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Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe

Richtlinie (EU) 2017/2108 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie soll einheitliche Sicherheitsnormen zum Schutz von Leben und Eigentum auf Fahrgastschiffen, aber auch Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen wie zum Beispiel Tragflächenbooten einführen, die in der Inlandfahrt in EU-Gewässern, d. h. zwischen Häfen desselben EU-Landes, eingesetzt werden.

Obwohl ursprünglich eine Kodifizierung der Richtlinie 98/18/EG vorgesehen war, wurde stattdessen entschieden, die Richtlinie aus dem Jahr 1998 neu zu fassen. Mit der Richtlinie 2009/45/EG wird somit die Richtlinie 98/18/EG aufgehoben und ersetzt.

Im Jahr 2017 wurde nach einer Überprüfung der Richtlinie im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (genannt REFIT) die Richtlinie (EU) 2017/2108 verabschiedet. Mit ihr wird die Richtlinie 2009/45/EG geändert und die Vorschriften und Normen für Fahrgastschiffe erläutert und vereinfacht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Die Rechtsvorschrift gilt für Fahrgastschiffe aus Stahl oder einem anderen, gleichwertigen Werkstoff sowie für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge.

Klassifikation von Fahrgastschiffen und Einsatzgebiete

Fahrgastschiffe werden entsprechend des Seegebiets, in dem sie eingesetzt werden, in vier verschiedene Klassen (A, B, C, D) eingeteilt.

Die EU-Länder veröffentlichen eine Liste von Seegebieten und Klassen der betreffenden Schiffe, einschließlich beschränkter Zeiträume, in einer öffentlich zugänglichen Datenbank.

Technische Sicherheitsanforderungen

Die Rechtsvorschrift enthält ausführliche technische Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen, die in Bezug auf die Schiffe beachtet werden müssen. Hierzu gehören:

  • Baugewerbe/Bau;
  • Stabilität;
  • Maschinen;
  • elektrische Anlagen;
  • Brandschutzsysteme und Rettungsmittel.

Die nationalen Behörden können zusätzliche Sicherheitsanforderungen verlangen, wenn sie der Auffassung sind, dass diese durch spezielle örtliche Umstände gerechtfertigt sind.

Inspektion und Sicherheitszeugnisse

  • Jedes in einem EU-Land zugelassene Fahrgastschiff wird vor seiner Indienststellung und anschließend mindestens einmal jährlich überprüft.
  • Alle Fahrgastschiffe, die die Sicherheitsnormen erfüllen, erhalten jährlich ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe.
  • Die nationalen Behörden müssen bei Verstößen gegen die Sicherheitsnormen „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen verhängen.

Ausnahmen

Die Rechtsvorschrift findet für verschiedene Arten von Schiffen keine Anwendung, zum Beispiel für:

  • Kriegsschiffe;
  • Schiffe einfacher Bauart aus Holz;
  • historische Fahrgastschiffe im Original oder als Nachbildung;
  • Sportboote für weniger als zwölf Fahrgäste;
  • Schiffe, die ausschließlich in Häfen eingesetzt werden.

Änderungsrichtlinie (EU) 2017/2108

Diese Änderungsrichtlinie:

  • schließt von der Richtlinie 2009/45/EG
    • alle bestehenden und neuen Fahrgastschiffe von weniger als 24 Meter Länge — die auf nationaler Ebene festgelegten Sicherheitsnormen unterliegen (im Mai 2018 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Koordinierung von Sicherheitsnormen für kleine Fahrgastschiffe von weniger als 24 Meter Länge vor) — aus;
    • Offshore-Instandhaltungsschiffe, die Personal von und zu den Offshore-Anlagen bringen und von Schiffen mitgeführte Tender für den Transport von mehr als zwölf Personen von einem Fahrgastschiff an Land und zurück, aus;
    • Sportfahrzeuge sowie Traditionsschiffe und Segelboote aus, sofern sie mit einem zusätzlichen mechanischen Antrieb ausgestattet sind;
  • vereinfacht die Definition der Seezonen C und D;
  • klassifiziert Fahrgastschiffe (A, B, C und D) nach Seegebiet, in dem sie eingesetzt werden;
  • schreibt für Schiffe mit Aluminiumlegierung, die vor dem 20. Dezember 2017 gebaut wurden, vor, dass sie die Anforderungen bis zum 22. Dezember 2025 erfüllen. Verfügt ein EU-Land jedoch am 20. Dezember 2017 über mehr als 60 Fahrgastschiffe mit Aluminiumlegierung, die seine Flagge führen, kann es Fahrgastschiffe mit Aluminiumlegierung von den Klassen B, C und D der Richtlinie für die zwölf nachfolgenden Jahre ausnehmen, sofern ihre Sicherheitsstandards nicht beeinträchtigt sind;
  • schreibt für alle neuen oder bestehenden Fahrgastschiffe vor, dass sie über ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe verfügen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie 2009/45/EG ist am 15. Juli 2009 in Kraft getreten. Die Richtlinie 2009/45/EG ist eine überarbeitete Fassung der Richtlinie 98/18/EG und ersetzt diese (und ihre nachfolgenden Änderungen).

Die Richtlinie (EU) 2017/2108 ist am 20. Dezember 2017 in Kraft getreten und muss ab dem 21. Dezember 2019 in den EU-Ländern Anwendung finden.

HINTERGRUND

Schiffe, die in der Inlandfahrt in EU-Gewässern eingesetzt werden, müssen grundlegende Sicherheitsnormen zum Schutz des Lebens der Fahrgäste und der Besatzung erfüllen. Seit dem Untergang der Estonia in der Ostsee im Jahr 1994 sind diese Normen erheblich verschärft worden.

Die Richtlinie 2009/45/EG ist die umfassendste EU-Rechtsvorschrift im Bereich der Sicherheit von Fahrgastschiffen. Ergänzt wurde sie durch spezielle EU-Vorschriften für Ro-Ro-Fahrgastschiffe („roll-on/roll-off“) und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge und die Registrierung der an Bord befindlichen Personen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) (ABl. L 163 vom 25.6.2009, S. 1-140)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/45/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2017/2108 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/45/EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 40-51)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu den Sicherheitszielen und funktionalen Anforderungen für Fahrgastschiffe unter 24 m Länge (COM(2018) 314 vom 23.5.2018)

Richtlinie (EU) 2017/2109 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 52-60)

Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61-77)

Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 2.7.1998, S. 35-39)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 144 vom 15.5.1998, S. 1-115)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 18.12.2018

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