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Statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/42/EG – die statistische Erfassung des Güter- und Personenverkehrs, der EU-Häfen anläuft

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie legt dar, wie die Länder der Europäischen Union (EU) Statistiken über die Beförderung von Gütern und Personen durch Seeschiffe erstellen sollten, die EU-Häfen anlaufen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Daten

  • Diese statistischen Daten beziehen sich auf Informationen über Ladung und Passagiere sowie auf Informationen über das Schiff selbst. Die Anhänge dieser Richtlinie beschreiben die Erhebungsmerkmale. Hierzu gehören:
    • Bruttogewicht und Beschreibung der Güter,
    • Meldehafen,
    • Systematik der Ladungsarten,
    • Anzahl der Passagiere,
    • Typ und Größenklasse der Schiffe.
  • Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 können von der Datenerhebung ausgenommen werden.

Datenerhebung

  • Die Europäische Kommission ist zuständig für die Erstellung einer Liste aller EU-Häfen, für die zusammengefasste Daten vorzulegen sind. Zusätzlich muss jedes EU-Land aus dieser Liste alle Häfen auswählen, über die
    • jährlich mehr als 1 Mio. Tonnen Güter abgewickelt werden oder
    • ein Personenseeverkehr von mehr als 200 000 Bewegungen abgewickelt wird.
  • Für diese ausgewählten Hafen sind detaillierte Daten zu erheben.

Übermittlung der Daten

  • Die EU-Länder müssen der Kommission (Eurostat) die Ergebnisse der Erhebung innerhalb folgender Fristen übermitteln:
    • innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Erhebungszeitraums bei Daten, die vierteljährlich erhoben werden, und
    • innerhalb von acht Monaten bei Daten, die jährlich erhoben werden.
  • Die EU-Länder müssen Eurostat Informationen über die Erhebungsverfahren sowie Angaben über wesentliche Änderungen der angewandten Erhebungsverfahren übermitteln. Anschließend veröffentlicht Eurostat die entsprechenden erhobenen Statistiken.
  • Die Richtlinie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1090/2010 geändert, um die Datenerhebung zu mit Seeschiffen beförderten Gütern mit anderen Verkehrsträgern in Einklang zu bringen.
  • Durch Beschluss 2010/216/EU wurden einige technische Merkmale hinsichtlich der Datenerhebung geändert, unter anderem die für die Nationalität der Flagge zu verwendenden Codes und die Struktur der Datensätze.
  • Durch Beschluss 2012/186/EU wurden einige der statistischen Variablen, die bei der Datenerhebung verwendet werden, geändert und einige Definitionen und die Systematik der Ladungsarten geklärt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Richtlinie 2009/42/EG ist am 26. Juni 2009 in Kraft getreten. Sie ist eine Neufassung der Richtlinie 95/64/EG und ihren nachfolgenden Änderungen, die bis zum 31. Dezember 1996 in nationales Recht der EU-Länder umgesetzt werden mussten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (Neufassung) (ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 29-47)

Nachfolgende Änderungen und der Richtlinie 2009/42/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausübung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1090/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (COM(2015) 362 final vom 28.7.2015)

Letzte Aktualisierung: 01.03.2017

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