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Spezifisches Programm: Kriminalprävention und Kriminalbekämpfung (2007-2013)

Im Rahmen des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte” legt die Europäische Union (EU) für den Zeitraum 2007-2013 ein spezifisches Programm zur Förderung von Projekten zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten und nicht organisierten Kriminalität auf.

RECHTSAKT

Beschluss 2007/125/JI des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung" als Teil des generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ für den Zeitraum 2007-2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ löst das Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS) ab. Es soll zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität beitragen, insbesondere von Terrorismus, Menschenhandel, Straftaten gegenüber Kindern, illegalem Drogen- und Waffenhandel, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Betrug. Erfasst werden im Wesentlichen vier Themenbereiche:

  • Kriminalprävention und Kriminologie;
  • Strafverfolgung;
  • Schutz und Unterstützung von Zeugen;
  • Schutz von Opfern.

Innerhalb dieser Aktionsschwerpunkte stellt das neue Programm insbesondere auf folgende Ziele ab:

  • bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, anderen nationalen Behörden und den zuständigen Einrichtungen der Europäischen Union (EU);
  • Förderung bewährter Praktiken zum Opfer- und Zeugenschutz;
  • Anregung geeigneter Methoden zur strategischen Verbrechensverhütung und -bekämpfung sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie etwa die Arbeiten des Europäischen Netzes für Kriminalprävention und Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor.

Obwohl sich das Programm nicht mit der justiziellen Zusammenarbeit befasst, können Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden.

Förderfähige Maßnahmen und Projekte

Gefördert werden können durch Finanzhilfen und öffentliche Aufträge:

  • Projekte mit europäischer Dimension, die von der Kommission initiiert und verwaltet werden;
  • länderübergreifende Projekte, an denen Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus mindestens einem Mitgliedstaat und einem Beitritts- oder Bewerberland beteiligt sind;
  • nationale Projekte in den Mitgliedstaaten, die zur Vorbereitung von länderübergreifenden Projekten und/oder von Maßnahmen der Union dienen, diese ergänzen oder zur Entwicklung innovativer Techniken beitragen, die auf andere Länder übertragbar sind;
  • Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen, die Programmziele mit europäischer Dimension und ohne Erwerbszweck verfolgen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur operativen Zusammenarbeit und Koordinierung, Analyse-, Überwachungs- und Evaluierungstätigkeiten, der Transfer von Technologien und Methoden, Ausbildung und Austausch von Mitarbeitern und Experten sowie Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen.

Das Programm richtet sich an Strafverfolgungsbehörden und sonstige öffentliche und private Einrichtungen wie regionale und nationale Behörden, Sozialpartner, Universitäten, Statistikämter und Nichtregierungsorganisationen sowie einschlägige internationale Einrichtungen, die als Partner eingebunden werden.

An dem Programm können sich rechtsfähige Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat beteiligen. Erwerbsorientierte Organisationen sind nur zusammen mit gemeinnützigen oder staatlichen Organisationen teilnahmeberechtigt.

Dieser Beschluss ersetzt ab dem 1. Januar 2007 die entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 2002/630/JI (AGIS). Für Maßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2006 auf dessen Grundlage anlaufen, ist bis zum Abschluss der genannte Beschluss maßgebend.

Hintergrund

Das spezifische Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ stützt sich wie das Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ auf das Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“, das für den Zeitraum 2007-2013 mit einem Budget von 745 Mio. EUR ausgestattet ist.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2007/125/JI

24.2.2007

-

ABl. L 58 vom 24.2.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 16. Juni 2011 über die Halbzeitbewertung des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ (2007 - 2013) [KOM(2011) 318 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht bewertet die Durchführung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ während des Zeitraums 2007 bis 2009. Er kommt zu dem Schluss, dass die im Rahmen des Programms geförderten Projekte insgesamt die erhofften Ergebnisse erzielt haben, nämlich die Entwicklung neuer Instrumente und Methoden, die Verbreitung bewährter Verfahren und die Weiterentwicklung von in bestimmten Bereichen vorhandenen Kenntnissen. Die große Mehrzahl der Vorhaben befasst sich schwerpunktmäßig mit horizontalen Methoden zur Verbrechensbekämpfung und der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden. Die Teilnehmer des Programms sind überwiegend Strafverfolgungsbeamte. Auf Deutschland, Italien, die Niederlande und Großbritannien entfallen 48 % der Projekte. Die Kommission weist jedoch auf verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung hin und stellt fest, dass die verfügbaren Mittel nicht voll ausgeschöpft wurden. Sie schlägt vor, das Programm bis Ende 2013 fortzuführen und das Verfahren zur Gewährung der Finanzhilfen und den Bewertungsprozess zu verbessern.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" 2007-2013 [KOM(2005) 124 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 08.09.2011

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