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Tschechische Republik

Kurzfristige Prioritäten:

  • Festlegung der kurzfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten und gemeinsame Bewertung im Rahmen des Europa-Abkommens;
  • Umsetzung einer Politik zur Erhaltung des binnen- und außenwirtschaftlichen Gleichgewichts;
  • Verbesserung des Rechtsrahmens für die Unternehmensführung, vor allem durch Beschleunigung der Umstrukturierung bestimmter Wirtschaftszweige wie etwa der Stahlindustrie und dem Bankwesen;
  • Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Regelung des Finanzsektors (Banken und Investmentgesellschaften);
  • Durchsetzung der Aufsicht durch den neuen Börsenausschuss.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden weitgehend eingehalten.

Die tschechische Regierung hat eine mittelfristige Wirtschaftsstrategie angenommen. Das Außenhandelsdefizit und die Inflation konnten verringert werden. Die Regierung nimmt die Privatisierung der verbleibenden Banken mit hohem Staatsanteil in zufriedenstellender Weise in Angriff, doch ist der Anteil an risikobehafteten Krediten noch immer hoch. Es wurde ein Programm zur wirtschaftlichen Umstrukturierung angenommen, dessen Umsetzung jedoch noch nicht eingeleitet. Ein Plan zur Umstrukturierung der Stahlindustrie ist noch ausständig.

Der Börsenausschuss hat begonnen, die Einhaltung der geltenden Vorschriften wirksam zu überwachen. Jedoch müssen seine finanzielle Unabhängigkeit sichergestellt und seine Kontrollbefugnisse verstärkt werden.

Bewertung (November 2000)

Diese Prioritäten wurden nur teilweise umgesetzt. Bei der Umstrukturierung des Bankensektors wurden Fortschritte erzielt. Lediglich eine Bank bleibt noch zu privatisieren. Der Umfang der uneinbringlichen Forderungen, 26 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ist besorgniserregend. Die Regierung trieb die Umstrukturierung von Unternehmen und die Privatisierung weiter voran. Nur geringe Fortschritte wurden bei der Umstrukturierung des Stahlsektors erzielt. Das Konkursrecht wurde geändert mit dem Ziel, die Konkursverfahren zu beschleunigen; die Umsetzung ist jedoch weiterhin problematisch.

Bewertung (November 2001)

Bei der Umstrukturierung des Bankensektors wurden große Fortschritte erzielt; die Privatisierung der Banken mit hohem Staatsanteil ist abgeschlossen. Die Zahl der uneinbringlichen Forderungen ist nach wie vor hoch; es gibt keinen Plan zur Umstrukturierung des Stahlsektors. Nachdem sich die 2000 verabschiedeten Konkursrechtsvorschriften als nicht sehr wirksam erwiesen haben, wird derzeit an einem neuen Konkursgesetz gearbeitet.

Bewertung (Oktober 2002)

Ein geänderter Plan zur Umstrukturierung des Stahlsektors wurde aufgestellt. Was die Verbesserung des Geschäftsklimas anbelangt, fielen die erreichten Fortschritte unterschiedlich aus.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten :

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors;
  • Abschluss des Privatisierungsprozesses in der Industrie und Umsetzung des Programms zur Liberalisierung der Versorgungsunternehmen;
  • Einrichtung eines Mechanismus zur haushaltspolitischen Überwachung, einschließlich Einführung des Verfahrens zur Meldung übermäßiger Defizite, Entwicklung mittelfristiger haushaltspolitischer Strategien und Verbesserung der haushaltspolitischen Transparenz;
  • Fortsetzung der Finanzreform im Gesundheitswesen und im Rentensystem.

Bewertung (November 2000)

Bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Es wurden mehrere Programme zur Gründung bzw. Weiterentwicklung privater Unternehmen - mit besonderem Augenmerk auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - aufgelegt.

Bewertung (November 2001)

Bei der Privatisierung der Industrie und der Liberalisierung der Versorgungsunternehmen wurden kaum Fortschritte erzielt. Die haushaltspolitische Überwachung ist zufriedenstellend. Die Reform im Gesundheitswesen und im Rentensystem kommt nur langsam voran.

Bewertung (Oktober 2002)

Bei der Privatisierung der Unternehmen und der Liberalisierung des öffentlichen Dienstes wurden aufgrund des Verkaufs von Unternehmen und strategisch bedeutsamer Dienste im vergangenen Jahr beträchtliche Fortschritte erzielt. Es wurde keine größere Steuerreform, vor allem nicht im Bereich der Gesundheits- und Altersvorsorge, auf den Weg gebracht, so dass sich die Staatsfinanzen im Bezugszeitraum verschlechtert haben. Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden teilweise umgesetzt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/267/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 99/858/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(1997) 2009 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1998) 708 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 503 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 711 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. SEK(2001) 1746Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1402Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1200Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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