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Document 52016DC0046

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bewertung der Wirksamkeit des Systems der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen im Hinblick auf die Investitionsförderung in Europa und seinen Nachbarländern

    COM/2016/046 final

    Brüssel, den 4.2.2016

    COM(2016) 46 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Bewertung der Wirksamkeit des Systems der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen im Hinblick auf die Investitionsförderung in Europa und seinen Nachbarländern

    {SWD(2016) 22 final}


    1. EINLEITUNG

    Am 16. November 2011 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss Nr. 1219/2011/EU über die Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) durch die Europäische Union (EU).

    Mit diesem Bericht wird der Aufforderung in Erwägungsgrund 8 des Beschlusses entsprochen, der gemäß die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Jahresende 2015 einen Bericht vorlegt, in dem die Wirksamkeit des bestehenden Systems der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen im Hinblick auf die Investitionsförderung in Europa und seinen Nachbarländern beurteilt wird. Zudem sollte der Bericht Empfehlungen hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Banken sowie der Optimierung und Abstimmung ihrer Aktivitäten enthalten.

    Die Europäische Kommission unterstützt europäische Länder und Nachbarländer aktiv mittels eines breiten Spektrums an Finanzprogrammen und -instrumenten, an denen auch internationale Finanzinstitutionen (IFI) beteiligt sind. Dazu gehören unter anderem die EBWE und die EIB-Gruppe, die sich aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zusammensetzt. Die Zusammenarbeit von Europäischer Kommission, EIB-Gruppe und EBWE wird durch die Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit außerhalb der EU 1 (der sogenannten „Dreiparteienabsichtserklärung“, 2011 unterzeichnet und 2013 überarbeitet) geregelt.

    2. GELTUNGSBEREICH UND METHODISCHER ANSATZ

    Die Analyse umfasst den Zeitraum 2010 bis 2014 und legt den Schwerpunkt auf EU-Mitgliedstaaten, in denen die EBWE aktiv ist, sowie auf die europäischen Nachbarländer („die Region“), die für die Zwecke dieses Berichts in die folgenden geografischen Gebiete eingeteilt werden: ost- und mitteleuropäische EU-Mitgliedstaaten (EU-11); süd- und osteuropäischer Mittelmeerraum; Südosteuropa; Osteuropa und Kaukasus; Zentralasien; Russland und Türkei 2 .

    In der Region sind die EIB-Gruppe und die EBWE bei weitem die aktivsten internationalen Finanzinstitutionen, daher basieren die Schlussfolgerungen und Empfehlungen auf den ausführlichen Analysen dieser beiden IFI sowie einer Bewertung ihrer Zusammenarbeit. Zudem wurde eine allgemeinere Überprüfung durchgeführt, die in der Arbeitsunterlage zu diesem Bericht enthalten ist und auch andere IFI, die in der Region aktiv sind, erfasst. Dazu gehören die Weltbankgruppe einschließlich ihrer Tochtergesellschaften Internationale Finanz-Corporation (IFC) und Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Black Sea Trade and Development Bank (BSTDB), die KfW Entwicklungsbank (KfW), die Agence Française de Développement (AFD), die Entwicklungsbank des Europarates (CEB) und die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK).

    Bei der Erstellung des Berichts wurde die Europäische Kommission von einem externen Berater bei der Erfassung und Analyse der Daten unterstützt. Dabei kamen vier unterschiedliche operative Instrumente zum Einsatz: Schreibtischstudien und Literaturrecherchen, Befragungen von Interessengruppen, Datenbankanalysen und Analysen von Fallstudien.

    3. ÜBERBLICK ÜBER DIE EBWE UND DIE EIB-GRUPPE

    Die beiden IFI haben verschiedene Anteilseigner, unterschiedliche Aufgaben und eigene Geschäftsmodelle. Dank dieser Unterschiede verfügen beide über komparative Vorteile, die sie in die Lage versetzen, die Effektivität und Effizienz ihrer öffentlichen Finanzierungen zu maximieren, wovon auch die Wirtschaftssysteme der Region profitieren.

    Hinsichtlich ihrer Anteilseigner, zu denen die EU-Mitgliedstaaten, die EU und die EIB sowie einige Nicht-EU-Staaten gehören, ist die EBWE eine multilaterale Entwicklungsbank (MEB). Sie ist sowohl in EU-Mitgliedstaaten als auch Drittländern tätig. Die EU ist als Mitglied der EBWE durch die Europäische Kommission mit einem Sitz im Gouverneursrat und im Verwaltungsrat der EBWE vertreten. Die EIB ist in der EBWE ebenfalls durch einen Gouverneur und einen Exekutivdirektor im Verwaltungsrat vertreten. Die EU, die EIB und die Mitgliedstaaten halten zusammen 63 % der Anteile. Darüber hinaus gehört die EU zu den größten Zuschussgebern der EBWE für technische Zusammenarbeit, Investitionszuschüsse, Fazilitäten mit Risikoteilung, Performancegebühren und Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen. Im Jahr 2014 trug die EU 105 Millionen EUR zur EBWE bei (was 31 % der erhaltenen Gebermittel entspricht).

    Die Anteilseigner der EIB sind die 28 Mitgliedstaaten, die des EIF die EIB (63,7 %), die EU (24,3 %) sowie 26 öffentliche und private Finanzinstitute (12 %). Die Europäische Kommission ist Mitglied des Verwaltungsrats der EIB und des EIF.

    Was die Aufgaben der IFI betrifft, so werden der EBWE durch das Übereinkommen über die Grundsatzdokumente der EBWE (die Satzung der EBWE) eigene Vorrechte und Befreiungen zugesprochen. Aufgabe der EBWE ist es, „den Übergang zur offenen Marktwirtschaft und privates und unternehmerisches Handeln zu fördern“, und zwar in Mittel- und Osteuropa, Zentralasien und seit kurzem auch im süd- und osteuropäischen Mittelmeerraum 3 . Die EBWE engagiert sich in Staaten, die den Prinzipien der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft verpflichtet sind; zudem trägt sie zum Ziel bei, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Die EBWE ist – im Gegensatz zur EIB – nicht dazu verpflichtet, der EU-Politik zu folgen, orientiert sich bei ihrer Tätigkeiten jedoch an der EU-Politik und strebt danach, diese zu fördern (z. B. in der Umwelt- und Sozialpolitik, wo man sich ausdrücklich auf EU-Normen bezieht). Die Aufgabe der EBWE bezüglich des Übergangs verdeutlicht einen weiteren Unterschied, da die EBWE in ihren Einsatzländern aktiv mit diesen an politischen Reformen arbeitet, um das Geschäfts- und Investitionsklima zu verbessern sowie wettbewerbsorientierte und angemessen regulierte Märkte zu fördern, die für private Investoren attraktiv sind.

    Die EIB ist eine Finanzinstitution der EU, die durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegründet wurde. Bei ihr handelt es sich ebenfalls um eine multilaterale Entwicklungsbank. Gemäß ihrer Satzung hat die EIB die eindeutige Aufgabe, die Verwirklichung der politischen Ziele der EU zu unterstützen. Sie setzt ihre Finanzierungen ein, um die europäische Integration und sozialen Zusammenhalt herbeizuführen. Über 90 % ihrer Aktivitäten konzentrieren sich auf die innere Ziele der EU, sie fördert aber auch deren Außen- und Entwicklungspolitik. Außerhalb der EU operiert die EIB auf der Grundlage spezieller Mandate von Rat und Europäischem Parlament oder auf eigenes Risiko gemäß ihrer Satzung. In der EIB-Gruppe ist der EIF Spezialist für Risikofinanzierungen für KMU in der EU und in Bewerberländern.

    Gemäß Artikel 19 der Satzung der EIB sind der Europäischen Kommission alle Anträge für Finanzierungen durch die EIB zur Stellungnahme vorzulegen, bevor sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. 1975 richtete die Europäische Kommission die „Groupe Interservice BEI“ ein, die Stellungnahmen zur Einhaltung von EU-Vorschriften und zu bei der EIB eingehenden Finanzierungsanträgen erstellt. Dadurch verfügt die Europäische Kommission frühzeitig in der Projektvorbereitungsphase über einen starken und formellen Einfluss auf die Aktivitäten der EIB. Für die EBWE werden informelle Koordinationssitzungen von EU-Direktor sowie den Direktoren für die EIB und die EU-Mitgliedstaaten organisiert, um die größtmögliche Wirkung der kombinierten Anteile (63 %) von EU-Mitgliedstaaten, EIB und EU zu erzielen und eine einheitliche Position im Verwaltungsrat abzustimmen. Darüber hinaus findet eine formelle Koordination zu strategisch wichtigen Fragen in den Sitzungen der Wirtschafts- und Finanzreferenten (EFC) in Brüssel statt. Die Europäische Kommission verfügt in der frühen Projektvorbereitungsphase der EBWE über keinen formellen Einfluss, so wie dies für Projekte der EIB durch das Verfahren in Artikel 19 der Fall ist.

     

    Als Tochtergesellschaft der EIB und Teil der EIB-Gruppe ist der EIF eine Finanzinstitution der EU, die Risikofinanzierungen für KMU bereitstellt und die Umsetzung der EU-Politik in den Bereichen Unternehmertum, Technologie, Innovation und wirtschaftliche Entwicklung fördert. Der EIF operiert auf der Grundlage spezieller Mandate von den EU-Einrichtungen, der EIB, von EU-Mitgliedstaaten und weiteren dritten Parteien oder auf eigenes Risiko.

    Darüber hinaus haben die EIB und die EBWE unterschiedliche Geschäftsmodelle. Das Geschäftsmodell der EBWE basiert auf der Beurteilung der Transformationswirkung sowie auf den Grundsätzen einer soliden Bankenpraxis und der Zusätzlichkeit der EBWE-Projekte, auf einer umweltverträglichen und nachhaltigen Entwicklung, auf höheren, aber vorsichtsbedingten Kapazitäten für die Übernahme von Risiken, auf der Stimulierung zusätzlicher Finanzmittel aus dem privaten Sektor und einer starken Präsenz vor Ort in jedem ihrer Einsatzländer. Zudem arbeitet die EBWE mit ihren Einsatzländern über politische Dialoge und die Formulierung von Auflagen zusammen.

    Im Vergleich zur EBWE basiert das Geschäftsmodell der EIB, obgleich es ebenfalls in den Grundsätzen einer soliden Bankenpraxis verwurzelt ist, in erster Linie auf dem Drei-Säulen-System mit einer Bewertung des Mehrwerts ihrer Operationen und deren Beitrag zur ausgewogenen Entwicklung des Binnenmarkts durch die Finanzierung produktiver Investitionen insoweit, als Mittel aus anderen Quellen nicht zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen. Projekte müssen mit der EU-Politik im Einklang stehen, die vorrangigen Ziele der EU unterstützen, den Dialog mit Partnerländern außerhalb der EU fördern und einer Beurteilung des finanziellen und nicht-finanziellen Beitrags der EIB in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Umwelt und Soziales unterzogen werden.

    Basierend auf den unterschiedlichen Aufgaben der EBWE und der EIB-Gruppe verfolgen beide Institutionen bei der Finanzierung ihrer Operationen eine eigene Preisgestaltung. Dafür gilt insbesondere:

    Die EBWE finanziert Projekte, wenn der Begünstigte nicht in der Lage ist, anderweitig eine ausreichende Finanzierung zu Bedingungen zu erhalten, die von der EBWE gemäß den drei Prinzipien einer soliden Bankpraxis, der Transformationswirkung und der Zusätzlichkeit als angemessen erachtet werden. Im Einklang mit ihrer Aufgabe der Förderung marktorientierter Volkswirtschaften durch Gewährung von Darlehen oder Beteiligung am Verkauf von Wertpapieren spiegeln die Gewinnspanne und/oder die Gebühren der EBWE das eingegangene Risiko und die Marktbedingungen wider und ermöglichen das Erzielen einer Rendite („marktbasierte Preisgestaltung“).

    Die EIB vergibt Darlehen oder Bürgschaften, wenn die Investition allgemein zu einer Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität beiträgt, die Vollendung des Binnenmarkts fördert und Mittel aus anderen Quellen nicht zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Preisgestaltung basiert auf dem Konzept der Risikobewertung von technisch und wirtschaftlich tragfähigen Projekten zur Deckung der mit Projekten verbundenen Kosten, ohne Gewinnerzielungsabsicht und der gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau von Rücklagen. Die Risikobewertung wird für jedes Projekt individuell vorgenommen („risikobasierte Preisgestaltung“).

    Diese komplementären Geschäftsmodelle bringen auch Unterschiede in den Bilanzen der beiden Banken mit sich. Wie nachstehend gezeigt operiert die EIB mit einer höheren Hebelwirkung 4 und höheren Kreditvolumen als die EBWE. (Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Beträge auf die Bilanzsummen der beiden Banken beziehen.)

    Schaubild 1: Darlehensunterzeichnungen und Hebelwirkung von EIB und EBWE

    Bei der Darlehensvergabe der beiden IFI legt die EBWE einen besonderen Schwerpunkt auf die direkte Darlehensvergabe (86 % ihrer Zusagen, 45 Mrd. EUR in absoluten Zahlen). Auch die EIB-Gruppe finanziert den größten Teil ihrer Operationen direkt (72 % ihrer Zusagen, 67 Mrd. EUR in absoluten Zahlen). Die direkte Darlehensvergabe der EIB konzentriert sich auf Großprojekte mit renommierten, kreditwürdigen Partnern.

    Beim Darlehensvolumen unterscheiden sich die Darlehensmodelle von EIB und EBWE. Im Zeitraum 2010-2014 betrug das durchschnittliche Darlehensvolumen der EBWE 19 Mio. EUR pro Operation, bei der EIB hingegen auf 66 Mio. EUR pro Operation.

    Was die Verteilung innerhalb der Region (Gesamtsumme des untersuchten Zeitraums) betrifft, so betrug das Darlehensvolumen der EBWE in Drittländern der Region 34,1 Mrd. EUR und in der EU-11 9,6 Mrd. EUR; die Finanzierung der EIB-Gruppe hingegen belief sich in Drittländern der Region auf 27 Mrd. EUR und in der EU-11 auf 49,4 Mrd. EUR. Die relative Bedeutung von EU-11 und Drittländern bei den Unterzeichnungen der beiden Banken insgesamt in der Region wird im folgenden Schaubild dargestellt:

    Schaubild 2: Unterzeichnungen von EIB-Gruppe und EBWE insgesamt in der Region

    4. BEURTEILUNG DER WIRKSAMKEIT DER EINRICHTUNGEN

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Systems der IFI im Hinblick auf die Investitionsförderung in der Region wurden die folgenden Bereiche analysiert (eine eingehendere Analyse ist in der beigefügten Arbeitsunterlage enthalten). 

    Wirksamkeit bei der Erfüllung von Marktbedürfnissen: Die Analyse hat gezeigt, dass die EIB-Gruppe und die EBWE ein breites Spektrum unterschiedlicher Finanzinstrumente und fachlicher Unterstützung entwickelt haben, die eine große Bandbreite an Marktbedürfnissen abdecken. Wie sich bei der Befragung der Interessengruppen zeigte, schränken einige Faktoren die Wirksamkeit ihrer Operationen allerdings ein, so sind z. B. die regulatorischen Rahmenbedingungen in den Einsatzländern nur unzureichend entwickelt und gelang es nicht, Kapitalbeteiligungen über gemeinsame Finanzinstrumenten zu stimulieren, da sie im Vergleich zu Zwischendarlehen deutlich komplexer sind.

    Weitere Auswirkungen: Die positiven externen Effekte, die sich aus den Operationen der beiden Einrichtungen ergeben, können als äußerst bedeutsames Element für die Steigerung der Wirksamkeit ihrer Interventionen erachtet werden. Diese positiven externen Auswirkungen sind daher Bestandteil der Interventionslogik der IFI. Positive Effekte der Operationen beider Einrichtungen können in verschiedenen Formen belegt werden, darunter:

    oFinanzielle Effekte (einschließlich Demonstrationseffekte), die beide IFI auf den Finanzsektor haben, insbesondere durch Strukturierung neuer Produkte und Ermittlung neuer Arten von Begünstigten. Erzielt werden die finanziellen Auswirkungen auch durch die Förderung der Öffnung von Finanzmärkten für Privatinvestoren und die Entwicklung von Marktwirtschaften, die Unterstützung für inländische Kapitalmärkte und die Förderung von internationalen finanziellen und risikobezogenen Standards.

    oWirtschaftliche Auswirkungen wie z. B. die Belebung des Arbeitsmarkts, die Auswirkung auf die Realwirtschaft, Höherqualifizierung oder die Förderung internationaler technischer Normen.

    oAuswirkungen auf Soziales, Umwelt und Governance. Dazu gehören insbesondere sektorbezogene Reformen und politischer Dialog einschließlich Veränderungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unternehmensführung einschließlich Bekämpfung rechtswidriger Kapitalflüsse und potentieller Steuerhinterziehung, soziale Leistung, Bekämpfung des Klimawandels und Steigerung der Energieeffizienz sowie Verbesserung der Umweltqualität.

    Mobilisierung von privater Finanzierung: Die Analyse der Daten hat gezeigt, dass die EIB-Gruppe und die EBWE in der Lage sind, Finanzmittel der Privatwirtschaft zu mobilisieren. Ihr Erfolg bei der Mobilisierung privater Finanzierungen unterscheidet sich allerdings je nach Sektor, Land und den Arten der bereitgestellten Finanzprodukte und -instrumente.

    Zudem veranschaulicht die Analyse das Verhältnis der beiden Banken in Bezug auf ihre Zusammenarbeit. Die Analyse hat einen gewissen Grad an Informationsaustausch, Koordination und Kooperation zwischen der EIB-Gruppe und der EBWE in beinahe all ihren Operationen aufgezeigt. Dies kann der Tatsache zugeschrieben werden, dass zwischen beiden Einrichtungen ein äußerst dicht verflochtenes Netzwerk formeller und informeller Kontakte auf allen Ebenen - vom technischen Mitarbeiterstab bis zum oberen Management - besteht. Die beiden Institutionen bemühen sich zudem, Doppelarbeit zu vermeiden, insbesondere was die Projektprüfung und Due-Diligence-Verfahren, Verhandlungen, Finanzierung und Überwachung gemeinsam finanzierter Operationen betrifft. Mit der Analyse wurden auch einige formelle und informelle Mechanismen des gegenseitigen Vertrauens ermittelt, die die Koordination von Tätigkeiten zwischen EBWE und EIB-Gruppe ermöglichen, dies insbesondere im Hinblick auf den Informationsaustausch zu Projekten und Kunden sowie gemeinsame Überwachung und Berichtslegung.

    Darüber hinaus zeigte die Analyse einen Anstieg des Volumens gemeinsam finanzierter Operationen in den Bereichen, in denen nahezu perfekte Synergien bezüglich der Sektoren (z. B. Kommunal- und Umweltinfrastruktur, Energie und Transportwesen) ermittelt worden sind. Die Europäische Kommission unterstützt Kommunikation und Koordination zwischen EIB, EBWE und vergleichbaren Institutionen. Diese Rolle könnte weiter ausgebaut werden, indem unter anderem die Möglichkeit einer engeren Einbindung der EBWE in die Umsetzung EU-finanzierter Finanzinstrumente, insoweit dies z. B. im Rahmen der geteilten Verwaltung zulässig ist, untersucht wird. Gemeinsame Finanzierungen und Investitionen sollten allerdings nicht als Ziel an sich betrachtet und nicht in Fällen angewandt werden, bei denen der Umfang der Operation zu gering ist oder private Finanzierungen verdrängt werden könnten, wenn die benötigten Finanzprodukte sich nicht zur Bereitstellung durch mehr als ein IFI eignen oder die politischen Ziele der IFI nicht optimal abgestimmt sind.

    Bezüglich Komplementarität und komparativer Vorteile berücksichtigte die Analyse die folgenden Aspekte: geographischer Schwerpunkt, sektorale Abdeckung, Art der Begünstigten und bereitgestellte Finanzprodukte. Die Analyse hat gezeigt, dass sich beide IFI sowie mit ihnen vergleichbare Institutionen ihrer komparativen Vorteile bewusst sind - abhängig von den Charakteristika der Finanztransaktionen, der Art der Finanzprodukte und den Merkmalen der regionalen und nationalen Märkte - und diese bei der Prüfung potentieller Operationen und der Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten berücksichtigen.

    5. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

    Auf der Grundlage der obigen Analyse geht die Europäische Kommission davon aus, dass das System der europäischen öffentlichen Finanzinstitutionen Investitionen in Europa und seinen Nachbarländern wirkungsvoll fördert: Eine große Bandbreite an Marktbedürfnissen wird gut abgedeckt, wobei sich wesentliche positive Auswirkungen ergeben; ergänzend dazu bemühen sich die IFI darum, Finanzmittel der Privatwirtschaft zu mobilisieren.

    Ferner bestätigt die Europäische Kommission, dass beide Institutionen, die EBWE und die EIB-Gruppe, über unterschiedliche Fähigkeiten verfügen, die sich aus ihren spezifischen Kenntnissen, Geschäftsmodellen und Kapitalstrukturen ergeben. Sie bemühen sich, Doppelarbeit zu vermeiden, insbesondere was die Projektprüfung und Due Diligence-Verfahren, Verhandlungen, Finanzierung und Überwachung finanzierter Operationen betrifft. Darüber hinaus findet auf institutioneller Ebene ein formeller Informationsaustausch im Rahmen regelmäßiger operativer und institutioneller Sitzungen gemäß der Vereinbarung statt.

    Die Analyse hat außerdem gezeigt, dass die beiden Institutionen, wann immer aus Investitions- und politischer Sicht sinnvoll, projektbezogen gemeinsame Finanzierungen durch gemeinschaftliche Fazilitäten oder Fonds vornehmen. Dies betrifft insbesondere Großprojekte (z. B. Energie, Transportwesen und Kommunalinfrastruktur), bei denen die Investitionskosten und -risiken hoch sind und jede Einrichtung ihre individuellen komparativen Vorteile optimal einsetzen kann, sowie Operationen, bei denen die politischen Ziele und Interessen beider Institutionen optimal aufeinander abgestimmt sind (Auch hier sind Projekte in den Bereichen Energie, Transportwesen und Kommunalinfrastruktur zu nennen, zudem Projekte mit dem Schwerpunkt auf einer positiven Beeinflussung des Klimawandels, wie z. B. Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Operationen, die das Wachstum von KMU fördern).

    Insgesamt kann gefolgert werden, dass sich beide IFI ihrer komparativen Vorteile in Bezug auf ihre jeweiligen Aufgaben, Darlehensmodelle und Preisgestaltungen sehr wohl bewusst sind und diese im Allgemeinen gut ausschöpfen.

    Trotz der insgesamt positiven Schlussfolgerungen gibt die Europäische Kommission die folgenden Empfehlungen ab (deren Begründungen in der Arbeitsunterlage nachgelesen werden können), um die Wirksamkeit der Interventionen der IFI noch zu steigern.

    Empfehlung 1

    Auch wenn es im Rahmen der EU-Finanzinstrumente bereits einen intensiven institutionellen Dialog auf hoher Ebene gibt 5 , könnten die EBWE und die EIB-Gruppe die Kooperation auf operativer Ebene noch ausbauen. Die beiden IFI sollten weiterhin auf bestehende Synergien zwischen ihren Aufgaben, Geschäftsmodellen und den sich daraus ergebenden komparativen Vorteilen bauen, um ihre Kooperation zu erweitern. Dies gilt insbesondere, wenn im Rahmen der kombinierten Regelungen EU-Mittel genutzt werden. Bei der Kooperation sollten die IFI die Nutzung eines stärker standardisierten bzw. eines systematischeren Ansatzes in Erwägung ziehen und die Schaffung von Ad-hoc-Instrumenten minimieren. Wenn sie sich für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und/oder den Verwaltungsbehörden unterschiedlicher Mitgliedstaaten entscheiden (einschließlich des möglichen Einsatzes der Europäischen Struktur- und Investmentfonds 2014-2020 (ESIF) 6 ), sollten sie vorzugsweise die bestehende Struktur der EU-Finanzinstrumente und/oder Finanzinstrumente gemäß ESIF nutzen, gegebenenfalls einschließlich der sogenannten standardisierten Instrumente 7 .

    Für den weiteren Ausbau des politischen Einflusses und der damit verbundenen Hebelwirkung sollte die Europäische Kommission auch weiterhin eine bedeutende Rolle bei der Finanzierung, Schaffung und Kontrolle gemeinsamer Fazilitäten/Fonds spielen, ohne notwendigerweise direkt in Investitionsentscheidungen oder deren Verwaltung einbezogen zu sein. Besonders durch die Kombination mit EU-Zuschüssen könnte die Einbeziehung der Europäischen Kommission bei der Schaffung gemeinsamer Fazilitäten/Fonds weiter gefördert werden, vornehmlich um zu einen größeren Mehrwert beizutragen und die Zusammenarbeit der beiden IFI zu stimulieren, selbst wenn die EIB-Gruppe und die EBWE auch ohne Einbeziehung von EU-Mitteln kooperieren.

    Darüber hinaus sollten die beiden IFI bei der Nutzung von EU-Mitteln (einschließlich ESIF) hinsichtlich der Anforderungen an die Berichterstattung zu EU-Mitteln und/oder ESIF sich soweit wie möglich auf die bereits bestehenden Berichtspflichten auf Projektebene stützen. Dies schließt das zwischen Europäischer Kommission und EIB-Gruppe getroffene Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich und das zwischen Europäischer Kommission und EBWE getroffene Rahmenverwaltungsabkommen ein. Der mit allen neuen Berichtspflichten verbundene Verwaltungsaufwand sollte nicht zum Hinderungsfaktor für die Beteiligung des privaten Sektors an den Finanzierungen der IFI werden.

    Gleichzeitig werden einige wirtschaftliche Auswirkungen nicht durch die aktuellen Berichtssysteme der IFI abgedeckt. Dies gilt z. B. bei der EBWE hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Dieser Bereich könnte bezüglich der Berichtspflichten der Europäischen Kommission und der beiden IFI weiter abgeglichen werden, besonders in Fällen, in denen diese EU-Mittel verwenden. Darüber hinaus sollten beide IFI die Art und Weise ihrer Berichterstattung über Hebelwirkungen verbessern und straffen, da die Analyse unterschiedliche Vorgehensweisen zur Berechnung der entsprechenden Zahlen aufgezeigt hat.

    Empfehlung 2

    Die Analyse hat gezeigt, dass es viele Beispiele für vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt, so z. B. den Informationsaustausch während Prüfungsverfahren, gemeinsame Due Diligence-Verfahren bei kofinanzierten Projekten, ein vereinbartes Protokoll für die Vermittlung von gemeinsam finanzierten Projekten und eine Vereinbarung mehrerer IFI für die Berichterstattung zur Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung des Klimawandels. Es könnten jedoch noch Möglichkeiten für eine Verbesserung der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestehen, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Vertragsverhandlungen, die Koordination und gemeinsame Nutzung von Markteinschätzungen und (wie vorstehend angeführt) ein stärkerer Abgleich der Berichtsanforderungen, besonders mit den Zielen der EU, wenn EU-Mittel zum Einsatz kommen. Allerdings müssen die unterschiedlichen Aufgaben und politischen Grundsätze angemessen berücksichtigt werden, da die Institutionen aufgrund dieser Unterschiede gegebenenfalls nur in beschränktem Maße auf die Sorgfaltspflichten und die Bewertungen der anderen Institution bauen können.

    Zudem könnten Erwägungen zum Risikomanagement ins Spiel kommen, die es selbst bei der gemeinsamen Finanzierung des selben Projekts erforderlich machen können, dass beide Institutionen eigene Due Diligence-Verfahren mit ihren eigenen Prüfungsverfahren anwenden, um die Genehmigung ihres jeweiligen Verwaltungsrats zu erhalten. Von daher scheint ein vollständiges gegenseitiges Vertrauen, insbesondere bezüglich der Anerkennung von Verfahren oder Standards, nicht das Ziel per se zu sein.

    Empfehlung 3

    In Anbetracht des ständigen Bestrebens der Institutionen zur Gewährleistung der Zusätzlichkeit - im Falle der EIB – bzw. der Transformationswirkung - im Falle der EBWE - sowie der Qualität und Solidität ihrer Operationen sollten beide IFI ihre finanziellen und nicht-finanziellen Anreize sowie ihre Leistungskennzahlen weiterentwickeln, um die Motivation ihrer Mitarbeiter bezüglich des Erreichens dieser Ziele weiterhin zu stärken.

    In diesem Zusammenhang sollten die Finanzierungsziele von EBWE und EIB-Gruppe hinsichtlich des Volumens mit ehrgeizigen Zielen in den Bereichen Zusätzlichkeit/Transformationswirkung sowie Qualität und Solidität ihrer Operationen einhergehen. Eine weitere wichtige Erwägung zu diesem Thema ist, dass die EBWE und die EIB-Gruppe mehr Gewicht auf eine stärkere Mobilisierung von Privatfinanzierungen legen sollten.

    Die Analyse hat gezeigt, dass Modelle zur Risikoteilung (wie z. B. nachrangige Verbindlichkeiten, Mezzanine-Produkte, Bürgschaften, Eigenkapital, vorrangige Verbindlichkeiten mit höherem Risikoprofil) genutzt werden können, um eine starke Beteiligung des privaten Sektors zu erreichen. Sie sollten daher Bestandteil der Strategie beider IFI bleiben, um Finanzmittel der Privatwirtschaft zu mobilisieren. Unter geeigneten Umständen (wie z. B. Marktversagen oder „Market Makers“) könnten mit EU-Mitteln kombinierte Produkte Unterstützung bieten, um den Weg für mehr Finanzierungen aus dem Privatsektor zu ebnen.

    Darüber hinaus scheint Spielraum zu bestehen, um die Mitarbeiter beider IFI zu einem intensiveren Dialog untereinander und mit der Europäischen Kommission zu motivieren. Dies gilt insbesondere für die vorrangigen Ziele der EU, z. B. die lokale wirtschaftspolitische Steuerung, die Entwicklung von Kapitalmärkten sowie von nachhaltigen Infrastrukturen etc. – siehe auch Empfehlung 6.

    Empfehlung 4

    Die Zusammenarbeit zwischen den beiden IFI könnte durch die Einbeziehung der EBWE in die Investitionsoffensive für Europa - eine Leitinitiative der EU - weiter ausgebaut werden. Hier könnte sich die EBWE insbesondere über Investitionsplattformen einbringen, die in der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) 8 vorgesehen sind. Das Know-how und die in der Vergangenheit erworbenen Kenntnisse der EBWE bei der Ermittlung rentabler Projekte, der Entwicklung und Bündelung von Projekten sowie der Gewinnung potentieller Investoren wären ein wertvoller Beitrag zur Gründung von Investitionsplattformen, in die die EU-11-Staaten einbezogen sind.

    Ziel der Investitionsplattformen ist es, das realisierbare Potential von EU-Mitteln noch besser auszuschöpfen und öffentliche Finanzinstitute einschließlich nationaler Förderbanken und -einrichtungen sowie institutionelle Investoren und kommerzielle Geldgeber in die Umsetzung des EFSI einzubinden. Sie können als unterschiedliche Systeme entwickelt werden, um die Bereitstellung von direkten und indirekten Eigenkapitalzuführungen sowie Bürgschaften für Qualitätsverbriefungen von Darlehen und weiteren Produkten zu ermöglichen, die bewilligt werden, um die Ziele des EFSI zu erreichen.

    Empfehlung 5

    Beide IFI sollten ihre Anstrengungen erhöhen, um institutionelle Investoren wie z. B. Pensionsfonds und Staatsfonds 9 (SWF) proaktiv in die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten in gemeinsamen Einsatzländern einzubeziehen. Staatsfonds, öffentliche Pensionsfonds und Versicherer verfügen über eine gute Liquiditätsausstattung für Investitionen und sind aufgrund ihres Bedarfs, langfristige Verbindlichkeiten zu decken, optimale Investoren für langfristige Finanzierungsprojekte in Bereichen wie z. B. der Infrastrukturfinanzierung.

    Diese verstärkte Zusammenarbeit kann in vielen Fällen eine sogenannte „Stratifizierung von Investoren“ erforderlich machen, was bedeutet, dass innerhalb einer einzigen Investitionsfazilität verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen Risiko-Rendite-Profilen und Einflussmöglichkeiten ausgegeben werden.

    So können z. B. das gestiegene Interesse und die Erfahrung von Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds mit Sitz in Europa aktiviert werden. In diesem Zusammenhang könnten die EBWE und die EIB-Gruppe dazu angeregt werden, gemeinsam Projekte mit solchen Einrichtungen zu entwickeln. Staatsfonds sollten nur dann einbezogen werden, wenn akzeptable Standards verantwortungsvoller Regierungsführung erfüllt werden und die Abstimmung auf EU-Politik und -Gesetzgebung gewährleistet ist.

    Empfehlung 6

    Die Europäische Kommission sollte beide Banken darin bestärken, eine Rolle insbesondere für die Entwicklung von kapitalbasierten Produkten und im politischen Dialog zu spielen. Die EBWE könnte ihren Einsatz mit der Europäischen Kommission und den Einsatzländern noch verstärken, um zu gegenseitig vorteilhaften politischen Initiativen beizutragen. Innerhalb der EU-11 könnten beide IFI z. B. nationale Regierungen bei der Entwicklung von politischen Maßnahmen unterstützen, mit denen sie auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Kapitalmarkt Fortschritte erzielen, wie es durch die kürzlich angekündigte Leitinitiative zur Kapitalmarktunion gefördert wird. Diese Gesetzgebungsinitiative steht im Einklang mit den Aufgaben von EBWE und EIB-Gruppe, KMU- und Infrastrukturprojekte zu finanzieren, die Gewinnung privater Investoren zu fördern und ein offenes, stabiles Finanzsystem zu entwickeln, das dem privaten Sektor den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert.

    Bei beiden IFI gibt es letztendlich Spielraum, um weiterhin mit der Europäischen Kommission am politischen Dialog zu arbeiten und durch einen regelmäßigen, strukturierten Austausch von politischen Analysen und die Beratung zu Strategien zur Förderung gemeinsamer Ziele und Prioritäten angemessene gemeinsame politische Lösungen für regionale und länderspezifische Herausforderungen zu definieren.

    ***

    (1)

    Ziel der Dreiparteienabsichtserklärung ist es, die Synergien der Aktivitäten der drei Partner in gemeinsamen Einsatzländern zu maximieren, indem Zusammenarbeit und Kooperation der beiden Banken gemäß ihrer jeweiligen Stärken, Kompetenzen und Kapazitäten gefördert werden.

    (2)

    Detaillierte Beschreibungen der Länder und Definitionen werden in der Arbeitsunterlage bereitgestellt.

    (3)

    Weitere Einzelheiten dazu, wie ein solcher Übergang stattfindet, sind in der Arbeitsunterlage enthalten.

    (4)

    Hebelwirkung = Gesamtschuld/Eigenkapital

    (5)

    Gemäß Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union.

    (6)

    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (die Verordnung über gemeinsame Bestimmungen).

    (7)

    Siehe Artikel 38 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen. Bislang wurden die folgenden standardisierten Instrumente durch Umsetzung der Durchführungsverordnung Nr. 964/2014 vom 11. September 2014 beschlossen: Darlehen mit Risikoteilung und begrenzte Garantie auf Portfoliobasis für KMU sowie Renovierungsdarlehen für Haushalte.

    (8)

    Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die Europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 — der Europäische Fonds für strategische Investitionen.

    (9)

    Vorbehaltlich der Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften.

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