EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Statistiken zur Beförderung im Seeverkehr

Die Mitgliedstaaten erheben statistische Daten für die wichtigsten Häfen der Europäischen Union (EU) und für die Güter- und Personenbeförderung im Seeverkehr, die anschließend auf Gemeinschaftsebene ausgewertet werden.

RECHTSAKT

Richtlinie 95/64/EG des Rates vom 8. Dezember 1995 über Statistiken zur Güter- und Personenbeförderung auf dem Seeweg [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die statistischen Arbeiten der Gemeinschaft tragen dazu bei, eingehende Kenntnisse über den Seeverkehrsmarkt zu erlangen, und ermöglichen es, Umfang und Entwicklung der Verkehrsströme einzuschätzen, die für die wichtigsten Häfen der Europäischen Union von Interesse sind. In der vorliegenden Richtlinie sind die Bedingungen und die Durchführungsbestimmungen für die regelmäßige Sammlung vergleichbarer, zuverlässiger und aufeinander abgestimmter Daten durch die Mitgliedstaaten festgelegt.

Alle Mitgliedstaaten tragen zu den gemeinschaftlichen Statistiken für den Seeverkehr bei, indem sie dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften die Angaben zu den Gütern, Personen und Schiffen übermitteln, die in den Häfen auf ihrem Hoheitsgebiet abgefertigt werden. Dazu werden die Häfen ausgewählt, in denen jährlich mehr als 1 Million Tonnen Güter umgeschlagen oder mehr als 200 000 Fahrgäste abgefertigt werden. Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 100 können von der Datenerhebung ausgenommen werden.

In den Anhängen der Richtlinie ist festgelegt, welche Daten in Bezug auf Güter, Fahrgäste, Schiffe und Häfen zu erheben sind. Weiter ist darin vorgegeben, welche Systematik der Ladungsarten, Gütersystematik und Geonomenklatur zur Identifizierung der Küstengebiete zu verwenden sind, und sie enthält Tabellen zur Festlegung der Nationalität der Flagge, Schiffstypen und Schiffsgrößenklassen.

Bei der Koordinierung der nationalen Daten wird die Kommission von dem Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 95/64/EG

19.1.1996

1.1.1997

ABl. L 320 vom 30.12.1995

Ändernde Rechtsakte

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 98/385/EG

14.5.1998

-

ABl. L 174 vom 18.6.1998

Entscheidung 2000/363/EG

-

-

ABl. L 132 vom 5.6.2000

Verordnung (EG) Nr. 1882/2003

20.11.2003

-

ABl. L 284 vom 31.10.2003

Entscheidung 2005/366/EG

-

-

ABl. L 123 vom 17.5.2005

Verordnung (EG) Nr. 1304/2007

28.11.2007

-

ABl. L 290 vom 8.11.2007

Die Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 95/64/EG wurden in den Grundlagentext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung (pdf) hat nur dokumentarischen Wert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2001/423/EG der Kommission vom 22. Mai 2001 über die Einzelheiten der Veröffentlichung oder Verbreitung der statistischen Daten, die gemäß der Richtlinie 95/64/EG des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR) [Amtsblatt L 151 vom 7.6.2001]. In dieser Entscheidung werden Periodizität, Grad der Geheimhaltung und Gliederungsebene der verbreiteten Daten für die Zwecke der Richtlinie über Statistiken zur Güter- und Personenbeförderung auf dem Seeweg festgelegt.

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. Februar 2001 gemäß Artikel 8 der Richtlinie 95/64/EG [KOM(2001) 93 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Insgesamt fiel die Bilanz der Durchführung der Richtlinie 95/64/EG zwischen 1997 und 2000 positiv aus. Die Einführung des Berichtssystems in den 13 beteiligten EU-Mitgliedstaaten mit insgesamt fast 1100 Häfen erforderte umfangreiche Mittel und Anstrengungen auf allen Ebenen: Häfen, zuständige nationale Verwaltungen und Kommission.

Im Januar 2000, nach Ablauf des Übergangszeitraums, waren die meisten Mitgliedstaaten in der Lage, die vorgesehenen Statistiken vorzulegen. Bis November 2000 gingen bei der Kommission die meisten Daten für die ersten drei Erhebungsjahre ein. Die gesammelten Informationen sind jedoch unvollständig, was sich negativ auf die Berechnung der EU-Gesamtzahlen auswirkt.

Entscheidung 2000/363/EG der Kommission vom 28. April 2000 über die Durchführungsbestimmungen zu der Richtlinie 95/64/EG des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs [Amtsblatt L 132 vom 5.6.2000].

Entscheidung 98/385/EG der Kommission vom 13. Mai 1998 über die Durchführungsbestimmungen zu der Richtlinie 95/64/EG des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs [Amtsblatt L 174 vom 18.6.1998].

Letzte Änderung: 07.02.2008

Top