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Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft

Die Gemeinschaft benötigt für ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik ein System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Dieses System ist auch im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein wichtiges Instrument für die Analyse der Wirtschaft eines Landes oder einer Region. Die Verordnung führt das „Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995" ein, um zu gewährleisten, dass vergleichbare, aktuelle und zuverlässige Informationen über Struktur und Entwicklung der Wirtschaft der EU-Mitgliedstaaten und der Regionen bereitgestellt werden.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene („ESVG 95") ermöglicht es, eine Volkswirtschaft (Region, Land oder Ländergruppe), ihre wesentlichen Merkmale und ihre Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften zu beschreiben.

Das ESVG orientiert sich an den Gegebenheiten und dem Bedarf der EU und ist daher ein geeigneter zentraler Bezugsrahmen für die Wirtschafts- und Sozialstatistik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.

Inhalt des ESVG

Das ESVG 95 enthält zwei Darstellungsformen:

  • die Sektorkonten *;
  • das Input-Output-System * und die Tabellen nach Wirtschaftsbereichen *.

Mit dieser Verordnung wird im Rahmen des ESVG 95 Folgendes eingeführt:

  • eine Methodik für gemeinsame Normen, Definitionen, Klassifizierungen und Verbuchungsregeln, damit die Mitgliedstaaten ihre Konten und Tabellen auf vergleichbarer Grundlage erstellen.
  • ein Programm, mit dem die gemäß dem ESVG erstellten Konten und Tabellen zu genau festgelegten Zeitpunkten an die Kommission (Eurostat) übermittelt werden.

Verwendung

Für Berechnungen im Rahmen der Gemeinschaftsverwaltung und des Gemeinschaftshaushalts verwendet die Kommission Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Das ESVG gilt für alle Rechtsakte der Gemeinschaft, in denen auf das ESVG oder dessen Definitionen verwiesen wird.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Sektorkonten: Sie liefern für die einzelnen institutionellen Sektoren eine systematische Beschreibung der verschiedenen Phasen des Wirtschaftskreislaufs: Produktion, Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung, -verwendung; Änderungen von finanziellem und nichtfinanziellem Vermögen. Zu den Sektorkonten gehören auch Vermögensbilanzen, die die Vermögensbestände, die Verbindlichkeiten und das Reinvermögen am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraums zeigen.
  • Input-Output-System und Tabellen nach Wirtschaftsbereichen: Damit erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Produktionsprozesses (Kostenstruktur, entstandenes Einkommen und Beschäftigung) sowie der Waren- und Dienstleistungsströme (Produktionswert, Import, Export, Konsum, Vorleistungen und Investitionen nach Gütergruppen).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2223/96

20.12.1996

-

ABl. L 310 vom 30.11.1996

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2516/2000

7.12.2000

-

ABl. L 290 vom 17.11.2000

Verordnung (EG) Nr. 359/2002

20.3.2002

-

ABl. L 58 vom 28.2.2002

Verordnung (EG) Nr. 1392/2007

30.12.2007

-

ABl. L 324 vom 10.12.2007

Verordnung (EG) Nr. 400/2009

10.6.2009

-

ABl. L 126 vom 21.5.2009

Verordnung (EG) Nr. 715/2010

31.8.2010

-

ABl. L 210 vom 11.8.2010

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung 2223/96 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften [Amtsblatt L 130 vom 31.5.2000].Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2000 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit [Amtsblatt L 145 vom 10.6.2009].Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel [Amtsblatt L 155 vom 7.6.1989, S. 9].Siehe konsolidierte Fassung

Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates vom 13. Februar 1989 zur Harmonisierung der Erfassung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen [Amtsblatt L 49 vom 21.2.1989].Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Änderung: 03.11.2010

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