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Spezifisches Programm „Kapazitäten“

Mit diesem spezifischen Programm sollen die Forschungsinfrastrukturen in Europa gestärkt werden. Bei den einzelnen Maßnahmen geht es darum, zum einen die KMU, die Regionen, die Zivilgesellschaft wie auch Drittländer näher an die Wissenschaft heranzuführen und zum anderen das Forschungspotenzial dieser verschiedenen Akteure wie auch die Kohärenz zwischen den politischen Strategien zu fördern. Im Folgenden wird das spezifische Programm im Einzelnen vorgestellt (konkrete Ziele, Merkmale, Konzepte, Maßnahmenbereiche usw.).

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/974/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Zusammenarbeit zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Anknüpfend an frühere Maßnahmen geht es beim spezifischen Programm „Kapazitäten“ in erster Linie um die Schaffung neuer Infrastrukturen für Forschung und Innovation in ganz Europa.

Zu diesem Zweck beinhaltet das Programm ein strategisches Konzept, das in zwei Phasen umzusetzen ist: eine Sondierungs- und eine Aufbauphase. Dieses Konzept betrifft folgende Bereiche:

  • die Forschungsinfrastrukturen,
  • die Forschung zugunsten von KMU,
  • die wissensorientierten Regionen,
  • das Forschungspotenzial,
  • Wissenschaft und Gesellschaft,
  • die horizontalen Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit.

Für die Durchführung des spezifischen Programms werden 4 097 Millionen EUR für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 veranschlagt.

MERKMALE UND ALLGEMEINE ZIELE

Allen Teilbereichen des Programms sind folgende Ziele gemeinsam:

  • Optimierung von Nutzung und Entwicklung der Forschungsinfrastrukturen;
  • Stärkung der innovativen Kapazitäten von KMU und ihrer Fähigkeit, die Forschung für ihre Zwecke nutzbar zu machen;
  • Förderung und Unterstützung der Entwicklung regionaler forschungsorientierter Cluster;
  • Freisetzung des Forschungspotenzials in den Konvergenz- und äußersten Randregionen der Europäischen Union;
  • Annäherung von Wissenschaft und Gesellschaft;
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit;
  • Förderung der kohärenten Entwicklung der Forschungspolitik wie auch von Synergien mit anderen Feldern der Gemeinschaftspolitik und –programme.

Bei der Durchführung des 7. Rahmenprogramms einschließlich aller spezifischen Programme und der damit verbundenen Forschungstätigkeiten müssen ethische Grundprinzipien wie auch gesellschaftliche, rechtliche, sozioökonomische, kulturelle und Gleichstellungsaspekte beachtet werden.

THEMEN: ZIELE, ANSÄTZE, MASSNAHMEN

Für jedes Thema des spezifischen Programms wird Folgendes festgelegt:

  • ein spezielles Ziel,
  • ein eigens darauf zugeschnittener Ansatz,
  • konkrete Maßnahmen.

Forschungsinfrastrukturen

Das spezifische Programm dient der Optimierung von Nutzung und Entwicklung der europäischen Forschungsinfrastrukturen *, aber auch der Unterstützung von Neugründungen bzw. Modernisierungen. Ferner können Fördermaßnahmen vorgesehen werden, um auf mögliche später auftauchende Erfordernisse einzugehen. Genereller geht es darum, das europäische technologische Know-how zu stärken, damit eine wettbewerbsfähigere und dynamischere Wissenswirtschaft entstehen kann.

Die Maßnahmen zu den (vorhandenen oder neu geschaffenen) Infrastrukturen und den neuen Erfordernissen erstrecken sich auf Folgendes:

  • Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs zu den bestehenden Einrichtungen und Anlagen;
  • Verbesserung der Koordinierung durch eine integrierte Modernisierung;
  • Entwicklung der auf den IKT beruhenden elektronischen Infrastrukturen;
  • Unterstützung von Planungsarbeiten, etwa des Aufbaus neuer Infrastrukturen;
  • Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Forschungsraums und auf internationaler Ebene.

Für diesen Forschungsbereich werden Finanzmittel in Höhe von 1 715 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Forschung zugunsten von KMU

Damit KMU und KMU-Zusammenschlüsse in die Lage versetzt werden, die Ergebnisse der Forschung für ihr Wachstum, ihr Know-how und ihre Innovationsfähigkeit besser zu nutzen, sind zwei Förderformen vorgesehen:

  • Eine soll kleine Gruppen von Unternehmen darin unterstützen, kurzfristig gemeinsame oder komplementäre technologische Probleme zu lösen.
  • Die andere soll dabei helfen, längerfristig technische Probleme zu lösen, mit denen eine große Anzahl von KMU konfrontiert ist (z.B. Einhaltung europäischer Normen und Rechtsvorschriften auf Gebieten wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz).

Diese Förderformen werden mit insgesamt 1 336 Mio. Euro unterstützt.

Wissensorientierte Regionen

Vorrangiges Ziel dieses spezifischen Programms ist die Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen. Dies erfolgt durch die europaweite Unterstützung der Entwicklung „regionaler Cluster“, denen regionale Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und sonstige interessierte Kreise angehören. Eine bessere Koordinierung zwischen der Regionalpolitik und den Politikfeldern, die für die Forschung relevant sind, gehört ebenfalls zu den Schwerpunkten des Programms.

Die einzelnen Projekte dieses Themenbereichs werden folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Auswertung, Entwicklung und Umsetzung der Forschungspläne regionaler Cluster (Pläne über die Kapazitäten und Schwerpunkte auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung);
  • „Mentoring“ von Regionen mit einem niedrigeren Forschungsprofil durch forschungsintensivere Regionen mit Hilfe grenzüberschreitender regionaler Cluster;
  • Initiativen zur besseren Integration von Forschungsakteuren und -institutionen in die regionale Wirtschaft (grenzüberschreitende Maßnahmen, die im Rahmen der regionalen Cluster organisiert werden);
  • Förderung des systematischen Informationsaustauschs sowie des Austauschs zwischen ähnlichen Projekten (z.B. Workshops zur Analyse und Synthese, Runde Tische, Veröffentlichungen usw.).

Für wissensorientierte Regionen sind Finanzmittel in Höhe von 126 Mio. Euro vorgesehen.

Forschungspotenzial

Dieser Maßnahmenbereich des Programms nimmt die weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union wie auch die äußersten Randregionen ins Blickfeld, damit diese ihre Forschungskapazitäten vollständig ausschöpfen. Dies dürfte letztlich zu einer erheblichen Steigerung des Forschungspotenzials (Stärkung der Kenntnisse, Entwicklung neuer Fertigkeiten, größere Sichtbarkeit) der erweiterten Union führen.

Gefördert werden mit den konkreten Maßnahmen dieses Teilbereichs vor allem strategische Partnerschaften, auch Zusammenschlüsse, zwischen Forschergruppen (des öffentlichen und des privaten Sektors) in diesen Regionen und erstrangigen Forschergruppen in anderen Gebieten Europas. Diese Partnerschaften und Zusammenschlüsse eröffnen den (anhand ihrer Qualität und ihres Potenzials) ausgewählten Forschergruppen in den weniger entwickelten Regionen die Möglichkeit:

  • zum Wissens- und Erfahrungsaustausch,
  • zur Einstellung erfahrener Forscher für den Wissenstransfer und für die Ausbildung,
  • zum Erwerb und zur Entwicklung bestimmter Forschungsausrüstungen,
  • zur Veranstaltung von Workshops und Konferenzen und
  • zur Durchführung von Werbemaßnahmen zur Erhöhung ihres Bekanntheitsgrads und ihrer Sichtbarkeit.

Der Ausbau des Forschungspotenzials wird mit 340 Mio. Euro unterstützt.

Wissenschaft und Gesellschaft

Die Schaffung einer effektiven und demokratischen europäischen Wissensgesellschaft gelingt nur über die Integration der wissenschaftlichen Dimension in das europäische Sozialgefüge

Die wissenschaftliche Forschung, Triebfeder für Innovation und damit für Wachstum, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung, ist im Allgemeinen immer noch schlecht in die Gesellschaft eingebunden. Dies hat mehrere Ursachen:

  • Die Öffentlichkeit ist nur ungenügend an der Debatte über die Prioritäten und die Ausrichtung der Wissenschaftspolitik beteiligt.
  • Die Öffentlichkeit hat ein relativ negatives Bild von bestimmten wissenschaftlichen Entwicklungen (Mangel an Kontrolle, Infragestellen von Grundwerten usw.).
  • Die Wissenschaft wird als eine von der konkreten Realität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens losgelöste Welt wahrgenommen.
  • Die Objektivität der wissenschaftlichen Grundlagen für die politische Entscheidungsfindung wird in Frage gestellt.

Somit steht die Gesellschaft vor einem Dilemma: Einerseits besteht der Wunsch nach verstärkten Forschungsanstrengungen, die sich mit den großen Problemen unserer Gesellschaft befassen (Krankheiten, Umweltverschmutzung, Epidemien, Arbeitslosigkeit, Klimaänderung, Überalterung der Bevölkerung usw.), andererseits besteht wachsendes Misstrauen angesichts möglicher Missbräuche der Wissenschaft.

In Anbetracht der Gefahr, dass sich eine wissenschaftliche Kluft in unseren Gesellschaften auftut, sind folgende Schritte vonnöten:

  • Die wissenschaftliche Forschung sollte offener und transparenter gestaltet werden und stärker auf ethische Grundsätze bedacht sein.
  • Die Rolle Europas auf der Weltbühne in den Debatten über gemeinsame Werte, die Chancengleichheit und den gesellschaftlichen Dialog ist zu stärken.
  • Die Kluft zwischen den Menschen mit wissenschaftlicher Ausbildung und denen, die diese nicht haben, muss überbrückt werden.
  • Den Bürgern ist ein Sinn für die wissenschaftliche Kultur zu vermitteln.
  • Ein gesellschaftlicher Dialog über die Forschungspolitik sollte angeregt werden.
  • Es sollte ein Bild der Wissenschaft vermittelt werden, unter dem sich alle etwas vorstellen können und das sie zugänglicher macht.
  • Frauen, die eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen, sind mehr Perspektiven als bisher zu bieten.
  • Die Wissenschaftskommunikation ist zeitgerechter zu gestalten (Nutzung der neuen Kommunikationsmittel zur Erreichung einer größtmöglichen Zielgruppe).

Drei große Handlungsschienen sind vorgesehen:

  • Einflussnahme auf die Beziehungen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft: Stärkung und Verbesserung des europäischen Wissenschaftssystems, frühzeitige Erkennung und Klärung politischer, gesellschaftlicher und ethischer Fragen, bessere Aufklärung über den Platz von Wissenschaft und Technologie in der Gesellschaft, Eingehen auf die sich wandelnde Rolle der Hochschulen.
  • Potenzial und Perspektiven der Wissenschaft: Festigung der Rolle von Frauen und jungen Menschen.
  • Wissenschaftskommunikation: Wiederherstellung der Verbindung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft.

Für das europäische Wissenschaftssystem stehen drei Aufgaben auf dem Programm:

  • stärkere Inanspruchnahme wissenschaftlichen Rats und Sachverstands bei der politischen Entscheidungsfindung in Europa und Abschätzung der Folgen
  • Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft und Förderung ihrer Selbstregulierung
  • Förderung einer Debatte über die Verbreitung von Informationen.

Bei der frühzeitigen Erkennung und Klärung politischer, gesellschaftlicher und ethischer Fragen spielen zwei Aspekte eine Rolle:

  • das größere Engagement für wissenschaftsbezogene Fragen und
  • der Anstoß zu einer sachkundigen Debatte über Ethik und Wissenschaft.

Zur besserem Aufklärung über den Platz von Wissenschaft und Technologie in der Gesellschaft plädiert das Programm für die Bildung von Fachnetzen der Hochschulen. Diese hätten die Aufgabe, deutlich zu machen, welchen Anteil die Wissenschaft am Aufbau der europäischen Gesellschaft und ihrer Identität hat. Hierzu sollten mehrere Aspekte herausgestellt werden:

  • die Beziehungen zwischen Wissenschaft, Demokratie und Recht,
  • die Forschungsarbeiten zur Ethik in den Wissenschaften und der Technologie,
  • die gegenseitige Beeinflussung von Wissenschaft und Kultur,
  • die Rolle und das Bild der Wissenschaftler.

Was den Rollenwandel der Hochschulen angeht, stehen folgende Aspekte im Vordergrund:

  • Festlegung besserer Rahmenbedingungen für eine effizientere Hochschulforschung,
  • Förderung des Aufbaus strukturierter Partnerschaften mit Unternehmen,
  • verstärkte Weitergabe von Wissen zwischen den Hochschulen und der Gesellschaft insgesamt.

Außerdem werden Maßnahmen gestartet, um die Rolle der Frauen und die geschlechtsspezifische Dimension in der wissenschaftlichen Forschung zu stärken.

Bei den auf junge Menschen ausgerichteten Tätigkeiten stehen folgende Aspekte im Vordergrund:

  • Unterstützung der wissenschaftlichen Bildung in Schulen
  • engere Verzahnung zwischen wissenschaftlicher Bildung und wissenschaftlichen Laufbahnen
  • Forschungs- und Koordinierungsmaßnahmen zu neuen Verfahren in der wissenschaftlichen Lehre.

Für die Wissenschaftskommunikation werden folgende Schwerpunkte festgelegt:

  • Sicherung der Zuverlässigkeit der an die Fachpresse weitergeleiteten Informationen,
  • Aufbau einer zentralen europäischen Anlaufstelle für wissenschaftliche Presseinformationen,
  • Ausbildung und Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen für die Annäherung von Medien und Wissenschaft,
  • Stärkung der europäischen Dimension wissenschaftlicher Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten,
  • Förderung der Sichtbarkeit der Wissenschaft durch audiovisuelle Mittel,
  • Förderung transnationaler Wissenschaftskommunikation (z.B. Vergabe von in der Öffentlichkeit bekannten Preisen),
  • Suche nach neuen Methoden und Produkten der Wissenschaftskommunikation.

Das für diesen thematischen Bereich vorgesehene Budget beträgt 330 Millionen Euro.

Internationale Zusammenarbeit

Mit dem Aufbau einer führenden internationalen Wissenschafts- und Technologiepolitik verfolgt die Europäische Union zwei Ziele:

  • Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische Partnerschaften mit Drittländern und durch die Gewinnung der besten Wissenschaftler
  • Lösung von Problemen mit globaler Tragweite, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder sein werden.

Die Zusammenarbeit mit Drittländern betrifft hauptsächlich die Partnerländer des Mittelmeerraums (MPC), die Länder des westlichen Balkans (WBC), die osteuropäischen Länder und die Länder des Kaukasus und Zentralasiens (EECCA), die Entwicklungsländer und die Schwellenländer.

Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit sind:

  • die Festlegung von Schwerpunkten und Strategien,
  • die Stärkung und der Ausbau der Partnerschaften,
  • eine verbesserte Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen.

Für die internationale Zusammenarbeit werden 180 Mio. Euro bereitgestellt.

Kohärenz der Forschungspolitik

Die EU strebt neben einer höheren Effizienz und Kohärenz der Forschungspolitik auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft Folgendes an:

  • eine stärkere Koordinierung der Forschungspolitik mit anderen Politikbereichen,
  • die Verbesserung der Wirkung der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung und ihrer Verbindungen zu den Unternehmen,
  • den Ausbau der öffentlichen Unterstützung und die Stärkung ihrer Anstoßwirkung für Investitionen des Privatsektors.

In diesem Zusammenhang sind zwei Aktionsbereiche vorzusehen:

  • fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien des Privatsektors, einschließlich ihrer Wirkung,
  • Unterstützung der Maßnahmen im Rahmen des offenen Koordinierungsverfahrens sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Im Rahmen des Programms werden hierfür 70 Mio. Euro bereitgestellt.

Hintergrund

Seit 1984 betreibt die EU im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung eine Politik, die sich auf mehrjährige Rahmenprogramme stützt. Das siebte Rahmenprogramm ist das zweite seit dem Anlaufen der Strategie von Lissabon im Jahr 2000. Seine Rolle ist entscheidend für Wachstum und Beschäftigung in Europa in den kommenden Jahren.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Forschungsinfrastrukturen: Einrichtungen, Ressourcen bzw. Dienstleistungen, die von Wissenschaftlern sämtlicher wissenschaftlich-technologischen Gebiete für ihre Forschung benötigt werden. Unter diese Definition fallen Humanressourcen, Geräte und Instrumente, Wissensressourcen, Informations- und Kommunikationstechnologien, jegliche sonstige für die wissenschaftliche Forschung genutzte Anlage.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/974/EG

1.1.2007 – 31.12.2013

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ABl. L 400 vom 30.12.2006

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Fortschritte bei der Durchführung des Siebten Forschungsrahmenprogramms der EU [KOM(2009) 209 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. An allen Maßnahmen des Programms „Kapazitäten” besteht großes Interesse, insbesondere an den Maßnahmen zur Unterstützung der Forschung zugunsten von KMU und KMU-Zusammenschlüssen.

Die Realisierung der 44 vorrangigen Infrastrukturprojekte von strategischem Interesse für Europa, die von ESFRI (Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen) ermittelt wurden, wird durch den Mangel an Ressourcen auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten eingeschränkt. Die Verabschiedung eines neuen Rechtsrahmens für europäische Forschungsinfrastrukturen im Jahr 2009 dürfte einen weiteren Anreiz und größere Sicherheit für die Finanzplanung bieten, indem die anderen Finanzinstrumente (EIB, Strukturfonds) integriert werden.

Die Tätigkeiten „Forschungspotenzial” und „Wissensregionen”, die regionenübergreifend wissenschaftliche Kapazitäten aufbauen, haben (insbesondere in den Konvergenzregionen) nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt, denn auch sie leiden unter dem Mangel an Ressourcen. Ein besserer und gezielterer Einsatz der Strukturfonds könnte zu einem höheren wissenschaftlichen und technologischen Leistungsniveau in der EU beitragen.

Die neue Finanzierungsregelung fördert in größerem Maße die Schaffung einer Partnerschaft zwischen Forschung und Gesellschaft auf europäischer Ebene.

Entscheidung Nr. 743/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben [Amtsblatt L 201 vom 30.7.2008]. Das Programm Eurostars unterstützt die im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen KMU. Dieses Programm basiert auf Artikel 169 des EG-Vertrags über die Beteiligung der Gemeinschaft an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt werden. Das Ziel von Eurostars besteht darin, die nationalen Forschungs- und Innovationsprogramme aufeinander abzustimmen und zu synchronisieren, um ein gemeinsames Programm zu schaffen, das eine wissenschaftliche, organisatorisch-administrative und finanzielle Integration bewirkt und zur Verwirklichung des europäischen Forschungsraums beizutragen.

Eurostars ist ein gemeinsames Programm zwischen Eureka und dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (Kapazitäten).

Es wird gemeinsam von den Mitgliedstaaten, den anderen teilnehmende Ländern und der Gemeinschaft finanziert. Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft beträgt 100 Mio. Euro, die 22 Mitgliedstaaten der EU und die fünf mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierten Staaten stellen gemeinsam weitere 300 Mio. Euro zur Verfügung und die privaten Finanzmittel belaufen sich auf bis zu 400 Mio. Euro. Den europäischen im Forschungsbereich tätigen KMU steht damit ein Gesamtbetrag von 800 Mio. EUR für den Zeitraum von sechs Jahren zur Verfügung.

Letzte Änderung: 30.05.2010

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