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Litauen - Verkehr

Kurzfristige Prioritäten:

  • Rechtsangleichung im Bereich Sicherheit des Seeverkehrs.

Bewertung (November 2000)

Die Rechtsangleichung im Bereich Sicherheit des Seeverkehrs hat begonnen, für deren Umsetzung sind jedoch noch erhebliche Fortschritte erforderlich.

Bewertung (November 2001)

Obwohl im Bereich der Seeverkehrssicherheit die litauischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen wurden, sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, insbesondere was Strukturen und Verwaltungskapazitäten zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands betrifft.

Bewertung (Oktober 2002)

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Seeverkehr waren gute Fortschritte zu verzeichnen. Derzeit wird das für die Seeverkehrssicherheit zuständige Personal ausgebildet. Nach der vor kurzem erfolgten Einrichtung der Staatlichen Behörde für die Sicherheit im Seeverkehr muss der Personalbestand aufgestockt werden, um die Arbeit des Flaggenstaates weiter zu verbessern.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Fortsetzung der Anstrengungen zur Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere in den Bereichen Seeverkehr (Sicherheit), Straßen- und Schienenverkehr;
  • Mobilisierung der für die Verkehrsinfrastruktur (insbesondere die Erweiterung der transeuropäischen Netze) erforderlichen Investitionen.

Bewertung (Oktober 1999)

In diesem Bereich wurden keinerlei Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

In diesem Bereich wurden keinerlei Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Im Bereich der Straßen- und Luftverkehrssicherheit hat Litauen große Fortschritte erzielt. Jetzt müssen weitere Anstrengungen bei der Angleichung der Besteuerung des Straßenverkehrs und der Sicherheit im Seeverkehr unternommen werden.

Bewertung (Oktober 2002)

Den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesen Bereichen wurde zum Teil Rechnung getragen. Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen werden zur Zeit durchgeführt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG des Rates vom 30.03.1998

Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 6.12.1999

Amtsblatt L 335, 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union

Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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