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Slowenien - Justiz und Inneres
Kurzfristige Prioritäten:
Bewertung (November 2000)
Slowenien hat mit der Umsetzung des Ausländer- und des Asylgesetzes begonnen. Das Strafrechtsübereinkommen des Europarates gegen die Korruption und das Europäische Übereinkommen über Geldwäsche wurden ratifiziert. Die Ratifizierung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung steht noch aus.
Bewertung (November 2001)
Slowenien hat ein neues Ausländergesetz und ein neues Asylgesetz verabschiedet. Außerdem hat das Land mehrere Übereinkommen unterzeichnet, insbesondere das Strafrechtsübereinkommen des Europarates gegen die Korruption und die OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Diese Priorität wurde somit weitgehend erfüllt.
Bewertung (Oktober 2002)
Mit der Umsetzung des Aktionsplans Schengen und der Vorbereitung auf die Beteiligung am Informationssystem Schengen ist das Land vorangekommen. Im Asylrecht bedarf es noch der Verabschiedung abgeleiteter Rechtsvorschriften.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Mittelfristige Prioritäten:
Bewertung (Oktober 1999)
Das Asyl- und das Ausländergesetz wurden verabschiedet. Beide Gesetze stecken den Rahmen für die Migrationspolitik ab. Auch das Gesetz über die Haftung juristischer Personen für Straftaten wurde verabschiedet. Es dient der Prävention von organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Korruption.
Bewertung (November 2000)
Die Verwaltungskapazität der Strafverfolgungsbehörden wurde verstärkt. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Kriminalität, Frauen- und Kinderhandel, Drogenhandel und Korruption wurden fortgesetzt. Bei der Anpassung der slowenischen Visumpolitik an die der EU wurden Fortschritte erzielt.
Bewertung (November 2001)
Dank Personaleinstellung und -fortbildung konnten die für die Anwendung des Rechts zuständigen Stellen verstärkt werden. Bei der Bekämpfung von Kriminalität, Frauen- und Kinderhandel, Drogenhandel und Korruption waren Fortschritte zu verzeichnen. Somit wurde diese Priorität weitgehend erfüllt.
Bewertung (Oktober 2002)
Die illegale Einwanderung ist in Slowenien zurückgegangen, jedoch steht in der Migrationspolitik die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand noch aus. Dank einer besseren internationalen Zusammenarbeit gibt es Fortschritte im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.
Bewertung (November 2003)
Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.
Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.
QUELLEN
Beschluss 98/268/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998
Beschluss 1999/859/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999
Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2010 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(98) 709 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(1999) 512 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2000) 712 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1755Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1411Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208Nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003
Letzte Änderung: 19.11.2004