden konnte.

    d)Umsetzung des 11. EEF

    Die Durchführung der Sektorreformprogramme für St. Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Anguilla, Saba, Sint Eustatius und die Turks- und Caicosinseln im Rahmen des 11. EEF ist angelaufen und verläuft planmäßig, die Finanzierungsvereinbarung für die Falklandinseln wurde am 4. Dezember 2017 unterzeichnet. In diesem Zusammenhang wird dem Dialog mit den Partnerländern vorrangige Bedeutung beigemessen.

    Insbesondere hat die Kommission im Juni 2017 die zweite Tranche in Höhe von 6 Mio. EUR an St. Pierre und Miquelon ausgezahlt, was zusammen mit der Zahlung von 7 Mio. EUR im Jahr 2016 fast 50 % der gesamten Mittelausstattung von 26,35 Mio. EUR für die Förderung des nachhaltigen Tourismus und der maritimen Dienstleistungen ausmacht. Dies ist unter anderem das Ergebnis eines konstruktiven Politikdialogs zwischen St. Pierre und Miquelon und der Europäischen Kommission, der im Oktober 2016 aufgenommen und 2017 auf technischer Ebene fortgesetzt wurde.

    Zusätzlich zu den Zahlungen der ersten Tranchen für die Budgethilfeprogramme des 11. EEF für die Turks- und Caicosinseln (4 Mio. EUR) und Anguilla (3,6 Mio. EUR), mit denen unmittelbar nach den bereits genannten Wirbelstürmen Irma und Maria rasche Hilfe geleistet wurde, wurde im Dezember 2017 die erste Tranche in Höhe von 5,76 Mio. EUR aus dem 11.  EEF an Neukaledonien ausgezahlt, um die Beschäftigung und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. In diesem Zusammenhang ermöglichte der Politikdialog mit der Regierung von Neukaledonien, der im Laufe des Jahres 2017 regelmäßig geführt wurde, die Behandlung prioritärer Fragen, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungspolitik und ihre Umsetzung.

    Auch bei der Umsetzung der Strategie für den Energiesektor von Saba wurden zufriedenstellende Fortschritte erzielt. Daher wurde im Dezember 2017 die erste feste Tranche von 1,9 Mio. EUR im Rahmen des 11. EEF vollständig ausgezahlt.

    Europäische Investitionsbank (EIB)

    Im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität wurden von den Mitteln des 11. EEF in Höhe von 5 Mio. EUR, die für Zinszuschüsse und technische Hilfe für die ÜLG vorgesehen sind und von der EIB verwaltet werden, 25 500 EUR für einen Zinszuschuss bei einem Vorhaben in Tahiti (Französisch-Polynesien) verwendet, nachdem der ausstehende Darlehensbetrag erlassen wurde.

    Im Rahmen der ÜLG-Investitionsfazilität wurden im Jahr 2017 zwei neue Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet: eine Kreditlinie mit der Banque Calédonienne d’Investissement über einen Betrag von 20 Mio. EUR zur Kofinanzierung von Projekten privater Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen in Neukaledonien. Innerhalb des Rahmenkredits mit der Karibischen Entwicklungsbank, der die Vergabe von Finanzmitteln für die Stärkung von Klimaschutz, anpassung und resilienz vorsieht, wurde ein Betrag von 3,8 Mio. EUR für die ÜLG bereitgestellt.

    Der Übersee-Assoziationsbeschluss sieht zudem weitere Finanzierungen (bis zu 100 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020) aus Eigenmitteln der EIB vor 10 .

    2015 schloss die EIB eine Darlehensvereinbarung mit Neukaledonien, die aus den Eigenmitteln für ÜLG finanziert wird. Sie betrifft ein Investitionsdarlehen in Höhe von 20 Mio. EUR für den Bau eines neuen Krankenhauses, das das führende Krankenhaus für das gesamte Gebiet werden und vier bestehende Krankenhäuser ersetzen soll. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit der französischen Entwicklungsorganisation Agence Française de Developpement durchgeführt. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens für die Garantievereinbarung durch alle Mitgliedstaaten wurde das Darlehen am 1. September 2016 vollständig ausgezahlt.

    Ausblick

    2018 hat für die ÜLG vor allem der Abschluss der Programmierung ihrer regionalen Programme maßgebliche Bedeutung, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung von Synergien durch einen verstärkten und verbesserten Austausch zwischen den ÜLG untereinander sowie zwischen den ÜLG, den AKP-Staaten und den Regionen in äußerster Randlage zu legen ist.

    Gleichzeitig wird die Europäische Kommission die ÜLG, die von den Wirbelstürmen Irma und Maria betroffen sind, weiterhin bei ihren Wiederaufbaubemühungen unterstützen und eng mit ihnen zusammenarbeiten, um ihren Bedarf bestmöglich zu decken.

    Insgesamt wird das kommende Jahr für die weiteren Überlegungen zur künftigen Gestaltung der finanziellen Zusammenarbeit der EU mit den ÜLG von entscheidender Bedeutung sein. Dabei werden auch die Ergebnisse der Diskussionen des 16. ÜLG-EU-Forums und der bevorstehenden Folgenabschätzung für die nächsten Außenfinanzierungsinstrumente für die Zeit nach 2020 und die entsprechenden Legislativvorschläge berücksichtigt werden.

    (1)

     Beschluss 2013/755/EU des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union.

    (2)

    Überseeische Länder und Gebiete der EU: Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, St. Pierre und Miquelon, St. Barthélemy, Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten, Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena und Nebengebiete (inzwischen umbenannt in St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha), Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln und Bermuda.

    (3)

    Vierter Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47).

    (4)

    Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (ABl. L 210 vom 6.8.2013, S. 1).

    (5)

     Anhang 1 des Berichts enthält eine Übersicht über die Richtbeträge der territorialen und der regionalen Mittelzuweisungen.

    (6)

    Im Beschluss 2014/137/EU des Rates über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits sind für den Zeitraum 2014-2020 217,8 Mio. EUR für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Grönland in Bereichen von beiderseitigem Interesse vorgesehen.

    (7)

    Vierter Teil des Übersee-Assoziationsbeschlusses.

    (8)

    Neukaledonien, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Pitcairninseln.

    (9)

    Die Veranstaltungen wurden aus der Fazilität für technische Zusammenarbeit im Rahmen des 11. EEF und der EU-Fazilität für technische Hilfe für nachhaltige Energie finanziert.

    (10)

    Drei Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 80 Mio. EUR in den Bereichen erneuerbare Energien und IKT sind in Vorbereitung.

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    Brüssel, den 22.2.2018

    COM(2018) 78 final

    ANHANG

    des

    BERICHTS DER KOMMISSION AN DEN RAT

    für 2017 über die Durchführung der finanziellen Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds


    1)Beschlüsse der Kommission aus dem Jahr 2016

    ÜLG

    (in Mio. EUR)

    Schwerpunktbereich

    Kommissionsbeschluss

    St. Pierre und Miquelon

    26,35

    Nachhaltiger Tourismus und maritime Vernetzung

    C(2016) 5993.

    Saba

    3,55

    Erneuerbare Energien

    C(2016) 8490.

    Sint Eustatius

    2,45

    Energie

    C(2016) 8493.

    Turks- und Caicosinseln

    14,60

    Bildung

    C(2016) 8291.

    Insgesamt

    46,95

    2)Beschlüsse der Kommission aus dem Jahr 2017

    ÜLG

    (in Mio. EUR)

    Schwerpunktbereich

    Kommissionsbeschluss

    Anguilla

    14,05

    Bildung

    C(2017) 1107

    Falklandinseln

    5,90

    Konnektivität und Zugänglichkeit

    C(2017) 7131

    Französisch-Polynesien

    29,95

    Tourismus

    C(2017) 7129

    Neukaledonien

    29,80

    Beschäftigung und berufliche Eingliederung

    C(2017) 743

    Pitcairninseln

    2,40

    Tourismus

    C(2017) 7847 

    Wallis und Futuna

    19,60

    Digitale Entwicklung

    C(2017) 7130

    Insgesamt

    101,7

    3)Zahlungen im Rahmen des 11. EEF

    ÜLG

    Mittelzuweisung

    (in Mio. EUR)

    Schwerpunktbereich

    Mittelauszahlungen insgesamt

    (in Mio. EUR)

    Anguilla

    14,05

    Bildung

    3,6

    Neukaledonien

    21,50

    Konnektivität und Zugänglichkeit

    5,76

    St. Pierre und Miquelon

    26,35

    Nachhaltiger Tourismus und maritime Vernetzung

    13

    Saba

    3,55

    Erneuerbare Energien

    1,9

    Turks- und Caicosinseln

    14,60

    Bildung

    4

    Insgesamt

    28,26

    4)Ausstehende Kommissionsbeschlüsse

    a)Richtbeträge der territorialen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF

    ÜLG

    (in Mio. EUR)

    Vorgeschlagener Schwerpunktbereich

    Aruba

    13,05

    Bildung

    Bonaire

    3,95

    Soziale Entwicklung – Jugend

    Curação

    16,95

    Erneuerbare Energien

    Montserrat

    18,40

    Nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Entwicklung

    St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha

    21,50

    Konnektivität und Zugänglichkeit

    St. Martin

    7,00

    Wasser- und Sanitärversorgung

    Insgesamt

    80,85

    b)Richtbeträge der regionalen Mittelzuweisungen im Rahmen des 11. EEF

    Region

    (in Mio. EUR)

    Vorgeschlagener Schwerpunktbereich

    Karibik

    40,00

    Nachhaltige Energie und biologische Vielfalt der Meere

    Pazifik

    36,00

    Klimawandel und biologische Vielfalt

    Indischer Ozean

    4,00

    Beobachtung, Bewirtschaftung und Erhaltung der terrestrischen und marinen Ökosysteme

    Thematisches Programm (alle ÜLG)

    17,8

    Klimawandel, einschließlich Reduzierung des Katastrophenrisikos, und nachhaltige Energie

    Maßnahmen zur Unterstützung der Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete (OCTA)

    2,2

    Der erste Zuschuss zu den Umsetzungskosten für die Jahre 2018 und 2019 beläuft sich auf 1,1 Mio. EUR.

    Insgesamt

    100,00

    5)Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF) des 11. EEF

    Fazilität für technische Zusammenarbeit (TCF)

    (in Mio. EUR)

    Bemerkungen

    Insgesamt

    8,50

    Im Zeitraum 2015-2016 wurden 2,71 Mio. EUR gebunden (TCF I).

    Bis Ende 2017 wurden Verträge im Wert von 934 071 EUR geschlossen.

    Im Übersee-Assoziationsbeschluss sind die Gesamtbeträge für die territorialen und die regionalen Programme sowie für die technische Hilfe festgelegt.

    Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen territorialen Zuweisungen werden die Bevölkerungszahl, die Höhe des Bruttoinlandsprodukts, die Höhe früherer EEF-Zuweisungen und mögliche Sachzwänge aufgrund der abgeschiedenen Lage der in Artikel 9 des Übersee-Assoziationsbeschlusses genannten ÜLG berücksichtigt. 

    Bei der Festlegung der Richtbeträge der spezifischen regionalen Mittelzuweisungen wird berücksichtigt, dass eine kritische Masse erreicht werden muss, um die angestrebte Wirkung zu erzielen, und dass die Zusammenarbeit zwischen den ÜLG, Regionen in äußerster Randlage und AKP-Staaten sowie Drittländern gefördert werden.

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