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Litauen - Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden

Kurzfristige Prioritäten:

  • erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Verwaltungsreform, Grenzkontrollen, Zoll, Steuern und Finanzen;
  • Vorbereitung einer Ausbildungsstrategie für den öffentlichen Dienst;
  • Maßnahmen zur Stärkung der Justiz sowie der Veterinär- und Pflanzenschutzbehörden, vor allem in Hinblick auf die Einrichtungen an den Außengrenzen;
  • Stärkung der Verwaltungsbehörden im Umweltbereich;
  • erste Schritte zum Aufbau der für die Regional- und Strukturpolitik erforderlichen Verwaltungsstrukturen.

Bewertung (Oktober 1999)

Maßnahmen zur Erreichung dieser prioritären Ziele wurden in einigen Bereichen eingeleitet.

Die größten Fortschritte wurden bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sowie im Bereich der Grenzkontrollen erzielt. Im Zollbereich sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Litauen hat ebenfalls die Finanzverwaltung verbessert und das Ausbildungsangebot für den öffentlichen Dienst und für das Justizpersonal erweitert. Erhebliche Anstrengungen wurden unternommen, um die Veterinär- Pflanzenschutz- und Umweltbehörden zu stärken. Im Umweltbereich sind jedoch weitere Anstrengungen auf zentralstaatlicher und lokaler Ebene erforderlich. Litauen hat zudem damit begonnen, die für die Durchführung regional- und strukturpolitischer Maßnahmen notwendigen Einrichtungen aufzubauen. Dieser Prozess geht aber nur langsam voran, und erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um ihn zum Abschluss zu bringen.

Bewertung (November 2000)

Für das SAPARD -Programm wurde eine funktionsfähige Zahlstelle eingerichtet, weitere Maßnahmen sind jedoch erforderlich, was den Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsrahmen für die Verwaltung der ISPA - und SAPARD-Mittel betrifft. Der Rechtsrahmen für die Finanzkontrolle ist nicht vollendet und die erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind ebenfalls nicht eingerichtet worden. Die Ausbildungsstrategie wurde weitergeführt und Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamte erhielten eine Ausbildung im EG-Recht.

Bewertung (November 2001)

Der Landesentwicklungsplan und der Plan zur Entwicklung des ländlichen Raums wurden fertiggestellt. Bestimmte Maßnahmen sind noch erforderlich um den rechtlichen, verwaltungstechnischen und haushaltstechnischen Rahmen für die Verwaltung der Programme ISPA und SAPARD zu vervollständigen. Die Angleichung der Finanzkontrolle wurde fortgesetzt ebenso wie die Umsetzung der nationalen Ausbildungsstrategie.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt. Der die Partnerschaft für den Beitritt betreffende Teil des Berichts 2002 befasst sich schwerpunktmäßig mit den Fragen, die im Hinblick auf die Vorbereitung Litauens auf den Beitritt einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Einrichtung einer Betrugsbekämpfungseinheit, Aufbau eines staatlichen Rechnungshofes und Einführung von Haushalts- und Finanzkontrollmechanismen;
  • Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz;
  • Stärkung der Behörden in den Bereichen Justiz und Inneres (Ausstattung mit ausreichendem und entsprechend qualifiziertem Personal);
  • Stärkung der Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Bewertung (Oktober 1999)

In diesen Bereichen wurden keine bedeutenden Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die öffentliche Verwaltung und den öffentlichen Dienst wurde begonnen.

Bewertung (November 2001)

Im Bereich der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes wurden bei der Anwendung der Rechtsvorschriften gute Fortschritte erzielt. Eine Reihe von internen Rechnungsprüfungsdiensten wurden eingerichtet. Ein Weiterbildungsprogramm für Richter im Bereich Gemeinschaftsrecht und Umsetzung des Besitzstands ist bereits angelaufen. Im Bereich Statistik wurde die Verwaltungskapazität der Dienststellen gestärkt.

Bewertung (Oktober 2002)

Die Bewertung dieser Prioritäten ist nicht erfolgt.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/265/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/856/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2009 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 507 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 707 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1750Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1406

Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1204Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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