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Tschechische Republik

Kurzfristige Prioritäten:

  • weitere Umsetzung der Rahmenvorschriften,
  • Ausarbeitung detaillierter Angleichungsprogramme und Umsetzungsstrategien für bestimmte Gesetze,
  • Planung und Einleitung der Umsetzung dieser Programme und Strategien.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden nur teilweise verwirklicht.

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften wurden Fortschritte vor allem in den Bereichen Gewässerschutz, Abfallentsorgung und Chemikalien erzielt. Bei der Umsetzung der Rahmenvorschriften und der Durchführung der Angleichungsprogramme und Strategien im Zusammenhang mit besonderen Rechtsakten waren jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen.

Bewertung (November 2000)

Wenngleich die Umsetzung der Rahmenvorschriften in einigen Bereichen wie Wasserqualität, Luftqualität und Abfallentsorgung begonnen hat, bleibt hier noch viel zu tun. Die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht umgesetzt. Es wurde keine Strategie für Investitionen in die Umwelt ausgearbeitet.

Bewertung (November 2001)

Die Angleichung an das Gemeinschaftsrecht ist gut vorangekommen, außer in den Bereichen Luftqualität, Naturschutz und Bekämpfung der industriebedingten Verschmutzung. Die Ausarbeitung einer Investitionsstrategie ist notwendig.

Bewertung (Oktober 2002)

Bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands wurden im Hinblick auf die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Naturschutz ist vorrangig zu betreiben.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Aufbau leistungsfähiger Kontroll- und Durchsetzungsbehörden,
  • kontinuierliche Planung der Angleichungsprogramme in Bezug auf einzelne Rechtsakte,
  • besondere Berücksichtigung der Bereiche Wasser, Luft und Abfall,
  • Berücksichtigung der Umweltbelange und der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung bei der Entwicklung und Umsetzung der nationalen sektoralen Politik.

Bewertung (Oktober 1999)

Fortschritte waren nur bei der Angleichung der sektoralen Rechtsvorschriften zu verzeichnen.

Bewertung (November 2000)

Die Verwaltungskapazitäten wurden durch Personalaufstockungen im Landwirtschaftministerium und im tschechischen Umweltamt gestärkt.

Bewertung (November 2001)

In den Bereichen Naturschutz, Schutz der Luftqualität und Bekämpfung der industriebedingten Verschmutzung muss die Angleichung fortgesetzt werden. Die Rechtsvorschriften zur Anwendung und Durchführung des Besitzstandes weisen noch Lücken auf. Dringend erforderlich ist die Stärkung der Verwaltung und eine bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsstellen.

Bewertung (Oktober 2002)

Bestimmte Bestimmungen der neuen Rechtsvorschriften in den Bereichen Wasser und Abfälle entsprechen nicht dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind Ausbildungsmaßnahmen erforderlich. Hinsichtlich des Wassers für den menschlichen Gebrauch, der Nitrate und gefährlichen Stoffe muss das entsprechende Überwachungsnetz an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst werden. Was die gefährlichen Stoffe betrifft, so wurden die Verschmutzungsquellen ermittelt und die Bestandsaufnahme aktualisiert. Es wurden eine Behörde für die Zulassung von Bioziden sowie ein Etikettierungs-, Verpackungs- und Klassifizierungssystem eingerichtet. Bei der Stärkung der Verwaltungs-, Kontroll- und Durchsetzungskapazitäten wurden auf nationaler und regionaler Ebene Fortschritte gemacht. Die Kapazitäten im Bereich der Investitionsplanung müssen verbessert werden. Eine nationale Strategie für die nachhaltige Entwicklung wurde verabschiedet.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/267/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/858/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2009 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 708 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 503 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM 700 endg. - SEK(2002) 1402Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1200Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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