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Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: Bestandsaufnahme und Ergebnisse

1) ZIEL

Analyse der Entwicklungen hinsichtlich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und deren Bestimmungsfaktoren in einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten und Eröffnung der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

"Einheit Europas, Solidarität der Völker, Vielfalt der Regionen", Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt vom 31. Januar 2001 [KOM(2001)24 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission erstattet alle drei Jahre einen "Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Art und Weise, in der die vorgesehenen Mittel (einschließlich der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken) hierzu beigetragen haben" (Artikel 159 des Vertrags). Diesem Bericht werden erforderlichenfalls "entsprechende Vorschläge beigefügt".

Dieser Bericht wurde auf dem Kohäsionsforum am 21./22. Mai 2001 in Brüssel vorgestellt. Der erste Kohäsionsbericht wurde Ende 1996 veröffentlicht. Diese Berichte bieten einen regelmäßigen Überblick über aktuelle regionale und nationale Statistiken und ermöglichen es so, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Union zu verfolgen.

Da inzwischen für fast alle Bereiche Daten zu den Bewerberländern vorliegen, wird in diesem Bericht eine erste Analyse (link) der Situation in den Mitgliedstaaten und Regionen hinsichtlich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer auf 27 Mitgliedstaaten erweiterten Union vorgenommen. Der Bericht umfasst folgende Teile:

  • Situation hinsichtlich des wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalts;
  • Beitrag der anderen nationalen und Gemeinschaftspolitiken zum Zusammenhalt;
  • Ergebnisse und Aussichten der Kohäsionspolitik.

Ohne dem Zeitplan und den Modalitäten für die künftigen Beitritte vorzugreifen, enthält der Bericht darüber hinaus eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen, um eine Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik in einer erweiterten Union zu eröffnen. Die Erweiterung ist zweifellos der Hauptgrund für eine künftige Reform der gemeinschaftlichen Regionalpolitik, doch gilt es auch, weitreichende wirtschaftliche, soziale und räumliche Entwicklungen zu berücksichtigen wie das Entstehen einer wissensbasierten Gesellschaft und die neuen Kommunikationstechnologien.

I - LAGE UND ENTWICKLUNGEN

Verringerung der Einkommensdisparitäten in der EU-15

In der Europäischen Union haben die Disparitäten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und insbesondere zwischen den einzelnen Regionen hinsichtlich des Pro-Kopf-Einkommens weiterhin ein beträchtliches Ausmaß. So ist das Einkommen in den wohlhabendsten Regionen, in denen insgesamt 10 % der Bevölkerung leben, 2,6 Mal höher als in den ärmsten Regionen (mit ebenfalls 10 % der Bevölkerung).

Die Disparitäten haben sich im Laufe der Zeit jedoch verringert. In den drei ärmsten Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Portugal) stieg das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen zwischen 1988 und 1999 von 68 % auf 79 % des EU-Durchschnitts. Dagegen haben die Disparitäten zwischen den Regionen weniger stark abgenommen als zwischen den Ländern, insbesondere weil die regionalen Unterschiede innerhalb einiger Mitgliedstaaten größer geworden sind.

Tempowechsel beim Erweiterungsprozess

Mit der Erweiterung wird sich die ökonomische Landkarte erheblich ändern. Eine Analyse der heutigen Situation deutet auf eine Verdoppelung des Einkommensunterschiedes in einer erweiterten Union hin. Die 27 Länder könnten in drei Hauptgruppen unterteilt werden:

  • die reichste Gruppe, die 12 der jetzigen Mitgliedstaaten umfasst, in denen das Einkommen über dem Durchschnitt liegt;
  • die mittlere Gruppe, der drei jetzige Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Portugal) sowie Zypern, Malta (vorbehaltlich der statistischen Angaben), Slowenien und die Tschechische Republik angehören und in der das Pro-Kopf-Einkommen etwa 80 % des EU-27-Durchschnitts beträgt;
  • eine dritte Gruppe aus den restlichen acht Bewerberländern, deren Pro-Kopf-Einkommen etwa 40 % des künftigen Durchschnitts in der Union beträgt und in denen 16 % der Gesamtbevölkerung der Union leben.

Angesichts der Ergebnisse der Kohäsionspolitik wird es in der jetzigen EU-15 noch eine Generation und in der erweiterten Union sogar mindestens zwei Generationen dauern, bis die regionalen Disparitäten beseitigt sein werden. In Bereichen wie den Verkehrsinfrastrukturen im Rahmen der transeuropäischen Netze müssten in den nächsten zehn Jahren in den Beitrittsländern insgesamt 90 Mrd. EUR investiert werden. Für die Einhaltung der Umweltstandards der Gemeinschaft wären 50 bis 100 Mrd. EUR erforderlich.

Fortschritte bei der Beschäftigung

Die Anzahl der Beschäftigten hat in der EU-15 während der 90er Jahre um 2 Millionen zugenommen. Allerdings bestehen innerhalb der Europäischen Union erhebliche Unterschiede. So beträgt die Beschäftigungsquote (gemessen als Anteil der tatsächlich Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) nur in vier Mitgliedstaaten mehr als 70 %, während sie in Griechenland bei etwa 55 % und in Italien und Spanien sogar noch darunter liegt.

Immer mehr Frauen sind berufstätig, wobei ein Drittel von ihnen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Der Beschäftigungszuwachs ist vor allem bei den hochqualifizierten Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor und in den reichsten Regionen zu beobachten. Gleichzeitig hat ein Missverhältnis zwischen den erforderlichen und den zur Verfügung stehenden Qualifikationen zu einem Arbeitskräftemangel im Bereich der Informationstechnologie geführt.

Weiterhin große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit

1999 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der EU bei 10,2 %, wobei die Disparitäten zwischen den Ländern jedoch weiterhin groß sind. Im selben Jahr betrug die Arbeitslosenquote in Griechenland, Spanien, Italien, Frankreich und Finnland jeweils über 10 % der Erwerbsbevölkerung und war damit mindestens doppelt so hoch wie in Luxemburg, den Niederlanden, Österreich oder Portugal. Zwar hat das Wirtschaftswachstum Ende der 90er Jahre zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Europa beigetragen, hinsichtlich der Verringerung der regionalen Disparitäten waren die Effekte jedoch weniger groß.

Im Jahr 1999 entsprach die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in den Bewerberländern mit 9,3 % annähernd dem Gemeinschaftsdurchschnitt. In dieser Phase des Übergangs und wichtiger Reformen ist angesichts der möglichen Zunahme der Arbeitslosigkeit ganz besondere Wachsamkeit geboten. Bei der Beschäftigung sind fünf grundsätzliche Unterschiede in den Bewerberländern im Vergleich zur bestehenden Union festzustellen:

  • Die Frauen ziehen sich weiterhin vom Arbeitsmarkt zurück, obgleich ihre Erwerbsbeteiligung noch immer höher ist als in der EU-15.
  • Die Beschäftigung in den traditionellen Industriezweigen ist selbst nach der Umstrukturierung des Sektors weiterhin hoch.
  • Im Agrarsektor, auf den 22 % der Gesamtbeschäftigung entfallen, sind relativ gesehen fünf Mal mehr Menschen beschäftigt als im Durchschnitt in der Gemeinschaft.
  • Die Arbeitsproduktivität ist nach wie vor niedriger als in der EU-15.
  • Die Beschäftigung nimmt hauptsächlich im Dienstleistungssektor und vor allem in den Hauptstädten zu.

In einer erweiterten Union werden die Zukunftsaussichten für die Arbeitsmärkte stark von demographischen Entwicklungen beeinflusst werden, die Ausgleichseffekte haben könnten. In der EU-15 ist die Alterung der Erwerbsbevölkerung unvermeidbar und wird einen Rückgang ihrer Zahl zur Folge haben. In den Bewerberländern verhält es sich ähnlich, allerdings wird hier die Bevölkerung im Alter zwischen 20 und 35 Jahren in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich zunehmen, was für die erweiterte Union angesichts des drohenden Arbeitskräftemangels eine Ausgleichsmöglichkeit darstellt.

Sozialer Zusammenhalt und die Verbreitung von Armut: ein hartnäckiges Problem

Im Jahre 1996 verfügte eine von sechs Personen in der Europäischen Union über ein Einkommen, das unterhalb der Armutsgrenze (Einkommen von weniger als 60 % des Medians in dem betreffenden Land) lag. Dabei bestehen zwischen den Ländern große Unterschiede: von der Armut betroffen sind 11-12 % der Bevölkerung in den Niederlanden und in Dänemark gegenüber 20-25 % in Griechenland und Portugal. Die besonders stark gefährdeten Bevölkerungsgruppen sind Personen mit niedrigem Bildungsniveau, ältere Rentner, Arbeitslose, Alleinerziehende und/oder kinderreiche Familien. Für die Bewerberländer konnten zwar keine entsprechenden Daten erhoben werden, doch dürften dort erfahrungsgemäß die ländlichen Gebiete am stärksten betroffen sein.

Die räumliche Dimension

Heute besteht das schwerwiegendste regionale Ungleichgewicht in der Europäischen Union selbstverständlich in den Unterschieden zwischen den weniger entwickelten Regionen und den übrigen Regionen. Dabei geht es nicht allein um das Einkommens- und Beschäftigungsniveau, sondern auch um das Entwicklungspotential. In diesem Zusammenhang wird in einem politischen Papier über die Raumordnung in Europa, dem sogenannten Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK), auf die bestehenden Unterschiede eingegangen und verdeutlicht, welches die wichtigsten regionalen Ungleichgewichte sind. Als Ziele nennt das Europäische Raumentwicklungskonzept eine polyzentrische Raumentwicklung und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land.

Die wirtschaftlichen Aktivitäten konzentrieren sich in einem zentralen Teil der Union, und zwar in dem von North Yorkshire im Vereinigten Königreich, der Region Franche-Comté in Frankreich und Hamburg in Deutschland markierten Dreieck. Während der Anteil dieses Gebietes an der EU-Landesfläche nur ein Siebtel beträgt, lebt dort ein Drittel der Bevölkerung, und fast die Hälfte des Einkommens in der Gemeinschaft (47 %) wird dort erwirtschaftet.

Die Konzentration der Bevölkerung in den zentralen Gebieten schlägt sich in einer starken Urbanisierung nieder. In den städtischen Gebieten findet sich ein Großteil der Arbeitsplätze, insbesondere derjenigen mit hohen Qualifikationsanforderungen (Unternehmenshauptsitze, Forschungseinrichtungen, Universitäten), so dass die Produktivität in diesen Gebieten 2,4 Mal höher ist als in den peripheren Gebieten. Allerdings sind in den Städten der Europäischen Union auch die wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten am ausgeprägtesten. In einigen Stadtvierteln herrschen große Armut und ein hohes Maß an sozialer Ausgrenzung infolge der Arbeitslosigkeit.

Fläche, geografische Merkmale, Bevölkerungsdichte und Entwicklungsniveau der ländlichen Gebiete sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Außer in Portugal nimmt die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten in allen Mitgliedstaaten zu, wenn auch mit unterschiedlichen Raten. Das Beschäftigungswachstum lag zwischen 1995 und 1999 in den ländlichen Gebieten (+1 %) über dem im gesamten Gemeinschaftsgebiet (+0,8 %). Das beweist, dass die ländliche Lage als solche nicht zwangsläufig ein Hindernis für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist. In vielen ländlichen Gebieten bestehen jedoch aufgrund der zahlreichen Nachteile weiterhin große Probleme.

In den Grenzregionen lebt ein Viertel der europäischen Bevölkerung. Wegen der durch eine internationale Grenze bedingten Zerrissenheit leiden solche Regionen oft darunter, schwer erreichbar zu sein und nur begrenzte wirtschaftliche Möglichkeiten im Vergleich zu den zentralen Regionen zu haben. Die Grenzregionen, zwischen denen auch große Unterschiede bestehen, werden im Rahmen der europäischen Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert. In den an die Bewerberländer angrenzenden Regionen wird die Erweiterung zu einer beschleunigten Integration in den Binnenmarkt beitragen.

Andere spezifische Gebiete wie Inseln, Gebirgsregionen und (ultra)periphere Gebiete haben mit geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen zu kämpfen, die ihre Integration in die übrige Europäische Union erschweren. Diese Gebiete erhalten bereits beachtliche Strukturhilfen: 95 % der Gebirgsregionen und Inseln sind im Zeitraum 2000-2006 im Rahmen von Ziel 1 oder 2 förderfähig.

II - BEITRAG DER GEMEINSCHAFTSPOLITIK ZUM WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT

Wirtschaftliche und geldpolitische Integrationspolitik

Wirtschafts- und Währungsunion. Damit das hohe Wirtschaftswachstum in den rückständigen Regionen der Europäischen Union aufrechterhalten werden kann, muss die Strukturpolitik mit der gesamtwirtschaftlichen Politik abgestimmt werden, die für finanzielle Stabilität sorgt. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung der einheitlichen Währung. Durch diese Politik ist die Inflation, die zu den Konvergenzkriterien zählt, in der 90er Jahren in den Kohäsionsländern und vor allem in Irland stark zurückgegangen und hat sich auf etwa 2,5 % stabilisiert. Die Einführung des Euro lässt Unterschiede sichtbarer werden und macht das Kapital mobiler. Durch Verringerung der Transaktionskosten und der Zinssatzdifferenzen dürfte der Preis des Kapitals sinken und seine Verfügbarkeit in den rückständigen Regionen verbessert werden.

Der Binnenmarkt. Sowohl innerhalb des Binnenmarktes als auch mit dem Rest der Welt nimmt der Handel stark zu. Die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und den Bewerberländern sind in den 90er Jahren deutlich gewachsen. Auf die Europäische Union entfallen bereits 60 % aller Exporte der Bewerberländer, auf die andererseits derzeit nur 10 % aller Exporte der Europäischen Union entfallen. In der EU-15 sind die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) vor allem in Irland, Schweden und den Beneluxländern von besonderer Bedeutung. In den Bewerberländern nehmen die ADI ebenfalls zu und belaufen sich dort auf etwa 20 % der Gesamtinvestitionen.

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs durch die wirtschaftliche Integration gibt es weniger Möglichkeiten zum Schutz lokaler Industrien. Dies hat zur Folge, dass Regionen, die über technologisches Know-how verfügen, bevorteilt sind und die Nachfrage nach gering qualifizierten Arbeitskräften zurückgeht. Daher ist es vor allem wichtig, das Ausbildungsniveau zu heben und die Ausbildung auf die in den Wachstumssektoren gefragten Qualifikationen auszurichten. Darüber hinaus stellt sich angesichts des verschärften Wettbewerbs die Frage, inwieweit die wirtschaftliche Integration aufgrund der möglichen Größenvorteile zu einer verstärkten Konzentration in einigen Wirtschaftszweigen innerhalb bestimmter Länder führen wird?

Wettbewerbspolitik. Die von den Mitgliedstaaten gewährten staatlichen Beihilfen (link), deren Anteil an den gesamten Staatsausgaben in der Europäischen Union im Zeitraum 1996-1998 2,5 % betrug, haben bedeutende Auswirkungen auf die regionale Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Höhe der Ausgaben ist jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. So wenden die wohlhabenderen Länder mehr Mittel auf als die Kohäsionsländer.

1999 hat die Kommission transparentere Kriterien und Leitlinien zur Festlegung der Gebiete, in denen Anspruch auf regionale Förderung besteht (EN), aufgestellt. Als Folge hat sich der Anteil der EU-Bevölkerung, der in Förderregionen lebt, von 46,7 % auf 42,7 % verringert. Darüber hinaus konzentriert sich die Förderung vor allem auf die am stärksten benachteiligten Regionen. Es war jedoch nicht möglich, eine bessere Übereinstimmung zwischen den durch die EU-Strukturfonds förderfähigen Regionen und den durch die staatlichen Hilfen geförderten Regionen zu erreichen.

Ein schnelleres Wachstum bewirkt nicht unbedingt eine stärkere Integration der Regionen und eine Verringerung der Einkommensdisparitäten. Die Wirtschafts- und Währungsunion und der Binnenmarkt erfordern flankierende Maßnahmen, damit alle Mitgliedstaaten und Regionen von den Vorteilen der Integration Europas voll profitieren können.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Im Rahmen der Agenda 2000 wurde die Reform der GAP eingeleitet mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu stärken und eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums als zweitem Pfeiler der GAP aufzustellen. Während die Ausgaben für Marktstützung und Ausfuhrerstattungen stark zurückgegangen sind, ist der Anteil der direkten Einkommensbeihilfen und der Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums an den Agrarausgaben angestiegen. Absolut und relativ zur landwirtschaftlich genutzten Fläche erhalten drei Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland und Spanien) über die Hälfte der Ausgaben des EAGFL-Garantie. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Größe landwirtschaftlicher Betriebe bestehen weiterhin ausgeprägte Unterschiede zwischen den Regionen im Süden und im Norden der Europäischen Union.

Horizontale Politik

Beschäftigungspolitik und Entwicklung der Humanressourcen. Im Rahmen der 1997 aufgestellten Europäischen Beschäftigungsstrategie wurden Beschäftigungsrichtlinien festgelegt, die von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationale Aktionspläne umgesetzt wurden. Die Strategie ruht auf vier Pfeilern:

  • Beschäftigungsfähigkeit;
  • Unternehmensgeist;
  • Anpassungsfähigkeit;
  • Chancengleichheit.

Die Beschäftigungssituation in den Regionen ist nach wie vor sehr unterschiedlich, weshalb besondere regionale und lokale Beschäftigungsstrategien entwickelt werden müssen. In einer Reihe von Mitgliedstaaten macht sich ein Arbeitskräftemangel bemerkbar, während die Arbeitslosigkeit gleichzeitig weiterhin hoch ist. Die Bevölkerung muss daher die Möglichkeit erhalten, ein höheres Niveau von allgemeiner und beruflicher Bildung zu erreichen, wobei die gefährdeten Bevölkerungsschichten (Jugendliche ohne ausreichende Qualifikationen, Langzeitarbeitslose usw.) besonderen Vorrang haben sollten. Zwar sind bei der Chancengleichheit Verbesserungen festzustellen, doch könnte noch eine Menge mehr getan werden.

Umweltpolitik. Die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und des Umweltschutzes ergänzen sich gegenseitig. So ist die Einhaltung der europäischen Umweltschutznormen inzwischen eine absolute Voraussetzung für die Gewährung der Strukturfondsbeihilfen. Der Umwelt schutz sollte nicht nur hinsichtlich der direkten Kosten betrachtet werden, sondern auch als Maßnahme, die zur Verbesserung der Lebensqualität und somit zur Erhöhung der Attraktivität bestimmter Regionen beiträgt. Durch den Kohäsionsfonds werden die Kohäsionsländer (Irland, Spanien, Portugal, Griechenland) zu bedeutenden Umweltinvestitionen angeregt. Die Bewerberländer sehen sich den gleichen Problemen - wenngleich in höherem Ausmaß - gegenüber, besonders hinsichtlich der Abfallbehandlung. Die Europäische Union fördert in diesen Ländern bereits entsprechende Projekte durch ISPA.

Sonstige Gemeinschaftspolitiken

Im Rahmen des Projektes zur Einrichtung eines europäischen Forschungsraums fördert die gemeinschaftliche Politik für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) insbesondere hervorragende wissenschaftliche Leistungen, um die Position der Europäischen Union im internationalen Wettbewerb zu stärken. Im Hinblick auf eine gleichmäßigere Verteilung des Wissens werden Projekte, an denen Partner aus Ziel-1-Regionen beteiligt sind, vorrangig gefördert und Mittel und Wege gesucht, um geeignete Rahmenbedingungen für Innovation und Forschung in den benachteiligten Regionen zu schaffen. Auch eine größere Mobilität der Wissenschaftler gehört zu den Prioritäten, wobei jedoch eine Abwanderung von Wissenschaftlern ("Brain-drain") in die dynamischeren zentralen Regionen vermieden werden muss.

Das Ziel der gemeinsamen Verkehrspolitik besteht darin, zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beizutragen und in der gesamten Europäischen Union einen der Nachfrage entsprechenden Zugang zu Verkehrsdiensten zu schaffen. Die transeuropäischen Verkehrsnetze haben bedeutende Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung und die regionalen Disparitäten, wie im EUREK betont. Sie verbessern die Erreichbarkeit entlegener peripherer Regionen und Inseln, erschließen Grenzregionen und bewirken eine ausgewogenere Verteilung der Aktivitäten entlang der Küsten.

Die Energie ist ein wichtiger Faktor für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung. Trotz der unternommenen Anstrengungen befindet sich der Binnenmarkt für Energie immer noch im Entwurfsstadium. Darüber hinaus gelten Energieeffizienz, die Verbesserung der Instrumente für die Energiebewirtschaftung und -kontrolle sowie rechtliche Regelungen, welche die Verwendung erneuerbarer Energien fördern, als Mittel, um die notwendigen konkreten Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen.

Unternehmenspolitik. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Ökonomie der Welt zu werden. Die Unternehmenspolitik soll zur Erreichung dieses Ziels in der gesamten Union beitragen. Einige Maßnahmen wie die Förderung des Zugangs zu Risiko- und Gründungskapital, die Verbreitung von Innovationen und die Förderung des Unternehmergeistes betreffen vor allem die benachteiligten Regionen.

Die Gemeinsame Fischerei politik. 1997 betrug der Anteil des Fischereisektors am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nur 0,2 und der an der Beschäftigung in der Union nur 0,4 %. Seine Konzentration in den Küstengebieten und peripheren Regionen verleihen ihm jedoch eine besondere Bedeutung für die regionale Entwicklung: 70 % der Fischer und 60 % aller Beschäftigten in diesem Wirtschaftszweig lebten 1997 in Ziel-1-Regionen. Im Hinblick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände muss der Fischereiaufwand reduziert werden. Dies wiederum erfordert flankierende Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung, die durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) mitfinanziert werden.

III - DIE ERGEBNISSE DER POLITIK FÜR DEN WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN ZUSAMMENHALT

Auswirkungen der Strukturpolitik seit 1989

Die von der Gemeinschaft für die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zur Verfügung gestellten Finanzmittel haben sich zwischen 1989 und 1999 fast verdoppelt und sind von 0,27 % auf 0,46 % des EU-BIP gestiegen. Am größten sind die Transfers in Spanien, Portugal und Griechenland, den Hauptleistungsempfängern der Kohäsionspolitik. Gemäß den Beschlüssen des Europäischen Rates in Berlin (1999) zur Vorbereitung des Beitritts wird die Summe der Mittel für die Kohäsionspolitik bis zum Jahre 2006 wieder auf das Niveau von 1992 reduziert: 0,31 % des BIP der EU-15. Gleichzeitig werden die Mittelzuweisungen für die Bewerberländer ab 2002 regelmäßig jedes Jahr aufgestockt.

Zwischen 1988 und 1998 verringerte sich der Unterschied zwischen dem Pro-Kopf-Einkommen in den Ziel-1-Regionen und dem EU-Durchschnitt um ein Sechstel. In einigen Mitgliedstaaten bzw. Regionen (Irland, den neuen deutschen Bundesländern und Lissabon) waren die Ergebnisse sogar besser. Im Programmplanungszeitraum 2000-2006 wird die Konzentration der Strukturinterventionen auf die Regionen mit Entwicklungsrückstand höher sein als nie zuvor: 70 % der Beihilfen werden in die Ziel-1-Regionen fließen, in denen nur 41 % der Bevölkerung der EU-15 leben.

Die Beschäftigungslage ist schwieriger zu beurteilen. Im Zeitraum 1995-1999 zeigten sich in den Ziel-1-Regionen bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten keine Anzeichen von Konvergenz. In den Ziel-2- und Ziel-5b-Gebieten deuten die verfügbaren Daten darauf hin, dass sich die Beschäftigungslage tendenziell besser entwickelt hat als in der übrigen Union. Die Maßnahmen im Rahmen von Ziel 3 haben zu einer Verbesserung der beruflichen Eingliederung der Jugendlichen, Langzeitarbeitslosen und von sozialer Ausgrenzung Bedrohten beigetragen.

Aussichten für die Programmplanungsperiode 2000-2006

Die Strukturfondsverfahren liefern einen zusätzlichen Beitrag zur Effizienz der Strukturinterventionen. Die mittelfristige strategische Programmierung kennzeichnet künftig die Entwicklungspolitik in den einzelnen Staaten und Regionen. Wichtige Errungenschaften der Strukturfondsaktion sind die verstärkte Partnerschaft zwischen den lokalen Akteuren sowie die eingehende Bewertung von staatlichen Interventionen. Der grenzüberschreitende und transnationale Charakter der Gemeinschaftsinitiativen erhöht noch zusätzlich den gemeinschaftlichen Mehrwert im Bereich der Regionalpolitik.

Mit der neuen Regelung für den Zeitraum 2000-2006 hat die Kommission den Versuch unternommen, den Mehrwert der Gemeinschaftsinterventionen noch zu steigern und ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen durch

  • eine bessere Formulierung der Ziele der Europäischen Union durch die von der Kommission angenommenen Leitlinien für Strukturfondsinterventionen;
  • die Verpflichtung, die Partnerschaft zwischen allen Beteiligten auf sämtlichen Verwaltungsebenen zu stärken;
  • die Verbreitung von Studien über die Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken;
  • die Berücksichtigung der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Die indikativen Leitlinien der Kommission haben eine Schwerpunktverlagerung der regionalen Entwicklungsstrategien für den Zeitraum 2000-2006 bewirkt. Ein größeres Gewicht liegt nun auf den strukturellen Faktoren, die der Wettbewerbsfähigkeit zugrunde liegen und das langfristige Wachstum bestimmen: Forschung, Innovation, Informationsgesellschaft und Humanressourcen. Weitere Änderungen betreffen eine ausgewogenere Nutzung der Verkehrsträger, eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen, die Verringerung der Direktbeihilfen, die Förderung der Chancengleichheit und die Behandlung von Stadtentwicklungsproblemen.

Bei den aufeinanderfolgenden Strukturfondsreformen wurde stets ein effizienteres Ressourcenmanagement angestrebt. Dabei ging es um eine verstärkte Konzentration der Beihilfen, eine dezentralisierte Umsetzung der Maßnahmen, für welche die Verantwortung auf die Mitgliedstaaten verlagert wird, striktere Begleit- und Kontrollmethoden und eine stärkere Bedeutung der Bewertung. So ist die Halbzeitbewertung im Jahre 2003 der geeignete Moment für eine erste Bilanz der Strukturinterventionen, insbesondere im Hinblick auf die Zuteilung der leistungsgebundenen Reserve.

Weitere Informationen zum zweiten Kohäsionsbericht finden Sie unter folgenden Links:

4) durchführungsbestimmungen

5) weitere arbeiten

Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2004 - Dritter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2004) 107 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dieser Bericht aktualisiert die Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion. Zum ersten Mal macht die Kommission für die Zukunft der Regionalpolitik bis 2006 konkrete Vorschläge.

Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2003 - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2003) 34 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Dieser Bericht aktualisiert die Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion, die im zweiten Bericht über die Kohäsion von Januar 2001 beschrieben wurde, und beschreibt den Stand der Dinge bezüglich der Diskussion über die Zukunft der Regionalpolitik bis 2006.

Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2002 - Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM (2002)46 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Dieser Bericht aktualisiert Analyse des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im zweiten Kohäsionsbericht vom Januar 2001 und beschreibt den Stand der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik nach 2006.

Letzte Änderung: 20.04.2004

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