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Spezifisches Programm: Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (2007-2013)

Im Rahmen des allgemeinen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ führt die Europäische Union (EU) für den Zeitraum 2007-2013 ein spezifisches Programm für die Förderung von Programmen zur Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken ein.

RECHTSAKT

Beschluss 2007/124/EG des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ als Teil des Generellen Programms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" für den Zeitraum 2007 bis 2013.

ZUSAMMENFASSUNG

Dieses Programm soll die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, vorbeugende Maßnahmen gegen Terrorakte zu ergreifen und sich auf solche Risiken vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor diesen Risiken zu schützen. Damit soll ein Beitrag zum Schutz gegen den Terrorismus und andere Sicherheitsrisiken geleistet werden.

Prävention und Abwehrbereitschaft

Das Programm verfolgt folgende Ziele:

  • Förderung der Bewertung der Bedrohungen in Bezug auf kritische Infrastrukturen und Ausarbeitung von Methoden zum Schutz dieser Infrastrukturen sowie von Sicherheitsnormen;
  • Unterstützung gemeinsamer operativer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der grenzüberschreitenden Versorgungsketten;
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs auf dem Gebiet des Schutzes kritischer Infrastrukturen.

Folgenbewältigung

Das Programm sieht insbesondere die Förderung des Austauschs von Fachwissen und bewährten Praktiken zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der Durchführung von Krisenbewältigungsmaßnahmen sowie die Durchführung gemeinsamer Übungen vor, um die Koordinierung der zuständigen Stellen zu intensivieren.

Förderfähige Projekte und Maßnahmen

Über das Programm können mithilfe von Finanzhilfen und öffentlichen Ausschreibungen folgende Vorhaben finanziert werden:

  • Projekte mit europäischer Dimension, die von der Kommission initiiert und verwaltet werden;
  • länderübergreifende Projekte, an denen Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus mindestens einem Mitgliedstaat und einem anderen Land, bei dem es sich entweder um einen beitretenden Staat oder um ein Bewerberland handeln kann, beteiligt sind;
  • nationale Projekte in den Mitgliedstaaten, die zur Vorbereitung von länderübergreifenden Projekten und/oder von Maßnahmen der Gemeinschaft dienen oder diese ergänzen oder die zur Entwicklung innovativer Technologien beitragen, die sich in anderen Ländern nutzen lassen.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Förderung der operativen Zusammenarbeit und Koordinierung, Analyse-, Audit- und Überwachungstätigkeiten, Maßnahmen für den Informationsaustausch, Ausbildungsmaßnahmen und Austausch von Experten sowie Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen.

Um an dem Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ teilnehmen zu können, müssen die interessierten Einrichtungen über die erforderliche Rechtsfähigkeit verfügen und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben. Organisationen mit Erwerbszweck erhalten nur dann Zugang zu den Finanzhilfen, wenn sie mit öffentlichen Einrichtungen ohne Erwerbszweck zusammenarbeiten.

Hintergrund

Das spezifische Programm im Zusammenhang mit Terrorakten sowie das spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung bilden Teil des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“, dessen Mittelausstattung sich für den Zeitraum 2007-2013 auf 745 Mio. EUR beläuft.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2007/124/EG

24.2.2007

-

ABl. L 58 vom 24.2.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 16. Juni 2011 über die Halbzeitbewertung des Rahmenprogramms „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ (2007 - 2013) [KOM(2011) 318 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht bewertet die Umsetzung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ im Zeitraum 2007-2009. Aus dem Bericht geht hervor, dass die im Rahmen des Programms unterstützten Projekte insgesamt die erwarteten Ergebnisse erzielt haben: Entwicklung neuer Instrumente und Methoden, Verbreitung bewährter Verfahren und Weiterentwicklung von in bestimmten Bereichen vorhandenen Kenntnissen. Die meisten Projekte betreffen die Prävention und die Abwehrbereitschaft und sind für Strafverfolgungsbeamte bestimmt. 48 % der Projekte entfallen allein auf Italien und Spanien. Die Kommission stellt allerdings fest, dass verschiedene Umsetzungsschwierigkeiten bestehen und die verfügbaren Mittel nicht voll ausgeschöpft werden. Sie schlägt vor, das Programm bis 2013 fortzusetzen und gleichzeitig das Verfahren zur Gewährung der Finanzhilfen und den Bewertungsprozess zu optimieren.

Mitteilung der Kommission über ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen [KOM(2006) 786 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zum Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 [KOM(2005) 124 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 05.09.2011

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