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Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt

Es handelt sich darum, eine umfassende und kohärente Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse und ihre Produktionsverfahren in der Europäischen Union und für in ihrem Hoheitsgebiet erzeugte Lebensmittel fortzusetzen. Der Rat will die Verbraucher besser über das vorhandene Angebot unterrichten, die vorhandenen Märkte erweitern oder neue Märkte eröffnen und auch das Angebot erhalten oder erhöhen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates vom 19. Dezember 2000 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt [Vgl. ändernde Rechtsakte]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinschaft kann zur Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für europäische Agrarerzeugnisse beitragen, die in ihrem Gebiet von Berufsverbänden oder branchenübergreifenden Organisationen durchgeführt werden. Es handelt sich um eine allgemeine, umfassende Absatzförderung, die weder bestimmte Handelsmarken noch Erzeugnisse bestimmter Herkunft fördern kann, es sei denn, es handelt sich um gemäß den Gemeinschaftsvorschriften erfolgte Bezeichnungen bzw. um die mit solchen Bezeichnungen verbundenen Bildzeichen.

Bei den Maßnahmen, die für eine Finanzierung in Betracht kommen, handelt es sich um Öffentlichkeitsarbeit, die Teilnahme an Veranstaltungen, Informationskampagnen über die Gemeinschaftsregelungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Förder- und Werbemaßnahmen am Absatzort.

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft beläuft sich auf 50% der tatsächlichen Kosten der Programme bzw. 60%, wenn die Absatzförderung auf Kinder in Bildungseinrichtungen abzielt. Die Berufsverbände finanzieren 20% der Kosten und der Rest geht zu Lasten der Mitgliedstaaten. Für die Fördermaßnahmen mit einer Laufzeit von zwei oder drei Jahren ist die Beteiligung der Gemeinschaft degressiv gestaffelt und liegt zwischen 60% und 40% der jährlichen Kosten der Maßnahmen. Die Gemeinschaft finanziert dagegen die Bewertungsstudien zu den Ergebnissen der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in voller Höhe.

Die Maßnahmen ermöglichen die Herausstellung der Qualität, der typischen Merkmale, der besonderen Produktionsverfahren, der ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkte, Aspekte der Gesundheit, der Lebensmittelsicherheit sowie des Tier- und Umweltschutzes der betreffenden Erzeugnisse durch themenzentrierte oder zielgruppenorientierte Kampagnen. Sie dienen auch zur Information über die Systeme zum Schutz von EU-Bezeichnungen und über den ökologischen Landbau sowie die Einführung eines Etikettierungssystems und von Systemen der Herkunftssicherung und Kontrolle der Erzeugnisse.

Die Europäische Kommission erstellt das Verzeichnis der möglichen Themen und Erzeugnisse. Dieses Verzeichnis wird alle zwei Jahre überprüft. Für die ausgewählten Erzeugnisse und Sektoren erstellt die Kommission eine Strategie und legt die Leitlinien fest, denen die Vorschläge für die Informations- und Absatzförderungsprogramme entsprechen müssen. Sie legt den Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zur Förderung des Konsums von frischem Obst und Gemüse, die auf Kinder in Bildungseinrichtungen abzielen.

Die Berufsverbände oder branchenübergreifenden Organisationen wählen im Wege eines Wettbewerbs Stellen aus, die mit der Durchführung der vorgeschlagenen Programme betraut werden, oder können beschließen, bestimmte Teile der Programme selbst durchzuführen. Diese Programme haben eine Höchstlaufzeit von drei Jahren. Der oder die betreffenden Mitgliedstaaten legen die Kriterien für die Auswahl und Bewertung der Programme fest. Programme, die von Berufsverbänden aus mehreren Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, haben Vorrang. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die ausgewählten Programme mit; diese nimmt eine letzte Konformitätskontrolle vor.

Bei ihrer Aufgabe wird die Kommission vom gemeinsamen Verwaltungsausschuss, der Ständigen Gruppe „Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse" und dem Beratenden Ausschuss „Qualität und Gesundheit der landwirtschaftlichen Erzeugung" unterstützt; sie kann auch technische Ad-hoc-Arbeitsgruppen konsultieren, die sich aus Mitgliedern des Verwaltungsausschusses zusammensetzen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

30.12.2000

-

ABl. L 328 vom 23.12.2000

Ändernde® Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 2060/2004

1.01.2005

-

ABl. L 357 vom 2.12.2004

Verordnung (EG) Nr. 1182/2007

6.11.2007

-

ABl. L 273 vom 17.10.2007

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Rates vom 23. Mai 2007 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern [KOM(2007) 268 endg.]. Hierin wird die Aufhebung der genannten Verordnung sowie der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 vorgeschlagen, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern zu schaffen.

Die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen in Drittländern gründet sich derzeit auf die Verordnung (EG) Nr. 2702/1999, in den Mitgliedstaaten auf die Verordnung (EG) Nr. 2826/2000.

Diese Maßnahme wird vorgeschlagen, um die Rechtsvorschriften und die Verwaltungsverfahren betreffend die Gemeinsame Agrarpolitik zu vereinfachen.

Durchführungsvorschriften

Verordnung (EG) Nr. 1071/2005 der Kommission vom 1. Juli 2005 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt [Amtsblatt L 179 vom 11.7.2005].

Berichte

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern und der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt [KOM(2006) 855 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Aus dem Bericht geht hervor, dass seit dem Jahr 2004 für sämtliche Produkte zusammengenommen 174 Absatzförderungsprogramme genehmigt wurden, davon 128 für den Binnenmarkt und 46 für Drittländer. Außerdem stellt die Kommission einen kontinuierlichen Rückgang der bereitgestellten Mittel von 60 Mio. EUR in den Jahren 2004 und 2005 auf 52 Mio. EUR im Jahr 2006 und 46 Mio. EUR im Jahr 2007 fest.

Die Zahl der Programme für den Binnenmarkt ist durch die Anwendung strengerer Auswahlkriterien schrittweise verringert worden; im Jahr 2004 belief sie sich auf 46 und im Jahr 2006 auf 31.

Auf die Sektoren Milcherzeugnisse, frisches Obst und Gemüse, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Zierpflanzen, ökologischer Landbau und Qualitätsfleisch entfielen die größten Anteile der im Rahmen der Programme bereitgestellten Mittel.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 und der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 [KOM(2004) 233-1 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Verordnung 2702/1999 ist nicht mehr in Kraft. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Regelung für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen gemäß den genannten Verordnungen beizubehalten ist. Sie schlägt allerdings vor, mit Hilfe von Anpassungen technischer und administrativer Art die Funktionsweise der Regelung zu verbessern und ihre Verwaltung zu vereinfachen.

Letzte Änderung: 23.10.2007

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