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Litauen - Energie

Kurzfristige Prioritäten:

  • Schaffung einer umfassenden, langfristigen Strategie für den Energiesektor;
  • Plan zur Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina gemäß den im Rahmen des Abkommens über den Fonds für nukleare Sicherheit eingegangenen Verpflichtungen.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese Prioritäten wurden verwirklicht.

In diesem Bereich wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Zurückzuführen war dies insbesondere auf die Festlegung einer umfassenden Energiepolitik mit Plänen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina gemäß den Verpflichtungen, die im Rahmen des Abkommens über den Fonds für nukleare Sicherheit eingegangen worden sind.

Bewertung (November 2000)

Litauen hat eine umfassende Energiestrategie entworfen. Die Arbeiten im Hinblick auf die Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina wurden in Angriff genommen. Die nukleare Sicherheit nimmt zu. Die Reform des Elektrizitätssektors ist in Vorbereitung. Bei der Schaffung einer Einrichtung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle wurden Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Litauen hat mit der Verwirklichung einer energiepolitischen Gesamtstrategie entsprechend den Vereinbarungen über die nukleare Sicherheit begonnen und dazu insbesondere einen Aktionsplan angenommen. Die Arbeiten und Vorbereitungen zur endgültigen Schließung von Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina gehen voran, und Litauen bemüht sich ständig um die Erhöhung der nuklearen Sicherheit. Allerdings muss die für die nukleare Sicherheit zuständige Behörde weiter gestärkt werden. Eine Einrichtung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wurde geschaffen und muss nun ausgebaut werden. Ferner laufen noch immer die Vorbereitungen für die Reform des Elektrizitätssektors. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Ziel damit weitgehend verwirklicht ist.

Bewertung (Oktober 2002)

Litauen hat die Umsetzung seiner nationalen Energiestrategie fortgesetzt und unverzüglich mit ihrer Überarbeitung begonnen. Litauen hat grundlegende Maßnahmen getroffen, d. h. offiziell bestätigt, dass der Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina vor 2005 stillgelegt wird, und sich dazu verpflichtet, den Block 2 bis 2009 stillzulegen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Priorität:

  • Verwirklichung einer energiepolitischen Gesamtstrategie, die auf Effizienz und Diversifizierung, auf der Einhaltung der Normen der nuklearen Sicherheit und auf realistischen Verpflichtungen in Bezug auf die Schließung von Kraftwerken beruht.

Bewertung (Oktober 1999)

In diesen Bereichen wurden keinerlei Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Es gab keine Fortschritte auf diesem Gebiet.

Bewertung (November 2001)

Im Hinblick auf die anderen Blöcke des Kernkraftwerks Ignalina setzt Litauen seine Anstrengungen im Bereich der nuklearen Sicherheit fort. Die Vorbereitungsarbeiten zur Installation eines zweiten Abschaltsystems für Block 2 laufen, es ist aber die volle Unterstützung des Betreibers sicherzustellen. Die Ausarbeitung des für 2002 vorgesehenen umfassenden Sicherheitsberichts zum Abschnitt 2 hat begonnen. Mit dem Elektrizitäts- und dem Gasgesetz hat Litauen zwei grundlegende Gesetzestexte zur Vorbereitung des Energiebinnenmarktes verabschiedet. Es muss eine ausreichende Mittelausstattung der für diese Bereiche zuständigen Behörden sichergestellt werden. In Bezug auf die Bildung von Erdölreserven und das Krisenmanagement laufen die Vorbereitungen zur Angleichung an den Besitzstand. Litauen hat überdies seine Strategie zur Erhöhung der Energieeffizienz erneuert.

Bewertung (Oktober 2002)

Insgesamt hat Litauen weiter für die Verbesserung der Energieeffizienz und der Verwendung erneuerbarer Energieträger Sorge getragen.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2007 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1406nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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