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Malta - Justiz und Inneres

Kurzfristige Prioritäten:

  • Aufhebung des geografischen Vorbehalts in Bezug auf das Genfer Abkommen von 1951 im Bereich des Asylrechts;
  • Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Justizbereich;
  • Erlass spezifischer asylrechtlicher Vorschriften und Aufbau von Strukturen zur Behandlung von Asylanträgen;
  • Unterzeichnung des Europarat-Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen auf dem Seeweg;
  • Personelle Aufstockung der Dienststellen für Wirtschaftskriminalität und Drogenbekämpfung;
  • Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Geldwäsche sowie die Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten;
  • Unterzeichnung des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über Korruption und des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung.

Bewertung (November 2001)

Malta hat die Aufhebung des geografischen Vorbehalts in Bezug auf das Genfer Flüchtlingsabkommen angekündigt. Die maltesischen Asylrechtsvorschriften sind nunmehr weitgehend an den Besitzstand der Union angeglichen. Das Europarat-Übereinkommen über den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen auf dem Seeweg wurde unterzeichnet, die Dienststellen für Drogenbekämpfung wurden personell aufgestockt. Somit hat Malta die kurzfristigen Prioritäten weitgehend erfüllt.

Bewertung (Oktober 2002)

Malta hat die Umsetzung des Flüchtlingsgesetzes weiter vorangebracht und seine Zuwanderungsrechtsvorschriften weiter an den europäischen Besitzstand angeglichen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

Fortsetzung der Anpassung der visapolitischen Vorschriften und Praktiken an die der Europäischen Union;

Fortsetzung der Anstrengungen zur Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels.

Bewertung (November 2001)

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Justiz und Inneres wurden keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (Oktober 2002)

Malta hat einen Zeitplan für die Anpassung seiner visapolitischen Vorschriften und Praktiken an die der EU verabschiedet und mit der Umsetzung begonnen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 2000/249/EG vom 20.3.2000Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1206Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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