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Vorbereitung der öffentlichen Verwaltungen

Das vorliegende Arbeitsdokument vermittelt vergleichbarer Informationen über den Stand der Umsetzung der nationalen Umstellungspläne in den einzelnen Mitgliedstaaten.

RECHTSAKT

Arbeitsdokument der Kommission vom 16. Dezember 1997: Vorbereitungen zur Umstellung der öffentlichen Verwaltungen auf den Euro [SEK(97) 2384 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dem vom Madrider Europäischen Rat festgelegten Szenario ist für die praktische Abwicklung der Umstellung durch die öffentliche Verwaltung der Mitgliedstaaten folgendes vorgesehen:

„In allen Teilnehmerstaaten wird die allgemeine Verwendung des Euro für Transaktionen der öffentlichen Hand spätestens mit der vollständigen Einführung der europäischen Banknoten und Münzen erfolgen. Der entsprechende Zeitrahmen wird in gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegt werden; den einzelnen Teilnehmerstaaten wird dabei möglicherweise eine gewisser Spielraum bleiben."

In Anbetracht der in vieler Hinsicht erheblichen strukturellen Unterschiede der Mitgliedstaaten, was ihre Verfassung und ihr Rechtssystem anbetrifft, hat die Kommission davon abgesehen, harmonisierte Umstellungsmaßnahmen für die öffentliche Verwaltung in den einzelnen Staaten vorzuschlagen, die über die beiden Verordnungen hinausgehen, die den Rechtsrahmen des Euro bilden.

Dieser Rechtsrahmen gibt der nationalen Verwaltung die Möglichkeit, den privaten Wirtschaftsteilnehmern für alle finanziellen Vorgänge mit staatlichen Stellen die fakultative Verwendung der Euro-Einheit anzubieten. In den Ländern, in denen diese Möglichkeit angeboten wird, gibt es gewöhnlich eine Bestimmung, nach der ein Unternehmen, das vor Ablauf der Übergangszeit für die Verwendung der Euro-Einheit optiert, nicht wieder zur Verwendung der nationalen Währungseinheit zurückkehren darf.

Zum Stand der Vorbereitung auf die Umstellung zum Euro lässt sich folgendes sagen:

  • 10 Mitgliedstaaten haben bisher einen nationalen Umstellungsplan oder - in einem Fall - einen umfassenden Gesetzentwurf für die Umstellung veröffentlicht.
  • Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will Unternehmen und vielfach auch Privatpersonen ein Wahlrecht darüber einräumen, ob sie ab dem 1. Januar 1999 Erklärungen finanzieller Art gegenüber staatlichen Stellen und Finanztransaktionen mit staatlichen Stellen in der nationalen Währungseinheit oder in der Euro-Einheit durchführen.
  • Diese sogenannten „Euro-Optionen" haben von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat einen unterschiedlich weiten Anwendungsbereich. So umfasst das Wahlrecht u. a. Bereiche wie Buchführung, die Gründung von Unternehmen mit dem Eigenkapital in der Euro-Einheit, die Umschreibung des Eigenkapitals einer Firma in die Euro-Einheit, Steuererklärungen und Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen.
  • Die Mitgliedstaaten, die ab 1999 an der WWU teilzunehmen beabsichtigen, wollen intern (d. h. bei den Haushalten und in ihrem internen Rechnungswesen) bis zum Ablauf der Übergangszeit im Dezember 2001 weiter in der nationalen Währungseinheit arbeiten. Es lässt sich jedoch eine Tendenz hin zur parallelen Veröffentlichung wichtiger staatlicher Daten in der Euro-Einheit feststellen.
  • In den Mitgliedstaaten ist in dem Maße, wie die staatliche Gliederung dies gebietet, die Abstimmung mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei den Vorarbeiten auf die Umstellung zu einem wichtigen Thema geworden.

Das Dokument enthält außerdem eine Reihe von Datenblättern, die einen Überblick darüber vermitteln, wie weit die Umstellungsvorbereitungen in der öffentlichen Verwaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten gediehen sind.

Letzte Änderung: 23.06.2006

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