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Beteiligung der EU an der Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2006/719/EG – Beitritt zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

  • Er ermöglichte der Europäischen Gemeinschaft (der heutigen Europäischen Union) den Beitritt zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Haager Konferenz)*.
  • Der Zweck der Haager Konferenz ist es, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts* in den Teilnehmerländern zu arbeiten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • In einer weiteren Erklärung (Anhang III) bemühte sich die EU, zu prüfen, ob ein Beitritt zu bestehenden Haager Übereinkommen, die ihre Zuständigkeitsbereiche berühren, in ihrem Interesse ist.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Die EU ist seit dem 3. April 2007 Mitglied der Haager Konferenz.

HINTERGRUND

  • Am 28. November 2002 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, die Bedingungen und Modalitäten für den Beitritt zur Haager Konferenz auszuhandeln.
  • Die Satzung der Haager Konferenz musste geändert werden, um der EU – einer Organisation regionaler Wirtschaftsintegration – den Beitritt zu ermöglichen. Im Juni 2005 wurden auf der Diplomatischen Konferenz der Haager Konferenz die notwendigen Änderungen per Konsens angenommen.
  • Nach erfolgreichem Ausgang der Verhandlungen mit der Haager Konferenz legte die Kommission einen Vorschlag für diesen Beschluss des Rates über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft (der heutigen Europäischen Union) zur Haager Konferenz vor. Das Europäische Parlament gab im September 2006 seine Zustimmung.
  • 82 Länder und die EU sind Mitglieder der Haager Konferenz.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Haager Konferenz für Internationales Privatrecht: eine internationale zwischenstaatliche Organisation, die auf die fortschreitende Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts in den Teilnehmerländern hinwirkt. Sie erstellt multilaterale Rechtsinstrumente (darunter unverbindliche Instrumente) und sorgt für die notwendigen Folgemaßnahmen.
Internationales Privatrecht: diese auch Kollisionsnormen genannten verfahrensrechtlichen Regeln legen fest, welches Rechtssystem anwendbar ist und welches Gesetz welchen Landes für den jeweiligen Rechtsstreit gilt. Diese Regeln finden Anwendung, wenn ein Rechtsstreit eine internationale Komponente hat, etwa bei einem Vertrag, der von Parteien in verschiedenen Ländern geschlossen wird.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2006/719/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (ABl. L 297 vom 26.10.2006, S. 1-14)

Letzte Aktualisierung: 04.12.2017

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