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Document 52017DC0053

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Zweiter Bericht über die Lage der Energieunion

COM/2017/053 final

Brüssel, den 1.2.2017

COM(2017) 53 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Zweiter Bericht über die Lage der Energieunion


I.    Einführung

Für die Energieunion war 2016 das Jahr, in dem wir unser Versprechen eingelöst haben. Es war ein Jahr, in dem aus der Vision der Rahmenstrategie für die Energieunion 1 konkrete legislative und nicht legislative Initiativen wurden, zuletzt durch das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“, das am 30. November 2016 vorgelegt wurde. Als nächstes wird – im Einklang mit dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2017 2 – die Strategie für eine emissionsarme Mobilität 3 ebenfalls in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Es ist wichtig, dass sich die beiden gesetzgebenden Organe im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung der drei Organe über die Gesetzgebungsprioritäten der Europäischen Union für 2017 4 umgehend der Verabschiedung der vorgeschlagenen Initiativen widmen, damit die Energiewende in der Praxis zügig vorankommt.

Die Energieunion ist ein vorrangiges Projekt der EU, eine der zehn politischen Prioritäten der Kommission unter Leitung von Jean-Claude Juncker 5 , in der fünf Dimensionen eng miteinander verknüpft sind: Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen, ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt, Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. In all diesen Bereichen wurden Fortschritte erzielt.

Die Energieunion ist Teil der positiven Agenda für die Europäische Union, wie sie in der Erklärung von Bratislava 6 dargelegt ist, und kann nicht losgelöst von anderen wichtigen europäischen Politikbereichen betrachtet werden. Sie trägt zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung 7 und zur Umsetzung der Agenda für die Kreislaufwirtschaft 8 bei und stützt sich auf eine enge Interaktion mit der Kapitalmarktunion, dem digitalen Binnenmarkt, der europäischen Agenda für neue Kompetenzen, der Investitionsoffensive für Europa und der Sicherheitsunion. Indem sie die Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften vorsieht und dafür sorgt, dass diese auch weiterhin ihren Zweck erfüllen, leistet die Agenda zur Energieunion auch einen Beitrag zum Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT).

Die Energieunion beinhaltet mehr als nur Klima- und Energiepolitik. Es geht um die Modernisierung der gesamten europäischen Wirtschaft, mit der auf eine sozial ausgewogene Weise eine Reduzierung der CO2-Emissionen und eine effiziente Nutzung von Energie und Ressourcen erreicht werden sollen. Oberstes Ziel ist dabei stets, dass Europas Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen davon profitieren. Europäische Unternehmen sollten bei den Ersten sein, wenn es um die notwendigen Investitionen geht. So können sie bei neuen Technologien und Geschäftsmodellen Vorreiter sein und diesen Vorteil ausschöpfen. Mit anderen Worten: Es gibt starke wirtschaftliche Argumente für den Übergang zu einer modernen, emissionsarmen Wirtschaft.

Dies erfordert eine starke externe Dimension. In einem sich rasch wandelnden geopolitischen Umfeld ist der Erfolg der Energieunion entscheidend für den Schutz der langfristigen wirtschaftlichen Interessen und des Wohlergehens Europas und seiner Bürgerinnen und Bürger 9 . Die internen Initiativen wurden daher ergänzt durch eine verstärkte Energiediplomatie mit Blick auf die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit, die Steigerung der Ausfuhr von in Europa entwickelten emissionsarmen Technologien und die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Generell sollten in einer Welt, die zunehmend instabil geworden ist, diplomatische Anstrengungen im Energiebereich den Spielraum Europas und seiner internationalen Partner erhöhen. In diesem Bereich verfügt Europa über ein solides Potenzial, eine Führungsrolle in der Welt zu übernehmen.

Eine starke externe Dimension muss eine robuste Klimadiplomatie umfassen, die Führungsstärke beweist, um weltweit auf eine Umstellung auf saubere Energie hinzuwirken und zur Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beizutragen, insbesondere durch Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung für alle. Nach der Annahme des Übereinkommens von Paris 10 im Dezember 2015 konnte aufgrund der zügigen Ratifizierung durch die Europäische Union das erste universelle, rechtsverbindliche internationale Klimaschutzabkommen am 4. November 2016 in Kraft treten.

2016 hat die Europäische Union bewiesen, dass sie auch bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in ihrem Hoheitsgebiet Vorreiterin ist. Die Kommission hat sämtliche Gesetzgebungsvorschläge angenommen, die notwendig sind, um die ehrgeizigen Zusagen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens zu erfüllen. Diese Vorschläge und die sie begleitenden Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zu dem übergreifenden Ziel der Kommission, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und damit verbundene Investitionen zu fördern.

Gleichzeitig sollte durch die Vorschläge der Kommission sichergestellt sein, dass dieser Übergang für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen Europas erschwinglich bleibt und neue Arbeitsplätze, Kompetenzen und Möglichkeiten entstehen, die dem Wirtschaftswachstum und einer hohen Lebensqualität in der Europäischen Union dienen. Dies erwarten auch die jungen Menschen von der Europäischen Union.

Aus all diesen Gründen müssen wir uns nun auf die Umsetzung konzentrieren. Mit dem Europäischen Parlament und dem Rat sollte eine Einigung über die Gesetzgebungsinitiativen erreicht werden, die bestehenden Rechtsvorschriften sind umzusetzen und die Vorschriften für Wettbewerb und staatliche Beihilfen müssen strikt durchgesetzt werden. Gleichzeitig sollten die nicht legislativen Maßnahmen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene fortgeführt und ausgebaut werden.

II.    Trends und Erkenntnisse

Seit dem ersten Bericht über die Lage der Energieunion im November 2015 11 haben sich einige Trends beim Übergang der EU zu einer emissionsarmen Wirtschaft fortgesetzt und sogar verstärkt 12 . Die wichtigsten Erkenntnisse aus den nationalen Entwicklungen im Jahr 2016 sind in Anhang 2 zusammengefasst. Sie sind die Grundlage für eine eingehendere Analyse der Politik der Mitgliedstaaten, die die Kommission für 2017 plant.

Die Europäische Union als ganze hat weiterhin gute Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Energieunion vorzuweisen, insbesondere im Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020. So konnte der Energieverbrauch bereits erheblich gesenkt werden. Wenn die Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen fortsetzen, ist die Europäische Union auf dem richtigen Weg, um ihre für 2020 gesetzten Energieeffizienzziele zu erreichen 13 . 

 

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch und Entwicklung des BIP 14

2015 lagen die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um 22 % unter denen des Jahres 1990 15 . Trotz eines vorübergehenden begrenzten Anstiegs im Jahr 2015 sind die Emissionswerte nach wie vor rückläufig 16 . Die Emissionen in den Sektoren, die unter das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EHS) fallen, sind 2015 weiter zurückgegangen 17 .

Die Europäische Union ist auch im Bereich der erneuerbaren Energien auf einem guten Weg. Den Daten für 2014 zufolge machte der Anteil der erneuerbaren Energien 16 % des Bruttoendenergieverbrauchs der Europäischen Union 18 aus. Da der Weg zum Ziel in den letzten Jahren bis 2020 steiler wird, sollten weitere Anstrengungen unternommen werden.

Abbildung 2: Anteile an erneuerbarer Energie in der Europäischen Union gegenüber den Zielpfaden der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie 19

Eine weitere wichtige Entwicklung besteht darin, dass die Europäische Union weiterhin mit Erfolg ihr Wirtschaftswachstum von ihren Treibhausgasemissionen abkoppelt. Im Zeitraum 1990-2015 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union insgesamt um 50 %, während die Emissionen um 22 % zurückgingen. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Trends und Projektionen dürfte sich dieser Abkoppelungsprozess fortsetzen.

Abbildung 3: Bisherige und erwartete Änderungen des BIP (real), der Emissionen von Treibhausgasen (THG) und der Emissionsintensität der Wirtschaft (Verhältnis der Emissionen zum BIP) Index (1990 = 100) 20  

Die Treibhausgas-Emissionsintensität der Wirtschaft in der Europäischen Union wurde ebenfalls beträchtlich reduziert. Die Wirtschaft der Europäischen Union gehört zu den großen Volkswirtschaften, die derzeit die höchste Treibhausgaseffizienz aufweisen, und dürfte mit der Umsetzung der Klima- und Energieziele für 2030 zu der Wirtschaft der G20 mit der besten Treibhausgaseffizienz werden. Allerdings werden auch andere Regionen auf der Grundlage ihrer Klimaschutzpläne im Rahmen des Pariser Übereinkommens ihre Treibhausgasintensität erheblich senken. Dies bedeutet, dass trotz der positiven Entwicklungen kein Grund zur Selbstzufriedenheit besteht, wenn Europa weltweit führend bleiben will.

Abbildung 4: THG-Emissionsintensität (Mio. t CO2-Äq./Mrd. USD) 21

III.    Bewertung der Fortschritte und Herausforderungen

Die Umstellung auf eine moderne Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen ist im Gange.

Die Rahmenstrategie für die Energieunion enthält das ehrgeizige Ziel, dass die Wirtschaft ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern muss. Wir kommen bei der Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft gut voran. Die beiden gesetzgebenden Organe einigten sich in Rekordzeit darauf, das Pariser Übereinkommen für die Europäische Union zu ratifizieren. Zur Umsetzung der von der Europäischen Union im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 eingegangenen Verpflichtungen verabschiedete die Kommission die notwendigen Vorschläge: für das Emissionshandelssystem der Europäischen Union 22 bereits im Juli 2015 und für die Sektoren außerhalb des Emissionshandelssystems 23 , zu denen auch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) 24 gehören, im Juli 2016. Als nächstes wird man sich auf die Vorbereitung der Beteiligung der Europäischen Union an dem ersten „unterstützenden Dialog“ im Jahr 2018 konzentrieren, bei dem die Vertragsparteien eine Bestandsaufnahme der gemeinsamen Anstrengungen und der Fortschritte bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris vornehmen wollen.

2016 hat die Kommission ferner eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität mit ebenso klaren und ehrgeizigen Zielen vorgelegt: bis zur Jahrhundertmitte sollen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um mindestens 60 % niedriger sein als im Jahr 1990 und eine klare Tendenz Richtung null aufweisen. Gleichzeitig soll den Erfordernissen der Mobilität von Personen und Gütern sowie der globalen Konnektivität Rechnung getragen werden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen, die die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen, sollten ebenfalls unverzüglich drastisch reduziert werden. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf dem Straßenverkehr, der mehr als 70 % der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen verursacht.

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris verabschiedete die Kommission das Paket „Saubere Energie“, das den Rechtsrahmen für die Zeit nach 2020 vorgibt, aber auch den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft vorantreiben soll. Etwa zur gleichen Zeit wurde auch die überarbeitete Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen 25 angenommen. Durch die Festlegung strengerer Emissionsgrenzwerte für wichtige Luftschadstoffe trägt die Europäische Union zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und zur Vermeidung vorzeitiger Todesfälle bei, wodurch gleichzeitig die damit verbundenen enormen wirtschaftlichen Kosten für die Gesellschaft gesenkt werden 26 . Zu einer modernen Volkswirtschaft gehört es, dass Investitionen in die Gesundheit getätigt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Fortschritte auf dem Weg zu einer innovativen, energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft

Die Kommission hat ihr Versprechen eingehalten, die Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle zu behandeln. Sie hat eine verbindliche Zielvorgabe für die Europäische Union von 30 % für die Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 vorgeschlagen. Eine Reihe begleitender Initiativen im Bereich der Energieeffizienz sollen gewährleisten, dass dieser Zielwert kosteneffizient verwirklicht werden kann. Die einschlägigen Rechtsvorschriften sollen an den Kontext des Jahres 2030 angepasst werden, und die vielfältigen Hindernisse für Investitionen in Energieeffizienz, insbesondere in die Renovierung von Gebäuden, sollen beseitigt werden.

Eine moderne Volkswirtschaft sollte nicht nur Energie effizient nutzen, sondern auch Ressourcen, und zwar während ihres gesamten Lebenszyklus. Die Energiewende sollte Hand in Hand gehen mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, da durch eine verstärkte Vermeidung und das Recycling von Abfällen große Energieeinsparungen erzielt werden können. Wie u. a. in der kürzlich angenommenen Mitteilung über die Rolle der Energiegewinnung aus Abfällen 27 dargelegt, könnten – unter Beachtung des Grundsatzes der Abfallhierarchie – 29 % mehr Energie aus Abfällen gewonnen werden, wenn nachweislich wirksame Verfahren und unterstützende Maßnahmen ordnungsgemäß eingesetzt würden. Auch dadurch könnte dazu beigetragen werden, dass die in der Rahmenstrategie für die Energieunion und im Pariser Übereinkommen festgelegten Ziele erfüllt werden. Europa ist führend bei grünen Technologien. Die Produktion von Umweltgütern und -dienstleistungen je Einheit des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat während der letzten zehn Jahre um mehr als 50 % zugenommen, und die Beschäftigtenzahl im Zusammenhang mit dieser „grünen Wirtschaft“ stieg auf mehr als 4 Millionen Vollzeitäquivalente. Auch in diesem Bereich gibt es einmalige Geschäftsmöglichkeiten und nachgewiesenermaßen wirtschaftliches Potenzial.

Die Modernisierung der europäischen Wirtschaft setzt einen effektiven Wettbewerb und einen stabilen Regulierungsrahmen auf den Energiemärkten voraus, damit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. In der Mitteilung „Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie“ 28 wird eine Strategie der Europäischen Union dargelegt, die es europäischen Unternehmen – auch Neugründungen – ermöglichen soll, die Forschung und Innovation im Bereich sauberer Energielösungen voranzubringen. Die Mitteilung dürfte dafür sorgen, dass deren Ergebnisse schnell und erfolgreich auf den Markt gebracht werden. In allen vorrangigen Bereichen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) wurden beträchtliche Fortschritte erzielt 29 , mit dem Ziel, kosteneffiziente emissionsarme Technologien in das Energiesystem zu integrieren.

Da die Europäische Union Forschung und Innovation im Bereich der sauberen Energietechnologien entschieden unterstützt, wurde sie auch Mitglied der globalen Initiative „Innovationsmission“ (Mission Innovation) 30 . Die Europäische Union wird ihre Führungsrolle wahrnehmen, indem sie – in enger Zusammenarbeit mit Investoren – dafür sorgt, dass diese Initiative transformative Ergebnisse liefert. Anhand verbesserter und zusätzlicher Indikatoren, z. B. für Ein- und Ausfuhren und Marktanteile von Technologien für saubere Energie, werden sich die globalen Leistungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich besser einschätzen lassen. Dies wird auch zu einer Aktualisierung unserer Ziele in den Bereichen Forschung und Innovation führen. Im Hinblick darauf wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten, der Industrie, der Forschungs- und Innovationsgemeinschaft und anderen wichtigen Interessenträgern im Rahmen eines „Industrieforums für saubere Energie und Wettbewerbsfähigkeit“ (Clean Energy Industrial Competitiveness Forum) zusammenarbeiten, das in enger Abstimmung mit bereits bestehenden Foren noch vor Ende dieses Jahres einberufen werden soll.

Verbraucher als Akteure

Die Energieunion sollte den Verbrauchern, die im Mittelpunkt der Energiewende stehen, konkrete Vorteile bieten. Immer mehr Verbraucher sind auf dem Energiemarkt aktiv, was sich zum Beispiel daran zeigt, dass die Zahl der Solarstromanlagen auf den Dächern von Privathäusern wächst, es immer mehr Genossenschaften für erneuerbare Energieträger gibt und ein Anbieterwechsel auf dem Strom- und dem Gasmarkt immer häufiger vorkommt. Allerdings sind weitere Maßnahmen zugunsten der zahlreichen Verbraucher erforderlich, die noch nicht an diesem Markt teilnehmen können.

Wie der Bericht über Energiepreise und -kosten 31 gezeigt hat, sind die Preise auf dem Endkundenmarkt in den letzten Jahren gestiegen, obwohl die Großhandelspreise gesunken sind. Die Vorschläge für eine Neugestaltung des Strommarkts 32 und die neue Richtlinie über erneuerbare Energiequellen 33 werden die Verbraucher noch besser in die Lage versetzen, in vollem Umfang am Markt teilzunehmen, und enthalten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, zur Vermeidung von Unterbrechungen der Energieversorgung und zur Bekämpfung der Energiearmut in der Europäischen Union. Auch die strikte Durchsetzung des Wettbewerbsrechts wird durch niedrigere Preise, eine größere Auswahl und mehr Innovation zur Verbesserung des Wohls der Verbraucher beitragen.

Die Kommission plant, 2017 eine Sensibilisierungskampagne durchzuführen, um mehr Verbraucher dazu zu ermutigen, die Entwicklungen auf dem Energiemarkt aktiv zu verfolgen und Nutzen daraus zu ziehen. Mit der Kampagne sollen die Vorteile von Energieeffizienz und Anbieterwechsel hervorgehoben werden. Sie wird als Pilotprojekt in mehreren Mitgliedstaaten beginnen und könnte auf andere Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, wenn die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird Ende 2017 die Beobachtungsstelle für Energiearmut ihre Arbeit aufnehmen und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Energiearmut zu beobachten und Maßnahmen zur Bekämpfung dieses wachsenden Problems zu ergreifen. Sie soll Statistiken zur Energiearmut erstellen, als Plattform für die Verbreitung empfehlenswerter Vorgehensweisen bei wichtigen Interessenträgern dienen und der breiten Öffentlichkeit Informationen über Energiearmut liefern.

Die Umstellung auf saubere Energie sollte fair vonstattengehen und den Veränderungen Rechnung tragen, die sich daraus für die Interessenträger, einschließlich der Unternehmen und Arbeitnehmer, ergeben. Daher prüft die Kommission, wie sie unter Einhaltung der Wettbewerbsregeln die strukturellen Veränderungen in Regionen, die Kohle in großem Umfang nutzen und hohe CO2-Emissionen verursachen, optimal unterstützen kann. Zu diesem Zweck möchte sie mit den Beteiligten in diesen Regionen zusammenarbeiten, um die Unterstützung der Europäischen Union gezielter einzusetzen; gleichzeitig will sie den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen fördern – insbesondere durch Gespräche über industrielle Fahrpläne und Umschulungsbedarf – sowie Synergien schaffen und gemeinsame Initiativen auf den Weg bringen.

Zukunftsfähige Infrastrukturen für die Energieunion

Krisenfeste Infrastrukturen sind das Rückgrat der Energieunion. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Energieverbundprojekte realisiert und die regionale Zusammenarbeit wurde beträchtlich ausgebaut.

Die Arbeiten an neuen Verbindungsleitungen wurden aufgenommen, etwa für die Transadriatische Pipeline (TAP), einen Teilabschnitt des südlichen Gaskorridors. Ferner wurden Finanzierungsvereinbarungen unterzeichnet, z. B. eine Finanzhilfevereinbarung über eine Investition der Fazilität „Connecting Europe“ in Höhe von 187 Mio. EUR in eine Gasverbindungsleitung zwischen Finnland und Estland („Balticconnector“) und eine Finanzhilfevereinbarung über 179 Mio. EUR für die BRUA-Gasfernleitung durch Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich 34 . Das Mandat der Hochrangigen Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC) sollte erweitert werden und Elektrizität, erneuerbare Energien und Energieeffizienz einbeziehen.

Es wurde eine neue hochrangige Gruppe für die Zusammenarbeit zwischen den Nordsee-Anrainerstaaten im Energiebereich 35 eingesetzt, deren Arbeitsschwerpunkt auf einer besseren Integration der Offshore-Windenergie und besseren Verbindungsleitungen liegt. Bei den Ausschreibungen für Offshore-Windenergie-Projekte gingen im Jahr 2016 so niedrige Angebote wie nie ein, was belegt, dass die Kosten für Offshore-Windkraftanlagen zurückgehen und der von diesen Anlagen produzierte Strom günstiger wird 36 .

In den letzten Monaten sind neue Flüssiggasterminals (LNG) in Świnoujście (Polen) 37 , Dunkerque (Frankreich) und Pori (Finnland) in Betrieb genommen worden, wodurch neue Marktchancen entstehen und sich gleichzeitig die Sicherheit der Erdgasversorgung in den Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern erhöht. Auch der östliche Mittelmeerraum ist eine vielversprechende Quelle für die Erdgasversorgung der Europäischen Union. Dies schafft Diversifizierungsmöglichkeiten und reduziert die Importabhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, eines der wichtigsten Ziele der Energieunion.

Allerdings bestehen nach wie vor Engpässe aufgrund fehlender oder nicht ausgelasteter Infrastrukturen. Es sind zusätzliche Verbindungsleitungen und eventuell interne Leitungen erforderlich, um den Elektrizitätsbinnenmarkt in Südwesteuropa und in Nord- und Osteuropa (z. B. Deutschland, Polen und Tschechische Republik) weiter zu integrieren, und die Verwaltung dieser Verbindungen muss verbessert werden. Die Arbeiten im Hinblick auf die Synchronisierung der Netze der baltischen Staaten mit dem europäischen Stromnetz sollten fortgesetzt werden. Das Stromverbundziel von 15 % bis 2030 dürfte – unter der Voraussetzung, dass diese Kapazität für den Markt verfügbar gemacht wird – sicherstellen, dass die Europäische Union ihre erneuerbaren Ressourcen optimal nutzen und die Energieversorgungssicherheit sowie die Marktintegration gewährleisten kann.

Die Infrastrukturmaßnahmen sollten 2017 verstärkt werden. Die dritte Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI/Projects of Common Interest) enthält im Allgemeinen die Projekte, die im Interesse von Marktintegration, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerb am dringendsten durchgeführt werden sollten. Zusammen mit der neuen Liste sollte eine Mitteilung über Energieinfrastrukturen vorgelegt werden. Im nächsten Bericht zur Lage der Energieunion wird auf die Vorhaben von gemeinsamem Interesse hingewiesen werden, bei denen unzureichende Fortschritte erzielt wurden, damit kein Mitgliedstaat von der Energiewende ausgeschlossen bleibt. Bevor aber neue Infrastrukturen gebaut werden, sollten die Übertragungsnetzbetreiber die bestehenden Infrastrukturen den Marktteilnehmern uneingeschränkt zur Verfügung stellen und es sollte durch Marktregeln eine effiziente Nutzung der Infrastrukturen gefördert werden.

In Anbetracht der knappen Ressourcen der Mitgliedstaaten sollten öffentliche Mittel intelligent eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass ihre Unterstützung für Energieinfrastrukturen im weitesten Sinne den Grundsätzen der Energieunion entspricht. Unterstützung sollte nur im Einklang mit der langfristigen Energiepolitik der Europäischen Union gewährt werden, wobei verlorene Vermögenswerte („stranded assets“) und die Abhängigkeit von Prozessen, durch die CO2 freigesetzt wird, („Carbon Lock-in“) zu vermeiden sind. 38 Größere Anstrengungen sind notwendig, um die Infrastruktur für saubere Energie im Verkehrssektor aufzubauen.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen in den Sektoren Energie und Verkehr ist angesichts der jüngsten Terroranschläge und anderer geopolitischer Bedrohungen von zunehmender Bedeutung. Es existieren bereits Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage der diesbezügliche Bedarf ermittelt und der Schutz kritischer Infrastrukturen verbessert werden kann 39 . Bei den künftigen Arbeiten im Energiesektor sollte der Schwerpunkt auf der Verbesserung des physischen Schutzes der Anlagen und auf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungsdienste liegen. Die Digitalisierung des Energiesektors verstärkt die Exposition gegenüber Cyberangriffen und die Notwendigkeit strenger Datenschutzvorschriften. Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) 40 und die Förderung von Synergien zwischen der Energieunion und dem digitalen Binnenmarkt werden derzeit in einer Expertengruppe die besonderen Erfordernisse des Energiesektors in Bezug auf die Cybersicherheit geprüft. Dies ist auch aus Sicht der Verbraucher von wesentlicher Bedeutung.

Investitionsbedarf

Damit die Klima- und Energieziele der Europäischen Union für 2030 erreicht werden können, sind im Zeitraum 2020-2030 jährliche Investitionen von ca. 379 Mrd. EUR 41 erforderlich. Die Investitionsbemühungen müssen daher unter kohärenter Nutzung aller verfügbaren Instrumente im Jahr 2017 intensiviert werden.

Dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) kommt dabei weiterhin eine Schlüsselrolle zu, denn er soll zur Mobilisierung von Privatkapital beitragen. Bislang betrafen mehr als 20 % der aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen unterstützten Investitionen den Energiebereich. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass im Zuge der Ausweitung des Fonds mindestens 40 % der Projekte des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu Maßnahmen in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt beitragen sollte. 42 Die Kombination von Mitteln des Europäischen Fonds für strategische Investitionen mit Finanzierungen durch andere Fonds und Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union wird noch bessere Möglichkeiten schaffen, künftig Mittel für Investitionen mit höherem Risikoprofil zu erschließen. 43

Auch im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) wird über verschiedenste Projekte erhebliche Unterstützung geleistet. Rechnet man die nationalen öffentlichen und die privaten Kofinanzierungsmittel hinzu, wird sich diese Unterstützung im Zeitraum 2014 bis 2020 auf insgesamt rund 98 Mrd. EUR belaufen. Die Investitionen in Forschung und Innovation im Rahmen von „Horizont 2020“, einschließlich der InnovFin-Finanzinstrumente für Energie-Demonstrationsprojekte 44 , leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung sauberer Energielösungen. Bei Forschungs- und Innovationsprojekten zu Spitzentechnologien waren in Bereichen wie Photovoltaik, Wasserstoff und emissionsfreie Brennstoffzellenbusse 2016 bereits bemerkenswerte Ergebnisse zu verzeichnen. 45

Weitere Finanzierungsinstrumente sind in Planung. In ihrem Vorschlag zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union für den Zeitraum nach 2020 hat die Kommission die Einrichtung eines Innovationsfonds angeregt, um Innovationen in der Energiewirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, zur genaueren Ausgestaltung des Fonds 2017 eine Reihe sektorspezifischer Expertengespräche mit Vertretern energieintensiver Industrien sowie Projektträgern, Innovatoren und Investoren des Bereichs erneuerbare Energien abzuhalten. Außerdem sieht der Kommissionsvorschlag die Einrichtung eines Modernisierungsfonds vor, der die einkommensschwächeren Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Energiesysteme unterstützen soll.

Besondere Aufmerksamkeit wird 2017 der Umsetzung der „Initiative zur intelligenten Finanzierung für intelligente Gebäude“ („Smart Finance for Smart Buildings“) 46 gewidmet werden, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten erfolgen wird. Ein Element dieser Initiative ist der Aufbau flexibler Finanzierungsplattformen, die die Gebäuderenovierung beschleunigen sollen. Ebenso wichtig ist es, Hindernisse zu beseitigen, die Renovierungen verzögern. Die Kommission prüft daher in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, welche Auswirkungen die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung auf den Markt für Energieleistungsverträge haben. Sie beabsichtigt, ihre Leitlinien für die statistische Erfassung solcher Partnerschaften vor Ende des Frühjahrs 2017 zu aktualisieren.

Wichtig ist eine nachhaltige Finanzierung. Mit diesem Ziel vor Augen will die Hochrangige Sachverständigengruppe für nachhaltige Finanzierungen 47 der Kommission im Laufe des Jahres 2017 politische Empfehlungen vorlegen, um öffentliche und private Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen zu erleichtern und mögliche Risiken zu minimieren, denen das Finanzsystem der Europäischen Union durch kohlenstoffintensive Vermögenswerte ausgesetzt ist.

Dieser Ansatz impliziert, dass Technologien und Ressourcen, für die ein Ausstieg geplant ist bzw. die als langfristig nicht nachhaltig gelten, nicht mit öffentlichen Geldern gefördert werden sollten. Im Paket „Saubere Energie“ wurde deutlich gemacht, dass sich die Europäische Union verstärkt darum bemüht, Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abzuschaffen. In künftigen Berichten über die Lage der Energieunion wird darauf eingegangen werden, welche Entwicklungen in Bezug auf diese im Rahmen der G7 und der G20 eingegangene Verpflichtung zu verzeichnen sind.

Stärkung der Außendimension der Energieunion

Das sich wandelnde internationale Umfeld birgt sowohl neue Herausforderungen als auch neue Möglichkeiten. Als Importeur von Energie hat die Europäische Union erhebliches Interesse an gut funktionierenden, regelbasierten internationalen Energiemärkten und bemüht sich daher aktiv um eine Stärkung der Governance in multilateralen Foren wie u. a. der G7, der G20 und der Internationalen Energieagentur. Außerdem nutzt die Europäische Union regionale und bilaterale Formate – etwa den Reformprozess in der Energiegemeinschaft oder den verstärkten Dialog mit Algerien –, um das Funktionieren, die Integration und die Reform der Energiemärkte und strategisch wichtige Diversifizierungsprojekte wie u. a. den südlichen Gaskorridor zu fördern. In den Erweiterungs- und Nachbarschaftsregionen hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen eine Initiative ins Leben gerufen, mit der Reformen des Energiesektors gemeinsam unterstützt und mehr Mittel für Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude bereitgestellt werden sollen. 48

Die Europäische Union hat Energiereformen in der Ukraine weiterhin gefördert. Spürbare Fortschritte wurden in Bezug auf den Gasmarkt erreicht, und es wurden wichtige Entscheidungen zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen. Die Kommission hielt eine Reihe von bilateralen und trilateralen Treffen mit Russland und der Ukraine ab, um eine stabile Erdgasversorgung der Ukraine und stabile russische Erdgaslieferungen über die Ukraine in die Europäische Union zu gewährleisten. Die Reformen müssen fortgesetzt werden, auch im Hinblick auf den Elektrizitätssektor.

Ein wichtiger Erfolg ist die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Vorschlag zu zwischenstaatlichen Energieabkommen 49 , der Teil des Pakets zur Versorgungssicherheit vom Februar 2016 war. Er soll für größere Transparenz und eine bessere Vereinbarkeit zwischenstaatlicher Abkommen mit dem Unionsrecht sorgen. Fortschritte wurden auch in Bezug auf den Legislativvorschlag über die Erdgasversorgungssicherheit 50 erzielt, zu dem das Europäische Parlament einen Standpunkt festgelegt und der Rat „Energie“ Anfang Dezember 2016 politische Leitlinien aufgestellt hat.

Die Europäische Union muss eine weltweite Führungsrolle bei der Umstellung auf saubere Energien übernehmen. Da weltweit ein riesiger Markt für saubere Technologien entsteht, setzt die Europäische Union auch ihre außenpolitischen Maßnahmen dafür ein, ihre Erfahrungen in diesem Bereich weiterzugeben und den konsequenten Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft auf globaler Ebene voranzubringen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Aufbau starker Partnerschaften mit Ländern und Regionen.

Beispiele hierfür sind Afrika und die in die Energiegemeinschaft eingebundenen Länder der Nachbarschaft der Europäischen Union. Die Bedeutung dieser Frage wurde auch in der Globalen Strategie 51 anerkannt, in der explizit größere Synergien zwischen Energie- und Klimadiplomatie gefordert wurden. Auf dem Gebiet des Klimaschutzes beispielsweise wurde eine gut funktionierende Kooperation mit China im Bereich des Emissionshandels aufgebaut. Beide Seiten sind übereingekommen, die Kooperation durch ein weiteres bilaterales Projekt zur Unterstützung der für 2017 geplanten Einführung eines landesweiten Emissionshandelssystems in China zu intensivieren.

Die internationalen Klimaschutzbemühungen führten 2016 zum Abschluss eines Übereinkommens auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), mit dem die Senkung der rasch zunehmenden Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr in Angriff genommen wird. Im Anschluss an diese Einigung will die Kommission nun in Kürze einen Legislativvorschlag zum Geltungsbereich des Emissionshandelssystems der Europäischen Union für den Luftverkehr vorlegen. Ein weiterer Erfolg der internationalen diplomatischen Bemühungen ist die in Kigali beschlossene Änderung des Protokolls von Montreal, die den weltweiten Ausstieg aus der Produktion und dem Verbrauch von stark klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) sicherstellen soll. Außerdem kamen auf Ebene der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die Bemühungen um eine Einigung auf eine Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im internationalen Seeverkehr voran. Mit diesen Ergebnissen wurden in Sektoren, in denen ein rascher Anstieg der Treibhausgasemissionen zu verzeichnen ist, rechtzeitig Fortschritte im Hinblick auf den Klimaschutz erzielt.

2016 wurde zudem der Energierat Europäische Union–Vereinigte Staaten gestärkt. Er lieferte weiterhin ein hervorragendes Beispiel für eine hochrangige bilaterale Zusammenarbeit bei Energie- und Klimafragen, die sich im konkreten Fall u. a. auf die Bereiche Energieversorgungssicherheit, Energiepolitik sowie Entwicklung und Einsatz von Energietechnologien erstreckte.

Afrika ist und bleibt ein privilegierter Partner der Europäischen Union. In Afrika haben Millionen von Menschen noch keinen Zugang zu modernen Energieformen. Der universelle Zugang zu Energie ist jedoch von entscheidender Bedeutung dafür, dass das Wirtschaftswachstum das erforderliche Tempo erreicht und ein menschenwürdiges Arbeitsumfeld – auch für Frauen und junge Menschen – geschaffen werden kann. Den Rahmen für die weitere Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten bildet die gemeinsame strategische Partnerschaft Europäische Union–Afrika. Die Europäische Union unterstützt zudem seit deren Einrichtung bei der Pariser Klimaschutzkonferenz (COP21) im Jahr 2015 nachdrücklich die afrikanische Initiative für erneuerbare Energien (AREI) 52 , eine Initiative unter afrikanischer Führung, mit der die Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energieträgern in Afrika gesteigert werden soll. Auch bei der künftigen europäischen Investitionsoffensive für Drittländer und anderen bereits vorhandenen Instrumenten werden Investitionen in den Energiesektor eine zentrale Rolle spielen. 53

Zur aktiven Energie- und Klimadiplomatie der Europäischen Union gehört auch die Unterstützung von Maßnahmen, die Städte und Regionen in allen Teilen der Welt im Rahmen des Globalen Bürgermeisterkonvents durchführen. Die Allianz zwischen dem Bürgermeisterkonvent der Europäischen Union und dem „Compact of Mayors“, dem über 7 100 Städte auf sechs Kontinenten angehören, wird ihre Aktivitäten 2017 in vollem Umfang aufnehmen. Auch die Umsetzung der auf der HABITAT-III-Konferenz verabschiedeten Neuen Städteagenda hat für die Europäische Union weiterhin Priorität, auch im Hinblick auf deren erweiterte Nachhaltigkeitsdimension.

IV.    EINE NEUE BESUCHSREISE IN SACHEN ENERGIEUNION ZUR FÖRDERUNG VON ARBEITSPLÄTZEN, WACHSTUM UND INVESTITIONEN

Um die Umstellung auf saubere Energien und die Modernisierung der europäischen Wirtschaft zu beschleunigen, muss mit der Umsetzung jetzt begonnen werden. 54 Mit diesem Ziel vor Augen startet die Kommission eine weitere Besuchsreise in Sachen Energieunion. Sie bietet hervorragende Möglichkeiten, um Kontakte mit nationalen und sonstigen Akteuren zu knüpfen und gemeinsame Problemlösungen zu fördern. Daher ist die Besuchsreise zielgerichtet auf den spezifischen Bedarf der Mitgliedstaaten ausgerichtet, wie beispielsweise die Unterstützung des Wandels in Regionen mit kohlenstoffintensiven Branchen oder die Verwirklichung der Energiewende auf Inseln. 55 Mit dem Ziel, die Energieunion den europäischen Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen, wird die Besuchsreise zudem einen Dialog mit allen Teilen der Gesellschaft umfassen, bei dem insbesondere auch junge Menschen angesprochen werden sollen. Um den Erfolg sicherzustellen, muss Europa auf das volle Engagement einer Generation junger Menschen zählen können, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und von der Notwendigkeit ihres Beitrags zur Energiewende überzeugt ist.

Teil der Umsetzungsagenda ist auch, dass die Besuchsreise den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen und den Maßnahmen auf lokaler Ebene besondere Aufmerksamkeit beimessen wird.

Governance und Planung zur Sicherung des Erfolgs der Energieunion in der Praxis

Als Teil des Pakets „Saubere Energie“ hat die Kommission ein neues Governance-System für die Energieunion 56 vorgeschlagen, das auf einer gestrafften Planung, Berichterstattung und Überwachung beruht. Der Großteil der Vorschläge zur Energieunion ist nun bekannt, sodass die Mitgliedstaaten über alle wichtigen Elemente zur Ausarbeitung ihrer nationalen integrierten Energie- und Klimapläne verfügen. Diese Pläne sind ein wichtiges Instrument für die Mitgliedstaaten, um der Wirtschaft, den Beschäftigten und den Investoren Planungssicherheit zu bieten und die dringend benötigten Investitionen in eine emissionsarme Wirtschaft zu erleichtern.

Die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben allerdings mit der Ausarbeitung ihres nationalen Plans noch nicht begonnen. Da die Pläne wie im Rat 57 vereinbart bereits weit vor 2021 vorliegen müssen, sollten die Arbeiten nun beschleunigt werden. Die Kommission ersucht daher die Mitgliedstaaten, ihre Entwürfe bis zum 1. Januar 2018 vorzulegen, auch wenn dies mit Herausforderungen verbunden sein mag. Die technische Arbeitsgruppe für nationale Energie- und Klimapläne wird die Mitgliedstaaten in diesem Punkt weiterhin unterstützen. Um allen Seiten Rechnung zu tragen, sollten die Entwürfe der Pläne auf Konsultationen mit Investoren, Sozialpartnern, lokalen und regionalen Behörden – einschließlich derjenigen mit spezifischem Bedarf – sowie anderen relevanten Akteuren in den Mitgliedstaaten beruhen. Für die Ausgestaltung der Pläne ist auch von entscheidender Bedeutung, dass bereits in einem frühen Stadium die regionale Zusammenarbeit zum Tragen kommt. Die nationalen Energie- und Klimapläne sollten nach Möglichkeit parallel zu den Luftreinhalteprogrammen entwickelt werden. Da sich diese Pläne weitgehend auf ähnliche Maßnahmen stützen, würde dies für Synergien sorgen und Kostensenkungen bewirken.

Die Bedeutung der lokalen Ebene für die Verwirklichung der Energieunion

Städte und ländliche Gebiete sind von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft und deren Modernisierung. In städtischen Gebieten entsteht ein wesentlicher Teil der Treibhausgase und der Energieverbrauch in den Städten ist verantwortlich für rund drei Viertel der weltweiten CO2-Emissionen. Städte und ländliche Gebiete sind besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels. Gleichzeitig sind die ländlichen Gebiete als Lieferquellen erneuerbarer Ressourcen für die Bioökonomie und die Städte als Innovations- und Wachstumszentren und Motoren der wirtschaftlichen Entwicklung auch in zunehmendem Maße Teil der Lösung. Ein Viertel aller öffentlichen Ausgaben und fast die Hälfte der Investitionen der öffentlichen Hand entfallen auf Städte. 58 In Städten werden 68 % des BIP der Europäischen Union erwirtschaftet, 62 % der Arbeitsplätze befinden sich dort. Städte sind Schlüsselakteure der Bemühungen um die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch auf der einen Seite und Wirtschaftswachstum 59 auf der anderen Seite und sie sind wichtige Faktoren für wettbewerbsfähigere, stärker wissensbasierte Volkswirtschaften. Die Modernisierung der europäischen Wirtschaft hat ihren Ausgangspunkt in den Städten.

Die Annahme des Pakts von Amsterdam zur Schaffung der Städteagenda der Europäischen Union, das Europäische Gipfeltreffen der Regionen und Städte in Bratislava, der Startschuss für die zentralen Anlaufstellen für Städte haben den Maßnahmen auf städtischer Ebene starke Impulse verliehen. Die Städteagenda wird über Partnerschaften umgesetzt, die sich mit einer Vielzahl von Themen befassen, die direkte Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben. In diese Partnerschaften sind die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Städte und die einschlägigen Interessenträger eingebunden.

Überall in der Europäischen Union werden Stadtprojekte auf den Weg gebracht, die auf Synergien zwischen Bereichen wie Energie, Mobilität, digitale Wirtschaft, Wasser, Luft, Abfallbewirtschaftung und Kreislaufwirtschaft abzielen. Zur Erfolgsbilanz von Projekten wie sie u. a. im Rahmen der Initiative „Intelligente Städte“ realisiert werden, gehören Einsparungen, von denen Bürger und Wirtschaft profitieren, Verbesserungen der Luftqualität und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Besuchsreise in Sachen Energieunion bietet eine günstige Gelegenheit, auf solche Projekte aufmerksam zu machen, damit sie ausgeweitet, europaweit repliziert und besser mit der europäischen Investitionsagenda verknüpft werden können.

V.    Schlussfolgerungen

Die Europäische Kommission ist entschlossen, Projekte voranzubringen, die einen echten europäischen Mehrwert beinhalten und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern greifbare Vorteile bringen. Die Modernisierung der europäischen Wirtschaft – und genau darum geht es bei der Energieunion – ist ein solches Projekt. Eine Voraussetzung für den Erfolg ist, dass die von der Kommission 2015 und 2016 vorgelegten Legislativvorschläge zur Energieunion nun im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung der drei Organe zu den Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2017 vordringlich behandelt werden.

Dabei ist wichtig, dass die Gesamtkohärenz und die ambitionierten Ziele der Vorschläge zur Energieunion sowie die politische Dynamik des Projekts der Energieunion gewahrt bleiben. Daher sollte der Prozess regelmäßig auf einer politischeren Ebene überprüft werden, insbesondere durch den Europäischen Rat. Im Einklang mit der Erklärung von Bratislava wird sich der Europäische Rat erforderlichenfalls erneut mit Energie- und Klimafragen befassen.

Ebenso wichtig wie Fortschritte bei den legislativen Dossiers sind die beschleunigte Umsetzung der die Energieunion begleitenden Maßnahmen und die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der geltenden Vorschriften. So müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten beispielsweise die Umsetzung der Prioritäten der Energie- und Klimadiplomatie intensiveren und diesbezügliche Synergien ermitteln. Auch die Einrichtung der Finanzierungsplattformen für Projekte aus den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien muss vor Ende des Jahres erfolgen.

Die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen ist erforderlich, um jetzt in der Praxis im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Fortschritte zu erzielen. Nur durch konkrete Fortschritte bei der praktischen Durchführung werden die zahlreichen Vorteile der Umstellung auf saubere Energien in den Mitgliedstaaten und auf regionaler und kommunaler Ebene sichtbar werden, was zu den Grundvoraussetzungen für den dauerhaften Erfolg der Energieunion gehört.

(1)

COM(2015) 80.

(2)

COM(2016) 710.

(3)

COM(2016) 501.

(4)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016C1224(01)&from=EN.

(5)

  https://ec.europa.eu/priorities/sites/beta-political/files/juncker-political-guidelines-speech_de_0.pdf ; siehe auch die „Strategische Agenda für die Union in Zeiten des Wandels“ des Europäischen Rates, Anhang I der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014.

(6)

Erklärung und Fahrplan vom 16. September 2016, veröffentlicht im Anschluss an die Gipfeltagung von 27 Mitgliedstaaten in Bratislava, auf der die derzeitige Lage der Europäischen Union analysiert und die gemeinsame Zukunft erörtert wurden.

(7)

Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ (COM(2016) 739).

(8)

Mitteilung „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (COM(2015) 614).

(9)

Im Einklang u. a. mit dem „Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen“ (JOIN(2016) 18).

(10)

Siehe http://unfccc.int/files/essential_background/convention/application/pdf/english_paris_agreement.pdf .

(11)

COM(2015) 572.

(12)

Weitere Einzelheiten sind der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Monitoring Progress towards the Energy Union objectives – key indicators“ (SWD(2017) 32) und dem Bericht der Europäischen Umweltagentur „Trends and projections in Europe 2016 – Tracking progress towards Europe’s climate and energy targets“ (http://www.eea.europa.eu/publications/trends-and-projections-in-europe) zu entnehmen.

(13)

COM(2017) 56; die Europäische Union hat bereits ihren für 2020 gesetzten Zielwert für den Endenergieverbrauch erreicht. 2014 lag ihr Primärenergieverbrauch nur um 1,6 % über dem für 2020 gesetzten Zielwert für den Primärenergieverbrauch.

(14)

Auf der Grundlage von Eurostat-Daten.

(15)

Auf der Grundlage des vorläufigen Inventars für 2015.

(16)

COM(2016) 707.

(17)

COM(2017) 48.

(18)

COM(2017) 57.

(19)

Bericht des Öko-Instituts über erneuerbare Energie; veröffentlicht auf der Website der Kommission (http://ec.europa.eu/energy/en/studies).

(20)

Europäische Kommission, Europäische Umweltagentur.

(21)

Quelle: Emissions Gap Report 2016-2030 („trends and ambition“). UNEP, November 2016. INDC = Intended Nationally Determined Contribution: beabsichtigter nationaler Beitrag; INDC der USA geschätzt für das Jahr 2025; alle INDC sind nicht an Auflagen gebunden, außer für Indonesien, Südafrika, Argentinien, Indien und Mexiko.

(22)

COM(2015) 337.

(23)

COM(2016) 482.

(24)

COM(2016) 479.

(25)

Richtlinie (EU) 2016/2284 des Rates über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe.

(26)

Schätzungen zufolge verstarben im Jahr 2013 in der Europäischen Union mehr als 450 000 Menschen vorzeitig aufgrund der Luftverschmutzung. Der unmittelbare wirtschaftliche Schaden beläuft sich auf 15 Mrd. EUR durch verlorene Arbeitstage und geringere Produktivität aufgrund von Atemwegserkrankungen und Gesundheitskosten in Höhe von 4 Mrd. EUR. Siehe Bericht der Europäischen Umweltagentur 2016 über die Luftqualität in Europa, http://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2016.

(27)

COM(2017) 34.

(28)

COM(2016) 763.

(29)

Siehe https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/set-plan_progress_2016.pdf.

(30)

„Mission Innovation“ ist eine internationale Initiative, in deren Rahmen 22 Regierungen sich verpflichtet haben, in den nächsten fünf Jahren die öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung für saubere Energie zu verdoppeln.

(31)

COM(2016) 769.

(32)

Siehe insbesondere COM(2016) 864 (Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt) und COM(2016) 861 (Stromverordnung).

(33)

COM(2016) 767.

(34)

Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2014 wurden über die Fazilität „Connecting Europe“ insgesamt 1,2 Mrd. EUR für 75 Maßnahmen bereitgestellt, u. a. im Rahmen von 12 Finanzhilfevereinbarungen für Bauarbeiten.

(35)

  https://ec.europa.eu/energy/en/news/north-seas-countries-agree-closer-energy-cooperation .

(36)

Z. B. 64 EUR/MWh (Dänemark) und 54,50 EUR/MWh (Niederlande).

(37)

Mit 223 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.

(38)

Zu verlorenen Vermögenswerten im Stromsektor: siehe den Bericht 19/2016 der Europäischen Umweltagentur „Transforming the EU power sector: avoiding a carbon lock-in“.

(39)

Richtlinie 2008/114/EG des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern.

(40)

Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union.

(41)

Folgenabschätzung zur Änderung der Energieeffizienzrichtlinie, SWD(2016) 405 (in den Zahlenangaben zu den Investitionen ist der Verkehrssektor nicht enthalten).

(42)

Bisher betrifft rund die Hälfte der genehmigten Transaktionen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ den Energie- und Klimaschutzbereich. Investitionsplan für Europa: der aktuelle Stand, Mai 2016. Siehe auch die Mitteilung „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“, COM(2016) 359.

(43)

Dazu gehört auch eine für Februar vorgesehene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für gemischte Projekte, für die 150 Mio. EUR zur Verfügung stehen.

(44)

http://www.eib.org/products/blending/innovfin/products/energy-demo-projects.htm.

(45)

Im Bereich Photovoltaik befindet sich das Spin-off-Unternehmen des R2M-SI-Projekts im Übergang von der Demonstrationsphase zur Aufnahme der Produktion hocheffizienter Photovoltaikmodule. Dem Gemeinsamen Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“, einer öffentlich-privaten Partnerschaft, sind die Inbetriebnahme der ersten öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle in Belgien, des weltweit ersten Protonenaustauschmembran-Brennstoffzellenkraftwerks mit einer Leistung von 2 MW und der ersten von europaweit insgesamt 140 emissionsfreien Brennstoffzellenbussen zu verdanken.

(46)

Anhang 1 zu COM(2016) 860.

(47)

Beschluss der Kommission vom 28.10.2016, C(2016) 6912.

(48)

https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/hahn/announcements/1st-high-level-meeting-enhanced-cooperation-enlargement-and-neighbourhood-regions-europe_en.

(49)

COM(2016) 53.

(50)

COM(2016) 52.

(51)

Mitteilung „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa – Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“, http://www.eeas.europa.eu/top_stories/pdf/eugs_review_web.pdf

(52)

http://www.arei.org/.

(53)

Mitteilung „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“, COM(2016) 581.

(54)

Anhänge 1 und 2 zu COM(2016) 860.

(55)

Die Kommission will 2017 einen Prozess einleiten, der das gemeinsame Handeln europäischer Inseln im Hinblick auf die beschleunigte Entwicklung und Einführung der besten verfügbaren Technologien auf Inseln und in Inselregionen unterstützen soll.

(56)

COM(2016) 759.

(57)

Schlussfolgerungen des Rates zum Governance-System der Energieunion vom 26. November 2016.

(58)

Bericht „The State of European Cities 2016 – Cities leading the way to a better future“, SWD(2016) 325, http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/policy/themes/cities-report/state_eu_cities2016_en.pdf .

(59)

Siehe UNEP-Bericht zur Entkopplung von Wachstum und Ressourcennutzung, http://www.unep.org/resourcepanel/Publications/City-Leveldecoupling/tabid/106135/Default.aspx .

Top

Brüssel, den 1.2.2017

COM(2017) 53 final

ANHANG

Aktualisierter Fahrplan für die Energieunion

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Zweiter Bericht über die Lage der Energieunion


Aktualisierter Fahrplan für die Energieunion –
Stand: 1. Februar 2017

Erläuterung: VersS: Versorgungssicherheit / EBM: Energiebinnenmarkt / EE: Energieeffizienz / THG: Treibhausgase / FuI: Forschung und Innovation

Dieser Fahrplan ist die im November 2015 im Rahmen des 1. Berichts zur Lage der Energieunion (COM(2015) 572) aktualisierte Fassung des im Anhang der am 25. Februar 2015 verabschiedeten Mitteilung der Kommission „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015) 80) aufgeführten Fahrplans. Neue Informationen betreffen die letzte Spalte, in der der aktuelle Stand der Initiativen angegeben wird, die bereits verabschiedet wurden oder bei denen sich der Zeitplan geändert hat. Die Spalte enthält keine neuen Informationen zu Initiativen, die bereits von Anfang an erst für 2017 oder später geplant sind.

Maßnahmen

Zuständige Stelle

Zeitplan (gemäß dem Anhang von COM(2015) 80)

VersS:

EBM

EE

THG

FuI

Anmerkungen/aktueller Stand

Infrastruktur

Effektive Verwirklichung des Stromverbundziels von 10 %

Kommission

Mitgliedstaaten

Nationale Regulierungs-behörden

Übertragungs-netzbetreiber

2015-2020

X

X

X

Verabschiedet am 25. Februar 2015 (COM(2015) 82)

2. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) – führt zu delegiertem Rechtsakt der Kommission

Kommission

Mitgliedstaaten

2015

X

X

X

Delegierter Rechtsakt am 18. November 2015 erlassen (C(2015) 8052)

Eine Bewertung der Durchführung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur findet 2017 statt.

Die Veröffentlichung der 3. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist für das 4. Quartal 2017 geplant.

Mitteilung über die Fortschritte bei der Fertigstellung der Liste der wichtigsten Energieinfrastrukturen und über die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030

Kommission

2016

X

X

Für 2017 geplant; soll zusammen mit der 3. Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im 4. Quartal 2017 angenommen werden.

Einrichtung eines Energieinfrastruktur-Forums

Kommission

Mitgliedstaaten

2015

X

X

Erste Zusammenkunft des Energieinfrastruktur-Forums am 9./10. November 2015 in Kopenhagen; zweite Zusammenkunft am 23./24. Juni 2016.

Strom

Initiative zur Marktorganisation und zu regionalen Strommärkten sowie Koordinierung der Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Förderung des grenzüberschreitenden Handels und Erleichterung der Integration der erneuerbaren Energien

Kommission

2015-2016

X

X

X

X

Konsultative Mitteilung am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 340)

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 861 (Elektrizitätsverordnung) und COM(2016) 864) (Elektrizitätsrichtlinie))

Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 752)

Überprüfung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

Kommission

2016

X

X

X

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 862)

Endkundenmarkt

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Energieverbraucher: Stärkung der Verbraucher durch Einbeziehung der nachfrageseitigen Steuerung; Förderung „intelligenter Technologien“; Verknüpfung von Großhandelsmarkt und Endkundenmarkt; allmähliche Abschaffung der regulierten Preise; flankierende Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Kunden

Kommission

Mitgliedstaaten

2015-2016

X

X

X

X

Mitteilung am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 339)

Legislativvorschläge zu Verbraucherfragen in die Vorschläge zur Neugestaltung des Strommarkts (siehe oben) aufgenommen

Gas

Überarbeitung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung

Kommission

2015-2016

X

X

Legislativvorschläge am 16. Februar 2016 verabschiedet (COM(2016) 52)

Interinstitutionelle Verhandlungen im Gang; politische Leitlinien vom Rat (Energie) Anfang Dezember 2016 festgelegt; Standpunkt im ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments vereinbart; Trilogverhandlungen sollen im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen werden.

Strategie für Flüssigerdgas und dessen Speicherung

Kommission

2015-2016

X

Mitteilung am 16. Februar 2016 verabschiedet (COM(2016) 49)

Regulierungsrahmen

Überprüfung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und des Regulierungsrahmens für den Energiesektor

Kommission

2015-2016

X

X

X

Abgedeckt durch die am 15. Juli 2015 verabschiedete konsultative Mitteilung (COM(2015) 340)

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 863)

Erneuerbare Energien

Paket zu den erneuerbaren Energien: neue Richtlinie über erneuerbare Energien mit Zielvorgaben für 2030; beste Praktiken im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf und der Förderprogramme; Nachhaltigkeitsstrategie für Bioenergie.

Kommission

2015-2017

X

X

X

Leitlinien für beste Praktiken bei der Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf am 15. Juli 2015 verabschiedet (SWD(2015) 141)

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 767)

Mitteilung über Energieerzeugung aus Abfällen

Kommission

2016

X

X

Mitteilung am 26. Januar 2017 verabschiedet (COM(2017) 34)

Klimaschutz

Legislativvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems, 2021-2030

Kommission

2015

X

X

X

Vorschlag am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 337)

Interinstitutionelle Verhandlungen im Gang; nächster Schritt im Rat ist die Vereinbarung eines Standpunkts; nächster Schritt im Europäischen Parlament ist die Abstimmung im Plenum, voraussichtlich im Februar 2017

Legislativvorschlag zum Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems für den Luftverkehr, Annahme für 2017 geplant

Legislativvorschläge für die Entscheidung über die Lastenteilung und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030

Kommission

2016

X

Legislativvorschläge am 20. Juli 2016 verabschiedet (COM(2016) 482) (Nicht-EHS-Sektoren); COM(2016) 479 (LULUCF))

Maßnahmen im Verkehrsbereich

Faire und effiziente Preise für nachhaltigen Verkehr – Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie und Rahmen für ein europäisches elektronisches Mautsystem

Kommission

2016

X

X

Für 2017 geplant; Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Mobilität

Überprüfung der Vorschriften für den Marktzugang für den Straßenverkehr zur Verbesserung der Energieeffizienz

Kommission

2016

X

X

Für 2017 geplant; Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Mobilität

Masterplan für die Einführung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme

Kommission

Mitgliedstaaten

Industrie

2016

X

X

X

Mitteilung am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 766)

Überprüfung der Verordnungen zur Festsetzung von Emissionsnormen im Hinblick auf die Festlegung von Zielvorgaben für Personenkraftwagen und Lieferwagen für die Zeit nach 2020

Kommission

2016-2017

X

X

X

Für 2017 geplant; Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Mobilität

Einrichtung eines Überwachungs- und Berichterstattungssystems für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw und Busse) im Hinblick auf die Verbesserung der Käuferinformationen

Kommission

2016-2017

X

X

X

Für 2017 geplant; Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Mobilität

Überprüfung der Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Kommission

2017

X

X

Für 2017 geplant; Umsetzung der Strategie für eine emissionsarme Mobilität

Mitteilung über die Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors, einschließlich eines Aktionsplans für Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation sowie für sonstige alternative, nachhaltige Kraftstoffe

Kommission

2017

X

X

X

Mitteilung zur europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität am 20. Juli 2016 verabschiedet (COM(2016) 501)

Bereich Brennstoffe teilweise abgedeckt durch den am 30. November 2016 verabschiedeten Legislativvorschlag (COM(2016) 767) (Richtlinie über erneuerbare Energiequellen)

Energieeffizienz

Überprüfung der Energieeffizienz-Richtlinie

Kommission

2016

X

X

X

X

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 761)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über beste Praktiken im Hinblick auf die Energieeffizienz (SWD(2016) 404).

Überprüfung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einschließlich einer Initiative „Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“

Kommission

2016

X

X

X

X

Legislativvorschläge am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 765)

„Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude“ ist Teil der Gebäudeinitiative (Anhang 1 der Mitteilung COM(2016) 860)

Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Energieeffizienz von Produkten (Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeich-nung und Ökodesign-Richtlinien)

Kommission

2015

X

X

X

X

Vorschlag für eine Verordnung über die Energieeffizienzkennzeichnung am 15. Juli 2015 verabschiedet (COM(2015) 341)

Einigung im Trilog über alle wesentlichen Fragen; offene Verfahrensfragen werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2017 geklärt

Ökodesign-Arbeitsplan am 30. November 2016 angenommen (COM(2016) 773); gleichzeitig wurden 8 Maßnahmen verabschiedet

Ausbau des gezielten Einsatzes von Finanzierungsinstrumenten zur Investitionsförderung im Bereich Energieeffizienz

Kommission

2015-

X

X

Mitteilung „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ am 1. Juni 2016 verabschiedet (COM(2016) 359).

Mitteilung „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ am 14. September 2016 verabschiedet (COM(2016) 581)

Legislativvorschlag zur Ausweitung der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) (COM(2016) 597)

Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Haushaltsordnung und einer Reihe sektorspezifischer Verordnungen im Hinblick auf weitere Vereinfachung und Flexibilität, auch in Bezug auf eine effizientere Nutzung der Finanzinstrumente (COM(2016) 605)

Siehe auch die grundlegenden Maßnahmen, einschließlich der Gebäudeinitiative, die das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom 30. November 2016 (COM(2016) 860, Anhang 1) umfasst.

Wärme- und Kälteerzeugung

EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung – Beitrag der Wärme- und Kälteerzeugung zur Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz

Kommission

2015

X

X

X

X

X

Mitteilung am 16. Februar 2016 verabschiedet (COM(2016) 51)

Durch die Legislativvorschläge abgedeckt, die Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ vom 30. November 2016 waren

Auswärtige Energie- und Klimapolitik

EU-Diplomatie im Bereich Energie- und Klimapolitik

Kommission

HV/VP

Mitgliedstaaten

2015

X

X

X

X

Schlussfolgerungen des Rates zur Klimadiplomatie am 20. Juli 2015 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) verabschiedet (11029/15)

Schlussfolgerungen des Rates zur Energiediplomatie am 20. Juli 2015 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) verabschiedet (10995/15)

Schlussfolgerungen des Rates zur europäischen Klimadiplomatie nach der Pariser Klimakonferenz (COP21) am 15. Februar 2016 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) verabschiedet (6061/16)

Schlussfolgerungen des Rates zu Energie und Entwicklung am 28. November 2016 vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) verabschiedet (14839/16)

Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung der Synergien zwischen der Klima- und der Energiediplomatie der EU – werden voraussichtlich auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 6. März 2017 verabschiedet

Überprüfung des Beschlusses über einen Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern

Kommission

HV/VP

2016

X

X

Mitteilung am 16. Februar 2016 verabschiedet (COM(2016) 53)

Politischer Kompromiss im Trilog vom Dezember 2016 vereinbart

Neue und verstärkte Energiedialoge mit Ländern, die für die EU-Energiepolitik von Bedeutung sind

Kommission

HV/VP

2015-

X

X

X

X

X

Noch nicht abgeschlossen

Vereinbarung über eine engere strategische Partnerschaft mit der Ukraine

Kommission

HV/VP

Europäisches Parlament

Rat

2015

X

X

Beim Gipfeltreffen EU-Ukraine vom 24. November 2016 unterzeichnet

Trilaterale Vereinbarung über die transkaspischen Pipelines mit Aserbaidschan und Turkmenistan

Kommission

HV/VP

Europäisches Parlament

Rat

2015

X

X

Erklärung von Aschgabat von Turkmenistan, der Türkei, Aserbaidschan und Georgien am 1. Mai 2015 unterzeichnet; es finden keine weiteren Verhandlungen über eine trilaterale Vereinbarung statt.

Initiative zur Stärkung der Energiegemeinschaft

Kommission

Vertragsparteien der Energie-gemeinschaft

HV/VP

2015

X

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Grundlegende Beschlüsse auf der Sitzung des Ministerrats der Energiegemeinschaft im Oktober 2015 und September 2016 gefasst

Gemeinsamer Rechtsakt zur Versorgungssicherheit folgt

Stärkung der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer in den Bereichen Gas, Strom, Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Kommission

HV/VP

2015-2016

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Gas-Plattform im Juni 2015 gestartet

Plattform für den regionalen Strommarkt im Oktober 2015 gestartet

Plattform für erneuerbare Energien und Energieeffizienz 2016 gestartet

Annahme und Unterzeichnung einer neuen Internationalen Energiecharta im Namen der EU und von Euratom

Kommission

HV/VP

2015

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Die Internationale Energiecharta wurde anlässlich der Konferenz vom 20./21. Mai 2015 in Den Haag unter anderen von der Europäischen Kommission unterzeichnet.

Industrielle Wettbewerbsfähigkeit

Neues europäisches FuI-Konzept für den Energiebereich zur Beschleunigung des Umbaus des Energiesystems, bestehend aus

- einem integrierten Plan für strategische Energietechnologien (SET)

- einer strategischen FuI-Agenda für den Verkehrsbereich

Kommission

2015-2017

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Mitteilung zum Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) am 15. September 2015 verabschiedet (C(2015) 6317)

Plattform für intelligente Spezialisierung im Bereich Energie 2015 gestartet

Mitteilung „Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie“ am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 763)

Eine strategische Agenda für Forschungs und Innovation im Verkehrsbereich ist für 2017 geplant.

Analyse der Energiepreise und -kosten (einschließlich Steuern und Subventionen)

Kommission

2016 und danach alle 2 Jahre

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Bericht am 30. November 2016 verabschiedet (COM(2016) 769)

Initiative zur weltweiten Führungsrolle der EU in den Bereichen Energie und Klimaschutz im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Kommission

2015-2016

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mit der „Schnelleren Innovation im Bereich der sauberen Energie“ (siehe oben) verknüpft

Verstärkte Handelspolitik zur Erleichterung der Ausfuhr von EU-Technologien

Kommission

2015-2019

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Noch nicht abgeschlossen

Bereichsübergreifende Maßnahmen

Überprüfung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Kommission    

2017-2019

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Bericht über die Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung, einschl. einer Plattform und eines Fahrplans für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer sowie Strategien für LNG, Energiespeicherung und den Südlichen Gaskorridor

Kommission

2015-2016

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Bericht (SWD) am 18. November 2015 verabschiedet (SWD(2015) 404)

Mitteilung zur Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas am 16. Februar 2016 verabschiedet (C(2016) 49)

Daten, Analysen und Erkenntnisse für die Energieunion: Bündelung von Initiativen und Gewährleistung der leichten Zugänglichkeit aller in der Kommission und den Mitgliedstaaten vorhandenen relevanten Informationen

Kommission

2016

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Noch nicht abgeschlossen

Verordnung (EU) 2016/1952 über europäische Erdgas- und Strompreisstatistik verabschiedet

Nuklearbereich

Verordnung des Rates zur Aktualisierung der Informationsanforderungen des Artikels 41 Euratom-Vertrag im Lichte der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung

Kommission

2015

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Für 2017 geplant.

Mitteilung über das hinweisende Nuklearprogramm (PINC) im Sinne von Artikel 40 Euratom-Vertrag

Kommission

2015

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Mitteilung zur Konsultation des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) am 4. April 2016 verabschiedet (COM(2016) 177)

Die Verabschiedung der endgültigen Fassung unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) ist für 2017 geplant.

Top

Brüssel, den 1.2.2017

COM(2017) 53 final

ANHANG

Die fünf Dimensionen der Energieunion: Erkenntnisse auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

Zweiter Bericht über die Lage der Energieunion


Die wichtigsten Erkenntnisse aus den nationalen Entwicklungen im Jahr 2016 sind hier zusammengefasst. Sie bilden die Grundlage für eine eingehendere Analyse der Politik der Mitgliedstaaten, die die Kommission für 2017 plant.

Nationale Energie- und Klimapläne

Eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten macht bereits Fortschritte bei der Erstellung ihres jeweiligen nationalen integrierten Energie- und Klimaschutzplans für den Zeitraum 2021 bis 2030, der die nationalen Beiträge zu den Zielen der Energieunion und die Klima- und Energieziele für 2030 beinhalten sollte. Allerdings müssen die meisten Mitgliedstaaten diesen Prozess noch einleiten bzw. schneller vorankommen.

Energieversorgungssicherheit

In 22 Mitgliedstaaten ging die Nettoabhängigkeit von Einfuhren zwischen 2005 und 2014 insgesamt zurück, was auf eine Verbesserung der Energieversorgungssicherheit hindeutet. Diese positiven Entwicklungen wurden durch die Steigerung der heimischen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (z. B. in Österreich, Estland, Irland, Italien, Lettland, Portugal und Spanien) und den Rückgang des Gesamtenergiebedarfs gefördert, der auch auf Verbesserungen der Energieeffizienz zurückzuführen ist. Im gleichen Zeitraum stieg die Nettoabhängigkeit von Einfuhren insgesamt in einigen Ländern erheblich, bedingt durch den Rückgang der heimischen Produktion fossiler Brennstoffe (Dänemark, Polen, Vereinigtes Königreich) oder die Stilllegung von Kernkraftwerken (Litauen). Geplante Infrastrukturvorhaben könnten sich ebenfalls auf die Energieabhängigkeit einiger Mitgliedstaaten auswirken.

Die Europäische Union deckt nach wie vor über die Hälfte ihres Energiebedarfs durch Einfuhren, macht jedoch Fortschritte bei der Diversifizierung der Quellen, Versorgungswege und Lieferanten von Energie. Einige Mitgliedstaaten sind allerdings noch immer vollständig oder überwiegend von Lieferungen aus einem einzigen Drittland abhängig, insbesondere Bulgarien, Estland, Finnland, Ungarn, Litauen und die Slowakei; dies betrifft vor allem Erdgas, aber häufig auch Erdöl und/oder Kohle.

Durch neue Verbindungsleitungen und Flüssiggasterminals (LNG) wurde die Verbesserung der Erdgasversorgungssicherheit in den letzten Jahren erleichtert. Diese Verbesserungen sind nicht nur von Vorteil für den Erdgasbinnenmarkt, sondern bieten den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, bei Unterbrechungen die Haupt- oder herkömmlichen Versorgungswege zu ersetzen. Heute kann ein höherer Prozentsatz der Erdgasnachfrage über alternative Kanäle gedeckt werden; nur zwei Mitgliedstaaten könnten eine Versorgungsunterbrechung ihrer größten Erdgasquelle noch nicht vollständig ersetzen 1 : Bulgarien und Portugal.

Nach wie vor ist es notwendig, den Gasverbund zwischen Mitgliedstaaten (z. B. Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland; Portugal und Spanien mit Frankreich) weiter zu verbessern und sicherzustellen, dass Verbraucher und Lieferanten in allen Mitgliedstaaten Zugang zu Flüssiggerdgas-Hubs und Verbindungskapazitäten bekommen, die aufgebaut worden sind oder noch aufgebaut werden können.

Energiebinnenmarkt

Strominfrastruktur

Stromverbindungsleitungen und zusätzliche interne Leitungen sind erforderlich, um den Elektrizitätsbinnenmarkt in Südwesteuropa und in Nord-, Mittel- und Osteuropa (z. B. Deutschland, Polen und Tschechische Republik) weiter zu integrieren oder die baltischen Staaten sträker mit dem europäischen Stromsystem zu synchronisieren. Elf Mitgliedstaaten haben das Stromverbundziel von 10 % bis 2020 bislang noch nicht erreicht (Bulgarien, Zypern, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal, Rumänien und Vereinigtes Königreich) und müssen ihre Anstrengungen fortsetzen. In einigen Mitgliedstaaten wuchs zuletzt die installierte Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen schneller als die Kapazität bei Verbindungsleitungen, sodass diese Länder hinter dem Verbundziel zurückbleiben.

Das Engpassmanagement stellt nach wie vor ein Problem für sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Ungarn, Polen und Slowakei) dar. Hier ist eine Lösung erforderlich, durch die grenzüberschreitende Stromflüsse in Mitteleuropa und der gesamten Union erleichtert werden und gleichzeitig die Systemsicherheit gewährleistet wird.

Großhandelsmärkte

Viele Mitgliedstaaten haben gute Fortschritte bei der Öffnung ihrer Großhandelsmärkte für den Wettbewerb erzielt, was erhebliche Vorteile gebracht hat. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, und viele haben die notwendigen Vorschriften für wettbewerbsorientierte und liquide Märkte, vor allem Großhandelsmärkte für Erdgas, noch nicht vollständig umgesetzt. Darüber hinaus verfügen einige Unternehmen in einer Reihe von Mitgliedstaaten noch immer über beträchtliche Marktmacht. Die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung offener und wettbewerbsfähiger Märkte.  

Auf regionaler Ebene waren bis Mitte 2015 die meisten europäischen Großhandelsmärkte für Strom an einen oder mehrere ihrer Nachbarn gekoppelt. Vor allem aufgrund sinkender Kohle- und Gaspreise, der allmählichen Marktdurchdringung erneuerbarer Energieträger im Stromsektor und der gedämpften Nachfrage sanken die Großhandelspreise für Strom zwischen 2013 und 2015 in den meisten Mitgliedstaaten. Es bestanden weiterhin erhebliche regionale Unterschiede, wobei die Preise im Vereinigten Königreich und in Südeuropa am höchsten und in den skandinavischen Ländern am niedrigsten waren.

Die Großhandelspreise für Erdgas sanken zwischen 2013 und 2015 in allen Mitgliedstaaten, da eine schwache Nachfrage, ein Überangebot auf den wichtigsten Regionalmärkten, ein niedriger Erdölpreis und stabile Flüssiggas-Einfuhren (LNG) die europäischen Gaspreise drückten. Anders als beim Strom gab es eine deutliche Konvergenz der nationalen Preise, was durch niedrigere Ölpreise erleichtert wurde, die es ermöglichten, an den Erdölpreis gebundene Preise den Preisen an den Gashandelsplätzen in Nordwesteuropa anzugleichen.

Endkundenmärkte und Verbraucher

Im Gegensatz zu den Großhandelspreisen sind die Endkundenpreise für Gas und Strom in den letzten fünf Jahren gestiegen. Beim Strom trug der wachsende Anteil von Steuern und Abgaben an den Endkundenpreisen zu dieser Entwicklung bei. Die Endkundenmärkte sowohl für Strom als auch für Gas sind noch immer nationale Märkte (bzw. Märkte auf einer kleineren innerstaatlichen Ebene). Weitere Anstrengungen sind nötig, um die regionale Marktintegration voranzubringen. In einigen Fällen ist möglicherweise eine striktere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften erforderlich.

Während weitere Mitgliedstaaten unlängst die Regulierung der Endkundenpreise abgeschafft haben (Irland, Lettland), sind in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten die Preise für die Haushalte nach wie vor in unterschiedlichem Maße reguliert, was ein Hindernis für die Einbeziehung der Verbraucher und den Wettbewerb im Endkundengeschäft darstellt.

Die Einflussnahme seitens der Verbraucher durch die Einführung intelligenter Messsysteme ist nur in einigen Mitgliedstaaten (vor allem in Finnland, Italien, Schweden und Malta) tatsächlich verwirklicht worden. In Estland, Spanien und Dänemark sind bereits rund die Hälfte der Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet. Hinsichtlich des Verbreitungsgrads intelligenter Gaszähler haben nur die Niederlande bedeutende Fortschritte zu verzeichnen, wo fast 30 % der Haushalte über intelligente Zähler verfügen. In mehreren Mitgliedstaaten schreckt der verwaltungstechnische Aufwand die Verbraucher davon ab, zu einem neuen Lieferanten und besseren Vertragsbedingungen zu wechseln.

Die Energiearmut ist in vielen Mitgliedstaaten ein Problem. Im Durchschnitt lag der Anteil der energiebezogenen Ausgaben von Haushalten mit geringem Einkommen in der Europäischen Union bei 8,6 %. Außerdem erhöhte sich dieser Anteil seit 2005 in den meisten Mitgliedstaaten. Darüber hinaus verfügt ein immer größerer Teil dieser Haushalte (im Jahr 2015 23 %) nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um ihre Wohnung angemessen heizen zu können. Es bedarf gezielterer Maßnahmen für schutzbedürftige Verbraucher, um die Energie- und Brennstoffarmut wirksam zu bekämpfen.

Energieeffizienz

Im Hinblick auf die Energieeffizienz wurden erhebliche Fortschritte erzielt. 2014 lag der Primärenergieverbrauch 2 der Europäischen Union nur 1,6 % über der Zielvorgabe für den Primärenergieverbrauch im Jahr 2020 und der Endenergieverbrauch 3 lag 2014 bereits unter dem für 2020 vereinbarten Ziel. Selbst wenn Primär- und Endenergieverbrauch im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 voraussichtlich um rund 1,5 % bzw. 2 % zugenommen haben, können die für 2020 festgesetzten Ziele erreicht werden, sofern die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

Die Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz tragen erheblich zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Verringerung der CO2-Emissionen bei und können auch zur Verbesserung der Luftqualität führen. Verstärkte Anstrengungen zur Renovierung bestehender Gebäude sind erforderlich, um den Gesamtenergieverbrauch zu verringern, die Energiekosten der Verbraucher zu senken und den Bestand an intelligenten und nachhaltigen Gebäuden in der Europäischen Union zu erhöhen. In diesem Zusammenhang müssen die Finanzierungsbedingungen für Investitionen in die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten unter anderem dadurch weiter verbessert werden, dass Synergien zwischen Projektträgern und Geldgebern gestärkt werden und die Projektbündelung gefördert wird. Neue Kompetenzen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bringen ein großes Potenzial für die Steigerung der Energieeffizienz mit sich. Weitere Verbesserungen der Energieeffizienz im Verkehrssektor sind in den meisten Mitgliedstaaten erforderlich, damit das Potenzial voll ausgeschöpft werden kann.

Verringerung der CO2-Emissionen

In 27 Mitgliedstaaten lagen die Emissionen in den Jahren 2013 und 2014 unterhalb ihrer jährlichen Grenzwerte im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung 4 . Lediglich in Malta überschritten die Emissionen in diesen beiden Jahren die Obergrenze.

Ihren auf bereits umgesetzten Maßnahmen basierenden Prognosen zufolge werden die meisten Mitgliedstaaten ihre in der Lastenteilungsentscheidung festgelegten Ziele im Jahr 2020 erreichen. Einige Mitgliedstaaten müssen jedoch noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen oder 2020 auf die Flexibilitätsregelung zurückgreifen. Dies gilt insbesondere für Irland, Luxemburg und Belgien.

Maßnahmen der Energieunion in der Europäischen Union werden in erheblichem Umfang durch Einnahmen finanziert, die Mitgliedstaaten aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EHS) erzielen. Im Zeitraum 2013-2015 wurden durch diese Auktionen fast 11,8 Mrd. EUR generiert. Die Mitgliedstaaten haben knapp 80 % dieser Einnahmen für klima- und energierelevante Zwecke verwendet oder beabsichtigen, dies zu tun. Die meisten Mitgliedstaaten nutzen diese Einnahmen im Inland für erneuerbare Energien (2,89 Mrd. EUR), Energieeffizienz (1,96 Mrd. EUR) und nachhaltigen Verkehr (730 Mio. EUR).

In allen Mitgliedstaaten bis auf einen (Niederlande) erreichte 2013/2014 der durchschnittliche Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen den im entsprechenden indikativen Zielpfad gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energiequellen festgelegten Anteil oder überstieg ihn. Schätzungen zufolge 5 lag in 25 Mitgliedstaaten der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen bereits im Jahr 2015 über ihrem im indikativen Zielpfad bis 2015/2016 festgelegten Anteil. In drei Mitgliedstaaten (Frankreich, Niederlande und Luxemburg) lag 2015 der geschätzte Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen unter dem indikativen Zielpfad bis 2015/2016.

Die Mitgliedstaaten müssen jedoch ihre Anstrengungen fortsetzen bzw. einige Mitgliedstaaten müssen sie verstärken, um ihre verbindlichen Ziele für 2020 zu erreichen, da der Zielpfad steiler wird, je näher das Jahr 2020 rückt.

Die Infrastruktur für alternative Krafststoffe im Verkehr ist eine Grundvoraussetzung der emissionsarmen Mobilität. Im Rahmen der Richtlinie für alternative Kraftstoffe 6 mussten die Mitgliedstaaten bis November 2016 nationale Strategierahmen für Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe unterbreiten. Die meisten Mitgliedstaaten sind dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen.

Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Die europäischen Unternehmen, Forschungsinstitute und innovativen Akteure der Hochschulen stehen generell in der globalen Energielandschaft gut da. Mit 30 % der weltweiten Patente im Bereich der erneuerbaren Energien ist die Europäische Union führend bei der Innovation auf dem Gebiet CO2-armer Schlüsseltechnologien. Allerdings muss mehr getan werden, um diese Innovationen rasch und erfolgreich auf den Markt zu bringen, damit sie durch Erschließung der Binnen- und Exportmärkte zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können.

Den jüngsten Zahlen aus dem Jahr 2014 zufolge sind die gesamten (öffentlichen und privaten) Investitionen in Forschung und Innovation in der EU28, die auf Prioritäten der Energieunion für Forschung und Innovation ausgerichtet sind, seit 2010 um 22 % gestiegen. Für diesen Anstieg zeichnet der private Sektor verantwortlich, wobei auf den nachhaltigen Verkehr mit 43 % der höchste Anteil aller privaten Investitionen entfällt. Die staatlichen Investitionen sind in diesem Zeitraum sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) leicht zurückgegangen, außer im Bereich des intelligenten Energiesystems. Staatliche Investitionen machen mittlerweile nur noch 15 % der Gesamtinvestitionen aus.

Im Vergleich zu ihren wichtigsten Wirtschaftspartnern verzeichnete die europäische verarbeitende Industrie 2014 die zweitniedrigsten realen Energiestückkosten 7 als Prozentsatz der Wertschöpfung, knapp hinter den USA. In China, Russland, Japan und Australien sind diese deutlich höher als in der Europäischen Union. Die gute Leistung der Europäischen Union ist hauptsächlich auf die geringe Energieintensität der verarbeitenden Industrie zurückzuführen, die dazu beigetragen hat, die höheren realen Energiepreise auszugleichen.

(1)

So genannte N-1-Regel.

(2)

„Primärenergieverbrauch“ ist der Bruttoinlandsverbrauch ohne nichtenergetische Nutzungsformen (Artikel 3 Absatz 2 der Energieeffizienz-Richtlinie).

(3)

„Endenergieverbrauch“ ist die gesamte an die Industrie, den Verkehrssektor, die Haushalte, den Dienstleistungssektor und die Landwirtschaft gelieferte Energie. Nicht eingeschlossen sind Lieferungen an den Energieumwandlungssektor sowie an die Energiewirtschaft selbst (Artikel 3 Absatz 3 der Energieeffizienz-Richtlinie).

(4)

Nach der Lastenteilungsentscheidung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EHS) fallen (z. B. Bau, Verkehr, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft), verbindliche jährliche Treibhausgasemissionsgrenzwerte für den Zeitraum 2013 - 2020 einzuhalten.

(5)

Siehe Fortschrittsbericht über Erneuerbare Energien (COM(2017) 57) sowie die Prognosen der Europäischen Umweltagentur (http://www.eea.europa.eu/publications/trends-and-projections-in-europe).

(6)

Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

(7)

Einzelheiten siehe Bericht über die Schlüsselindikatoren (SWD(2017) 32).

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