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Die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften

Die europäische Normung ergänzt die europäische Politik, indem sie einen Konsens zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern herstellt, der es wiederum ermöglicht, Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Binnenmarktes zu vergleichen und kompatibel zu machen. Sie ist auch ein Machtfaktor. Auf Grund ihrer Wirksamkeit für den freien Warenverkehr wird sie zunehmend auf den gesamten Binnenmarkt ausgedehnt, aber noch sind viele Fortschritte zu erzielen. Darüber hinaus ist ihre Verbreitung auch über den Binnenmarkt hinaus anzustreben. Alle Interessengruppen müssen auf freiwilliger Basis stärker einbezogen werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 18. Oktober 2004 über die Rolle der europäischen Normung im Rahmen der europäischen Politik und Rechtsvorschriften (Text von Bedeutung für den EWR) [KOM (2004) 674 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission bewertet die europäische Normung auf der Grundlage der Entschließung vom 28. Oktober 1999 und der Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002. Die Kommission erstellt eine Bilanz durch Prüfung des Anwendungsbereichs und bewertet die Bedürfnisse der europäischen Politik.

Die Normung ist ein grundlegendes und wirksames Hilfsmittel der europäischen Politik, sie verfolgt folgende Ziele:

  • Beitrag zur Politik für eine bessere Rechtsetzung, d. h. zur Politik zur Vereinfachung und Verringerung qualitativ hochwertiger Rechtsvorschriften sowohl unter dem Aspekt der Erweiterung als auch unter dem Aspekt der Aktualisierung und Vereinfachung des Besitzstands;
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen;
  • Unterstützung der Abschaffung von Hemmnissen des internationalen Handels.

Somit ist sie im Rahmen des Binnenmarktes ein unersetzliches Hilfsmittel des neuen Konzepts, das sich um Normung der grundlegenden Produktanforderungen bemüht. Sie hat viel zur Konkretisierung und Verwirklichung des freien Warenverkehrs beigetragen.

Im industriellen Bereich stellt die Normung insbesondere einen Vorteil bezogen auf die Wertschöpfung dar, auch wenn sie nicht nur auf die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beschränkt ist. Durch Normen können nämlich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Interoperabilität sichergestellt werden, ohne der Qualität zu schaden. Alle Beteiligten müssten dazu beitragen, indem sie Normen erarbeiten. Bestimmte Bereiche sind besonders betroffen:

  • der Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen. Die europäische Normung muss weitergeführt und verbessert werden. Die Kommission unterstützt die Vereinheitlichung der Gütezeichen und der Zertifizierungen in Form eines kohärenten gemeinsamen europäischen Gütezeichensystems. Dieses System würde es ermöglichen, die derzeitige Uneinheitlichkeit zu vermeiden, die auf einzelstaatlichen Faktoren beruht. Außerdem muss ein Normungsbestreben in Gang gesetzt werden, um den freien Dienstleistungsverkehr in Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung und des Gewichts des Sektors zu konkretisieren. Die Kommission fordert die europäischen Normungsgremien auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und ein Programm auf europäischer Ebene zu erarbeiten und die prioritären Bereiche zu ermitteln.
  • die Innovation. Hier müssen klare gemeinsame Normen als Quelle des auf dem neuesten Stand befindlichen technischen Wissens und als Marktinstrument vorliegen. Sie schaffen nämlich eine gemeinsame Handelssprache nach dem Beispiel der Projekte GSM und GALILEO. Normen sind aus diesem Grund ausschlaggebend für die Investitionen der Unternehmen in Forschung und Entwicklung.
  • die Informations- und Telekommunikationstechnologien (IKT/IT). Die Normung ermöglicht es, die Fragmentierung der Märkte zu vermeiden. Darüber hinaus entwickelt sich dieser Bereich ständig. Normen sind geeignet, die Interoperabilität zu unterstützen. Infolgedessen muss die Normung selbst sich weiterentwickeln und sich an die neuen Formen der IKT/TI anpassen. Die Kommission plant eine strategische Analyse in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den Betroffenen. Bei dieser Analyse würden folgende Faktoren berücksichtigt: alle Akteure sowie die Besonderheiten der IT, um eine den Herausforderungen angemessene Antwort zu finden.

Die Normung kann ferner gesellschaftliche Belange unterstützen, nämlich:

  • die Umwelt. Die Kommission hat bereits eine positive Stellungnahme zur Einbeziehung von Umweltaspekten in die Normung abgegeben. Sie unterstützt damit die nachhaltige Entwicklung;
  • die Zugänglichkeit für alle. Die Normung muss ein Integrationsfaktor für Gesellschaft und Wirtschaft sein;
  • die Politik im Bereich der Sicherheit, der Bekämpfung des Terrorismus und der Prävention von Kriminalität, für die die Normung eine natürliche Unterstützung sein kann.

Trotz einer positiven Bilanz müssen die europäische Normung sowie ihr institutioneller Rahmen verbessert und verstärkt werden. Normen müssen weitere Verbreitung finden. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 1. März 2002 die Beibehaltung dieses Konzepts befürwortet. Die Erweiterung des Konzepts über den Binnenmarkt für Waren hinaus muss auf der Grundlage der Vorteile, die dadurch in diesem Bereich erzielt wurden und unter Berücksichtigung der Eigenheiten aller geplanten politischen Maßnahmen vorangetrieben werden. Drei wichtige Ziele lenken diesen Prozess: Wirksamkeit, Kohärenz und Bekanntheitsgrad.

Die Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Normung setzt voraus:

  • die Erarbeitung von Normen innerhalb vernünftiger Fristen;
  • die bessere Organisation der europäischen Normungsgremien. In Anbetracht des freiwilligen Charakters der Normen sind die europäischen Normungsgremien am besten geeignet, angemessene Antworten auf die Herausforderungen zu finden. Sie sollten also bei Themen von gemeinsamem Interesse ihre Koordination verstärken;
  • die Einbeziehung aller Betroffenen in den Normungsprozess. Nicht alle Betroffenen sind zufrieden stellend vertreten, weder in den europäischen Normungsgremien noch in den Normungsgremien der Mitgliedstaaten. Eine größere Beteiligung würde zu einem größeren strategischen Nutzen der Normung für die Wettbewerbsfähigkeit und für ihre einheitliche Anwendung führen.

Die Umstrukturierung des institutionellen Rahmens der europäischen Normung erweist sich als unerlässlich. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung vor. Darüber hinaus muss der auf Normen bezogene Teil der Richtlinie 98/34/EG, in dem ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vorgesehen ist, überarbeitet werden.

Im Hinblick auf die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung wird die Kommission einen Entwurf eines Rechtsakts erarbeiten, in dem alle Tätigkeiten und Bedürfnisse der Normung berücksichtigt werden sollen. Die Reform der Finanzierung der europäischen Normung wird auf drei Hauptelementen beruhen:

  • stärkere Beteiligung aller Betroffenen;
  • Kofinanzierung durch die Kommission;
  • Mitverantwortung der Mitgliedstaaten.

Schließlich muss die Finanzierung der zentralen Infrastruktur zweier europäischer Normungsgremien, des Europäischen Komitees für Normung (CEN) (EN) und des europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) (EN), sichergestellt werden. Alle Betroffenen müssten über das derzeitige System hinaus zur Finanzierung beitragen, in diesem System sind die EU und die einzelstaatlichen Normungsgremien die größten Beitragszahler.

Die europäische Normung umfasst auch eine globale Dimension. Die Übereinkommen der WHO über die technischen Handelshemmnisse und die Kooperations- und Partnerschaftsabkommen zwischen europäischen und internationalen Normungsgremien bieten regulatorische Rahmen. So empfiehlt die Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsgremien die Anwendung internationaler Normen und ihre Umsetzung in der EU. Die europäischen Normungsgremien überwachen ihre Konformität mit den Zielen der europäischen Politik.

Die Bekanntheit der europäischen Normen muss auch weltweit verbessert werden. In der Tat ist die europäische Normung ein Machtfaktor auf dem internationalen Parkett. Sie trägt zur Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei, insbesondere durch Öffnung ihrer Märkte. Das europäische Normensystem muss deshalb verstärkt werden, und dafür ist eine ausreichende Infrastruktur auf europäischer Ebene von wesentlicher Bedeutung. Alle Betroffenen müssen sich daran beteiligen.

Die Kommission schlägt vor, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Betroffenen einen Aktionsplan für neue Maßnahmen in Bezug auf die europäische Normung zu erstellen.

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1874/2004

1.11.2004

-

ABl. L 326 vom 29.10.2004

Richtlinie 2005/51/EG

21.10.2005

31.10.2006

ABl. L 257 vom 1.10.2005

Verordnung (EG) Nr. 2083/2005

1.1.2006

-

ABl. L 333 vom 20.12.2005

VERWANDTE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 18. Oktober 2004 über die Herausforderungen der europäischen Normung [SEK(2004) 1251 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dieses Arbeitspapier ergänzt die Mitteilung und schlägt eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Es ist insbesondere an alle von der Normung Betroffenen gerichtet.

See also

Weitere Informationen sind der Website der Generaldirektion Unternehmen und Industrie (EN) zu entnehmen.

Letzte Änderung: 15.02.2006

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