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Elektronischer Datenaustausch zwischen Verwaltungen: Programm IDA

Das Programm IDA (Interchange of Date between Administrations) soll den Aufbau einsatzfähiger transeuropäischer Telematiknetze zum Datenaustausch zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und/oder den Gemeinschaftsorganen erleichtern.

Die zweite Programmphase (IDA II) wurde 1999 durch die beiden im Folgenden genannten Rechtsakte eingeleitet. Im Interesse einer größeren Effizienz der Verwaltungen bei der Bereitstellung von Online-Diensten für die europäischen Bürger und Unternehmen wurde das Programm stärker auf den Markt und die Interoperabilität ausgerichtet.

Wenn IDA II am 31. Dezember 2004 ausläuft, wird es von dem Programm IDABC abgelöst werden.

RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 1719/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über Leitlinien einschließlich der Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse für transeuropäische Netze zum elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA);

und

Beschluss Nr. 1720/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 über Aktionen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität transeuropäischer Netze für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen (IDA) und des Zugangs zu diesen Netzen [Vgl. ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

In der ersten Phase des Programms (IDA I), die 1995 begann (Beschluss 95/468/EG), entstand eine Reihe von bedeutenden Telematiknetzen, etwa in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit, Landwirtschaft, Statistik und Wettbewerb.

Interventionsbereiche

Das Programm IDA II fördert die Durchführung von Projekten von gemeinsamem Interesse, insbesondere den Aufbau von Telematiknetzen zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitiken wie Wirtschafts- und Währungsunion(WWU), Verbraucherschutz, Gesundheitswesen, Verkehr.

Ziele

Mit Hilfe des IDA-Programms verfolgt die Gemeinschaft folgende Ziele:

  • Erzielung eines hohen Grades der Interoperabilität zwischen nationalen Telematiknetzen sowie zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten;
  • Zusammenführung dieser Netze zu einer gemeinsamen Telematik-Schnittstelle zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten;
  • Erzielung wesentlicher Vorteile für die Gemeinschaft und die Verwaltungen der Mitgliedstaaten durch Rationalisierung des Betriebs, Senkung des Wartungsaufwands und Beschleunigung des Auf- und Ausbaus der Netze, sowie Gewährleistung eines insgesamt sicheren und zuverlässigen Datenaustauschs;
  • Weitergabe der Vorteile derartiger Netze an die Unternehmen der Gemeinschaft und die Bürger der EU;
  • Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen und Förderung der Entwicklung innovativer Telematiklösungen in den Verwaltungen.

Kriterien für die Förderfähigkeit

Die Projekte müssen im Zusammenhang mit den Politiken und Aktivitäten der Gemeinschaft stehen.

Vorrang wird Projekten eingeräumt, die die wirtschaftliche Rentabilität der öffentlichen Verwaltungen, der Organe der Europäischen Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der Regionen verbessern und durch Auf- oder Ausbau eines bereichsspezifischen Netzes

  • zur Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital beitragen;
  • zum erfolgreichen Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion beitragen;
  • die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen sowie zwischen diesen und den nationalen und regionalen Verwaltungen fördern;
  • zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten oder zur Betrugsbekämpfung beitragen;
  • die Vorbereitungen für die Erweiterung der EU erleichtern;
  • die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen fördern;
  • den Menschen in der Europäischen Union Vorteile bieten.

Begünstigte

Begünstigte sind vor allem die nationalen oder regionalen Verwaltungen und die Gemeinschaftsorgane.

Finanzbeitrag der Gemeinschaft

Die Gemeinschaft übernimmt die Kosten der Durchführung der IDA-Projekte proportional zu ihren Interessen. Der Finanzrahmen für den Zeitraum 1999-2004 beläuft sich auf etwa 24 Millionen Euro pro Jahr.

Grundzüge für die Durchführung

Die IDA-Projekte umfassen folgende vier Phasen:

  • eine Vorbereitungsphase, in der ein vorbereitender Bericht über die Ziele, den Arbeitsbereich und die Rahmenbedingungen des Projekts (insbesondere voraussichtliche Kosten und Vorteile) erstellt wird;
  • eine Durchführbarkeitsphase, in der ein Gesamtdurchführungsplan erarbeitet wird;
  • eine Entwicklungs- und Validierungsphase, in der die für die betreffenden Netze vorgeschlagene Lösung gegebenenfalls in kleinem Maßstab erarbeitet, getestet, bewertet und überprüft wird;
  • eine Durchführungsphase, in der die entsprechenden Netze aufgebaut werden.

Beitrittsländer

Auf Grund der Änderung der für das IDA-Programm maßgebenden Rechtsvorschriften steht dieses nunmehr auch den Beitrittsländern offen. Am 24 April 2003 schlossen Slowenien, Polen, die Tschechische Republik, Malta, Estland, und Zypern mit der Europäische Kommission ein Vereinbarungsprotokoll über ihre Beteiligung am IDA-Programm. Mit Hilfe dieser Vereinbarungsprotokolle können die Unterzeichnerstaaten zu den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums an dem Programm teilnehmen. Sie werden sich ebenfalls am Jahresbudget von IDA beteiligen. Die übrigen Beitrittsländer wie auch drei Kandidatenländer (Bulgarien, Rumänien und die Türkei) dürften im Laufe des Jahres 2003 folgen.

Verbindung mit dem Aktionsplan eEurope

Im Januar 2002 wurde das IDA-Programm darüber hinaus zum Instrument für die Durchführung des Kapitels „Regierung am Netz" (eGovernment) des Aktionsplans eEurope. So unterstützt das Programm IDA den Aufbau von Diensten für den sicheren und effizienten elektronischen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen. Diese Dienste bilden die Grundlage für die Einrichtung öffentlicher Online-Dienste, wie sie der Aktionsplan eEurope 2005 vorsieht.

Seit zwei Jahren errichtet und finanziert die Kommission im Rahmen des IDA-Programms ein Kommunikationsnetz für den geschützten Datenaustausch (TESTA - Transeuropäische Telematikdienste zwischen Verwaltungen) zwischen nahezu allen Verwaltungen der Mitgliedstaaten - und bald auch der Beitrittsländer - und den europäischen Institutionen. Mit der Entwicklung der eGovernment-Projekte kann TESTA zur Basis für paneuropäische Dienste für Bürger und Unternehmen werden. Ferner wird im Rahmen von IDA das Programm TESS (Telematik für die soziale Sicherheit) finanziert. Ferner wird im Rahmen von IDA das Programm TESS (Telematik für die soziale Sicherheit) finanziert.

Bezug

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Entscheidung Nr. 1719/1999/EG [Annahme: Mitentscheidung COD/1997/0340]

3.8.1999

ABl. L 203 vom 3.8.1999

Beschluss Nr. 1720/1999/EG [Annahme: Mitentscheidung COD/1997/0341]

3.8.1999

ABl. L 203 vom 3.8.1999

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung Nr. 2046/2002/EG [Annahme: Mitentscheidung COD/2001/210]

20.11.2002

-

ABl. L 316 vom 20.11.2002

Beschluss Nr. 2045/2002/EG [Annahme: Mitentscheidung COD/2001/0211]

20.11.2002

-

ABl. L 316 vom 20.11.2002

VERWANDTE RECHTSAKTE

Bericht [KOM(2003) 100 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].Bericht der Kommission vom 7. März 2003 an das Europäische Parlament und den Rat - Bewertung von IDA II.

Diese Halbzeitbewertung enthält eine Reihe von Empfehlungen für die künftige Ausrichtung:

  • stärkere Betonung der Nutzen-Kosten-Analyse der Projekte
  • Ausarbeitung einer Beschreibung einer Infrastruktur, die für die Entwicklung von Projekten von gemeinsamem Interesse und von anderen bereichsspezifischen Netzen herangezogen wird
  • weiterer Ausbau der Unterstützung, die das IDA-Team den verschiedenen bereichsspezifischen Verwaltungen bereitstellt, die an dem Programm teilnehmen;
  • Verringerung des Umfangs und der Komplexität der Verfahren zur Durchführung eines Projekts. Eine Straffung der Verfahren würde nicht nur die Verwaltungskosten senken, sondern auch die Datenerhebung verbessern;
  • Führen eines Registers (Matrix) der Ergebnisse der horizontalen Aktionen und Maßnahmen und der sie nutzenden Projekte, mit Angaben über die Leiter der IDA- und der bereichsspezifischen Projekte.

Beschluss 2004/387/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC) [Amtsblatt L 144 vom 30. April 2004].

Das neue IDABC-Programm (Interoperabilität europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste)) soll es öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürger ermöglichen, online auf europaweite Behördendienststellen zuzugreifen. Dieses Programm tritt die Nachfolge des Programms IDA II an, das am 31. Dezember 2004 ausläuft. Das Programm IDABC läuft somit vom 1. Januar 2005 bis Ende 2009.

IDABC ist ein erweitertes Programm für eGovernment-Dienste, das alle Ziele des laufenden Programms IDA umfasst. Außerdem sollen europaweite eDienste für Unternehmen und Bürger geschaffen werden. Das neue Programm soll zwei Teilbereiche umfassen, nämlich

- Projekte von gemeinsamem Interesse zur Unterstützung der Sektorpolitiken und

- horizontale Maßnahmen zur Unterstützung der Interoperabilität.

Darüber hinaus ist der Erfassungsbereich des Programms IDABC insofern erweitert, als es neben Netzen auch Dienste umfasst und die Vorteile des Austauschs zwischen Verwaltungen an Unternehmen und Bürger weitergibt. Die Mittelzuwendungen wurden aufgestockt, um einen effizienten, effektiven und sicheren Informationsaustausch zu gewährleisten, wobei der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft voll Rechnung getragen wurde. So hat die Kommission für IDABC eine Mittelausstattung von etwas mehr als 148 Mio. EUR vorgesehen, von denen 59 Mio. EUR für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 bestimmt sind.

See also

Weitere Informationen erhalten Sie auf der dem IDA-Programm [EN] gewidmeten Website der Kommission.

Letzte Änderung: 01.03.2005

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