EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Einführung des Euro in der Slowakei (2009)

Die Slowakei erfüllt die Voraussetzungen für den Beitritt zur Euro-Zone und wird die einheitliche Währung zum 1. Januar 2009 einführen.

RECHTSAKT

Entscheidung des Rates vom 8. Juli 2008 gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009.

ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß dieser Entscheidung kann die Slowakei den Euro zum 1. Januar 2009 einführen, da das Land die notwendigen Voraussetzungen für den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erfüllt.

Demnach wird die gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 für die Slowakei geltende Ausnahmeregelung (EN) (PDF) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben.

Denn die Slowakei erfüllt die Konvergenzkriterien insofern, als:

  • die Rechtsvorschriften einschließlich der Satzungen der nationalen Zentralbank mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB/EZB-Satzung vereinbar sind;
  • die durchschnittliche Inflationsrate 2008 bei 2,2 % lag und damit unter dem Referenzwert (durchschnittliche Inflationsrate, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben). An dieser Entwicklung dürfte sich mittelfristig nichts ändern;
  • das öffentliche Defizit auf unter 3 % des BIP gesenkt worden ist und die Entscheidung 2005/182/EG zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei mit der Entscheidung 2008/562/EG aufgehoben wurde;
  • das Land seit 28. November 2005 Mitglied des europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) ist. Während dieses Zweijahreszeitraums hat die Slowakei den bilateralen zentralen Leitkurs ihrer Währung gegenüber dem Euro nicht abgewertet und die slowakische Krone (SKK) war keinen starken Spannungen ausgesetzt;
  • der langfristige Zinssatz bei durchschnittlich 4,5 % lag und damit unter dem Referenzwert (Durchschnitt der Nominalzinssätze in den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten plus 2 Prozentpunkte, also 6,5 % für das Jahr 2008).

Diese Entscheidung basiert auf den Konvergenzberichten, die dem Rat von der Kommission (EN) und von der Europäischen Zentralbank EZB (PDF) auf Antrag der Slowakei vorgelegt wurden.

Hintergrund

Im Sinne der Beitrittsakten sind die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befugt, sich ab ihrem Beitrittsdatum an der WWU zu beteiligen. Die im Sinne von Artikel 122 des Vertrags angewandte Ausnahmeregelung gilt solange, bis der Rat auf Vorschlag der Kommission die Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen, beschließt.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2008/608/EG

24.7.2008

-

ABl. L 195 vom 24.7.2008

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

  • Eurobarometer: die Einführung des Euro in der Slowakei und in den neuen Mitgliedstaaten (EN);
  • Europäische Kommission Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen: Der Euro.

Letzte Änderung: 20.02.2009

Top